Konsolidierung von Aufwendungen für Arbeitvbeschaffungszwecke bestimmt und dient somit der Lrleichterungder Finanzlage des Reiches in den spätere n I a h r e n. Die Zulassung der Anleihe zum Lombardverkehr der Reichsbank ist vorgesehen.
Hessens Gtaatsfinanzen.
Der Abschluß für 1933 ausgeglichen.
Darmstadt, 24. Jan. (LPD.) Nach dem soeben veröffentlichten Ausweis betrugen im Rechnungsjahr 1933 in Hessen beim ordentlichen Haushalt die Einnahmen 90,394 Millionen Mark. Davon erbrachten Reichs- und Landessteuern 59138 Millionen Mark. Ueberschüsse der Betriebe 2,626 Mill. Mk., Rechtspflege 4,990 Mill. Mk., Schulwesen, Wissenschaft und Kunst, Kirche 7,520 Mill. Mk., übrige Landesoerwaltuug 16,120 Mill. Mark. Die Ausgaben betrugen 90,237 Mill. Mark, davon allgemeine Verwaltung (einschließlich Polizei) 11,620 Mill. Mk., Rechtspflege 8,075 Mill. Mark, Verkehrswesen 0,234 Mill. Mk., Schulwesen, Wissenschaft und Kunst, Kirche 29,426 Mill. Mk., soziale Maßnahmen und Gesundheitswesen 9,934 Mill. Mk., Wohnungswesen 1,537 Mill. Mk., Schuldendienst 4,631 Mill. Mk., Ruhegehälter 14,975 Mill. Mk., sonstige Ausgaben 9,805 Mill. Mk. Im außerordentlichen Haushalt betrugen
die Einnahmen insgesamt 14,265 Mill. Mk. Die Ausgaben 14,265 Mill. Mk.
Das Staatsprefseamt stellt dazu fest: Es handelt sich bei dem Jahresausweis um die endgültigen Ziffern des jetzt auch formal vollzogenen Abschlusses des Rechnungsjahres 1933. Den im Laufe des Jahres veröffentlichten Teilergebnissen der einzelnen Monate war seinerzeit d'e Voraussage angeknüpft worden, daß auf einen günstigen Abschluß des Jahres gerechnet werden könne. Das vorstehende Zahlenbild b e - srätigt diese Voraussagen. Der Jahresabschluß ist in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Im einzelnen ist aus diesen Zahlen zu ersehen, daß die Einnahmen — unter denen allerdings im Doranschlagssoll 3,2 Millionen für Eisenbahnabfindungen enthalten sind — gegenüber dem Voranschlag um 6,2 Millionen Zurückbleiben. Neben dem Ausfall jener 3,2 Millionen sind Mindereinnahmen bei allen Gebühren zu verzeichnen — auf dem Gebiet der Rechtspflege, in Schul- und Hochschulwesen usw. — von insgesamt rund 5 Mill. Mk., denen an Mehreinnahmen aus Steuern nur 1,9 Mill. Mk. gegenüberstehen. Der Einnahmeausfall findet seinen Ausgleich in den Minderausgaben, die neben der Entlastung des Rechnungsjahres durch die Verlegung der Gehaltstermine und durch außerordentlich sparsame Wirtschaftsführung in dem Rechnungsjahr entstanden sind.
Ein weiterer Schritt organischer Zinssenknng.
Die Zinsbelastung um rund 120 Millionen jährlich vermindert.
Die Zinskonversion.
Berlin, 24. Ian. (DBB.) Das Gesetz über die Durchführung einer Zinsermähigung bei den Kreditanstallen erteilt den Kreditanstalten, die den Inhabern ihrer mit 6 v. h. und höher verzinslichen Schuldverschreibungen die Abänderung des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses anbieten, die Ermächtigung, dieses Angebot zu erlassen mit der Maßgabe, daß es als vom Inhaber angenommen gilt, wenn es von ihm nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen abgelehnt wird. Schuldverschreibungen im Sinne dieses Gesetzes sind solche, auf die das Hypothekengefetz vom 13. Iuli 1899 oder das Gesetz über Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 oder das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (Schiffs- bankgefeh) vom 14. August 1933 Anwendung findet.
