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Aus den Gießener Gerichtssälen

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beteiligt war. Für seine selbstlose Arbeit im Dienste der ostdeutschen Heimat wurde ihm Dank und An- erkennung ausgesprochen. Nach einem Ueberblick über die Verhältnisse in der alten Heimat und mit dem Hinweis auf einen Sommerausflug wurde der geschäftliche Teil geschlossen, i

** Unfall. Der 82jährige Rentner Ernst Franke, Walltorstraße 4 erlitt bei einem Ver- kehrsunfall eine rechtsseitige Hüftoerletzung. Der be­dauernswerte Mann mußte in die Chirurgische Kli­nik verbracht werden.

jüngster Zeit oberhalb des Sportplatzes eine Maul­beerpflanzung erstehen lassen.

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Or. Hildebrandt spricht in Großen-Buseck.

Am 1. April wird in einer Versammlung in Großen-Buseck der frühere Kreisleiter des Kreises Wetterau, Dr. Hildebrandt, der jetzt im Stabe des Gauleiters tätig ist, zu den Volksgenossen über die Volksabstimmung am 10. April sprechen.

Maul- und Klauenseuche im Kreis Wettcrau.

NSG. In Schwalheim im Kreise Wetterau ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Sämtliche Maßnahmen, die aus Anlaß dieser Seuche getroffen sind, werden aufgehoben. Neu ist die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Dorn-Assen- heim und Rockenberg ausgebrochen. Der Sperrbezirk wird aus den Gemeinden Dorn-Assen- heim und Rockenberg gebildet, während die Gemar­kungen beider Gemeinden zum Beobachtungsgebiet erklärt wurden.

Landkreis Gietzen.

5 Steinbach, 25. März. Am gestrigen Don­nerstag fand eine Besichtigung der heruntergeholten Tu.rmspitzenbekleioung durch die Baube­hörde statt. Außer dem Hahn, der, wie schon be­richtet, erneuert werden muß, sind auch an dem Helmaufsatz größere Erneuerungsarbeiten erforder­lich, die von dem hiesigen Spengler Karl Haas ausgeführt werden.

< Ruttershaus en, 25. März. In unserer Gemeinde fand eine Verdunkelungsübung statt, die besten Verlauf nahm. Die Alarmierung geschah durch die von der Gemeinde neu angeschaff­ten elektrischen Sirenen. Die Gemeinde hat in

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Außerdem kaufte der Angeklagte gegen Provision für einen jüdischen Viehhändler aus Lauterbach, der inzwischen nach Amerika emigriert ist, Vieh aus. Eines Tages hatte dieser dem E. 1870 Mark ohne Quittung zum Ankauf von Vieh aus­gehändigt. Von dieser Summe verwandte der An­geklagte 300 Mark zum Ankauf eines Rindes, das er dann nach Frankfurt lieferte. Als der jüdische Viehhändler von dem Angeklagten sein Geld zurück­forderte, bestritt dieser, jemals von ihm Geld er­halten zu haben. Da er diesem Viehhändler keine Quittung ausgestellt hatte, glaubte der Angeklagte, daß man ihm nie den Erhalt des Geldes beweisen könne. Um zu seinem Geld zu kommen, benachrich­tigte der Jude die Gendarmerie. Als der zuständige Beamte vor einer Gastwirtschaft, in der sich der Angeklagte, wie er wußte, befand, anlangte, ver­suchte man scheinbar von dritter Seite den Ange­klagten zu warnen. Der Beamte sprang in die Wirtsstube und sah, wie der Angeklagte versuchte, einem anderen Viehhändler seine Brieftasche zuzu­stecken. Dieser Zeuge, wie auch der Sohn der Gast­wirtin, sagten trotz eingehender Vorhalte unter Eid aus, daß sie nicht gewußt hätten, daß die Brieftasche Geld des ihnen persönlich unbekannten jüdischen Viehhändlers, der kurz vorher schon ein­mal mit dem Angeklagten im Nebenzimmer der Gastwirtschaft verhandelt hatte, enthielt.

