llr.96 Erster Blatt
188. Zahrgang
Dienstag, 2b. April 1938
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itet natürlich und sinnvoll auf eine möglichst lange Zeit entfalten können. Das setzt Verständnis und Zusammenarbeit voraus; wer sich aber a' 5 Bollwerk fühlt, will hemmen, will mter= drücken, will zwingen. Und wenn dieser Bollwerk- Geist nicht aus eigenen Kräften hemmen, zwingen und unterdrücken kann, so muß er sich Bundesgenossen für diesen Zweck suchen und spannt sich damit — von einer eingebildeten, aber wirksamen Vorstellung ausgehend — immer stärker und unheilvoller in ein allgemeines System widerstreitender Jträfte ein, das schließlich jeden Blick für die natürlichen und gegebenen Tatsachen trübt. Dann rast wohl eine Presse im mänadenhaften Irrsinn, aber dos Wohl eines vielleicht unter anderen Umständen lebensfähigen Staatsgebildes geht schlank vor die Hunde.
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Gliederungen und der ihr angeschlossenen verbände im Lande Oesterreich Weisungen zu erteilen. Er kann die Aufsicht über die öffentttch-rechtlichen Körperschaften und Anstalten im Lande Oesterreich ausüben.
5. Der Reichsmini st er des Innern als Zentralstelle zur Durchführung der Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich hat bei seinen Maßnahmen im besonderen ln Fragen der Rechtsehung das Einvernehmen mit dem Reichskommissar sicherzustellen. Der R e i ch s beauftragte für Oesterreich (§ 1 Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 16. Wärz 1938 (RGB. 1, Seite 249), wird dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich angegliedert.
Berlin, den 23. April 1938.
Der Führer und Reichskanzler: gez. Adolf Hitler.
Der Reichsmrnifter des Innern:
gez. Dr. Frick.
Der Reichsmlnifter und Lhef der Reichskanzlei: gez. Dr. Cammers.
denskonferenz mit gefälschten Landkarten und gefälschten statistischen Daten die Großmächte irregeleitet und auch auf diese Weise Ober-Ungarn ergattert, das jahrtausendelang ein Bestandteil Ungarns war. Die ganze innere Einrichtung der Tschechoslowakei steht im diametralen Gegensatz zur Idee der verheißenen „östlichen Schweiz".
Die ungarische, deutsche und polnische Bevölkerung der Republik entbehrt bis zum heutigen Tage jener elementarem Rechte, die ihr der M i n d e r h e i t e n v e r t r a g wie auch die S t a a t s o e r s a s s u n g und die sonstigen Gesetzes des Staates zusichern. Die tschechoslowakische Republik hat dem sowjetrussischen Bolschewismus eine Drücke nach Mitteleuropa gebaut und gefährdet dadurch die mitteleuropäische Kultur wie'auch die bürgerliche und gesellschaftliche Ordnung Europas. Die die Mehrheit der tschechoslowakischen Republik bildenden nationalen Minderheiten, die Deutschen, Slowaken, Ruthenen, Polen und Ungarn, sind im höchsten Maße unzufrieden mit der auf Unterdrückung und Ausbeutung eingestellten Nationalitätenpolitik des Prager Regimes.' In Anbetracht alles dessen ist es unseres Erachtens im Interesse des Friedens und der ungestörten Entwicklung Europas an der Zeit, daß diese schmachvollen Zustände ein Ende nehmen, und daß das Nationalitätenproblem der Tschechoslowakei endlich gründlich gelöst werde."
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Aus derselben Gedankenwurzel entwickelt Konrad Henlein die 8 Punkte einer innertschechischen „Staats- und Rechtsordnung". Daß auch hier der Ordnungsgedanke so stark anklingt, darf nickt Wunder nehmen. Was
Das Scho in Warschau.
Em Kantonstaat nach Schweizer Muster.
