ZwifchenReMblikundMnarchle.
Die Wahlen zur griechischen Nationalversammlung beanspruchen ein über ein solches innerpoliti- sches Ereignis hinausgehendes europäisches Interesse aus zwei Gründen: die von dem alten Unruhestifter V e n i z e l o s angezettelte Märzrevolutton ist von der Regierung Tsaldaris vor allem durch das Verdienst des energischen Kriegsministers K o n d y l i s verhältnismäßig rasch und unblutig niederaeschlagen worden. Das Schicksal und die Zukunft Griechenlands stand eine historische Minute lang auf der Waage zwischen ruhiger Entwicklung und neuen Abenteuern, die das griechische Volk in heftige Parteikämpfe geworfen hätten. 3Jtit der Niederlage der Denizelisten ist eine Figur endgültig aus dem griechischen und europäischen Leben verschwunden, die ttotz großer unbestreitbarer Fähigkeiten mehr Unheil als Segen für die griechische Politik gebracht hat. Denizelos war der Mann, der Griechenland gegen den Willen der Dynastie und gegen die Volksmeinung in den Weltkrieg führte, der als Konsequenz dieser Tat den König K o n st a n t i n absetzte und eine kurze monarchische Restauration zum zweitenmal durch die Republik ersetzte, eine Republik, in der er für sich und seine Partei die unbedingte Führung verlangte.
Der mißglückte Märzputsch hat diesen Anspruch vernichtet, und in den Wahlen hatte das griechische Volk Gelegenheit, den Sieg der Regierungswaffen zu legalisieren. Dies ist in unzweioeutiger Weise geschehen. Die vereinigten Regierungsparteien erhielten zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und von 300 Parlamentssitzen 287, also eine überwältigende Mehrheit. Damit ist die Partei des Venizelos wohl endgültig aus dem politischen Leben Griechenlands ausgeschaltet und das Wirken dieses Mannes, dem einst die Sympathien der europäischen Westmächte zu einem über Griechenland hinausreicheüden Einfluß verhalfen hatten, zu einer überwundenen Episode der griechischen Geschichte gemindert.
Der zweite Gegenstand des europäischen Interesses ist die Frage, wie dieser durch di« Wahlen gekennzeichnete innerpolitische Abschnitt die k ü n f - tiae Entwicklung Griechenlands beeinflussen wird. Es liegt nahe, zu vermuten und vor- cluszusagen, daß der Sturz des Königsstürzers das Königtum wieder zurückführen werde, und wenn man die Interpretationen der griechischen Wahl in der internationalen Presse verfolgt, so könnte man glauben, daß die Rückkehrdesentthronten Königs Georg II. nur noch eine Fratze kurzer Zeit ist. Die vorsichtige Haltung, welche die Regierung Tsaldaris bei den Wahlen in der Frage Monarchie oder Republik eingenommen hat, zeigt jedoch, daß man in Griechenland selbst die Sache nicht so einfach ansieht.
Es ist unzweifelhaft, daß in dem Lande, das seit Jahrzehnten mit westeuropäischen politischen Vorstellungen und Lehren erfüllt ist, und dessen parlamentarische Verfassung sich an die Vorbilder der europäischen Demokratie anlehnt, die republikanische Staatssorm eine starke und bisher überwiegende Anhängersckaft besitzt. Die Partei des Generals Metaxas, oie die einzig ausgesprochene m o n a r ch i st i s ch e ist, hat in den Wahlen selbst nur einen geringen Erfolg zu verzeichnen; sie brachte nur 100 000 Stimmen auf, die ihr 7 Mandate in der Nationalversammlung bringen. Die Entscheidung liegt also ausschließlich bei der Anhängerschaft der Regierungsparteien, die zwar seit jeher mit monarchistischen Elementen durchsetzt sind, die aber seit einigen Jahren die Frage der Wiederherstellung der Monarchie als nicht vordringlich und unzeitgemäß aus Programm und Agitation entfernt hatten. Auch in den Wahlen hat die Regierung Tsaldaris Wert darauf gelegt, diese Frage auszuschalten und deswegen zum Beispiel eine Feierlicykeit verboten, die in Athen zum Namenstag des verstorbenen Königs Konstantin angesagt war; auch Agitationsumzüge der Monarchisten wurden von der Regierung verhindert. Dies beweist, daß Tsaldaris und seine Mitarbeiter, denen vor allem an einer Beruhigung des noch aufgewühlten Landes gelegen ist, die innere Willensrichtung des Voltes noch nicht für so klar halten, daß eine voreilige Entscheidung für die Monarchie nicht die Gefahr neuer Wirren bergen könnte/
