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Konsolidierung von Aufwendungen für Arbeitvbeschaffungszwecke be­stimmt und dient somit der Lrleichterungder Finanzlage des Reiches in den späte­re n I a h r e n. Die Zulassung der Anleihe zum Lombardverkehr der Reichsbank ist vorgesehen.

Hessens Gtaatsfinanzen.

Der Abschluß für 1933 ausgeglichen.

Darmstadt, 24. Jan. (LPD.) Nach dem so­eben veröffentlichten Ausweis betrugen im Rech­nungsjahr 1933 in Hessen beim ordentlichen Haushalt die Einnahmen 90,394 Millionen Mark. Davon erbrachten Reichs- und Landessteuern 59138 Millionen Mark. Ueberschüsse der Betriebe 2,626 Mill. Mk., Rechtspflege 4,990 Mill. Mk., Schulwesen, Wissenschaft und Kunst, Kirche 7,520 Mill. Mk., übrige Landesoerwaltuug 16,120 Mill. Mark. Die Ausgaben betrugen 90,237 Mill. Mark, davon allgemeine Verwaltung (einschließlich Polizei) 11,620 Mill. Mk., Rechtspflege 8,075 Mill. Mark, Verkehrswesen 0,234 Mill. Mk., Schulwesen, Wissenschaft und Kunst, Kirche 29,426 Mill. Mk., soziale Maßnahmen und Gesundheitswesen 9,934 Mill. Mk., Wohnungswesen 1,537 Mill. Mk., Schul­dendienst 4,631 Mill. Mk., Ruhegehälter 14,975 Mill. Mk., sonstige Ausgaben 9,805 Mill. Mk. Im außerordentlichen Haushalt betrugen

die Einnahmen insgesamt 14,265 Mill. Mk. Die Ausgaben 14,265 Mill. Mk.

Das Staatsprefseamt stellt dazu fest: Es handelt sich bei dem Jahresausweis um die end­gültigen Ziffern des jetzt auch formal voll­zogenen Abschlusses des Rechnungsjahres 1933. Den im Laufe des Jahres veröffentlichten Teilergebnissen der einzelnen Monate war seinerzeit d'e Voraussage angeknüpft worden, daß auf einen günstigen Abschluß des Jahres gerechnet werden könne. Das vorstehende Zahlenbild b e - srätigt diese Voraussagen. Der Jahres­abschluß ist in Einnahme und Ausgabe ausge­glichen. Im einzelnen ist aus diesen Zahlen zu ersehen, daß die Einnahmen unter denen allerdings im Doranschlagssoll 3,2 Millionen für Eisenbahnabfindungen enthalten sind gegen­über dem Voranschlag um 6,2 Millionen Zurückbleiben. Neben dem Ausfall jener 3,2 Millionen sind Mindereinnahmen bei allen Gebühren zu verzeichnen auf dem Gebiet der Rechtspflege, in Schul- und Hochschul­wesen usw. von insgesamt rund 5 Mill. Mk., denen an Mehreinnahmen aus Steuern nur 1,9 Mill. Mk. gegenüberstehen. Der Einnahme­ausfall findet seinen Ausgleich in den Min­derausgaben, die neben der Entlastung des Rechnungsjahres durch die Verlegung der Gehaltstermine und durch außerordentlich sparsame Wirtschaftsführung in dem Rechnungsjahr entstanden sind.

Ein weiterer Schritt organischer Zinssenknng.

Die Zinsbelastung um rund 120 Millionen jährlich vermindert.

Die Zinskonversion.

Berlin, 24. Ian. (DBB.) Das Gesetz über die Durchführung einer Zinsermähigung bei den Kre­ditanstallen erteilt den Kreditanstalten, die den Inhabern ihrer mit 6 v. h. und höher verzinslichen Schuldverschreibungen die Abänderung des zwischen ihnen bestehen­den Rechtsverhältnisses anbieten, die Ermächtigung, dieses Angebot zu erlassen mit der Maßgabe, daß es als vom Inhaber angenommen gilt, wenn es von ihm nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen abgelehnt wird. Schuldverschreibungen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, auf die das Hypothekengefetz vom 13. Iuli 1899 oder das Gesetz über Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-recht­licher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 oder das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (Schiffs- bankgefeh) vom 14. August 1933 Anwendung findet.

