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mit Ses Stahlhelm, n Hannover.
'. Sept. MB.- Die Stabt Zeichen der StahlhelmWn» M bat teiihm ^la^nmu4 \t auä) dn wxom dn frtem- Tüten des Bücher nach hier it Dvtdnütungen für die Vergüt wie abgeschlossen. Entlang
M hinter dem neuen Rathaus, er große Merappell slaltsindet, ribünen in longy Reihe in fest» hatte am heutigen löge einen abzuwickeln, denn nicht weniger fiüge trafen aus allen ituffl den Tagungsteilnehmern ein.
f der Führer des Stahlhelms er Seldte in Hannover em. rang war eine Stahlhelmehm- Sten9 Der Stahlhelmsuhrer h°t m ■ fjof" Aufenthalt genommen, w nbftunben eine dichte Mnsch n „lt batte, die wiederholt dem Rationen barbrachte.
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DasReichskabinetlverabschiedeleintvichtiges Gesetzgebungswerk
B e c 11 n , 22. SepL (IDIB.) Amtlich. Das Reichs- tcbincft verabschiedete in seiner heutigen Sihung das vom Reichsminister für Volksausklärung und Propaganda oorgelegte Reichskulturtammerge- f e tj. Danach wird der Reichsminisler für Volksaus- klörung und Propaganda ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die feinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zufammenzufaffen. Lr- richtet werden: Line Reichsfchrifltumkam- m e r, eine Relchspreffekommer, eine Reichsrundfunkkammer, eine Reichs- theaterkammer, eine Reichsmufikkam- m e r und eine Reichskammer der bildenden K ü n ft e. Die vorläufige Filmkomrner erhält den Hamen Reichsfilmkammer. Alle diese Sörperschasletz werden zu einer Reichskulturkammer vereinigt.
Vas Reichskabinetl genehmigte ferner Aenderun- gen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentoms vom 7. April 1933, wodurch Zweifelsfragen geklärt werden, die fich aus der bisherigen Jaffung des Gesetze» ergeben haben. Die Vorschriften des Gesetze? werden ausgedehnt auf Beamte, die vor dem 8. April 1933 aasgeschieden sind. Ferner wird durch diese Lrgänzungsbeslimmung die Möglichkeit geschaffen, die Fälle, in denen die Prüfung bereits eingeleitet, aber noch nicht abgefchlossea ist, bis z u m 31. M ä r z 1 9 3 4 ; u Lnde zu bringen.
weiterhin beschloß die Regierung ein Gesetz zum Schuh der deutschen Warenausfuhr, das eine handelspolitische verteilungsmahnahme darstellt, und die Möglichkeit schafft, gegenüber solchen Ländern, die deutsche Erzeugnisse Einfuhrbeschränkungen unterwerfen zum Schuhe der deutschen Warenausfuhr ebenfalls Einfuhrbeschränkungen anzuordnen.
Vas nom Reichsfustizminister vorgelegte Patent- anwaltsgeseh wurde heute ebenfalls verabschiedet. Diese» sieht nach dem Vorbild der Rechtsanwaltsordnung die Gründung einer Patentanwaltskammer vor, und überläht das ehrengerichtliche versahren, wie bei den Rechtsanwälten, weitgehend der Handhabung durch die Patentanwälte.
Schließlich wurde das vom Reichsarbeitsminister bereits früher beantragte Gesetz über die A u f - schliehung von w o h n s i e d l u n g v g e b i e- t e n durch die Reichsregierung beschlossen, nach dem der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Gelegenheit gehabt Hot, zu dem früheren Entwurf Stellung zu nehmen. Dieses Gesetz soll die Besiedlung des Bodens ordnen und nur in solchen wohnfledlungsgebielen Anwendung finden, in denen ohne die Vorschriften des Gefehes die ausführenden Stellen nicht mehr in der Lage waren, die Siedlungsbewegung in geordneten Bahnen zu halten.
Die Reichskulturkammer.