Der äußere Grund, die Wahlen nicht zu einer Entscheidung über die Staatsform werden zu lassen, ist ein verfassungsrechtlicher, dessen sich die Regierung gerne bediente, um eine klarere Scheidung der Geister abzuwarten. Die Nationalversammlung, die am 1. Juli zusammentritt, muß nämlich zuerst den Artikel 120 der Verfassung abändern, um eine Volksbefragung über die Staatsform überhaupt zu ermöglichen. Es ist also zunächst in die Hände des Parlaments gelegt, ob die monarchistische Welle, von der Gne- chenland zunächst in einer Reaktionserscheinung gegen den Märzputsch ergriffen ist, in die Dämme eines verfassungsmäßigen Verfahrens eingelassen wird, oder ob man wartet, bis sie sich etwa wieder verlaufen oder verstärkt hat. Nach einer Aeuße- nmg des Generals Köndylis, der wohl jetzt als der starke Mann Griechenlands gelten kann und der bisher entschiedener Republikaner war, würde die Herstellung der Monarchie von den republikanischen Elementen nur dann als eine historisch gültige Entscheidung angenommen, wenn sie sich nicht nur auf eine Mehrheit schlechthin, sondern auf eine überwältigende Willenskundgebung des griechischen Volkes stützen könnte.
Man sieht aus alledem, daß es voreilig wäre, die Wiederherstellung des griechischen Königtums, dessen Prätendent der in England lebende Georg persönlich übrigens viel Sympathie genießt, als eine gelöste Frage zu betrachten. Sie ist eine ausschließliche Angelegenheit des griechischen Volkes, Dem zu wünschen ist, daß sie nicht vorn Standpunkte blutleerer Parteidoktrinen, sondern so beantwortet wird, wie es am besten für die dauernde Festigung des griechischen Staates ist. Die griechische Dynastie, die dem Lande seinerzeit von den Großmächten „verliehen" wurde, hat immer darunter gelitten, daß sie fremden, nämlich dänischen Ursprungs war; so wie die Dinge liegen, kommt eine solche griechischen Blutes freilich nicht in Frage. Die monarchische Bewegung kann sich auf die Erfahrung einer verhältnismäßig ruhigen Entwicklung unter dem Königtum und ständiger Parteiwirren unter dem Zeichen der Republik berufen. Diese beiden Anschauungen hielten sich bisher ungefähr die Waage. Für die Entscheidung zugunsten der Monarchie könnte ausschlaggebend sein jene Strömung, von der ganz Europa erfaßt ist, die von der fast abergläubigen Verehrung der parlamentarischen Demokratie wegführt und eine autoritäre starke S t a a t s f ü h r u n g in neuen Verbindungen mit dem Volkswillen als Folgerung der politischen Stunde betrachtet.
Deutschlands Kriegsmarine unter der Auswirkung des Londoner Ilottenadkommens.
Berlin, 20. Juni. (DNB.) Der „Völkische Beobachter" beschäftigt sich eingehend mit der technischen Seite des deutsch-englischen Flottenabkommens. Unter der Überschrift „Die Auswirkungen des deutsch - englischen Flotten - Abkommens auf die Entwicklung der deutschen Kriegsmarine" schreibt er u. a.:
Zwei wesentliche Feststellungen liegen dem Abkommen zugrunde:
1. was von britischer Seite als Vergleichs- stärke maßgebend ist,
2. die A n w e n d u n g d e r 3 5 v. H. auf die einzelnen Kategorien.
Zu 1.: Das Abkommen bestimmt in feiner Ziffer 2a, daß das Verhältnis 35:100 sich versteht bezüglich der für Großbritannien vertraglich fest gelegten Flotten stärke. Diese beruht zur Zeit auf den Verträgen von Washington und London, welche die englische Stärke in allen Schisfsklassen bis zum 31.12.1936 festlegen. Auf Grund der genannten beiden Verträge verfügt England über eine Gesamt- tonnage von 1201 700. Die dementsprechende deutsche Gesamt st ärke ergibt 420 595 Tonnen. __
Zu 2.: Das deutsch - englische Flottenabkommen bestimmt dann in Ziffer 2d die Anwendung des Stärkeverhältnisses auf die einzelnen Schiffskategorien, d.h. Deutschland wird nicht die 420 000 Tonnen dazu benutzen, um etwa 42 Panzerschiffe davon zu bauen ober 420 U-Boote zu 1000 Tonnen, sondern es wird die Dergleichsstärke von 35 v. H. verhältnis- mäßig starr anwenden auf jede einzelne S ch i f f s k a t e g o r i e.
