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Durch das Abschiedsgemurmel im Flur man eine Helle Stimme.Mutter hab ich Hunger!"

Lisbeth!" rief Ursel, als die Mutter mit

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Da haben Sie aber Glück gehabt", mischte sich das eine ältliche Fräulein ein,daß Sie einen s» ehrlichen Fahrer hatten." .

Wieso?" "fragte Carla gereizt.Sind denn Taxi­fahrer weniger ehrlich als andere Leute? Dieser war überhaupt ein ganz fabelhafter Kerl."

Geschmackssache", meinte das ältliche Fräulein spitz-

Ursel stand indessen in der Zimmertür und winkte schelmisch drohend mit dem Zeigefinger zu Carla herüber. Der Assessor erhaschte sie noch mit einem Blick und sah mißbilligend aus Carla. Zn diesem Augenblick erhob sich das ältliche Fräulein mit einem geräuschvollenMahlzeit!" Die anderen Gaste folgten, von Mutter Lenz zur Türe geleitet.

In Grün svgl. Bericht 1» Januar), ich en Gem -chlosses spä Branb ent Feuerwehr herrschte die

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Arbeitnehmern geht hierzu noch eine besondere Auf­forderung durch das zuständige Arbeitsamt zu.

3. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1937 den Betrag von 8400 Mark überstiegen haben, sind von dem Arbeitgeber außer der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf der Steuerkarte 1937 befördere Lohnzettel auszuschreiben und bis zum 31. Januar 1938 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Wird der Lohnzettel an die dritte Seite der Steuerkarte 1937 angeklebt, dann erübrigt sich die Ausschreibung der Lohn-

dritten Tochter hereinkam,du kommst jeden Tag später; du rackerst dich noch zu Tode!"

Nicht so überschwänglich, Ursel", sagte Lisbeth und gab ihr einen Kuß,der Mensch verttägt eint« ganze Monge. Tag, Herr Assessor, Tag, Carla, wt? macht die Gelehrsamkeit?" Dann sank sie aber doch etwas erschöpft in ihren Stuhl.

Du sollst dich wirklich nicht so überanstrengend meinte die Mutter,von acht bis drei ohne einet warmen Bissen!"

Das ist wirklich Schinderei", bestätigte der Asse^ sor,öie Leute nutzen Sie aus."

Die 'Leute", sagte Lisbeth sehr bestimmt, J)aben andere Sorgen im Kopf, als mich auszunutzen. 3-m übrigen, zur allgemeinen Aufklärung: niemand zwingt mich, so lange zu arbeiten. Ich tue es nuG weil ich es für unanständig hielte, es nicht zu tun. Ich habe nun einmal meinen mütterlichen Schwarm für Macher, dieses große geniale Kind, das ni: mit dem Leben fertig wird. Ich hoffe", fuhr fort, den Assessor anblitzend,ich darf es mir auch leisten, mich um anderer Leute Fortkommen y kümmern!"

Versteh ich nicht", sagte der Assessor.

Aber Mutter Lenz verstand.Steht es so schlimm um Machers?"

Lisbeth antwortete mit einer Frage.Sag Mutter, hast du schon einmal Bekanntschaft rtü einem Gerichtsvollzieher gemacht?"

Die rundliche, weißhaarige Dame wiegte h Haupt lächelnd hin und her.Das sage ich )1! bei Gelegenheit, wenn der Herr Assessor nicht ist."

Störe ich?" fragte der Assessor.Ich weiß dec. daß Not keine Schande ist, und alle Welt weiß, Bq tapfer sich Mutter Lenz durchgeschlagen hat."

(Fortsetzung folgt.)

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Sie haben recht", sagte nun der Vollbart, es ist eilig." Er wandte sich an die umstehenden Stu, denten.Meine Herren, seien Sie diesem Manne hier behilflich, eine Studierende namens Lenz zu finden, die ihre Dottorarbeit in einer Taxe liegen ließ!" Dann klopfte er dem Fahrer wohlwollend auf die Schulter und beeilte sich, seine Knöpfe in Sicherheit zu bringen.

