Einzelbild herunterladen

Nr. 6 Erstes Blatt

185. Jahrgang

Dienstag, 8. Januar 1955

Erscheint täglich, nutzer Sonntags und Feiertags Beilagen: Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle

Monats Bezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM.1.95 Ohne Illustrierte 1.80 Zustellgebühr .. -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt

Zernsprechanschlüffe unter Sammelnummer 2251 Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Liehen

Postscheckkonto:

Zrankfurt am Main 11686

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitälrvuch- und Steindruckerei R. Lange in Gießen. Schriftleitrmg und Geschäftsstelle: Schulstratze 7

Annahme von Anzeige» für die Mittagsnummer bis 8'/,Uhr des Vormittags

Grundpreise für 1 mm höhe für Anzeigen von 22 mm Breite 7 Rps., für Text­anzeigen von70mm Breite 60 Rpf.,Platzvorschrift oder schwieriger Satz 25°/0 mehr

Ermäßigte Grundpreise:

Stellen-, Vereins», gemein­nützige Anzeigen sowie ein­spaltige Gelegenheitsanzei­gen 5 Nps., Familienanzei­gen, Bäder-, Unterrichts- u. behördliche AnzeigenbRpf. Mengenabschlüsse Staffel B

Sie Volksabstimmung im Saargebiet hat begonnen.

Scharfe Handhabung der Abstimmungsordnung.Oer deutsche Gruß genügt zur Ltngültig- keitserklärung von Stimmen.

Der unerwünschte Kopierstift.

Die Deutsche Front legt Protest ein.

Saarbrücken, 7. Ian. (DNB.) Die Saarab­stimmung hat heute um 8.30 Uhr mit der Abstim­mung gewisser Gruppen von Abstimmungsberech­tigten, die am 13. Januar anderweitig stark in An­spruch genommen sein werden, praktisch begonnen. Unter diese Gruppen, für die in den Kreisstädten Wahllokale eingerichtet sind, fallen u. a. die Can d- räte und Bürgermeister, die Personen, die der Poliz ei und dem Landjägerkorps an­gehören, die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Eisen- und Straßenbahnen, der Kraftomnibuslinien, des P o st T e l e - geraphen - und Fernsprechwesens sowie das Personal der Krankenhäuser und Ge­fängnisse. Für Saarbrücken-Stadt sind in der Nauwiesener Schule drei Wahlbüros eingerichtet worden, in denen heute früh, abgesehen von einem stattlichen Aufgebot von Tonfilmoperateuren und Photographen, kein besonders lebhafter Verkehr herrschte. An langen Tischen sitzen in den drei Schul­zimmern die drei Wahlvorsitzenden, der Schwede K l e b e r g , der Däne W e i n e r t und der Luxemburger F ü r st, umgeben von ihren vier Beisitzern, die sich aus Vertretern der Deutschen Front und der Rückgliederungsgegner zusammen­setzen. Die beiden feindlichen Parteien werden durch den Vorsitzenden und die neben ihm stehende grau­grüne Wahlurne etwa in Größe eines deutschen Briefkastens getrennt. Die Urne trägt in großen weißen Buchstaben die AufschriftVorabstimmung Saarbrücken-Stadt".

Die Wahlprüfer sehen die Abstimmungsausweise und Personalausweise der Personen, meist Land­jäger und Polizeibeamte, ein. Die Stimmberech­tigten begeben sich dann in die Zelle, stecken ihren Stimmschein ungefaltet in einen grünen Um­schlag und übergeben ihn dann dem Vorsitzenden, der ihn gemeinsam mit dem Abstimmungsausweis des Betreffenden in einen weiteren Umschlag, einen Fensterbriefumschlag, steckt, auf dem genaue An­gaben über den Wahlbezirk und die Bürgermeisterei des Stimmberechtigten gemacht werden. Dieser Um­schlag wird vom Vorsitzenden persönlich z u g e k l e b t und mit dem Amtssiegel versehen. Der Stimmschein wird dann in diesen doppelten Brief­umschlägen in die Urne gesteckt. Die Bündel von Stimmscheinen werden nach Schluß der Vor­abstimmung herausgenommen werden und dem Wahlbezirk überwiesen, den der betreffende Abstim­mungsberechtigte nach den Aufzeichnungen auf dem Fensterbriefumschlag angehört. Am Wahlsonntag selbst werden dann die Fensterbriefumschläge ent­fernt und von neutralen Beamten die Umschläge mit dem Stimmschein in die jeweilige Wahlurnre des zuständigen Abstimmungsbezirks gesteckt werden.

