Ausgabe 
21.6.1933 Frühausgabe
 
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Aus der Provinzialhauptstadt.

Am LS.Zuni Flaggen auf Halbmast.

Ministerpräsident Dr. Werner teilt mit: 3um Zeichen der Ablehnung des vor 14 Jahren beschlos­senen Diktats von Versailles und zum Aus­druck der Trauer, daß das deutsche Volk noch immer unter dem harten Druck dieses Diktates steht, setzen am Mittwoch, 28. Juni, alle st a a t l i ch e n und gemeindlichen Behörden die schwarz- weißrote Fahne und die Hakenkreuzflagge a u f chalbmast.

Verkürzte Sommer» und Herbstfenen in Hessen.

Dach einer Verfügung des Kultusministeriums werden die Sommer- und Herbstserien für die hessischen Volks-, Höheren und Berufsschulen wie folgt festgesetzt: Die Sommerserien beginnen am Freitag, 14. Juli, nach der letzten Unterrichts- stunde, und dauern biS einschließlich Mittwoch, S. August Die Herbstserixn beginnen am Mittwoch, 27. September, nach der letzten Unterrichtsstunde, und dauern bis einschließlich Sonntag, 8. Oktober.

Taten für Mittwoch, 21.Juni.

1919: Versenkung der in der Bucht von Scapa Flow internierten deutschen Kriegsschiffe durch ihre Besatzungen.

Bornotizen.

Tageskalender fürMittwoch: Ober- hessischer Üunstoerein, Turmhaus am Brandplatz: 15 bis 17 Uhr Ausstellung. Neues Schloß, Land- graf-Philipp-Platz: 11 bis 13 und 15 bis 18 Uhr Werbeausstellung hessischer und rheinischer Kunst­töpfereien. Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Was Frauen träumen."

Evangelische Pfarrpersonalie. Durch die Kirchenregierung wurde der Pfarrer Otto Schreiber zu Grebenau auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste mit Wirkung vom 1. November in den Ruhestand versetzt.

" Schulpersonalie. Der Lehrer an der Volksschule zu Ober-Mockstadt im Kreise Büdingen, Konrad Jung, wurde auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. Juli in l^n Ruhestand versetzt.

Amtsgericht Gießen.

Ein auswärtiger Händler, der in einem, Nachbar­orte Stoffe verkaufte, legte nach Abschluß des Ge- chästs dem Käufer neben dem Lieferschein still- chweigend noch ein anderes Schriftstück zur Unter« chrift vor, das dieser auch K. S). unterzeichnete in Jem Glauben, es handele sich auch in diesem Falle nur um eine im Geschäftsleben übliche Formalität. Durch die Abgabe seiner Unterschrift hatte er sich aber zur Zahlung der Kaufsumme im Betrage von 55 Mark wechselmäßig verpflichtet, denn das Schriftstück enthielt nicht etwa eine Derkaufsbestäti- gng oder bgl., sondern es handelte sich um einen

-mell rechtsgültigen Wechsel. Der Käufer, der in echselsachen gänzlich unwissend war, ließ sich über die Gefahren, die ein Wechsel in sich birgt, von zu­ständiger Seite belehren, und löste den Wechsel ein, obwohl er die gekauften Waren dem Angeklagten wieder zurückgesandt hatte. Dieser wurde des Be­trugs angeklagt. Er soll im Augenblick der Unter­schrift seine Hand auf einen Teil des Schriftstücks gelegt und auf diese Weise dessen Inhalt z. T. den Blicken des Unterzeichners absichtlich entzogen