Die Studenten zerstoben nach allen Richtungen. Der Chauffeur wartete. Nach fünf Minuten erreichte ihn ein atemloses Mädchen.Meine Mappe!" rief sie und schien nun erst zu bemerken,-Haß an dieser Mappe noch ein männliches Wesen hing.Ver­zeihen Sie...", stotterte Fräulein Lenz,es ist zu nett von Ihnen, daß Sie sich solche Mühe gemacht haben. Hier...", sie suchte mit fliegenden Fingern in ihrer Handtasche.

Aber die beruhigend' breite Faust, die eben erst einen leibhaftigen Professor festgehalten hatte, drückte auch diese Tasche wieder zu.Lassen Sie das, Fräulein Lenz, Ihre Mutter verdient das Geld schwerer als ich ..."

In das hübsche Gesicht des Mädchens schoß dunk­les Rot.Woher wissen Sie--?"

Berufsgeheimnis!" lachte der Chauffeur.Im übrigen, wenn man seinen Stand am Schloßplatz hat, kennt man ja seine Nachbarn. Eilen Sie jetzt, es ist nicht Zeit, sich lang zu unterhalten."

Ja, meine Mutter wartet gewiß schon auf mich. Auf Wiedersehen!"

Als Carla Lenz kurz darauf das Gittertor der Universität durchschritt, hörte sie ihren Namen rufen. Da stand noch immer die Droschke, die sie hierhergebracht hatte.Los, los!" schrie der Mann am Steuer,Mutter Lenz schimpft uns sonst aus!" Carla stieg lachend ein. Als sie vor dem Hause in der Burgstraße hielten, bemerkte sie, daß auf der Zähleruhr das SchildchenAußer Betrieb" steckte.

Wie kommen Sie dazu?" fragte sie und wußte nicht, ob sie sich ärgern sollte.

Der Fahrer schob die Scheibe der Zwischenwand zurück.Zu Ihrer Beruhigung, Fräulein Lenz: ich fahre für meinen Bruder, der zwanzig Wagen laufen hat. Da kommt es auf ein paar Kilometer nicht an. Also, auf Wiedersehen! Mein Stand ist, wie Sie wissen, drüben am Schloßplatz."

Als die Studentin ausstieg, warf sie einen Blick auf das Namensschild des Eigentümers, das im Wageninnern hing: Kurt Viereck stand da. Und Viereck hieß also auch dieser Kavalier am Taxi-

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und Wehrsteuerüberweisungsblätter zum gleichen Zeitpunkt an das Finanzamt der Betrieosstätte Übersenden.' Vordrucke zu Lohn- und Wehrsteuer- überweisungsblättern werden von den Finanz­ämtern auf Antrag unentgeltlich an die Arbeitgeber abgegeben.

2. Alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezem­ber 1937 in keinem Dienstverhältnis standen, sind verpflichtet, die in ihrem Besitz befindliche Steuer­karte 1937 bis zum 15. Februar 1938 bei dem Finanzamt abzuliefern, in dessen Bezirk sie am 11. Oktober 1937 gewohnt haben. Den arbeitslosen

Aus den Genchissälen

< nnen auf der Verwaltungsstelle des Bannes ab- .ajDlt werden. Die Geldverwalter stellen sofort fest, wieviel Karten für die betr. Einheit benötigt wer­den und geben alsdann Sammelbestellungen auf. Die Karten sind bis Freitag, 13 Uhr, abzuholen.

Betr.: volksgemeinschaftsabend der IRt)3.

Eintrittskarten zum Volksgemeinschaftsabend der Marinegefolgschaft 1/116 sind für Mitglieder des Bannstabes auf der Verwaltungsstelle des Bannes Utz erhältlich.

Nordlicht in Gießen gesehen.

An anderer Stelle unserer heutigen Ausgabe be­richten wir über die Beobachtung einer großartigen Nordlicht-Erscheinung, die am gestrigen Abend von Norwegen bis zum Mittelmeer zu sehen war. Eine gleichartige Erscheinung, wie sie in jenen Berichten beschrieben wird, konnten Straßenpassanten in der letzten Nacht gegen 1 Uhr auch in Gießen beob­achten. Man sah etwa in nordöstlicher Richtung zwei große dicke Feuerballen in länglicher Form, umgeben von einem großen Feuerschein, dahinter eine Fläche des klaren nächtlichen Himmels, als Abschluß am Horizont eine dicke, pechschwarze Wol­kenwand. Die Erscheinung, die man sich bis heute früh nur durch einen Brand erklären konnte, war gegen 1.30 Uhr verblaßt. Die heute Vormittag em» treffenden Berichte legen nun den Schluß sehr nahe, daß diese nächtliche Himmelserscheinung mit dem Nordlicht zusammenhängt.