Berlin, 22. Sept. Das Kulturkammergesetz wird u. a. wie folgt begründet:
Es ist nicht die Absicht des nationalsozialistischen Staates, eine Kultur von oben her schaffen zu wollen. Die Kultur wächst aus dem Volk heraus. Für den nationalsozialistischen Staat ist die Kultur eine Angelegenheit der Nation. Die Aufgabe des Staates ist es, innerhalb der Kultur schädliche Sh-äfte zu bekämpfen und wertvolle zu fördern, und zwar nach dem Mahstab des Derantwortungsbe- wuhtseins für die nationale Gemeinschaft. In diesem Sinne bleibt das Kulturschaffen persönlich und frei. Wohl aber ist es, u m eine Volitit ber beut- f cf) e n Kultur zu treiben, notroenbig, bic Schaffenben auf allen ihren Gebieten unter ber Führung bes Reiches zu einer einheitlichen Willensgestaltuna z u s a in rn e n z u f a s - se n. Das geschieht im Wege be s stänbischen Ausbaues. Ständischer Ausbau bedeutet Ersas- sung der Einzelnen. Er ist auch in seiner Gesamt- heit keine Einrichtung innerhalb des States oder gar neben ihm, sondern der Staat selbst in tiner neuen -ßorm.
Zur Durchführung der Aufgaben des Reichs- «Ministeriums für Dolksaufklärung und Propaganda ist es also notwendig, alle Tätigkeits.zweige unmittelbaren oder mittelbaren Schaffens an der Kultur derufs ständisch zusammenzufassen. Die dazu erforderlichen Gründungen sind zum größten Teil in vorläufig prioatrechtlicber Form bereit» vorgenommen worden. So sind errichtet worden: Die nationalsozialistische Funkkammer, das Reichskartell der bildenden Künste, das Reichskartell der deutschen Musikerschaft, der Reichsverband der deutschen Schriftsteller, die Reichstheaterkammer. Ebenso wird mit dem Entwurf eines Schriftlei - tergesetzes die Absicht verfolgt, dem Schriftlei- tertum die Rechtsform zu geben, die feiner Art als einer ber höchsten Lehr- unb Erziehungsaufgaben ber Nation entsprechen. Auf dem Gebiete bes Lichtspielwesens hat das Kabinett durch Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung einer vorläufigen Silmtammer vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, S. 481) die öffentlich-rechtliche Zusammenfassung der Schaffenden bereits vorgenommen.
Die Reichskulturkammer wird ein Teil des ständischen Aufbaues sein. Die Inangriffnahme des Teiles, der sich auf die Kultur bezieht, duldet keinen Aufschub. Die Vielgestaltigkeit ber beutfdjen Kultur hat dazu geführt, bah sich beim Theater, in ber Musik, bei ber Presse usw. Verhältnisse entwickelt gaben, die einer planmäßigen Einwirkung überaus große Schwierigkeiten bereiten. Die ver- schiebenen Derbänbe unb Organisationen führen au diesem Gebiete einen Kamps Aller gegen Alle. Das Reich muß daher nicht nur die geistige Richtung bestimmen, sondern auch die Berufe organisatorisch leiten und zusammenfassen.
Die Ausschließung von Wohnungssiedlungsgebieten. Berlin, 22. Sept. (WTB.) Während sich die landwirtschaftliche Siedlung wegen der Eigenart ihrer Vorbedingungen bisher stanbortmäßig überwiegend befriedigend vollzog, haben sich auf den Gebieten ber Woh n s i eblung , insbefonbere in ber Umgebung der Großstädte, Verhältnisse entwickelt, die ein ordnendes (Eingreifen des Staates verlangen. Es sind bisher vielfach wegen des Fehlens gesetzlicher Handhaben Gebiete für die Bebauung erschlossen worden, die niemals der Bebauung hätten zuge - führt werden dürfen. Daraus sind Den
Gemeinden zum Teil unerschwingliche Lasten ent- landen, die bei geregelter Besiedlung hätten verhindert werden können. Aber auch Die einzelnen Siedler sind in vielen Fällen dadurch geschädigt worden, daß sie Bauparzellen erwarben, deren Bebauung ihnen nachher im öffentlichen Interesse untersagt werden mußte.