haben. Der Verkäufer bestritt jede betrügerische Ab- sicht: wenn er seine Hand über das Schriftstück ge­legt habe, so sei dies zufällig und ganz unabsichtlich geschehen. Sein Schweigen dem Käufer gegenüber entAuldigte er damit, er habe eine derartige ge- schristliche Unkenntnis, wie sie der Käufer oorgab, nicht vermuten können. Ausschlaggebend für das Urteil des Gerichts war die Feststellung, daß der Käufer auf dem Wechsel an einer Stelle unter- schrieb, die sich am Rande fast unmittelbar neben dem in Ouerschrift dort vorgedruckten Worte Wechsel" befand, und ohne weiteres angenommen werden konnte, daß der Angeklagte gerade diesen Teil des Schriftstücks verdeckt haben würde, wenn es ihm auf einen Betrug angekommen wäre. Das Urteil lautete deshalb auf Freispruch mangels hin­reichenden Beweises. Immerhin enthielt es eine Warnung, im Geschäftsleben bet Abgabe einer Namensunterschrift vorsichtig zu sein.

Dadurch, daß ein Vater als Arbeitgeber mehrfach ein angeblich zwischen ihm und seinem Sohn als Arbeitnehmer bestehendes Arbeitsverhältnis, das in Wirklichkeit gar nicht bestand, bescheinigte und fes­terer diese Bescheinigungen zwecks Erlangung der Arbeitslosenunterstützung dem Arbeitsamt vor­legte, ist das Reichsamt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wiederum zu einem Scha­den im Bettage von über 400 Mark gekommen. Das Arbeitsamt hatte schließlich Verdacht geschöpft, der sich bestätigte und zur Anklage gegen Vater und Sohn führte, gegen den letzteren wegen Be­trugs, gegen den ersteren, der seinen angeblich bei ihm beschäftigten Sohne auch zur Krankenkasse an gemeldet hatte, wegen Beihilfe zu demselben. Die Sache bedurfte infolge neuen Vorbringens der Ver­teidigung noch der Klärung, und die Verhandlung wurde zunächst vertagt.

Buntes Allerlei.

Oer vermißte Lärm.

Wenn der geplagte Großstadtmensch von heute den so wohl verdienten Urlaub genießen kann, dann strebt er gewöhnlich vor allem nach der friedlichen Buhe, wie sie ihm ländliche Einsam­keit darbietet. Aber es ist die Frage, ob er sich in dieser so ganz andersartigen Umwelt auch wirklich wohlsühlt und erholt. Verschiedene Pariser wollen während des diesjährigen Pfingst- Urlaubs Erfahrungen gemacht haben, die das Gegenteil beweisen. Diese Großstädter, die in belebten Geschäftsstraßen wohnen und Tag und Dacht von mehr oder weniger Lärm umgeben sind, fanden nicht die Dervenoeruhigung auf dem Lande, die sie erhofft hatten. Die idyllische Ruhe, in die sie sich plötzlich verseht sahen, war ihnen vielmehr eine Quelle der Aufregung. Der Mensch besitzt nun einmal eine große Anpassungsfähig­keit an die Umwelt, in der er sein Leben ver­bringt. Selbst der Radau kann ihm zu einem Bedürfnis werden, das er schmerzlich entbehrt. Fernand, der friedlich schläft, wenn um ihn her der Strahenlärm rauscht und die Autohupen kreischen, kann nicht einschlasen, wenn alles um ihn in Grabesstille liegt. Es fehlt ihm etwas, und er entdeckt schließlich, daß es die Geräusche sind, denen er zu entfliehen suchte. Solche Groß­stadt-Menschen liegen in den Ferien wach und lauschen auf den gewohnten Lärm, der sich nicht einstellt. Dagegen können sie durch harmlose Laute, die sie nicht gewohnt sind, erschreckt toer­ben, So berichtet einer, der jedem Lärm in

Steuerermäßigung bei Beschäftigung von Hausgehilfinnen.

Zur Förderung der Ueberführung weiblicher Ar- beitskräste in die Hauswirtschaft ist in dem von der Reichsregierung beschlossenen Gesetz zur Verminde- rung der Arbeitslosigkeit bestimmt, daß die bei der Einkommen st euer vorgesehenen Kinder- er Mäßigungen auch für Hausgehilfin- n e n, sofern sie zur Haushaltung des Arbeit- geders zählen, gewährt werden. Die Ermäßigung wird jedoch nicht für mehr als drei bei einem Ar­beitgeber gleichzeitig beschäftigte Hausgehilfinnen zugebilligt.