Warschau, 25. April. (DNB.) Die Warschauer Presse beschäftigt sich ausführlich mit der Rede Konrad Henleins. Kurjer Czerwonny stellt fest, daß die Unterdrückung der Henlein-Bewegung mit Gewalt heute nicht mehr durchführbar sei, denn die Sudetendeutsche Partei sei eine zu mächtige Organisation geworden. Im übrigen wisse man nicht, wer sich Henlein entgegenstellen sollte. Es gebe nur einen einzigen möglichen Ausweg, daß die Tschechen sich mit der Schaffung eines kantonalen Staates einverstanden erklären, der in seiner Struktur an d i e Schweiz erinnern würde. Wenn die Deutschen aber eine Autonomie erhalten, dann müßte sie ebenfalls den übrigen Nationalitäten zuerkannt werden, und dann wäre die Vorherrschaft der tschechischen Nation im Staate beseitigt. Tschechen hätten nur auf dem Gebiet zu regieren, das von Tschechen bewohnt werde. Die Erklärung Henleins, daß die Deutschen entgegen ihrem Willen dem tschechischen Staat einverleibt worden seien, der alle Minderheiten unterdrücke, der die Bedingungen des Vertrage» von St. Germain und die übrigen Abkommen bräche, diese Erklärung entspreche der Stimmung, die die Nichttschechen beherrsche.
Jgd. 8:1 (4:1). Mes mehrfach Sieg über die bzeit stand der
Gauleiter Bürckel Reichskommissar für Oesterreich.
Unmittelbar -em Führer unterstellt und bis zum ^.Mai nachstenZahres mit der Durchführung der Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich beauftragt.
Berlin, 25. April. (DRV.) Amtlich wird nach- tehender Erlaß des Führers und Reichs- ‘analere über die Bestellung des Reichskommif- ars für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich bekanntgegeben:
1. Zum Reichskommissar für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich bestelle ich den Gauleiter Bürdet- Saarp'al).
2. Der Reichskommissar hat für den politischen Aushau und die Durchführung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiedereingliederung Oesterreichs in das Deutsche Reich zu sorgen.
3. Der Reichskommissar hat seinen Dlenstsih in Dien. Er untersteht mir unmittelbar und hat seinen Auftrag nach meinen Weisungen bis zum 1. 7Nai 1 939 zu erfüllen. An diesem Tage endet sein Auftrag.
4. Der Reichskommissar ist befugt, den Dienststellen des Reiches im Lande Oesterreich, den Dienststellen des Landes Oe si erreich und der ehemaligen österreichischen Bundesländer sowie den Dienststellen der R a t i o n a l s o z i a l i st i- schen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer
jung organifrher Volkspersönlichkeiten des tschechoslowakischen Nationalitätenstaates. Alles anirre ergibt sich von selbst. Im Namen dieser Auffassung hoben an sich die Tschechen ihren Kampf gegen das clte Oesterreich geführt. Dieses alte Oesterreich — so wenig es seinen eigenen staatlichen Notwendigsten entsprochen hat! — ließ den Tschechen die Möglichkeit, in wenigen Jahrzehnten einen voll- lommenen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen unb sozialen Volkskörper aufzubauen, so daß sie im Kriege und besonders 1918 als fertiger Staat v im Staate dastanden. Es ist nun überaus interessant, daß der tschechische Altpräsident Thomas Nasaryk schon im September 1914(0 — chs er in Holland Fühlung mit englischen politischen Freunden suchte — zu deren maßloser Überraschung den Volksgedanken über Doro war s imb die „historisch-politischen Länder der böhmischen Krone" als tschechisches Kriegsziel proklamierte. Damit war der weite Sprung vom Volksgedanken zu jenem imperialistischen Chauvinismus getan, der im Namen eines als Aushängeschild mißbrauchten „nationalen Selbstbestimmungsrechtes das Selbstbestimmungsrecht aller anderen Volker öes|elben Raumes leugnete. Was jetzt den Tschechen zugemutet wird, ist nichts anderes als daß sie sich zu ihrem eigenen Gedankengute der Vorkriegszeit Zurua- bequemen und sich ehrlich und klar auf den Boden des Volkstums-Gedankens stellen. Las Volkstum aber schwebt nicht in der Lust, es ist eine moralische Persönlichkeit und hat darum Anspruch auf alle Rechte einer juristischen Person- liijfeit ja der Volkstums-Gedanke greift durch seine Verbindung mit Blut und Boden weiter als irgendein anderer Persönlichkettsanspruch.
Der Führer an Seyß-Äanaii.