Das Angebot muh die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4,5 v. h. jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 an unter Gewäh­rung einer einmaligen, den Inhaber der Schuldverschreibung mit dem nächsten nach dem 31. März 1935 fälligen Zinsfchein bar zu zah­lenden einkommen st euerfreien Ent - schädigung von 2 v. h. des Nennbetra­ges der Schuldverschreibung vorsehen.

Die aus der Annahme des Angebotes sich er­gebende Z i n s e r f p a r n i s bei der einzelnen Kreditanstalt ist zur Zinsentlastung inner­halb des Bestandes an Hypotheken und Grundschulden sowie Forderun­gen gegen öffentlich-rechtliche Kör­perschaften zu verwenden. Die Zinsentlastung beginnt mit dem 1. Oktober 1935 und beträgt höch- st e n s 1,5 v. h. jährlich. Soweit die Schuld­verschreibungen mit einem höheren Sah als 6 v. h. verzinslich waren, erhöht sich der Sah von 1,5 v. h. höchstens um soviel, als der bisherige Zinssatz den Sah von 6 v. h. überschritten hat.

Es ist Vorsorge getroffen worden, daß hinsichtlich der im Zins gesenkten Schuldverschreibungen die von einer deutschen Börse ausgesprochene Zu­lassung zum amtlichen handel erhal­ten bleibt. Schließlich ist volle Freiheit von allen SteuernundAbgabLN ausgesprochen roorbcn.

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Die überragende Bedeutung des Gesetzes über die Zinskonoerfion von 6 v. H. auf 4Vr v. H. geht aus der Tatsache hervor, daß es sich hier, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, um einen Komplex von Werten im Umfange von etwa achtMilliardenReichsmark handelt, deren Zinsen gesenkt werden. Durch diese Maßnahme

wird das gesamte Zinsbelastungs- Niveau in Deutschland um einen Betrag von jährlich rund 12 0 Millionen Mark verringert. Es ist zweifellos, daß sich daraus eine erhebliche weitere Wirtschafts- b e l e b u n o ergeben wird, ebenso wie die Aktion auch eine Verbesserung des gesamten Kapitalmarktes, insbesondere des Pfand­briefmarktes herbeiführen wird.

Die Zinskonversion beruht auf vollständiger Freiwilligkeit, es ist keine irgendwie geartete Eigentumsbeeinträchtigung mit ihr verbunden. Auf die Methode eines Barzahlungsangebotes an diejenigen, die die Konversion nicht m i t m a ch e n wollten, konnte nicht zurückge­griffen werden. Bei den ungeheuren Be­trägen, die bei Konversionen der letzten Jahre in Frage kamen, hat man ebenfalls von einem Angebot auf Barzahlung abgesehen, da diese sich als unmöglich erweist. Weder in Italien bei der Konversion von etwa 12 Milliarden, noch bei dem sehr viel reicheren England hat man das System der Barzahlung angewendet. Auch in England hat man die Konversion auf dem Grund­satz aufqebaut: wer nicht widerspricht, hat zuge­stimmt. Bezeichnend ist, daß das Publikum zweifel­los schon seit langer Zeit mit der Konversion g e - rechnet hat, die heute durch die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt möglich geworden ist. Es sei nur darauf hingewiesen, datz heute die Kurs­differenz zwischen den 6prozentigen und den 4'/2prozentigen Werten so gering geworden ist, daß damit die natürliche Basis für eine Konver-, sion von vornherein gegeben war. Die Aktion liegt im natürlichen Zuge der deutschen Wirtschaftsent­wicklung und muß selbstverständlich in einem Zuge durch geführt werden. Es hat keinen Zweck, etwa die einzelnen Emissionen aufzulösen und eine nach der anderen vorzunehmen, sondern die gesamten Pfandbriefgruppen müs­sen erfaßt werden. Es ist nur eine technische Konsequenz, daß man nun dafür sorgen mutz, daß die umgewandelten Stücke von 4Vs v. H. sofort an der Börse 'wieder lieferbar und handelbar werden. Die Notiz, die bisher für die 6prozentigen Stücke galt, wird auf die 4Vr- prozentigen übertragen. Damit verschwindet der 6prozentige Typ von der Börse, denn die protestierenden Stücke werden nicht weiter notiert. So entfällt die Mög­lichkeit ihrer Beleihung. Was die Hypothekenbanken auf der einen Seite einsparen, wird ihnen auf der anderen nicht zufließen, sondern für die E n t - lastung der Schuldner zur Verfügung ge- Sellt werden. In welcher Form das erfolgt, ist den usführungsbestimmungen vorbehalten. Ebenso wird noch geklärt werden, wie die Verteilung des 2prozentigen Bonus und der U m t a u sch- ko st e n, die beide aber nicht mehr als zusammen 2Vz v. H. betragen dürfen, auf die Schuldner zu geschehen hat. Es wirh daran gedacht, die Umlegung auf den Schuldner auf eine Reihe von Jahren zu verteilen, damit der Schuldner möglichst rasch in den Genuß der niedrigeren Verzinsung gelangt.

