Auch selbständig Berufstätige erhalten ein Arbeitsbuch.
Das Programm
-es belgischen Kabinetts.
Brüssel, 26.April. (Europapreß.) In der belgischen Kammer gab Ministerpräsident P i e r l o t die Regierungserklärung ab. Im Gegensatz zu dem vor einigen Wochen von der ersten Regierung Pierlot be^anntgegebenen Programm enthält die Regierungserklärung keine genau umrissenen Forderungen, sondern beschränkt sich auf die Feststellung der Notwendigkeit einer verwaltungsmäßigen und finanziellen Reform. Die Regierung verspricht, sich für eine Steigerung der industriellen Aktivität und die Erschließung neuer Märkte einzusetzen, sowie Einschränkungen im Perso- naletat des Staatshaushalts vorzunehmen. Insbesondere sollen die Ausgaben für Pensionen, die im letzten Jahr 22 v. H. der gesamten Staatsausgaben ausgemacht haben. Der« rinaert werden. Die Ausgaben für die Arbeitslosigkeit will man nicht durch eine Derminde- runa der Unterstützungssätze, sondern durch eine Wieoerein-führung der Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß herabsetzen. Weiter verspricht die Regierung eine gesunde Finanzpolitik, die auf einem ausgeglichenen Haushalt und der augenblicklichen monetären Grundlage aufgebaut werden soll. In außenpolitischer Hinsicht will die Regierung an der bewährten Politik der Unabhängigkeit festhalten. Der militärische Apparat soll in dem Maße ausgebaut werden, das die belgische Sicherheit erfordert und die vorhandenen Geldmittel erlauben. Pierlot forderte von der Kammer Spezialvollmachten, um die Pläne der Regierung für die Verbesserung der Landesverteidigung durchzuführen und den Ausgleich des Staatshaushalts vornehmen zu können.
In der Kammer fanden die Ausführungen des Ministerpräsidenten nur bei den Katholiken und den Liberalen, die an der Regierung beteiligt sind, Beifall. Alle äderen Parteien nahmen die Erklärung schweigend zur Kenntnis. Es wurde ein aus siebenundzwanzig Mitgliedern aller Fraktionen bestehender Ausschuß gebildet, der die beantragten Sondervollmachten, die bis zum 1. Dezember dauern sollen, prüfen wird. — Mittwoch ist die Abstimmung über die Erteilung der Vollmachten, an die gleichzeitig das Vertrauensvotum für die Regierung geknüpft ist, zu erwarten.
Deutscher Bundsunk-Aachrichtendienst auch in Arabisch und Afrikaans.
Berlin, 25. April. (DNB.) Der deutsche Rundfunknachrichtendienst in fremden Sprachen wird ständig weiter ausgebaut. Nachdem seit dem 21. April zu dem englischen Nachrichtendienst über die Reichssender Köln und Hamburg von 20.15 bis 20.30 ein zweiter von 22.15 dis 22.30 getreten ist, beginnen am 25.April Nachrichtensendungen in arabischer Sprache und in Afrikaans. Die Sendungen in arabischer Sprache gehen täglich um 17.45 Uhr MEZ. über die deutschen Kurzwellensender DJX 31,01 Meter gleich 9675 Kilohertz und DJC 49,83 Meter gleich 6020 Kilohertz. Die Sendungen in Afrikaans, der erste Nachrichtendienst in dieser in der Südafrikanischen Union vorherrschenden Sprache von Europa aus, werden täglich um 20 Uhr MEZ. über die deutschen Kurzwellensender DJL 19,85 Meter gleich 15 110 Kilohertz und DJX 31,01 Meter gleich 9675 Kilohertz gegeben. Ein weiterer Ausbau des Rundfunknachrichtendienstes in fremden Sprachen erfolgt nach Bedarf.
Zunächst werden Landwirtschaft,
Der planvolle Einsatz von Arbeitskräften ist nur möglich, wenn die Behörden ständig einen genauen Ueberblick über alle in der deutschen Wirtschaft selbständig oder unselbständig Tätigen besitzen. Zu diesem Zweck hat der Reichsarbeitsminister die Arbeitsbuchpflicht auch für die selbständigen Berufstätigen (mit Ausnahme der im Gesundheitswesen Tätigen und der Rechtsanwälte), für die Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister sowie für die mithelfenden Familienangehörigen der arbeitsbuchpflichtigen Berufstäti- aen eingeführt. Die Ausnahmen, die bisher für Arbeitskräfte mit einem Monatsgehalt von mehr als 1000 Mark bestanden, sind in Wegfall gekommen. Künftig sollen folgende Personen ein Arbeitsbuch erhalten:
1. Arbeiter und Angestellte (einschließlich der Lehrlinge, Pranktikanten und Volontäre): ausgenommen sind ausländische Saisonarbeiter, ferner Personen, die sonst berufsmäßig Lohnarbeit nicht verrichten, wenn sie nur gelegentlich und kurzfristig beschäftigt werden, schließlich Besatzungen von Seefahrzeugen.