Blinder Alarm.

Am gestrigen Dienstag, kurz nach 20 Uhr bis etwa 20.30 Uhr, wurde unsere Gießener Bevölke- .rung durch anhaltenden Alarm von Feuersirenen beunruhigt. Zahlreiche Volksgenossen sahen besorgt zum Nachthimmel empor, um bei einem Feuerschein einen größeren Brand festzustellen, denn nach dem anhaltenden starken Sirenengeheul konnte es sich doch wohl nur um ein größeres Feuer handeln. Diele Feuerwehrmannschaften, Sanitäter und Poli- zeibeamte kamen eilig zu ihren für den Brandfall vorgesehenen Sammelplätzen gelaufen. Die Feuer­wache wurde am Fernsprecher gewaltig bestürmt. Merkwürdigerweise konnte aber niemand einen Brand in Gießen oder auch nur die Ursache zu einem Feueralarm feststellen. Erst nach etwa einer halben Stunde kam des Rätsels Lösung, die darin bestand: In Krofdorf wurde eine von der Gemeindeverwaltung angeschafste neue Luftschutz- und Feuersirene ausprobiert. Diese Probe erstteckte sich über einen Zeitraum von etwa einer halben Stunde. Da der Wind um die fragliche Zeit aus der Richtung Krofdorf wehte, wurde der Lärm der dortigen Feuersirene bis zu uns herübergetragen. Hier entstand bann der blinde Alarm. Vorbeugend sei heute schon darauf hingewiesen,» daß voraus­sichtlich am nächsten Freitagabend in Krofdorf ein neuer Alarm dieser Art stattsinden wird. Wenn man dann wiederum das Sirenengeheul hier ver­nimmt, so weiß man, um was es sich handelt.

Wichtige Lohn-

und Wehrsteuerbestimmungen.

1. Die Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezember 1937 bei ihnen beschäftigt gewesenen Arbeitnehmer dem Finanzamt die Steuerkarte 19 3,7 mit der vollzogenen Lohn- und Wehrsteuer­bescheinigung auf der zweiten Seite derselben zu übersenden. Die Übersendung hat bis zum. 15. Fe- -bruar 1938 an das Finanzamt zu erfolgen, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1938 ausgeschrieben worden ist. Die Steuerkarten dürfen alfp diesen Arbeit­nehmern nicht ausgehändigt werden.

Für die im Kalenderjahr 1937 beschäftigten Ar­beitnehmer, deren Steuerkarte 1937 dem Arbeit­geber nicht vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1937 ausgeschiedenen Arbeitnehmer, bei denen die Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Steuerkarte 1937 beim Ausscheiden- aus dem Arbeitsoerhältnis versehentlich nicht aus­gestellt worden ist, müssen die Arbeitgeber Lohn-

Es war zehn vox zwei, als die Studentin an der Flurglocke zog. Sie betrat einen niedrigen, breiten Raum, den eine U - förmige Tafel ganz er­füllte. Von ihrem Ehrenplatz wandte sich die Mut­ter zur Türe um.Du kommst spät, Carla, und Lisbeth ist auch noch nicht da. Mein Gott, man hat mit seinen Kindern mehr zu tun, als mit seinen Gästen."

Die Gäste nickten zustimmend mit den Köpfen. Sie faßen, durch- Lücken leerer Stühle getrennt, rund um die Tafel: würdige ältere Herren, meist Beamte der im Schloß und im Marstall unter­gebrachten Behörden, ein paar ältliche Fräuleins unbestimmten Berufs, ein junges Paar, das trotz des reichlichen Platzes auf einem Stuhl zu sitzen schien, und ein junger Mann von etwas altmodi­schem, aber sehr gepflegtem Aeußeren, der durch Schmisse im blassen Gesicht und eine große Horn­brille seine Beschäftigung mit geistigen Dingen ver­riet. Auch er hatte, wenn auch lächelnd, mit dem Kopf genickt, cris Carla ermahnt wurde; aber sie achtete nicht darauf, sondern reichte ihm unbefangen die Hand.