Das vorliegende Reichsgesetz will die Siedlungstätigkeit nicht erschweren ober hindern, sondern im Gegenteil durch Ordnung fördern. Es steht auf dem Standpunkt, daß der deutsche Grund und Boden kein Gegenstand ist, den der einzelne zum Schaden der Allgemeinheit und zum Nachteil für andere Volksgenossen aus- nutzen oder mißbrauchen darf.
Die obersten Lanbcsbehörden können bestimmte Gebiete, in denen eine besonder» starke Wohnsiedlungstätigkeit ein ordnendes (Eingreifen notwendig macht, z u Wohnfiedlunas gebieten erklären. In den Wohnsiedlungensgebieten muß ein W i r t f ch a f t s p l a n für die Nutzung des Bodens bestehen. Nach diesem Wirtscbaftsplan hat die Bebauung des Gebiete» $u erfolgen. Jeder Grundstücksverkehr, der voraussichtlich zum Zwecke der Bebauung erfolgt, bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Genehmigung kann versagt wer- den, wenn eine Bebauung eine» Grundstückes dem Wirtschaftsplan widersprechen würde; sie kann auch an Auslagen geknüpft werden.
Schuh der deutschen Warenausfuhr.
Eine handelspolitische Bcrteidigungs- matznahmc.
Berlin, 22. Sept. (WTB.) Das von ber Reichsregierung beschlossene Gesetz zum Schutz ber deutschen Warenausfuhr ist eine handelspolitische Ber- teidigungsmaßnahme. In der jüngsten Zeit ist in einer Reihe von Staaten in steigendem Maße bas Bestreben hervorgetreten, bie Einfuhr aus bem Auslanbe abzuwehren. Durch diese Bestrebungen ist Deutschland mit feinen starken Aus- iuhrinteressen besonders bedroht. Das neue Gesetz schasst nun die Möglichkeit, gegenüber solchen Säubern, bie beutsche Erzeugnisse Einfuhrbeschränkungen unterwerfen, zumSchutze der deutschen Warenausfuhr ebenfalls Einfuhr- beschränkungen anzuordnen. Der Charakter dieser Ermächtigung als einer reinen Defen- sivmaßnahme ergibt sich schon Daraus, daß solche Einfuhrbeschränkungen nicht gegenüber Ländern angeordnet werden können, die s e I b ft ber beutfdj'en Einfuhr keine solchen Hinbern isse in ben Weg legen. Um in ben I jetzigen Krisenzeiten bie Hanbelspolitik möglichst elastisch führen zu können, rst vorgesehen, baß
die beteiligten Reichsministerien von der Ermächtigung zu Einfuhrbeschränkungen gegenüber ben ßänbern, bie bie beutsche Ausfuhr einzudämmen juchen, zwar Gebrauch machen können, jedoch Dies nicht tun müssen. Da bas Gesetz zum Schutz ber deutschen Warenausfuhr nur als eine Abwehrmaßnahme ber deutschen Handelspolitik gedacht ist, sind, wie sich aus der Fassung bes Ge- setzes ergibt, Einfuhrbeschränkungen au» innerwirtschaftlichen Gründen auf Grund dieses Gesetzes nicht vorgesehen. Ob unb in welchem Umfange von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wirb, hängt somit von ber Haltung der Länder ab, die die deutsche Ausfuhr durch Einfuhr- verböte ober Kontingentierungen zurückzudrängen suchen.
Neuregelung der Reichsburgschasten für den Kleinwohnungsbau.
