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neuzeitlichen Einrichtungen versehen werden. In dem Hause soll auch die N S V. ° S ch w e st ern­st a t i o n Unterkunft finden. Die Gesamtkosten des Baues sind auf etwa 30 000 RM. veranschlagt. Man hofft, in dem Heim etwa 60 Kinder unter­bringen und dadurch den Müttern eine erhebliche Entlastung für ihre landwirtschaftlichen Arbeiten bieten zu können.

Heldengedenkfeier

der hessischen Dragoner.

Lpd. Darmstadt, 28. August. Die Kamerad­schaften der ehem. hessischen Garde - und Leibdragoner hielten am Sonntagabend an dem Gefallenen-Ehrenmal in Darmstadt eine G e -

Wirtschaft.

Rhein-Mainische Börse.

Uneinheitlich.

Frankfurt a. M., 28. August. Die Börse be­gann die neue Woche in nicht ganz einheitlicher Haltung, doch wiesen die Aktienkurse über­wiegend Befestigungen von etwa 1 v. H. im Durch­schnitt auf. Den mäßigen Käufen stand weiterhin kaum Angebot gegenüber, das Geschäft blieb daher begrenzt. Zunächst kamen IG.-Farben mit 154,13 (153,20), Scheideanstalt mit 211 (210), Vereinigte Stahl Mit 98,25 (98), von Maschinenaktien Daimler mit 119 (118), Nheinmetall mit 119,75 (119), am Elektromarkt RWE. mit 115,50 (115) und AEG. mit UND. 116,25 zur Notiz. Ferner setzten Heidel­berger Zement mit 146 bis 147 (145), Feldmühle Papier mit 103 (102,50), aber Waldhof mit 109,13 (110,40), Mannesmann mit 104 (104,75) und Hoefch mit unv. 105,50 ein.

Der Rentenmarkt war leblos. Zunächst notierten nur Reichsaltbesitz mit 131,95 (131,90). Industrie-Obligationen waren an geboten und teil­weise empfindlich gedrückt: 5 v. H. Eisenbahn-Bank 87,50 (88,50), 5 v. H. Mittelstahl 97,50 (98,50), 5 v. H. Gelsenkirchen Berg etwa 97 (98,40), 4,50 v. H. Voigt & Hcreffner 93 (93,75) usw. Pfand­briefe, Staats- und Stadtanleihen lagen still und behauptet, Lignidationspfandbriefe teilweise 0,13 bis 0,25 ermäßigt. Im Freiverkehr fielen Steuer­gutscheine I auf 97,50 bis 97,60 bis 97,50 (98,05) zurück.

Still und nachgebend.

An der Abendbörse enthielt man sich fast jeder Tätigkeit, so daß weitestgehende Geschäftsstille herrschte. Es zeigte sich meist das Bestreben zu wei­teren Glattstellungen, auch seitens der Kundschaft. Infolgedessen nahm der Aktienmarkt zwar keinen einheitlichen, überwiegend aber einen schwä­cheren Verlauf. IG.-Farben verloren 0,65 v. H. auf 153,50, Rheinmetall 0,75 v. H. auf 119, Rheinstahl 1 v. H. auf 126, Laurahütte 0,75 v. H. auf 18,75, Verein. Stahl 0,25 auf 98, BMW. 1 v. H. auf 132,50 und Bemberg 0,25 v. H. auf 130,50. Etwas höher lagen Buderus mit 96 (95,75), Daimler Mit 120 (119,50) und Deutsche Erdöl mit 123,50 (122,75). Unverändert blieben u. a. Adlerwerke mit 95, Demag mit 142, Metallgesellschaft mit 111 und Moenus mit 116. Am Rentenmarkt gingen

Krastsahrzeugbefitzer Achtung!