Bei seinen ersten Vernehmungen bestritt der An­geklagte, auf das entschiedenste, Geld von dem jüdischen Händler aus Lauterbach erhalten zu haben. Ja, er bestimmte sogar seinen Schwager, einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu schreiben, in welchem dieser behauptete, er habe dem Ange­klagten ein größeres Darlehen gegeben. Die Dar- lehensvaluta sei nun mitbeschlagnahmt worden. Er bitte die Staatsanwaltschaft, ihm diesen Betrag es handelte sich um ungefähr tausend Mark aus­zuzahlen. Aber auch dieser Schwindel wurde auf­gedeckt, und erst bei seiner zehnten Vernehmung gab der Angeklagte zu, daß er das Geld von seinem jüdischen Auftraggeber erhalten habe.

Der Angeklagte wurde wegen schwerer Urkunden- fälschuna in Tateinheit mit Betrug in neun Fällen, wegen Unterschlagung und Betrugs, unter Aner­kennung mildernder Umstände, zu einer G e f ä n g- nisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Drei Monate und drei Wochen gelten durch die Unter­suchungshaft als verbüßt. Außerdem wurde dem Angeklagten auf zwei Jahre verboten, den Beruf eines Viehhändlers auszuüben. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Amtsgericht Gießen.

Am 24. August 1937 fuhr der W. H. aus Wieseck, von Marburg kommend, mit einem leeren Last­kraftwagen auf der Straße MarburgGießen. In der Nähe der Karlsruhe wollte der Angeklagte, der sechs Wochen vorher seinen Führerschein Erhalten hatte, in den befestigten, nach Wieseck führenden Feldweg einbiegen. Drei Bäume vor der Straßen­abzweigung, also ungefähr in einer Entfernung von nur 25 Meter, zeigte der Angeklagte bzw. dessen Bewahrer durch den Richtungszeiger die Ab­sicht an, die Fahrbahn nach links zu verlassen. Als der Angeklagte mit seinem Wagen die Straße über­querte, rannte ihm ein in derselben Richtung fahrender Personenwagen in die Flanke. Die In­sassen dieses Wagens, die ihr Fahrzeug nicht mehr zum Halten bringen konnten, wurden verletzt. Durch Strafbefehl erhielt der Angeklagte wegen fahr­lässiger Körperverletzung und Uebertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung eine Geldstrafe von 100 Mark. Gegen diesen Strafbefehl legte der W. H. Einspruch ein. Aber auch die Hauptverhandlung er» aab, daß der Angeklagte durch sein verspätetes Anzeigen seiner Richtungsänderung den Unfall her­beigeführt hatte. Es blieb daher bei der im Straf­befehl ausgesprochenen Strafe.

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Sezirksschöffengericht Gießen.

Vor dem Bezirksschöffengericht, das am gestrigen Freitag in Büdingen tagte, hatten sich der Heinrich Ochsenhirt, der Wilhelm Ochsenhirt und der Georg Lusch aus Rohrbach zu verantworten. Die Anklage wirft dem Angeklagten Heinrich Ochsenhirt vor, sich der Beleidigung und der falschen Anschuldigung schuldig gemacht zu haben. Er habe in einer Anzeige on die Staatsanwaltschaft behauptet, der Bürger­meister Sch. aus Rohrbach habe sich der Verleitung zum Meineid schuldig gemacht. Bei einer Verneh­mung gab er an, dieser Bürgermeister habe vor kurzem gesagt, daß der Oberamtsrichter E. sich mit Butterwecken schmieren lasse, dann seinen Talar an­zöge und die Leuteverknurre". In einem Schreiben an das Amtsgericht verdächtigte er weiterhin den Bürgermeister Sch. der Brandstiftung. In Schreiben an die Kreisleitung, an die Gauleitung in Frankfurt und an den Stellvertreter des Führers behauptete er schließlich, der Bürgermeister Sch. sei ein Juden­freund und machte ihm weitere unehrenhafte Hand­lungen zum Vorwurf. Die angestellten Ermittlungen ergaben die vollkommene Haltlosigkeit der Behaup­tungen.

Der Angeklagte Wilhelm Ochsenhirt hat sich zu verantworten unter der Anklage, behauptet zu haben, der Bürgermeister Sch. habe versucht, ihn zum Mein­eid zu verleiten und er, Sch., habe in seiner Gegen­wart weiterhin die obige abfällige Aeußerung über den Oberamtsrichter E. getan. Dem dritten Ange­klagten, derb G. Lutsch, wirft die Anklage die Be­hauptung vor, der Bürgermeister Sch. habe eine Güterhalle in Brand gesteckt und die in ihr ent­haltenen Waren zum Teil verkauft.