Tag,. Ursel", sagte Carla, als ein hübsches, blondes Mädel hereintrat und die Suppe vor sie hinstellte. Ursel legte den Arm um die Schultern der Schwester.

Hat's gut, das Fräulein Doktor. Kommt, wann sie will...", und leise ihr ins Ohr flüsternd:Fährt Auto wie 'ne Baronin..."

Carla gab ihr einen wohlgemeinten Rippenstoß. ,4)aft schon wieder spioniert! Kleine Kröte!"

Ursel stellte sich in Positur und sagte in drolligem Ernst:Nun sieh einer an, sie gönnt mir nicht einmal den Blick durchs Fenster, wo ich doch immer zu Hause angebunden bin!"

Der junge Mann hatte aufmerksam zugehört. Nun legte er seinen Löffel nieder und sagte:Aber Fräulein Ursel! Carla hat es doch auch nicht leicht. Sie hat heute ihre Doktorarbeit abliefern müssen. Nun wie war's? Was hat Dr. Pfannschmidt gesagt, daß Sie so spät kamen?"

Er mußte froh fein, daß ich die Arbeit über­haupt gebracht habe, denn beinahe wär's schief­gegangen. Ich habe mir nämlich in der Eile ein Auto nehmen müssen und die Mappe darin liegen gelassen. Ich war ja so aufgeregt!"

Waaas?" Der junge Mann schnellte entsetzt empor.

Regen Sie sich nicht auf, Assessor, ich habe die Mappe wiederbekommen. Der Chauffeur ist mir nachgelaufen und hat die ganze Universität nach mir rebellisch gemacht. Er hat sogar den Dekan Rornmenhöller auf dem Flur gestellt und so lange am Rockknopf festgehalten, bis der arme Mann eine Suchexpedition nach mir in die Wege leiten n">.ßte." Ausgerechnet den Rommenhöller!" stöhnte der Assessor.

und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Steuerkarte ober des Lohn- und Wehrsteuerüber. weisungsblatts. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert. jj

Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter.

Küpreß schon ausverkaust?

Wie eine Bombe schlug es ein, daß in diesem Jahr das Küpreß wieder am 15. Februar in den Räu­men des Gesellschaftshauses in der Sonnenstraße stattfindet. Das Telephon der Theaterkasse rasselte un- unterbrochen, und man fragte:Wo gibt es die Kar­ten, und was kosten sie?" Denn man hatte im letzten Jahr zu schlechte Erfahrungen gemacht, als es hieß: .Küpreß ausverkaust." Und doch gab es noch sehr viele, die fragten,was ist Küpreß?" Die es einmal erlebt haben, lächeln. Denn für sie ist . Küpreß schon längst ein Begriff geworden. Doch für den, der es noch nicht weiß, sei gesagt: Das : Wort Küptteß wurde im vergangenen Jahre ge­prägt, als große Plakate auf den Anschlagsäulen das Künstler- und Pressefest ankündigten! Da stand staunend ein Mann davor und sprach immer vor sich hin:Nicht schlecht, gar nicht schlecht Künst- preß nein, Küpreß, famose Idee, das muß man schon sagen! Auf Küpreß habe ich schon lange ge­wartet. Endlich einmal Küpreß!" und nun haben i wir es in diesem Jahr wieder. Der Klang des Wortes liegt noch vom vergangenen Jahr im Ohr.

Auch in diesem Jahr wird das Gießener Künstler- und Pressefest 1938 das Fest des Karnevals in Gießen sein, ein Beispiel für Gemeinschaftssinn und Gemeinschaftsarbeit. Die Bühnenkünstler, die all­abendlich im Rampenlicht vor vielen Hunderten Menschen stehen und Rollen und Charaktere spie­len, wollen einmal ohne Schminke und Perücke unter ihrem Publikum weilen, so wie sie sind. Die Maler und Bildhauer wollen einmal mitten drin I stehen im Kreis bekannter und unbekannter Men- I scheu und neue Freunde gewinnen. Die Presse I schließlich will um alle ein Band schlingen und die Verbindung Herstellen zwischen ihrer großen Leser- I gemeinde und dem Fest. Jeder Teil der tragenden Kräfte wirkt hier mit, entsprechend seiner Art und seinem Können. Die Künsller des Stadttheaters, die bildenden Künsller und die Presse laden alle die zu ihrem Fest ein, die sich mit ihnen verbunden fühlen.