Das Angebot muh die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4,5 v. h. jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 an unter Gewährung einer einmaligen, den Inhaber der Schuldverschreibung mit dem nächsten nach dem 31. März 1935 fälligen Zinsfchein bar zu zahlenden einkommen st euerfreien Ent - schädigung von 2 v. h. des Nennbetrages der Schuldverschreibung vorsehen.
Die aus der Annahme des Angebotes sich ergebende Z i n s e r f p a r n i s bei der einzelnen Kreditanstalt ist zur Zinsentlastung innerhalb des Bestandes an Hypotheken und Grundschulden sowie Forderungen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften zu verwenden. Die Zinsentlastung beginnt mit dem 1. Oktober 1935 und beträgt höch- st e n s 1,5 v. h. jährlich. Soweit die Schuldverschreibungen mit einem höheren Sah als 6 v. h. verzinslich waren, erhöht sich der Sah von 1,5 v. h. höchstens um soviel, als der bisherige Zinssatz den Sah von 6 v. h. überschritten hat.
Es ist Vorsorge getroffen worden, daß hinsichtlich der im Zins gesenkten Schuldverschreibungen die von einer deutschen Börse ausgesprochene Zulassung zum amtlichen handel erhalten bleibt. Schließlich ist volle Freiheit von allen SteuernundAbgabLN ausgesprochen roorbcn.
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Die überragende Bedeutung des Gesetzes über die Zinskonoerfion von 6 v. H. auf 4Vr v. H. geht aus der Tatsache hervor, daß es sich hier, wie wir von unterrichteter Seite erfahren, um einen Komplex von Werten im Umfange von etwa achtMilliardenReichsmark handelt, deren Zinsen gesenkt werden. Durch diese Maßnahme
wird das gesamte Zinsbelastungs- Niveau in Deutschland um einen Betrag von jährlich rund 12 0 Millionen Mark verringert. Es ist zweifellos, daß sich daraus eine erhebliche weitere Wirtschafts- b e l e b u n o ergeben wird, ebenso wie die Aktion auch eine Verbesserung des gesamten Kapitalmarktes, insbesondere des Pfandbriefmarktes herbeiführen wird.
Die Zinskonversion beruht auf vollständiger Freiwilligkeit, es ist keine irgendwie geartete Eigentumsbeeinträchtigung mit ihr verbunden. Auf die Methode eines Barzahlungsangebotes an diejenigen, die die Konversion nicht m i t m a ch e n wollten, konnte nicht zurückgegriffen werden. Bei den ungeheuren Beträgen, die bei Konversionen der letzten Jahre in Frage kamen, hat man ebenfalls von einem Angebot auf Barzahlung abgesehen, da diese sich als unmöglich erweist. Weder in Italien bei der Konversion von etwa 12 Milliarden, noch bei dem sehr viel reicheren England hat man das System der Barzahlung angewendet. Auch in England hat man die Konversion auf dem Grundsatz aufqebaut: wer nicht widerspricht, hat zugestimmt. Bezeichnend ist, daß das Publikum zweifellos schon seit langer Zeit mit der Konversion g e - rechnet hat, die heute durch die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt möglich geworden ist. Es sei nur darauf hingewiesen, datz heute die Kursdifferenz zwischen den 6prozentigen und den 4'/2prozentigen Werten so gering geworden ist, daß damit die natürliche Basis für eine Konver-, sion von vornherein gegeben war. Die Aktion liegt im natürlichen Zuge der deutschen Wirtschaftsentwicklung und muß selbstverständlich in einem Zuge durch geführt werden. Es hat keinen Zweck, etwa die einzelnen Emissionen aufzulösen und eine nach der anderen vorzunehmen, sondern die gesamten Pfandbriefgruppen müssen erfaßt werden. Es ist nur eine technische Konsequenz, daß man nun dafür sorgen mutz, daß die umgewandelten Stücke von 4Vs v. H. sofort an der Börse 'wieder lieferbar und handelbar werden. Die Notiz, die bisher für die 6prozentigen Stücke galt, wird auf die 4Vr- prozentigen übertragen. Damit verschwindet der 6prozentige Typ von der Börse, denn die protestierenden Stücke werden nicht weiter notiert. So entfällt die Möglichkeit ihrer Beleihung. Was die Hypothekenbanken auf der einen Seite einsparen, wird ihnen auf der anderen nicht zufließen, sondern für die E n t - lastung der Schuldner zur Verfügung ge- Sellt werden. In welcher Form das erfolgt, ist den usführungsbestimmungen vorbehalten. Ebenso wird noch geklärt werden, wie die Verteilung des 2prozentigen Bonus und der U m t a u sch- ko st e n, die beide aber nicht mehr als zusammen 2Vz v. H. betragen dürfen, auf die Schuldner zu geschehen hat. Es wirh daran gedacht, die Umlegung auf den Schuldner auf eine Reihe von Jahren zu verteilen, damit der Schuldner möglichst rasch in den Genuß der niedrigeren Verzinsung gelangt.