Preisregelung für gebrauchte Kraftfahrzeuge durch den Reichskommiffar für die Preisbildung.

d e n k f e i e r zur Erinnerung an die Feuertaufe, die die Regimenter im Weltkrieg Ende August bei Brandeville erhielten und bei der sie sich gegen eine Uebermacht französischer Infanterie halten mußten. Der Kameradschaftsführer der Vereinigung ehem. Gardedragoner bezeichnete die Leistungen der hessischen Dragoner als Glanzleistungen und legte am Ehrenmal einen Kranz nieder.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriflleitung.)

H. in R. Die von Ihnen gestellten Fragen sind der zuständigen Stelle in Gießen unbekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Wehrmachts-Fürsorgeoffizier in Gießen, Bergkaserne, zu wenden.

5 v. H. Gute Hoffnungshütte nach Pause um 2 v. H. auf 97, 6 v. H. IG.-Farben 0,13 v. H. auf 120,25 zurück, während 5 v. H. Elektr. Lieferung v. 1912 mit 97,50, 4,50 v. H. Stadt Baden-Baden mit 98 und Reichsbahn-VA. mit 122,13 unverändert notier­ten. Steuergutscheine I weiter etwas erholt auf 97,75 bis 97,85 bei einigem Umsatz.

Frankfurter Getreidebörse.

Frankfurt a. M., 28. Aug. Es notierten (Ge­treide je Tonne, alles übrige je 100 Kilogramm) in RM.: Weizen W9 195, WH 197, W 12*198, W 13 199, W16 202, W 18 204, W 19 206, W 20 208, Roggen R 11 181, R 12 182, R 14 184, R 15 185, R16 187, R17 188, R18 189, R19 191 Groß­handelspreise der Mühlen der genannten Preis­gebiete. Futtergerste, Futterhafer. Weizen­mehl Type 812 W 13 bis W 20 einschließlich Kreis Alzey 30,05, W 20 Kreis Worms 30,40, do. Type 630 W13 bis W 20 31,20, W 20 Kreis Worms 31,55, do. Type 1600 W 13 bis W 20 23,05, W 20 Kreis Worms 23,55, Roggenmehl Type 997 R12 22,45, R 15 22,80, R16 22,95, R 18 23,40, R19 23,50 alles zuzüglich 0,50 RM. Fracht-Ausgleich. Weizenfuttermehl W 19 13,60. Weizenvollkleie W 19 11,60, Weizenkleie W13 10,75, W16 10,90, W18 11,00, W 19 11,10, W20 11,20 Mühlenfestpreis ab Mühlenstation. Roggenfuttermehl R 18 12,90. Rog- genvollkleie R18 10,90, Roggenkleie R12 9,95, R15 10,15, R16 10,25, R18 10,40, R19 10,50 Mühlenfestpreis ab Mühlenstation. Treber. Wie­senheu, handelsüblich 5,00 bis 5,20, do. gut, gesund, trocken 5,60 bis 6,00; Ackerheu, gut, gesund, trocken 6,00 bis 6,30; Kleeheu, handelsüblich 6,00 bis 6,40, do. gut gesund, trocken 6,40 bis 6,80; Luzerneheu, handelsüblich 6,60 bis 7,00; do. gut, gesund, trocken 7,00 bis 7,50; Weizenstroh, bindfadengepreßt oder gebündelt 2,50, Roggenstroh 2,70, Hafer- und Gerstestroh 2,30 bis 2,40 Erzeugerpreis ab Er­zeuger-Verladestation.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 29. August. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 360 Kälber, 120 Hämmel, 80 Schafe, 1700 Schweine. Es kosteten: Kälber 35 bis 65 RM., Hämmel 35 bis 50, Schafe 25 bis 42, Schweine 53 bis 62 RM. Markt­oerlauf: Kälber und Schweine zugeteilt; Hämmel und Schafe flott.

Unfälle bei der Erntearbeit.

