Ausgabe 
24.11.1938
 
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Nr. 275 Erstes Blaff

188. Jahrgang

Donnerstag, 24. November 1958

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Deutsch-italienisches Kulturabkommen.

Kulturelle Verpflichtung beider Völker auf allen Gebieten.

Sie Unterzeichnung.

Rom, 23. 3Xoü. (DRV.) Der italienische Außen­minister Graf Liano und der deutsche Bot­schafter vonTNackensen haben im Palazzo Lhigi in Gegenwart des italienischen Unterrichtsministers B o 11 a i und des Ministers für Volksbildung, A l - fieri, sowie des Leiters der kulturpolitischen Abtei, hing des Reichsministeriums des Auswärtigen, 2Hi- nisieriatdirektor St i c o c, das deutsch-italienische Kulturabkommen unterzeichnet. Die beiden befreun­deten Staaten haben mit diesem Abkommen ein für die Ausgestattung und Vertiefung ihrer Beziehungen entscheidendes Derk geschaffen, das die kulturelle Ergänzung der politischen Achse RomBerlin bildet und sowohl inhaltlich wie hinsichtlich seiner ver­tragstechnischen Durcharbeitung das bedeut­samste Kulturabkommen darstellt, das bis heute besteht. Erwähnung verdient die lebhafte Mit- Wirkung und bereitwillige Förderung, die der Reichsminisier für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Rust, sowie der italienische Hnfer- richtsminister Bottai dem Zustandekommen des Vertrages haben angedeihen lasten.

Der Inhalt des Abkommens.

Das deutsch-italienische Kulturabkommen bestimmt, daß beide Staaten alle kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen for­dern werden, die der Kenntnis des anderen Landes und seiner Kultur dienen. Die bestehenden Einrich­tungen sollen zu diesem Zwecke besonders gepflegt und andere Einrichtungen mit dem gleichen Ziele geschaffen werden.

Die italienische Regierung wird daher das in der Villa Sciarra-Wurts gelegene 3 ff i tuto 3 t a l i a n o d i Stuüi Germanici in Rom soweit fördern, daß es sich als die wich­tigste italienische Einrichtung für das Studium der deutschen Sprache, Geschichte, Kultur, Lite­ratur, Kunst, Philosophie und Staatswisten- fchaft entfalten kann. Dementsprechend nimmt die deutsche Regierung in Aussicht, in Ver­tin ein Deutsches 3 n ft i t u t f ü t das Studium der if alienif eben und nachrömischen Geschichte und Kul- I u r unter Leitung eines reichsdeutschen Ge­lehrten zu errichten. Beiden 3nftitufen werden zweckentsprechende Büchereien angegliedert.

Das in Köln bestehende Deutsch-Italie­nische Kulturinstilut (Petrarca-Haus) wird ebenfalls ausgebaut, wobei sich die deutsche Regie­rung vorbehält, den bisher von der Stadt Köln gestellten finanziellen Beitrag zu übernehmen. An­derseits wird in Mailand ein entsprechendes Italienisch-Deutsches Kulturin ft itut errichtet werden.

Beide Staaten werden dem Institut für Meeresbiologie in Rovi gno ihre För­derung angedeihen lasten. Deutschland wird in Italien folgende Institute unterhalten: Das Deutsche Archäologische In st itut in Rom, das Deutsche Historische Institut in Rom, dem das ehemalige Oesterreichische Kullur- inftitut in Rom einverleibt wird, das Kaiser- Wilhelm ° Institut für Kunst- und Kulturwissenschaft in Rom, das Kunst- historische I n st i t u t in Florenz, die Deut­sche Akademie in Rom (Billa Massimo). Anderseits wird die italienische Regierung das Italienische Institut in Wien auch weiter aufrechterhalten und neue Institute in Berlin und München gründen. Die in Rom begründete A rb e i t s g e m e i n s ch a s t für Pflege und Vertiefung der Beziehungen auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft wird von beiden Seiten gefördert werden. Die Zweigstelle des Deutschen Akademischen Austausch« dienstes in Rom im Casino Massimo wird aus­rechterhalten. Die deutsche Regierung gestattet die Gründung einer entsprechenden italienischen Einrichtung.

