Einzelbild herunterladen

Auch selbständig Berufstätige erhalten ein Arbeitsbuch.

Das Programm

-es belgischen Kabinetts.

Brüssel, 26.April. (Europapreß.) In der bel­gischen Kammer gab Ministerpräsident P i e r l o t die Regierungserklärung ab. Im Gegensatz zu dem vor einigen Wochen von der ersten Regierung Pier­lot be^anntgegebenen Programm enthält die Regie­rungserklärung keine genau umrissenen Forderun­gen, sondern beschränkt sich auf die Feststellung der Notwendigkeit einer verwaltungsmäßigen und fi­nanziellen Reform. Die Regierung verspricht, sich für eine Steigerung der industriellen Aktivität und die Erschließung neuer Märkte einzu­setzen, sowie Einschränkungen im Perso- naletat des Staatshaushalts vorzuneh­men. Insbesondere sollen die Ausgaben für Pensionen, die im letzten Jahr 22 v. H. der ge­samten Staatsausgaben ausgemacht haben. Der« rinaert werden. Die Ausgaben für die Arbeits­losigkeit will man nicht durch eine Derminde- runa der Unterstützungssätze, sondern durch eine Wieoerein-führung der Arbeitslosen in den Arbeits­prozeß herabsetzen. Weiter verspricht die Regierung eine gesunde Finanzpolitik, die auf einem ausge­glichenen Haushalt und der augenblicklichen mone­tären Grundlage aufgebaut werden soll. In außen­politischer Hinsicht will die Regierung an der be­währten Politik der Unabhängigkeit festhal­ten. Der militärische Apparat soll in dem Maße aus­gebaut werden, das die belgische Sicherheit erfordert und die vorhandenen Geldmittel erlauben. Pierlot forderte von der Kammer Spezialvollmach­ten, um die Pläne der Regierung für die Ver­besserung der Landesverteidigung durchzu­führen und den Ausgleich des Staatshaushalts vor­nehmen zu können.

In der Kammer fanden die Ausführungen des Ministerpräsidenten nur bei den Katholiken und den Liberalen, die an der Regierung beteiligt sind, Bei­fall. Alle äderen Parteien nahmen die Erklärung schweigend zur Kenntnis. Es wurde ein aus sieben­undzwanzig Mitgliedern aller Fraktionen bestehen­der Ausschuß gebildet, der die beantragten Son­dervollmachten, die bis zum 1. Dezember dauern sollen, prüfen wird. Mittwoch ist die Abstim­mung über die Erteilung der Vollmachten, an die gleichzeitig das Vertrauensvotum für die Regierung geknüpft ist, zu erwarten.

Deutscher Bundsunk-Aachrichtendienst auch in Arabisch und Afrikaans.

Berlin, 25. April. (DNB.) Der deutsche Rund­funknachrichtendienst in fremden Sprachen wird ständig weiter ausgebaut. Nachdem seit dem 21. April zu dem englischen Nachrichtendienst über die Reichssender Köln und Hamburg von 20.15 bis 20.30 ein zweiter von 22.15 dis 22.30 getreten ist, be­ginnen am 25.April Nachrichtensendungen in ara­bischer Sprache und in Afrikaans. Die Sendungen in arabischer Sprache gehen täglich um 17.45 Uhr MEZ. über die deutschen Kurzwellen­sender DJX 31,01 Meter gleich 9675 Kilohertz und DJC 49,83 Meter gleich 6020 Kilohertz. Die Sen­dungen in Afrikaans, der erste Nachrichtendienst in dieser in der Südafrikanischen Union vorherrschenden Sprache von Europa aus, werden täglich um 20 Uhr MEZ. über die deutschen Kurz­wellensender DJL 19,85 Meter gleich 15 110 Kilohertz und DJX 31,01 Meter gleich 9675 Kilohertz gegeben. Ein weiterer Ausbau des Rundfunknachrich­tendienstes in fremden Sprachen erfolgt nach Be­darf.

