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Nr. US Erstes Blatt

185. Jahrgang

Samstag, 18. M1935

Erscheint täglich, anher Sonntags und Feiertags Beilagen: Die Illustrierte Siegener Familienblatter Heimat im Bild Die Scholle Monats-Bezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM.1.95 Ohne Illusttierte . 1.80 Zustellgebühr .. -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt zzernfprechanschliiffe enter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger (Liehen

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Gießener Anzeiger

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General-Anzeiger für Oberhessen ZZW

behördliche Anzeigen 6Rpf. Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfttatsvuch- und Steinöruderei R. Lange in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulstraße 7 Mengenabschlüsse Staffel B

Der Führer beim morgigen Staatsakt zugegen.

Reichsminister Dr. Goebbels spricht bei der Eröffnung der Reichsautobahn Frankfurt- Darmstadt in Anwesenheit des Führers.

Die Landes st eile Hessen-Rassau des Reichsministeriums für Volksausklärung und Pro­paganda teilt mit:

Am Tage der Eröffnung der Reichsautobahn Strecke FrankfurtDarmstadt am 19. Mal 1935 werden der Generatinspektor für das deutsche Stra- ßenwesen Dr. Tod t, Gauleiter und Reichsstatthal­ter Sprenger, Generaldirektor Dr. D o r p m ü l- l e r, ein am Bau der Strecke beteiligter Arbeiter und Reichsminister für Volksaufklärung und Pro­paganda Dr. Goebbels in Anwesenheit des Führers sprechen. Die Kundgebung wird auf Lautsprecher längs der Reichsautobahn und auf alle deutschen Sender übertragen.

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Als Vertreter der Arbeiterschaft, die an der Autobahn, Teilstrecke Frankfurt Darmstadt, mitgeschafft haben, spricht bei der Einweihung am Sonntag, 19. Mai, der Maschinist Ludwig V r o e ß l e r aus Sailauf bei Aschaffenburg. Broeh- ler, der verheiratet ist und sechs Kinder hat, war Frontsoldat und schwer verwundet und ist seit 1931 Mitglied der RSDAP. und seit 1933 Ortsgruppen­leiter in seinem Heimatort.

Aulobahn-Vetnebs- und Verkehrsordnung.

Im Reichsgesetzblatt wird dieVorläufige Auto- bahn-Betriebs- und Verkehrsordnung" veröffentlicht. Darin wird u. a. bestimmt, daß die Kraftfahrbahnen nur von Kraftfahrzeugen (maschinell an- getriebenen, nicht an Gleise gebundenen Landfahr­zeugen) benutzt werden dürfen. Verboten ist die Erteilung von Fahrunterricht und die Abhaltung von Führerprüfungen auf den Kraftfahrbahnen. Rennen, Rekord- führten und ähnliche Veranstaltungen dürfen unbeschadet der sonst erforderlichen Geneh­migung nur mit Zustimmung der Ge­sellschaftRe ichsautobahnen" stattfinden. Die Kraftfahrzeuge haben die rechte Hälfte der in ihrer Fahrtrichtung rechts liegenden Fahr­bahn zu benutzen. Die linke Hälfte der Fahrbahn darf nur beim Ueberholen befahren werden.

Wenden auf der Fahrbahn ist verboten. Verboten ist, die Kraftfahrbahnen einschließlich ihrer Nebenanlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, Gegenstände auf die Fahrbahn zu legen oder andere Fahrthindernisse zu bereiten, Signale nachzuahmen oder andere verkehrsstörende oder verkehrsgefähr­dende Handlungen oorzunehmen.

Die Verkehrspolizei auf den Kraftfahr­bahnen wird von den Derkehrspolizeibehörden und ihren Organen wahrgenommen. Die Verkehrspolizei­behörden haben von Straßensperrungen, die auf den Betrieb der Kraftfahrbahnen von Ein­

fluß sind, den obersten Bauleitungen der Gesellschaft Reichsautobahnen" rechtzeitig Mitteilung zu machen. Den B e d i e n st e t e n der Gesellschaft Reichsautobahnen", zu deren Aufgabenkreis die Ueberwachung der Kraftfahrbahnen gehört, stehen im Rahmen dieses Aufgabenkreises nach Maßgabe ihrer Dienstanweisung polizeilicbe Befua- nisse zu. Wer den Bestimmungen dieser Verord­nung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit haft bestraft, wenn nicht nach den allgemeinen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.

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Ein charakteristisches Bild der Reichsautobahnstrecke zwischen Frankfurt am Main und Darmstadt.

Das Kownoer Bluturteil vom litauischen Obertribunal bestätigt.

Der Haß triumphiert.

