Ausgabe 
24.11.1933 Erstes Blatt
 
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nr. 276 Erstes Blatt

183. Jahrgang

Sreitag, 24. November 1933

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MetzenerAnzeiger

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Dr. Friede. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für den An« zeigenteil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Niesten.

Eine neueZivÜprozeßordnung

Von Senator i. K £)r. Nöideke, Hamburg.

Am 1. Januar 1934 tritt das Gesetz zur Aende- rung ües L>ersaykens in bürgerlichen inechisstreilig- teiun vom Zc. unoötir 1933 in Miau, das in Wnl- hajreit eine voUstanoige laenOerung der schon mehr­fach geänderten Prozetzoronung vom 3u. Januar lo< /, also geradezu eine ganz neue Hivilprozetzorü- nung und uanut uas e r |i e große o t u a ver m Auvpcyl siehenden allgemeinen Rechts- r e o i m viidet. Da es den heutigen Gesetzen nach der Art ihrer Enlfteyung naturgemäß an einer ver- ossemuchtcn Vegtunüung durchweg fehlt, ist man uuntensujerter *oei|e vazu uuetguiigui, einzelnen wichtigeren Gesetzen eine Praamvel, eine Bor - reue voranzusteiien, die in turzen, präzisen toagen den chauptzwea des Gesetzes ausspricht. Das ist auch hier geschehen. Danach jun das Gesetz ein Dersahren ermöglichen, das einen ebenso sicher wie schleunig wirtenuen Rechtsschutz verbürgt, das nicht nur den Parteien und ihren Vertretern, sondern zugleich und vornehmlich der Rechtssicherheit des Volksganzen dient, zu dem <jroetf den Par­teien verbietet, das Gericht durch Unwahrheiten irrezufuyren oder seine Arveilstraft durch böswil­lige oder naa)la||ige Prozeßverschieppung zu miß­brauchen. Dagegen soll oas Gericht durch ftraue Leitung des Ver,ayrens und m enger Fuhtung mit den Parteien dahm wirten, daß jede Streitsache nach gründlicher Vorbereitung m o g 1 i ch st in einer einzigen Verhandlung aufge­klärt und entschieden wird. Vertagungen, die nicht sachlich dringend geboten sind, sollen ver­mieden und es soll verhindert werden, daß ein Verfahren durch verspätetes Vorbringen verschleppt wird. Diesen Grundsätzen muß jeder Freund eines volkstümlichen Hibiiprozeßoer fahrens zuftimmen, ebenso wie er zugeben muß, daß em solches Ver­fahren die geltende Prozeßordnung, auch nach ihren mehrfachen Aenderungen, nicht erreicht wor­den ist.

Die in den fieberiger Jahren des vorigen Jahr­hunderts geschaffene, mit den größten Hoffnungen begrüßte Prozeßordnung stammt aus Der Hohen Zeit der Via^ime deslaisser iaire, iaisser aller" da den Parteien die volle Verfügung über den Prozeßstoff und das Verfahren eingeraumt wurde und dem Richter lediglich die Entschei­dung des Prozesses oblag. Man nahm eben irr­tümlich an, daß Die Parteien schon oon selbst dafür sorgen wurden, daß Die Sach- und Rechtslage mög- lichft schnell aufgeklärt roeroe. 'Dian übersah, daß die Interessen Der beiden Parteien nach dieser Rich­tung einander häufig widersprechen, ja, daß sie oft aua) in Bezug auf eine Verzögerung des Verfahrens Miteinander einig gehen.

So darf man sich nicht wundern, daß, als im Jayre 1898 anläßlich des Inkrafttretens des Bür­gerlichen Gesetzbuches dem Reichstag eine Novelle zur Prozeßordnung oorgelegt wurde, in der man sich lediglich auf Aenderungen beschränkte, die durch das neue bürgerliche Recht notwendig wurden, da­gegen oon grundsätzlichen Aenderungen absah, im Reichstag an der geltenden Prozeßordnung von den verschiedensten Seiten scharfe Kritik geübt und so­gar der Wunsch nach Wiedereinführung des frühe­ren Verfahrens geäußert wurde, an dem man vor Schaffung der neuen Prozeßordnung kein gutes Haar gelassen hatte.