Zunächst werden Landwirtschaft,

Der planvolle Einsatz von Arbeitskräften ist nur möglich, wenn die Behörden ständig einen genauen Ueberblick über alle in der deutschen Wirtschaft selb­ständig oder unselbständig Tätigen besitzen. Zu die­sem Zweck hat der Reichsarbeitsminister die Ar­beitsbuchpflicht auch für die selbstän­digen Berufstätigen (mit Ausnahme der im Gesundheitswesen Tätigen und der Rechtsanwälte), für die Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister sowie für die mithelfenden Familien­angehörigen der arbeitsbuchpflichtigen Berufstäti- aen eingeführt. Die Ausnahmen, die bisher für Ar­beitskräfte mit einem Monatsgehalt von mehr als 1000 Mark bestanden, sind in Wegfall gekommen. Künftig sollen folgende Personen ein Arbeitsbuch erhalten:

1. Arbeiter und Angestellte (einschließ­lich der Lehrlinge, Pranktikanten und Volontäre): ausgenommen sind ausländische Saisonarbeiter, fer­ner Personen, die sonst berufsmäßig Lohnarbeit nicht verrichten, wenn sie nur gelegentlich und kurzfristig beschäftigt werden, schließlich Besatzungen von See­fahrzeugen.

2. Selbständige Berufstätige sowie Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister. Der Personenkreis der selbständi­gen Berufstätigen umfaßt alle zu Erwerbszwecken tätigen Personen (auch Pächter, Teilhaber, Mit­inhaber), die das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätig­keit selber tragen. Eingeschlossen sind auch solche Personen, die, ohne ein Arbeitsverhältnis einzu­gehen, sogenannte Werkverträge gegen Ent­gelt ausführen, auch dann, wenn sie selbst keine Ar­beiter oder Angestellten beschäftigen, z. B. freischaf­fende Künstler, Schriftsteller, Dolmetscher, Privat-

Ndz. Die Richtlinien für Billigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der G r u n b ft e u e r sind vom Reichsfinanzminister gemeinsam mit dem' Reichs­innenminister neu gefaßt worden. Einige Ergän­zungen werden von Eigenheimbesitzern und Be­sitzern von unbebauten Grundstücken begrüßt wer­den. Die Grenzen für die zumutbaren Belastungs­erhöhungen aus Anlaß der Umstellung der Grund­steuer betragen jetzt bei einem Hebesatz bis 100 v. H. in Gemeinden bis 25 000 Einwohner 75 v. H., bis eine Million Einwohner 100 v. H., bei einem Hebe- fatz von 100 bis 150 v. H. in den beiden Gemeinde­gruppen 50 und 70 v. H. Bei einem Hebesatz von 150 bis 200 v. H. beträgt die zumutbare Belastungs­erhöhung in Gemeinden bis 25 000 Einwohner 35 v. H., bis eine Million Einwohner 50 v. H. Bei einem Hebesatz von 100 bis 250 v. H. sind es 25 und 40 v. H., bei einem Hebesatz über 250 v. H. 20 und 30 v. H. Bei land- und forstwirtschaftlichen Be­trieben ist stets von einem Satz von 60 v. H. aus­zugehen. Innerhalb dieser Grenzen ist von einem Steuererlaß wegen Belastungserhöhung in der Re­gel abzusehen. Ob und inwieweit in Ausnahmefällen Belastungserhöhungen, die unter diesen Grenzen liegen, erlassen werden, liegt im Ermessen der Ge­meinden. Die neuen Richtlinien bezeichnen ein sol­ches Entgegenkommen insbesondere als notwendig gegenüber Grundstücken, bei denen im Rechnungs-

Handwerk und Heimarbeit erfaßt.

lehrer, Handelsvertreter. Ausgenommen von der Arbeitsbuchpfticht find die im Gesundheits­wesen hauptberuflich selbständig Tätigen, z. B. Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilprakti­kanten und Dentisten, Hebammen sowie die Rechts­anwälte.

3. Mithelfende Familienangehörige der arbeitsbuchpflichtigen Berufstätigen, auch wenn sie nicht als Arbeiter und Angestellte _ beschäftigt werden. Z. B. erhalten mithelfende Ehefrauen das Arbeitsbuch, wenn ihre Tätigkeit sich nicht nur auf die bei Ehefrauen übliche Haushaltsführung, Be­treuung der Kinder usw. erstreckt, sondern auch in Hilfsdiensten für die selbständige Berufstätigkeit des Ehemannes. Danach erhalten das Arbeitsbuch z. B. Ehefrauen, die in der Landwirtschaft oder im Einzel- handelsgeschäst ihres Ehemannes regelmäßig helfen, und nicht mehr volksschulpflichtige Kinder eines Heimarbeiters, die ihrem Vater bei der Heimarbeit helfen.