Die zum Tode Verurteilten lehnen es ab. um Gnade zu betteln

fiorono, 17. Mai. (DRV.) Das Litauische Obertribunal verkündete seine Entscheidung über die Kassationsklage der verur­teilten irn Memelprozeß. Danach werden mit Ausnahme des Urteils gegen Baron von der Ropp alle Kaffationsklagen als un­begründet abgelehnt. Gegenüber Baron von der Ropp ist § 3 (Vorbereitung eines be­waffneten Aufstandes) gestrichen worden, jedoch wurden die übrigen Beschuldigungen auch ihm gegenüber aufrechlerhalten. Damit sind alle Rechtsmittel nunmehr erschöpft. Das Urteil des Kriegsgerichtes einschließlich der vier Todesurteile ist mit der Entschei­dung des Obersten Tribunals rechtsgültig ge­worden. Der v o l l z u g erfolgt innerhalbvon 24 Stunden. Den Verurteilten stehen nur noch die Gnadenmittel offen.

Die Entscheidung des Obersten Tribunals wurde den Verurteilten noch Freitag nachmittag zur Kenntnis gebracht. Den vier zum Tode Ver­urteilten, die die Entscheidung des Obersten Tribunals vollkommen gefaßt aufnahmen, wurde mitgeteilt, daß sie zwecks Vermeidung einer schnellen Vollstreckung des Urteils ein Gnadengesuch beim Staatspräsidenten einreichen können. Sie er­klärten jedoch ihrem Verteidiger, daß sie im Be­wußtsein ihrer Unschuld nicht den Gnadenweg in Anspruch nehmen wür­den. Der Verteidiger wird sich trotzdem für die Be­gnadigung weiter einsehen.

Falls die zum Tode Verurteilten kein Gnaden­gesuch an den Staatspräsidenten einreichen, so kann in diesem Falle auch der Kriegsminister um Begnadigung intervenieren. Ebenso kann der Staatspräsident von sich aus die Voll­streckung des Todesurteils aussehen. Heber den Zeitpunkt des endgültigen Vollstreckungstermins herrschen auch in juristischen Kreisen verschiedene Ansichten. Es heißt einerseits, daß ein Todesurteil 24 Stunden nach Bekanntgabe der Ent­scheidung der letzten Instanz vollstreckbar wird, andererseits heißt es jedoch, daß die Bekanntgabe in diesem Falle den weg über das Kriegs­

gericht, von da über die Staatsanwalt­schaft des Kriegsgerichtes zum Zivilstaats- a n ro a 11, der die Vollstreckung durchführen würde, passieren müßte, was einige Tage in Anspruch nehmen würde

Tiefe Empörung in Ostpreußen.

Demonstrationen in Königsberg.

Königsberg, 17. Mai. (DRV.) Die Bestäti­gung des Kownoer Bluturteils hat in ganz Ost­preußen stärkste Entrüstung hervorgerufen. Aus allen Häusern strömten in Königsberg die

Berlin, 18. Mai. (DNB.) Die gesamte Ber­liner Presse wendet sich in einhelliger Empörung gegen die Bestätigung des Kownoer Blutgerichts­urteils durch das litauische Obertribunal. Der Völkische Beobachter" schreibt: Das li­tauische Obertribunal hat mit der Bestätigung des Kownoer Kriegsgerichtsurteils ein Verbrechen sanktioniert, das nicht etwa die totgeweihten uni) zu schwerem Kerker verurteilten deutschen Volksgenossen begangen haben, sondern dasKow - noer Kriegsgericht, das mit seinem Haß­urteil Über die unschuldigen Memelländer, weil Liebe zum eigenen Volkstum, die Abwehr fremd- nationaler Willkür und die Notwehr niemals ein Verbrechen sein kann, in der schamlose st en Weise die Gerechtigkeit vergewaltigt hat. Einen solchen Rechtsbruch und ein solches Haßurteil hatte man nicht erwartet. Dieses Urteil bat nichts mehr mit Gerechtigkeit oder Sühne einer Schuld zu tun, sondern ist die Ausgeburt eines abgrundtiefen Hasses gegen das Deutschtum. Es ist ein politisches Mordurteil, das die ganze zivilisierte Welt als Ankläger gegen seine Verkünder auf den Plan rufen müßte.