Die im Jahre 1898 in Kraft getretene neue oster- reichische Prozeßordnung des genialen Justizmini­sters Franz Klein führte 1908 zu einer wichtigen Aenderung unserer Prozeßordnung, in der nament­lich durch Aenderung Der Vorschriften über das amtsgerichtliche Verjähren und die Abkehr oon der Maxime deslaisser faire, laisser aller" nach dem österreichischen Muster eine Beschleunigung Des Verfahrens herbeigeführt werden sollte. Die schweren Erschütterungen, die Krieg und Nach­kriegszeit der deutschen Wirtschaft zugefügt haben, ließen jedoch diese Aenderungen nicht voll zur Aus­wirkung kommen, so daß die Klagen über die lange Dauer der Prozesse und ihre Kostspieligkeit nicht aushören. Das führte in den letzten zehn Jahren zu einer ganzen Reihe von Aenderungen der Pro­zeßordnung, die im Verordnungswege erlassen wur­den. Die wichtigste und durchgreifendste davon ist die sogenannte Emminger.-Verordnung vom 13.2.24, die u. a. eine weitere Verstärkung des Einflusses des Gerichts auf die Prozeßführung zur Verhütung von Prozeßoerschleppungen, die Ein­führung eines vorbereitenden Verfahrens vor dem Einzelrichter im kollegialgerichtlichen Verfahren und eines zwangsweisen Güteverfahrens vor der Er­hebung der Klage beim Amtsgericht brachte. In­zwischen hat auch eine vom Reichsjustizministerium einberufene, aus Vertretern der Wissenschaft, des Richter- und des Anwaltstandes zusammengesetzte Kommission den Entwurf einer neuen Z i - vikprozeßordnung ausgearbeitet, der vor zwei Jahren veröffentlicht worden ist und dem die Bestimmungen t .s neuen Gesetzes vom 27. Oktober zum großen Teil entnommen worden sind.

Entsprechend diesem Entwurf und der österreichi­schen Prozeßordnung ist jetzt eine besondere Be­stimmung dahin getroffen worden, daß die Par­teien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vo11ständig und der Wahrheit gemäß abzugeben haben. Ferner wird die Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung neuer Be­hauptungen durch' vorbereitenden Schriftsatz, damit eine Vertagung vermieden wird, dadurch ver- schärft, daß nach einer neuen Vorschrift vorher nicht mitgeteilte Angriffs und Berteidigungs- mittel vom Gericht z u r ü ck g e w i e s e n werden können, wenn die Unterlassung auf der Absicht der Prozeßverschleppung oder auf groberNach- lässigkeit beruht und die Zulassung den Rechtsstreit verzögern, d. h. zu einer Vertagung führen würde.

Schon durch die Novelle von 1924 ist die Pflicht

Das Kabinett Garraut gestürzt.

Lieber einem neusozialistischen Antrag zur Kürzung der Beamtenbesoldungen zu Kall gekommen.Die Oemiffion angenommen.Auf der Suche nach dem starken Mann.

Paris, 23. Rov. (DJIB.) Die Kammer Hal heule die Beratung über die Finanzvorlage der Regierung fortgesetzt. Zur Debatte standen die Vor­lagen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und gewisse Einsparungsmaßnahmen, u. a. g e ft a f- feite Gehaltskürzungen bei den Be­amten. Die Diskussion wurde von dem sozialisti­schen Abgeordneten Vincent A u r i o l eröffnet, der sich gegen die Regierungsvorlage wandte und die Gegenvorschläge der Sozialisten verteidigte, die auch eine stärkere Heranziehung des Be­sitzes bei der Besteuerung verlangen.

