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wegung steckt, kann man täglich wieder beobachten. Selbstverständlich wird auch exerziert, um an den Aufmärschen wirkungsvoll teilzunehmen. Ausfallend ist es, daß die Spanier nicht in Drejherreihen eng nebeneinander, sondern in einem ziemlichen Abstand marschieren, so daß sie die ganze Straßenbreite cin- nehmen. Gewaltig dröhnt der Trommelwirbel, und kräftig schmettern die Trompeten, mit denen auch alle Kommandos gegeben werden. Man betreibt nicht unseren langen Schritt, sondern einen kürzeren, wobei auf das exakte Schwenken des rechten Armes bis zur Schulterhöhe der größte Wert gelegt wird. Bei einem Galaaufmarsch ziehen alle Jungen weiße Handschuhe an, und die Kleinen tragen einen imi­tierten Stahlhelm und ein Holzgewehr. Schulung wird nur bei den Größeren betrieben. Ihnen wird das Parteiprogramm und die herrliche Vergangen­heit der spanischen Geschichte in Vorträgen darge­stellt. Das Prinzip:Jugend muß durch 3u gend geführt werde n", kennt man noch nicht, da es bislang an jugendlichen Führern fehlt. Bis sie ausgebildet sind, herrscht noch das Lehrersystem.

Don früher her steckt in jedem einzelnen Spa­nier noch das individualistische Geistesgut, das jeden tun ließ, was ihm beliebte. Erst langsam wird man in dem spanischen Menschen einen Wandel schaffen können. Die Falange hat aber schon mit strengen Strasmaßnahmen begonnen. Erfüllt hier ein Junge seine dienstlichen Verpflichtungen nicht, so wird ihm

das Haar abaeschoren, was als eine sehr entehrende Strafe aufgefaßt wird. Hilft das nicht, so gibt man ihm Arrest. Man kann diese Strafen, welche die El­tern im allgemeinen nicht kritisieren, durchführen, weil die Zugehörigkeit auf dem Grundsatz der Frei­willigkeit ausgebaut ist. Die schärfste Strafe ist der Ausschluß aus der Falange.

Von den vier Erziehungsmächten (El­ternhaus, Schule, Kirche und Partei) sind die ersten beiden ziemlich bedeutungslos. Besonders streng ist der Einfluß der Kirche. Es kann am Sonntag kein Ausmarsch oder sonst etwas unternommen werden, bevor die Gruppen nicht geschlossen zur Messe ge­gangen sind. Wer nicht zur Messe oder zum Abend­mahl geht, kann sich nicht in der Jugendorganisation halten. Ohne die Zustimmung der Kirche, die an allen entscheidenden Stellen ihre Vertreter oder Freunde hat, wird praktisch nichts durchgeführt.

Es gibt auch auf dem Gebiet der Jugendertüchti­gung noch eine Reihe von Problemen zu lösen. Aus verständlichen Gründen werden sie zunächst zurück­gestellt, um nicht die einheitliche Schlagkraft wäh­rend des Krieges zu erschüttern. Es muß noch mit vielen Vorurteilen aufgeräumt werden. Die Falange hat jedoch schon energisch Hand ange­legt. Die ersten Erfolge sind da. Möge es ihr durch stetes Vorleben gelingen, den Typ eines Gemein- schaftsmenschcn zu erziehen, wie es für die heutige 'Zeit nötig ist. D. Jessel-Malaga.

Geschichten aus aller Welt.

(Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.)

Em erstaunlicher Pudelhund.

