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23.9.1933 Erstes Blatt
 
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mit Ses Stahlhelm, n Hannover.

'. Sept. MB.- Die Stabt Zeichen der StahlhelmWn» M bat teiihm ^la^nmu4 \t auä) dn wxom dn frtem- Tüten des Bücher nach hier it Dvtdnütungen für die Ver­güt wie abgeschlossen. Entlang

M hinter dem neuen Rathaus, er große Merappell slaltsindet, ribünen in longy Reihe in fest» hatte am heutigen löge einen abzuwickeln, denn nicht weniger fiüge trafen aus allen ituffl den Tagungsteilnehmern ein.

f der Führer des Stahlhelms er Seldte in Hannover em. rang war eine Stahlhelmehm- Sten9 Der Stahlhelmsuhrer h°t m fjof" Aufenthalt genommen, w nbftunben eine dichte Mnsch n lt batte, die wiederholt dem Rationen barbrachte.

nfer Ratstagung eroffnd.

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DasReichskabinetlverabschiedeleintvichtiges Gesetzgebungswerk

B e c 11 n , 22. SepL (IDIB.) Amtlich. Das Reichs- tcbincft verabschiedete in seiner heutigen Sihung das vom Reichsminister für Volksausklärung und Pro­paganda oorgelegte Reichskulturtammerge- f e tj. Danach wird der Reichsminisler für Volksaus- klörung und Propaganda ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die feinen Aufgabenkreis be­treffen, in Körperschaften des öffent­lichen Rechts zufammenzufaffen. Lr- richtet werden: Line Reichsfchrifltumkam- m e r, eine Relchspreffekommer, eine Reichsrundfunkkammer, eine Reichs- theaterkammer, eine Reichsmufikkam- m e r und eine Reichskammer der bilden­den K ü n ft e. Die vorläufige Filmkomrner erhält den Hamen Reichsfilmkammer. Alle diese Sörperschasletz werden zu einer Reichskulturkammer vereinigt.

Vas Reichskabinetl genehmigte ferner Aenderun- gen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentoms vom 7. April 1933, wodurch Zweifelsfragen geklärt werden, die fich aus der bisherigen Jaffung des Gesetze» ergeben haben. Die Vorschriften des Gesetze? werden ausgedehnt auf Beamte, die vor dem 8. April 1933 aasgeschieden sind. Ferner wird durch diese Lrgänzungsbeslimmung die Möglichkeit geschaffen, die Fälle, in denen die Prüfung bereits eingeleitet, aber noch nicht abgefchlossea ist, bis z u m 31. M ä r z 1 9 3 4 ; u Lnde zu bringen.

weiterhin beschloß die Regierung ein Gesetz zum Schuh der deutschen Warenausfuhr, das eine handelspolitische verteilungsmahnahme darstellt, und die Möglichkeit schafft, gegenüber sol­chen Ländern, die deutsche Erzeugnisse Einfuhrbe­schränkungen unterwerfen zum Schuhe der deutschen Warenausfuhr ebenfalls Einfuhrbeschränkungen an­zuordnen.

Vas nom Reichsfustizminister vorgelegte Patent- anwaltsgeseh wurde heute ebenfalls verabschie­det. Diese» sieht nach dem Vorbild der Rechtsanwalts­ordnung die Gründung einer Patentanwalts­kammer vor, und überläht das ehrengerichtliche versahren, wie bei den Rechtsanwälten, weitgehend der Handhabung durch die Patentanwälte.

Schließlich wurde das vom Reichsarbeitsminister bereits früher beantragte Gesetz über die A u f - schliehung von w o h n s i e d l u n g v g e b i e- t e n durch die Reichsregierung beschlossen, nach dem der Reichsminister für Ernährung und Landwirt­schaft Gelegenheit gehabt Hot, zu dem früheren Ent­wurf Stellung zu nehmen. Dieses Gesetz soll die Be­siedlung des Bodens ordnen und nur in solchen wohnfledlungsgebielen Anwendung finden, in denen ohne die Vorschriften des Gefehes die ausführenden Stellen nicht mehr in der Lage waren, die Sied­lungsbewegung in geordneten Bahnen zu halten.