Nachdem der Berichterstatter des Finanzausschusses betont hatte, daß der von den Beamten geforderte Anteil an den allgemeinen Opfern sich in maßvollen Grenzen halte, sprach Ministerpräsident Sarraul. ^Jn launigem Ton spielte er auf feinen vielleicht be­vorstehenden Tod als Regierungschef an und erklärte, feine Regierung wolle, wenn sie schon sterben solle, in Würde st erben. Er mache Politik, nicht Kino. Die Frage, um die es jetzt gehe, sei die folgende: Die Finanzsanierung sei nicht vollbracht. Die Blutungen des Schah- amtes dauern an. Schahamtsbonds würden nur mit Mühe untergebracht. Auf der einen Seite stünden die, die eine Katastrophenpolitik wünschen, die $ur 3 n f l a f i o n führe. Die Regierung habe sich gegen diese Politik gewandt, und sie appel­liere an die Republikaner. Es sei nicht denkbar, daß es in der Kammer nicht 300 Republikaner, 300 Demokraten geben solle, die entschlossen seien, die finanzielle Wiedererhebung zu gewährleisten.

Rach Sarraul sehle sich der radikale Abgeordnete h e r r i o l für die Finanzfanierungsgesehe der Re­gierung ein. (Ein Antrag auf Rückverwei­sung des Artikels über die Herabsetzung der Be- amtengenhälter an den Ausschuß, gegen den die Regierung die Vertrauensfrage eingesetzt hatte, wurde von der Kammer mit 326 gegen 237 Stim­men abgelehnt.

Der neusozialisfische Abg. G o u n i n brachte darauf einen Zufahantrag ein, auch die Gehälter von über 10 000 bis 12 000 Franken jährlich von der Beamtengehälterkürzung auszunehmen, während der Regierungsentwurf als äußerste Frei­grenze 10 000 Franken vorsah. 3n der Debatte er­klärte sich Ministerpräsident Sattaul bereit, die Freigrenze auf 11 000 Franken heraufzusehen. Aber Gounin bestand daraus, daß sämtliche Ge­hälter bis 12 000 Franken von der Kürzung ver­schont bleiben sollten. Der Antrag Gounin, gegen den die Regierung d i e Vertrauensfrage eingefeßt hatte, wurde mit 321 gegen 247 Stimmen angenommen. Die Minister ver­ließen sofort das Parlament, um das Rücktritts­schreiben aufzusehen. Die Kammersihung wurde 3.35 Uhr früh MEZ. aufgehoben. Das Kabinett Sarraut hat sofort dem Präsidenten der Republik seine Demission überreicht, die angenom­men wurde.

3n den Wandelgängen der Kammer sprach man am Mittwoch bereits von einem Kabinett Lhau-

t e m p s oder Bonnet, da herriot kaum geneigt sein dürfte, die Führung einer Regierung vor dem Fälligkeitstermin für die französische Schuld an Ame­rika am 15. Dezember zu übernehmen. Auch der Rame des jetzigen Kriegsministers D a t a d i e r wird viel genannt, besonders die gemäßigten Kreise wür­den seine Betrauung mit der Regierungsbildung be­grüßen.

Krisis des Systems.

Von allen französischen Kabinetten, die nicht schon bei ihrem ersten Auftreten vor der Kammer gestürzt wurden, hat die Regierung Sarraut d i e kürzeste Lebenszeit erreicht. Vor genau einem Monat, in den Morgenstunden des 24. Oktober war das Kabinett Daladier über die Frage des Budgetausgleiches gestürzt und drei Tage später hatte Albert Sarraut, der in den voran­gegangenen Kabinetten Kolonial- und Marine­minister gewesen war, die meisten Mitglieder der alten Regierung, darunter vor allem Daladier als Kriegsmini st er und Paul-Boncour als Außenminister, zu einer neuen Kombination unter seiner Führung vereinigt.

