Nr. 6 Erstes Blatt
185. Jahrgang
Dienstag, 8. Januar 1955
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Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Sie Volksabstimmung im Saargebiet hat begonnen.
Scharfe Handhabung der Abstimmungsordnung.—Oer deutsche Gruß genügt zur Ltngültig- keitserklärung von Stimmen.
Der unerwünschte Kopierstift.
Die Deutsche Front legt Protest ein.
Saarbrücken, 7. Ian. (DNB.) Die Saarabstimmung hat heute um 8.30 Uhr mit der Abstimmung gewisser Gruppen von Abstimmungsberechtigten, die am 13. Januar anderweitig stark in Anspruch genommen sein werden, praktisch begonnen. Unter diese Gruppen, für die in den Kreisstädten Wahllokale eingerichtet sind, fallen u. a. die Can d- räte und Bürgermeister, die Personen, die der Poliz ei und dem Landjägerkorps angehören, die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Eisen- und Straßenbahnen, der Kraftomnibuslinien, des P o st T e l e - geraphen - und Fernsprechwesens sowie das Personal der Krankenhäuser und Gefängnisse. Für Saarbrücken-Stadt sind in der Nauwiesener Schule drei Wahlbüros eingerichtet worden, in denen heute früh, abgesehen von einem stattlichen Aufgebot von Tonfilmoperateuren und Photographen, kein besonders lebhafter Verkehr herrschte. An langen Tischen sitzen in den drei Schulzimmern die drei Wahlvorsitzenden, der Schwede K l e b e r g , der Däne W e i n e r t und der Luxemburger F ü r st, umgeben von ihren vier Beisitzern, die sich aus Vertretern der Deutschen Front und der Rückgliederungsgegner zusammensetzen. Die beiden feindlichen Parteien werden durch den Vorsitzenden und die neben ihm stehende graugrüne Wahlurne etwa in Größe eines deutschen Briefkastens getrennt. Die Urne trägt in großen weißen Buchstaben die Aufschrift „Vorabstimmung Saarbrücken-Stadt".
Die Wahlprüfer sehen die Abstimmungsausweise und Personalausweise der Personen, meist Landjäger und Polizeibeamte, ein. Die Stimmberechtigten begeben sich dann in die Zelle, stecken ihren Stimmschein ungefaltet in einen grünen Umschlag und übergeben ihn dann dem Vorsitzenden, der ihn gemeinsam mit dem Abstimmungsausweis des Betreffenden in einen weiteren Umschlag, einen Fensterbriefumschlag, steckt, auf dem genaue Angaben über den Wahlbezirk und die Bürgermeisterei des Stimmberechtigten gemacht werden. Dieser Umschlag wird vom Vorsitzenden persönlich z u g e k l e b t und mit dem Amtssiegel versehen. Der Stimmschein wird dann in diesen doppelten Briefumschlägen in die Urne gesteckt. Die Bündel von Stimmscheinen werden nach Schluß der Vorabstimmung herausgenommen werden und dem Wahlbezirk überwiesen, den der betreffende Abstimmungsberechtigte nach den Aufzeichnungen auf dem Fensterbriefumschlag angehört. Am Wahlsonntag selbst werden dann die Fensterbriefumschläge entfernt und von neutralen Beamten die Umschläge mit dem Stimmschein in die jeweilige Wahlurnre des zuständigen Abstimmungsbezirks gesteckt werden.
Die Beteiligung an der Wahl war außerordentlich schwach. So haben In Saarbrücken z. B. nur 200 Personen abgestimmt. Es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung in die technischen Maßnahmen der Abstimmungskommission doch ein erhebliches Mißtrauen seht und lieber er st am Haupt- o b st i m m u n g s t a g e, am 13. Januar, abstimmt. Es kommt hinzu, daß z. B. von 32 Stimmen in Beckingen und Mettlach fünf f ü r ungültig erklärt worden sind, weil die Abslimmenden entgegen den Bestimmungen der Abstimmungskommifsion im Wahllokal selb st ihrer politischen Meinung Ausdruck gegeben haben. Als Ausdruck der politischen Meinung wird es schon betrachtet, wenn die Hand zum deutschen Gruß gehoben wird. Besonders tragisch liegt der Fall einer kranken alten Frau, die bettlägerig ist und nur mit Hilfe anderer Personen an der Abstimmung teilnehmen konnte. Sie erklärte, sie fei d e u t s ch geboren und wolleauch deutschster- ben. Daraufhin wurde ihre Stimme für ungültig erklärt.