Die Reichskulturkammer.

Berlin, 22. Sept. Das Kulturkammergesetz wird u. a. wie folgt begründet:

Es ist nicht die Absicht des nationalsozialistischen Staates, eine Kultur von oben her schaffen zu wol­len. Die Kultur wächst aus dem Volk heraus. Für den nationalsozialistischen Staat ist die Kultur eine Angelegenheit der Nation. Die Aufgabe des Staates ist es, innerhalb der Kultur schädliche Sh-äfte zu bekämpfen und wertvolle zu fördern, und zwar nach dem Mahstab des Derantwortungsbe- wuhtseins für die nationale Gemeinschaft. In diesem Sinne bleibt das Kulturschaffen persönlich und frei. Wohl aber ist es, u m eine Volitit ber beut- f cf) e n Kultur zu treiben, notroenbig, bic Schaffenben auf allen ihren Gebieten unter ber Füh­rung bes Reiches zu einer einheitlichen Willensgestaltuna z u s a in rn e n z u f a s - se n. Das geschieht im Wege be s stänbischen Ausbaues. Ständischer Ausbau bedeutet Ersas- sung der Einzelnen. Er ist auch in seiner Gesamt- heit keine Einrichtung innerhalb des States oder gar neben ihm, sondern der Staat selbst in tiner neuen -ßorm.

Zur Durchführung der Aufgaben des Reichs- «Ministeriums für Dolksaufklärung und Propaganda ist es also notwendig, alle Tätigkeits.zweige unmit­telbaren oder mittelbaren Schaffens an der Kultur derufs ständisch zusammenzufassen. Die dazu erforderlichen Gründungen sind zum größten Teil in vorläufig prioatrechtlicber Form bereit» vorgenommen worden. So sind errichtet worden: Die nationalsozialistische Funkkammer, das Reichskartell der bildenden Künste, das Reichskartell der deutschen Musikerschaft, der Reichsverband der deutschen Schriftsteller, die Reichstheaterkammer. Ebenso wird mit dem Entwurf eines Schriftlei - tergesetzes die Absicht verfolgt, dem Schriftlei- tertum die Rechtsform zu geben, die feiner Art als einer ber höchsten Lehr- unb Erziehungsaufgaben ber Nation entsprechen. Auf dem Gebiete bes Licht­spielwesens hat das Kabinett durch Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung einer vorläufigen Silmtammer vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 481) die öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der Schaffenden bereits vorgenommen.

Die Reichskulturkammer wird ein Teil des ständischen Aufbaues sein. Die Inangriffnahme des Teiles, der sich auf die Kultur bezieht, duldet keinen Aufschub. Die Vielgestaltigkeit ber beutfdjen Kultur hat dazu geführt, bah sich beim Theater, in ber Musik, bei ber Presse usw. Verhältnisse ent­wickelt gaben, die einer planmäßigen Einwirkung überaus große Schwierigkeiten bereiten. Die ver- schiebenen Derbänbe unb Organisationen führen au diesem Gebiete einen Kamps Aller gegen Alle. Das Reich muß daher nicht nur die geistige Richtung be­stimmen, sondern auch die Berufe organisato­risch leiten und zusammenfassen.

Die Ausschließung von Wohnungssiedlungsgebieten. Berlin, 22. Sept. (WTB.) Während sich die landwirtschaftliche Siedlung wegen der Eigenart ihrer Vorbedingungen bisher stanbortmäßig über­wiegend befriedigend vollzog, haben sich auf den Gebieten ber Woh n s i eblung , insbefonbere in ber Umgebung der Großstädte, Verhältnisse ent­wickelt, die ein ordnendes (Eingreifen des Staates verlangen. Es sind bisher vielfach wegen des Fehlens gesetzlicher Handhaben Gebiete für die Bebauung erschlossen worden, die nie­mals der Bebauung hätten zuge - führt werden dürfen. Daraus sind Den

Gemeinden zum Teil unerschwingliche Lasten ent- landen, die bei geregelter Besiedlung hätten ver­hindert werden können. Aber auch Die einzelnen Siedler sind in vielen Fällen dadurch geschädigt worden, daß sie Bauparzellen erwar­ben, deren Bebauung ihnen nachher im öffent­lichen Interesse untersagt werden mußte.