Der Hausbesitz in der deutschen Volkswirtschaft.
Berlin, 24. Jan. (DNB.) Im Preußenhaus begann unter starker Beteiligung aus dem ganzen Reiche die Führertagung des Zentral- Verbandes deutscher Haus - und Grund- b e s i tz v e r e i n e e. 23. Die Tagung soll der Oef- sentlichkeit ein Bild von den großen Problemen der Wohnungswirtfchaft geben, an deren Lösung der deutsche Haus- und Grundbesitz an verantwortlicher Stelle mitzuwirken entschlossen ist.
Präsident Tribius wies in seiner Bearühungs- ansprache u. a. darauf hin, daß das Problem D e r- mieter und Mieter nur gelöst werden könne, wenn die Interessen aller an der Wohnungswirtschaft Beteiligten berücksichtigt würden. Der Haus- und Grundbesitz habe volles Vertrauen zu den weiteren Maßnahmen der Reichsregierung.
Aeichsarbeitsminister «Seihte
führte in einer längeren Ansprache u. a. aus: Der deutsche Hausbesitz mit seinen über 13 Millionen Alt- und über 3 Millionen Neubauwohnungen und den großen, darin investierten Kapitalwerten stellt nicht nur wirtschaftlich einen Faktor von ungeheurer Bedeutung dar. Ihm ist als Verwalter der Heime für die deutschen Menschen auch eine äußerst verantwortungsvolle soziale Aufgabe gestellt. Die Regierung unter der Führerschaft Adolf Hitlers setzt in den deutschen Hausbesitz das Vertrauen, daß er sich dieser großen Verantwortung für die Volksgemeinschaft bewußt ist. Sie hat ihn deshalb zum Bannerträger in der Arbeitsschlacht gemacht, lieber 600 Millionen Mark hat die Reichs
regierung dem Hausbesitz als Zuschüsse für Jnstandsetzungs- und Umbauarbeiten zur Verfügung gestellt.
Die große Jnstandsehungsaktion liegt im wesentlichen hinter uns. Der hausbesih hat dabei, ebenso wie das Handwerk und die sonst Beteiligten, voll seine Pflicht getan. Für annähernd drei Milliarden Mark Aufträge sind vom hausbesih vergeben. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der die kühnsten Erwartungen übertrifft, und die Besserung der allgemeinen Wirtschaftslage ist nicht zuletzt auf dieses Werk zurückzuführen.
Heute kann man feststellen, daß die von der Reichsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Wirtschaftsbelebung auch eine Besserung in der Lage des Hausbesitzes gebracht haben. Fast 170 000 früher unvermietbare große Wohnungen sind durch Teilungen und Umbauten wieder vermietbar geworden. Die allgemeine Belebung der Wirtschaft hat die Zahlungskraft der Mieter gestärkt und damit die Mietausfälle verringert; die Nachfrage nach Wohnungen ist, begünstigt durch die starke Zunahme der Eheschließungen, lebhaft gewachsen. Zwei Dinge vor allem sind es, die ihnen besonders Sorge bereiten, d i e Zin - s e n und die Steuern. Für den Althausbesitz stehen die Steuern, für den Neuhausbesitz die Zinsen im Vordergrund. Die für die steuerliche Entlastung des Althausbesitzes dringend erwünschte Senkung der Haus zins st euer tritt mit dem 1. April 1935 schon ein. Die auf eine organische Senkung
des allgemeinen Zinssatzes aufgebaute Politik der Reichsregierung beginnt ihre Früchte zu tragen. Um im Interesse der Volksgemeinschaft zu einem günstigen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu gelangen, ist der Einheits- Mietvertrag ein wichtiger Markstein. Vielleicht läßt es sich ermöglichen, den Einheitsmietvertrag zum Muster eines Hypothekenvertrages zu machen und dann den Hausbesitz von einzelnen überholten Fesseln zu befreien, um ihn gewissermaßen zu einem Treuhänder der ganzen Nation zu machen.
