Nr.M Krüvaussabe
185. Jahrgang
Donnerstag, 13. Juli 1933
Druck und Verlag: vrühl'sche UniversttSls-Vuch- und Zteindruckerei H. Lange in Sieben. 5chrif1leitung und Geschäftsstelle: Zchulstratze 7.
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Reichspräsidenten Dank n D. Dr. Kappler.
Reichsgesetz ist noch im Laufe dieser Woche erwarten.
Annahmesfellen der Spenden: Finanzamt, Zollämter, Hauptzollämter.
Aeberweisung an diese Annahmestellen durch: Post» Bank, Sparkasse usw.
Lokales, Provinz, Wirlichafl 3.$.: f). g. Neuner.
ken sichert Ahnen den bleibenden Dank der evangelischen Kirche. Möge Gottes Segen Sie auch in dem wohlverdienten Ruhestand begleiten!
Mit dem Ausdruck meiner besonderen Hoch-
ohne Angabe seines Ramens in Briefmarken eine Mark in der Erkenntnis, dadurch an dem großen Werk der Vermehrung der Arbeit und der Verminderung der Arbeitslosigkeit teilzunehmen. Lin Mindestbetrag für die Spende ist nicht oorgeschrieben. Auch der klein st e Betrag bedeutet einen Teil der Hilfe zur Vermehrung der Arbeit und zur Verminderung der Arbeitslosigkeit.
Die Superinlendentur Berlin-Land II teilte mir heute mit, daß die Herren Pfarrer des Kirchenkreises Berlin-Land II freudigen Herzens beschlossen haben, sich an der Förderung der nationalen Arbeit mit einer Spende von durchschnittlich 10 Mark monatlich zu beteiligen.
Es liegen Rachrichten von Finanzämtern vor, wonach Steuerpflichtige, denen in der vergangenen Woche der Einkommen st euerveranla- gungsbescheid für das Jahr 1 9 3 2 zugegangen ist, und denen auf Grund dieses Bescheides ein Betrag zu erraffen war, das Finanzamt ersucht haben, den Erstattungsbetrag als frei- willigeSpendezurFörderungderna- lionalen Arbeit zu verwenden. Es ist zu wünschen, daß auch viele andere Volksgenossen, die auf Grund des Veranlagungsbescheides einen Anspruch auf Erstattung haben, ein Ersuchen auf Umwandlung dieses Erslaltungsbelrages in Arbeitsspende an ihr Finanzamt richten.
Es ist zu wünschen, daß von den Unternehmern sich mit größeren Summen insbesondere alle diejenigen an der Freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit beteiligen, die in unmittelbarer und mittelbarer Auswirkung unseres Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 in den nächsten Monaten höhere Umsätze zu verzeichnen haben werden als bisher.
An freiwilliger Spende zur Förderung der nationalen Arbeit sind in der zweiten Hälfte des Juni rund 4 000 000 und in den ersten zehn Tagen des Juli rund 6 000 000, bis jetzt also zusammen rund 10 0 0 0 0 0 0 Mark e i n g e g a n g e n. Die Spendenfrist läuft bis zum 31. Mär; 1934. Wenn bis dahin die Volksgenossen und Volksgenossinnen aller Stände, dem Geiste wahrer Volksgemeinschaft entsprechend sich tatkräftig an dem großen Werk der Freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit beteiligen, so wird die Spende eine Summe erbringen, die Arbeit für hunderttausend e von Familienernährern und einen ansehnlichen Schritt auf dem Wege zur Gesundung von Wirtschaft und Finanzen bedeuten wird.
Deutsche Männer und Frauen, zeigt, daß ihr Volksgenossen und Volksgenossinnen seid, beteiligt euch alle an der Freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, dem großen werk der Verminderung der Arbeitslosigkeit und damit des sozialen und wirtschastlichen Aufbaues der Ration!
stand getretenen Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates und des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses D. Dr. Kappler das nachstehende Schreiben gerichtet:
Reudeck, den 9.3uli 1933.
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ihrem Schreiben vom l.d. M. habe ich mit lebhaftem Bedauern entnommen, daß Sie aus zwingenden Gesundheitsgründen aus Ihren Remtern als Präsident des altpreuhischen Evangelischen Oberkirchenrates und des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses ausscheiden.