Das vorliegende Reichsgesetz will die Sied­lungstätigkeit nicht erschweren ober hindern, sondern im Gegenteil durch Ord­nung fördern. Es steht auf dem Standpunkt, daß der deutsche Grund und Boden kein Gegenstand ist, den der einzelne zum Schaden der Allgemeinheit und zum Nachteil für andere Volksgenossen aus- nutzen oder mißbrauchen darf.

Die obersten Lanbcsbehörden können bestimmte Gebiete, in denen eine besonder» starke Wohnsied­lungstätigkeit ein ordnendes (Eingreifen notwendig macht, z u Wohnfiedlunas gebieten er­klären. In den Wohnsiedlungensgebieten muß ein W i r t f ch a f t s p l a n für die Nutzung des Bodens bestehen. Nach diesem Wirtscbaftsplan hat die Bebauung des Gebiete» $u erfolgen. Jeder Grundstücksverkehr, der voraussichtlich zum Zwecke der Bebauung erfolgt, bedarf der behördlichen Ge­nehmigung. Die Genehmigung kann versagt wer- den, wenn eine Bebauung eine» Grundstückes dem Wirtschaftsplan widersprechen würde; sie kann auch an Auslagen geknüpft werden.

Schuh der deutschen Waren­ausfuhr.

Eine handelspolitische Bcrteidigungs- matznahmc.

Berlin, 22. Sept. (WTB.) Das von ber Reichs­regierung beschlossene Gesetz zum Schutz ber deut­schen Warenausfuhr ist eine handelspolitische Ber- teidigungsmaßnahme. In der jüngsten Zeit ist in einer Reihe von Staaten in steigendem Maße bas Bestreben hervorgetreten, bie Einfuhr aus bem Auslanbe abzuwehren. Durch diese Bestrebungen ist Deutschland mit feinen starken Aus- iuhrinteressen besonders bedroht. Das neue Gesetz schasst nun die Möglichkeit, gegenüber solchen Säu­bern, bie beutsche Erzeugnisse Einfuhrbeschränkun­gen unterwerfen, zumSchutze der deutschen Warenausfuhr ebenfalls Einfuhr- beschränkungen anzuordnen. Der Cha­rakter dieser Ermächtigung als einer reinen Defen- sivmaßnahme ergibt sich schon Daraus, daß solche Einfuhrbeschränkungen nicht gegenüber Län­dern angeordnet werden können, die s e I b ft ber beutfdj'en Einfuhr keine solchen Hin­bern isse in ben Weg legen. Um in ben I jetzigen Krisenzeiten bie Hanbelspolitik möglichst elastisch führen zu können, rst vorgesehen, baß

die beteiligten Reichsministerien von der Ermächti­gung zu Einfuhrbeschränkungen gegenüber ben ßänbern, bie bie beutsche Ausfuhr einzudämmen juchen, zwar Gebrauch machen können, jedoch Dies nicht tun müssen. Da bas Gesetz zum Schutz ber deutschen Warenausfuhr nur als eine Abwehrmaßnahme ber deutschen Handelspolitik ge­dacht ist, sind, wie sich aus der Fassung bes Ge- setzes ergibt, Einfuhrbeschränkungen au» inner­wirtschaftlichen Gründen auf Grund die­ses Gesetzes nicht vorgesehen. Ob unb in welchem Umfange von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wirb, hängt somit von ber Haltung der Länder ab, die die deutsche Ausfuhr durch Einfuhr- verböte ober Kontingentierungen zurückzudrängen suchen.

Neuregelung der Reichsburgschasten für den Kleinwohnungsbau.