Berlin, 22. Sept. (TU.) Amtlich. Der Reichs- arbeitsminifter ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister ber Finanzen im laufenden Rechnungsjahr für bie Förderung des Klein- woynungsbaues Bürgfchaftenbis zum Gesamtbetrag von 10 0 Millionen Mark zu übernehmen. Bestimmungen hierfür werden demnächst bekanntgegeben werden. Anträge werden aber schon jetzt entgegengenommen unb behanbelt. Um die Ermächtigung noch möglichst weit- gehend für bie diesjährige Bautätigkeit ausnützen zu können, wird auf b i ef e Möglichkeit aufmerksam gemacht.
Gefördert werden ©eschoßwohnungen und Einfamilienhäuser, d i e i n Gruppen von mindesten» fünf Häusern durch einen einheitlichen Träger errichtet werden. Die nutzbare Wohnfläche soll bei ben Geschoßwohnungen 75 Quadratmeter, bei ben Einfamilienhäusern in ber Regel 90 bis 100 Quadratmeter nicht übersteigen. Die zu verbürgenden H y p o t h e k e n sollen einschließlich vorhergehender und gleichstehender ©rundhandrechte 70 Prozent ber Gesamtherstellungs- foften nicht über ft eigen, so daß die Bauherren also bie erste Hypothek (40 v. H. ber Gesamt- Herstellungskosten) und bie restlichen 30 v. H. ber Ge- famtherstellungskosten auf andere Weise beschaffen müssen. Die Hypocheken müssen mit 1 Prozent unter Zuwachs ber ersparten Zinsen getilgt werben. Anträge sind bei den ober st en ßanbesbe- Hörden (Wvhnungsressorts), in Preußen bei dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit einzureichen. Gleichzeitig wird empfohlen, ein Doppelstück ber Deutschen Bau- und Bodenbank AG. in Berlin W. 8, Taubenstraße 48/49 zu übersenden.
Die Auswirkungen des zweiten Arbeitsbeschaffungsgesehes.
Bedeutende finanzielle Ersparnisse neben der Erhaltung von Arbeitskräften im Produktionsprozeß.
Berlin, 22. Sept. (CNB.) Staatssekretär Reinhardt gab der Presse Einzelheiten aus dem zweiten Gesetz zur Verminderung ber Arbeitslosigkeit bekannt, bas heute im Reichsgesetzblatt erscheint.
Danach wird im Abschnitt I ber Reichsminister der Finanzen ermächtigt, einen Betrag bis zu 5 0 0 Millionen Mark f ü r bie Förde- runb von Jnstandsetzungs- und Ergän- zungsarbeiten an Gebäuden, für die Teilung von Wohnungen und für den Umbau sonstiger Räume zur Verfügung zu stellen. Dem Eigentümer eines Gebäudes werden gewährt: 1. ein Zuschuß zu den Aufwendungen, wenn festgestellt wird, daß die Arbeit volkswirtschaftlich wertvoll ist; 2. eine Verzinsung zu 4 v. H. jährlich desjenigen Betrages, den er über ben ihm gewährten Reichszuschuß hinaus aus eigenen ober geliehenen Mitteln aufbringt.
Zweck bes Gesetzes sei, einem etwaigen Wiederansteigen der Arbeitslosenziffer in den kommenden Monaten mit aller Kraft entgegenzuwirken. Die Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 500 Millionen würde zu einem Umsatz von 2 Milliarden Mark führen. In diesen 2 Milliarden sei etwa eine Milliarde für Arbeitslöhne Diese eine Milliarde stelle bei einem jährlichen Lohndurcbschyitt von 2000 Mark den Lohn für etwa eine Million Arbeiter dar. Würde es uns gelingen, in Durchführung dieses Planes in den kommenden Monaten einer Million Arbeiter Beschäftigung zu geben 3 u nf Ausgleich bes Rückganges aus den Außen- berufen, dann würde das eine Ersparnis an Arbeitslosenunter st ützung für diese sechs Monate von 250 Millionen Mark sein. Da der im Umsatz enthaltene Anteil der Steuern und Soziallastcn 15 v. H. beträgt, führe der Umsatz der zwei Milliarden zu einer Ber- befferung der Einnahmeseite in den Haushalten von Reich, Ländern, Gemeinden
und Sozialversicherungskassen um etwa 300 Millionen Mark, so daß insgesamt eine Ersparnis von 550 Millionen Mark herauskomme, also 50 Millionen Mark über den Betrag hinaus, der nunmehr zur Verfügung gestellt werde.