Küpreß schon ausverkaust? Nein, noch nicht, denn der Vorverkauf hat erst vor ein paar Tagen eingesetzt! Aber sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Karte, denn bald wird es heißen: Küpreß, ausver­kauft!

Sicherstellung des unerläßlichen Lrennholchedarfs. Fwd. Eine ganze Reihe von Betrieben sind auf I Brennholzverbrauch angewiesen, so z. B. Böcke- I reien, Fischräuchereien, Töpfereien usw. Bei dermal!- I gemeinen Tendenz, den Rohstoff Holz feiner volks- I wirtschaftlich notwendigen Verwendung zuzurühr«n, I schreitet der Abbau des Holzbrandes an allen den ] Stellen, wo er als unnötig bezeichnet werden muß, I in erfreulichem Maße fort. Dafür kann das feit» I herige Brennholz industrieller, insbesondere chemi- I scher Verwertung in größeren Mengen zugesuhrt I werden. Für die obengenannten auf Brennholz an- I gewiesenen Betriebe muß aber die Versorgung um I bedingt sichergestellt werden, wie auch die Beliefe- I rung in den meist ländlichen Gegenden, wo die Um- |i stellung auf Kohlenfeuerung noch nicht genügend I gefördert werden konnte oder aus technischen Grün­den und Transportschwierigkeiten jetzt noch nicht in Angriff genommen wird. Für diese Sicherstellung des Brennholzbedarfs sorgt ein eingehender Erlaß des Reichsforstmeisters, der u. a. bestimmt, daß die Preise auf dem Brennholzmarkt unverändert blei­ben und unzulässige Preissteigerungen unter allen Umständen vermieden werden. Unbeschadet dieser Maßnahmen zur Sicherung des wirklichen Brenn« Holzbedarfs der Haushaltungen und bestimmter ge­werblicher Betriebe muß aber jeder den Verbrauch

steuer.

Im romantisch winkligen Treppenaufgang alten Hauses roch es nach Bratendüften. Auf Milchglasscheibe im ersten Stockwerk stand schwarzen Lettern:

Friedericke Len;

Bürgerlicher Mittagstisch

12 bis 2 Uhr.

steiis bis c

Ä.® sowie die EU brennen u

Die Mädchen aus der Burgfiraße.

Roman von Hilde 3R. Lest.

Nachdruck verboten.

I.

Durch die Korridore der Universität lief hastig ein Mann, dem man ansah, daß er nicht hierher­gehörte» Er trug einen bräunlichen Cordanzug, Ledergamaschen und eine schwarze Schirmmütze und mochte wohl ein Taxichauffeur sein. Dieser Annahme widersprach allerdings die helle Leder- mappe, die er unter den Arm zwängte. Die sah nach Studium aus und nach gepflegteren Fingern, als sie ein Taxichauffeur gemeinhin hüben kann.

Der Fremde lief geradenwegs einem Herrn in die Arme, dessen ansehnlicher Vollbart die Ehrfurcht erheischte, mit der das junge Volk ringsum ihm Platz machte.Wo ist Fräulein fien^?,r rief der Mann im Cordanzug.Ich muß sie unbedingt sprechen!"

Der Vollbart maß sein Gegenüber mit wohl- wsllenden Blicken.Mein lieber Freund", sagte er, ich habe leider nicht das Vergnügen, Ihr Fräulein Lenz persönlich zu kennen. Wir haben hier an die dreihundert Studentinnen, und ich habe Mühe, die fünfzig auseinanderzuhalten, die meine Kollegs be­suchen. Aber selbst, wenn ich das Fräulein Lenz kennte, wäre ich außerstande, Ihnen zu sagen, wo sie sich im Augenblick befindet." Damit ruderte er ein wenig mit den Armen und traf Anstalten, sich weiter zu bewegen. Ringsum ertönte Kichern aus den Reihen der Studierenden, die sich angesammelt hatten.