Der Hausbesitz in der deutschen Volkswirtschaft.

Berlin, 24. Jan. (DNB.) Im Preußenhaus begann unter starker Beteiligung aus dem ganzen Reiche die Führertagung des Zentral- Verbandes deutscher Haus - und Grund- b e s i tz v e r e i n e e. 23. Die Tagung soll der Oef- sentlichkeit ein Bild von den großen Problemen der Wohnungswirtfchaft geben, an deren Lösung der deutsche Haus- und Grundbesitz an verantwort­licher Stelle mitzuwirken entschlossen ist.

Präsident Tribius wies in seiner Bearühungs- ansprache u. a. darauf hin, daß das Problem D e r- mieter und Mieter nur gelöst werden könne, wenn die Interessen aller an der Woh­nungswirtschaft Beteiligten berücksichtigt würden. Der Haus- und Grundbesitz habe volles Vertrauen zu den weiteren Maßnahmen der Reichsregierung.

Aeichsarbeitsminister «Seihte

führte in einer längeren Ansprache u. a. aus: Der deutsche Hausbesitz mit seinen über 13 Millionen Alt- und über 3 Millionen Neubauwohnungen und den großen, darin investierten Kapitalwerten stellt nicht nur wirtschaftlich einen Faktor von ungeheurer Bedeutung dar. Ihm ist als Verwalter der Heime für die deutschen Men­schen auch eine äußerst verantwortungs­volle soziale Aufgabe gestellt. Die Regie­rung unter der Führerschaft Adolf Hitlers setzt in den deutschen Hausbesitz das Vertrauen, daß er sich dieser großen Verantwortung für die Volksgemein­schaft bewußt ist. Sie hat ihn deshalb zum Bannerträger in der Arbeitsschlacht gemacht, lieber 600 Millionen Mark hat die Reichs­

regierung dem Hausbesitz als Zuschüsse für Jnstandsetzungs- und Umbauarbeiten zur Verfügung gestellt.

Die große Jnstandsehungsaktion liegt im wesentlichen hinter uns. Der hausbesih hat dabei, ebenso wie das Handwerk und die sonst Beteiligten, voll seine Pflicht getan. Für annähernd drei Milliarden Mark Aufträge sind vom hausbesih vergeben. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der die kühnsten Erwar­tungen übertrifft, und die Besserung der allge­meinen Wirtschaftslage ist nicht zuletzt auf dieses Werk zurückzuführen.

Heute kann man feststellen, daß die von der Reichsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Wirt­schaftsbelebung auch eine Besserung in der Lage des Hausbesitzes gebracht haben. Fast 170 000 früher unvermietbare große Wohnun­gen sind durch Teilungen und Umbauten wieder vermietbar geworden. Die allgemeine Belebung der Wirtschaft hat die Zahlungskraft der Mieter gestärkt und damit die Mietausfälle verringert; die Nachfrage nach Wohnungen ist, be­günstigt durch die starke Zunahme der Eheschließun­gen, lebhaft gewachsen. Zwei Dinge vor allem sind es, die ihnen besonders Sorge bereiten, d i e Zin - s e n und die Steuern. Für den Althausbesitz stehen die Steuern, für den Neuhausbesitz die Zinsen im Vordergrund. Die für die steuerliche Entlastung des Althausbesitzes dringend erwünschte Senkung der Haus zins st euer tritt mit dem 1. April 1935 schon ein. Die auf eine organische Senkung

des allgemeinen Zinssatzes aufgebaute Politik der Reichsregierung beginnt ihre Früchte zu tragen. Um im Interesse der Volksgemeinschaft zu einem gün­stigen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu gelangen, ist der Einheits- Mietvertrag ein wichtiger Markstein. Vielleicht läßt es sich ermöglichen, den Einheitsmietvertrag zum Muster eines Hypothekenver­trages zu machen und dann den Hausbesitz von einzelnen überholten Fesseln zu befreien, um ihn gewissermaßen zu einem Treuhänder der ganzen Nation zu machen.