Es ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis, Ihnen aus Diesem Anlaß namens des Reiches, sowie eigenen Ramens herzlichen Dank und vollste Anerkennung auszusprechen für alles, was Sie in langjähriger unermüdlicher Arbeit in schweren Jahren für unsere evangelische Kirche und damit für das deutsche Baterland geleistet haben. Ihr erfolgreiches und stets von hohem nationalen Berantwortungsbewuhtsein getragenes Wir-
Annahme von Anzeigen für die lagesnuiHmer bis zum Nachmittag vorher.
Preis für \ mm höhe für Anzeigen von 27 mm Brette örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Reklameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20°/, mehr.
Chefredakteure
Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für denAn- zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Gießen.
selbstverständlich. Die Frage der Artgemäßheit der kirchlichen Führung wird nicht durch die Verfassung bestimmt, sondern durch die Regelung des theologischen Nachwuchses, hier ist auch der Punkt, wo der Weltprotestantismus insbesondere der anglikanischen Länder das geschichtliche Wollen und den christlichen Ernst im deutschen Protestantismus neu einschätzen muß. Es ist zu hoffen, daß durch den Abschluß der Kirchenverfassung allen unzutreffenden Gerüchten der Boden entzogen wird.
äleberschaut man rückblickend den Gang der Ereignisse, die zur Bollendung des kirchlichen Der- fassungswerkes führten, so wird auch aufs neue deutlich, wie töricht das Gerede ist, daß der Staat die Kirche unter seine Oberhoheit habe bringen wollen. Die Vollendung des Verfassungswertes bietet zugleich auch d i e Grundlage für die Beilegung des K i r ch e n k o nf l i k t e s in Preußen, dessen Bereinigung nach einer feierlichen Erklärung des Reichsinnenministers in den nächsten Tagen erwartet werden darf.
Gleichzeitig mit der Verfassung wurde ein kirchliches Einführungsgeseh von denselben Instanzen erlassen, die ihre Unterschrift unter das Verfassungswerk gesetzt haben. Die rechtliche Anerkennung der Kirchenverfassung durch
Ihr ergebener (gez.) von Hindenburg. ,
Berlin, 12. Juli. (WTB.) Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Fritz Reinhardt, führte zur freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit heute abend im Rundfunk über alle deutschen Sender das Folgende aus:
Das ganze deutsche Volk in allen seinen Ständen nimmt lebhaften Anteil an der Freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit. Unzählige Arbeiter, Angestellte und Beamte haben ihre Arbeitgeber ersucht, bis auf weiteres einen bestimmten hundertsah ihres Lohnes oder Gehaltes einzubehalten und für sie als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit an das Finanzamt abzuführen.
Der erste Spender war ein Arbeiter im Hause des Deutschlandsenders. Rachdem dieser Volksgenosse am 29. 2Hai 1933 in seinem Arbeitsraum meinen vortrag über das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit gehört hatte, schrieb ec unverzüglich an seinen Arbeitgeber einen Brief mit der Bitte, ihm von seiner nächsten Lohnzahlung 10 Mark einzubehalten und für ihn als freiwillige Spende, zur Förderung der nationalen Arbeit an das Finanzamt abzuführen.
Im Reichsfinanzministerium laufen täglich Telegramme und Briefe ein, in denen Volksgenossen aller Stände ihre Zustimmung zur freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit bekunden.
Die 315230. Magirus in Augsburg drahtet: „Angestellte und Arbeiter der Magirus-Werke Ulm haben beschlossen, bis auf weiteres 1 Prozent ihres Verdienstes der Spende zur Förderung der nationalen Arbeit zu überweisen."
Die städtische Beamtenschaft Rodewisch drahtet: „Rodewischer Gemeindebeamte spenden % v. h. ihres Bruttogehaltes bis auf weiteres für die nationale Spende."