C. K. 21 u ft i n.

Ein Pudel in San Antonio in Texas, der auf den NamenShep" hört, erregt seit einiger Zeit Aufsehen in der ganzen Gegend, indem er Tag für Tag um die Mittagsstunde mit einer Dollarnote bei seiner Herrin erscheint. Er ist nicht dazu zu bringen, diese irgendeinem anderen auszuliefern', er wedelt freudig mit dem Schweife, wenn ihm die Herrin die Note aus dem Maule nimmt, aber er knurrt jeden an und will ihn beißen, der ihm sonst mit der­selben Absicht nähern will. Man hat bisher ver­gebens versucht, dem Hund zu folgen, um festzu­stellen, wo er die Dollarnoten findet; er läuft schon sehr früh von Hause fort. Die meisten Geldscheine sind auch bereits veraltet und in den Vereinigten Staaten außer Kurs; man vermutet daher, daß es sich um die Beute irgendeines Diebstahls oder auch um das Lösegeld von Entführern handelt, die ihre Noten nicht verwenden konnten. Die Nummern der Geldscheine sind genau ausgezeichnet und der Polizei und den verschiedenen großen Banken mitgeteilt, die Listen solcher kompromittierender Scheine füh­ren. Man nimmt an, daß der Pudel ziemlich weit entfernt auf freiem Felde, ein Versteck gefunden hat, in dem irgendjemand vor mehreren Jahrzehn­ten diese Dollarnoten verborgen hat.

Das Kraftwägelchen für Zwillinge.

B. London.

Die Mutter zweier gut gedeihenden Zwillinge in London fand es ermüdend, den Kinderwagen wäh­rend der langen Ausfahrten, die ihr für die Gesund­heit ihrer Sprößlinge notwendig schienen, immer vor sich herzuschieben, und so brachte ihr hilfsbe­reiter Mann, der Ingenieur ist, einen kleinen Mo­tor unter dem Wagen an, der mit den Rädern ver­bunden wurde; so war jede Anstrengung vermieden, und das neuartige Kraftwägelchen beförderte sich selbst, während die Frau nur noch zu lenken hatte. Natürlich fiel die Sache auf, auch ein Polizist be­merkte sie und hielt sie für so wichtig, daß er seinen Vorgesetzten Bericht darüber erstattete. Diese gingen

damit weiter zu den städtischen Behörden, und hier wurde entschieden, daß der Kinderwagen ein Kraft­wagen sei und daß daher die entsprechenden Steuern dafür gezahlt werden müßten. Die Jngenieursgat- tin erhob Einspruch und machte unter anderem dar­aus aufmerksam, daß die Selbstfahrer für die In­validen auch nicht mit Steuern belegt würden, selbst wenn sie von Motoren bewegt würden. Aber der Stadtrat bestand auf seiner Meinung, und so ging die Sache an den Derkehrsminister. Dieser kam als höchste Instanz zu einem Urteil, in dem er sich auf die Seite des Stadtrats stellte, und nicht nur das, sondern er fand, daß für das Ehepaar auch noch eine ganze Reihe anderer Verpflichtungen zu er­ledigen wären, wenn sie auf ihrer Idee beharren wollten. Sie müßten eine Jahreslizenz für 50 Mark nehmen, die Frau müßte einen Führerschein erwer­ben, es müßte eine Haftpflichtversicherung ausge­nommen werden, und das Auto müßte seine Num­mer, Scheinwerfer vorn und Lichter hinten und eine Hupe haben. Ganz entsetzt verzichtete das Ehepaar natürlich ...

Mit Helm und Schwert und Panzer.

(mt) Paris.

In einer Vorstadt von Paris lebt ein gewisser H. Lynch, ein Waffenschmied, der sich außerdem auf die Herstellung von Helmen, kugelsicheren Westen und Panzern spezialisiert hat. Er ist also in der Lage, alles das herzustellen, was im 16. Jahrhundert ein starker Mann zum Schutze von Kops, Hals, Brust und Beinen benötigte. Seine Arbeit erstreckt sich nicht nur auf Blecharbeiten für Filmateliers. Er muß nicht nur auf alten Schlössern verrostete Rü­stungen wieder in Ordnung bringen. Kürzlich er­schienen bei ihm einige Geologen, die für eine Ver­gesellschaft in Venezuela Petroleum suchen sollten. Sie bestellten eine Rüstung, die den gesamten Ober­körper gegen Giftpfeile schütze. Denn die verteufel­ten Indianer, die von den weißen Oelsuchern nichts wissen wollen, schießen mit einem Gift, das häufig verhängnisvoll wirkt, wenn es oberhalb der Hüften in den Körper einbringt. Werdennur" die Arme oder die Beine getroffen, dann kann die Wunde leicht gereinigt und ausgesogen werden. Für jene