Die Beteiligung an der Wahl war außerordentlich schwach. So haben In Saarbrücken z. B. nur 200 Personen abge­stimmt. Es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung in die technischen Maßnahmen der Abstimmungs­kommission doch ein erhebliches Miß­trauen seht und lieber er st am Haupt- o b st i m m u n g s t a g e, am 13. Januar, ab­stimmt. Es kommt hinzu, daß z. B. von 32 Stimmen in Beckingen und Mettlach fünf f ü r ungültig erklärt worden sind, weil die Abslimmenden entgegen den Bestimmungen der Abstimmungskommifsion im Wahllokal selb st ihrer politischen Meinung Ausdruck gegeben haben. Als Ausdruck der politischen Meinung wird es schon betrachtet, wenn die Hand zum deutschen Gruß gehoben wird. Besonders tragisch liegt der Fall einer kranken alten Frau, die bettlägerig ist und nur mit Hilfe anderer Personen an der Abstimmung teilnehmen konnte. Sie erklärte, sie fei d e u t s ch geboren und wolleauch deutschster- ben. Daraufhin wurde ihre Stimme für un­gültig erklärt.

Gegen die Ungültigkeitserklärungen sind natürlich von der Deutschen Front Proteste eingelegt wor­den, deren Ergebnis man noch abwarten muß. Ins­besondere besteht ein starkes Mißtrauen dagegen, daß die Abstimmungskommission angeordnet hat, daß nur schwarze Bleistifte zur Ankreu­zung in bestimmte Felder auf dem Stimmzettel be­nutzt werden dürfen. Schon eine andere Tonung eines Bleistiftes kann also zur Ungültigkeitserklä­rung einer Stimme führen, ebenso die Benutzung eines Kopierstiftes. Da ferner die Möglichkeit be­steht, daß böswillige Elemente in den Abstlmmungs- zellen die vorhandenen schwarzen Bleistifte gegen andersfarbige Stifte auszutauschen, ist die Gefahr geschaffen, daß die ganze Wahl zu einer Farce wird.

Es muß dringend erhofft werden, daß die Ab- stimmungskommission auch hier ihre Anordnungen berichtigt und die Benutzung e rnes Ko - p i e r st i f t e s z u l ä ß t, so wie das bei sämtlichen Wahlen in der ganzen Welt bi sherder Fall gewesen ist, zumal gegen die Benutzung eines Bleistiftes schon an sich Bedenken bestehen. Ferner muß die unmögliche Grußverordnung für die Wahllokale aufgehoben werden, da für einen

wesentlichen Teil der Bevölkerung der deutsche Gruß eine Selbstverständlichkeit ist und schon aus Gewohnheit beim Erkennen eines Freun­des oder Bekannten der Arm gehoben wird.

Unparteilichkeit des HI. Stuhls in der Saarabstimrnunq.

Rom, 7. Jan. (DNB.) Der Osservatore Romano bringt folgende Erklärung über die Stellungnahme des Hl. Stuhles zur Saarabstimmung:

Trotz unserer wiederholten Erklärung hört die

Verbreitung von Gerüchten nicht auf, die dieNeu­tra l i t ä t und die Unparteilichkeit des Hl Stuhles in der Frage der Saarab- ft i m m u n g in Zweifel ziehen. Deshalb legen wir Wert darauf, nochmals zu wiederholen, daß der­artige Gerüchte jeglicher Grundlage entbehren. Der Hl. Stuhl steht jedweden derartigen Kundgebungen in dem einen oder anderen Sinne vollkommen fern und will nur, daß jeder Gläubige den Richtlinien feines katholischen Gewissens folgt."

Die ersie Stimmabgabe.

Ein Bild von der ersten Abstimmung im Saargebiet, die bereits am 6. Januar die Angehörigen der lebenswichtigen Betriebe, der öffentlichen Verkehrsmittel, der Polizei usw. an die Wahlurne rief, um sie am eigentlichen Wahlsonntag nicht von ihren Berufspflichten fernzuhalten.

Achtling! Saarabstimlmmgsbenchtigte! Strengste Beachtung der Abstimmungsordnung, sonst Stimmvertust!

Saarbrücken, 7. Jan. (DNB.) Der erste Ab- siimmungslag für die Beamten des Saargebietes und ihre Angehörigen sowie für die Insassen der Krankenhäuser und Strafanstalten hat ergeben, daß die Abstimmungsordnung der Abstim­mungskommission aus das peinlich st e ein­gehalten werden muß, soll nicht die Stimme als ungültig erklärt werden. Jeder Ausdruck der politischen Meinung im Wahl­lokal führt unnachsichtlich ;um Stimm- v e r lu st. Als Ausdruck der politischen Meinung wird es schon betrachtet, wenn die Hand zum deutschen Gruß gehoben, mit dem deut­schen Gruße Heil Hitler! gegrüßt, wenn auf einen solchen Gruß mil Erheben des Armes geantwortet oder durch Erheben des Armes auch ohne gesprochenen Gruß gegrüßt wird. Selbst jede Reflexbewegung auf einen solchen Gruß hat den Stimmverlust zur Folge. Am besten ist es, wenn die Abstimmungsberechtigten, solange sie sich im Wahllokal befinden, überhaupt kein Wort sprechen, es sei denn, daß sie die Fragen des Vorsitzenden des Wahlbüros beantworten. Auch hierbei haben sie sich jeglicher politischen Meinungs­äußerung zu enthalten! Den Anordnungen des Vor­sitzenden ist unbedingt Folge zu leisten! Es feien deshalb noch einmal die wichtigsten Bestimmungen wiederholt:

Die Abstimmungsberechtigten haben, solange sie noch nicht abgestimmt haben, Zugang zum Wahl­lokal und haben sich in dem für sie bestimmten Teil des Lokals aufzuhallen. Zum Zwecke der Stimmabgabe wird der Abstimmungsberechtigte in einer von dem Vorsitzenden des Wahlbüros zu be­stimmenden Reihenfolge zu dem Teil des Wahl­lokals zugelassen, wo das Wahlbüro Sitzung hall. Er hat sich zum Vorsitzenden des Dahl­büros zu begeben und ihm feinen Iden­titätsausweis (Karte oder Reisepaß mit Licht­

bild) und seinen Abstimmungsausweis ab­zugeben. Nachdem der Vorsitzende sich von der Identität überzeugt hat, gibt er den Abstimmungs­berechtigten einen Stimmzettel und einen leeren Umschlag.

Der Abstimmungsberechtigte zieht sich mit diesem Stimmzettel und Umschlag in eine unbesetzle Isolierzelle zurück. Es ist ihm streng st ens untersagt, nach Erhalt des Stimmzettels mit irgendwelchen Personen zu sprechen oder auf andere Weise in Verbindung zu treten. In der Isolierzelle schreibt der Abstimmungsberechtigte mit einem schwarzen, in der Isolierzelle be­findlichen Bleistift auf den Stimmzettel in das seiner Wahl entsprechende weihe Kreisfeld ein Kreuz. (Die Benutzung eines Rotstiftes, eines Kopierstiftes oder anderer Schreib­utensilien hat S t i m m v e r l u st zur Folge.) Es darf nur ein schwarzer Blei st ist benutzt werden. Daraus ist in der Isolierzelle besonders zu achten, da die dort befindlichen Stifte umgetauschl sein könnten! Danach muh er noch immer in der Isolierzelle bleiben, den Zettel ungefaltet in den Umschlag st ecken und diesen schlichen! Aus der Isolierzelle tretend begibt sich der Ab­stimmungsberechtigte zum Vorsitzenden und übergibt diesem den verschlossenen Umschlag.

Rach erfolgter Stimmabgabe und nach Entgegen­nahme seines Identitätsausweises muh der Ab­stimmungsberechtigte sofort das Wahllokal verlassen. Es ist dem Abstimmungsberechligten bei schwerer Strafe untersagt, im Ab­stimmungslokal auf irgendwelche Weise d i e Wahl, die er treffen wird oder bereits getroffen hat, bekanntzugeben. Auch die Ausfüllung auherhalb der Isolierzelle führt zur Ungültig­keitserklärung! Jede Außerachtlassung einer dieser Anordnungen hat unnachsichtlich den Verlust der Stimme zur Folge.

AchwiesoUgm'sch...!

Die nun abgeschlossene diplomatische Aktion in Rom, die zu einer offenbar auf Jahre hinaus be­rechneten französisch-italienischen Zu­sammenarbeit in der europäischen Politik führen soll, fiel in eine Zeit, die für Deutschland mit einer trüben Erinnerung an eine andere frühere Wandlung der italienischen Politik verknüpft ist. Es ist in diesen Wintermonaten gerade zwanzig Jahre her, daß im Rom jene anderen Verhandlungen 'Italiens mit der im Kriege gegen die verbündeten Mittelmächte stehenden Entente angeknüpft wurden, die im März zum Abschluß kamen und im Mai den Eintritt Italiens in den Weltkrieg zur Folge hatten. Im Dezember war Fürst Bülow von der deutschen Regierung als außerordentlicher Botschafter nach Rom entsandt morden, um den sich schon am Horizont abzeich­nenden Abfall Italiens aufzuhalten und durch Ver­mittlung zwischen den italienischen Ansprüchen auf Gebiete der Donau-Monarchie und der sich gegen jede Konzession sträubenden Wiener Hofburg zu ver­mitteln und wenigstens die Neutralität Ita­liens für die Dauer des Krieges zu sichern.