Diese Bestimmung tritt am 1. Juli 1933 in Kraft und erstreckt sich nicht nut auf neue Hausgehilfinnen, sondern auch auf die be­reits vorhandenen.

Für zu veranlagende Steuerpflichtige erfolgt die (Er­mäßigung bei der im Jahre 1934 durchzuführenden Veranlagung für das Jahr 1933.

Wie bereits in Nr. 140 desGießener Anzeigers" berichtet wurde, müssen Haushaltungsvorstände, die Lohn- und Gehaltsempfänger sind und Hausgehil- finnen in ihrem Haushalt ausgenommen haben, baldmöglichst bei der zuständigen Gemeinde­behörde die Ergänzung ihrer Steuerkarte durch Nachttagung der Hausgehilfinnen beantragen, da- mit der Arbeitgeber oder die auszahlende Kaffe den Steuerabzug erstmals von den Lohnen und Gehäl- fern, die für den Monat Juli 1933 zu zahlen sind, unter Berücksichtigung der Hausgehilfinnen vor- nehmen kann.

Der Nachweis, daß eine Hausgehilfin zum haushalt des Steuerpflichtigen zählt, kann ;. B. durch Vorlage der polizeilichen Anmeldung oder der letzten Quittung über hie Beitrags­zahlung zur Krankenkasse geführt werden.

Der Anspruch auf die Ermäßigung für eine Haus- gehilfin fällt fort, wenn die Hausgehilfin ent- lassen und nicht innerhalb eines Monats eine andere Hausgehilfin eingestellt wird. Wird hiernach die Zahl der beim Steuerabzug zu berücksichtigenden Hausgehilfinnen niedriger als die auf der Steuer- karte vermerkte Zahl, so hat die Behörde, die die Steuerkarte ausgestellt hat, eine Berichtigung der Steuerkarte vorzunehmen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens nach Ablauf der obengenannten Frist unter gleichzeitiger Vorlage feiner Steuerwarte die Berichtigung z u b e "tragen. Als Hausgehilfinnen im Sinne der gesetzlichen Bestimmung gelten solche weibliche Ar­beitnehmer, die häusliche Arbeiten gewöhnlicher Art gegen Lohn verrichten und in die häusliche Gemein­schaft ihres Arbeitgebers aufgenommen sind.

21n(er häuslichen Arbeiten gewöhnlicher Art sind alle Dienste zu verstehen, die ihrer Art nach der Tätigkeit einer Arbeiterin, nicht der einer Angestellten ähneln und die geeignet sind, einen haushalt in Gang zu halten.

Dazu gehören insbesondere die Reinigung und Hei­zung der Wohnräume, die Bereitung der Mahl­zeiten, die persönliche Bedienung der Haushaltsmit- I glieder und die Wartung der Kinder. Daher gehören I ZU den Hausgehilfinnen z. B. Stubenmädchen,- chinnen, Zofen, Kindermädchen usw., wenn sie in einem Haushalt beschäftigt werden: dabei ist als Haushalt nur eine nicht auf Erwerb gerichtete Lebensgemeinschaft anzusehen, und es macht'keinen Unterschied, ob der Haushalt im übrigen aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen besteht. Dagegen sind Erzieherinnen, Gesellschafterinnen und überhaupt solche weibliche Arbeitnehmer, die für Dienste höherer Art angenommen sind und eine mehr leitende als ausführende Tätigkeit aus­üben, keine Hausgehilfinnen, sondern Hausange­stellte.

Hausgehilfinnen gellen in der Regel nur dann als in die häusliche Gemeinschaft ihres Arbeit­gebers aufgenommen, wenn sie beim Arbeit­geber wohnen, bei ihm beköstigt werden und in der bei wohnungsgenossen üblichen weise Zu­tritt zu den Räumen der Wohnung haben.