Die landwirtschaftliche Grund st euer werbe um 100 Millionen Mark ermäßigt werden. Es bleibe ben ßanbesregierungen überlassen, in welcher Weise sie die vorgeschriebene Senkung der Grundsteuer vornehmen wollen. Die Senkung des Grundsteueraufkommens werde etwa 16 Prozent betragen. (Einem Wunsche ber Lanbwirtschaft auf einheitliche Festsetzung ber lanbwirtschaftlichen Um- satzsteuer entsprechenb werbe im brüten Abschnitt der Satz mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. für die Landwirtschaft einheitlich auf ein Prozent feftgelegt. Die Steuerbefreiung s ü r neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime erstreckt sich in Zukunft auf Bauten, die nach Ablauf der bisherigen Frist, die bis zum 1. März 1934 bzw. bis 31. Mai 1933 läuft, bezugsfertig werden. Kleinwohnungen, die in den Rechnungsjahren 1934 und 35 und Eigenheime, die in ben Rechnungsjahren 1934 bis 1938 bezugsfertig werben, werben von ber Einkommens- und Vermögenssteuer, von der Grundsteuer des Landes unb von ber Hälfte ber ©runbftcuer ber Gemeinben ober ©emeinbeoerbänbe befreit. Die Bestimmungen bes fünften Abschnittes über Senkung ber ©runb- steuern über Neuhausbesitz beziehen sich auf diejenigen Neubauten, die in den Jahren 1924 bis 1930 erstellt worden sind.
Staatssekretär Reinhardt schloß seine Erläuterungen mit dem Hinweis, daß voraussichtlich im nach- ften Frühjahr ein drittes Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit herauskommen wird und das gleichzeitig auch eine große Reform mit •einer grunölegenben Vereinfachung des gesamten Steuerwesens in Aussicht genommen ist.
Das pariser Gespräch zu dreien.
Ein optimistischesEommuniqu6.-ÄZie toe.t iss man Frankreich entgegengekommen?
Paris, 22. Sept. (TU.) Ueber die Befpredjun- gen der Vertreter Frankreichs, Englands und Amerikas ist eine Verlautbarung herausgegeben worden, in ber es heißt: „Die Besprechungen haben eine Reihe von Fortschritten in der Ausarbeitung ber Thesen der brei Regierungen zum Ergebnis gehabt, die schon währenb der letzten Unterredungen weniger ausführlich besprochen worden waren. Das Ziel dieser Arbeit ist die Erleichterung der Abrüstungsve»handlungen, die demnächst in Gens wieder ausgenommen werden. Auf diesem Wcge sind greifbare Fortschritte erzielt worden.
