nr. 197 SrübauSsabe
Donnerstag, 24.August 1955
183. Jahrgang
vnick und Verlag: vrühl'jche Universttüt5-Vuch» und Zteindruckerei R. Lange in Gießen. 8chnftlettung und Geschäftsstelle: Zchulstrahe 7.
Rußland
die un- kirchen
7. Sicheres Geleit kann durch das Gericht nach den Vorschriften der Prozeßordnung (§ 295) nur einem abwesenden Beschuldigten hinsichtlich b e st i m m t e r strafbarer Handlungen erteilt werden. Erst wenn milgeteilt worden ist. für welche Personen und wegen welcher strafbaren Handlungen das sichere Geleit in Anspruch genommen wird, bin ich in der Lage. Gewährung sicheren Geleits bei Gericht zu beantragen.
8. Besorgnisse für die Sicherheit des Lebens der Verteidiger oder der von der Kommission genannten Zeugen entbehren jeder Grundlage. Sie können nur erwachsen aus dem Boden unwahrer Tendenzmeldungen, wie sie aus unlauteren Gründen in einem Teil der Auslandpresse verbreitet werden. Ich bin indessen bereit, auch unbegründeten Besorgnissen dadurch Rechnung zu tragen, daß ich mich bei den zuständigen Polizeibehörden für einen etwa gewünschten besonderen Schuh einsehen werde.
9. Die Entscheidung der verhörung der von der Verteidigung benannten Zeugen stehl dem Gericht zu. Ich werde für die Vernehmung aller Zeugen, die zur Aufklärung der Sache dienliche Aussagen zu machen in der Lage sind, mit Rachdruck eintreten. 3m übrigen hat nach § 220 Abs. 12 der Strafprozeßordnung der Angeklagte auch das Recht, falls der Vorsitzende des Gerichts den Antrag auf Ladung des Zeugen ablehnt, diesen unmittelbar laden zu lassen.
10. Die Erteilung der Genehmigung an Beamte und frühere Beamte zur Aus-
annatjme von Zbijtigeit für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.
Preis für 1 mm Höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig: für Reklameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20°, mehr.
Chefredakteur
Dr. Friede. Wilh. Lange. Derantworrlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für denAn- zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Gießen.
vor allem graueuerregenty Photographien der Verhungerten und der Massengräber bekräftigten ihre Worte, „ßu Essen haben wir nichts. 3d) schreibe den Brief unter Tränen. Wir werden uns wohl nie mehr Wiedersehen. Es gibt keine Rettung mehr. Wenn wir wenigstens Kleie hätten, die wir früher den Säuen gaben, dann wären wir heute froh. Russische Bevollmächtigte haben uns gedroht, in keinem Fall zu sagen, daß wir hungern." Das ist ein Brief vom 3. August 1933 aus einer deutschen Kolonie in Rußland, Er gibt kein Einzelschicksal wieder, sondern eine typische Erscheinung. Er ist ein anklagendes Beispiel des Gesamtzustandcs in dem Lande des Hungers. Rur mit tiefster Erschütterung konnte man diesen authentischen Schilderungen der grauenhaften russischen Rot folgen. Sie sind ein letzter Appell an di«e ganze christlicheWelt. ohne Versäumnis ihre Verantwortung zu erkennen und dem sterbenden Volk in Rußland imGeiste echter christlicher Liebe zu Hilfe zu eilen.
3hnen schnellstens zu Hilfe zu eilen, sei aufschiebbare Aufgabe der christlichen des Auslandes.
Sodann schilderten drei soeben aus
Oer Prozeß gegen die Reichsiagsbrandstister.
Weiterer Briefwechsel des Oberreichsanwalts mit Branting und Romain Rolland
Erlchelnl lügltch, autzei Sonntags und Feiertags Beilagen; Die Illustrierte Gießener Familienblätler Heimat im BUd Die Scholl» monat*«Bejugsprets:
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Keine Weiterzahlung vontlnterstützungenanwieder- eingestellte Arbeitslose.
Berlin, 23. Aug. (TU.) Der Präsidentder R e i ch s a n st a l t hat an die Landesarbeitsämter folgenden Erlaß herousgegeben:
In dem dankenswerten Bestreben, örtliche Bezirke von Arbeitslosen freizumachen, sind in großem Umfange Arbeitslose in Betrieben der Industrie, des Handwerks, der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zusätzlich eingestellt worden. Dieses Verfahren ist nach den mir vorliegenden Berichten mehrfach dadurch begünstigt worden, daß Arbeitslosen, die vor der Einstellung Empfänger von Arbeitslosenhilfe waren, d i e i h n e n z u - stehende Unter st ützung ganz oder teilweise durch Vermittlung der Arbeitgeber i n A n - rechnung auf den Lohn nach der Einstellung in die Betriebe weitergezahlt wurde.