Auch damals schwankten die italienische Staats­leitung und die Stimmung des italienischen Volkes unsicher zwischen den zwei Wegen europäischer Poli­tik. Die Gewichte, welche für die Entscheidung zu­gunsten der Entente sprachen, waren schließlich » schwerer, als der unsichere und in seinen Folgen gefürchtete Endsieg Deutschlands und die nur un­willig und zögernd und stückweise bewilligten Ver­sprechungen Oesterreichs auf Abtretung der von Italien begehrten Gebiete. Auch damals wirkte auf den italienischen Entschluß im Hintergründe die überragende Seemachtstellung Englands, gegen die die italienischen Küsten schwer zu verteidigen sind, im Vordergründe eine laute französische Propa­ganda auf der Grundlage der Rassen- und Kultur­gemeinschaft der beidenlateinischen Schwestern", für die in Italien immer dann Empfänglichkeit be­steht, wenn die realen Ziele der Politik dies nötig erscheinen lassen.

Der italienische Staatsmann, der heute die neue Annäherung Italiens zwar nicht mehr an eine Kriegspartei, aber doch an die diplomatische Fort­führung ihrer Ziele herbeigeführt hat, Musso­lini, trat in jenen entscheidenden Monaten vor zwanzig Jahren zum ersten Mal in das Licht euro­päischer Politik. Er war der leidenschaftlichste und neben dem Dichter D'Annunzio erfolgreichste Wer­ber für den Krieg und, wie es die Bedürfnisse der Propaganda mit sich brachten, der Wortführer der Idee, daß die beiden blutsverwandten lateinischen Länder durch die hohen Interessen der Kultur und Zivilisationnaturgemäß verbunden seien gegen die fremdartigen Ansprüche nordischen Barbaren­tums". Auch in den Vorbereitungen des jetzigen Umschwungs der italienischen Politik sind solche Tone in Italien wieder angeschlagen worden, und auch von Mussolini selbst haben wir sie, etwas ge­mildert durch seine staatsmännische Verantwortung, wieder vernommen. Der pikante Unterschied ist heute nur der, daß Oesterreich, dem vor zwan­zig Jahren Haß und Propaganda in e r ft e r Linie zugewandt waren, als Teilnehmer und Schutzlingder römischen Verhandlung fun­giert und sozusagen als ein Hospitant der beiden lateinischen Kulturnationen betrachtet wird, die sich nun wieder zusammengefunden haben.

Wir wollen uns jedoch bei der nüchternen Be­trachtung des Ereignisses, dem mit ganz Europa auch Deutschland in gespannter Erwartung zuge- sehen hat, nicht allzusehr von den Erinnerungen an jene üblen Tage vor zwanzig Jahren leiten las­sen. Die Erfahrungen, die Italien in der seither vergangenen Zeit gemacht hat, sind nicht durchweg erfreulich gewesen. Sie waren, wie man weiß, zeit­weise so enttäuschend, daß sich die italienische Po­litik, besonders in den letzten zwölf Jahren unter Führung Mussolinis zur Wortführerin einer europäischen Neuordnung machte, deren schärfster Gegner Frankreich und die von ihm geführten Staaten waren. Es ist nicht ganz anzunehmen, daß diese Erfahrungen in Italien völlig vergessen sind und daß sich Italien zum zwei­ten Mal einer stärkeren Mächtegruppierung als ^schwächerer Partner anschließt, dessen Ansprüche man einfach streichen kann, auch wenn sie vertraglich verbrieft sind.

Dennoch ist die Wiederannäherung der beiden Länder, die bisher geradezu extreme Pole der Auf­fassung europäischer politischer Gestaltung waren, ein Ereignis von größter Bedeutung. Es kommt bei dieser Wertung weniger darauf an, in welchen Formulierungen und Verträgen die Verhandlungen ihren Niederschlag finden, als auf die Tatsache, daß die französische und italienische Politik von nun an in allen europäischen Fragen von einer Ba­sis ausgehen und auf dasselbe Ziel hin operieren wollen. Es wird also alles dar­auf ankommen, welches dieses Ziel ist. In den offiziellen Reden und Begründungen ist es so um­schrieben worden, daß die' neugeschlossene Entente den europäischen Frieden begründen und sichern soll und zwar als politischer Grundstock wei­terer und umfassenderer Verhandlungen, an denen auch Deutschland und die andern Enterbten Europas teilnehmen sollen.

Der neue Bund soll sich, so wird versichert, gegen niemand richten, sondern die Grundlage einer fried­lichen Einigung aller vorbereiten. Der historische Skeptiker wird hier zu bemerken haben, daß bei allen Bündnissen, die vor dem Kriege geschlossen wurden, ob sie Dreibund, Entente oder Triple-En­tente hießen und die schließlich zu bewaffnetem Zu­sammenstoß führten, dieselben offiziellen Be­gründungen und Versicherungen abgegeben wurden. Die bange Frage, die sich Europa angesichts der neuen Gruppierung vorzulegen hat, ist also: wer«