Geologen wurde eine Rüstung gebaut, die garantiert allen Anforderungen entsprechen sollte. Aber da gibt es auch noch andere Kunden: Neulich kam ein elegant gekleideter älterer Herr, der mit einem ge­waltigen Personenwagen mit Chauffeur und Kam­merdiener vorfuhr. Er erkundigte sich genau nach dem Preis für ein Schuppenpanzerhemd, wie es zur Zeit Wilhelms des Eroberers getragen worden fei. Er ließ genaues Maß nehmen und bestellte die Rüstung, die eine mächtige Stange Geld kostete, so­fort. Einen Monat nach der Ablieferung fand sich der Herr wieder ein und behauptete, an der rechten Schulter drücke die Rüstung etwas. Der Waffen­schmied untersuchte die Rüstung und muhte fest- stellen, daß der Panzer, der schließlich seine 125 Pfund wog, sehr stark getragen worden war. Er er­kundigte sich, unter welchen Umständen denn die Rüstung so häufig benutzt werde. Erst jetzt merkte er. daß mit dem alten Herrn etwas nicht in Ord­nung war. Dessen Miene verklärte sich und er sagte: Tatsache ist nämlich daß ich die Reinkarnation Wilhelm des Eroberers bin. Abends nach dem Essen ziehe ich die Rüstung an und gehe auf dem Dach meines Hauses spazieren. Das gibt mir Kraft und Stärke, um meine Geschäfte am nächsten Tag er­folgreich durchzuführen. Uebrigens lernte Lynch in seiner Praxis auch schon zwei Reinkarnationen der Jungfrau von Orleans kennen.

Die öffentliche Aufführung."

AS. Brüssel.

Die Frage, wie man mit einem Mitbürger fertig wird, der Tag für Tag bei offenen Fenstern und Türen seinen Lautsprechermit Vollgas" laufen läßt, hat für Belgien durch eine gerichtliche Erst- entfcheidung eine eigenartige Lösung gefunden. Bel­gien kennt an sich im Gegensatz zu Deutschland keine polizeiliche Handhabe, um solchen rücksichtslosen Leuten auf die Finger zu klopfen. Aber unter den Belästigten befanb sich auch ein Schriftsteller, Mit­glied der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Dieser gewiß nicht auf den Kopf gefallene Mann setzte sich mit seiner Standesorga- nisation in Verbindung, und bald darauf brachte der Postbote dem Rundfunkfreund eine Vorladung ins Haus. Er war aber keineswegs wegen ruhe- skörenden Lärms angezeigt, für den er bestenfalls mit einer geringen Geldstrafe, wenn nicht gar nur mit einer kostenpflichtigen Verwarnung davonge- kommen märe, sondern wegen Verletzung des Ur­heberrechts! Für jede Vorführung der Werke von Schriftstellern und Komponisten in der Oeffentlich- keit muß an die Verfasser eine Lizenzgebühr be­zahlt werden. Die erwähnte Gesellschaft ist als Ver­treterin der Autoren von den belgischen Gerichten anerkannt. Jemand nun, der seinen Lautsprecher oder sein Grammophon auf eine Lautstärke stellt, die es anderen ermöglicht, die Darbietungen mit anzuhören, bringtWerke zur öffentlichen Auffüh­rung", also muß er die entsprechenden Gebühren zahlen. So wenigstens behauptet die Autoren-Ge- sellschast, und es besteht die größte Wahrscheinlich­keit, daß der Richter ihr Recht geben« wird.

Lpa mit der Mundharmonika.

AS. Rom.

Ein in Mailand wohnender Arbeiter hat kürzlich ein ganzes Stadtviertel in Aufregung versetzt, nur, weil er Großvater geworden war. Auf die Nach­richt, daß ihm ein Enkel geboren worden sei, be­waffnete sich der Mann mit einer großen Mund­harmonika, die er nach Aussagen der Zeugen mei­sterhaft spielt, und zog musizierend durch die Oste- rien der Nachbarschaft. Dort scheint er dem italieni­schen Wein etwas zu üppig zugesprochen zu haben, denn gegen zwei Uhr nachts vernahmen die An­wohner des Piazzale Medaglie d'Oro ein glänzen­des Mundharmonikakonzert, das zu ihrem Erstau­nen von der Höhe eines Römertors herabklang.