Line Reihe weiterer Artikel des Abkommens sieht die Pflege des Unterrichts der deutschen bzw. der italienischen Sprache an den höheren Schulen in Deutschland bzw. 3talien vor. An den italienischen Universitäten und Hochschulen werden die Lehrstühle für Germa­nistik, deutsche Sprache und Literatur vermehrt. Die deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, daß die Lehrstühle für Roma­ni st i k eine entsprechende Behandlung erfahren. Sie wird ferner dafür Sorge tragen, daß im Rahmen der Romanistik der italienischen Sprache besondere Beachtung geschenkt wird. Sie wird zunächst an mindestens zwei Universitäten je eine Pro­fessur für die italienische Sprache und

Literatur einrichten.

Die deutsche Regierung wird ferner eine ständige Ga st Professur für italienische Kultur und Ge­schichte in Berlin und die italienische Regie­rung eine solche für deutsche Kultur und Geschichte in Rom einrichten. Die deutsche Regierung wird

auch die Gastprofessuren für italienische Sprache und Literatur an den Universitäten Leipzig und Wien aufrechterhalten.

Der Unterricht in der Sprache des anderen Lan­des soll besonders auch durch den Austausch von Professoren, Lektoren und Assi­stenten an den Hochschulen, ferner durch G a st - vorträge und Ga st Vorlesungen unter­stützt werden. Beide Regierungen werden ausrei­chende Beträge für Reise -und Forschungs- stipendien zur Verfügung stellen. An der Zoo­logischen Station in Neapel, an der Vesuo-Warte, an der Biologischen Anstalt in Helgoland, an den For­schungs-Instituten der Kaiser - Wilhelm - Gesellschaft werden den Gelehrten des anderen Landes Arbeits­plätze zur Verfügung gestellt werden.

Die Austauschaktion an den Hochschulen wird durch einen gegenseitigen Lehreraustausch er­gänzt werden. Der Hochschüleraustausch wird sich auch auf die Ferien erstrecken. Ebenso wird der Schüleraustausch und der Schülerbriefwechsel staat­liche Unterstützung erfahren. Der Besuch von Sprach-, Ferien- und Sommerkursen wird wechselseitig ge­fördert werden, ebenso die Pflege und die Gründung von Vorschulen und Kindergärten.

Die deutsche Regierung wird dafür sorgen, daß der italienischen Sprache an den deutschen höheren Schuten allmählich eine Stellung gegeben wird, die der keiner an­deren romanischen Sprache nachsteht. Auch die

NSDAP, wird in ihrem Organisationsbereich die Erlernung der italienischen Sprache fördern sowie die Faschistische Partei die Erlernung der deutschen Sprache unterstützen. Die Anerken­nung der gegenseitigen Zeugnisse soll mit Beschleunigung vorbereitet werden.

Selbstverständlich werden die Schulbücher von allen der geschichtlichen Wahrheit und dem Geist der deutsch-italienischen Verständigung nicht entsprechen­den Darstellungen gesäubert werden. Anderseits soll die Verbreitung der Bücher und Zeit­schriften sowie die Veranstaltung von Buchaus­stellungen und die Besprechung von Druckwerken gegenseitig unterstützt werden. Bibliotheken werden lausend mit den wissenschaftlich und literarisch bedeu­tendsten Werken beliefert werden.

Die Uebersetzung von geeignet erscheinenden Büchern soll eine staatliche Ermunterung erfahren. Die Tätigkeit von Schriftstellern und bildenden Künstlern, deren Werke geeignet sind, das Verständ­nis für die Kultur des anderen Volkes zu erwecken und zu vertiefen, wird gefördert werden. Ebenso der Austausch auf dem Gebiete des Theaters, der Musik, des Films und des Rundfunks. Auf den vorerwähnten Gebieten wird ein Austausch von Künstlern statt- finben. Zum Schluß sieht das Abkommen die unver­zügliche Bildung eines Deutsch-Italienischen Kulturausschusses vor, der mindestens ein­mal im Jahre Zusammentritt, abwechselnd in Deutsch­land und Italien.

Die Kulturachse Verlin-Rom.

Das Kulturabkommen zwischen Deutschland und Italien ist eine wertvolle Ergänzung der Achsen­politik der beiden Staaten auf wissenschaftlichem, künstlerischem, literarischem und pädagogischem Ge­biet. Es ist das umfangreichste Kulturabkommen, das es bisher überhaupt im zwischenstaatlichen Ver­hältnis zweier Länder gibt und stellt damit eine wertvolle Bereicherung des völkerrechtlichen Lebens im allgemeinen dar. Seit jeher waren die Kultur­beziehungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art zwischen Deutschland und Italien sehr eng und viel­fältig. In der letzten Zeit sind sie durch zahlreiche Verabredungen zwischen den Parteistellen des Na­tionalsozialismus und des Faschismus noch enger gezogen worden und haben auf vielen Fachgebieten zu einer ersprießlichen Zusammenarbeit geführt.