Oer Aeichsstatthatter wird nach Jahresfrist Mitglied der Neichsregierung
Prag hat sich also zu erklären! Die Probleme sind- Ordnung, also Lebensentfaltung im mitteleuropäischen Raum nach außen; und Anerkennung des Volksgedankens als Ordnung nach innen! Ein tschechisches Bekenntnis zur Ordnung ist deshalb im Qnlereffe dieses Staates so vordringlich, weil er nach außen und nach innen keine echten Freunde hat T-ine Beziehungen zu Deutschland, Palen und Ungarn sind korrekt; sein Gesund-r uu- Rumamen nugte wegen eines chaummsUsch-impermMschen
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Gleichzeitig hat der Führer an den Reichsstatthalter in Oesterreich, Dr. Seyß-Jnquart, folgendes Schreiben gerichtet:
Herr Reichsstatthalter!
Durch den in Abschrift anliegenden Erlaß vorn heutigen Tage habe ich den Gauleiter Bürckel zum Reichskommissar für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich bestellt. Ich bemerke dazu folgendes:
Der mir unmittelbar unterstellte Reichskommissar soll für ein Jahr, innerhalb dessen die Wiedereingliederung Oesterreichs im wesentlichen durchgeführt sein muß, als mein Verbindungsmann sowohl roie Ihnen d i e Aufgaben erleichtern, die die Wiedereingliederung Oesterreichs in das Reich in politischer, rechtlicher, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht mit sich bringt. Es wird ihm im besonderen obliegen, bei der vom Reichsminister des Innern als Zentralstelle für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich zu vollziehenden Rechtsangleichung und Rechtseinführung maßgebend mitzuwirken und für die Reichsregierung und für die Partei mit Ihnen zu prüfen, ob und wann das deutsche Reichsrecht auf den verschiedenen Rechtsgebieten in Oesterreich eingesührt oder österreichisches Recht angeglichen werden soll. Ihre Ausgabe wird es sein, als mit der Führung der österreichischen Landesregierung beauftragter Reichsstatthalter, das neue Recht in Oesterreich durchzufuhren. Wenn nach Jahresfrist die Wiedereingliederung Oesterreichs in das Deutsche Reich im wesentlichen vollendet sein wird, werde ich Sie zum Mitglied der Reichsregierung ernennen, damit Sie bann an dieser Stelle weiter für Oesterreich im Großdeutschen Reiche mitwirken können.
gez. Adolf hitter.
Die WeidMiiw.
Der Führer und Reichskanzler hat den Gauleiter Bürckel -Saarpfalz zum Reichskommissar für die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich bestellt. Als solcher untersteht der neue
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Reichskommissar unmittelbar in seiner Arbeit dem Führer; er ist gewissermaßen der Verbindungsmann zum Reichsstatthalter von Oesterreich, Dr. Seyß-Jnquart, und hat -mit diesem alle die Ausgaben zu lösen, die der Anschluß aufgeworfen hat und die innerhalb eines Jahres gelöst werden sollen und gelöst werden.
Die geschichtliche Entwicklung Oesterreichs hat zahlreiche Besonderheiten für die Oesterreicher mit sich gebracht, die einer -weitgehenden Einigung aber nur im Rechtswesen entgegenstehen, denn die besondere kulturelle und geistige Art unserer Landsleute Oesterreichs wird gerade im nationalsozialistischen Staat ebenso erhalten und gefördert werden wie sie in den einzelnen Landesteilen Deutschlands gefördert wird. Denn wenn auch der wationalsozialistische Staat alle aufbauwilligen Kräfte zufammenfaßt, so läßt er doch den Stammescharakter unbehelligt, ja, er fördert ihn aus der Erkenntnis heraus, daß aus der Vielheit die Einheit erwachsen ist und ein ober Zentralismus nach französischem Vorbild, der das urwüchsige Leben außerhalb der Hauptstadt zum Verdorren bringt, zu verwerfen ist.