Berlin, 22. Sept. (TU.) Amtlich. Der Reichs- arbeitsminifter ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister ber Finanzen im laufenden Rech­nungsjahr für bie Förderung des Klein- woynungsbaues Bürgfchaftenbis zum Gesamtbetrag von 10 0 Millionen Mark zu übernehmen. Bestimmungen hierfür werden dem­nächst bekanntgegeben werden. Anträge werden aber schon jetzt entgegengenommen unb behanbelt. Um die Ermächtigung noch möglichst weit- gehend für bie diesjährige Bautätigkeit ausnützen zu können, wird auf b i ef e Möglichkeit auf­merksam gemacht.

Gefördert werden ©eschoßwohnungen und Einfamilienhäuser, d i e i n Gruppen von mindesten» fünf Häusern durch einen einheitlichen Träger errichtet werden. Die nutzbare Wohnfläche soll bei ben Geschoßwohnungen 75 Qua­dratmeter, bei ben Einfamilienhäusern in ber Regel 90 bis 100 Quadratmeter nicht übersteigen. Die zu verbürgenden H y p o t h e k e n sollen einschließlich vorhergehender und gleichstehender ©rundhandrechte 70 Prozent ber Gesamtherstellungs- foften nicht über ft eigen, so daß die Bau­herren also bie erste Hypothek (40 v. H. ber Gesamt- Herstellungskosten) und bie restlichen 30 v. H. ber Ge- famtherstellungskosten auf andere Weise beschaffen müssen. Die Hypocheken müssen mit 1 Prozent unter Zuwachs ber ersparten Zinsen getilgt werben. An­träge sind bei den ober st en ßanbesbe- Hörden (Wvhnungsressorts), in Preußen bei dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einzureichen. Gleichzeitig wird empfohlen, ein Doppelstück ber Deutschen Bau- und Bodenbank AG. in Berlin W. 8, Taubenstraße 48/49 zu übersenden.

Die Auswirkungen des zweiten Arbeitsbeschaffungsgesehes.

Bedeutende finanzielle Ersparnisse neben der Erhaltung von Arbeitskräften im Produktionsprozeß.

Berlin, 22. Sept. (CNB.) Staatssekretär Reinhardt gab der Presse Einzelheiten aus dem zweiten Gesetz zur Verminderung ber Ar­beitslosigkeit bekannt, bas heute im Reichsgesetzblatt erscheint.

Danach wird im Abschnitt I ber Reichsminister der Finanzen ermächtigt, einen Betrag bis zu 5 0 0 Millionen Mark f ü r bie Förde- runb von Jnstandsetzungs- und Ergän- zungsarbeiten an Gebäuden, für die Tei­lung von Wohnungen und für den Umbau sonstiger Räume zur Verfügung zu stellen. Dem Eigen­tümer eines Gebäudes werden gewährt: 1. ein Zu­schuß zu den Aufwendungen, wenn festgestellt wird, daß die Arbeit volkswirtschaftlich wertvoll ist; 2. eine Verzinsung zu 4 v. H. jährlich desjenigen Be­trages, den er über ben ihm gewährten Reichs­zuschuß hinaus aus eigenen ober geliehenen Mit­teln aufbringt.

Zweck bes Gesetzes sei, einem etwaigen Wieder­ansteigen der Arbeitslosenziffer in den kommenden Monaten mit aller Kraft entgegenzuwirken. Die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 500 Mil­lionen würde zu einem Umsatz von 2 Mil­liarden Mark führen. In diesen 2 Milliarden sei etwa eine Milliarde für Arbeits­löhne Diese eine Milliarde stelle bei einem jähr­lichen Lohndurcbschyitt von 2000 Mark den Lohn für etwa eine Million Arbeiter dar. Würde es uns gelingen, in Durchführung dieses Planes in den kommenden Monaten einer Million Arbeiter Beschäftigung zu geben 3 u nf Aus­gleich bes Rückganges aus den Außen- berufen, dann würde das eine Ersparnis an Arbeitslosenunter st ützung für diese sechs Monate von 250 Millionen Mark sein. Da der im Umsatz enthaltene Anteil der Steuern und Soziallastcn 15 v. H. beträgt, führe der Umsatz der zwei Milliarden zu einer Ber- befferung der Einnahmeseite in den Haushalten von Reich, Ländern, Gemeinden

und Sozialversicherungskassen um etwa 300 Millionen Mark, so daß insgesamt eine Er­sparnis von 550 Millionen Mark herauskomme, also 50 Millionen Mark über den Be­trag hinaus, der nunmehr zur Verfügung ge­stellt werde.