In der Klaffe der Schlachtschiffe verfügt Deutschland bisher über drei Panzerschiffe vom Typ des Versailler Vertrages von 10 000 Tonnen, zusammen demnach 30 000 Tonnen. Der Rest von 15 3 7 5 0 Tonnen steht für den Bau von Schlachtschiffen für Deutschland zur Verfügung, da nach dem Abkommen in dieser Klasse Deutschland 183 750 Tonnen zustehen. In wieviel Einheiten er aufgetetll wird, wird sich aus der Größe des zukünftigen Schlachtschiffes ergeben. England möchte
für die Zukunft eine Höchstgrenze von 2 5000 Tonnen festgesetzt wisscm, Deutschland schließt sich diesem Bestreben an. Z u n ä ch st besteht aber noch, die Höchstgrenze des Washingtoner Vertrages von 35 000, an die Italien mit seinen zwei im Bau befindlichen Schlachtschiffen und Frankreich mit einem in diesem Jahre in Bau gegebenen noch voll herangeht.
Für Flutzzeugträger gilt zur Zeit noch eine oberste Größe von 27 000 Tonnen. England strebt eine Herabsetzung auf 22 000 Tonnen an. Auch Deutschland hält diese für wünschenswert. Don derartigen Schiffen könnte Deutschland daher etwa zwei au5 seiner verfügbaren Tonnage (47 250 To.) erstellen. Natürlich ist es auch denkbar, Heinere Schiffe und dafür mehr Einheiten zu hauen, wie es überhaupt im Rahmen der Seead- rüstungsverttäge jedem Teilnehmer freigestellt ist, unterhalb der festgelegten Höchstgrenzen zu bleiben, um seinen besonderen Bedürfnissen durch Bau einer größeren Anzahl bei kleineren Abmessungen besser gerecht werden zu können.
Bei einer Höchstgrenze von 10 000 Tonnen für den „schweren Kreuzer" (Klasse A) hat Deutschland die Möglichkeit, fünf solcher Schiffe zu bauen, von denen es noch keine besitzt. (Nach dem Abkommen stehen Deutschland 51 380 Tonnen zu.) Auch hier besteht selbstverständlich die Möglichkeit, kleinere Typen zu wählen.
Auf die Tonnage der „leichten Kreuzer" (Klasse B) sind zunächst die sechs nach dem Kriege gebauten Kreuzer von „Emden", bis „Nürnberg" mit insgesamt 35 400 Tonnen anzurechnen. Der verbleibende Rest von etwa 32 000 Tonnen steht für den Bau leichter Kreuzer noch zur Verfügung. (Nach dem Abkommen 67 270 Tonnen.) Eine Aufteilung wäre denkbar in etwa drei Schiffe zu 10 000 Tonnen ober etwa fünf zu 6000 Tonnen oder acht zu 4000 Tonnen. Auch ein „leichter" Kreuzer darf bis zu 10 000 Tonnen groß fein. Entscheidend dafür, ob ein Kreuzer zur A- oder B-Klasse zählt, also ein „schwerer" oder ein „leichter" ist, ist das G e s ch ü tz k a l i b e r, das bei den schweren Kreuzern im allgemeinen bei 20 Zenti
meter liegt, bei den leichten dagegen 15,5 Zentimeter nicht überschreiten darf.
An Zerstörern besitzt Deutschland erst 9600 Tonnen in Gestalt von 12 Booten der „Möwe"» und „Wolf"-Klasse von der unzureichenden Größe von je 800 Tonnen. Rund 43 000 Tonnen bleiben demnach zum Zerstörerbau für Deutschland noch verfügbar. (Nach dem Abkommen stehen Deutsck- land in dieser Klasse 52 500 Tonnen zu.) Das Ao- fommen gestattet, Tonnage der leichten Kreuzer- Klasse für den Bau von Zerstörern zu verwenden, solange wie das Verfahren auch von anderen bedeutenden Seemächten geübt wird (Frankreich). Die Höchstgrenze, für Zerstörer ist aur Zeit 1850 Tonnen.