Die vordringlichste Aufgabe dieses Kabinetts war es, die Wiederherstellung des Budget­gleichgewichtes erneut zu versuchen. Während Daladier daran gescheitert war, daß er dieses Ziel mit einem Schlage erreichen wollte, versuchte Sar­raut etappenweise vorzugehen. Er hatte durch den Budgetminister Gardley in schwierigen Ausein­andersetzungen mit dem Finanzausschuß der Kam­mer eine Reihe von Entwürfen ausarbeiten lassen,

Berlin, 23. Nov. (TU.) DerPetit Pari- fien" hat am 16. November einen der übelsten verleumderischen Angriffe gegen Deutschland gerichtet, die je in der Welt oor- gekommen sind. Das Blatt hat a n g e b l ich e ver­trauliche Instruktionen für deutsche diplomatische Stellen im Ausland ver­öffentlicht, in Denen runDroeg das Gegenteil von Dem angeordnet worden sein soll, was den wirklichen Inhalt der deutschen Außenpolitik im Zeichen der Erklärungen des Führers Adolf Hit­ler ausmacht. Es werden alle Erklärungen des Füh­rers über den Willen zur Verständigung mit Frank- reich und mit Polen angezweifelt.

Der Scherlverlag Hal sich angesichts dieser Hetze und der dringenden Rolwendigkeit der Aufklärung dieser politischen Brunnenvergiftung vor der ganzen Welt entschlossen, die Summe von 50 000 Mark für denjenigen auszusehen, der den einwand­freien Rachweis bringt, daß die von dem Petit Parisien" veröffentlichten angeblichen 3n- struktionen über die deutschen außenpolitischen Ziele, die angeblich an alle Auslandsvertretun­gen von einer Berliner Propagandastelle gegan­gen fein sollen, wirklich In der veröf-

die das Budgetgleichgewicht wenigstens zu einem Teil wiederherstellen sollte, während der endgültige Ausgleich Ausgabe des künftigen Finanzgesetzes blieb. Die Kürzung Der B e a m t e n g e h al - t e r, Die auch unter Der neuen Kombination nicht zu oermeiDen war, aber die Linksparteien, insbeson­dere Die Sozialisten, in ein schwieriges Dilemma brachte, hat Das rasche EnDe Der Regierung herbei­geführt.

Es ist Die vierte Krise der gegenwärtigen Legislaturperiode, Die aus Den Kammerwahlen vom Mai 1932 beruht. Mitte Dezember wurde Her- r i o t gestürzt, Ende Januar Paul-Boncour. Sein Nachfolger Daladier hatte durch außerge- wöhnliche Umstände, vor allem durch die lang­jährigen doktrinären und taktischen Auseinander­setzungen unter den Sozialisten, die schließlich zur Absplitterung der Neusozi'alisten führ­ten, eine längere Atempause. Aber jedes neue Ka­binett ist in seiner Zusammensetzung und feinen Schicksalen nur ein Ausdruck der Krise, die das par­lamentarische System auch in Frankreich durchmacht.

Es hat auch in Frankreich in der letzten Zeit nicht an Stimmen gefehlt, die auf das Bedenkliche und Unzeitgemäße dcr fortwährenden -Ministerstiirzerei hinwiesen Die Stabilität der Macht wird auch Dort als eine mehr denn je notwendige Vor­bedingung für eine gesunde Politik erkannt. Wie­derum werden sich bei Der Lösung Der Kabinetts­krise zwei Tendenzen gegenüberstehen: Beibe­haltung des Linskartells ober Kon­zentration. Auf alle Fälle wird die außen­politische Aktionsfähigkeit Frankreichs wieder em« I mal auf einige Zeit lahmgelegt werden.

öff enllichlen Form und mit Dem veröffentlichten Inhalt von einet verantwortlichen Stelle Des Deutschen Reiches herausgegeben worden find.