ReichslMdwerksmeisterSchnM sprach dann über „Handwerk und Hausbesitz". Die Verflechtung zwischen Handwerk und Hausbesitz werde dadurch noch enger, daß jeder zweite Handwerker auch Hausbesitzer sei. Die Erhaltung, die Erneuerung und die Ergänzung des Hausbesitzes gebe großen Teilen des Handwerks Arbeit und Brot. Mehr denn je müsse die Parole der Arbeitsbeschaffung durch Selbsthilfe befolgt werden, da die Wirtschaft auf die Dauer nicht durch öffentliche Zuschüsse in Gang gehalten werden könne. Die Entschuldung bzw. U m - schuldung des Hausbesitzes sei eine vordringliche Frage. Die durch die Senkung der Hauszinssteuer freiwerdenden Beträge müßten dem Hausbesitz ungeteilt zur freien Verfügung stehen. Das Handwerk werde alle Maßnahmen unterstützen, die auf eine fchnellmögliche Wiederher- stellung der Wirtschaftlichkeit des Hausbesitzes hinzielen.
Der Präsident des Reichsluftschutzbundes, Generalleutnant a. D. Grimme, hielt einen Vortrag über „Die Zusammenarbeit des Reichsluftschutzbundes mit den deutschen Haus- und Grundbesitzern". Gewisse Sorgen bereite noch die F i n a n-
zierung des Schutzraumbaues, da nur ein Teil der Hausbesitzer in der Lage fei, die notwendigen Mittel aus eigenen Kräften aufzubringen. Es fei selbstverständlich, daß Hausbesitzer und Mieter anteilig die Kosten zu tragen hätten.
Ministerialdirektor Dr. Kühne vom Reichsfinanzministerium legte die Bedeutung, Ziele und Methoden der Einheitsbewertuntz des Grundvermögens bar. — Ministerialdirektor Dr. Volkmar (Reichsjustizministerium) sprach über „Die Entschuldung des Hausbesitze s". Es frage sich, inwieweit durch eine U m • Wandlung schwebender Schulden in Tilgungshypotheken zu helfen fei. Wegen der Zusammenhänge mit dem Zinsproblem lasse sich die Lösung des Entschuldungsproblems heute noch nicht genau aufzeichnen. Beim Neuhausbesitz handele es sich darum, eine gerechte Regelung für die Verteilung des Verlustes zu finden, der durch die Schrumpfung des Grundstückswertes entstanden fei. — Geheimrat Schreyer, Führer der privaten Hypothekenbanken, sprach über „Hypotheken- fragen". — Der Hauptstellenleiter im Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP., Pa. Althaus sprach über „Die NSV. und ihre Aufgaben in der Wohnwirtschaft". Der Rentenstandpunkt des nur an sich denkenden Hausbesitzers gehöre einer überwundenen Epoche an. Die Ablehnung kinderreicher Familien fei eine Sünde gegen den Geist des Nationalsozialismus. Das Verhältnis von Vermieter und Mieter müsse zur Vermeidung unnötiger Mietsprozesse auf eine gesunde Basis gestellt werden. Die NSV. wirke daher vermittelnd, um Räumungsklagen möglichst zu vermeiden. Zum Schluß sprach Professor Dr. Hunke, Vizepräsident des Deutschen Werberates, über „Nationalsozialistischer Eigentumsbegriff".
Fahnenweihe des Jungvolks in der Marienburg.
Eine Botschaft Baldur von Schirachs kündigt scharfe Auslese der Zungvotlführer an.