Eine besondere Regelung hat Die Unterfee- boot-Tonnage gefunden. Sie ist die einzige, für die ein Ueberfdjreiten der 3 5 - Prozent-Stärke von England zugebilligt worden ist. Dies scheint vielleicht erstaunlich, besonders in Erinnerung an die Rolle des deutschen Unterseebootes im Kriege, aber auf den Rüstungskonferenzen hat das U-Boot insofern eine besondere Rolle gespielt, als man seine Tonnage von der Bemessung nach Verhältniszahlen ausgenommen hat. Sowohl in London wie in Genf wurden für die U-Boot-Tonnage für alle Partner gleiche Stärken vorgesehen, in London 52 700 Tonnen auch für Japan, in Genf 35 000 Tonnen auch für Japan, Frankreich und Italien. Es ist nur eine Verwirklichung der Gleichberechtigung, wenn bei Beibehaltung dieses Verfahrens auch Deutschland daran teil hat. Wenn Deutschland das Recht hat, seine U-Boot- Tonnage bis zu der Höhe der englischen, zur Zeit 52 700, auszubauen, so gilt dies jedoch nur mit der Maßgabe, daß dadurch die deutsche Gesamtstärke 35 v. H. der britischen nicht überschreitet. Bei Anerkennung seines Rechtes auf Gleichstellung in U- Boot-Tonnage hat Deutschland im übrigen erklärt, zunäch st nicht mehr als 45 v. H.. der englischen U-Bootstärke bauen zu wollen, das sind zur Zeit 23 700 Tonnen. Deutschland baut zur Zeit U - Boote von 250 Tonnen. Die augenblicklich gültige Höchstgrenze von 2000 bis 2800 Tonnen hält Deutschland, in Uebereinftimmung mit England, für wesentlich übertrieben.
Laval kündigt Verlängerung der Dienstzeit an »ZurGicherstellung der für Frankreichs Sicherheit notwendigen Effektivstärken.^
Paris, 20.Juni. (DNB.) Die sozialistische Kammerfraktion hatte verlangt, daß noch vor Beginn der Kammerferien eine Aussprache über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses über die Ereignisse des 6. Februar 1934 erfolgt. Die Konferenz der Ausschußpräsidenten hat diesen Antrag jedoch abgelehnt, weil die Regierung es nicht zu- lassen wollte, daß rein politiche Fragen von der Kammer aufgerollt werden in dem Augenblick, wo alle Kräfte für die Wiederherstellung, des Gleichgewichts im Haushalt und des Schutzes der Währung notwendig seien. Ministerpräsident Laval verlas folgende Mitteilung der Regierung:
Die Regierung hak zur Sicherstellung der notwendigen Effektivstärken während des refrutenarmen Zeitabschnitts beschlossen, das im April 1935 eingestellte Kontingent nach Schluß seines ersten Dienstjahres weitere sechs Monate und die im Oktober 1935 usw. bis einschließlich 1939 einzustellenden Rekrulenkontingente ein weiter es Jahr unter den Fahnen zu behalten, es sei denn, daß eine günstige Entwickelung der Verhandlungen über die Organisierung der Sicherheit und die Beschränkung der Rüstungen erleichternde Maßnahmen rechtfertigen lassen. Die Regierung hat beschlossen, das im April zur Entlassung fällige halbkontingent unter den Waffen zu behalten, bis das im April eingestellte halbkontingent das notwendige Mindestmaß an Ausbildung erhalten hat. Die Regierung spricht den jungen Franzosen, die diese zeitweilige Verlängerung ihres Militärdienstes mit Patriotismus angenommen haben, eine öffentliche und feierliche Anerkennung aus. Sie werden am 6. I u l i entlassen. Die Regierung bestätigt nochmals den Friedenswillen Frankreichs, das unter den Fahnen nur die für feine Sicherheit notwendigen Effektivstärken hält.
Der sozialistische Abgeordnete R i v i e r e erhob namens seiner Partei Protest gegen die Maßnahmen der Regierung. Der Beschluß, die Rekruten länger unter den Fahnen zu halten, sei durch die Umstände durchaus nicht gerechtfertigt. Die Sozialisten protestierten gegen die Rüstungspolitik. Von seiner Bank aus erwiderte Ministerpräsident Laval: Die Kammer kennt die -internationale Lage und die Gefahren, die sie birgt. Solange die kollektive Organisierung der Sicherheit nicht verwirklicht ist, werde diese Maßnahme für den Frieden und seine Erhaltung ergriffen. Noch kühnere Maßnahmen sind von Ländern getroffen worden, in denen Mitglieder dieser Kammer ihre politischen Richtlinien suchen. Ein kommuni st ischer Abgeordneter wandte sich gegen diese Bemerkung des Ministerpräsidenten, der den Zwischenfall jedoch mit dem Hinweis beschloß, daß seine Worte eine Anerkennung an Sowjetrußland bedeuten.