Der Nachweis muß durch Vorlage des Originaldokuments und des dazu gehörigen Materials erfolgen. Die Nachprüfung des an­geblichen Dokuments des Materials und der An­gaben oon angeblichen Quellen soll durch eine neutrale Kommission erfolgen, deren Ent­scheidung rechtsverbindlich ist. Diese Kommission soll gebildet werden aus drei politischen Historikern, von denen einer vom dem Syndicat Natio­nal des Journalistes Fran^ais, Der zweite vom Reichsverband Der Deutschen Presse, Der Dritte, Der Den Vorsitz führt, vom Scherl-Verlay ernannt roerDen. Die Verhanb- lungen Der Kommission können unter Vorlage Der Dokumente unD Des übrigen angeblichen Beweis- materials an einem neutralen Orte au« ßerfjalb DeutschlanDs ftattfinDen, über Den Die EntscheiDung von Den Mitgliedern Der Kom­mission unD Den Bewerber um Die ausgesetzte Summe getroffen wirD.

Die Tatsache, Daß DerPetit Parisien" trotz Der Deutschen Dementis seinen Verleum- DungsfelDzug gegen DeutschlanD fortsetzt, löst

Segen politische Vnilmenvergislimg.

Wer hat Zniereffe an einer neuen Volksverhetzung?

eingeführt worDen, eine eingelegte Berufung zu begründen, Damit Das Gericht sich Darauf genügenD vorbereiten kann. Diese BegrünDung hat aber vielfach in her Praxis einen rein formalen Charakter angenommen, fo daß sie ihren Zweck verfehlt hat. Nunmehr wird eine Spezialisierung- Der Berufungsgründe vorgeschrieben. Eine beson­dere Streitfrage, die bei jeder Regelung eines Zi- vielprozeßoer fahrens auftaucht, bezieht sich darauf, ob und inwieweit in der Berufungsinstanz Angriffs- und Verteiöigungsmittel, die in der ersten Instanz nicht geltend gemacht worden sind, nach- gebracht werden Dürfen. Oesterreich hat Die Ver­bringung neuer Angriffs- unh Verteihigungsmittel in Der Berufungsinstanz rahifal untersagt. Unsere Novelle von 1924 ist soweit nicht gegangen, sie hat aber, Da Durch solch nachträgliches Vorbringen Der Prozeßverschleppung Tür unD Tor geöffnet roirD, es mit einem Mittelweg versucht. Danach kann nämlich Das Berufungsgericht ein neues Vorbrin­gen, Das Den Rechtsstreit verzögern roürDe, zurück- weisen, wenn nach seiner Ueberzeugung es In Der Absicht Der Prozeßverschieppung ober aus grober Nachlässigkeit nicht schon in ber ersten Instanz vor­gebracht worben ist. Diese Bestimmung hat jeboch ihren Zweck ber Berhinberung von Prozeßver­schleppungen nicht genügenb erfüllt, ba bie Gerichte von ber ihnen gegebenen Erlaubnis ber Zurück­weisung neuen Vorbringens nur einen sehr zurückhaltenden Gebrauch gemacht haben. Jetzt ist biese Vorschrift etwas anbers gefaßt wor­ben. Danach barf bas Gericht solches Vorbringen überhaupt nur bann zulasten, wenn nach seiner freien Ueberzeugung bie Partei bas Vorbringen in erster Instanz roeber in b?r Absicht, ben Prozeß zu verschleppen, noch aus grober Nachlässigkeit unter­lassen hatte.

Vor bem Inkrafttreten ber geltenben Zivilprozeß- orbnung herrschte in bem größten Teil Deutschlänbs das jchriftliche Versahren. Da man hierauf

