Ur. 296 Zweites Blatt Gletzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesien)Montag, 18. Dezember 1935
Die spanischen Anarchisten sprengen Eisenbahnbriicken.
Auf der Strecke Sevilla — Valencia hatten Anarchisten eine Brücke in die Luft gesprengt, wodurch der Expreßzug in voller Fahrt in die Tiefe sauste und unter seinen Trümmern fünf Tote und vierzig Schwerverletzte begrub.
Oer neue Zivilprozeß nach demGesetz vom 27. Of <.1933.
Don Richard Schudt, Landgerichisdirektor i. R
III.
(Schluß.)
Als dritte ganz wesentliche Neuerung bringt das Gesetz die strengere Durchführung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Zu diesem Zweck wurde einmal eine Aenderung des § 349 ZPO., der den Aufgabenkreis des Einzelrichters (E.R.) umschreibt, nötig. Ob die Einführung des E. R. überhaupt ein glücklicher Gedanke war, ist umstritten. Nach meinen Erfahrungen hat die Schaffung desselben nur zur Prozeßverzögerung geführt. Im Anschluß an den Entwurf bestimmt das neue Gesetz, daß der E. R. die Sache nur so weit zu fördern hat, daß sie tunlichst durch eine Verhandlung vor dem Prozeßgericht erledigt werden kann. Diese Erledigung der Sachen in einer Verhandlung vor dem Prozeßgericht ist überhaupt das vom Gesetzgeber nach dem österreichischen Vorbild erstrebte Ziel. Der E. R. hat künftig hin die Sache durch eine erschöpfende Erörterung mit den Parteien für die Verhandlung vor dem Prozeßgericht vorzubereiten, er soll aber Beiweise nur noch ausnahmsweise erheben, soweit es eben zur Vorbereitung der Verhandlung vor dem Prozeßgericht nötig ist und angenommen werden kann, daß der erkennende Richter das Beweisergeb- nis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag. Rosenberg findet die Nachteile der Einrichtung des ER. in folgendem: Die Unmittelbarkeit der Verhandlung wird beeinträchtigt und der Gedanke der Kollegialgerichtsbarkeit gefährdet, die Teilung zwischen Kammer und Einzelrichter führt zu einer Vervielfachung der Verhandlungen und Wiederholungen, häufig auch zu Widersprüchen und
einer Verzögerung des Verfahrens. Ich stimme zu. Man hätte den E. R. ganz beseitigen sollen.
$ur Sicherung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist auch für die Zukunft die Beweiserhebung durch ein Mitglied des Gerichts oder ein anderes ersuchtes Gericht erheblich eingeschränkt worden durch eine Aenderung des § 275.
Von der strafferen Durchführung der Unmittelbarkeit des Verfahrens darf man eine wesentliche Entlastung der Gerichte, eine raschere und damit auch bessere und wieder volkstümliche Rechtspflege erwarten.
4. Etwas ganz Neues bedeuten die „Aenderungen des Eidesrechts". Auch hier hat sich das Gesetz dem Entwurf angeschlossen und damit auch dem österreichischen Recht genähert. Das Prinzip der freien Beweiswürdigung wird voll zur Geltung gebracht und den alten und berechtigten Klagen über den Zwang der Richter zur Beeidigung aller Zeugen, über die zu häufigen Eide, die sog. „Meineidsseuche" Rechnung getragen. Nach dem neuen § 391 ist ein Zeuge — von den Ausnahmen des § 393 abgesehen — zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien nicht auf Beeidigung verzichten.
Erfreulich ist ferner die Ersetzung des bisherigen Parteieids, des zugeschobenen wie des richterlichen, durch die Parteivernehmung, wie sie zahlreiche ausländische Gesetze schon Fennen. Die formalistischen Schwierigkeiten des Parteieides sind damit endlich beseitigt. Auch hier'Anschluß an den Entwurf 1931! die Parteivernehmung ist subsidiär, sie findet nur statt, wenn der einer Partei obliegende Beweis auf
andere Weise nicht geführt ist oder andere Beweismittel nicht vorgebracht sind (§ 445). Die beweispflichtige Partei kann dann beantragen, den Gegner über die zu beweisenden Tatsachen zu hören. Die Vernehmung der beweis pflichtigen Partei selbst stt nur auf Antrag und im Einverständnis der Gegenpartei möglich (§ 447). Nach § 448 kann das Gericht auch von Amts wegen — ähnlich der bisherigen Auferlegung eines, richterlichen Eides — und ohne Rücksicht auf die Beweislast zur Ergänzung einer oder beider Parteien anordnen, um sich seine Ueberzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu bilden.
