Ausgabe 
26.4.1933 Erstes Blatt
 
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Nr. 97 Erstes Blatt

183. Jahrgang

Mittwoch, 2b.April (933

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Riffe im Sowjet-Turm.

Bon Or. Paul Rohrbach.

Nicht oft sind Vorder- und Hintergrund eines politischen Bildes so unterschieden voneinander gewesen, wie bei dem jetzt zu Ende gegangenen Prozeß der englischen Ingenieure in Moskau. Auf den ersten Anblick war es eine ge­wöhnliche Anklage wegen Pflichtversäumnis, Be­stechung und dergleichen - betrachtet man aber die Dinge näher, so wird man gewahr, daß es sich um starke Symptome einer Erschütterung der i. .errussischen Verhältnisse handelt.

Bor vier Jahren lieh die russische Negierung mit dem Bau eines gewaltigen Kraftwerkes an den Stromschnellen des D n j e p r beginnen. Diese Schnellen, russischporogi", haben ein Gesamt- gesälle von etwa 40 Meter und sind insofern eine Merkwürdigkeit, als sie ganz im Unterlauf des großen Stromes, nur 300 Kilometer vor der Mündung, liegen. Der Dnjepr sägt sich hier durch die südrussische Gneiszplatte hindurch, und von jeher wurden die Katarakte als lästiges Schif­fahrtshindernis empfunden. Born modernen tech­nischen Standpunkt aus betrachtet bieten sie aber aus dein weiten Baum des europäischen Ruß­land zwischen Kaukasus, Ural und Eismeer die einzige Möglichkeit zu einer Kraftanlage im größten Stile dar. Schon Lenin hatte mit der Leidenschaft, die ihn charakterisierte, die Parole ausgegeben: Ganz Rußland muß elektrifiziert werden! Der Dau des sogenanntenDnjeprostroi" geschah geradezu in Erfüllung des Testamentes Lenins, und jahrelang wurden die Erwartungen auf eine überwältigende Riesenleistung des gro­ßen Sowjeiwerks mit allen Mitteln ber Propa­ganda gepflegt.

Den Bau besorgte die englische Weltfirma Vickers. Gleich nach der Dollendung zeigte sich, daß nur für einen kleinen Teil der erziel­ten Kraftleistung Bedarf vorhanden war. Die russische Industrie war nicht entwickelt genug, das Leitungsnetz mangelhaft ausgebaut, alle übrigen Vorbereitungen viel zu schlecht getroffen, um den Dnjeprostroi wirklich in Funktion zu sehen. Das meiste Wasser brauste unbenutzt an den Tur­binen vorbei.

Richt lange, und es wurden auch Störungen innerhalb der beschränkten Region des Betriebs offenbar. Das Riesenwerk, dessen Dau immense Kosten verursacht hatte, stand so gut to i e nutzlos da eine unerhörte Enttäuschung, und eine Blamage von bedrohlicher Wirkung. Kein Dorwurf konnte unsinniger sein, als daß die eng­lischen Ingenieure die Arbeit ihrer eigenen Firma sabotiert und absichtliche Zerstörungen angerichtet hätten. Dielmehr ist es auch ohne nähere Unter­suchung klar, was am Dnjeprostroi geschehen war: Rachläfsigkeit und mangelhafte Vorbildung der am Werk tätigen russischen Kräfte hatten die höchst komplizierten und aus genaueste Bedie­nung eingerichtete Anlage in Unordnung gebracht. Selbstverständlich aber konnte nurausländische kapitalistische Tücke" an dieser Schädigung der Eowjetsache schuld sein!

Wir erinnern uns an den ähnlich gearteten Sch a ch t y -P r o z e ß" vor zwei Jahren, in dem zur Beruhigung der öffentlichen Meinung mit deutschen Ingenieuren dasselbe Schauspiel wie jetzt mit den Engländern aufgeführt wurde. Die Deutschen sollten schuld sein an der gestörten Kohlenausbeute im Donez-Bassin. Diesmal aber hat die Energie, mit der England in das Schick­sal seiner Staatsangehörigen eingriff, die volle Entwicklung des verlogenen Theaters der Sow­jetjustiz verhindert. England drohte mit Sper­rung der russischen Einfuhr nach allen seinen Häfen und hat damit teils Freispruch, teils Her­abminderung des Urteils auf geringe Strafen er­zielt, die kaum zur Dollstreckung gelangen wer­den. Trotzdem wurde sofort, nachdem das Urteil in Moskau gefällt war, die Proklamation über das Derbot der Einfuhr russischer Waren vom König von England unterzeichnet. Sie bleibt so lange aufrecht erhalten, bis die verurteilten In­genieure Thornton und Macdonald frei gelassen sind Außerdem wird als weitere Repressalie die diplomatische Immunität der russischen Handels­niederlassung in London aufgehoben.