Die Arbeitsämter haben für die Empfänger von Arbeitslosen- und Krisenunterstützung mangels einer gesetzlichen Grundlage derartige Unterstützungszahlungen nach erfolgter Einstellung der Arbeitslosen in die Betriebe mit Recht abgelehnt. In einem Schreiben des Herrn Reichsministers der Finanzen an den Herrn preußischen Minister des Innern halte bereits der genannte Herr Reichsminister darauf hingewiesen, daß Wohlfahrtserwerbslose nach Einstellung bei einem Arbeitgeber nicht mehr als anerkannte Wohifahrtserwerbs- lose für die Gewährung von Reichszuschüssen gezählt werden dürfen und hatte den preußischen Minister gebeten, das Notwendige bei den Bezirksfürsorgeverbänden im Wege der Gemeindeaufsicht zu veranlassen.
Bei der Bedeutung der Entscheidung habe ich in den letzten Tagen nochmals die Stellungnahms der beteiligten Reichsminifterien herbeigeführt. Dabei hat sich die übereinstimmende Auffassung dahin ergeben, daß die Weiterzahlung der Un» ter st ützung nach erfolgter Einstellung der Arbeitslosen die Üebernahme eines de- trächtlichen Teiles der Löhne der privaten Wirtschaft auf öffesntliche Mittel bedeute und daher au^
Hilfe -en Hungernden in Rußland!
Zeugen schildern das grauenhafte Elend im südrussischen Notgebiet.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
zurückgekehrte Augenzeugen die augenblickliche Lage in der Sowjetunion. Ein amerikanischer Sachkenner, Herr B e ch e r e r aus Chikago, zog einen aufschlußreichen Vergleich von dem, was er als Reisender in Sowjetruhland v o r zwei Jahren und jetzt gesehen hat. Die Verhältnisse hätten sich in den letzten zwei Jahren wesentlich verschlechtert. Vor allem herrsche in der Tlkraine große Hungersnot. Auf seiner Fahrt von Charkow nach Odessa habe er aus dem Zug heraus und auf den Eisenbahnstationen sehr viel verhungerte Menschen angetroffen. Als Reisender mit dem Intourist lder staatlichen russischen Gesellschaft für ausländische Reisende) könne man nirgends allein hin, um sich von dem Elend zu überzeugen, da man nur durch d i e großen Städte, die guten Straßen und die neu errichteten Mammutwerke geführt werde. Das sei aber alles nur Schein. Dahinter verberge sich ein unsagbares Elend und Hungersnot.
Zwei deutsche Flüchtlinge, ein Städter und ein Landmann, gaben anschließend ein eindrucksvolles Bild von der unbeschreiblichen Verelendung des russischen Landes. Viele Briefe und
Ich erwarte, Herr Oberreichsanwalt, Ihre Antwort, die ich alsdann dem Tlntersuchungsaus- schuß weiterleiten werde.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
(gez.) Georg Branting."
Oie Antwort
des Oberreichsanwatts.
Auf das Schreiben Brantings hat der Oberreichsanwalt folgende Antwort erteilt:
»Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt! Ich bestätige ergebens! den Empfang Ihres Schreibens vom 18. d. M. Ihre darin zum Ausdruck gebrachte Auffassung, meine Ditte um Tleberlassung des im Besitz der Kommission befindlichen De- weismaterials berechtige zu dem Schluß, daß ich das gegen die Angeschuldigten vorliegende De- weismaterial selbst nicht für ausreichend halte, geht fehl. Rach den mir zugegangenen Mitteilungen über die Ziele der Kommission habe ich nicht erwartet und konnte ich auch nicht erwarten, daß ich Material zur weiteren Belastung der von mir verfolgten Personen erhalten werde. Bei meiner Ditte bin ich vielmehr, soweit die von mir angeklagten Personen in Frage kommen, von dem von allen deutschen Staatsanwaltschaften von jeher als vornehme Pflicht empfundenen Bestreben ausgegangen, möglichst restlos alle für die Beurteilung der Schuldfrage bedeutsamen Tatsachen, also auch etwa die zur Entlastung dienenden Momente dem Gericht zur Kenntnis zu bringen.