Am Ende alarmierten die besorgten Nachbarn dis Polizei, weil sie fürchteten, der Musikant könnte ad- stürzen. Als Die Feuerwehr eintraf, hatte sich um das Römertor eine große Menschenmenge angesam- melt, die dem Konzert des in luftiger Höhe sitzenden Arbeiters zuhörte und ihn in denPausen" immer wieder, aber vergeblich aufforderte, herunterzukom­men. Erst als die Feuerwehrleute eine Leiter her- anbrachten, begann derVerrückte" an den Vor­sprüngen des Torbogens herabzuklettern. Unten an- gelangt, fiel er selig in die Arme der Feuerwehr; aber es kostete noch einige Mühe, das Mißverständ­nis aufzuklären. Die braven Feuerwehrleute taten bann noch ein übriges: sie begleiteten den über­glücklichen Großvater nach Haufe und brachten ihn sorgsam zu Bett. Um weitere Kletterpartien und Rettungsaktionen zu vermeiden!

TerDieb imSchrank und dieBienen inrCafs.

AS. Warschau.

Ein Einbrecher aus Warschau stattete der Stadt Lodz einenBesuch" ab. Er hatte in Erfahrung gebracht, daß die Wohnung eines Kaufmanns ohne Aufsicht fei, da der Wohnungsinhaber und seine Fa­milie in der Sommerfrische weilten. Der Kerl drang in die Wohnung ein, wurde aber bei seinerAr­beit" durch den für einen Tag nach Lodz zurückge­kehrten Kaufmann gestört. Schnell versteckte sich der Einbrecher nun in einem massiven Eichenschrank. Beim Verlassen der Wohnung schloß der Kaufmann alle Schränke sorgfältig ab. Als er nach drei Tagen seine Wohnung wieder betrat, rollte ihm beim Oefnen des Eichenschrankes der anscheinend leblose Körper eines unbekannten Mannes vor die Füße. Nachdem er das Bewußtsein wiedererlangt hatte, wurde der erschöpfte Einbrecher verhaftet.

Ein beliebtes Cafe in der Warschauer Innenstadt erhielt unlängst sm Nachmittag sonderbare Gäste. Plötzlich flog mit großem Gesumme ein riesiger Bienenschwarm durch die Tür und ließ sich an der Decke nieder. Die Gäste verließen fluchtartig das, Lokal. Nach einigen Stunden flogen die Bienen, ohne jemandem ein Leid zugefügt zu haben, wieder fort. Der Besitzer des Cafes erklärte, daß er alljähr­lich um diese Zeit den Besuch der Bienen erhalte, obwohl sich im Umkreis von Kilometern kein Bie­nenstock befinde.

Evas -Urschen und Adams Rippe.

B. Budapsst.

Eva heißt das reizende junge Mädchen, die ein­zige Tochter wohlhabender Eltern in Budapest, die auf ihr hübsches Gesicht sehr stolz ist und ganz be­sonders über eine zierliche Nase verfügt, die auch von anderen sehr bewundert wird. Das Schicksal wollte es jedoch, daß die junge Dame bei einer Spazierfahrt im Auto einen Unfall erlitt, bei dem ihr das Nasenbein gebrochen wurde. Die besorgten Eltern beriefen eine ganze Anzahl von Aerzten und Spezialisten der chirurgischen Plastik, um das Un- glück wieder gut zu machen. Nach eingehender Prü­fung erklärten die Aerzte, sie könnten das Näschen der armen Eva in alter Schönheit wiederherstellen, aber dazu sei nötig, daß ein junger Mensch eine Rippe opfere. Evas Vater war bereit, 20 000 Pengö an den zu zahlen, der dieses Opfer bringen würde, und so fand Eva ihren Adam in der Person eines sportgestählten jungen Mannes, der über eine glän­zende Gesundheit, aber wenig Geld verfügte. Die Operation wurde gemacht und hatte vollen Erfolg. Nun wollte aber auch dieser Mann sich nicht mehr von Eva trennen, er sah in ihr, wohl mit dem­selben Recht wie sein großer Vorgänger, einen Teil seiner selbst, und kühn entschlossen bat er um die Hand des jungen Mädchens. In der Tat wurden auch diese Gefühle erwidert, und so endete alles mit einer glücklichen Hochzeit.