Auf der Marienburg wurden am dreijährigen Todestag von Herbert Norkus in einer tief ergreifenden Kundgebung 597 Jungbannfahnen aus allen Teilen des Reiches in Anwesenheit von Vertretern der Partei und der Wehrmacht feierlich geweiht. Leider war der Reichsjugendführer Baldur von Schirach durch eine plötzliche Erkrankung am Erfcheinen verhindert. Die Feier begann mit dem Präsentiermarsch, unter dessen Klängen Generalmajor Modrig die Front der Reichswehrkompanie abschritt. Dann erklangen die Fanfaren der HI. Die Blutfahne der Kameradschaft Herbert Norkus rückte aus dem Feld der Fahnen vor und flatterte unter den dumpfen Klängen der Landknechtstrommeln im Winde. Stabsführer Lauterbacher in Vertretung des Reichsjugendführers hielt eine kurze Ansprache: Nicht umsonst habe man die Vertreter der Jugend nach Marienburg gerufen. Ebenso wie am Grabe Friedrichs des Großen und an der historischen Stätte der Feldhermhalle sei in dieser Burg der Geist lebendig, der auch die neue deutsche Jugend erfülle. Wenn er diese Fahnen ihren Trägern übergebe, so mögen sie den Geist und die Haltung, die in dieser Burg lebten, mit hinaus- nehmen nach dem Süden, Norden und Westen des deutschen Vaterlandes.
Dann senkten sich die Fahnen, und Stabsführer Lauterbacher nahm die Weihe vor. Der lange Zug der Fahnen begab sich in den großen Remter, wo nach Vorführung chemischer Spiele Stabsführer Lauterbacher die Botschaft des Reichsjugendführers verlas, in der es u. a. heißt: Ich habe Euch gerade hierher gerufen, weil die Ordensritterschaft dieser Burg einer Gemeinschaft wie der unseren etwas Bedeutendes zu sagen hat. Ihre Leiber sind verfallen wie ihre Schwerter, Helme und Rüstungen, aber d i e Idee ihrer
Amnestie im
Saarbrücken, 24. Jan. (DNB.) Das Amtsblatt der Regierungskommission veröffentlich eine große Amnestieverordnung auf Grund der Entschließung des Völkerbundsrats. Für Straftaten, die aus politischen Beweggründen begangen sind ober die einen politischen Einschlag haben, wird Straffreiheit gewährt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren. Freiheitsstrafen von längerer Dauer werden zunächst um sechs Jahre gemildert, die Reststrafen werden auf die Hälfte herabgesetzt. Dabei tritt an die Stelle von Zuchthaus Gefängnis.
Für Straftaten, die infolge wirtschaftlicher Not des Täters oder feiner Angehörigen, insbesondere Arbeitslosigkeit begangen find, wird Straffreiheit gewährt, wenn der Täter nicht oder nur mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von insgesamt höchstens sechs Monaten vorbestraft ist. Strafen, die noch nicht verbüßt sind, werden erlassen, wenn sie in Geldstrafe oder in Freiheitsstrafe von nicht mehr als neun Monaten bestehen. Anhängige Verfahren werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 17. Januar 1935 begangen und keine schwerere Strafe als Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten zu erwarten ist. Neue Verfahren werden nicht eingeleitet. Ausgeschlossen sind Verbrechen des schweren Raubes, Brandstiftung, vorsätzliche Gefährdung eines Eisenbahntransportes (Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze.)
Die Regierungskommifsion hat ferner Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung in Disziplinarsachen und bei Zuwiderhandlungen gegen steuerrechtliche Vorschriften erlassen. Verordnungen, die mit Rücksicht auf die Volksabstimmung erlassen worden waren, sind sämtlich durch die vollzogene Abstimmung als erledigt anzusehen. Außer Kraft gesetzt wird ferner die Verordnung betreffend bas 23 e r b o t von Einrichtungen des Freiwilligen Arbeitsdienstes, sowie die Meldepflicht für Angehörige verschiedener Organisationen. Strafen, die auf Grund dieser Verordnungen rechtskräftig erkannt und noch nicht verbüßt sind, werden erlassen. Anhängige Verfahren werden eingestellt.
Kein neues Fremdenlegionär-Vegiment für Saarländer.