2. Selbständige Berufstätige sowie Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister. Der Personenkreis der selbständigen Berufstätigen umfaßt alle zu Erwerbszwecken tätigen Personen (auch Pächter, Teilhaber, Mitinhaber), die das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selber tragen. Eingeschlossen sind auch solche Personen, die, ohne ein Arbeitsverhältnis einzugehen, sogenannte Werkverträge gegen Entgelt ausführen, auch dann, wenn sie selbst keine Arbeiter oder Angestellten beschäftigen, z. B. freischaffende Künstler, Schriftsteller, Dolmetscher, Privat-
Ndz. Die Richtlinien für Billigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der G r u n b ft e u e r sind vom Reichsfinanzminister gemeinsam mit dem' Reichsinnenminister neu gefaßt worden. Einige Ergänzungen werden von Eigenheimbesitzern und Besitzern von unbebauten Grundstücken begrüßt werden. Die Grenzen für die zumutbaren Belastungserhöhungen aus Anlaß der Umstellung der Grundsteuer betragen jetzt bei einem Hebesatz bis 100 v. H. in Gemeinden bis 25 000 Einwohner 75 v. H., bis eine Million Einwohner 100 v. H., bei einem Hebe- fatz von 100 bis 150 v. H. in den beiden Gemeindegruppen 50 und 70 v. H. Bei einem Hebesatz von 150 bis 200 v. H. beträgt die zumutbare Belastungserhöhung in Gemeinden bis 25 000 Einwohner 35 v. H., bis eine Million Einwohner 50 v. H. Bei einem Hebesatz von 100 bis 250 v. H. sind es 25 und 40 v. H., bei einem Hebesatz über 250 v. H. 20 und 30 v. H. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist stets von einem Satz von 60 v. H. auszugehen. Innerhalb dieser Grenzen ist von einem Steuererlaß wegen Belastungserhöhung in der Regel abzusehen. Ob und inwieweit in Ausnahmefällen Belastungserhöhungen, die unter diesen Grenzen liegen, erlassen werden, liegt im Ermessen der Gemeinden. Die neuen Richtlinien bezeichnen ein solches Entgegenkommen insbesondere als notwendig gegenüber Grundstücken, bei denen im Rechnungs-
Handwerk und Heimarbeit erfaßt.
lehrer, Handelsvertreter. Ausgenommen von der Arbeitsbuchpfticht find die im Gesundheitswesen hauptberuflich selbständig Tätigen, z. B. Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktikanten und Dentisten, Hebammen sowie die Rechtsanwälte.
3. Mithelfende Familienangehörige der arbeitsbuchpflichtigen Berufstätigen, auch wenn sie nicht als Arbeiter und Angestellte _ beschäftigt werden. Z. B. erhalten mithelfende Ehefrauen das Arbeitsbuch, wenn ihre Tätigkeit sich nicht nur auf die bei Ehefrauen übliche Haushaltsführung, Betreuung der Kinder usw. erstreckt, sondern auch in Hilfsdiensten für die selbständige Berufstätigkeit des Ehemannes. Danach erhalten das Arbeitsbuch z. B. Ehefrauen, die in der Landwirtschaft oder im Einzel- handelsgeschäst ihres Ehemannes regelmäßig helfen, und nicht mehr volksschulpflichtige Kinder eines Heimarbeiters, die ihrem Vater bei der Heimarbeit helfen.
Es ist beabsichtigt, zunächst die selbständigen Berufstätigen der Landwirtschaft und deren mithelfende Familienangehörigen, sodann die Selbständigen und Familienangehörigen des Handwerks und weiter die Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister mit ihren mithelfenden Familienangehörigen zu erfassen, während die Ausgabe des Arbeitsbuches an die übrigen Berufsgruppen noch zurückgestellt wird. Die Arbeitsämter werden öffentliche Bekanntmachungen erlassen und die Personengruppen, denen das Arbeitsbuch nach der Verordnung vom 22. April 1939 neu auszustellen ist, in einer bestimmten Reihenfolge zur Antragsstellung a u f r u f e n.
jahr 1937 wegen Krisenmieten erheblicher Steuererlaß gewährt worden ist, ferner Grundstücken in großstädtischen Randgebieten, die höher bewertet sind als in der Innenstadt, und schließlich gegenüber gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kleinen und mittleren Umfangs.