Aber der Mann im Cordanzug faßte ohne Um­schweife einen der professoralen Rockknöpfe und sagte in energischem Ton:Die Sache ist leider eilig, Sie müssen mir unbedingt behilflich sein. Fräulein Lenz ist nämlich in meiner Taxe hierher- gesahren, um ihre Doktorarbeit abzugeben. Da sie eine Taxe nahm, muß sie es wohl eilig gehabt haben. Und nun hat sie diese Mappe in meinem Wagen liegen lassen. Also muß Fräulein Lenz gefunden werden, damit sie..."

Verzeihen Sie, Herr Professor", mischte sich ein hochgewachsener Jüngling ein, packte die Hand des Taxichauffeurs und versuchte, den Rockknopf des Professors zu befreien.Wie kommen Sie dazu, den Herrn Professor hier einfach festzuhalten?"

Der Fremde ließ den Knopf los und schloß dafür seine Finger fräftig um das Handgelenk des Jüng­lings. .Mischen Sie sich nicht in fremde Angelegen­heiten", bedeutete er dem sich windenden Wider­sacher, ehe er ihn wieder losließ. Der Herr Pro­fessor weiß sehr gut, daß es eilig ist."

in einer gewissen wirtschaftlichen Notlage gchandelt hatte und auch bis jetzt noch unoorbeftraft ist, wan­delte es die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von 240,00 RM. um.

Amtsgericht Gießen.

Der W. B., aus Wanne-Eickel, der sich zur Zett in Strafhaft befindet, hatte durch Strafbefehl des Amtsgerichts Gießen wegen Betrugs eine G e - fängnisstrafe von drei Monaten er­halten. Auf feinen Einspruch kam die Sache zur Hauptoerhandlung. Der Angellagte, der erheblich, auch einschlägig vorbestraft ist, logierte sich als Rei­sender unter falschem Namen in einer hiesigen Wirtschaft ein, wahrscheinlich, weil von Mann­heim aus ein Steckbrief gegen ihn erlassen war. Er machte dort eine Zeche von 8,50 RM., ließ zur Sicherheit seinen angeblich wertvollen Koffer da, und empfahl sich auf Nimmerwiedersehen. Der An­geklagte behauptete in der Hauptverihandlung, er sei mit einem Freund nach Hannover gereift. Dort sei er verhaftet worden, so daß er keine Gelegen­heit gehabt habe, seine Schuld zu bezahlen. Eine Betrugsabsicht liege daher nicht vor. Dies konnte er natürlich, besonders mit Rücksicht auf fein Vor­strafenregister, dem Gericht nicht glauben machen, so daß es bei der im Strafbefehl erkannten G e - fängnisftrafe von drei Monaten ver­blieb.

Sodann hatte sich der G. D. aus Gießen, der ebenfalls erheblich einschlägig vorbestraft ist, we- gen Diebstahls zu verantworten. Der Angeklagte hatte bei dem Lazarettbau der Heeresbauverwal- tung einen größeren Posten nahtlose Gußrohre ge­stohlen und einem Schlosser als Gelegenheitsgeschäft verkauft. Der Angeklagte war geständig. Er hatte es nur der Tatsache, haß seine letzte Vorstrafe zwölf Jahre zurücklag, zu verdanken, daß er vor dem Zuchthaus bewahrt blieb. Das Urteil lautete auf ein Jahr Gefängnis.

*

Gestern stand der H. R. aus Gießen wegen ver­suchter Gefangenenbefreiung vor dem Amtsgericht. Die Anklage legte ihm zur Last, feinem im vorigen Jahre hier im Polizeigefängnis fitzenden Bruder eine Säge verschafft zu haben, mit der dieser einen Ausbruchsversuch machte. Die Feststellungen er­gaben, daß der Bruder einem Mitgefangenen, der zur Entlassung kam, einen Zettel an seine Familie mitgab, in der diese aufgefordert wurde, eine Säge in seine Zelle zu schmuggeln. Tatsächlich wurden auch in der Folgezeit verschiedene Angehörige in der >Rähe des Gefängnisses beobachtet, von denen einer dem Gefangenen die Söge zugesteckt haben muß. Hiermit fügte ef einen Gitterstab an, wurde jedoch bald entdeckt, so daß sein Vorhaben scheiterte. Der Angeklagte bestritt in der gestrigen Hauptver- handlung ganz entschieden, seinem Bruder die Säge verschafft zu haben. Da der in Frage kommende Bruder inzwischen auf einem erneuten Fluchtver­such von einem Polizeibeamten erschossen und so­mit der einzige Zeuge weggefallen ist, war es dem Gericht nicht möglich, den Angeklagten zu überfüh­ren. Es mußte daher Freispruch mangels Be­weises erfolgen.