Durch ein eigentümliches Zusammentreffen lief gleichzeitig mit dem Moskauer Prozeß die Kün­digungsfrist des bestehenden englisch-russi- schenHandelsvertrages ab, am 17. April. England hatte den Dertrag mit Rußland auf Verlangen dcs Dominirms Kanada und infolge der Abmachungen auf der vorjährigen Reichs» konserenz von Ottawa gekündigt, um in einem neuen Vertrage kanadisches Holz und Getreide vor russischem bevorzugen zu können. Die starke und nicht rückziehbare Pression des Ein­fuhrverbotes konnte man englischerseits nur wa­gen, weil man des russischen Zurückweichens im Voraus sicher war. Eine Durchsicht der englischen Zeitungsberichte aus Rußland bestätigt die ra­pide Zunahme der russischen Finanz» und Er- nährungslchwierigkeiten. Die schon vor einem 2ahr aufgetauchte Meldung, Rußland wolle d i e v st chinesisch e" (d. h. die durch die Man­dschurei führende) Eisenbahn an Japan verkaufen, um Geld zu bekommen, wiederholt sich jetzt mit größerer Bestimmtheit, nur daß als Käufer jetzt der neue Staat Mandschukuo ge­nannt wird (Der mit -0) Millionen Mark ange­gebene Kaufpreis ist aber zu niedrig, Alle prak­tischen Kenner der gegenwärtigen russischen Wirt­schaftslage stimmen dahin überein, daß in diesem Jahr die Zahlangsfrage für die Sowjetwechsel wahrscheinlich kritisch werden wird- Zum Teil ist sie es schon geworden. Wenn England, ein Hauptabnehmer für russische Rohstoffe und Le­bensmittel, die Einfuhr sperrt, so bedeutet das

Das Reichsgesetz gegen die lleberftemdung von Schulen und Hochschulen durch das Kabinett beschloßen.

Berlin, 25. April. (CRB.) 3u der heutigen Sitzung des Reichskabinetts wurde das Gesetz gegen die Ueberfremöung deutscher Schuten und Hoch­schulen verabschiedet. Dieses Gesetz hat folgenden Wortlaut:

§ 1. Bei allen Schulen, außer den Pf l i ch t schuten , und bei den Hochschu­len ist die Zahl der Schüler und Studenten soweit zu beschränken, daß die gründliche Aus­bildung gesichert und dem Bedarf der Berufe Genüge getan ist.

8 2. Die Landesregierungen sehen zu Beginn eines jeden Schuljahres fest, wie viele Schüler jede Schule und wlevlele Studenten jede Fakultät neu aufnehmen darf.

§ 3. 3n denjenigen Schularten und Fakultäten, deren Besucherzahl in einem besonders starken Mißverhältnis zum Bedarf der Berufe steht, ist im Lause des Schuljahres 1 933 öle Zahl der bereits aufgenommenen Schüler und Student en soweit herab- Zusehen, wie es ohne übermäßige Härten zur Herstellung eines angemessenen Der- h ä l t n i s s e s geschehen kann.

8 4. Bei den Neuaufnahmen ist darauf zu achten, daß die Zahl der Reichsdeutschen, die Im Sinne des Gesetzes jur Wiederherstellung des Berufsbeamlentums vom 7. April 1933 (Reichsge- sehblatl I Seite 175) nicht-arischer A b st a m - mung sind, unter der Gesamtheit der Besucher jeder Schule und jeder Fakultät den Anteil der R i ch t a r i e r an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht übersteigt. Die Anteilzahl wird einheitlich für das ganze Reichsgebiet festgesetzt (1,5 Prozent).

Bei Herabsetzung der Zahl dec Schü­ler und Studenten gemäß 83 ist ebenfalls ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gesamtheit der Besucher und dec Zahl der Richt- atier herzustellen, hierbei kann eine von der An­teilszahl abweichende höhere Verhältnis­zahl zugrunde gelegt werden (5 Prozent).