ReichslMdwerksmeisterSchnM sprach dann überHandwerk und Hausbesitz". Die Verflechtung zwischen Handwerk und Hausbesitz werde dadurch noch enger, daß jeder zweite Handwerker auch Hausbesitzer sei. Die Erhaltung, die Erneuerung und die Ergänzung des Hausbesitzes gebe großen Teilen des Handwerks Arbeit und Brot. Mehr denn je müsse die Parole der Arbeitsbeschaffung durch Selbst­hilfe befolgt werden, da die Wirtschaft auf die Dauer nicht durch öffentliche Zuschüsse in Gang ge­halten werden könne. Die Entschuldung bzw. U m - schuldung des Hausbesitzes sei eine vor­dringliche Frage. Die durch die Senkung der Haus­zinssteuer freiwerdenden Beträge müßten dem Hausbesitz ungeteilt zur freien Verfügung stehen. Das Handwerk werde alle Maßnahmen unter­stützen, die auf eine fchnellmögliche Wiederher- stellung der Wirtschaftlichkeit des Haus­besitzes hinzielen.

Der Präsident des Reichsluftschutzbun­des, Generalleutnant a. D. Grimme, hielt einen Vortrag überDie Zusammenarbeit des Reichsluft­schutzbundes mit den deutschen Haus- und Grund­besitzern". Gewisse Sorgen bereite noch die F i n a n-

zierung des Schutzraumbaues, da nur ein Teil der Hausbesitzer in der Lage fei, die not­wendigen Mittel aus eigenen Kräften aufzubringen. Es fei selbstverständlich, daß Hausbesitzer und Mieter anteilig die Kosten zu tragen hätten.

Ministerialdirektor Dr. Kühne vom Reichs­finanzministerium legte die Bedeutung, Ziele und Methoden der Einheitsbewertuntz des Grundvermögens bar. Ministerialdirek­tor Dr. Volkmar (Reichsjustizministerium) sprach überDie Entschuldung des Hausbe­sitze s". Es frage sich, inwieweit durch eine U m Wandlung schwebender Schulden in Tilgungshypotheken zu helfen fei. Wegen der Zusammenhänge mit dem Zinsproblem lasse sich die Lösung des Entschuldungsproblems heute noch nicht genau aufzeichnen. Beim Neuhausbesitz handele es sich darum, eine gerechte Regelung für die Verteilung des Verlustes zu finden, der durch die Schrumpfung des Grundstückswertes entstanden fei. Geheimrat Schreyer, Führer der privaten Hypothekenbanken, sprach überHypotheken- fragen". Der Hauptstellenleiter im Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP., Pa. Althaus sprach überDie NSV. und ihre Aufgaben in der Wohnwirtschaft". Der Rentenstandpunkt des nur an sich denkenden Haus­besitzers gehöre einer überwundenen Epoche an. Die Ablehnung kinderreicher Fami­lien fei eine Sünde gegen den Geist des Nationalsozialismus. Das Verhältnis von Vermieter und Mieter müsse zur Vermeidung un­nötiger Mietsprozesse auf eine gesunde Basis ge­stellt werden. Die NSV. wirke daher vermittelnd, um Räumungsklagen möglichst zu vermeiden. Zum Schluß sprach Professor Dr. Hunke, Vizepräsi­dent des Deutschen Werberates, überNational­sozialistischer Eigentumsbegriff".

Fahnenweihe des Jungvolks in der Marienburg.

Eine Botschaft Baldur von Schirachs kündigt scharfe Auslese der Zungvotlführer an.

