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Frage kommenden

BU

3.

2. a)

Aus der engeren Heimat

und mit Gießen in

zr 19 Jahre hwer verletzt,

Die Verlegung der Wieseck-Mündung als vorberei- tend-e Maßnahme für die Erweiterung des Nord­endes des Bahnhofes Gießen, insbesondere zur Schaffung einer neuen Zufahrtstraße zum Güter­bahnhof, ist jetzt in Angriff genommen worden. Das Gelände zwischen der neuen Zufahrtstraße zum Gu- terbahnhof und dem jetzigen Bahnkörper wird von der Kreuzung Gabelsbergerstraße-Hammstraße all­mählich ansteigend bis zum Güterbahnhof ausgesüllt. Es wird der Erweiterung, d. h. einer Durchbrechung des leichten Knicks dienen, den die Schienenführung hier ausweist, während an der nahe am Elektrizitäts­werk-vorbeiführenden Seite die neue Straße zum Güterbahnhof entstehen wird. Am Eisenbahndamm entlang der Hammstraße, von der Gabelsberger­straße bis zur Neustädter Unterführung, wird eine Stützmauer hochgeführt werden, so daß dort soviel Gelände gewonnen werden kann, daß eine Schmä­lerung der Straße nicht einzutreten braucht.

Die Arbeiten unterstehen der Leitung der Bahn­meisterei I des Betriebsamtes I. Ein Teil der in

seitiqt. Die werteren werden erst später gebraucht, o daß die jetzigen Besitzer noch ihren Nutzen daraus ziehen können. Die Arbeiter der Bausirma Schnei­der Heuchelheim, haben bereits mit dem Ausheben des projektierten Bettes der Wieseck begonnen. In den nächsten Tagen soll ein Bagger eingesetzt wer­den. Das ausgehobene Erdmaterial wird für Auf­füllzwecke an dem großen Bauprojekt verwendet werden, für das später eine große Menge Auffull­material gebraucht werden wird, von dessen Be­schaffung der Fortgang der auf lange Sicht geplan­ten großen Umbauarbeiten abhängig ist. * .

rufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie monatlich einen Mindestbetrag von 1, RM. opfern.

Die Richtlinien sind Mindestsätze zum Erwerb der Türplakette. Behörden und Firmen, deren Gefolgschaftsmitglieder die Lohn- und Gehalts­opfer während oder am Ende des Monats zahlen, erhalten die Türplaketten bereits zu Beginn des Monats gegen die Verpflichtung, daß die Lohn- und Gehaltsopfer jeweils am Ende des Monats dem WHW. überwiesen werden Behörden und Firmen geben die schriftliche Erklärung ab, daß die Turplaketten entsprechend den Richtlinien des Reichsbeauf­tragten ausgegeben werden.

Im Einverständnis mit dem Oberkommando der Wehrmacht, dem Reichspoftmfnisterium, der Reichsbahn und der Reichsbank werden die Opfer von Lohn und Gehalt der Angehörigen der Wehrmacht, der Beamten, der Angestellten und Arbeiter der bezeichneten Ministerien und Reichsbetriebe ausschließlich an den Reichs­beauftragten überwiesen. Die Dienststellen dieser Ministerien und Behörden fordern die Türplaketten bei den örtlichen Dienststellen des WHW. mit einer Bescheinigung an, aus der die Zahl der zum Empfang der Türplaketten Berechtigten und der für den betreffenden Mo­nat gezeichnete Gesamtbetrag zu ersehen sind.

Dabei wurde der Motorradfahrer, alte Karl K r ö ck aus Gießen, so daß er mit einem Schädelbru deren erheblichen Verletzungen nach Klimt eingeliefert werden mußte.

an- die

1280 RM. in Händen. Da er keine Möglichkeit hatte, das Geld zu verschließen, nahm er es vorläufig an sich. Am nächsten Tage, einem Sonntag, arbeitete er wieder mit seinen Kameraden auf seinem Büro. Er lieferte das Geld aber nicht ab. Später fiel ihm ein, daß er bei einem Buchmacher in Frankfurt a. M. mehrere Wetten laufen hatte. Er fuhr deshalb nach Frankfurt. Auf dem Wettbüro mußte er aber zu seinem Bedauern feststellen, daß er verloren hatte Diesen Verlust wollte.er ausgleichen. Er setzte deshalb auf verschiedene Pferde, die am gleichen Tage in Rennen liefen. Sein privates Geld reichte nicht aus; er griff nun den Betrag von 1280 R' an. Er gewann nichts, sondern verpulverte an die­sem Nachmittag 120 RM. Er war verzweifelt, da er nicht wußte, wie er seiner Dienststelle das Geld ersetzen sollte. Auf dem Frankfurter Bahnhof sah er an einem 0-Zuge das SchildBaden-Baden". Die­ses Schild will er als einen Wink des Schicksals be­trachtet haben, das ihn dadurch bestimmen wollte, in BadenBaden zu spielen. Er fuhr also nach Baden- Baden. Dort spielte er und verlor sein ganzes Geld bis auf den letzten Heller. Schließlich mußte ihm seine Braut das Geld zur Heimreise schicken. In Friedberg angekommen, stellte der Angeklagte sich der Polizei und legte dort ein umfassendes Ge­ständnis ab.

Mit seiner Berufung hatte der Angeklagte kein Glück. Es blieb bei dem erstinstanzlichen Urteil.

Kaffee Hag geschütztes Warenzeichen.