Gegen die Ungültigkeitserklärungen sind natürlich von der Deutschen Front Proteste eingelegt worden, deren Ergebnis man noch abwarten muß. Insbesondere besteht ein starkes Mißtrauen dagegen, daß die Abstimmungskommission angeordnet hat, daß nur schwarze Bleistifte zur Ankreuzung in bestimmte Felder auf dem Stimmzettel benutzt werden dürfen. Schon eine andere Tonung eines Bleistiftes kann also zur Ungültigkeitserklärung einer Stimme führen, ebenso die Benutzung eines Kopierstiftes. Da ferner die Möglichkeit besteht, daß böswillige Elemente in den Abstlmmungs- zellen die vorhandenen schwarzen Bleistifte gegen andersfarbige Stifte auszutauschen, ist die Gefahr geschaffen, daß die ganze Wahl zu einer Farce wird.
Es muß dringend erhofft werden, daß die Ab- stimmungskommission auch hier ihre Anordnungen berichtigt und die Benutzung e rnes Ko - p i e r st i f t e s z u l ä ß t, so wie das bei sämtlichen Wahlen in der ganzen Welt bi sherder Fall gewesen ist, zumal gegen die Benutzung eines Bleistiftes schon an sich Bedenken bestehen. Ferner muß die unmögliche Grußverordnung für die Wahllokale aufgehoben werden, da für einen
wesentlichen Teil der Bevölkerung der deutsche Gruß eine Selbstverständlichkeit ist und schon aus Gewohnheit beim Erkennen eines Freundes oder Bekannten der Arm gehoben wird.
Unparteilichkeit des HI. Stuhls in der Saarabstimrnunq.
Rom, 7. Jan. (DNB.) Der Osservatore Romano bringt folgende Erklärung über die Stellungnahme des Hl. Stuhles zur Saarabstimmung:
„Trotz unserer wiederholten Erklärung hört die
Verbreitung von Gerüchten nicht auf, die dieNeutra l i t ä t und die Unparteilichkeit des Hl Stuhles in der Frage der Saarab- ft i m m u n g in Zweifel ziehen. Deshalb legen wir Wert darauf, nochmals zu wiederholen, daß derartige Gerüchte jeglicher Grundlage entbehren. Der Hl. Stuhl steht jedweden derartigen Kundgebungen in dem einen oder anderen Sinne vollkommen fern und will nur, daß jeder Gläubige den Richtlinien feines katholischen Gewissens folgt."
Die ersie Stimmabgabe.
Ein Bild von der ersten Abstimmung im Saargebiet, die bereits am 6. Januar die Angehörigen der lebenswichtigen Betriebe, der öffentlichen Verkehrsmittel, der Polizei usw. an die Wahlurne rief, um sie am eigentlichen Wahlsonntag nicht von ihren Berufspflichten fernzuhalten.
Achtling! Saarabstimlmmgsbenchtigte! Strengste Beachtung der Abstimmungsordnung, sonst Stimmvertust!
Saarbrücken, 7. Jan. (DNB.) Der erste Ab- siimmungslag für die Beamten des Saargebietes und ihre Angehörigen sowie für die Insassen der Krankenhäuser und Strafanstalten hat ergeben, daß die Abstimmungsordnung der Abstimmungskommission aus das peinlich st e eingehalten werden muß, soll nicht die Stimme als ungültig erklärt werden. Jeder Ausdruck der politischen Meinung im Wahllokal führt unnachsichtlich ;um Stimm- v e r lu st. Als Ausdruck der politischen Meinung wird es schon betrachtet, wenn die Hand zum deutschen Gruß gehoben, mit dem deutschen Gruße Heil Hitler! gegrüßt, wenn auf einen solchen Gruß mil Erheben des Armes geantwortet oder durch Erheben des Armes auch ohne gesprochenen Gruß gegrüßt wird. Selbst jede Reflexbewegung auf einen solchen Gruß hat den Stimmverlust zur Folge. Am besten ist es, wenn die Abstimmungsberechtigten, solange sie sich im Wahllokal befinden, überhaupt kein Wort sprechen, es sei denn, daß sie die Fragen des Vorsitzenden des Wahlbüros beantworten. Auch hierbei haben sie sich jeglicher politischen Meinungsäußerung zu enthalten! Den Anordnungen des Vorsitzenden ist unbedingt Folge zu leisten! Es feien deshalb noch einmal die wichtigsten Bestimmungen wiederholt:
Die Abstimmungsberechtigten haben, solange sie noch nicht abgestimmt haben, Zugang zum Wahllokal und haben sich in dem für sie bestimmten Teil des Lokals aufzuhallen. Zum Zwecke der Stimmabgabe wird der Abstimmungsberechtigte in einer von dem Vorsitzenden des Wahlbüros zu bestimmenden Reihenfolge zu dem Teil des Wahllokals zugelassen, wo das Wahlbüro Sitzung hall. Er hat sich zum Vorsitzenden des Dahlbüros zu begeben und ihm feinen Identitätsausweis (Karte oder Reisepaß mit Licht
bild) und seinen Abstimmungsausweis abzugeben. Nachdem der Vorsitzende sich von der Identität überzeugt hat, gibt er den Abstimmungsberechtigten einen Stimmzettel und einen leeren Umschlag.