Auf der Marienburg wurden am dreijährigen Todestag von Herbert Norkus in einer tief ergreifenden Kundgebung 597 Jungbannfah­nen aus allen Teilen des Reiches in Anwesenheit von Vertretern der Partei und der Wehrmacht feierlich geweiht. Leider war der Reichs­jugendführer Baldur von Schirach durch eine plötzliche Erkrankung am Erfcheinen verhindert. Die Feier begann mit dem Präsentiermarsch, unter des­sen Klängen Generalmajor Modrig die Front der Reichswehrkompanie abschritt. Dann erklangen die Fanfaren der HI. Die Blutfahne der Kameradschaft Herbert Norkus rückte aus dem Feld der Fahnen vor und flatterte unter den dumpfen Klängen der Landknechtstrommeln im Winde. Stabsführer Lauterbacher in Vertre­tung des Reichsjugendführers hielt eine kurze An­sprache: Nicht umsonst habe man die Vertreter der Jugend nach Marienburg gerufen. Ebenso wie am Grabe Friedrichs des Großen und an der histori­schen Stätte der Feldhermhalle sei in dieser Burg der Geist lebendig, der auch die neue deut­sche Jugend erfülle. Wenn er diese Fahnen ihren Trägern übergebe, so mögen sie den Geist und die Haltung, die in dieser Burg lebten, mit hinaus- nehmen nach dem Süden, Norden und Westen des deutschen Vaterlandes.

Dann senkten sich die Fahnen, und Stabsführer Lauterbacher nahm die Weihe vor. Der lange Zug der Fahnen begab sich in den großen Rem­ter, wo nach Vorführung chemischer Spiele Stabs­führer Lauterbacher die Botschaft des Reichsjugendführers verlas, in der es u. a. heißt: Ich habe Euch gerade hierher gerufen, weil die Ordensritterschaft dieser Burg einer Gemein­schaft wie der unseren etwas Bedeutendes zu sagen hat. Ihre Leiber sind verfallen wie ihre Schwerter, Helme und Rüstungen, aber d i e Idee ihrer

Amnestie im

Saarbrücken, 24. Jan. (DNB.) Das Amts­blatt der Regierungskommission veröffentlich eine große Amnestieverordnung auf Grund der Entschließung des Völkerbundsrats. Für Straf­taten, die aus politischen Beweggründen begangen sind ober die einen politischen Einschlag haben, wird Straffreiheit gewährt bei Geld­strafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren. Freiheitsstrafen von längerer Dauer werden zu­nächst um sechs Jahre gemildert, die Reststrafen werden auf die Hälfte herabgesetzt. Dabei tritt an die Stelle von Zuchthaus Gefängnis.

Für Straftaten, die infolge wirtschaft­licher Not des Täters oder feiner Angehörigen, insbesondere Arbeitslosigkeit begangen find, wird Straffreiheit gewährt, wenn der Täter nicht oder nur mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von insgesamt höchstens sechs Monaten vorbestraft ist. Strafen, die noch nicht verbüßt sind, werden erlassen, wenn sie in Geldstrafe oder in Freiheitsstrafe von nicht mehr als neun Monaten bestehen. Anhängige Ver­fahren werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 17. Januar 1935 begangen und keine schwerere Strafe als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten zu erwarten ist. Neue Verfahren werden nicht eingeleitet. Ausgeschlossen sind Verbrechen des schweren Raubes, Brandstiftung, vorsätzliche Gefährdung eines Eisenbahntranspor­tes (Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze.)

Die Regierungskommifsion hat ferner Verordnun­gen über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung in Disziplinarsachen und bei Zuwiderhandlungen gegen steuerrechtliche Vorschriften erlassen. Verordnungen, die mit Rücksicht auf die Volksabstimmung erlassen worden waren, sind sämtlich durch die vollzogene Abstim­mung als erledigt anzusehen. Außer Kraft ge­setzt wird ferner die Verordnung betreffend bas 23 e r b o t von Einrichtungen des Frei­willigen Arbeitsdienstes, sowie die Mel­depflicht für Angehörige verschiede­ner Organisationen. Strafen, die auf Grund dieser Verordnungen rechtskräftig erkannt und noch nicht verbüßt sind, werden erlassen. Anhängige Verfahren werden eingestellt.

Kein neues Fremdenlegionär-Vegiment für Saarländer.