Wenn eine Partei, deren Vernehmung angeordnet ist, diese ablehnt oder im Dernehmungstermin ausbleibt oder auf Verlangen des Gerichts überhaupt keine Erklärung abgibt, so hat das Gericht seine Schlußfolgerungen aus diesem Verhalten nach freiem Ermessen zu ziehen (§ 446). Für das frühere sog. bedingte Endurteil, das den Richtern oft in seiner Formulierung die größten Schwierigkeiten bereitete und für die Parteien ganz unverständlich war, ist jetzt kein Raum mehr. Die Vernehmung der Parteien, die durch Beweisbeschluß angeordnet wird, erfolgt zunächst uneidlich. Nur ausnahmsweise, wenn es das Gericht für die Bildung feines Urteils nötig hält, kann die Beeidigung — aber immer nur — einer Partei angeordnet werden.
Neu geregelt sind noch die Bedeutung der Verweigerung einer Aussage oder ihrer Beeidigung für die Berufungsinstanz. Der Schätzungseid des § 287 und
der Editionseid des § 426 ZPO. sind beseitigt und ebenfalls durch die Parteivernehmung ersetzt.
Von sonstigen Neuerungen seien nur noch erwähnt, daß Staatenlose nach § 110 ff. nur dann wie Ausländer Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu leisten haben, wenn sie ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, und daß die Bestimmungen über das Armenrecht im Anschluß an die Dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 vielfach geändert worden sind. Man hat die Vorschriften dieser Notverordnung, soweit sie sich bewährt haben, in die ZPO. eingearbeitet, sie dabei teilweise aber anders gefaßt und so Zweifel oder Mißbräuche, die entstanden waren, beseitigt. Die Einzelheiten interessieren hier mehr die Juristen. Zu erwähnen wäre vielleicht nur, daß auch Staatenlosen künftig das AR. gewährt werden kann und ebenso, daß — was bisher umstritten war — auch Parteien kraft Amtes (Konkursverwaltern, Testamentsvollstreckern usw.) und juristischen Personen das AR. bewilligt werden kann.
Noch weitere Aenderungen, die das Gesetz enthält, sind nicht von allgemeinem Interesse.
Alles in allem wird man diese Novelle als einen Fortschritt auf dem Wege zu dem Ziele, das sich der Gesetzgeber selbst gesetzt hat, betrachten dürfen.
Auch die Reform des Zivilprozesses durch das Gesetz vom 27 Oktober 1933 erfolgt aus dem Gedanken, daß das Gemeinschaftsinteresse den Einzelinteressen vorgeht. Das Interesse des Staates, der das Verfahren zur Verfügung stellt und regelt und damit seine Autorität einsetzt hat ein Interesse daran, daß richtig und gerecht entschieden wird.
„Das Kind Europas."
3um hundertsten Todestage Kaspar Hausers. Don Hans Sturm.
Am Pfingstmontag des Jahres 1828, einem herrlichen Maientage, tauchte vor dem Hallertvrchen in Nürnberg plötzlich ein merkwürdiger junger Mensch auf, der sich nur mit Mühe aufrechterhalten konnte und auf unsicheren Füßen durch die menschenleeren Straßen schwankte. Nach drei, vier Schritten blieb er immer wieder stehen und versuchte hinter den Fenstern jemand zu erspähen. Aber vergeblich. Die Nürnberger tranken um diese Stunde in Kaffeegär- ten vor den Toren der Stadt ihren Pfingstnachmit- tagstrunk mit Kuchen; nur einen alten Mann sah der Fremde vor einer Haustür sitzen, wankte auf ihn zu und gab ihm einen Bries mit der Aufschrift „An Titl. Wohlgebohrner Rittmeister bei 4ten Es- gatron bei 6ten Schwolische Regiment Nürnberg".