So war es erklärlich, daß der Wunsch entstand, die einzelnen Stoffgebiete in einer rechtlichen Rege­lung zusammenzufassen und damit gleich­zeitig für die weitere Ausgestaltung der kulturellen Beziehungen Sorge zu tragen auch dadurch, daß man die Arbeit der Parteien, der Einzelinstitute und -organisationen unter staatlichen Schutz stellte. Obwohl das Abkommen eine umfassende Arbeit darstellt, sind weitere Ergänzungen vorgesehen, so daß es noch etwa auftauchenden Bedürfnissen fort­laufend Rechnung tragen kann. Deshalb ist seine Durchführung einem paritätisch besetzten Kultur­ausschuß anvertraut worden.

Die erste Aufgabe des Abkommens gilt der Er­haltung und dem Aufbau von Instituten, die ent­weder ein Land bei sich selbst zum Studium des anderen Landes unterhält, oder die von beiden Län­dern gemeinsam unterhalten werden oder die schließ­lich ein Land in dem anderen Lande unterhält. Handelt es sich bei den fünf in Frage kommenden deutschen Instituten in Italien doch um Einrichtun­gen von zum Teil langer Ueberüeferung und inter­nationalem Ruf. Deutscherseits wird es freudig be­grüßt werden, daß durch das Abkommen die noch aus der Kriegs- und Nachkriegszeit stammenden Verfügungsbeschränkungen, denen die Bibliotheken des Archäologischen Instituts in Rom und des Kunst­

historischen Instituts in Florenz unterworfen waren, nunmehr vollständig aufgehoben sind und damit das letzte Stück Versailles zwischen Deutschland und Italien beseitigt wurde. Anderseits erhält Italien das Recht, das italienische Institut in Wien aufrecht­zuerhalten und je ein Nestes Institut in Berlin und München zu gründen. Italien bekundet damit (ei­nen Willen, der Erforschung deutscher Kultur eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Die Stellung der Sprache des einen Landes im Sprachunterricht des anderen war ein weiterer Gegenstand des Ab­kommens. Italien hat die Zusage erhalten, daß die italienische Sprache an den deutschen höheren Schu­len allmählich eine Stellung erhält, die der keiner anderen romanischen Sprache nachsteht, während Deutschland zugesichert wurde, daß die deutsche Sprache in Italien mit der englischen Sprache gleichgestellt wird.

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die Be­stimmung, daß die Lektoren an den Universi­täten und Hochschulen nur unter solchen Personen ausgewählt werden, die die Staatsangehö­rigkeit des anderen Landes besitzen und von diesem als für eine Lektorenstelle geeignet vor­geschlagen werden. Damit erhalten beide vertrags­schließenden Teile die Gewißheit, daß die Kenntnis der Sprache und der Kultur des anderen Landes nur in einem diesem entsprechenden Geist vermittelt wird. Aus demselben Grunde wurde auch die Abrede getroffen, daß der Inhalt der für den Unterricht zugelassenen Schulbücher der geschichtlichen Wahrheit und dem Geist der deutsch-italienischen Verständigung entspricht.

Die umfassende Form dieses Kulturabkommens ist ein geeignetes Vorbild für die weitere Ausge­staltung der kulturellen Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern. Daß ein Kulturabkommen von diesem Wert zum ersten Male zwisck>en Deutschland und Italien abgeschlossen wurde, entspricht der Son­derstellung, die das politische und kulturelle Leben des einen Landes in dem des anderen einnimmt. Beide Staaten dürfen sich zu diesem Vertragswert mit vollem Recht beglückwünschen. Kr.

Die Durchführung der Äden-Konlribution.

Eine 20prozentige Vermögensabgabe in vier Teilzahlungen.

Berlin, 23. Nov. (DNB.) Der Reichsfinanz­minister hat soeben eine Durchführungsver­ordnung über die Sühneleistung der Juden er­lassen. Sie bestimmt, daß die Kontribution von einer Milliarde Reichsmark a l s Vermögensabgabe von den Juden deutscher Staatsangehörigkeit und von den staatenlosen Juden eingezogen wird. Ab­gabepflichtig ist jeder Jude nach § 5 der Ersten Ver­ordnung zum Reichsbürgergesetz, der nach der Ver­ordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen anzumelden und zu bewer­ten hatte. Juden fremder Staatsangehörigkeit unter­liegen nicht der Abgabepflicht. Bei Mischehen ist nur der jüdische Ehegatte mit seinem Vermögen abgabepflichtig.