Große Strafkammer Gießen

Gestern hatte sich der W. Sch. vor der Großen Strafkammer wegen Sittlichkeitsverbrechens zu ver­antworten. Der nunmehr sechztgjährige Angeklagte war im Jahre 1913 schon wegen ähnlicher Verfeh­lungen- zu öiner Zuchthausstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die jetzige Anklage legte ihm zur Last, an einem Mädchen unter 14 Jahren unsittliche Handlungen vorgenommen au haben. In der Hauptoerhandlung, die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfand, zeigte sich der Angeklagte im wesentlichen geständig. Mit Rücksicht auf sein hohes Alter und seinen leidenden Zustand sowie andere, in seiner Person begründeten Milderungs­umstände sah das Gericht von einer Zuchthausstrafe ab und erkannte auf ein Jahr vier Monate Gefängnis, von denen fünf Monate durch Untersuchungshaft als verbüßt gelten.

Ebenfalls unter Ausschluß der Oeffentlichkeit hat­ten sich sodann der Wilhelm H o h e n st e i n aus Hainchen und seine Tochter wegen Blutschande zu verantworten. Der Angeklagte war in der Unter­suchungshaft schwer erkrankt und deshalb wegen Haftunfähigkeit entlassen worden. Die Hauptver- hapdlung, in der beide Angeklagte vollkommen ge­ständig waren, zeigte, daß der Vater die Triebfeder zu diesem verbrecherischen Verhältnis war, und die Tochter sich nur auf sein fortwährendes Drängen hin mit ihm einließ. Deshalb billigte ihr das Ge-, richt mildernde Umstände zu und beließ es bei einer Strafe von zwei Monaten Gefäng­nis, während das Urteil gegen den Vater auf eineinhalb Jahr Zuchthaus lautete.

Der W. Sch. aus Trohe hatte wegen Vergehens gegen das Branntweinmonopolgesetz vom Schöffen­gericht in Gießen sechs Wochen Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 2 960,00 RM. erhalten. Auf seine Berufung hin hatte sich gestern die Große Strafkammer mit der Angelegenheit zu befassen. Der Angeklagte betreibt in Trohe eine kleine Bren­nerei, in der ihm gestattet ist, jährlich bis zu drei Hektoliter Weingeist zu brennen. Bei gelegentlichen Kontrollen wurde festgestellt, daß er erheblich mehr Rohmaterialien eingemaischt oder jedenfalls hoch­prozentigere Stoffe verarbeitet hatte, als ihm an sich zustanden. Der Angeklagte hatte seinerzeit ein­gewandt, daß er hiervon nichts gewußt habe, er mußte jedoch schon damals die Möglichkeit zugeben, daß sein geistesschwacher Knecht größere Mengen als zulässig verarbeitet habe. Im übrigen ging die Schuld des Angeklagten schon daraus hervor, daß er, obwohl er durch diese Manipulationen eine er­heblich größere Menge Alkohol erzielte, in seinen Büchern nur das zulässige Quantum eintrug. Dar­über hinaus konnten die Verfehlungen durch einen Sachverständigen einwandfrei nachgewiesen werden. In der gestrigen Berufungsverhandlung, in der der Angeklagte das Rechtsmittel von vornherein auf das Strafmaß beschränkte, stellte sich allerdings heraus, daß die vom Schöffengericht für die Er­rechnung der Geldstrafe zugrundegelegten Beträge zu hoch waren. Nach längeren Berechnungen kam daher das Gericht zu einer Herabsetzung der Geld­strafe auf 1 903,00 RM., d. h um rund 1 000 RM. niedriger. Mit Rücksicht daraus, daß der Angeklagte

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