Es ist beabsichtigt, zunächst die selbständigen Berufstätigen der Landwirtschaft und deren mithelfende Familienangehörigen, sodann die Selb­ständigen und Familienangehörigen des Hand­werks und weiter die Heimarbeiter, Haus­gewerbetreibenden und Zwischenmeister mit ihren mithelfenden Familienangehörigen zu erfassen, wäh­rend die Ausgabe des Arbeitsbuches an die übri­gen Berufsgruppen noch zurückgestellt wird. Die Arbeitsämter werden öffentliche Be­kanntmachungen erlassen und die Personen­gruppen, denen das Arbeitsbuch nach der Verord­nung vom 22. April 1939 neu auszustellen ist, in einer bestimmten Reihenfolge zur Antrags­stellung a u f r u f e n.

jahr 1937 wegen Krisenmieten erheblicher Steuer­erlaß gewährt worden ist, ferner Grundstücken in großstädtischen Randgebieten, die höher bewertet sind als in der Innenstadt, und schließlich gegenüber gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kleinen und mittleren Umfangs.

Bei eigengenutzten Wohngrundstük- k e n wird die Belastungserhöhung erlassen, wenn sie dem Steuerschuldner nach seiner wirtschaftlichen Lage nicht zugemutet werden kann. Eine unver­hältnismäßig hohe Belastung des Steuerschuldners ist allgemein anzunehinen, wenn die Belastung je nach Lage der Verhältnisse 20 bis 30 v. H. der gesamten Einkünfte beansprucht. Auch die Ver- mögenverhältnisse sind bei der Prüfung zu berück­sichtigen. Wohl wollende Behandlung wird besonders bei den kleineren und mittleren Einfamilienhäusern empfö'hlen. Im Interesse der Ernährungswirtschaft wird eine weitgehende Be­günstigung der Kleingartenlandgrund­stücke als erwünscht bezeichnet. Das gleiche gilt bei unbebauten Grundstücken, die der Eigentümer selbst, jedoch nicht des Erwerbs wegen, als Gartenland benutzt. Auch bei anderen un- beberuten Grundstücken kann die Einziehung der vollen Grundsteuer zu einer unerträglichen Be­lastung des Steuerschuldners führen, besonders dann, wenn der Grundbesitz keine gewinnsüchtige

Kapitalanlage bildet und zurzeit zu keinem ange- messenen Preis verkauft oder aus zwingenden Gründen noch nicht bebaut werden kann. In der­artigen Fällen haben die Gemeinden die Steuern soweit zu erlassen, daß dem Steuerschuldner nach seiner wirtschaftlichen Lage die Aufbringung der Steuer zugemutet werden kann. Die neuen Weisungen gelten ab 1. April 1939, können aber mit Ausnahmen der Grenzen für die zumutbaren Belastungserhöhungen auch noch rückwirkend für 1 938 angewendet werden.

Jahrgang 1928/29 zu 90,7 v H in -er HI.

Berlin, 25. April. (DNB.) Am 50. Geburtstag des Führers wurde der neue Jahrgang 1 9 2 8/29 der zehnjährigen Jungen und Mädel in die Hitler-Jugend ausgenommen. Es handelt sich dabei noch nicht um die An­meldung auf Grund der Jugenddienstpflicht. Von 551 309 Jugendlichen haben sich 509 083 Jun­gen, das sind 92,3 Prozent, von 519884 Jugendlichen 462 548 Mädel, das sind 89.0 Prozent, gemeldet. Die Gesamtzahl des Jahr­ganges beträgt 1 071 193, von denen 971631, also 90,7 Prozent, in die Hitler-Jugend eingetreten sind. In das Jungvolk und den Jungmäoelbund wurden von älteren Jahrgängen zum Geburtstag des Führers 1032 991 Jugendliche ausgenommen. Die hier aus freiwilliger Grundlage erfaßten Jugendlichen gehören allerdings nicht, wie die Jugendlichen, die bis 20. April 1938 ein­getreten sind, der Stamm-Hitler-Jugend an. Sie können jedoch nach mindestens einjähriger Bewährung, sofern sie den Voraussetzungen der NsDAP. entsprechen, in die Stamm-HI. auf­genommen werden.