Ein schwerkriegsbeschädigter Parteigenosse aus Berlin schreibt: „Ich habe selbst als lOOprozentig arbeitsunfähiges Kriegsopfer 125 Mark monatlich, sonst keinerlei Verdienst oder Unterstützung. Aber solange Millionen Volksgenossen hunger haben, vor allem die Verheiratelen mit Kindern ist es wohl erste vornehm st e Pflicht, diesen z u helfen. Deshalb habe ich das Versorgungsamt beauftragt, von meiner Rente allmonatlich 2% v. h. als freiwillige, leider nur geringe Spende zur Förderung der nationalen Arbeit abzuziehen und dem Finanzamt zuzuführen." Allergrößte Hochachtung vor diesem Volksgenossen, dem Kriegsbeschädigten, der von seiner monatlichen Rente 3,10 Mark abgibt zugunsten solcher Volksgenossen, die „hunger haben". Es ist zu wünschen, daß alle Volksgenossen und Volksgenossinnen von diesem Geist wahrer Volksgemeinschaft erfaßt werden. Es gibt Millionen Volksgenossen, denen es der höhe ihres Einkommens ge- mah bestimmt leichter als unseren Schwerkriegsbeschädigten fallen würde, einen kleinen hundertsah ihres Einkommens zugunsten derjenigen Volksgenossen zu spenden, die „hunger haben". Es ist zu wünschen, daß alle Volksgenossen und Volksgenossinnen sich unseren Schwerkriegsbeschädigten Vorbild wahrer deutscher Volksgemeinschaft fein lassen.
Ein erwerbsloser Volksgenosse aus Breslau sendet
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Die Grundzüge des Versaffungswerkes der Evangelischen Kirche.
Kein Giaaiskirchenium. — Enge Verbindung mit den evangelischen Kirchen des Anstandes. Reichsbischof, geistliches Ministerium, Raiionatfynode. — Kein Arierparagraph, jedoch Abwehr artfremder Einflüsse in der kirchlichen Führung durch den theologischen Nachwuchs.
Berlin, 12. Juli. <WTD. Funkspruch.) Der Herr Reichspräsident hat an den in den Ruhe
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Wehrkreispfarrer Müller spricht im Rundfunk.
Berlin, 12. Juli. (TA.) Wehrkreispfarrev Müller hielt am Mittwochabend in einer vom Berliner Rundfunk veranstalteten „(Stillen Stunde" eine Ansprache über das Thema: „Was uns bewegt". Auf das am Dienstag vollzogene Einigungswerk eingehend führte Wehrkreispfarrer Müller u. a. aus: Der Traum von mehr als 400 Jahren ist erfüllt. Es ist d i e ä u ß e r e F o r in . die geschaffen wurde. In dieser neuen deutschen evangelischen Kirche muß neues Leben pulsieren. In dieser Kirche soll der Mann aus dem Volke wieder fühlen, daß er Kamerad ist unter Kameraden, Mensch unter Menschen, daß wir zusammengehören. Wir sind Kameraden geworden in unserem neuen deutschen Vaterlande. Kameraden wollen wir auch werden in dem Letzten und Innersten. So bildet die neue Zeit den neuen Menschen. Treue, einfache Pflichterfüllung, der Wille zur Klarheit und Wahrheit, der Wille, nicht zu pfuschen, sondern ordentlich zu sein und ordentlich zu bleiben, soll der Wille in unserer Kirche und in unserem Volke sein.
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H Wenden Sie sich an ben ,n™95üerlufte und flriegsZ Stammrolle, in Spandau. Die!? 'ur fr Truppenteile zuständig r*n/nt*beiL Mr ' Men ober Württemberg Ä ^'"lEen, mühten Z echenden Stellen in ffiin. Stuttgart wenden.
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Mt aller unter dieser Rubrit bernimmt die Redaktion den, ' er keinerlei Verantwortung.! roeg ausbaubebürftig.
honen Zustand befindet sich der . frankfurter Straße. Die An- aße Mieren muffen, müssen ig des Deges aller Dorficht er können den Weg kaum be- verschiedentlich UtiMm Da sich an bet techirn Drit! < zweg befindet, wird öd uhj Abfall vor den Gärten am rndige Stelle würde die An- ’ reges sehr zu Dank drrpslich- ssening der Degeverhältnissr twendigste geschehen würde.
Ein Anwohner.
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Gberhesfen
Großer Erfolg der Arbeitsspende
Bereits 10 Millionen RM eingezahlt.
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Oie Durchführung des Berfassungswerkes.