Sir John Simon hat am Freitagabend bei einem Empfang der englischen Presse ein wenig den Schleier des Geheimnisses gelüftet, der die Verhandlungen der letzten Tage bedeckte. Nach seinen Ausführungen soll eine Annäherung in der Auffassung ber französischen unb ber italienischen Regierung die Verständigung zwischen Paris und London wesentlich er- leichtert haben. Worin diese Annäherung besteht, hat er nicht verraten. Französischerseits wird be
hauptet, daß die Italiener sich sowohl mit der automatischen Kontrolle als auch mit der Probezeit, d. h. mit einer weiteren Verschiebung der ftanzösischen Abrüstung bis zur Feststellung des deutschen Rüstungsstandes e i n d e r ft a n- den erklärt hätten. Freilich bedarf diese Darstellung noch der Bestätigung aus Rom. — Ferner hat Sir John Simon mitgeteilt, daß sich die ftanzö- sische, britische und amerikanische Regierungen auf die Verteilung der Abrüstung auf zwei Zeitabschnitte von drei bis vier Jahren geeinigt hätten. Schon im ersten Abschnitt sollen greifbare Abrüstungs-Maßnahmen durchgeführt werden und zwar in erster Linie die Umwandlung des deutschen Reichs- Heeres in ein Milizheer nach dem Vorschläge Macdonalds. Schon während dieser $eit setzt bie Kontrolle ein. (Ergebe sich bie lückenlose Durchführung ber Verpflichtungen aller beteiligten Staaten, so würbe ber zweite Zeitabschnitt auch bas französische Heer treffen. Bon ftanzösischen Abrüstungsverpflichtungen im ersten Ab- schnitt ist also bezeichnenberweise nicht die
Rede. Demnach würde der französische Stand- nm ft im wesentlichen burchgcbrungcn sein. Die Kontrolle soll im ersten Zeitabschnitt von einem tänbigen Ausschuß ausgeübt werden, dem >ie Vertreter aller beteiligten Staa- t e n angeboren sollen, lieber bie Form der Kontrolle ist ebenfalls gesprochen worden, doch cheint, daß darüber eine (Einigung nicht z u- tanbegefommen ist. Die Franzosen wollen >ie Anwenbung ber Kontrolle auf da» europäische Festland beschranken. Auf diese Weise würde auch von amerikanischer Seite kein Einspruch zu erwarten (ein.
Auf französischer Seite vertrete man die Auffassung, daß die Konttolle automatischund periodisch sein müsie. Auf englischer Seite halte man e» für wichtiger, zunächst fest zustell en, w e l • ches Ausmaß anAbrüftungzu kontrollieren fei. Die englischen Kreise glauben, einen gewissen Ansporn in bem Abrüstungsausmaß erblicken zu können, bah Frankreich in der zweiten Abkommensperiode zuzugestehen bereit (ei, wenn man sich über ein Abkommen einige. Ein ber- artiges Abkommen soll durch eine ständige Abrü- stungskonoention überdacht werden. Die bestehenden Flottenabkommen sollten vor Ablauf der sür sie geltenden Fristen keine Aende- ru n g erfahren. In englischen Kreisen wurde die Auffassung vertreten, daß diese Richtlinien wohl einen Fortschritt barstellten, daß aber bie ©eroin- nung anderer Mächte hierfür unb ebenso die An- wenbung derartiger Maßnahmen noch große Schwierigkeiten bereiten dürste, so daß man der Zukunst nur mit gedämpftem Optimismus entgegensehen könne.
Neuraths erste Besprechungen in Genf.
Genf, 22. Sept. (TU.) In den Freitagnach- mittagsftunben fanb eine Besprechung zwischen Freiherrn von Neurath und dem Präsidenten der Abrüstungskonferenz, Henderson, statt, an die sich eine Unterredung zwischen dem Kabinettschef Mussolini, Baron A l 0 i s i, und dem deutschen Außenminister anschloß. Die Unterredungen galten den in der nächsten Woche erwarteten weiteren Verhandlungen über die Abrüstungsfrage mit den Außenministern Englands und Frankreichs und Norman Davis. Auf italienischer Seite werden bereits jetzt eingehende Erwägungen angestellt, in welcher Weise der Viermächtepakt im Fall« eines ergebnislosen Ausganges der kommenden Abrüstungsbesprechungen der Großmächte in Funktion treten könnte. Bekanntlich sieht ber Bier- mächtepakt ausbrücklich ben Zusammentritt ber vier vertragschließenben Staaten für ben Fall vor, daß in der Abrüstungsfrage keine Lösung gefunden werden kann.
Aus aller Wett.
Hein; Lahusen im Krankenhaus.
Der zweite Angeklagte im Bremer Lahusen- Prozeß, Heinz Lahusen, ber angegeben hatte, baß er wegen seines ©esunbheitszustanbes ber Ber- Handlung nicht mehr folgen könne, wurde ins Krankenhaus gebracht. Er wird dort untersucht werden.