Bei eigengenutzten Wohngrundstük- k e n wird die Belastungserhöhung erlassen, wenn sie dem Steuerschuldner nach seiner wirtschaftlichen Lage nicht zugemutet werden kann. Eine unverhältnismäßig hohe Belastung des Steuerschuldners ist allgemein anzunehinen, wenn die Belastung je nach Lage der Verhältnisse 20 bis 30 v. H. der gesamten Einkünfte beansprucht. Auch die Ver- mögenverhältnisse sind bei der Prüfung zu berücksichtigen. Wohl wollende Behandlung wird besonders bei den kleineren und mittleren Einfamilienhäusern empfö'hlen. Im Interesse der Ernährungswirtschaft wird eine weitgehende Begünstigung der Kleingartenlandgrundstücke als erwünscht bezeichnet. Das gleiche gilt bei unbebauten Grundstücken, die der Eigentümer selbst, jedoch nicht des Erwerbs wegen, als Gartenland benutzt. Auch bei anderen un- beberuten Grundstücken kann die Einziehung der vollen Grundsteuer zu einer unerträglichen Belastung des Steuerschuldners führen, besonders dann, wenn der Grundbesitz keine gewinnsüchtige
Kapitalanlage bildet und zurzeit zu keinem ange- messenen Preis verkauft oder aus zwingenden Gründen noch nicht bebaut werden kann. In derartigen Fällen haben die Gemeinden die Steuern soweit zu erlassen, daß dem Steuerschuldner nach seiner wirtschaftlichen Lage die Aufbringung der Steuer zugemutet werden kann. — Die neuen Weisungen gelten ab 1. April 1939, können aber mit Ausnahmen der Grenzen für die zumutbaren Belastungserhöhungen auch noch rückwirkend für 1 938 angewendet werden.
Jahrgang 1928/29 zu 90,7 v H in -er HI.
Berlin, 25. April. (DNB.) Am 50. Geburtstag des Führers wurde der neue Jahrgang 1 9 2 8/29 der zehnjährigen Jungen und Mädel in die Hitler-Jugend ausgenommen. Es handelt sich dabei noch nicht um die Anmeldung auf Grund der Jugenddienstpflicht. Von 551 309 Jugendlichen haben sich 509 083 Jungen, das sind 92,3 Prozent, von 519884 Jugendlichen 462 548 Mädel, das sind 89.0 Prozent, gemeldet. Die Gesamtzahl des Jahrganges beträgt 1 071 193, von denen 971631, also 90,7 Prozent, in die Hitler-Jugend eingetreten sind. In das Jungvolk und den Jungmäoelbund wurden von älteren Jahrgängen zum Geburtstag des Führers 1032 991 Jugendliche ausgenommen. Die hier aus freiwilliger Grundlage erfaßten Jugendlichen gehören allerdings nicht, wie die Jugendlichen, die bis 20. April 1938 eingetreten sind, der Stamm-Hitler-Jugend an. Sie können jedoch nach mindestens einjähriger Bewährung, sofern sie den Voraussetzungen der NsDAP. entsprechen, in die Stamm-HI. aufgenommen werden.
Wetterbericht
Das über Nordeuropa liegende Tiefdruckgebiet füllt sich rasch auf. Am Dienstag kam es bei uns zu wiederholten Schauern. Auch besteht, vor allem für die nördlicheren Teile des Reiches, die Schauerneigung noch fort. Die Temperaturen sind bei Luftzufuhr aus Nord weiter zurückgegangen und auch nachts, begünstigt durch kräftige Ausstrahlung bei heiterem Himmel, sinken die Temperaturen bis in Gefrierpunktnähe ab. Das durch die Kaltlustzufuhr über dem Ostatlantik aussteigende Hochdruckgebiet bleibt im wesentlichen wetterbestimmend.
Vorhersage für Donnerstag: Vielfach heiter und meist trocken, nachts sehr frisch, tagsüber nur mäßige Erwärmung. Winde von Nord.
Lufttemperaturen am 25. April: mittags 10,5 Grad Celsius, abends 9,5 Grad: am 26. April: morgens 6,6 Grad. Maximum 11,5 Grad, Minimum heute nacht 5,8 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 25. April: abends 10,2 Grad; am 26. April: morgens 9,2 Grad. — Niederschläge 1,6 mm.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Dr. Hans Thyriot. Verantwortlich für Politik und die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein (in Urlaub), i. V.: H. L. Neuner; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. III. 39: 10 200. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkauss- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.
Reue Mligkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer
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Hiermit möchte ich Ihnen meinen allerbesten Dank aussprechen, daß mir Ihre Gichtosint-Tabletten äußerst gute Dienste getan haben. Habe
mich mit meinem Ischiasleiden das ganze Jahr hindurch geplagt. Wo ich nur kann, empfehle ich Ihr Gichtosint.
Frau Helene Suchi, Landwirtschafterin. Fuchsmühl b. Wiesau, Oberpf., 5.1. 39.
• Ihre Gichtosint-Kur hat einen glänzenden Erfolg gehabt, und ich bin daher, trotzdem ich ohne Stock keinen Schritt gehen konnte, heute wieder ein froher und gesunder Mann. Ich danke Ihnen von Herzen.
Josef Ulrich, Kapellmeister. Nürnberg-S., Paulstraße 4/II, 27.2.39.
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Im 74. Lebensjahre.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Gießen (Stephanstraße 36), den 26. April 1939.
Gießen (Löberstraße 7)* den 25. April 1939.
Die Einäscherung findet auf Wunsch der Entschlafenen in aller Stille statt.
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In tiefer Trauer:
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