Paris, 24. Jan. (DNB.) Vom französischen Kriegsministerium wirb die durch die Presse gegangene Nachricht für unbegründet erklärt, daß ein neues Fremdenlegionär - Regiment zur Unterbringung junger Saarländer gebildet worben

Gemeinschaft ist geblieben. Heute ver­sucht bie Jugenb bie innere Größe unb Kraft dieser Vorbilder zu erobern. Sie sieht aber klaren Blickes, baß ber Orden nur groß war, solange er Treue b e m a I) r t e , unb sie weiß: Das gilt auch für uns. Das ganze junge Deutschland ist heute ein Orben, ber burch bas Gelübde der Treue gebunden ist.

Der Reichsjugendführer hob dann hervor, daß vom Jungvolk, Iungvolkführer voran, eine erhöhte Vorbildlichkeit in der eigenen Lebensführung erwartet wer­den müsse. In Zukunft werde die endgültige Zulassung zu den höheren Jugendführerämlern von einer Prüfung abhängig gemacht wer­den, die von einer besonderen Kommission der Reichsjugendführung abgenommen werden soll. Die Zulassung zu dieser Prüfung werde von einer mindestens dreijährigen Aus­bildungszeit abhängig gemacht werden, wovon zwei Iahre in der praktischen Jugendarbeit, d. h. in der aktiven Füh­rung von Einheiten der HI. verbracht sein mühten und ein Jahr auf besonders dazu be­stimmten Führerschulen.

Die Botschaft des Reichsjugendführers schloß: Möge diese Burg uns lehren, in Zucht unb Ge­horsam, Treue unb Selbstverstänblichkeit bie Gesetze unseres Orbens zu befolgen unb fo ber Fahne wür­dig zu werden. Das geloben mir an dieser fo hei­ligen Stätte am 24. Januar 1935, im Gedächtnis an unseren kleinen Kameraden Herbert Norkus, der heute vor drei Jahren einsam starb. Sein ewiger Geist segnet unsere Fahnen!"

Saargebiet.

sei. Wenn die Regierung, so heißt es in der Mit­teilung des Kriegsministeriums, diese Absicht gehabt haben sollte, hätten die beiden Kammern dazu Stellung nehmen müssen. Die Zahl der Fremdenlegionär-Regimenter sei gesetzlich f e ft gelegt, so daß keine Aenderung ohne die Zustimmung des Parlaments er­folgen könne. Die französischen Grenzposten sind angewiesen worden, eine strenge Sich­tung der Saarländer, die nach Frankreich herein­wollen, vorzunehmen. Nur solche Personen, die sich als politische Flüchtlinge ausweisen kön­nen, erhalten künftig die Erlaubnis, die Grenze zu überschreiten. So wurden bei Saargemünd von insgesamt 45 Einlaßbegehrenden nur 7 zugelassen.

Der französische Minister­besuch in London.

Englische Fragen an Frankreich.

London, 25. Jan. (DNB.Funkspruch.)Ittor- ning Post" schreibt, auf beiden Seiten des Aermel- kanals seien eifrige Vorbereitungen für den Lon­doner Besuch der beiden französischen Minister im Gange. Da der Vorschlag zu der Zusammenkunft von Großbritannien ausgegangen fei, sei es auch an Großbritannien, Anregungen zu geben. Diese würden wahrscheinlich in folgenden Fragen Ausdruck finden:

1. Ist Frankreich gewillt, grundsätzlich die Aufrüstung Deutschlands und die Be­seitigung der Militärklauseln rechts­gültig zu machen, falls letztere durch ein Ab­kommen über Begrenzung der Rüstun­gen erseht werden und falls Deutschland in den Völkerbund zurückkehrt?

2. Welche weitere Sicherheit wünscht Frankreich für den Fall seiner Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung?

Ls bestehe Grund zu der Annahme, daß die Franzosen, obwohl sie einer Regelung in dieser Richtung zuneigten, auf der Erfüllung gewisser Be­dingungen beharren würden. Diese Bedingungen würden wahrscheinlich die Unterzeichnung eines Ost Paktes über gegenseitigen Beistand durch Frankreich, Sowjetrußland und die Tschecho­slowakei mit oder ohne Deutschland und Polen voravssehen, weiter den Abschluß des vor-