Die landwirtschaftliche Grund st euer werbe um 100 Millionen Mark ermäßigt werden. Es bleibe ben ßanbesregierungen überlassen, in welcher Weise sie die vorgeschriebene Senkung der Grundsteuer vornehmen wollen. Die Senkung des Grundsteueraufkommens werde etwa 16 Prozent betragen. (Einem Wunsche ber Lanbwirtschaft auf einheitliche Festsetzung ber lanbwirtschaftlichen Um- satzsteuer entsprechenb werbe im brüten Ab­schnitt der Satz mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. für die Landwirtschaft einheitlich auf ein Prozent feftgelegt. Die Steuerbefreiung s ü r neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime erstreckt sich in Zukunft auf Bau­ten, die nach Ablauf der bisherigen Frist, die bis zum 1. März 1934 bzw. bis 31. Mai 1933 läuft, bezugsfertig werden. Kleinwohnungen, die in den Rechnungsjahren 1934 und 35 und Eigenheime, die in ben Rechnungsjahren 1934 bis 1938 bezugsfer­tig werben, werben von ber Einkommens- und Vermögenssteuer, von der Grundsteuer des Landes unb von ber Hälfte ber ©runbftcuer ber Gemeinben ober ©emeinbeoerbänbe befreit. Die Bestimmungen bes fünften Abschnittes über Senkung ber ©runb- steuern über Neuhausbesitz beziehen sich auf diejenigen Neubauten, die in den Jahren 1924 bis 1930 erstellt worden sind.

Staatssekretär Reinhardt schloß seine Erläuterun­gen mit dem Hinweis, daß voraussichtlich im nach- ften Frühjahr ein drittes Gesetz zur Be­kämpfung der Arbeitslosigkeit heraus­kommen wird und das gleichzeitig auch eine große Reform miteiner grunölegenben Verein­fachung des gesamten Steuerwesens in Aussicht genommen ist.

Das pariser Gespräch zu dreien.

Ein optimistischesEommuniqu6.-ÄZie toe.t iss man Frankreich entgegengekommen?

Paris, 22. Sept. (TU.) Ueber die Befpredjun- gen der Vertreter Frankreichs, Englands und Ame­rikas ist eine Verlautbarung herausgegeben worden, in ber es heißt:Die Besprechungen haben eine Reihe von Fortschritten in der Ausarbeitung ber Thesen der brei Regie­rungen zum Ergebnis gehabt, die schon währenb der letzten Unterredungen weniger ausführlich be­sprochen worden waren. Das Ziel dieser Arbeit ist die Erleichterung der Abrüstungsve»handlungen, die demnächst in Gens wieder ausgenommen wer­den. Auf diesem Wcge sind greifbare Fort­schritte erzielt worden.

Sir John Simon hat am Freitagabend bei einem Empfang der englischen Presse ein wenig den Schleier des Geheimnisses gelüftet, der die Ver­handlungen der letzten Tage bedeckte. Nach seinen Ausführungen soll eine Annäherung in der Auffassung ber französischen unb ber italienischen Regierung die Verständigung zwischen Paris und London wesentlich er- leichtert haben. Worin diese Annäherung besteht, hat er nicht verraten. Französischerseits wird be­