Daher zählen z. B. Aufwärterinnen, Waschfrauen und ähnliche weibliche Arbeitnehmer, die lediglich für einzelne Tage oder Stunden angenommen wer­den, nicht zu den Hausgehilfinnen, für^die Steuer­ermäßigungen zu gewähren sind.

Nach den Ausführungen des geistigen Schöpfers des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, des Staatssekretärs Fritz Reinhardt, verfolgen die steuerlichen Vergünstigungen für beschäftigte Hausgehilfinnen zweierlei Zweck:

1. Die Steuererleichterungen in Verbindung mit der durch bas Gesetz vom 12. Mai 1933 erfolgten Befreiung der Hausgehilfinnen vom Beitrag zur Ar­beitslosenversicherung und der durch die Verordnung vom 16. Mai 1933 eingetretenen Ermäßigung des Beitrags zur Invalidenversicherung werden ge­nügen, um viele Familienväter zu veranlassen, ihrer Ehegattin wieder eine Hausgehilfin zur Seite zu geben.

Die Folge wird sein, daß die Nachfrage nach Hausgehilfinnen steigt. Infolgedessen wird eine Abwanderung weiblicher Arbeitskräfte aus Bureaus, Ladengeschäften und sonstigen Ar­beitsstätten in die Hauswirtschaft eintreten.

Diele junge Mädchen, die bisher auf einen Posten in einem Bureau, in einem Ladengeschäft oder sonst- wo hofften, werden nunmehr den Weg in die Haus- wirtschaft nehmen. Es wird also in jedem Falle eine Entlastung des Arbeitsmarktes er­reicht.

2. Der Mutter, der durch Ujren Ehegatten eine Hausgehilfin zur Seite gegeben wird, wird es er­möglicht, sich mehr als bisher der Erziehung ihrer Kircher zu widmen.

feiner Stadtwvhnung gleichmütig standhält, daß er jedesmal nervös aufgefahren sei, wenn er das ihm so ganz ungewohnte Geklapper von Pserdehufen aus der Straße vernommen habe. Die Duhesuchenden fanden, daß man sich erst an jede Milieu-Veränderung gewöhnen muß und daß der Lärm zunächst ebenso vermißt wird wie alles andere, an das man gewöhnt ist. So er­klärt sich das Behagen, mit dem viele Großstädter aus ländlichem Frieden in das unruhige Ge­wimmel der belebten Straßen zurückkehren, und es zeigt sich, daß man selbst den so heftig be­kämpften Lärm vermissen kann.

Vögel mit der Flasche aufgezogen.

Die Erhaltung der Kolibris in den zoologischen Gärten ist sehr schwierig, da diese leuchtenden .Edelsteine der Luft" zwar nur wenig Futter auf einmal, aber dafür sehr häufig im Lause de» Ta­ges zu sich nehmen. Wenn ein solches Tierchen auch nur 10 Minuten ohne Dahrung bleibt, so kann es dadurch schon schwer geschädigt werden, und dieses Bedürfnis nach Aahrung beginnt schon am frühesten Morgen, wenn noch niemand auf ist, um ihnen ihr winziges Frühstück zu reichen. 3m Londoner Zoo, wo jetzt cm Garten mit Herr- ließen Kolibris einen Hauptanziehungspunkt bil­det, hat man die Schwierigkeit dadurch überwun­den, daß man den Tierchendie Flasche gibt". Besonders zu diesem Zweck hergestellte Flaschen werden mit einem flüssigen Honig-Gemisch gefüllt und an den verschiedenen Stellen des Gartens ausgestellt. Auf dem Boden jeder Flasche befindet sich eine dünne, aufwärts gerichtete Röhre, in die die Vögel ihre Zunge stecken, um den Honig zu schlürfen. 3n ihrer Heimat, in Brasilien, neh­men sie auf diese Weise den Nektar aus den Blü­ten tropischer Pflanzen zu sich, und man hat künstliche Blüten dieser Art um die Nähr-Fla­schen ausgestellt, um ihnen die neue Ernährungs- form angenehmer zu machen. Aber bald erwies sich diese Maßnahme als unnötig, denn die Koli­bris hatten bald heraus, daß die Flaschen für sie das Wichtige sind und besuchen sie regelmäßig auch ohne den Blumenschmuck.