Zur Verhandlung ist eine große Anzahl von Zeu­gen geladen. (Die Sitzung dauert noch an.) Große Strafkammer Gießen.

In mehrstündiger Sitzung hatte sich gestern die Große Strafkammer Gießen mit dem Karl E. aus Burkhards bei Gedern zu befassen. Im Jahre 1934 begann der Angeklagte mit dem An- und Verkauf von Kleinvieh. Als er dann sich mit dem Handel von Großvieh befaßte, und es sich zeigte, daß er diesem nicht ganz gewachsen war, beging er die ersten strafbaren Handlungen. Der Angeklagte geriet durch geschäftliche Mißerfolge in Schulden. Um sich die ihm fehlenden Mittel zu be­schaffen, fälschte er neun Wechsel, indem er die Unterschriften der Indossanten und Akzeptanten selbst anferttgte. Anstatt durch ehrliche Arbeit feine Gläubiger zu befriedigen, hatte es der Angeklagte auf diese unsaubere Art verstanden, sich in den Besitz von ungefähr 1750 Mark zu setzen.

Durch seine geschäftlichen Beziehungen war der Angeklagte auch mit einem Frankfurter Viehhändler bekannt geworden. Dieser gab ihm zum Ankauf von Vieh 500 Mark. Für 350 Mark kaufte darauf der Angeklagte eine Kuh. Dieses Tier wurde ihm aber, als er es nach Frankfurt transportieren wollte, gepfändet. Anstatt den Darlehensrest zum Ankauf von Dich zu verwenden oder dem Frank­furter Händler zurückzugeben, verwandte der An­geklagte diese 150 Mark für sich selbst.

In gewissenloser Weise verfuhr der Angeklagte aber dem Zeugen W. gegenüber. Dieser Zeuge be­saß neben drei kleinen Äeckerchen als Hauptver­mögenswert eine Kuh. Um feine Gläubiger be­zahlen zu können, wollte dieser 64jährige Zeuge seine Kuh verkaufen. Er verhandelte deshalb mit detn Angeklagten. Dieser ließ durch einen Jungen die Kuh abholen und dem Zeugen ausrichten, die Kuh sollte bei den Eltern des Jungen, die ange- gesehene Geschäftsleute sind, abgemolken und ge­mästet werden. In Wirklichkeit verkaufte der Än- geklagte sofort die Kuh nach Frankfurt. Den Kauf­preis behielt er für sich. Dem Zeugen droht nun die Zwangsvollstreckung.

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Kreis Schotten.

§ Laubach, 24. März. In dem mit vielen Blu­men geschmückten Saale derTraube" fand ein sehr gut besuchter Heimatabend statt, bei dem auch die Preisverteilung anläßlich des letztjährigen Blumenschmuckwettbewerbes vorgenom­men wurde. Die Veranstaltung wurde eingeleitet mit der OuvertüreDichter und Bauer", gespielt von Frau Bias und Herrn Bröckelmann An­schließend trug Ilse Desch einen VorspruchBlu­men und Lieder" vor. Nach der Begrüßungsan­sprache des Bürgermeisters Högy zeigte Obstbau­inspektor Metternich (Büdingen) eine Reihe schöner (farbiger) Aufnahmen aus Laubach und Bü­dingen, wobei er bei jedem Bilde auf die für die Bewertung des Blumenschmuckes maßgebenden Punkte hinwies. Die folgende Verlosung von Blu­men war bald restlos ausverkauft. Ganz besonderen Anklang fanden auch die von Inspektor M etter- n i ch vorgeführten LichtbilderLaubach in Herbst­färbung". Bei der Preisverteilung anläßlich des Blumenschmuckwettbewerbes 1937 wurden sodann insgesamt 98 Bewertungen bekanntgegeben. Für die beste Leistung erhielt Schuhmacher Christian P f e i f- f e r den Zusatzpreis der Landesbauernschaft Hessen- Nassau. Die Veranstaltung wurde umrahmt von dem Gesang schöner Volkslieder Zum Schlüsse richtete Bürgermeister Hügy, nachdem er den Preisträ- aern und allen denen gedankt hatte, die zur Ver­schönerung des Abends beigetragen hatten, einen Appell an die Anwesenden, weiterhin an der Ver­schönerung des Stadtbildes durch eifrige Förderung des Blumenschmuckes mitzuwirken. Mit dem Sieg- Heil auf den Führer, das der Ortsgruppenleiter Braun ausbrachte, und dem Gesang der beiden National-Hymnen fand der schön verlaufene Hei­matabend seinen Abschluß.