bie beklagten Prozeßoerschleppungen vornehmlich zurückführte, atmete man gerabezu auf, als ber neue Prozeß nach bem Muster ber vielfach gerabeju vergötterten französischen Prozeßorbnung bie Prin­zipien ber Münblichkeit unb ber Unmittel« b a r f e i t brachte. Ader ber Vorteil, Den man sich hiervon versprach, trat nicht ein. Da bei vielen, befonhers Den Großstabtgerichten, bie Sitzungen vielfach stark überlastet waren, blieb keine Zeit zur grünblichen münblichen Verhanblung. So stand die Mündlichkeit der Verhandlung meist nur auf dem Papier Dasselbe galt von der Unmit­telbarkeit der Beweisaufnahme, Die verlangt, Daß bas ganze Beweismaterial bem Ge­richt vorgeführt werben soll. Tatsächlich gebrach es aber auch an Zeit, um bie Beweisaufnahme in ber Verhanblung selbst vorzunehmen, bafür beauftragte man einen Richter mit ber Beweisaufnahme. Das Gericht bekam also bie Zeugen nicht selbst zu sehen, war vielmehr auf ben Bericht seines Mitgliebs ober eines um bie Beweisaufnahme ersuchten aus­wärtigen Richters angewiesen. Auf biese Weise ent­stauben sehr viele Termine, bie bas Ge- richt stark belasteten unb ihm nur einen unzuläng­lichen Einbruck oon ben tatsächlichen Verhältnissen verschafften. Da auch bies eine Ursache ber Prozeß­verschleppung dilbet, will bas neue Gefetz d i e volle Unmittelbarfeit wieberherstellen, in- bem es anorbnet, baß bie Aufnahme bes Zeugen­beweises einem Mitalieb bes Prozeßgerichts ober einem anberen Gericht nur in ganz befonhers be­stimmten einzelnen Fällen übertragen werben barf.

Außer biefen grunblegenben Prinzipien bes Ver­fahrens betreffenben Neuerungen enthält bas Ge­setz noch eine ggnze Anzahl wichtiaer neuer Be­stimmungen, von denen hier nur diejenigen, die sich auf die Beseitigung des sogenannte gestabten Eides beziehen, erwähnt sein mö­gen. Heute wird der Partei eine bestimmte Eibes- ormel. Die sie zu beschwören hat, als fogenann-

ter zugeschobener, zurückgeschobener ober richter­licher Gib auferlegt. Davon ist bie Entscheibung bes Prozesses abhängig, wobei bie freie Beweis- roürbigung bes Gerichts ganz ausgeschaltet ist. Es kann nun leicht ber Fall eintreten, baß bie Fas- fung ber Eibesformel ber eibespflichtigen Partei bie Möglichkeit gibt, ben Schwur zu leisten unb bamit ben Prozeß zu gewinnen, währenb bas Ergebnis ein anberes gewesen wäre, wenn sie sich über ben ganzen Sachverhalt w i e ein Zeuge hätte aussprechen müssen. Deshalb sinb schon feit längerer Zeit bei uns Bestrebungen im Gange, nach bem Vorbilb ber österreichischen Prozeßordnung auch bei uns Den gestabten Eih Durch die eid­liche Vernehmung derjenigen Partei zu er­setzen, Die Der beweispflichtigen Partei gegenüber« steht. Nachdem der große Entwurf her neuen Zi­vilprozeßordnung diesen Vorschlag ausgenommen unb bie Kritik Dem allgemein zugestimmt hat, wird er jetzt oon Dem neuen Gesetz verwirklicht.

Am Schluß Des neuen Gesetzes roirD Der Reichs­justizminister ermächtigt, ben Wortlaut Der Zivil- prozeßorbnung neu bekanntzumachen unb Dabei etwaige Unstimmigkeiten Des Gesetzes zu beseitigen. Davon hat ber Reichsjustizminister Gärtner be­reits am 13. November Gebrauch gemacht. Damit haben wir also jetzt eine ganz neue Prozeß­orbnung erhalten. Es ist zu wünschen unb zu hoffen, baß vom Inkrafttreten bes neuen Gesetzes ab, bem eine stark rückwirkenbe Kraft dzw. ber an­hängigen Prozesse gegeben worben ist, bie ewigen Klagen über bie lange Dauer ber Prozesse aus Der Oeffentlichkeit verschwinben werben. Dabei darf man freilich nicht übersehen, baß sich eine geroßte Dauer jebes Prozesses aus ber Natur ber Sache, insbefonbere ber Schwierigkeit ber Aufklärung eines verwickelten Tatbeftanbes unb bem begreiflichen Be­streben jebes verklagten Schulbners, Die Sache hin­auszuziehen, von selbst ergibt.