Der Abstimmungsberechtigte zieht sich mit diesem Stimmzettel und Umschlag in eine unbesetzle Isolierzelle zurück. Es ist ihm streng st ens untersagt, nach Erhalt des Stimmzettels mit irgendwelchen Personen zu sprechen oder auf andere Weise in Verbindung zu treten. In der Isolierzelle schreibt der Abstimmungsberechtigte mit einem schwarzen, in der Isolierzelle befindlichen Bleistift auf den Stimmzettel in das seiner Wahl entsprechende weihe Kreisfeld ein Kreuz. (Die Benutzung eines Rotstiftes, eines Kopierstiftes oder anderer Schreibutensilien hat S t i m m v e r l u st zur Folge.) Es darf nur ein schwarzer Blei st ist benutzt werden. Daraus ist in der Isolierzelle besonders zu achten, da die dort befindlichen Stifte umgetauschl sein könnten! Danach muh er noch immer in der Isolierzelle bleiben, den Zettel ungefaltet in den Umschlag st ecken und diesen schlichen! Aus der Isolierzelle tretend begibt sich der Abstimmungsberechtigte zum Vorsitzenden und übergibt diesem den verschlossenen Umschlag.
Rach erfolgter Stimmabgabe und nach Entgegennahme seines Identitätsausweises muh der Abstimmungsberechtigte sofort das Wahllokal verlassen. Es ist dem Abstimmungsberechligten bei schwerer Strafe untersagt, im Abstimmungslokal auf irgendwelche Weise d i e Wahl, die er treffen wird oder bereits getroffen hat, bekanntzugeben. Auch die Ausfüllung auherhalb der Isolierzelle führt zur Ungültigkeitserklärung! Jede Außerachtlassung einer dieser Anordnungen hat unnachsichtlich den Verlust der Stimme zur Folge.
AchwiesoUgm'sch...!
Die nun abgeschlossene diplomatische Aktion in Rom, die zu einer offenbar auf Jahre hinaus berechneten französisch-italienischen Zusammenarbeit in der europäischen Politik führen soll, fiel in eine Zeit, die für Deutschland mit einer trüben Erinnerung an eine andere frühere Wandlung der italienischen Politik verknüpft ist. Es ist in diesen Wintermonaten gerade zwanzig Jahre her, daß im Rom jene anderen Verhandlungen 'Italiens mit der im Kriege gegen die verbündeten Mittelmächte stehenden Entente angeknüpft wurden, die im März zum Abschluß kamen und im Mai den Eintritt Italiens in den Weltkrieg zur Folge hatten. Im Dezember war Fürst Bülow von der deutschen Regierung als außerordentlicher Botschafter nach Rom entsandt morden, um den sich schon am Horizont abzeichnenden Abfall Italiens aufzuhalten und durch Vermittlung zwischen den italienischen Ansprüchen auf Gebiete der Donau-Monarchie und der sich gegen jede Konzession sträubenden Wiener Hofburg zu vermitteln und wenigstens die Neutralität Italiens für die Dauer des Krieges zu sichern.