Der Dreschmaschinenbesitzer Julius Ludwig Acker stürzte m Saasen bei der Erntearbeit ar der Dreschmaschine so unglücklich ab, daß er eh?n schweren Schädelbasisbruch erlitt. In R Ut­tershausen verunglückte der 48 Jahre alte Hein- rid Sauer durch Sturz vom Erntewagen wobei er ich einen Armbruch zuzog. Die Landwirtsfrau Acroline Weber in Launsbach fiel vom Entewagen herab und schlug mit dem Oberkörper so unglücklich auf den Leiterbaum des Wagens auf, das sie mehrere Rippenbrüche davontrug. In D. rf - Gill erlitt die Elisabeth Geißler durch Sstrz vom Erntewagen einen Schulterbruch. 3r< Kirtorf (Kreis Alsfeld) fiel der Adolf Son- ncnschein beim Fruchtabladen vom Scheunen- geüst herab auf den Leiterwagen. Dabei stürzte bei bedauernswerte Mann so unglücklich, daß ihm eir* Stange des Leitergerüsts in die Brust und in de- Leib eindrang. Schwerverletzt wurde der Ver- niglückte nach Gießen in die Klinik eingeliefert, (fcnfo kamen die übrigen Verunglückten nach Gie-

in die Klinik.

Beim Sturz vom Erntewagen das Genick gebrochen.

Lpd. Alsfeld, 28. Aug. Einem Unfall fiel bit 69jährige Elisabeth Jacobi in Ober-Gleen im Opfer. Sie hatte auf der Wiese einen Wagen mi: Grummet geladen und wollte auf dem Heim- M auf dem Wagen sitzen bleiben. Als der Wagen dach einen Graben fuhr, geriet er ins Schwanken, mkiurch die alte Frau den Halt verlor und so un­glücklich herunterfiel, daß sie sich das Genick bia ch. Der Tod trat sofort ein.

Wegelagerer dingfest gemacht.

lpd. Wetzlar, 28. Aug. Ein 16 Jahre altes JOhbdjen aus Groß-Rechtenbach, das sich nach btr Besuch eines Ausbildungskursus spät abends int dem Fahrrad auf Dem Heimweg befand, wurde an einer e infamen Stelle der Landstraße bei Wetz­lar von einem jungen Mann überfallen und Dor Fahrrad gerissen. Der Täter versuchte an dem Machen ein Sittlichkeitsoerbrechen, die Ueberfallene (e| sich aber kräftig zur Wehr. Glücklicherweise far im Augenblick der größten Gefahr ein Auto Hern, dessen Insassen die Hilferufe des Mädchens hören und herbeieilten. Der Täter ging flüchtig, lorite aber später verhaftet werden. Er ent- pwpte sich als ein junger Mann aus dem Dorfe Mnchholzhaufen.

Heiratsschwindler

und Darlehensbetrüger.

tyb. Wetzlar, 28. Aug. Mitte Juni machte sich in ®g(ar der 24jährige Herbert Schott aus Sechshel- !>er (Dillkreis) als gerissener Heiratsschwindler jererfbar, der auf diesem Gebiete vorher schon ät; gewesen und in Gießen auch als Dar« ei en 5 betrüget aufgetreten war. Bei seiner 3enaftung riß er sich von dem Polizeibeamten los .nt flüchtete, wobei er durch einen nachgesandten rchiß des Polizeibeamten verletzt wurde. Tagelang )u:je der Flüchtling verfolgt, beinahe hätte man M auch in einem Dorfe des Kreises gefaßt. Dann er'chwand er spurlos. Jetzt konnte er im Gau tie: eröonau fest genommen und in gerichtliche )cf: gebracht werden.

Landkreis Gießen.

»g. Großen-Bufeck, 28. August. Heute be- apni der Landwirt und Weißbinder Philipp P-otz 111., Schloßstraße 6 wohnhaft, in geistiger iml körperlicher Rüstigkeit feinen 8 0. Geburts - ia},. Der alte Herr arbeitet seit etwa acht Jahren mKirchenvorst and mit und war schon lange Jahre wher Mitglied der Kirchengemeindevertretung. Im D"f erfreut er sich allgemeiner Wertschätzung. Dem Ücoilar gelten auch unsere herzlichen Wünsche zum Avurtstag.