Der Alte brachte den jungen Sonderling, der wie ein Bauernbursche gekleidet war, in das Haus des Rittmeisters der 4. Eskadron des Chevaulegers-Regiments. Sie trafen nur den Diener an, dem der Fremde fast nur mit „Woas nit" antwortete. Brot und Fleisch, das man ihm reichte, spie er mit allen Anzeichen größten Ekels wieder aus, ein Stück schwarzes Brot mit Wasser mundete ihm trefflich. Als fein Blick, auf ein Reiterbild an der Wand fiel, rief er mit dem Finger darauf weisend: „Ae sech- tene möcht ih wähn!" Und immer wieder: „Reuta wähn! Reuta wähn!" Da man nichts mit dem Sonderling anzufangen wußte, brachte man ihn in den Pferdestall, wo er auf das Stroh sank und sofort einschlief.
Am Abend kam der Rittmeister nach Hause und ging mit dem Diener in den Stall. Im matten Schein der Laterne sah er den breitschultrigen, untersetzten Fremden, dessen Alter er auf sechzehn bis siebzehn Jahre schätzte; seine Haut war weiß, die Glieder zart und anscheinend geschmeidig, die Hände von auffallender Schönheit. Die Gesichtszüge waren grob, die Mundpartie trat ein wenig hervor. Die nackten wunden Füße staken in derben, nicht passenden Halbstiefeln, die mit Hufeisen und Nägeln beschlagen waren und aus denen die Zehen herausguckten. Der Schlafende trug ein grobleinenes Hemd, darüber eine verwaschene rotgetupfte Tuchweste, eine graue, aus einem Frack gemachte Jacke und um
den Hals eine schwarzseidene Binde; neben ihm lag ein mit gelber Seide gefütterter, mit rotem Leder besetzter Hut, der aus einem vornehmen Hause zu stammen schien. Die abgetragenen Hosen mochten einem Pferdeknecht gehört haben.
Nur mit Mühe konnte der Rittmeister den Schläfer wecken, vermochte aber auch nichts weiter von ihm zu erfahren als die abgebrochenen Worte „Reuta wähn! Reuta wähn!" Auch als er den Brief gelesen hatte, war er nicht klüger und übergab den unheimlichen Gast der Polizei. Dort breitete dieser ein weiß und rot tariertes Taschentuch auf dem Tisch aus mit den grellroten Buchstaben K. H. und legte sein ganzes Hab und Gut darauf: einen Schlüssel, ein Papierdütchen mit etwas Goldstaub, einen Rosenkranz und eine Reihe kleiner Schriften geistlichen Inhalts, wie man sie an Wallfahrtsorten kaufen kann. Auf alle Fragen schwieg er beharrlich, als aber der Wachhabende ihm Feder, Tinte und Papier gab, schrieb der Fremde zum allgemeinen Erstaunen mit geschickter Hand in festen, leserlichen Zügen: Kaspar Hauser in Nürnberg.
Dies war das erste Auftreten Kaspar Hausers, und damit begann der öffentliche Anfang des berühmtesten und rätselhaftesten Sri* m i n a l f a 11 e 5 der deutschen Geschichte, der heute noch der endgültigen Aufklärung harrt. Leider gingen damals manche Indizien verloren, die sicherlich Licht in die dunkle Angelegenheit hätten bringen können, aber immerhin erfuhr man, zum Teil auch aus dem anonymen Bries an den Rittmeister, daß Kaspar Hauser 1812 geboren und in einem unterirdischen Verließ bis zu seinem Auftauchen vor dem Hallertörchen in Nürnberg dort eher wie ein Tier denn wie ein Mensch gehalten worden sei. Es wurde auch festgestellt, daß der Unglückliche an jenem Pfingstmontag auf offener Landstraße bei Nürnberg ausgesetzt worden war. Vor etwa einem Jahrzehnt wurde nach vielen Vermutungen auch die These ausgestellt, daß sich das Verließ im Schlosse des Barons du P r e l unweit Regensburg befunden habe.