Wetterbericht

Das über Nordeuropa liegende Tiefdruckgebiet füllt sich rasch auf. Am Dienstag kam es bei uns zu wiederholten Schauern. Auch besteht, vor allem für die nördlicheren Teile des Reiches, die Schauer­neigung noch fort. Die Temperaturen sind bei Luft­zufuhr aus Nord weiter zurückgegangen und auch nachts, begünstigt durch kräftige Ausstrahlung bei heiterem Himmel, sinken die Temperaturen bis in Gefrierpunktnähe ab. Das durch die Kaltlustzufuhr über dem Ostatlantik aussteigende Hochdruckgebiet bleibt im wesentlichen wetterbestimmend.

Vorhersage für Donnerstag: Vielfach heiter und meist trocken, nachts sehr frisch, tagsüber nur mäßige Erwärmung. Winde von Nord.

Lufttemperaturen am 25. April: mittags 10,5 Grad Celsius, abends 9,5 Grad: am 26. April: morgens 6,6 Grad. Maximum 11,5 Grad, Minimum heute nacht 5,8 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 25. April: abends 10,2 Grad; am 26. April: mor­gens 9,2 Grad. Niederschläge 1,6 mm.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Dr. Hans Thyriot. Verantwortlich für Politik und die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein (in Urlaub), i. V.: H. L. Neuner; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der An­zeigen: Theodor Kümmel. D. A. III. 39: 10 200. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkauss- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illu­strierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

Reue Mligkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Aicht nur gegen rheumatische Schmerzen sondern zur wirksamen Bekämpfung der Krankheiten selbst hat sich seit mehr als dreißig Jahren ein Mittel gegen Rheumatismus, Ischias, Hexenschuß und Gicht bewährt, das einfach und bequem in der An­wendung, billig im Gebrauch und ohne alle schädlichen Nebenwirkungen ist. Es hat vielen Tausenden durch wirkliche und dauernde Hilfe segens­reiche Dienste geleistet. Sie sollen dieses Mittel selbst versuchen, ohne daß es Sie etwas kostet. Aber ehe ich Ihnen über die wohltätige Wirkung des Gichtosint mehr jage, lesen Sie folgende Briefe: Opitz über Bautzen, 13. 2.39.

Hiermit möchte ich Ihnen meinen allerbesten Dank aussprechen, daß mir Ihre Gichtosint-Tabletten äußerst gute Dienste getan haben. Habe

mich mit meinem Ischiasleiden das ganze Jahr hindurch geplagt. Wo ich nur kann, empfehle ich Ihr Gichtosint.

Frau Helene Suchi, Landwirtschafterin. Fuchsmühl b. Wiesau, Oberpf., 5.1. 39.

Ihre Gichtosint-Kur hat einen glänzenden Erfolg gehabt, und ich bin daher, trotzdem ich ohne Stock keinen Schritt gehen konnte, heute wieder ein froher und gesunder Mann. Ich danke Ihnen von Herzen.

Josef Ulrich, Kapellmeister. Nürnberg-S., Paulstraße 4/II, 27.2.39.

Ich bin bald 77 Jahre und bin jetzt durch die Gichtosint-Tabletten von meinem Leiden befreit, kann wieder gehen und mich bewegen und meinen Arbeiten Nachkommen wie ehedem. Obwohl ich keine

Schmerzen mehr habe, lasse ich die Tabletten nicht ausgehen. Sie wirken bei mir langsam, aber sicher. Meine Bekannten sind ganz über­rascht. Mit besten Dankesgrüßen Anna Bilsmeier, Haushälterin.

* Solche Briefe besitze ich in überaus großer Zahl und alle sind Ausdruck der Anerkennung und Dankbarkeit dafür, daß Gichtosint geholfen hat. Ein gutes Mittel gegen die rheumatischen Schmerzen, die zu Beginn der Trinkkur naturgemäß meist noch empfunden werden, ist die Gichtosint-Salbe. Sie ist eine sehr wirksame Ergänzung der Trinkkur. Sie können kostenlos und portofrei eine Probe Gichtosint mit weiteren Aufklärungen und genauer Gebrauchsanweisung erhalten, wenn Sie ihre Adresse senden an: Max Dultz, Abt. Gichtosint, Berlin Nr. 235, Friedrichstr. 19. 3040V

Gichtosint ist in allen Apotheken zu haben.