Die Abgabe wird nach dem Gesamtwert des Ver­mögens nach dem Stand vom 12. November 1938 bemessen. Sie wird nicht erhoben, wenn der Gesamtwert des Vermögens nach Abzug der Ver­bindlichkeiten, jedoch vor Abrundung, 500 0 Reichsmark nicht übersteigt. Der Ge­samtwert ist auf volle.1000 Reichsmark nach unten abzurunden. Die Abgabe beträgt insgefamt 20 v. H. des Vermögens. Sie zerfällt in vier Teilbeträge von je 5 v.H. des Vermögens.

Der erste Teilbetrag ist am 15. Dezember 1938 fäl­lig, die weiteren Teilbeträge am 15. Februar, 15. Mai und 15. August 1939. Die Zahlungen find ohne besondere Aufforderung zu leisten. Die Ab­gabe ist an das zuständige Finanzamt zu entrichten.

Zahlungen aus Dersicherungsansprü- chen von Juden deutscher Staatsangehörigkeit und von staatenlosen Juden nach der Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdi­schen Gewerbebetrieben vom 12. November 1938 sind unverzüglich an das zuständige Finanzamt zu leisten. Diese Zahlungen werden auf die Abgabe des aus der Versicherung berechtig­ten Juden angerechnet. Ueberfteigenbe Beträge verbleiben dem Reich. Der Reichsfinanzminister wird bestimmen, inwieweit Finanzämter in geeig­neten Fällen Wertpapiere und Grund­besitz in Zahlung nehmen können. Die Abgabe fließt dem Reich zu. Es bleibt vorbehalten, die Zah­lungspflicht zu beschränken, sobald der Betrag von einer Milliarde Reichsmark erreicht ist oder die Zahlungspflicht zu erweitern, soweit dies zur Erreichung des Betrages von einer Milliarde Reichs­mark erforderlich ist.

Wir find am Zuge!

Die Politik ist kein Glücksspiel. Sie ist noch we­niger eine mathematische Rechenaufgabe. Wer dazu berufen ist, an der Lenkung von Volk und Staat helfend oder gestaltend mitzuwirken, darf weder auf den Zufall noch auf die Macht der Ziffern allein vertrauen. Er muß vor allem etwas anderes ein» setzen können: d i e Kraft seiner Persön­lichkeit mit all ihren seelischen Unwägbarkeiten, mit ihrem Instinkt, ihrem Willen, ihrer Entschlossen­heit, ihrer Führungskunst. Danach bemißt sich nicht nur die Stellung des einzelnen im inneren natio­nalen Lebensbereich, sondern auch die Rolle, die ein Volk als Ganzes in der Weltgeschichte zu spie­len vermag.

So läßt sich, wie Dr. G o e b b e I s in seiner Rede vor den Propagandisten der nationalsoziaistischen Bewegung u. a. sagte, die Politik vielleicht am ehe­sten mit dem Schachspiel vergleichen. Hier sitzen sich zwei Gegner gegenüber, die von derselben Aus­gangsstellung operieren müssen. Es entscheidet über Sieg ober Nieberlage nur bas festere Selbst­vertrauen, bie bessere Nervenkraft und der größere U e b e r b l i cf. Ja, es sind gerabe bie fähigsten Schachstrategen, die im Anfang der Partie unterlegen scheinen, die Stein auf Stein opfern, die mit voller Absicht auf Verlust spielen, um den Gegner unsicher, leichtsinnig und übermütig werden zu lassen und um dann in überraschendem An­griff den feindlichen König mit ein paar Zügen matt zu setzen.