Bald wurde der Fall Kaspar Hauser bekannt, und der ein wenig verschrobene Lord Stanhope nahm sich des seltsamen Findlings an. Er ermög«
Kunstdenkmäler des Kreises Gießen.
Dieser vor kurzem erschienene stattliche und — dos darf hier gleich bemerkt werden — in Anbetracht des Gebotenen sehr preiswerte Band des hessischen Kunstdenkmälerwerkes* umfaßt die 38 Orte des südlichen Kreises Gießen. Arnsburg ist 1919 in einem eigenen Band von Geheimrat W a l b e und dem vor wenigen Wochen verstorbenen Direktor der Universitäts-Bibliothek Professor Dr. Karl Ebel behandelt worden. Die Vorarbeiten für die Beschreibung der Kunstdenkmäler des Kreises Gießen werden schon vor 50 Jahren von Professor Dr. Hugo von R i t g e n , dem Wiederhersteller der Wartburg, des Gleibergs und anderer Burgen in unserer Gegend, begonnen. Nach ihm haben Geheimrat Heinrich Wagner, Professor B r o n n e r und Professor Sauer daran gearbeitet. Schließlich wurde 1917 die Ausarbeitung dem Geheimrat Professor D Wa 1 be übertragen, während Professor Dr. Ebel den geschichtlichen Teil übernahm und Professor Helmke später kurze vorgeschichtliche Bemerkungen beisteuerte. Geheimrat Walde, der die erste Fassung bereits 1921 fertiggestellt hatte, fand die dankenswerte Unterstützung der verschiedensten Behörden bei feinen Forschungen nach der Bauaeschichte einzelner Kirchen, Rathäuser usw. Die Zeichnungen rühren her von Professor Bron ° ner in Mainz und Studenten der Technischen Hochschule Darmstadt, die Photographien non Bronner und Walbe Die beiden schönen Farbtafeln sind Wied rgaben von Aquarellen Hermann Weites und Carl Bronners; sie sind gestiftet von den Fürstenhäusern Solms- Braunfels und Solms-Lich, denn die meisten der hier beschriebenen Orte gehörten ehemals zum Solmser Gebiet. Die Drucklegung des Werkes wurde durch Zuschüsse der Notqemein - Ichaft der deutschen Wissenschaft und des hessischen Landeskirchenamtes erleichtert. In seinem Vorwort erläuterte Walde die Grundsätze, die ihn bei der Bearbeitung geleitet haben: Gegenüber den früheren Bänden „ist besonderer Wert darauf gelegt, daß nicht nur die her
* Die Kunftdenkmäler de«?" Kreises Gießen. 3. Band: Südlicher Teil. Ohne Arns- vurg. Bearb. von Heinrich Walde. Geschichtlicher Teil von Karl Edel. Vorgeschichtliche Bemerfunqen von Paul Helmke. Mit 1 Karte, 2 farbigen Tafeln und 329 Abbildungen. Darmstadt: Staatsver- lag 1933. 414 S. 12 Mark. — (559)
oorragenben Denkmäler, die der allgemeinen Kunstgeschichte angehören, zur Beschreibung und Darstellung kommen, sondern mehr als bisher die für die Landschaft typischen. So sind die Grundrisse aller Kirchen, auch der kleinsten, gezeichnet .. Es ist Wert gelegt auf die Formen der Gehöfte und der Bauernhäuser, der Einfriedigungen und Tore, der Stadt- und Dorfbefestigungen, der Kirchhöfe und Orabmäler, unter den Altargeräten auch die einfachen Zinngefäße."
Was weiter hervorgehoben zu werden verdient, ist die Benutzung der archivalischen Quellen auch durch W a ( b e , besonders in dem Staatsarchiv zu Darmstadt, im Solmsischen Zentralarchiv in Marburg und den Solmsischen Archiven in Sich und Braunfels. Dadurch wurde es möglich, die genauesten Angaben z. B. über Grabsteine, Wandplatten, verschwundene Orgeln, Geräte aller Art usw. zu machen. Ferner sind nach die ausgezeichneten Bilder zu ermähnen, die neben den Außen-Ansichten und Grundrissen der einzelnen Gebäude und etwa den Stadtplänen zahlreiche sonst kaum beachtete Kleinigkeiten der Innenarchitektur und sonstiger baulicher Schönheiten ober Merkwürdigkeiten roiebergeben. Hierher gehören Treppen: Hoftor-Füllungen. Brunnentröge, Wetterfahnen u. ä.