Absatz 1 und 2 finden keine Anwendung auf Reichsdeutsche nichtarischer Abstammung, deren Väter im Weltkriege an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Ver­bündeten gekämpft haben, sowie auf A b - kömmiinge aus Lhen , die vor dem 3 n - f r a f 11 r e t e n dieses Gesetzes geschlos - s e n sind, wenn ein Clterntcil oder zwei Großeltern arischer Abkunft sind. Sie bleiben auch bei der Berechnung der Anteilszahl und der Verhältniszahl außer Ansatz.

8 5. Verpflichtungen, die Deutschland aus inter­nationalen Staatsoerträgen obliegen, werden durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt.

8 6. Die Aussührungsbesiimmungen erläßt der Reichsminister des 3nnern.

8 7. Das Gesetz trift mit seiner Verkündung in Kraft.

Berlin, den 25. April 1933.

Oie Begründung des neuen Schulgesetzes.

In der Begründung zu dem neuen Schulgesetz wird ausgeführt, daß der deutsche Schulausbau einer Reugliederung bedürfe, weil fal» scheBildungsvorstellungen die Schule von ihrer Ausgabe, das Volk zu bilden, entfernt und sie zum S e l b st z w e ck für die reine Bil­dung der freien Einzekpersönlichieit gemacht ha­ben. Ferner wird unterstrichen, daß die Volks- schule, der als der Hauptschule des Volles der erste Rang im Schulwesen gebührt, zugunsten der höheren Schulen arg vernachlässigt ist. Der Zudrang zu den über die Volksschule hinausführenden Bildungs­anstalten bis hinaus zur Hochschule hat einen Umfang angenommen, der auherjedemVer- h ä l t n i s zu der Kraft unseres Volkes und zu dem Bedarf der Berufswelt an höher ,vorgebildeten Kräften steht. Am schlimmsten wirkt sich diese Fehlentwicklung bei den Abiturienten. Studenten und Iung- akademikern aus.

Diese Fehlentwicklung kann die Reichsregierung nicht sich selbst überlassen Allgemeine Mahnungen und Warnungen bleiben ohne Wirkung, da oic falschen Bildungsoorsiellungen und das falsche Auf- füegsftreben sich zu tief in vielen Schülern und Eltern festgesetzt haben. Daher müssen gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, um den Schulausbau und die Schullaufbahn in ein geordnetes Verhältnis zur Arbeitswelt des Vol­kes zu setzen.

Die Begründung räumt ein, daß manche Maß­nahmen des Gesetzes den betroffenen Einzelnen hart erscheinen mögen. Sie unterstreicht aber, daß sie vom Volksganzen gesehen unerläßlich sind. Um wirksam zu sein, muß die Zulassungsbeschränkung von Maßnahmen innerhalb der höheren Schulen und Hochschulen und von allgemeinen Kultur- und volkspolitischen Maßnahmen begleitet sein, die vor allem im Rahmen der wirtschaftlichen Maßnahmen des V i e r j a h r e s p l a n e s eine besondere Bedeutung beanspruchen. Im übrigen ist dahin zu streben, die mechanische Regelung der Zulassungsbeschränkung möglichst bald durch o r - ganische Maßnahmen zu ersetzen.

Berlin, 25. April. (ERB.) Die heutige Sitzung des Reichskabinetts hat bis nach 22 Uhr gedauert. Außer dem Gesetz gegen die Ueberfremöung deut­scher Schulen und Hochschulen wurden eine Reihe anderer Gesetze verabschiedet. Dazu gehört zunächst eine Aenderung des Statthalterge­setzes. § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes erhält folgende Fassung: In Preußen übt der Reichskanzler die im § 1 genannten Rechte aus. Er kann die Ausübung der im § 1 Abs. 1 unter Ziffer A5 ge­nannten Rechte aus den Ministerpräsiden­ten übertragen, der ermächtigt ist, diese Reckte weiter ju übertragen.

Aus der Begründung des Gesetzes geht hervor, daß es sich um das Recht der (Ernennung und Entlassung unmittelbarer Staats­beamter und Richter handelt, soweit sie bis­her durch die oberste Landesbehörde erfolgte, und um das Begnadigungsrecht. Diese Rechte werden nicht auf die Landesregierungen, wie bis­her vorgesehen, sondern auf die Ministerpräsiden­ten übertragen. Ferner kann der Reichskanzler die Ausfertigung und Verkündigung von Gesetzen zu seiner Entlastung weitergeben.