Sranffurf und Homburg ehren den Reichskanzler.

WSN. Frankfurt a. M., 20. Suni. Am Donnerstag wurde der Frankfurter Oberbürger­meister Dr. Krebs vom Neichskanzler Adolf Hitler empfangen. Der Oberbürgermeister überreichte dem Kanzler die Ehrenbürgerurkunde und eine wertvolle Goldschmiedearbeit als Ehren­geschenk. Gleichzeitig mit Oberbürgermeister Dr. Krebs wurde auch der kommissarische Bürger­meister von Bad Homburg, Hardt, empfangen, der die Ehrenbürgerurkunde der Stadt Bad Hom­burg und ein 2000 Jahre altes, vom Käst eil Zugmantel stammendes Ha­

kenkreuz fowie die Mitteilung überbrachte, dast sich 15 Homburger Kurvillenbesitzer bereit erklärt haben, erholungsbedürftige SA.-Leute bei sich aufzunehmen.

Don der Technischen Hochschule Oarmfiadi.

D a r m ft a b t, 20. Juni. (WSN.) Der ordentliche Profesior an der Technischen Hochschule Dr. Lothar Wöhler wurde aus sein Nachsuchen mit Wirkung vom 16. Juni und unter Anerkennung (einer dem Staat geleisteten Dienste in den Ruhestand versetzt. Provinzialtag derprovinz Starkenburg

WSN. Darmstadt, 19.3uni. Der neuge­wählte Provinzialtag der Provinz Starkenburg hielt heute nachmittag im festlich geschmückten NathauS in Darmstadt seine konstituierende Sitzung ab. Anwesend waren 22 Abgeordnete, und zwar 15 Nationalsozialisten, drei Mitglie­der des Zentrums und drei der SPD., sowie ein Dolkspartciler. Provinzialdirektor Gebhardt begrüßte und verpflichtete die neuen Mitglieder. Debattelos wurde der Voranschlag der Provin­zialverwaltung für 1933/34, der mit 3 897 753,79 Mark (3 081 224,37 Mk. im Vorjahr) balanciert, ?genehmigt. Auch die Prüfung der Provinzial- asse 1931 und daS Kassenergebnis der Provinzial- Pflegeanstalt Eberstadt für das Jahr 1931 wur­den debattelos verabschiedet. 3m Voranschlag sind für das Bauwesen Einnahmen in Höhe von 1,499 Millionen Mk., und Ausgaben in Höhe von 2,889 Millionen Ml. eingesetzt. Mit einem .Sieg-Heil" auf den Reichspräsidenten, auf den Neichskanz­ler und aus das deutsche Vaterland wurde die Sitzung geschlossen.

Verminderung des Fehlbetrags im Offenbacher Stadthaushalt.

WSN. Offenbach a. M., 19. 3uni. Der kom­missarische Oberbürgermeister Fch ö n h a l S hat dem Etadtrat den inzwischen sertiggesteltten Entwurf des Haushaltsplanes für 19 33 zugeleitet. Er schließt mit einem Fehl­betrag von 3 291 835 Mk. (im Vorjahr 4 534 000 Mark) ab. Da die Wohlfahrtserwerbslosenzisfer von 9022 am 1. Mai 1932 auf 10 066 am 1. Mai 1933 gestiegen ist, erfordert der Wohlfahrtsetat eine Mehrausgabe von 700 000 Mk., denen aller­dings eine Erhöhung der Reichshilfe um 965 000 Mark gegenübersteht. Wenn trotz der erhöhten Lasten für Wohlfahrtszwecke eine Verminderung des Fehlbetrages um 1 140 000 Mk. möglich war, so ist dies in erster Linie auf die Ergrei­fung außerordentlicher Maßnahmen zurückzuführen, wozu besonders die Senkung der Sach- und Perfonalkosten gehört.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag gefdjloffen.