& Leihgestern, 29. Aug. Ihren 79. G s - i.rtstag0 kann am morgigen Mittwoch, Mugust, Frau Elisabeths Schäfer Wwe., geb. FHer, in guter Gesundheit begehen. Der Jubilarin ursren herzlichen Glückwunsch.

Kreis Wetzlar.

b Frankenbach, 28. August. In unserer Ge- Mude wird der Bau eines Kinderheims galant, in dem auch der NSV. -Kinder- ßfl-ten untergebracht werden soll. Nach der Be- ftinmung des Bauplatzes sind die Vorarbeiten zum jjci im Gange. Das Kinderheim soll mit allen

FWD. Der Reichskommissar für die Preisbil­dung hat durch eine Anordnung vom 29.4.39 die Preise für gebrauchte Kraftfahrzeuge einer be­sonderen Regelung unterworfen. Diese Regelung hat nicht allein Bedeutung für den gewerblichen Handel, sondern vor allem auch für unmittelbare Verkäufe gebrauchter Kraftfahrzeuge von Privat zu Privat.

Gewerblicher handel.

Für den gewerblichen Handel bestimmt die An­ordnung des Preiskommissars, daß die Kraftfahr­zeughändler ein Angebot auf gebrauchte Kraft­fahrzeuge nur dann abgeben, oder solche Kraftfahr­zeuge nur dann ankaufen, oder in Anrechnung auf ein anderes Fahrzeug in Zahlung nehmen dürfen, wenn das Fahrzeug innerhalb des letzten Monats von einer von der Deutschen Automobil-

Treuhand GmbH, in Berlin zugelassenen Schät­zungsstelle abgeschätzt worden ist und die Schät­zung durch Vorlage der Schätzungsurkunde nachge­wiesen werden kann. Der Schätzpreis ist als Höchst­preis festgesetzt, zu welchem ein Kraftfahrzeughänd­ler ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ankaufen darf. Der Handelsaufschlag, den der Kraftfahrzeughänd­ler für sich im Höchstfälle berechnen darf, wird durch die Anordnung auf eine angemessene Höhe begrenzt. Neben der dem Händler erlaubten Han­delsspanne darf er lediglich die zum Zwecke des Wiederverkaufs aufgewendeten Instandsetzungs­kosten gesondert berechnen. Bei mehrmaligen Ver­käufen eines Fahrzeugs von Händler zu Händler müssen sich die beteiligten Händler den erlaubten Höchstaufschlag entsprechend teilen. Der endgültige Preis darf sich hierdurch nicht erhöhen.

Dec Verkauf unter Privatleuten.

Für den Verkauf eines gebrauchten Kraftfahr» zeugs vom Besitzer an einen anderen Verbraucher besteht kein Schätzzwang, jedoch hat auch hier der Reichskommissar scharf eingegriffen, da ohne eine Regelung der Verkäufe von Privat zu Privat eine Ordnung der Preisgestaltung nicht zu erzielen ist. Der Kraftfahrzeugbesitzer darf sein Fahrzeug nicht nur nicht teurer verkaufen, als er es selbst einge­kauft hat, sondern er ijt außerdem verpflichtet, sei­nen Verkaufspreis entsprechend der durch den Ge« brauch entstandenen Abnutzung und den zwischen- zeitlich eingetretenen wirtschaftlichen Minderwert zu senken. Der Privatmann, der den Verkaufspreis nicht in dieser ihm vorgeschriebenen Weise berech­net, macht sich ebenso strafbar wie der Händler, der die Anordnung des Reichskommissars nicht be­achtet. Legt der Kraftfahrzeugbesitzer seinen Ver­kaufspreis aber den von einer Schätzstelle der DAT. festgesetzten Schätzpreis zugrunde, so ist er von der Nachprüfung über die Gerechtigkeit des von ihm verlangten Verkaufspreises befreit." Im Falle eines Verkaufes an einen anderen Verbraucher ist er be­rechtigt, auf den Taxpreis einen Aufschlag von höch­stens 10 v. H. zu nehmen. Will der Kraftfahrzeug­besitzer jedoch sein Fahrzeug durch einen Händler verkaufen lassen, so ist ihm dringend zu empfehlen, sich Ausweise des betr. Händlers über feine Berech­tigung zum Handel mit gebrauchten Kraftfahr­zeugen vorlegen zu lassen, damit er vor Benach­teiligungen und Schäden bewahrt bleibt.