Mit den gestrigen Beratungen des Deutsch- Evangelischen Kirchenausschusses ist die in den letzten Tagen vielfach erörterte verfassungsmäßige Reuordnung der evangelischen Kirche nun auch von den leitenden Instanzen der Kirche selbst ein geleitet worden. Der Deutsch-Evangelische Kirchenausschuh ist das ge­schäftsführende und vollziehende Organ des Kirchcnbundes. Er besteht aus 36 Mitgliedern, von denen die Hälfte vom Kirchenbundesrat aus feiner Mitte bestimmt und die andere Hälfte vom Kirchentag aus seiner Witte gewählt wird. Der evangelische Kirchenbund ist im Jahre 1922 als die föderative Zusammenfassung der 2 8 deutschen evangelischen Landes­kirchen gebildet worden, nachdem am 25. Mai des gleichen Jahres die neue evangelische Kirchen­verfassung in feierlicher Sitzung in der Kirche in Wittenberg verabschiedet worden war. Dieser vielgestaltige und auch von evangelischen Kreisen als schwerfällig anerkannte Verwaltungsapparat uei «.uungaqq^n x-rcye mfjt es in dielen Tagen der Reuordnung aller Dinge als notwendig er­scheinen, auch dem organisatorischen Aufbau der evangelischen Kirche neue Gestalt zu geben.

^>inzu kommt, daß mit der Kirchenverfassuny von 1922 an Stelle des landesherrlichen Äirchenregimen- tes e ij e synodale Kirche getreten ist, die mit allen Fehlern und Schwächen eines parlamentari- Ichen Systems behaftet war In weiten Kreisen der Kirche bestand schon lange der Wunsch, an die Stelle der Synodaloerfassuna die Episkopaloer sas- s_u n g zu setzen, d h. aus dem parlamentarischen System herauszukommen und im Sinne des Auto­ritätsgedankens die Verantwortung der leitend en Persönlichkeit zu stärken. Bei aller Anerkennung der geschichtlich begründeten Viel- |

Die allgemeine Beschränkung deS Zuganges zu den Schulen und Hochschulen macht besondere Anordnungen bezüglich des Anteiles der Personen nichtarischer Abstammung an dem Besuch dieser Bildungsanstalten erfor­derlich. Der Anteil von Personen nichtarischer Abstammung an den höheren Berufen in Deutsch­land ist weitaus größer, als ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Der w'rt- schaftliche und geistige Einfluß, den die Fremd- stämmigen dadurch im deutlchen Leben haoen, schwächt die einheitliche Gesinnug und die ge­schlossene nationale Kraft des Volkes und Staa­tes. Bei der Knappheit des deutschen LebenS- raumes für gehobene Berufsarbeit haben d i e eigenen Volksgenossen ein natür­liche» Anrecht auf Vorrang und Be­vorzugung. Das deutsche Volk und der deutsche Staat sind vor allem durch die Aufgaben der deutschen Erneuerung daraus angewiesen, zum mindesten das Verhältnis im Anteil der Richtarier an den höheren Berufen her­zustellen, das sich aus ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung ergibt.

Weiter hat das Reichskabinett ein Gesetz über die Höhe der Aufbringungsumlage für 1933 bis 1936 verabschiedet. Danach wird das Industriebankgesetz dahin geändert, daß die Um läge jährlich 100 Millionen RM. beträgt und der Umlagesatz der Aufbringungsumlage für 1933 auf 4 pro Mille aufbringungspflichtigen Betriebsver­mögens festgesetzt wird.