Gammler und ihre Privatmuseen.

llhren und Kalender im Knopf. Schmetterlings-, Zloh- und Wanzenmuseen. Weltgeschichte in Zinnfiguren.

Nach dem Konversationslerikon gibt es in Deutsch­land etwa 1600 Museen. Noch größer würde die Zahl, wollte man die unzähligen Sammlungen er­fassen, die aus einem Steckenpferd ihrer Besitzer entstanden sind und sich, zumeist der Allgemeinheit verborgen, in Privathand befinden. Die Sammelleidenschaft der Menschen kann auf die absonderlichsten Dinge fallen, von Streichholzschachteln und Spazierstöcken bis zu Was- fen und Hirschgeweihen.

Manchmal kann die private Sammelleidenschaft eines Sonderlings den Grundstock zu einer wissen­schaftlich wertvollen Sammlung legen. So befindet sich di e größte Knopffarnrnlung der Welt in Prag, wo sie von einem deutsch-böhmi- schen Knopsfabrikanten, Heinrich Waldes, in jahrelangem Bemühen zusammengetragen wurde. Vom runden, glatten Stein, den der vorgeschicht­liche Mensch zum Zusammenhalten seiner Tierfelle benutzte, bis zum maschinenmäßig bearbeiteten Knopf der Neuzeit ist alles vorhanden, was in diese Entwicklungsreihe gehört. Besonders wertvolle Stücke stammen aus dem 17. und 18. Jahrhundert, in denen die Knopfmode in Europa ihren Höhe- punkt hatte. Die vornehme Gesellschaft jener Zeit pflegte wahre Kunstwerke der Hornjchneidekunst an ihren Gewandungen zu tragen, .Manche Knöpfe waren innen hohl und dienten zur Aufbewahrung von Puder, Parfüm, Pastillen, zuweilen auch von Gift. Ein Uhrmacher in Palermo konstruierte eine Uhr in einem Knopf, ein anderer einen automatischen Jahreskalender. Es ist klar, daß das Zusammenbringen so vieler kunsthistorisä) inter- effanter Stücke nicht ohne große materielle Opfer möglich gewesen ist.

Die vollständigste Briefmarkensamm­lung, vor allem was die britischen Gebiete an­betrifft, befindet sich im Besitz des Kö­nigs von England. Sie umfaßt dreihundert Alben und wird in einem besonderen Raum des Buckingham-Palastes aufbewahrt. Allwöchentlich widmet sich der König mehrere Stunden der Durch­sicht uni> Ordnung feiaer Marken. Er besitzt u. a. auch die eine der beiten existierenden 2 Penny- Mauritius/Marken, -".für das andere Exemplar wurde von einem anilrikanischen Sammler der hübsche Betrag von 45 000 Dollar gezahlt. Dor etwa zehn Fahren hat der König die Sammlung auf ihren Wert taxieren lassen, unb man errech­nete eine Summe von 2 400 000 Mark. Inzwi­schen ist der Wert für derart vollständige Samm­lungen aber noch gestiegen, und man wird wohl nicht sehr fehl gehen, wenn man den heutigen Wert doppelt so hoch annimmt.

Die größte Schmetterling ssammlung ist wohl die des Lords Rothschild, die 31/, Millionen verschiedene Exemplare umfaßt Der Lord war so efr leidenschaftlicher Schmetterlings­sammler. daß er Expeditionen in exotische Län­der ausrüstete. Nicht so umfangreich, aber wis­senschaftlich nicht weniger bedeutsam ist die Samm­lung seines rerstorbenen Bruders, der sich rühmen durste, die vollständigste Flohsammlung der Welt zu besitzen. Hierher gehört auch d a s W a n - zenmuseum von Budapest, das von Kennern eine der größten Sehenswürdigkeiten der ungarischen Hauptstadt genannt wird. Rund 300 000 verschiedene Wanzenarten aus aller Welt sind in dieser einzigartigen Sammlung vereinigt, darunter farbenprächtige Tiere, die eher wie exotische Schmetterlinge aussehen als wie die häß­lichen Quälgeister des Stadttnenschen.