Verkaufserlösmeldungen bei Umschreibungen.

Seit dem Inkrafttreten der Anordnung vom 29.4.39 hat sich gezeigt, daß ihre Vorschriften bei den Verkäufen von Privat zu Privat in äußerst un­genügender Weise Beachtung gefunden haben. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat daher zum Zwecke der besseren Uederwachung der Preis- aestaltung bei Verkäufen von gebrauchten Kraft­fahrzeugen in seiner Durchsührungs- und Ergän­zungsanordnung vom 30. 6.1939, die am 1. 8.1939 in Kraft getreten ist, u. a. sogenannte Derkaufs- erlösmeldungen eingeführt, die eine laufende Ueber- wachung der erzielten Verkaufspreise ermöglichen werden. Diese Verkaufserlösmeldungen sind von den Verkäufern auf einem für jede Fahrzeugart beson­ders herausgegebenen Vordruck bei den Zulassungs­behörden zugleich mit dem Umschreibungsantrag ein­zureichen. Meldepflichtig sind Verkäufe von Ver­brauchern an Verbraucher und vom Handel an Ver­braucher. Der Meldepflicht unterliegen dagegen nicht die Verkäufe innerhalb des Handels und vom Ver­braucher an den Handel. Die Verkaufserlösmeldun­gen find sofort bei der Umschreibung bei den Zu- lassungsbehörden einzureichen. Die Nichtabgabe einer Verkaufserlösmeldung bedeutet einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Reichskommiffars für die Preisbildung und ist dementsprechend mit hoher Strafe bedroht. Die erforderlichen Formblätter sind bei den von der Deutschen AutomobiUTreuhand G.m.b.H. zugelassenen Schätzstellen und bei den Preisbehörden (bei den Landräten bzw. in größeren Städten bei den Preisstellen) zu erhalten.

Kampf dem Schwarzhandel.

Da der Umsatz in gebrauchten Kraftfahrzeugen sich feit Inkrafttreten der Anordnung vom 29. 4. 39 vielfach mit dem Kraftfahrzeughandel auf den bis­her nur sehr schwer kontrollierbaren privaten Markt verlagert und hier vielfach schwarzhandelsartigen Charakter angenommen hatte, wird dem unberech­tigterweise ausgeübten Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen in Zukunft seitens der Behörden ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Außerdem werden durch die neue Anordnung des Preiskommissars auch die unerwünschten Kaffee­haus- und Stubenhändler ausgeschaltet, die erfah­rungsgemäß stark preistreibend gewirkt und beson­ders häufig zu berechtigten Beanstandungen Anlaß gegeben haben. Die Durchsührungs- und Ergän­zungsanordnung beschränkt den gewerbsmäßigen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen auf solche Händler, die den Einzelhandel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen bereits vor dem 14.5.1933 ange­meldet und seitdem ununterbrochen ausgeübt haben, oder die eine Einzelhandelsverkaufsstelle in einer nach dem Einzelhandelsschutzgesetz gestatteten Weise betreiben. Die Händler, die also vor dem 14.5. 1933 noch keinen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen betrieben haben, müssen im Besitz einer besonderen Genehmigung nach dem Einzelhandelsschutzgesetz sein.

Für Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung oder die Durchsührungs- und Ergänzungsvorschrif­ten sind Gefängnis- und Geldstrafen, letztere in un­begrenzter Höhe bzw. Ordnungsstrafen des Reichs- kommisfars vorgesehen.

Gut, die erste ECKSTEIN n~~h dem guten Fang!

Auch ohne Fang:

ECKS TEIN ist immer gut sogar sehr gut!

V*