Die geschichtlichen Einleitungen hatte Karl Ebel bereits im Jahre 1914 im wesentlichen fertiggestellt. So blieb ihm im voriaen Jahr nichts anderes übrig, ols sein aanzes ausführliches Manuskript noch einmal zu überarbeiten, denn wir sehen heute selbst ein kleine^ verstecktes Dorf unter neuen geographisch- geschichtlichen Gesichtspunkten; außerdem mußte Ebel die während der 18 Jahre erschienene Literatur über die einzelnen Orte nachtragen und verwerten Sein Ziel sah Ebel darin, „nicht eine vollständige Ortsaeschichte zu geben, sondern nur ein Bild der geschichtlichen Bedeutung des Ortes, wie es für das Verständnis der Kunstdenkmäler nötig ist". Die geschichtlichen Einleitungen enthalten, was in den Quellen ober ber Literatur zu ermitteln mnr über- Alter Grund- und Landesherrschatt. Gericht. Verwaltung, kirchliche Verhältnisse und Verkeilung des Grundbelltzes in früherer Zeit. Was Gbe 1 erreichen wollte, wenn er mäasschst auf die Quellen zurückaing und die gedruckte Literatur reichlich benutzte, war dreierlei' „Die wissenschaftliche Grundlage wahren, aber auch dem Laien einen lesbaren Tert bieten und endlich dem Heimatforscher Fingerzeige geben wo er bei weiteren Forschungen einleken könnte " Daran fnüpff E b e l die Hoffnung, haß ihm bas gelungen sei Wenn man seine Ein- s-ik,innen zu Großen-Linden ober Zungen ober Schiffenberg lieft, bars man ohne Zögern sagen.
baß sich seine Hoffnung erfüllt hat. Seinen vollen Wert erhält ber Banb erst durch biefe Einleitungen, burch bie in ausgezeichneter Weise bie innere Ver- bunbenheit ber einzelnen Bereiche unserer Kultur- lanbschaft in Erscheinung tritt. Eine Kirche für sich bebeutet nichts; sie gewinnt für unser Auge nach Jahrhunberten erst wirkliches Leben, wenn uns ihre Geschichte vertraut macht mit ben Menschen, bie ba= mals gelebt unb gelitten haben. Unb bas, glauben wir, ist den beiden Verfassern W a l b e unb Ebel in vorbilblicher Weise gelungen: bie Vergangenheit unb Kunstgeschichte bieser 38 Orte so barzustellen, baß bas Buch ein ganz unentbehrliches Werk ist für jeben, ber sich mit ber Kulturgeschichte unserer Heimat beschäftigt, für jeben Geschichtsforscher unb Kunsthistoriker, aber auch für jeben, ber mit offenen Augen vor ber Großen-Linbener Kirche steht ober im Hof bes Schiffendergs ober beim Durchwandern vor einem alten Haus in ßangsborf verweilt ober vor bem Orabbenfmal in ber Sicher Kirche. Unb schließlich bars nicht vergessen werben, baß bas Buch nicht nur Bebeutung für Gießen ober Oberhessen ober Hessen hat, fonbern daß es ein Stück der gesamtdeutschen Kulturgeschichte beschreibt, die seit dem März d. I. begonnen hat, wieder mehr im Mittelpunkt zu stehen. Man darf dem Buch die große Verbreitung wünschen, die es verdient. Dr. W
(Geheimnisse um Napoleon auf St Helena.