Darüber hinaus mußte ich nach den Pressemeldungen annehmen tonnen, Material erwarten zu können, das geeignet sei, den Verdacht der Beteiligung am Reichstagsbrand gegen Personen zu begründen, gegen die bisher ein Verfahren nicht anhängig gemacht worden ist. Ich war der Meinung, daß der Sinn meiner Worte nicht mißverstanden werden kann. Mit voller Deutlichkeit ist er jedenfalls aus meinem Schreiben an Herrn Romain Rolland ersichtlich, dessen Inhalt Ihnen, wie ich Ihrem Schreiben entnehme, bei dessen Abfassung bekannt war. Sie selbst kennzeichnen entsprechend auch in Ihrem Schreiben, das in dem Besitz der Kommission befindliche Material a l s zur Verteidigung Der Qlnflage bien* l i ch. Im übrigen entnehme ich Ihrem Schreiben mit Genugtuung Ihre Zustimmung zu meiner Auffassung, daß auf die Vorlage des gesamten der Ermittlung der Wahrheit dienenden Materials an das Reichsgericht das größte Gewicht gelegt werden müsse. Wenn Sie dabei erklären, daß Sie es für richtig halten, das Material dem Gericht nicht durch die Anklagebehörde, sondern durch die Verteidigung vorzulegen, so darf ich bemerken, daß der Weg, auf dem das Material dem Reichsgericht zugängig gemacht wird, für mich von untergeordneter Bedeutung ist. Ich bin auch damit vollkommen einverstanden, daß das Material durch Vermittlung der Verteidigung zur Kenntnis des Gerichts gebracht wird.
Zum weiteren Inhalt Ihres Schreibens gestatte ich mir folgendes zu bemerken:
1. Den Angeklagten steht nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung (§ 138) die freie Dahl der Verteidiger aus der Zahl der bei einem deutschen Gericht zugelaffenen Rechtsanwälte sowie der Rechtslehrer an deutschen Hochschulen frei.
2. Die Zulassung ausländischer Verteidiger unterliegt nicht meinem Befinden, sondern ist von der Genehmigung des Gerichts abhängig. Ausländische Verteidiger können nach gesetzlicher Vorschrift (§ 138 Abs. StPO.) nur in Gemeinschaft mit einem deutschen Verteidiger zugelassen werden. Das Einverständnis des deutschen Verteidigers, die Verteidigung gemeinschaftlich mit einem ausländischen Verteidiger zu führen, ist deshalb Voraussetzung der Zulassung.
3. Der Verteidiger ist nach § 147 der Strafprozeß- ordnung zur Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten befugt.
4. Rach Einreichung der Anklageschrift steht dem Verteidiger nach der Strafprozeßordnung (§ 148 StPO.) das uneingeschränkte Recht der 2tussprache mit dem Angeschuldigten ohne Gegenwart Dritter zu.
5. Die Hauptverhandlung vor Gericht ist grundsätzlich öffentlich. Die Entscheidung darüber, ob aus den im § 172 GVG. angegebenen Gründen die Oefsentlichkeit für die Verhandlung oder einen Teil derselben ausgeschlossen werden soll, steht dem Gericht zu. Dir sind keine Umstände bekannt, die mir Anlaß geben könnten, meinerseits einen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit zu stellen.
6. Die Unterstellung der Möglichkeit, daß die Angeklagten in der Untersuchungshaft nicht „menschenwürdig" behandelt werden, weise ich als jeder Grundlage entbehrend mit Jladjörutf zurück.
sage als Zeuge über Umstände, auf welche sich ihre Pflicht zur Amlsoerfchwiegenheit bezieht, ist Sache der vorgefehten Dienstbehörde (§ 54 StPO ). Deren Entscheidung kann erst herbei- geführt werden, wenn die Person des Beamten und die Umstände mitgeteilt werden, über die sie aussagen sollen.
Ich werde Ihr Schreiben vom 10. d. M. zusammen mit meiner Antwort der Presse übergeben.
Genehmigen ufw."
Der französische Schriftsteller Romain Rolland hat in einem Schreiben an den Oberreichsanwalt die Aushändigung des angeblich im Besitz des ausländischen Untersuchungsausschusses befindlichen Beweismaterials von denselben Bedingungen abhängig gemacht, wie Rechtsanwalt Branting. Der Oberreichsanwalt hat darauf in seinem Antwortschreiben an Romain Rolland zu diesen Forderungen im gleichen Sinne Stellung genommen wie in dem vorstehend wicdergegebenen Schreiben an Rechtsanwalt Branting.