Berlin, 12. Juli. (WTB.) Reichskanzler Adolf Hitler hat an Wehrkreispfarrer Müller das nachstehende Telegramm gerichtet: „Mit Freude habe ich von der Vollendung des Verfassungswerk s Kenntnis genommen. Möge damit die Grundlage für die Einigkeit und Freiheit der Evangelischen Kirche geschaffen sein.
Reichskanzler Adolf H i t 1 e r."
Wie das VDZ.-Bureau meldet, ist mit der Bekanntgabe des Wortlauts des neuen evangelischen Verfassungswcrks für Ende dieser Woche zu rechnen. In den Rahmen des Entwurss sollen noch eine Anzahl Einzelbestimmungen eingearbeitet werden, die sich besonders mit den kirchlichen Verbänden, wie der inneren und äußeren Mission beschäftigen. Aufgabe der nächsten Monate werde dann die regionale 2leu gliederung der Evangelischen Kirche sein, womit die Gleichschaltung der K i rchenvertretungen verbunden werden soll. Rach Ansicht informierter Kreise werden die Kirchenvertretungen z u durchschnittlich 7 5 b i s 80 Prozent aus Rationalsozialisten bestehen. Das gesamte Reformwerk soll so beschleunigt werden, daß es bis zum 10. Rovember, dem 450. Todestag von Dr. Martin Luther, bereits in Wirksamkeit sein kann. Bis dahin dürfte auch die Reichsbischofsfrage entschieden sein.
Auch der Krrchenkonflckt in Preußen beigelegt
TerNeichskanzler an den Reichspräsidenten
Berlin, 12. Juli. (WTB.) Reichskanzler Adolf Hitler hat an ben Herrn Reichspräsiden- f e n folgendes Telegramm nach Reudeck gerichtet: hochverehrter Herr Reichspräsident!
Rachdem gestern das verfaffungsmerk der Deutschen Evangelischen Kirche zum Abschluß gebracht ist, sind heute die Verhandlungen über die Beilegung des preußischen Kirche nkonfliktes in einer für Staat und Kirche gleichermaßen befriedigende» Weise zu End^ geführt worden. Die auch mir besonders am ^Herzen liegende innere Freiheit der Kirche wird durch Zurückziehung der «ommissare und Anterkom- missare b$s Staates außer Zweifel gestellt. Der i n n e r Reubau der Landeskirchen wird nach kirchlichem Recht durch freie Wahi des evangelischen Kirchenoolkes einer baldigen Vollendung entgegengeführt werden. Ich bin glücklich, Ew. Exzellenz berichten zu können, daß nunifnehr Gewähr gegeben ist, Ihren auch von / mir und allen Beteiligten gehegten Wunsch nach Befriedung des evangelischen K ifr ch e n l e b e n s binnen kürzester Frist erfüllt zu ßehen.
In verehrungsooller Ergebenheit
Reichskanzler Adolf Hitler.
Berlin, 12. Juli. (TU.) Lieber die Grund- füge der Verfassung der neuen deutschen evange- ischen Kirche wird dem Evangelischen Pressedienst von unterrichteter Seite folgendes mitgeteilt:
Das große Werk der Verfassung der deutschen evangelischen Kirche ist vollendet. In gemeinsamer Zusammenarbeit haben die führenden Persönlichkeiten der deutschen Kirche ein Werk zum Abschluß gebracht, dessen kirchenrechtliche Bedeutung erst die kommende Zeit wird voll ergeben können. Der Derfassungsausschuh unter Führung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers, Wehrkreispfarrers Müller, hat gründliche und schnelle Arbeit geleistet. In ihm waren die lebendigen Kräfte des deutschen Protestantismus vertreten. Reben dem Vertrauensmann des Reichskanzlers stand das Dreimännerkollegium des alten Kirchenbundes (Marah- rens, Hesse, Sechen) und der Sprecher der außerpreußischen Kirchenführer, der bayerische Landesbischof D. Meiser, ferner der Kirchenjurist Prof. D. Heckel (Bonn) und der Vertrauensmann der Theologischen Fakultäten, Professor D. Fezer. Wichtig für den zustandegekommenen Abschluß war es, daß der Staatskommissar für die preußische Landeskirche, Ministerialdirektor Jäger, nicht nur als Jurist mit seinem erfahrenen Rat die Arbeit gefördert hat, sondern daß er auch grundsätzlich das Wort von der „Hilfe des Staates zur Selbsthilfe der Kirche" wahr machte, mit dem er sein Amt als Etaatskommissar kennzeichnete.