$eif® Tage, schlaAoss Rächte

__________________________ Schlaflosigkeit und ähnliche sommerliche Gesundheitsstörungen sind häufig

aus Überanstrengung des Herzens und der Nerven oder auf unregelmäßige Verdauung zurückzuführen. Klosterfraq-Melissengeist hat bei diesen Be­schwerden schon viele gute Erfolge erzielt. Als Heilkrauterdestillat übt er einen allgemein beruhigenden Einfluß auf den gesamten menschlichen Orga­nismus aus, sodaß der Schlaf nicht sozusagenerzwungen roiro sondern auf eine natürliche Weise ohne ungünstige Nachwirkungen eintrckt.

So schrieb z. B. am 18. 1. 37 Herr Friedrich Kühnemund, o.D., Erfurt, Schlösscrstr. 18, u. a.:Ich habe mir inzwischen Klosterfrau-Melissengeist getauft und nehme ihn nun regelmäßig. Die Wirkung ist ausgezeichnet. ^>ch kann seitdem besser schlafen und merke auch die beruhigende Wir ung aus die Nerven. Es freut mich, daß ich nun endlich ein gutes Mittel gefunden habe, ^Unbroeikr Her"ich ae? Alb re äst (Bi l d nebenstehend), Einrichter, Berlin N 31 Scheringstr. 8, am 6. 5. 37:Ich habe .Ihren Klosterfrau-Melissengeist versucht und bin mit diesem sehr zufrieden. Bei Schlaflosigkeit und Magenoefchwerden an­gewendet, hat er sich sehr gut bewährt und kann ihn auch ledem empfehlen. Ich werde nun schon 67 Jahre alt und gehe mit Lust und Liebe zur Arbeit.

- ..... Kronprinzenstraße 6, am 12. 10. 36:Ich benutze ^Klosterfrau-

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Verdingung.

Auf Grund derVerdingungsordnung für Bau­leistungen" (DOB.) sind nachstehende Arbeiten aus der Reichsstraße Nr. 276 Abtlg. SchottenLaubach, km 24,24423,628 und 26,84025,450, sofort ZU ver­geben, und zwar: _

1. 3000 qm Ranbftreifenbefefhgung mit Gestuck, Chaussierung und einer Asphaltsplitteinstreudecke.

2. 260 qm Gossenpflasker mit Lieferung der Groh- pflastersteine 12/14 cm.

. Angebotsvordrucke sind, solange der Vorrat reicht, in unserem Amt Gießen, Hitlerwall 37, erhältlich, wo auch die der Lieferung zugrunde liegenden Bedin­gungen zur Einsichtnahme offenliegen.

Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der AufschriftAngebot für Randstreifenbefefti- gungen auf Reichsstraße 276" bis

Freitag, den 26. August 1938, vormittags 10 Uhr, an das unterzeichnete Amt einzureichen, wo an­schließend die Oeffnung erfolgt.

Zufchlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 19. August 1938.

Hessisches Straßenbauamt Gießen.

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Bekanntmachung.

über

A. die Erfassung der Wehrpflichtigen des Geburts- jahrganges 1910.

B. die Erfassung der ehemaligen Offiziere und Wehrmachtbeamten im Offizierrang.

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. 5.1935, der Verordnung über die Wehrpflicht von Offizieren und Wehrmachtbeamten im Offizierrang vom 22.2.1938 und des Runderlasses des Herrn Reichsministers des Innern vom 12. 7.1938 wird hiermit folgendes be­kanntgemacht:

A.

Sämtliche Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1910, die in der Stadt Gießen wohnhaft und noch nicht zur Wehrstammrolle erfaßt sind, sowie die­jenigen des genannten Geburtsjahrgangs, die bei der militärärztlichen Untersuchung 1937 für untaug­lich befunden worden sind, haben sich zur Anlegung der Wehrstammrolle

vom 22.8. 1938 bis 31.8.1938

jeweils in der Zeit von 8 bis 12 und 15 bis 18 Uhr, Mittwochs und Samstags von 8 bis 12 Uhr bei der Polizeidirektion Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1, Zimmer 26, zu melden.