DieDeutsche Allgemeine Zeitung" sagt: Diese litauischen Bluturteile sind nicht vom Recht, sondern vom gemein en haß dik­tiert. Die wochenlangen Verhandlungen sprachen jeder zivilisierten Rechtsprechung hohn. Es kann und darf nicht zum Vollzug der Todesurteile kom­men, die sich als schlimmster Justizmord darstellen würden. DieBerliner Börsenzeitung" äußert u. a.: In jedem Falle sind die ver­antwortlichen Staatsmänner in Lon-

Menschen, und wieder bildeten sich spontan De-' monftrationstüge, die aus dem Innern der Stadt hinaus in die Vorstadt, die Hufen, zogen, wo sich das litauische Generalkonsulat befindet hier hatte Polizei in weitem Umkreis das in völliger Finsternis liegende Konsulatsge­bäude abgesperrt. Immer mehr Demonstranten zogen heran, so daß bald die Zahl der erregten Menschen vor dem Hause nach Zehntausenden zählte. Immer wieder schwangen sich die Empörungsrufe zu den verdunkelten Fenstern empor, mit denen die Menge ihrer Erregung über das unerhörte Urteil Luft machte. Im übrigen vollzog sich die Kund­gebung in völliger Disziplin.

don, Paris und Rom mitschuldig, daß die Külturschande, deren sich ganz Europa schämen muß, jetzt Tatsache geworden ist. Daß die Bestäti­gung der Bluturteile vom ganzen deutschen Volk als unerhörte Herausforderung emp­funden wird, doppelt bitter, weil sie oon einem in der Zivilisation um Jahrhunderte zurückgebliebenen Kleinstaat dritter Ordnung einer großen Nation ge­boten wird, wer will an dieser so natürlichen Kon­sequenz noch zweifeln? ImLokalanzei­ger" heißt es: Dieser Prozeß ist von Anfang an durchschaut worden. So kam zu politischen Motiven der haß über die Entlarvung Es war, als ob die Kownoer Richter nun auch auf den letzten Rest ihres Ansehens verzichteten, als ob nur noch d i e Rache triumphierte, die ein Opfer haben wollte. Aber oon dem Unrecht hebt sich nur um so leuchtender das ewige Recht des deut­schen Volkstums ab, für das die Verurteilten ein mannhaftes Zeugnis ablegten. Es wäre einfach unfaßlich, wenn diese von haß und engstirnigster Politik diktierten Bluturteile vollstreckt würden

DieK r e u z z e i t u n g" erklärt: Die litauischen Stellen werden sich darüber klar sein, daß dieser Unrechtspruch nicht vollstreckt werden darf. Das Blut der Märtyrer unseres Volkstums würde a u f Ewigkeit als breiter Strom zwischen dem deut­schen und dem litauischen Volke fließen. Es ist ge­nug geschehen, um das Schuldkonto Litauens auf Jahre und Jahrzehnte zu belasten. Wollte man jetzt auch noch das Leben von Menschen antasten, deren Unschuld durch neutrale Sachverständige hinreichend bezeugt ist, so-würde der litauische Staat feine Exi- stenzberechtigung vor aller Welt moralisch vernichten.

Line unerhörte Herausforderung Deutschlands.

Berliner preffestinnnen zur Bestätigung des Bluturteils

Eine gefährliche Ehe.

Lavals Besuch in Moskau, der die letzten Schwie­rigkeiten für den französisch-sowjetrussischen Bei­standspakt aus dem Wege räumen sollte, hat wenig­stens das eine Gute gehabt, er hat völlige Klarheit geschaffen über den Charakter des neu begründe­ten Verhältnisses zwischen der bürgerlich-kapitalisti­schen, demokratischen Republik Frankreich und dem revolutionär-kommunistischen russischen Rätestaat. Die Anklänge an die Zeit vor der Jahrhundert­wende sind deutlich. Damals kostete es Alexander III. dem Selbstherrscher aller Reußen, sichtliche lieber- Windung, beim ersten Staatsbesuch aus der ver­bündeten Republik des Westens die verhaßten Klänge des französischen Revolutionsliedes der Mar­seillaise über sich ergehen zu lassen, heute wird es umgekehrt Herrn Laval in Moskau nicht grade lieb­lich in den Ohren geklungen haben, als nach der Marseillaise dieselbe Internationale zu seinen Ehren ertönte, unter deren Musik eben erst daheim in Frankreich die Kommunisten im Wahlkampf um die Gemeinderäte gegen ihn, der ja auch Bürger­meister von Auberoilliers, einem Pariser Vorort, ist, zu Felde gezogen waren. Und so ist auch die Aufnahme der Erneuerung der .alten französisch­russischen Militärallianz in der öffentlichen Mei­nung beider Völker grade umgekehrt, wenn man zum Vergleich das Jahr 1892 heranzieht, in dem das damals schon merkwürdig ungleiche und unheil­volle Bündnis aus der Tgufe gehoben wurde. Da­mals innere Beklemmung und nach außen kühle Reserviertheit in Rußland vom Zaren und feiner Regierung bis in die tonangebenden Schichten, ein­zig getragen oon dem Gedanken, eine Vernunftehe einzugehen, bei der das Herz zu schweigen habe. Anlehnungsbedürfnis nach der Nichterneuerung des Rückversicherungsoertrags durch Deutschland und die Aussicht auf Geld, mit dessen Hilfe man die Rüstung zur Untermauerung der panslawistischen Pläne betreiben könne, ließen alle weltanschaulichen Bedenken zurücktreten. In Frankreich dagegen nahm damals die Oeffentlichkeit das Bündnis mit dem absolutistischen Rußland durchaus freundlich, ja be­geistert auf, machte es doch die dritte Republik, nachdem in langen innerpolitischen Kämpfen alle Aussichten für eine donapartistifche ober roya- listifche Restauration endgültig begraben waren, gleichsam wieder hoffähig im Kreise der euro­päischen Großmächte und gab es doch weiter den materiellen Untergrund für eine Revanche für 1871.