Ministerpräsident Laval
führte bann etwa folgendes aus: „Vor einigen Tagen haben Sie mir Sondervollmachten zur Wiederherstellung der Finanzlage erteilt. Ich habe dies« schwere Aufgabe übernommen auf Drängen des Präsidenten der Republik. Wir werden die Kühnheit haben, alles für das Wohl des Landes zu tun. Kein Hindernis wird mich abhalten. Wenn man Erfolg haben will, Darf man d i e politischen Leidenschaften nicht entfachen." — Zwischenruf eines Kommunisten: „Sagen Sie das dem Oberst de la Rocquel" — Antwort Lavals: -
„Das sage ich Ihnen." — „Sie kennen", so fuhr Laval fort, „Die Finanzlage und den Ernst der internationalen Lage. Morgen werde ich mich m i t Eden unterhalten. Die Regierung braucht Ruhe und Kaltblütigkeit. Ich fordere die Kammer auf, sich den unentbehrlichen Arbeiten zu widmen. Wenn Sie das Arbeitsprogramm, das mit Einvernehmen der Regierung von den Ausschußpräsidenten aufgestellt wurde, nicht a n - nehmen wollen, werde ich das Dekret über d i e Kammerferien verlesen; wenn Sie arbeiten wollen, kann die Kammer tagen, solange sie will, und diese unentbehrliche Arbeit wird ihr zur Ehre gereichen. Ich habe mich nicht nach der Macht gedrängt, sondern sie angenommen. Ich werde meine Pflicht tun und di« republikanischen Einrichtungen verteidigen. Der innere Friede ist notwendig für die Wiederherstellung der Finanzen. Ich verpflichte mich, dafür zu sorgen, daß die Ordnung von allen geachtet wird, solange di« Kammer tagt, und solange sie nicht tagt."
Mit 335 gegen 250 Stimmen nahm die Kammer das von dem Ausschußpräsidenten aufgestellte Arbeitsprogramm an, das die von den Sozialisten und Kommunisten gewünschte Aussprache über die Tätigkeit der Bünde und über den Bericht Rucart nicht enthält. Die Sitzung wurde dann auf Freitag vertagt.
Kür die 4v-Gturiden-Woche.
Ein Beschluß
der Internationalen Arbeitskonferenz.
Genf, 20. Juni. (DNB.) Die Internationale Arbeitskonferenz hat den Vorentwurf eines Abkommens angenommen, das folgenden Wortlaut hat: „Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Abkommen ratifiziert, spricht sich für den Grundsatz der 40-Stundenwoche aus und wird geeignete Maßnahmen treffen, damit die Durchführung dieses Grundsatzes keine Beeinträchtigung des Lebensstandards der Arbeitnehmer zur Folge hat. Es verpflichtet sich, diesen Grundsatz in allen Arbeitsverhältnissen, soweit hierüber besondere Abkommen ausgearbeitet und von ihm ratifiziert worden sind, zur Anwendung zu bringen.
Dieses Abkommen, das eine Rahmenkonvention darstellt und alle praktischen Fragen einer späteren Regelung vorbehält, ift mit 81 g e - gen 33 Stimmen, also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen worden. Den Ausschlag gaben die Regierungsvertreter, die sich in der Mehrzahl entweder der Stimme enthielten, ober für das Abkommen stimmten. Die Arbeitgeber lehnten wie immer die 40-Stundenwoche ab mit Ausnahme des italienischen und des amerikanischen Arbeitgebervertreters, di« ebenso wie die Regierungs- und die Arbeitnehmervertreter ihres Landes mit Ja stimmten. Mit 75 gegen 27 Stimmen wurde eine Entschließung angenommen, die gewisse Richtlinien für die in dem Abkommen geforderte Aufrecht- erhaltung des Lebens standards der Arbeiter aufstellen soll. Die Entschließung spricht den Wunsch aus, daß die Einführung der 40-Stundenwoche keine Verringerung des Einkommens der Arbeiter und keine Senkung der Lebenshaltung zur Folge haben würde. Sie fetzt aber als selbstverständlich voraus, daß eine Neuregelung der Löhne stattfinden muß und fordert die Regierungen auf, darauf hinzuwirken, daß die Löhne und Gehälter in möglichst weitem Ausmaß auf dem Wege direkter Verhandlungen zwischen den beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen angeglichen werden. Falls keine Einigung zustande- kommen sollte, sollen geeignete Stellen mit der Frage besaßt werden. Die Regierungen sollen
außerdem dem Internationalen Arbeitsamt in regelmäßigen Abständen über ihre Maßnahmen zur Einführung der 40-Stundenwoche und zur Aufrechterhaltung der Lebenshaltung der Arbeiter berich - t e n.