Im 74. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Gießen (Stephanstraße 36), den 26. April 1939.

Gießen (Löberstraße 7)* den 25. April 1939.

Die Einäscherung findet auf Wunsch der Entschlafenen in aller Stille statt.

Die Beerdigung hat in der Stille stattgefunden.

02120

3041D

Ml Sreiioe an üelllM vllllb öerniiliM-Mer

ENGROS-LAGER in

Heute

geschlossen zu verkaufen

02121

Stadttheater

Schriftliche Angebote unter 3064 D an den Gießener Anzeiger erbeten

Am 24. April entschlief sanft unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Groß­mutter, Schwester, Schwägerin und Tante

ist nach langer, schwerer Krankheit im 56. Lebensjahre für immer von uns gegangen.

MeineJiebe Tochter, unsere herzensgute Schwester, Schwägerin und Tante

NnstmINge Kleinanzeigen werden zum er. mätzisten Grund, oreis von s pf. lm die Millimeter» teilt veröffentlicht

Trikotagen und Strümpfen

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 27. April, nach­mittags 3 Uhr, vom Trauerhause Ernststr. 21 aus statt.

Heuchelheim, Dutenhofen, Frohnhausen (Dill), Ibbenbüren, den 25. April 1939.

In tiefer Trauer:

Friedrich Rausch nebst allen Angehörigen.

Frau Elisabeth Block Wwe.

geb. Rausch

19.3022 Uhr

28. Mittwoch-Miete 1 Lilly Sedina vom Staats­theater Wiesbaden a. G. in der vorletzten Vorstellung Der Vetter aus Dingsda Operette von Künneke. Preise: RM. 0.903.60. [3011D

Frau Elisabeth Mickel

geb. Thumann

Seltene Natur - urkunden von den Halligen und vom Wattenmeer, di« alle Naturfreunde und Dogelliebhaber mit Begeisterung lesen und schauen werden:

Unter SäheiWölern u.5eeHBrooll)en Beobachtungen und Natururkunden aus d. Vogelwelt d.d«uts»en Nordseeküste. - Don Tugen Schuhmacher Insgesamt 104 Seiten mit 92 Bildern nach wundervollen Natur- aufnahmen.In Leinen gebunden RM. 3.90. Bestellungen nimmt jede Buchhandlung entgegen. Berlangen Sie bitte das aus­führlich« Werbrblatt. HugoBermühler

Verlag Berlin« Lichterfelde

4 PS- Milrmuolof (Gleichslrom) zu kaufen gesucht M'H.MWnn Motor-

Rad

200 od. 250 ccrn, gut erhalten, zu kaufen gesucht. Schriftliche An­gebote m. Preis­angabe U.3060D an den Gießener Anzeiger erbet.

Gut erhaltener Zwillings*

Sportwagen (Sitze nebenein­ander) zu kaufen gesucht. Schrift!. Angeb. u. 3057 D an d. Gieß. Anz.

| Empfehlungen |

Für die am

1. Mai stattfindenden Beiriebsfeiern stehen meine Eotfllitöten ungefähr 150 bis 200 Person, um­fassend, noch zur Verfügung. 3054V Gambrinus Wetzsteingasse am Lindenplatz.

Am Montag, früh 4.30 Uhr, entschlief sanft nach schwerer Krankheit unsere liebe Mutter, Schwester und Tante

Lina Elisabethe Metzler Ww.

geb. Guth

im 60. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Ewald und Artur Metzler.

Werbe-Drucksachen bei Brühl, Schulstr. 7 | Kaufgesuche""

Straßensinkkaslen

in jeder Größe in Guß- u. Bega- Abdeckung Hofsinkkasten Kellersinkkaslen

Tonrohre T liefert prompt frei Baustelle Will. Keil

Gießen

Weserstraße 17 Telefon 4236.

| Verkäufe

Kombinierte

Bandsäge mit Kreis-,Bohr- u.Fräßmaschine, mit Kehlmessern und Jalzkövfen zu verkaufen. Schrift!. Angeb. unter 02124 an den Gieß. Anz.

Söjlflhimmer MliWnier

nnö Sofa billig zu verkauf. Walltorstr. 75.