Rundfunkprogramm

Sonnlag, 27. Marz.

6 Uhr: Hafenkonzert. 8.15: Gymnastik. 8.30: Ev. Morgenfeier. 9.10: Rufe über Grenzen.Heimat" von Gustav Leutelt. 9.30: Chorgesang. 10: Was dich nicht umbringt, macht dich stärker. 10.30: Ewiges Deutschland. 11.15: Die Wohnung des Glücks. Eine Hörfolge. 12: Neue deutsche Fliegermusik. 13.15: Musik am Mittag. 14: Für unsere Kinder:Hoch auf dem gelben Wagen". Kasperle in Mittenwald, wo die Geigenwachsen". 14.30: Uns gehört der Sonntag! Ein Reigen sorgloser Melodien. 15.25: Ein Sonntag im Goldhaubental. 16: Nachmittagskonzert. 17 dis 17.20: Rugby-Länderkampf Deutschland Frank­reich im Stadion Frankfurt a. M. 17.45: Kammer­musik. 18.45: (Berlin auf Wachs): Internationale Schiwettkämpfe auf dem Feldberg (Schwarzwald). Einweihuna des neuen Schistadions und großer Sprunglauf. 19: Nachrichten. 19.10: Umschaltung: Der Reichsarbeitsführer verabschiedet die aus dem Reichsarbeitsdienst ausscheidenden Arbeitsmänner und Arbeitsmaiden. 19.45: Der Sportspiegel des Sonntags. 20:Die lustige Witwe". Operette. 22: Nachrichten. 22.15: Sportbericht.

Montag, 28. März.

6 Uhr: Morgenlied. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zpr Werkpause. 9.30: Nachrichten. 9.40: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 9.52: Hochstapler auf der Speisekarte. 10: Schulfunk. 11.40: Volk und Wirtschaft: Ein Rekordjahr des Films. 12: Schloßkonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Schloßkonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Das Stündchen nach Tisch ... 15: Kammermusik. 15.30: Für unsere Kinder: Jetzt basteln wir... 16: Nachmittagskonzert. Das Mikro­phon unterwegs. 18: Zeitgeschehen. 18.30: Der fröh­liche Lautsprecher. (Schallplatten.) 19: Nachrichten. 19.10: Kleine Abendmusik. 20: Soldaten und der Reichsarbeitsdienst fingen und spielen. Ein Wunsch­konzert für das WHW. Veranstaltet von dem Wehr­kreiskommando des Wehrkreises IX und dem Arbeite- gau XXII des Reichsarbeitsdienstes gemeinsam mit dem Reichssender Frankfurt. 22: Nachrichten. 22.30: Nachtmusik und Tanz. 24 bis 2: Nachtkonzert.

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| jüngsten politischen Ereignisse behandelte.

Kreis Wehlar.

<5 Krofdorf, 25. März. Am Donnerstag­mittag ereignete sich hier in der Kreuzung Wiesen- straße-LaunSbacher Straße ein Verkehrsun­fall, von dem zwei hiesige altere Einwohner be­troffen wurden. Der eine, Maurermeister A. Schie­fe r st ei n , kam mit seinem Leichtmotorrad aus der Launsbacheb Straße und stieß auf den Per­sonenwagen des anderen, der die Wiesenstraße ent­lang fuhr. Trotz mäßiger Geschwindigkeit beider­seits fiel der Motorradfahrer so unglücklich gegen Den Wagen, daß er einen Schlüsselbeinbruch und Rippenprellunaen und eine erhebliche Verletzung am Kopf erlitt. Hilfsbereite Ein­wohner standen dem Verletzten tatkräftig bis zum Eintreffen des Arztes bei. Der Autofahrer blieb unverletzt. Die Fahrzeuge' wurden nur leicht be­schädigt.

Kreis Lauterbach.

* Lauterbach, 26. März. Heute kann Herr Joh. G e r b i g , Lindenstraße 41 wohnhaft, bei bester Gesundheit seinen 8 0. Geburtstag feiern.

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