Hechtsanwalt £)r. Sack als Verteidiger Torglers zugelaffen.
Leipzig, 23. Aug. (ERB.) Wie wir erfahren. ist Rechtsanwalt Dr. Sack als Wahlverteidiger für den im Reichstagsbrand- stifterprozeß angeklagten früheren kommunistischen Reichstagsabgeordnelen T o r g l e r zugelassen worden. Für diesen Angeklagten war vom Reichsgericht zunächst der dort zugelassene Rechtsanwalt Huber als Pflichtverteidiger bestimmt worden. Seine Bestellung hat sich nunmehr erledigt, nachdem der Angeklagte s i ch selbst einen Verteidiger ausgewählt hat.
Die Verhandlung wird, wie bereits bekannt, zum Teil in Berlin geführt werden, wo im wesentlichen alle für die Beweisaufnahme in Frage kommenden Zeugen vernommen werden sollen, lieber den Termin für den'Prozeßbeginn, dessen Bestimmung Senatspräsident Dr. B ü n g e r vom 4. Strafsenat obliegt, ist noch nichts Endgültiges bekannt.
Ein Hilferuf der Evangelischen Kirche.
Berlin, 23. Aug. (TU.) Auf Einladung des Evangelischen Presseverbandes für Deutschland hatten sich zahlreiche ausländische und deutsche Pressevertreter im Haus der Deutschen Presse zu einer Aussprache über die Hungerkatastrophe in Rußland und die Anregung des Kardinalerzbischofs von Wien, Dr. Jnnitzer, zu einer großen internationalen und interkonfessionellen Hilfsaktion versammelt. Der Direktor des Evangelischen Presse- oerbandes, Professor D. f) innerer, erklärte, daß die deutschen evangelischen Kreise die Initiative des Kardinalerzbischoss freudig begrüßten und begründete Hoffnung hätten, daß die evangelischen Kirchen des Auslandes bald mit einer ähnlichen Aktion hervortreten würden, um im freundschaftlichen Zusammenwirken mit der katholischen Kirche an der Rettung der russischen Christen aller Nationalitäten und Konfessionen mitzuarbeiten.
Insbesondere erwähnte Prof, hinderer, daß die Hilfsaktion allein unter dem Gesichtspunkt der brüderlichen Liebe und hilssgemeinschaft durchgeführt werden, um dem „sterbenden Volk in Rußland" so schnell als möglich Rettung zu bringen. Vieles fei von dem Deutschen Reichsausschuh „Brüder i n R o t" in dieser Richtung schon geleistet worden und Tausende seien vor dem Tode gerettet. Rotgedrungen hätte sich Deutschland jedoch auf die eigenen Volksgenossen beschränken müssen. Die anderen Völkerschaften und Bekenntnisse in Rußland litten jedoch eine nicht geringere Rot.
Leipzig, 23. Aug. (WTB.) Bon zuständiger | Stelle wird ein Briefwechsel zwischen Rechtsanwalt Br a n t i n g, dem Schriftsteller Romain Rolland und dem Oberreichsanwalt in Sachen Reichstagsbrandstiftung veröffentlicht. Der wesent- liche Inhalt der umfangreichen Schreiben ist folgender:
Der schwedische Rechtsanwalt Branting er- widert auf das an ihn gerichtete Schreiben des Oberreichsanwalts vom 10. August u. a., es habe sich in der Tat ein Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes gebildet, dem außer ihm folgende Juristen angehören:
England: D. R. Pritt, Kings (EounfeUor, Frankreich: Gaston Bergery, Moro Gias- fer r g „
Amerika: Arthur Garfield hays, Clarence Darrow,
Dänemark: Dr. vald huidt, Schwei;.- Dr. Johannes Huber, Holland: Frau Dr. v a k k e r - R o r t, Belgien: Pierre vermeylen, Italien: Francesco R i t t i.
Bei dem Sekretariat dieses Ausschusses befinde sich reiches Material in Sachen der Reichstagsbrand- stiflung, das in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses behandelt werden würde.