Ein anderes Gesetz ordnet an, daß bei landwirt­schaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben der Schuldner grundsätzlich als Zwangsoerwal ter bestimmt werden kann, wenn seine Persönlichkeit die vertrauens­mäßigen Voraussetzungen dafür mitbringt. Em weiteres Gesetz trifft neue Bestimmungen für den Verkehr für Vieh und Fleisch ein an­deres regelt die Gebühren für Schlacht- oiehmärkte, Schlachthöfe, Schlachthäuser und Großviehmärkte neu. Schließlich hat das Kabinett beschlossen, daß die laufende Kreditaktion zu Gun st en von Konsumgenossenschaften nicht ausgeführt werden soll.

geftaltigfeit des evangelischen Bekenntnisses über- sieht man in evangelischen Kreisen nicht die Not­wendigkeit, das evangelische Deutschland mehr als bisher auch kirchlich-organisatorisch einheitlich zu sammenzu fassen. Der Führergedanke kommt ganz deutlich in dem gestrigen Beschluß des Kirchenausschusses zum Ausdruck, der dem Präsi- benten D. Dr. Kappler weitestgehende Voll­machten für die Durchführung dieser Aufgaben erteilt hat

Oer Reichskanzler und die Evangelische Kirche. Berufung des Weßrkreispfarrers Müller zu feinem Vertrauensmann.

Berlin, 26. April. (CNB. Funkspruch.) Mit Rücksicht auf die Vorgänge in Mecklenburg und die bekannten Bestrebungen zur Schaffung einer aUge« meinen Evangelischen Deutschen Kirche hat der Reichskanzler den Wehrkreispfarrer Mül­ler als seinen Vertrauensmann be­vollmächtigt. Wehrkreispfarrer Müller erläßt einen Aufruf, in dem es heißt:

DieDeutschen C h r i st e n" wollen eine evangelische deutsche Reichs kirche. Die Kirchenregierungen wollen ebenfalls eine große Evangelische Kirche deutscher Nation". Diese Kirche muß jetzt gebaut werden. Es ist der Wunsch und der Wille des Reichskanzlers, daß die evange­lische Christenheit das große Werk mit vollem Oottoertrauen beginne und in ver­trauensvoller Zusammenarbeit mit bem Reich vollende. Im Namen des Reichs­kanzlers fordere ich alle Beteiligten zu ehrlicher Mitarbeit auf.

Die weiteren Beschlüsse desReichskabinetts

Um die Deutsche Evangelische Kirche.

unter den gegenwärtigen Verhältnissen binnen kurzer Frist eine Katastrophe der russi­schen Zahlungsfähigkeit, denn diese ruht vollständig auf den Eingängen ausländischer De­visen für den staatlich betriebenen Export.

2ln diesem Punkt wird auch das deutsche Interesse berührt. Rach einer Berechnung im LondonerEconomist" sollen die deutschen Forderungen an Rußland 7'0 Millionen Mark betragen. Sehr wahrscheinlich sind sie höher und belaufen sich auf mindestens eine Milliarde. England denkt nicht daran, die Ein­fuhrsperre gegen Rußland aufzuheben, bevor nicht nur die Ingenieure freigelassen, sondern auch starke Russische Zugeständnisse im Sinne Kanadas für dsn neuen Handelsvertrag erzielt sind. Außer

der Geldnot der Sowjetregierung haben auch die verzweifelten inneren Zustände, die zunehmende Desorganisation der W'Ortschaft und des gesamten Lebens durch den Rahrungsmangel und die Miß­stimmung gegen den Kreml in der roten Armee Öen Engländern ihr Vorgehen ermöglicht. Die Armee fühlt, daß sie innerhalb der wachsenden Zerrüttung der einzige feste Faktor ist, und daß die roten Machthaber ganz von ihr ab- hängen. An dem Tage, wo die Armee als In­strument der Sowjetmacht versagt, ist es mit dieser zu Ende. Innerhalb der Armee aber gibt es Kreise, für die der Gedanke, das Schicksal Rußlands aus den zerstörenden Händen der Sowjetgewaltigen zu nehmen und mit einer neuen Aer a zu beginnen, nichts Erschreckendes

mehr hat. Alle diese Dinge sind maßgebend für die jetzt von England gegenüber Rußland »er­folgte Politik. England sieht die Risse im Sowjet- Turm, und cs richtet seine Handlungen danach ein.

Oer Mitwisserschaft der Reichstags« brandftiftung beschuldigt.

Halle, 26. April. (ERD. Funkspruch.) Dom Zentralausschuß zur Durchführung der nationalen Revolution, der an der ilnioerfität Halle ge­bildet worden ist, wird eine Erklärung ausge­geben, durch die der früher in Halle tätig ge­wesene jüdische Professor Hertz der Mit- wrsserschaft der Reichstagsbrand- ftrftung beschuldigt wird.