Die neue deutsche evangelische Kirche ist nicht eine Staatskirche. Alle Befürchtungen, daß der Staat eine Oberhoheit über die Kirche und ihr Bekenntnis aufrichten könnte, sind durch den Gang der Ereignisse und durch den klaren Wortlaut des neuen Versassungswerkes widerlegt. Die Eigenständigkeit der reformatorischen Bekenntnisse ist vielmehr verfassungsmäßig gesichert. Lieber dem Bekenntnis steht als einzige Autorität das Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt ist. Der klare Wille des Staates, daß die Bestellung von Kommissaren nicht ein Eingriff in die Substanz der Kirche und in das Eigenrecht der Bekenntnisse bedeutet, ist damit unter Beweis gestellt.
Die Eigenständigkeit dec neuen Kirche, die die Ablehnung jedes Staatskirchen- t u m 6 in sich schließt, ist besonders wichtig für die Beziehungen der deutschen evangelischen Kirche zu den deutsch-evangelischen Kirchen und Gemeinden jenseits der Reichsgrenzen. Der im bisherigen Kirchenbund verwirklichte Grundsatz, daß Staatsgrenzen keine Kirchengrenzen sind, ist beibehat- ten und damit die Pflege der bisherigen engen kirchlichen Beziehungen zwischen dem Mutter- lande der Reformation und den deutschen evangelischen Gemeinden in aller Welt gewahrt.
Das neue Vcrsassungswerk ist eine Rahmenverfassung, die in ihren einzelnem Teilen noch ausgefüllt werden muß. Die fruchtbaren Gedanken des Loccumer Mani- f e st e s , in dem bekanntlich schon die Grnnd- züge der neuen Verfassung sichtbar wurden, sind weitergeführt und ergänzt worden. An der Spitze der neuen Kirche steht als Führer ein R e i ch s b i s ch o f, der dem lutherischen Vekennt- nis angehören muß. Dieses Führeramt der evangelischen Kirche bedeutet aber nicht eine Nachahmung staatlicher Formen. Das Führerprinzip, das im Reichsbischofamt Gestalt gewinnt, wird ergänzt durch die Mitwirkung des Kirchenvolkes, die in der Rationalsynode ihren Ausdruck findet. Diese ist keine parlamentarische Instanz, durch die überlebte Formen wieder in die neue Kirche eingeführt werden, sondern sie entspricht dem Grundsatz, auch die äußere Ferm der deutschen evangelischen Kirche gemäß dem Reuen Testament zu gestalten. Aus der Ratio- nalshnode heraus wird die Kirchenleitung immer wieder frische Impulse und neue Anregungen empfangen. Reben den Reichsbischof tritt das geistliche Ministerium, das den Bischof in der Leitung der Kirche unterstützt. Es besteht aus drei Theologen und einem rechtskundigen Mitglied.
Da die neue deutsche evangelische Kirche keine Staatskirche ist, enthält die Kirchenverfassung keinen Arierparagraphen. Der Arierparagraph betrifft völkische Notwendigkeiten, die Verfassung der neuen Kirche dagegen ist vorn Evangelium her durch evangelische Rotwendigkeiten bestimmt. Das schließt nicht die Abwehr artfremder Einflüsse, besonders innerhalb der kirchlichen Führung, aus. Diese Abwehr betrifft den theologischen Führernachwuchs, jedoch nicht die Mitgliedschaft der Gemeinde Ehristi.
Sakramentsgemeinschaft, gemeinsame Teilnahme am Gottesdienst sino in einer christlichen Kirche
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Erschein! täglich,auhn Sonntags und Feiertags Beilagen; Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild ■ Die Scholle
Monats Bezugspreis: Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte , 1.80 Zustellgebühr.. , -.25 Auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.
ßernsprechanschlüsse unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeiger Giehetl- poftscheckkonto:
Frankfurt am Main 11686.
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