Branting schreibt weiter, er glaube, aus dem Brief des Obcrreichsanwaltes schließen zu können, daß der Oberreichsanwalt der Meinung sei, das in feinen Händen befindliche Beweismaterial sei nicht ausreichend. Daraus erkläre Branting sich den außergewöhnlichen Schritt des Oberreichsanwaltes, daß seine Anklagebehörde nach Abschluß der Voruntersuchung und sogar nach Fertigstellung der Anklageschrift wegen weiteren Beweismate- rials bei Personen anfrage, die nicht direkt am Prozeß beteiligt seien. Selbstverständlich müsse man das größte Gewicht darauf legen, daß alles M a - t c r i a 1, das zur Ermittlung der Wahrheit bienen könnte, dem Reichsgericht vorgelegt werde. Aber er, Branting, halte es auch für selbftverständ- lich, daß das Material, das zur Verteidigung der Slngetlagten diene, nunmehr, nachdem die Anklageschrift abgeschlossen und dem Gericht übergeben sei, nicht durch die Anklagebehörde, sondern durch die Verteidiger dem Gericht vorgelegt werde. Er zweifle nicht daran, daß der Untersuchungsausschuß das gesamte Material den Verteidigern sofort zur Verfügung stellen werde, falls genügende Voraussetzungen für eine freie und unabhängige Verteidigung der Angeklagten gegeben seien. Als solche Voraussetzungen sehe er in diesem Falle an:
1. Freie Wahl der Verteidiger durch die Angeklagten.
2. Zulassung der von den Angeklagten bestellten ausländischen Verteidiger.
3. Unbeschränkte Einsicht der Akten durch die Verteidiger und Uebersendung der Anklageschrift an die von den Angeklagten bestellten ausländischen Verteidiger.
4. Dolles Recht der Angeklagten zur Aussprache mit ihren Verteidigern ohne Anwesenheit Dritter.
5. Oefsentlichkeit der Derhkm dl un - gen des Gerichtes während der ganzen Dauer des Prozesses.
6. Mensd>enwürdige Behandlung der Angeklagten, so daß sie körperlich und geistig imstande sind, ihre Verteidigung vor Gericht zu führen.
7. Freies Gelei t und Sicherheit des Lebens für die von der Verteidigung oder vom Untersuchungsausschuß benannten Zeugen sowie Gelegenheit zur unbehinderten Aussage.
8. Sicherheit des Lebens für die Verteidiger und Sicherheit der ungehinderten Möglichkeit zur Verteidigung durch sie.
9. Ladung der von der Verteidigung benannten oder noch zu benennenden Zeugen.
10. Genehmigung der uneingeschränkten Aussagen für die Zeugen, soweit sie sich im Dienste des Deutschen Reiches oder eines deutschen Staates befinden oder befanden.
Der Brief schließt: „Wie notwendig es ist, diese Garantien zu fordern, geht beispielsweise aus einem Artikel hervor, den der parteiamtliche nationalsozialistische „Dortmunder Generalanzeiger", das Blatt der Regie- rungsvartei, am 12. August (im Zusammenhang mit Ihrem Schreiben an Romain Rolland und mich) veröffentlichte. In diesem Artikel heißt es u. a.:
„ ... Jedes gesunde Volk wird dasselbe Rotwehrrecht für sich in Anspruch nehmen, das die deutsche Ration längst durch die Tat für sich in Anspruch genommen hat, nämlich die rote Pest mit Stumpf und Stiel auszurotten. Der Staat, der seine Hand dazu bieten würde, auch nur den Versuch zu unternehmen, sich schützend vor Mordbrenner zu stellen, müßte sich in den Augen der Welt selbst richten. Wenn sich heute marxistische Kreaturen mit ihren Komplicen solidarisch erklären, so könnte das nur zu einer Konsequenz führen, und zwar: sie gleichmäßig zu behandeln.
Ich habe mich für verpflichtet gehalten, Ihren Brief dem Untersuchungsausschuß zu übergeben. Ihrem eigenen Beispiel, Herr Oberreichsanwalt, folgend übergebe ich diese meine Antwort der Presse.
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ittertäligteit hat sich nun- ’ ganz Deutschland durch Teilwirbet füdlich vorge- zünftig auf unser Wetter ^setzte Rordweflluftzufuhr na bleibt der unfreundliche rgscharakter zum größten onnerstag: Scränbcr- sch wechselnd mollig, ziem- ren. 2lm rr.Augusi.mil- 3; abends: 11,7 Grad, am 1,4 Grad. QHapmum: Kfi Krad. ___
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