Paris, 24. Jan. (DNB.) Vom französischen Kriegsministerium wirb die durch die Presse gegangene Nachricht für unbegründet erklärt, daß ein neues Fremdenlegionär - Regiment zur Unterbringung junger Saarländer gebildet worben
Gemeinschaft ist geblieben. Heute versucht bie Jugenb bie innere Größe unb Kraft dieser Vorbilder zu erobern. Sie sieht aber klaren Blickes, baß ber Orden nur groß war, solange er Treue b e m a I) r t e , unb sie weiß: Das gilt auch für uns. Das ganze junge Deutschland ist heute ein Orben, ber burch bas Gelübde der Treue gebunden ist.
Der Reichsjugendführer hob dann hervor, daß vom Jungvolk, Iungvolkführer voran, eine erhöhte Vorbildlichkeit in der eigenen Lebensführung erwartet werden müsse. In Zukunft werde die endgültige Zulassung zu den höheren Jugendführerämlern von einer Prüfung abhängig gemacht werden, die von einer besonderen Kommission der Reichsjugendführung abgenommen werden soll. Die Zulassung zu dieser Prüfung werde von einer mindestens dreijährigen Ausbildungszeit abhängig gemacht werden, wovon zwei Iahre in der praktischen Jugendarbeit, d. h. in der aktiven Führung von Einheiten der HI. verbracht sein mühten und ein Jahr auf besonders dazu bestimmten Führerschulen.
Die Botschaft des Reichsjugendführers schloß: Möge diese Burg uns lehren, in Zucht unb Gehorsam, Treue unb Selbstverstänblichkeit bie Gesetze unseres Orbens zu befolgen unb fo ber Fahne würdig zu werden. Das geloben mir an dieser fo heiligen Stätte am 24. Januar 1935, im Gedächtnis an unseren kleinen Kameraden Herbert Norkus, der heute vor drei Jahren einsam starb. Sein ewiger Geist segnet unsere Fahnen!"
Saargebiet.
sei. Wenn die Regierung, so heißt es in der Mitteilung des Kriegsministeriums, diese Absicht gehabt haben sollte, hätten die beiden Kammern dazu Stellung nehmen müssen. Die Zahl der Fremdenlegionär-Regimenter sei gesetzlich f e ft • gelegt, so daß keine Aenderung ohne die Zustimmung des Parlaments erfolgen könne. — Die französischen Grenzposten sind angewiesen worden, eine strenge Sichtung der Saarländer, die nach Frankreich hereinwollen, vorzunehmen. Nur solche Personen, die sich als politische Flüchtlinge ausweisen können, erhalten künftig die Erlaubnis, die Grenze zu überschreiten. So wurden bei Saargemünd von insgesamt 45 Einlaßbegehrenden nur 7 zugelassen.
Der französische Ministerbesuch in London.
Englische Fragen an Frankreich.
London, 25. Jan. (DNB.Funkspruch.) „Ittor- ning Post" schreibt, auf beiden Seiten des Aermel- kanals seien eifrige Vorbereitungen für den Londoner Besuch der beiden französischen Minister im Gange. Da der Vorschlag zu der Zusammenkunft von Großbritannien ausgegangen fei, sei es auch an Großbritannien, Anregungen zu geben. Diese würden wahrscheinlich in folgenden Fragen Ausdruck finden:
1. Ist Frankreich gewillt, grundsätzlich die Aufrüstung Deutschlands und die Beseitigung der Militärklauseln rechtsgültig zu machen, falls letztere durch ein Abkommen über Begrenzung der Rüstungen erseht werden und falls Deutschland in den Völkerbund zurückkehrt?
2. Welche weitere Sicherheit wünscht Frankreich für den Fall seiner Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung?
Ls bestehe Grund zu der Annahme, daß die Franzosen, obwohl sie einer Regelung in dieser Richtung zuneigten, auf der Erfüllung gewisser Bedingungen beharren würden. Diese Bedingungen würden wahrscheinlich die Unterzeichnung eines Ost Paktes über gegenseitigen Beistand durch Frankreich, Sowjetrußland und die Tschechoslowakei mit oder ohne Deutschland und Polen voravssehen, weiter den Abschluß des vor-