hauptet, daß die Italiener sich sowohl mit der automatischen Kontrolle als auch mit der Probezeit, d. h. mit einer weiteren Verschie­bung der ftanzösischen Abrüstung bis zur Feststel­lung des deutschen Rüstungsstandes e i n d e r ft a n- den erklärt hätten. Freilich bedarf diese Darstel­lung noch der Bestätigung aus Rom. Ferner hat Sir John Simon mitgeteilt, daß sich die ftanzö- sische, britische und amerikanische Regierungen auf die Verteilung der Abrüstung auf zwei Zeitabschnitte von drei bis vier Jahren ge­einigt hätten. Schon im ersten Abschnitt sollen greifbare Abrüstungs-Maßnahmen durchgeführt werden und zwar in erster Linie die Umwandlung des deutschen Reichs- Heeres in ein Milizheer nach dem Vor­schläge Macdonalds. Schon während dieser $eit setzt bie Kontrolle ein. (Ergebe sich bie lückenlose Durchführung ber Verpflichtungen aller beteiligten Staaten, so würbe ber zweite Zeitabschnitt auch bas französische Heer treffen. Bon ftan­zösischen Abrüstungsverpflichtungen im ersten Ab- schnitt ist also bezeichnenberweise nicht die

Rede. Demnach würde der französische Stand- nm ft im wesentlichen burchgcbrungcn sein. Die Kontrolle soll im ersten Zeitabschnitt von einem tänbigen Ausschuß ausgeübt werden, dem >ie Vertreter aller beteiligten Staa- t e n angeboren sollen, lieber bie Form der Kontrolle ist ebenfalls gesprochen worden, doch cheint, daß darüber eine (Einigung nicht z u- tanbegefommen ist. Die Franzosen wollen >ie Anwenbung ber Kontrolle auf da» europäische Festland beschranken. Auf diese Weise würde auch von amerikanischer Seite kein Einspruch zu erwar­ten (ein.

Auf französischer Seite vertrete man die Auffassung, daß die Konttolle automatischund periodisch sein müsie. Auf englischer Seite halte man e» für wichtiger, zunächst fest zustell en, w e l ches Ausmaß anAbrüftungzu kontrol­lieren fei. Die englischen Kreise glauben, einen gewissen Ansporn in bem Abrüstungsausmaß er­blicken zu können, bah Frankreich in der zweiten Abkommensperiode zuzugestehen bereit (ei, wenn man sich über ein Abkommen einige. Ein ber- artiges Abkommen soll durch eine ständige Abrü- stungskonoention überdacht werden. Die bestehen­den Flottenabkommen sollten vor Ablauf der sür sie geltenden Fristen keine Aende- ru n g erfahren. In englischen Kreisen wurde die Auffassung vertreten, daß diese Richtlinien wohl einen Fortschritt barstellten, daß aber bie ©eroin- nung anderer Mächte hierfür unb ebenso die An- wenbung derartiger Maßnahmen noch große Schwierigkeiten bereiten dürste, so daß man der Zukunst nur mit gedämpftem Optimismus ent­gegensehen könne.

Neuraths erste Besprechungen in Genf.

Genf, 22. Sept. (TU.) In den Freitagnach- mittagsftunben fanb eine Besprechung zwischen Freiherrn von Neurath und dem Präsi­denten der Abrüstungskonferenz, Henderson, statt, an die sich eine Unterredung zwischen dem Kabinettschef Mussolini, Baron A l 0 i s i, und dem deutschen Außenminister anschloß. Die Unterredun­gen galten den in der nächsten Woche erwarteten weiteren Verhandlungen über die Abrüstungsfrage mit den Außenministern Englands und Frankreichs und Norman Davis. Auf italienischer Seite werden bereits jetzt eingehende Erwägungen angestellt, in welcher Weise der Viermächtepakt im Fall« eines ergebnislosen Ausganges der kommenden Ab­rüstungsbesprechungen der Großmächte in Funk­tion treten könnte. Bekanntlich sieht ber Bier- mächtepakt ausbrücklich ben Zusammentritt ber vier vertragschließenben Staaten für ben Fall vor, daß in der Abrüstungsfrage keine Lösung gefunden werden kann.

Aus aller Wett.

Hein; Lahusen im Krankenhaus.