Bei der Anmeldung haben die Wehrpflichtigen Nachweise über Geburt, Abstammung soweit im Besitz befindlich (Ahnenpaß), Eheschließung, Be­rufsausbildung (Lehrvertrag, Gesellen- und Meister­brief), Arbeitsbuch (dieses hat der Unternehmer dem Wehrpflichtigen zu diesem Zwecke auszuhändigen), Zugehörigkeit zu den Gliederungen und angeschlosse­nen Verbänden der NSDAP., Befähigungsnachweise (Führerschein für Kraftfahrzeuge, Reiterschein, Frei- schwimmerzeugnis u. dgl.), Militärpapiere soweit noch vorhanden, sowie zwei Lichtbilder, Größe 37 X 52 mm in bürgerlicher Kleidung und ohne Kopf­bedeckung aufgenommen, mitzubringen.

Wer der angeordneten Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt oder den vorstehenden Anord­nungen zuwiderhandelt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150, RM. oder mit Haft bestraft. Evtl, werden polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen.

B.

Dom 1.9.1938 bis 10. 9.1938

jeweils in der Zeit von 8 bis 12 und 15 bis 18 Uhr, Mittwochs und Samstags von 8 bis 12 Uhr haben sich nachstehende Offiziere und Wehrmachtbeamte im Offizierrang, die in der Stabt Gießen wohnen, zu melden:

1. ehemalige aktive Offiziere und Wehrmachtbeamte im Offizierrang der alten Wehrmacht,

2. ehemalige Offiziere des Beurlaubtenstandes der alten Wehrmacht sowie die ehemaligen Feld­beamten im Offizierrang der alten Wehrmacht jeweils einschließlich der Sanitäts- und Vete­rinäroffiziere sowie der Heeresapotheker.

Ausgenommen von dieser Erfassung sind Wehr­pflichtige

a) im Range eines Generalmajors oder in einem höheren Range,

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b) die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 30. 9.1938 vollenden,

c) die im Besitze eines Wehrpasses der neuen Wehr­macht sind.

Zur Anlegung der Wehrstammrolle haben die ehe­maligen Offiziere und Wehrmachtbeamten im Offi­zierrang die Papiere über geleisteten aktiven Dienst im früheren Heer, in der Schutztruppe, in der Kai­serlichen Marine und in der Reichswehr (Reichsheer und Reichsmarine) mitzubringen.

Außerdem ist anzugeben:

Letzter Dienstgrad

Letztes Patent als vom........

(Charakter als vom........)

Waffengattung

Sonderausbildung

Verwendung im Kriege

Diensteintritt

Letzter Truppenteil oder Dienststelle Entlassungstag und -ort

Kriegsorden und Ehrenzeichen

« Verwundung

Grad der Erwerbsbeschränkung. 5390V

Der Schlußsatz zu A gilt entsprechend.

Gießen, den 17. August 1938.

_________Der Polizeidirektor. I. V.: Koch.__________

Oestentliche Mahnung.

Folgende Rückstände werden hierdurch zur um­gehenden Zahlung gemahnt; andernfalls muß ein Säumniszuschlag berechnet und die Beitreibung ein­geleitet werden. 5388C

III. Rate Bürgersteuer 1938.

II. Vorauszahlungsrate Gewerbesteuer 1938.

I. Rate Beitrag zur Handwerkskammer 1938.

Beitrag zur Land- und forstwirtschaftlichen Be- rufsgenossenschaft 1937.

Gießen, den 19. August 1938.

________________Stadtkasfe Gießen.________________

Mahnung.

Die Beiträge für den Monat Juli 1938 derjenigen Arbeitgeber, die von der Kasse Rechnung erhielten, sowie der freiwilligen Mitglieder können noch bis zum 25. August 1938 ohne Kosten bezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Kostenberechnung evtl. Zwangsbeitreibung. Für die Arbeitgeber, die die Beiträge selbst nach dem wirklichen Arbeitsver­dienst berechnen, gilt die gesetzte Frist bis zum 25. d. M. nicht. 53720

Allgemeine Ortskrankenkasse

für Stadt- und Landkreis Gießen in Gießen.