Gammelpause
vom 1. Juli bis zum 30. September.
Eine Anordnung
des Neichsministers des Innern.
Berlin, 20. Juni. (DRB.) Der Reichs- und preußische Minister des Innern Hal wegen der starken Belastung der Volksgenoffen mit Beitragsleistungen aller 21 r t und im Hinblick auf die bevorstehende Inanspruchnahme ihrer Opferbereitschaft für da» Winterhilfswerk 19 3 5/36 eine Sammel p a u f e für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1935 angeordnet. In dieser Zeit ist das Sammeln auf Straßen und Plätzen und von Haus zu Haus verboten. Die für diese Sammlungen erteilten Genehmigungen sind widerrufen. Instruktive Zahlen von der Entwicklung der Veichsautobahnen.
Berlin, 20. Juni. (DNB.) Auf einem Empfang des' Außenpolitischen Amtes der NSDAP, unterrichtete im Adlon der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Dr. Todt die Diplomatie und die ausländische Presse in einem Lichtbildervortrag über die Reichsautobahnen. Dr. Todt teilte mit, daß beim Bau der Reichsautobahnen zur Zeit rund 110 0 0 0 Arbeiter a u f den Baustellen direkt, weitere 140 000 A r - beiter in den Steinbrüchen usw. beschäftigt seien. Beim Ausbau des bestehenden Straßennetzes könnten weitere rund 2 0 0 0 0 0 Arbeiter direkt und indirekt Arbeit erhalten, so daß dann insgesamt 400 000 bis 500 000 Arbeiter durch das Gesamtprogramm des deutschen Straßenbaues beschäftigt würden. Die Richtigkeit der Ideen des Führers werde durch die bisherige Entwicklung bestätigt. Im Jahre 1932 feien rund 41 000 Personenkraftwagen neu angern e l d e t worden, 1933 rund 85 000, 1934 rund 125 000 und 1935 bis 1. Juni 71 700. Auch di« Lastkraftwagen hätten in ähnlich außergewöhnlichem Maße zugenommen.
Neuerungen in der Wasserversorgung.
Anläßlich der 7 6. Jahresversammlung des Deutschen .Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e. V. in Königsberg (Pr.) hatte schon am ersten Tage Generaldirektor Dr. T i e m e s s e n , der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gas- und Wasserversorgung, die umfangreichen Ausgaben umrissen, die sich aus der Zusammenfassung sämtlicher deutscher Wasserversorgungsunternehmungen und aus den im Zuge des Siedlungswerks und der planmäßigen Bodenverbesserung sich ergebenden wasserwirtschaftlichen Folgerungen entwickeln. Direktor Kirchner (Breslau), Leiter des Fachgebiets Wasserversorgung im DVGW., unterstrich die im vergangenen Jahr geleisteten Vorarbeiten für eine grundsätzliche Neuregelung der Wasserversorgung. Zunächst geht es um den Entwurf einer Orts- Jalung für die Wasserversorgung der Häuser und Grundstücke und die Entnahme von Trink- und Gebrauchswasser aus der Ortsleitung, ferner um den Abschluß von technischen Richtlinien für Einbau und Betrieb von Hauswasserleitungen und Armaturen. Dazu laufen die Vorbereitungen für die künftige Zulassung der Wassereinrichter, die ihre Leistungsfähigkeit nachzuweisen und in geeigneter Weise unter der Aufsicht der Wasserwerke die Arbeiten auszuführen haben. Schließlich steht neben umfangreichen Arbeiten auf den Gebieten der Heimstoffverwendung beim Bau von Wasserleitungen und Armaturen die Entwicklung der Rechtsnormen zum Wasser ge- setz als große Aufgabe vor den Praktikern, die voraussichtlich sehr vielseitig an der Entwicklung eines lebendigen, zeitnahen Wasserrechts mitzuwir- ken haben werden.
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