Der Bund der deutschen Zinnfigu­rensammler hat eine ganz eigenartige und reizvolle Sammlung zusammengebracht, die heute

auf der Plassenburg bei Kulmbach in fünf Sälen untergebracht und der Oeffentlich- keit zugänglich gemacht worden ist. Dieses Mu­seum besteht sozusagen aus vielen Klcinbühnen, auf denen sich die Weltgeschichte, Szenen aus dem Volksleben und aus dem Märchen abspielen. Eine einzige Gruppe, die den Triumphzug des Titus darstellt, besteht allein aus übet 2000 Figuren.

Eine besondere Leidenschaft hatte der berühmte Musikclown Camillo Scharz, der auf seinen Kunstreisen, die ihn durch alle fünf Erdteile führ­ten, die Gräber berühmter Männer aufsuchte und eine Blume oder ein Blatt zur Erinnerung mitnahm, die er feinsäuberlich in Alben einordnete. Seine seltsame Liebhaberei hat ihn dazu geführt, manches Grab einer einst berühmten Persönlichkeit neu zu entdecken und vor dem Verfall zu bewahren.

Einen originellen Gegenstand seiner Sammel­leidenschaft hat sich ein Wiener Oberlandes- gerichtsrat ausgesucht. Er sammelt Hüte. Mit einem außerordentlichen Spürsinn und mit glücklicher Hand ist es dem Sammler gelungen, Hüte von allen Persönlichkeiten zusammenzu­tragen, die in den letzten Jahrzehnten im Wie­ner Leben irgendeine Rolle gespielt haben. Da ist der Hut von Hugo Thimig, den er 56mal imWilddieb" trug neben dem Hut des Scharf­richters Lang, da ist der Zylinder Konrad Dre­hers neben Dem Strohhut mit buntem Band eine Sensation damals! den der berühmte Schauspieler Girardi trug und dem grauen Stroh­hut mit schwarzem Band, den Frau Sacher trug. Ein sprechendes Stück Wiener Kulturgeschichte ist in dieser Sanjmlung zusammengetragen wor-

3m übrigen steht der Herr Oberlandes- gcrichtsrat mit seiner Sammlung nicht allein da. Die Hutstadt Guben besitzt in seinem Stadt­museum eine Abteilung, die der Kulturgeschichte des Hutes gewidmet ist.

Eine einzigartige Sammlung dürfte daS Museum der alten Fahrräder sein, das das englische Städtchen Eroyden in England besitzt 3n diesem Museum, das als das voll­ständigste seiner Art in der Welt gelten darf, sind alle alten Wracks der Radsahrwelt ver- treten. Man sieht hier das riesige Hochrad, das nur mit Hilfe eines Stuhles bestiegen werden konnte, und andere kuriose Ungetüme aus der Kinderzeit des Fabrradsports, die der Volks- mund mit dem treffenden SpitznamenKnochen­brecher" ausgestattet hat. Die wertvollste Ma­schine der Sammlung ist das älteste mit Gummi­reifen ausgestattete Veloziped der Welt, das auf einen Wcrt von 10 000 Mk. versichert ist. Die merkwürdige Sammlung, die einen Ueberblid über die siebzigjährige Entwicklung des Fahr­rads gestattet, verdankt ihr Dasein der Begeiste­rung eines Sammlers namens D a r 11 e e t, der die Absicht hat, .die Sammlung der Stadt Co­ventry bei Birmingham, der Heimat der briti­schen Fahrrad- und Motoradindustrie zu schenken.

Erinnern wir noch an die Ostereiersamm­lung eines Berliner Privatsammlers, die einen bedeutenden kulturhistorischen Wert befüjt, an die sehr bekannte Zahnstochersammlung, die sich gleichfalls in Berlin befindet und an die Klavierdeckelsammlung des berühm­ten Clowns Grock, so werden wir ermessen, daß es keinen Gegenstand auf dieser Welt gibt, der nicht Opfer einer Sammelleidenschaft fein könnte. K. Aordmüller.