Man sieht die Parallelen zu heute, nur mit um­gekehrtem Vorzeichen. Die russischen Bolschewiken haben sich bereits der Hilfe Frankreichs bedient, um durch ihren Eintritt in den früher nicht laut genug geschmähten und verhöhnten Völkerbund nach so langen Jahren schmerzlich empfundener Isolierung in den engeren Kreis der europäischen Großmächte zurückzukehren, in dem sie als asiatische Macht an sich nichts zu suchen hatten. Nach den von den kapi­talistischen Westmächten mehr oder minder offen unterstützten aber überall mißglückten Jnterventions- versuchen hatte Sowjetrußland im Rapallovertrag mit dem unter der Knute von Versailles seufzenden, sich der geschlossenen Front erbarmungsloser Sieger gegenübersehenden Deutschland einen Rückhalt ge­sucht. Die aus nacktem Selbsterhaltungstrieb not­wendige Niederwerfung des Kommunismus im na- tionalsozialistschen Deutschland hat die Beziehungen zu Moskau getrübt, in Frankreich glauben die Bolschewiken nun den selbstlosen Freund gefun­den zu haben, der ihre immer mehr das alte im­perialistische Gesicht zeigende Außenpolitik unter­stützt, ohne allzu empfindlich zu sein, wenn unter der Decke auch die weltrevolutionären Ideen des Bolschewismus weitergetragen werden. So ist man in Moskau in Heller Begeisterung und denkt den für die sowjetrussische Äußenpolitik bedeutsamen Wendepunkt durch die Taufe zweier Stationen der neuen Moskauer Untergrundbahn auf die Namen Laval und Eden symbolisch festzuhalten.

Das Echo aus Frankreich klingt dagegen beklom­men und ängstlich. Man hat eben die Gemeinde­wahlen hinter sich. In mehr als 40 französischen Rathäusern haben die Marxisten die Mehrheit er­obert. Die größte bürgerliche Partei, die Radikal­sozialisten, deren Führer Herriot der eifrigste Be­fürworter des Zusammengehens mit Moskau ist, hat die Quittung dafür erhalten. Denn wenn man sich auch in der bürgerlichen Presse bemüht, die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse und die Zer­fahrenheit des parlamentarischen Regimes, nament­lich auch die Parteienzersplitterung in den Reihen des Bürgertums, für den Wahlsieg des Kommunis­mus verantwortlich zu machen, so kann schwerlich geleugnet werden, daß das außenpolitische Aben­teuer des Kabinetts Flandin den Kommunisten Oberwasser gegeben hat gewiß auch zusammen mit der Unpopularität der französischen Heeresvermeh- rung in den Arbeiterkreisen Frankreichs. Hier hat denn auch Laval in Moskau eingehakt. Er hat von dem roten Diktator Rußlands, der ja gleichzeitig Generalsekretär der Kommunistischen Partei ist, die Unterschrift unter eine Verlautbarung erreicht, in der zweifellos folgendem Satz besondere Bedeu­tung zukommt:Stalin begreift und billigt voll­kommen die Politik der Landesverteidigung die Frankreich durchführt, um die Stärke feiner Wehr­macht mit den Notwendigkeiten seiner Sicherheit in Einklang zu bringen". Laval hat also beim roten Zaren in Moskau Deckung gegen die Angriffe feiner eigenen Kommunisten gesucht und gefunden. Die antimilitaristische Propaganda der von Mos­kau instruierten und geförderten französischen Kom­munisten war ja eines der Hauptargumente, die namentlich von Leuten der klerikalen Rechten gegen die sowjetfreundliche Politik der Radikalsozialisten vom Schlage Herriots und des Kabinetts Flandin ins Feld geführt wurden.

Noch Ende 1934 hieß es in einem Gutachten des