Es gibt wohl fein bezeichnenderes Gegenbeispiel zu dieser germanischen Art als die französische. Der französische Derwaltungszentralismus setzte sckvn unter Heinrich IV. ein, wurde unter Ludwig XIV. durchgeführt, schließlich durch die französische Revolution insofern übersteigert, als sie an die Stelle der alten Provinzen rein schematisch das französische Gebiet in Departements mit ihren Präfekten und Unterpräfekten einteilte, die ihre Weisungen selbst über lokale Dinge lediglich von Paris aus erhielten. Napoleon hat dieses System beibehalten und auch auf die eroberten Gebiete ausgedehnt. Dieses Verwaltungssystem hat das einst blühende Leben in Frankreich außerhalb von Paris erstickt, die alten Kulturzentren sind heute nichts als Vorstädte von Paris, und jede bemüht sich, natürlich vergebens, dem- Pariser Vorbild nackzuäffen. Die Entwicklung im Deutschen Reiche ist anders vor sich gegangen. Neben Berlin und Wien sind eine ganze Reihe von Städten Kulturzentren ihrer
Brld)etnt täglich, außer Sonntags und Feiertags Beilagen: Die Illustriert» Vieyener Familienblätter tzeimatimBild Die Scholl, Monatr-vezugsprets:
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Druck und Verlag: vrühlsche Universitätsdruckerei R. Lange in Gießen. Schristlettvng und Geschäftsstelle: Schulstratze r
Ausbruches abberufen werden. In der tschechischen Innenpolitik kämpfen Deutsche, Ungarn, Polen, Ruthenen und nicht zuletzt die mit ck>en Tschechen sprachverwandten Slowaken um Lebensfreiheit und Atemraym. Eine solche Lage verbietet die getragene Geste, die gewichtige Phrase, das Spiel der kleinen Mittel. Aus tiefster und fast verzweifelter Dolksnot — die Tschechoslowakei ist das Land, wo der Hunger ein Hilfsmittel der Politik ist! — haben die Sudetendeutschen den Weg zur Einheit gesunden; in der gleichen Front stehen die anderen Dolksteile der "Tschechen Prag muß den Weg vom allgemeinen Mißtrauen zum Vertrauen finden!
Dr. Ho.
„Ohne Befragen
und gegen ihren Willen."
Scharfer ungarischer Protest.
Budapest, 25. April. (DNB.) Die Ungarische Reoisionsliga fordert die sofortige Lösung des Nationalitätenproblems in der Tschechoslowakei. In der Entschließung heißt es: „Die Tschechoslowakei ist eine wahre Schändung d e s Selbstbestim- mungsrechtes der Völker, da ihr sämtliche nichttschechischen Völker ohne Befragung unb gegen ihren Willen einverleibt wurden. Die tschechischen Machthaber haben während der Frie-
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Wir sprachen vorhin von einer mitteleuropäischen II Ordnung. Aufgabe jebes Friebens ist es, eine solche Qrbnung unter den Staaten und Völkern zu be- xünden, daß sich die Kräfte aller Friedensteilneh-
Landschaft, und diese Eigentümlichkeit soll aufrecht erhalten werden. Ministerpräsident Göring hat noch in der letzten Woche sich gegen einen schematisierenden Formalismus und Zentralismus gewendet.
Aber diese Bewahrung der Eigenart der germanischen, zu einer Einheit gewordenen Stämme hat nichts zu tun mit jenen Rechten, die ehedem das Wesen des deutschen Partikularismus aus- machten und eifersüchtig gewahrt wurden. Noch Bismarck konnte das Vorrecht der Bayern, ihr Heer in himmelblauen, der Sachsen, ihre Soldaten in grünen oder andersfarbigen Hosen marschieren zu lassen, nicht beseitigen und ebensowenig die sonstigen „partikularistischen Belange". Erst die Zeit brachte hierin eine Aenderung, und durch die Einführung eines allgemein deutschen bürgerlichen Rechtes für das ganze Reich, wurde eine Rechtsgleichheit ebenso erzielt wie die Einführung der Reichsmark dem vielgestaltigen deutschen Münz- wesen ein wohlverdientes Ende bereitete. Das Land Oesterreich hatte ein anderes bürgerliches Recht als das Deutsche Reich, hatte ein anderes Verwaltungsrecht, eine andere Währung usw. Was der große Volkswirt Friedrich List vor hundert Jahren forderte und von allen Trägern eines gesamtdeutsche» und jetzt endlich in Erfüllung gegangenen Wunschtraumes immer wieder verlangt wurde: ein Reich, ein Recht, eine Währung, eine Wirtschaft, das ist erst unter dem Nationalsozialismus verwirklicht worden und der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Oesterreichs wird zusammen mit dem Reichsstatthalter in Wien, Dr. Seyß-Jnquart, dafür sorgen, daß innerhalb eines Jahres auch im Lande Oesterreich die Angleichung vollzogen ist und die tausenderlei Uebergange sich möglichst schmerzlos vollziehen, damit der Oesterreicher endgültig auch rechtlich und wirtschaftlich und kulturell mit Gesamtdeutschland so verwächst wie der Preuße, der Württemberger, der Bayer, der Sachse. D. S.