Die Wiederherstellungsarbeiten an der Stätte von Napoleons Gefangenschaft und Tob auf St. Helena lenken bie Aufmerksamkeit roieber auf biefes Felseneiland, von bem ber Korse als 20jähriger Leutnant in seinem Notizbuch bemerkte: „St. Helena, kleine Insel", ohne zu ahnen, baß er hier einmal fein Leben beenben werbe. Longwoob, wo er nach rascher Fertigstellung bes Hauses untergebracht würbe, ist von ihm stets gehaßt worben. „Wie ich biefen Ort verabscheue!" rief er einmal aus. „Der Anblik macht mich melancholisch. Wenn man mich wenigstens irgendwohin geschickt hätte, wo es Grün gibt unb Schatten unb fließenbes Wasser. Hier herrscht stets ein rauher Wind mit Regen unb Nebel, ber meinen Geist zerstört, ober wenn kein Nebel ist, bann börrt bie Sonne mein Gehirn aus, weil es nirgenbs Schatten gibt." Der heutige Besucher bieser historischen Stätte berounbert eine malerische unb romantische Schönheit der Landschaft, die Napoleon auch fremd geblieben wäre, wenn er nicht schon an und für sich sein Gefängnis verabscheut hätte Zu dieser äußeren Lage kamen die Unbequemlichkeiten bes täglichen Lebens. Beson
bers klagte er über bas schlechte Essen, bas zuletzt von chinesischen Köchen bereitet würbe. Sein französischer Koch konnte mit bem alten französischen Ofen, für ben Holzkohle schwer herbeizuschaffen war, nichts anfangen, unb sonst war nur ein offener englischer Kochherb ba, ben bie Franzosen unbe* nützbar fanben. Die Butter würbe übers Meer gebracht unb war meist nach einer Reise burch bie Tropen ranzig; sie mußte erst gewaschen unb gereinigt werben. Das Fleisch war zäh, bas Brot, bas stets mehrere Wochen aushalten mußte, ungenießbar. Wenn man biefe schlechten Bebingungen erwägt, unter benen Napoleon bie Jahre feiner Gefangenschaft verbringen mußte, so wirb man feinen Haß gegen bie Englänber begreifen unb braucht nicht erst eine befonbere Grausamkeit bes soviel angefeinbeten Gouverneurs Hudson Lowe anzunehmen. Die Beziehungen biefes Kerkermeisters zu feinem Gefangenen ist noch immer von bem Dun- fei bes Geheimnisses verhüllt, wie es überhaupt noch manche Fragen in dem Verhältnis der Briten zu den Franzosen zu lösen gibt. In einem Aufsatz über Napoleons letzte Tage weist H. W. Wilson daraus hin, daß Tagebücher und Aufzeichnungen des Majors Gorrequer vorhanden sind, ber Lowes Adjutant war, unb der genaueste Beobachter aller seiner Maßnahmen. Diese Quelle würde so manches Geheimnis von St. Helena aufklären können, aber bas englische Kanzleramt hat 1881 bie Veröffentlichung verboten, weil baburch „Fragen ber hohen Politik" berührt würden. „Ist es nicht endlich Zeit, diese Dokumente aus ihrem Grabe aufzuerwecken'?" fragt der Verfasser zum Schluß. „Ober soll bie Zeit ber Rätsel bis ins Unenbliche verlängert werben?"
Zeitschriften.
Das Dezemberbeft ber „Sübbeutschen M o- natshefte" (Knorr & Hirth, München) trägt ben Titel „Das deutsche Buch". Das programmatische Vorwort hat Adolf Dresler geschrieben. Stellvertreter des Reichspressechefs ber NSDAP, lieber „Die Sulturbebeutung bes beutschen Buches" äußert sich Helwuth Langenbucher. bas Kapitel „Jugend unb Buch" behanbelt Josef Prestel, über „Das deutsche Buch und dos Ausland" verbreitet sich Franz Tbierfelber. Friedrich Qldenbourg (München), der Vorsteher des Börfenvereins deutscher Buchhändler, bat seiner Arbeit ben Titel , Mittler des Buches^ gegeben, ber Dichter Josef Magnus Wehner hat eine Betrachtung „Der Dichter unb das Buch" bei» gesteuert Aus bem Nachlaß von Josef Hofmiller findet sich noch ein Aufsatz . Wie schaffe ich mir eine Bücherei?" und das Märchen „Der graue Magister".