Der zweite Angeklagte im Bremer Lahusen- Prozeß, Heinz Lahusen, ber angegeben hatte, baß er wegen seines ©esunbheitszustanbes ber Ber- Handlung nicht mehr folgen könne, wurde ins Krankenhaus gebracht. Er wird dort untersucht werden.

Ehrengrab derNiobe".

Das Wrack bes SegelfchulschifsesNiob e", das im vorigen Jahr im Fehrmarnbelt einer Gewitter­ zum Opfer fiel, später gehoben unb in ben Kie­ler Hasen eingeschleppt würbe, ist biefer Tage auf ber Höhe von Pillau in Gegenwart ber gesamten beutschen Flotte versenkt worben. Torpeboboot ßeoparb" feuerte auf bas verankerte Wrack einen Torpeboschuß ab, während die Mannschaften der kn Staffellinie aufgefahrenen Seeftreitträft am Deck angetreten waren. Der Schiffskörper sank in etwa zehn Minuten und ruht jetzt in über 90 Meter Tiefe wieder auf dem Meeresgründe.

Schwere Unwetter in Oberilalien.

Ueber Oberitalien sind in der Nacht zu Freitag äußerst schwere Unwetter niedergegangen. In Benedig haben Flut und Regen den St. Marcus- Platz unb bi« iriedriggelegenen Teil« Der Stadt un­ter Wasser gesetzt. Auch in Triest wüteten bie an- ftürmenben Wassermengen in ben niebrig gelegenen Lädenoierteln. Die Hafengebäude waren teilweise vom Wasser so umspült, daß sie dem Publikum nicht zugänglich waren. Der Bahnhofsvorplatz war völlig überschwemmt. Es mußte ein besonderer Ber- kehr eingerichtet werden, um Die Reisenden von und zu den Zügen zu bringen. Im Hasen hatten die Rettungsboote fortlaufend gefährdeten Schiffen zu Hilfe zu eilen. Auch aus Bologna, Bergamo unb zahlreichen anberen oberitalienischen Stäbten liegen Meldungen über heftige Unwetter und große Sach­schäden vor.

Aussehenerregende Verhaftungen in Antwerpen.

Brüsseler Blätter berichten in großer Ausmachung von aufsehenerregenden Verhaftungen in Ant­werpen, die mit Der Entführung des Lind- bergt) -Kindes in Zusammenhang stehen. (Es handelt sich um brei Personen, bie bei ber Westmin- ster-Vank in Antwerpen für 1000 Pfund Sterling Wertpapiere antaufen wollten. Eine Rückfrage in London ergab dabei, daß die 1000-Pfund-Note aus bem Wertpaket flammte, das Lindbergh seinerzeit als Lösegelb für seinen Sohn gegeben hatte. Die Untersuchung geht eifrig fort, gestaltet sich aber des­halb schwierig, weil bie verhafteten Personen sich weigern, irgenbwelche Angaben zu machen. Sie würden, so erklären die Verhafteten, sonst von ame­rikanischen Gangsters ermordet werden.

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(Eine neu« Störung breitet sich über die britischen Inseln aus unb schickt ozeanische Luft nach dem Fest- lanbe vor. Somit gestaltet sich bas Wetter weiterhin wechselhaft und zeitweise regnerisch. Die Tempera­turen steigen zunächst wieder etwas an, werben jedoch später durch di« kühlere Luft der Rückseite zurückgehen.

Aussichten für Sonntag: Meist wolkig unb zeitweise regnerisch, zunächst etwas milber.

Aussichten für Montag: Wechseknb be­wölkt mit kurzer Aufheiterung, noch einzelne schauer­artige Niederschläge.

Lufttemperaturen am 22. September: mittags 14,8 Grad Celsius, abends 12,4 Grad; am 23. September: morgens 10,4 Grad. Maximum 15 Grad, Minimum 10 ©rad. Crbtemperaturen in 10 cm Tiefe am 22. September: abends 14,7 ©rad; am 23. Septem­ber: morgens 12,5 ©rad Celsius. Niederschläge 0,2 mm.

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ERPROBT - BEWÄHRT SPARSAM