Weitere Angleichungsmaßnahmen.
Von großer Bedeutung ist auch die endgültige Umstellung der bisherigen in. Oesterreich herrschenden Währung auf die Reichsmark. Dom 25. April bis 15. Mai nehmen alle öffentlichen Kaffen Schillingnoten entgegen, um sie gegen Reichsmark umzutauschen. Unter Umständen ist ein? spätere Umwechslung bis 31. Dezember 1938 möglich. Die Österreichische Nationalbank tritt daher in Liquidation. Die Aktionäre erhalten als Gegenwert Sckatzanweisungen des Deutschen Reiches, die in 20 Jahren fällig sind und sich zu 4,5 o. H. verzinsen. Die bisherige Nationalbank hat in den Jahren 1936 und 1937 Dividenden in gleicher Höhe ausgezahlt, so daß die Aktionäre keinen Schaden erleiden. Die österreichtsche Landesregierung hat verfügt, daß nur noch 2 v. H. inländische Juden am Hochschulstudium t e i I n e h m e n dürfen, während bisher die Wiener Universität mit 19,42 v. H. eine unverhältnismäßig große Derjudung aufwies. Don Interesse ist auch die Rede des österreichischen Justizministers Dr. Hueber, der die bisherige Zivilprozeßordnung als eine Meisterleistung des österreichischen Rechts ansieht, während er eine Vereinheitlichung des Strafrechts als besonders notwendig bezeichnete. Die rassengesetzlichen Bestimmungen und die Bestrafung von Hoch- und Landesverrat werden in Kürze dey im Reich herrschenden Gesetzen anzugleichen sein. Von großer Bedeutung ist auch die Kundgebung des Führers an den Reichsstatthnlter Dr. Seitz-Inquart, der nach Ablauf der auf ein Jahr berechneten Umstellung in Oesterreich Mitglied der Reichs- regierung fein wird, um auch an dieser Stelle für das Großdeutsche Reich wirken zu können.
Prag hat das Wort.
In den letzten Wochen haben die bewußt sudetendeutschen Zeitungen zu den innenpolitischen Verhältnissen der Tschechei nicht Stellung nehmen können. Taten sie es, so wurden sie mit den weißen Flecken geziert, die der Rotstift der Zensur geschaf- fm hatte. Und die Zensur wurde so gehandhabt, daß ihre Entscheide spät kamen und die bereits gedruckten Auflagen die vorgesehenen Postzüge nicht er- vichen konnten. Zur geistig politischen Einengung her Meinungsäußerung trat die bewußte materielle Schädigung. Diese sudetendeutschen Zeitungen konnten nichts anderes tun als an Stelle eines eigenen innenpolitischen Leitartikels Meinungsäußerungen tschechischer Blätter abzudrucken. Und man kann fegen, daß damit ein gewisser Leitartikel--„Ersatz" erreicht wurde, denn diese tschechischen Zeitungsstim- rtien waren bis auf wenige Ausnahmen so durchtränkt von chauvinistischem Imperialismus, von blindem nationalistischem Selbstgefühl, von hemmungslosem Haß, daß sich der Leser ein sehr klares Md von der geistigen Verfassung weiter Kreise des tschechischen Volkes machen konnte; und wiederum log der Rückschluß nahe, welches Käfigleben die Sudetendeutschen führen müssen, wenn jäher Haß und blinde Wut selbst in politisch gespannten Zeiten ihr ungehemmtes Unwesen auf tschechischer Seite treiben dürfen.
Das ist der Hintergrund, von dem sich die Rede Äonrad Henleins abhebt. Henleins politisch- rednerische Aufgabe war, den Ausbrüchen eines wilden Hasses die Klarheit und Sachlichkeit eines Programmes entgegenz setzen, das die Tschechoslowakei als lebensfähig und lebenswert im Rahmen einer sinnvollen mitteleuropäischen Ordnung erscheinen läßt. Henlein hat für die Erreichung die-' [es Zieles drei außenpolitische Voraussetzungen genannt, nämlich eine Revision des falschen tschechischen Geschichtsmythos, Verzicht auf hie „unglückliche" Auffassung, das tschechische Volk sei berufen, ein slawisches Bollwerk gegen ben sog. deutschen Drang nach dem Osten zu sein, rnb schließlich eine allgemeine Außenpolitik, die die Tschechoslowakei aus der Reihe der Feinde des deutschen Volkes herausführt.
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