Auch damals schwankten die italienische Staatsleitung und die Stimmung des italienischen Volkes unsicher zwischen den zwei Wegen europäischer Politik. Die Gewichte, welche für die Entscheidung zugunsten der Entente sprachen, waren schließlich » schwerer, als der unsichere und in seinen Folgen gefürchtete Endsieg Deutschlands und die nur unwillig und zögernd und stückweise bewilligten Versprechungen Oesterreichs auf Abtretung der von Italien begehrten Gebiete. Auch damals wirkte auf den italienischen Entschluß im Hintergründe die überragende Seemachtstellung Englands, gegen die die italienischen Küsten schwer zu verteidigen sind, im Vordergründe eine laute französische Propaganda auf der Grundlage der Rassen- und Kulturgemeinschaft der beiden „lateinischen Schwestern", für die in Italien immer dann Empfänglichkeit besteht, wenn die realen Ziele der Politik dies nötig erscheinen lassen.
Der italienische Staatsmann, der heute die neue Annäherung Italiens zwar nicht mehr an eine Kriegspartei, aber doch an die diplomatische Fortführung ihrer Ziele herbeigeführt hat, Mussolini, trat in jenen entscheidenden Monaten vor zwanzig Jahren zum ersten Mal in das Licht europäischer Politik. Er war der leidenschaftlichste und neben dem Dichter D'Annunzio erfolgreichste Werber für den Krieg und, wie es die Bedürfnisse der Propaganda mit sich brachten, der Wortführer der Idee, daß die beiden blutsverwandten lateinischen Länder durch die hohen Interessen der Kultur und Zivilisation „naturgemäß verbunden seien gegen die fremdartigen Ansprüche nordischen Barbarentums". Auch in den Vorbereitungen des jetzigen Umschwungs der italienischen Politik sind solche Tone in Italien wieder angeschlagen worden, und auch von Mussolini selbst haben wir sie, etwas gemildert durch seine staatsmännische Verantwortung, wieder vernommen. Der pikante Unterschied ist heute nur der, daß Oesterreich, dem vor zwanzig Jahren Haß und Propaganda in e r ft e r Linie zugewandt waren, als Teilnehmer und Schutzlingder römischen Verhandlung fungiert und sozusagen als ein Hospitant der beiden lateinischen Kulturnationen betrachtet wird, die sich nun wieder zusammengefunden haben.
Wir wollen uns jedoch bei der nüchternen Betrachtung des Ereignisses, dem mit ganz Europa auch Deutschland in gespannter Erwartung zuge- sehen hat, nicht allzusehr von den Erinnerungen an jene üblen Tage vor zwanzig Jahren leiten lassen. Die Erfahrungen, die Italien in der seither vergangenen Zeit gemacht hat, sind nicht durchweg erfreulich gewesen. Sie waren, wie man weiß, zeitweise so enttäuschend, daß sich die italienische Politik, besonders in den letzten zwölf Jahren unter Führung Mussolinis zur Wortführerin einer europäischen Neuordnung machte, deren schärfster Gegner Frankreich und die von ihm geführten Staaten waren. Es ist nicht ganz anzunehmen, daß diese Erfahrungen in Italien völlig vergessen sind und daß sich Italien zum zweiten Mal einer stärkeren Mächtegruppierung als ^schwächerer Partner anschließt, dessen Ansprüche man einfach streichen kann, auch wenn sie vertraglich verbrieft sind.
Dennoch ist die Wiederannäherung der beiden Länder, die bisher geradezu extreme Pole der Auffassung europäischer politischer Gestaltung waren, ein Ereignis von größter Bedeutung. Es kommt bei dieser Wertung weniger darauf an, in welchen Formulierungen und Verträgen die Verhandlungen ihren Niederschlag finden, als auf die Tatsache, daß die französische und italienische Politik von nun an in allen europäischen Fragen von einer Basis ausgehen und auf dasselbe Ziel hin operieren wollen. Es wird also alles darauf ankommen, welches dieses Ziel ist. In den offiziellen Reden und Begründungen ist es so umschrieben worden, daß die' neugeschlossene Entente den europäischen Frieden begründen und sichern soll und zwar als politischer Grundstock weiterer und umfassenderer Verhandlungen, an denen auch Deutschland und die andern Enterbten Europas teilnehmen sollen.
Der neue Bund soll sich, so wird versichert, gegen niemand richten, sondern die Grundlage einer friedlichen Einigung aller vorbereiten. Der historische Skeptiker wird hier zu bemerken haben, daß bei allen Bündnissen, die vor dem Kriege geschlossen wurden, ob sie Dreibund, Entente oder Triple-Entente hießen und die schließlich zu bewaffnetem Zusammenstoß führten, dieselben offiziellen Begründungen und Versicherungen abgegeben wurden. Die bange Frage, die sich Europa angesichts der neuen Gruppierung vorzulegen hat, ist also: wer«