Ehrengrab der „Niobe".
Das Wrack bes Segelfchulschifses „Niob e", das im vorigen Jahr im Fehrmarnbelt einer Gewitterbö zum Opfer fiel, später gehoben unb in ben Kieler Hasen eingeschleppt würbe, ist biefer Tage auf ber Höhe von Pillau in Gegenwart ber gesamten beutschen Flotte versenkt worben. Torpeboboot „ßeoparb" feuerte auf bas verankerte Wrack einen Torpeboschuß ab, während die Mannschaften der kn Staffellinie aufgefahrenen Seeftreitträft am Deck angetreten waren. Der Schiffskörper sank in etwa zehn Minuten und ruht jetzt in über 90 Meter Tiefe wieder auf dem Meeresgründe.
Schwere Unwetter in Oberilalien.
Ueber Oberitalien sind in der Nacht zu Freitag äußerst schwere Unwetter niedergegangen. In Benedig haben Flut und Regen den St. Marcus- Platz unb bi« iriedriggelegenen Teil« Der Stadt unter Wasser gesetzt. Auch in Triest wüteten bie an- ftürmenben Wassermengen in ben niebrig gelegenen Lädenoierteln. Die Hafengebäude waren teilweise vom Wasser so umspült, daß sie dem Publikum nicht zugänglich waren. Der Bahnhofsvorplatz war völlig überschwemmt. Es mußte ein besonderer Ber- kehr eingerichtet werden, um Die Reisenden von und zu den Zügen zu bringen. Im Hasen hatten die Rettungsboote fortlaufend gefährdeten Schiffen zu Hilfe zu eilen. Auch aus Bologna, Bergamo unb zahlreichen anberen oberitalienischen Stäbten liegen Meldungen über heftige Unwetter und große Sachschäden vor.
Aussehenerregende Verhaftungen in Antwerpen.
Brüsseler Blätter berichten in großer Ausmachung von aufsehenerregenden Verhaftungen in Antwerpen, die mit Der Entführung des Lind- ■bergt) -Kindes in Zusammenhang stehen. (Es handelt sich um brei Personen, bie bei ber Westmin- ster-Vank in Antwerpen für 1000 Pfund Sterling Wertpapiere antaufen wollten. Eine Rückfrage in London ergab dabei, daß die 1000-Pfund-Note aus bem Wertpaket flammte, das Lindbergh seinerzeit als Lösegelb für seinen Sohn gegeben hatte. Die Untersuchung geht eifrig fort, gestaltet sich aber deshalb schwierig, weil bie verhafteten Personen sich weigern, irgenbwelche Angaben zu machen. Sie würden, so erklären die Verhafteten, sonst von amerikanischen Gangsters ermordet werden.
^cttcrvüirtii9fnqe.
(Eine neu« Störung breitet sich über die britischen Inseln aus unb schickt ozeanische Luft nach dem Fest- lanbe vor. Somit gestaltet sich bas Wetter weiterhin wechselhaft und zeitweise regnerisch. Die Temperaturen steigen zunächst wieder etwas an, werben jedoch später durch di« kühlere Luft der Rückseite zurückgehen.
Aussichten für Sonntag: Meist wolkig unb zeitweise regnerisch, zunächst etwas milber.
Aussichten für Montag: Wechseknb bewölkt mit kurzer Aufheiterung, noch einzelne schauerartige Niederschläge.
Lufttemperaturen am 22. September: mittags 14,8 Grad Celsius, abends 12,4 Grad; am 23. September: morgens 10,4 Grad. Maximum 15 Grad, Minimum 10 ©rad. — Crbtemperaturen in 10 cm Tiefe am 22. September: abends 14,7 ©rad; am 23. September: morgens 12,5 ©rad Celsius. — Niederschläge 0,2 mm.
v»OD
ERPROBT - BEWÄHRT SPARSAM