Aehnlich ist es in der Politik. Nicht die Zahl der noch im Spiel befindlichen Figuren ist aus­schlaggebend, sondern der G e i ft, der sie führt und lenkt. Die letztvergangenen Jahre und Monate lie­fern den eindringlichsten Beweis für die Richtig­keit solcher Er-folgslehre. Niemals hätte, wie der Reichspropagandaminifter erklärte, die Risiko-Zone der deutschen Wiederaufrüstung durchschritten wer­den können, wenn nicht die Volksgemeinschaft die dadurch bedingten Opfer willig getragen und von dem Dertrauensvorrat gezehrt haben würde, den sich die Staatsführung vorher durch ihre Leistungen für das Wohl der Gesamtheit erworben hat. Nicht viel anders war die Situation im Sommer 1938. Wollte man bie Menge ber Menschen und Waffen zusammenzählen, die während der Tschechenkrise den möglichen Gegnern Deutschlands im Ernstfall zur Verfügung standen, so wäre eine klare Überlegen­heit festzustellen gewesen. Tatsächlich aber befand sich nicht die demokratische Welt, fonbeun die deutsche Reichsregierung im Vorteil, weil sie nicht nur die besseren Nerven, die bessere Position auf dem Schach­brett der internationalen Politik, sondern auch in Form eines geschlossenen und entschlossenen, von einem Wil­len beseelten Volkskörpers die besseren Reserven zur Verfügung hatte. Denn anders als die Völker in den demokratischen Staatswesen hat die deutsche Nation ihre unerschütterliche Ruhe, ihre Disziplin und ihre entschlossene Haltung bewahrt, sie ist nicht nervös geworden und hat damit wesentlich zum Er­folge des Führers beigetragen. Die paar Hasenfüße, die sich in den entscheidenden Stunden darüber er­regten, daß beispielsweise ber Straßburger Sender mit gewissen Gerüchten einige Stunden früher her­auskam als die deutsche Staatsführung mit posi­tiven Nachrichten, zählen nicht. Sie gehören im übrigen zu jener kleinen Schicht, an die einst Max Halbe im August 1918 vergeblich seinen beschwören­den Appell richtete. Sie sind natürlich auch heute im Unrecht geblieben, denn nicht der Straßburger Sender, sondern bas Deutsche Reich hat den ksche« chischen Konflikt in seinem Sinne entschieden.

So gewannen wir bie Partie. Aber das politische Schachspiel lehrt, daß man nicht nachlassen darf in seiner Aufmerksamkeit und in der Beobachtung des Gegners. In London, Paris und anderswo hat man nun, wie Dr. Goebbels unter stürmischer Heiterkeit ausrief, allmählich gemerkt, daß in Berlin mitge­spielt wirb. Aus dieser Erkenntnis wirb man drüben bie Folgerungen zu ziehen versuchen, unb für uns muß beshalb um so mehr die Parole gel­ten: Nach der Schlacht bindet man den Helm fester! Wie sagte doch ber Führer am 8. November bei ber abenblichen Gebenkfeier im Bürgerbräukeller:Mit dem Blick in die Vergangen­heit wollen wir deshalb heute mehr denn je den Entschluß fassen, von unseren alten Prinzipien unb Tugenden nicht zu lassen! Das heißt: Wir wollen wachsam unb aufmerksam fein! Wir haben zu Bitteres erlebt, zu Schmerzvolles erfahren, als daß wir jemals noch leichtfertig irgenb jemand Glauben schenken könnten, ber von außen her seine Sirenenklänge ertönen läßt! Ich glaube nur an bas Recht, bas wir selbst fähig unb entschlossen sind, in unseren Schutz zu nehmen! Und zum zweiten glaube ich nur an den Ähn, den man sich selbst verdient! Geschenkt wirb einem Volk auf dieser Welt gar nichts!"

Von welcher Seite uns die Sirenenklänge um­schmeicheln, aber auch die Gefahren drohen, bas haben wir erst jetzt erfahren, kaum baß bas Mün­chener Abkommen burchgeführt war. Die Schüsse von Paris waren ein Signal, daß das Weltjuben- tum in seiner Wut über das Mißlingen seiner Pläne nun zum Generalangriff auf Deutschland schreiten wollte. Doch auch diesmal befindet sieh unser Geg­ner in einem Irrtum, er hat nicht nur einen un­günstigen Zeitpunkt gewählt, sondern auch feine Karten zu früh arfgedeckt. Er ist aus der Deckung herausgetreten unb hat selber dafür gesorgt, daß die Judenfrage nun plötzlich einWeltdis- kussionsthema" geworden ist und darüber hinaus in Deutschland einer radikalen unb endgültigen Lö­sung zugeführt wird. Als Wilhelm G u st l o f f er­mordet wurde, glaubte man auf ber Gegenseite un­ser Schweigen als Schwäche, unsere Disziplin als Langmut mißdeuten zu können. Als man dem Verbrecher Grünspan die Mordwaffe in die