Fwd. Frankfurt a. M., 7. Okt. Die Kaffee» handels-AG. in Bremen (Kaffee Hag) hatte vor einigen Monaten einen Schadensersatzprozeß gegen eine Gaststätte in Frankfurt a. M. angestrengt, mit dem Ziele, daß die Gaststätte es zu unterlassen habe, auf Verlangen der Gäste nach Kaffee Hag einen anderen coffeinfreien Kaffee als diesen zu verabreichen. Das erstinstanzliche Urteil vom 30. Mai wurde von der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Frankfurt a. M. zugunsten der Be­klagten entschieden, da Kaffee Hag bereits zur Be­schaffenheitsangabe geworden sei, also kein geschütz­tes Warenzeichen mehr darstelle, sondern als freier Warenname allgemein für coffeinfreien Kaffee an­zusehen sei. Auf die Berufung der Klägerin hin in diesem Schadensersatzprozeß wurde soeben vom 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main das erstinstanzliche Urteil vom 30. Mai aufgehoben und die Beklagte ver­urteilt, bei Meidung einer Geld- oder Haftstrase zu unterlassen, in ihrer Gaststätte auf Be­stellung von Kaffee Hag einen anderen Kaffee zu verabreichen und die Behauptung aufzustellen, er sei derselbe wie Kaffee Hag.

20 Uhr.

bei seiner Scharsührerin und kommt am nächsten Mittwoch um 4.45 Uhr mit Schwimmzeug und 10 Pf. (für Bedebenutzung) ans Dolksbad.

Betr.: Führerinyen-Fünfkampf und Relchsfchwipim- schein.

Große Strafkammer Gießen.

Der Th. S. aus Emmerich, zuletzt wohnhaft in Friedberg, hatte vom Bezirksschöffengericht eine Gefängnis st rase von sechs Monaten erhalten. Obwohl dem Angeklagten noch die Unter­suchungshaft angerechnet worden war, legte er den­noch gegen das Urteil hinsichtlich der Strafhöhe Be­rufung ein.

Der Angeklygte hatte in Friedberg eine Anstellung gefunden. Dort hatte er auch Gehälter auszuzahlen. Hätten seine Vorgesetzten gewußt, daß der Ange­klagte bereits seit langen Jahren der Spiel- und Wettleidenschaft verfallen ist, dann hätten sie ihm sicher eine andre Betätigung zugewiesen. An einem Tage im Juli dieses Jahres zahlte der Angeklagte bis in die späten Abendstunden hinein Gehälter aus.

Arn Schlüsse hatte er noch einen Ueberschuß von

> Hungen, 8. Okt. Welchen Drangsalen das deutsche Volk im Sudetenland durch seine tschechisches Unterdrücker ausgesetzt gewesen ist, dar­über ist schon eingehend berichtet worden. Wie die Bevölkerung stets in Sorge war und um ihr Leben bangen mußte, ergibt sich u. a. auch aus Schilde­rungen der Grenzbewohner, wie sie in Briefen ent­halten sind, die eine hier wohnhafte, an der Grenze zwischen Preußisch-Schlesien und der bisherigen. Tschechei beheimatete junge Frau von ihren dort wohnhaften Angehörigen erhielt. An rührenden Er­lebnissen fehlt es dabei nicht. Kommt da ein neun

VDü gehftrft in di» fiilfegemclnfdion für da» »»fünfte M»n f

Werft» mitglieft der NSv.

jähriger Junge aus der Tschechei mit einem gefüllten Rucksack auf dem Rücken nach Reußen- dorf, einem kleinen schlesischen Grenzort. Als man den Rucksack nachsieht, ergibt sich folgendes: Der kleine Kerl hat sein drei Monatealtes Brü­derchen, um es vor den Tschechen zu bewahren, im Rucksack über die Grenze nach dem schützenden deutschen Vaterland gebracht, wo beide von einer Lehrerfamilie in treue Fütsorge und Obhut ge­nommen wurden.

Kreis Büdingen.

§ Nidda, 7. Okt. Die diesjährige O b st b a u rn - zäh lung ergab hier folgende Zahlen, wobei die Zu- oder Abnahme im Vergleich zur Zählung in 1934 in Klammern beigefügt ist: Apfelbäume 7367 (mehr 1080), Birnbäume 613 (weniger 200), Zwei- schenbäume 2920 (weniger 370), Mirabellen und Renekloden 206 (mehr 90). Aprikosen 121, Pfirsich 244 (mehr 165), Walnüsse 324 (mehr 205), Suß- und Sauerkirschen 330, Johannisbeersträucher 3030 Stück, Stachelbeeren 1430 Stück, Himbeeren 1413 qm.

* Nidda, 8. Okt. Nach Beratung mit den Ge­meinderäten wurde der städtische Haushalt für 1 938 in Einnahme und Ausgabe mit 279 252,83 RM. gegen 262 785,81 RM. im Vorjahre festgestellt.

Fahrlässige Uebertretung des Tierschutzgesetzes.

Einem Bullen die Halskeile ins Fleisch gewachsen.

' Lpd. Marburg, 7. Okt. Dor einiger Zeit stellte man bei einem dem Schlachtvieh-Mittelmarkt Mar­burg zugefahrenen Mastbullen fest, daß eine Halskette in den Hals des Tieres ein- gewachsen und die entstandene Wunde mit einer eitrigen Masse ausgefüllt war. Die Kettenglieder waren ganz in der Wunde versenkt, so daß man die Kette nicht ohne weiteres herauszuziehen vermochte. Der Besitzer wurde wegen Uebertretung des Tier­schutzgesetzes durch Strafbefehl zu50MarkGeld- [träfe verurteilt. Er gab sich mit dieser Strafe nicht zufrieden und suchte bei seinem Einspruch vor dem Amtsgericht in Marburg eine geringere Strafe zu erzielen. Er machte u. a. geltend, daß etn solcher Fall bei der Tierhaltung Vorkommen könne. Er habe den unruhigen Bullen von den übrigen Tieren ab­gesondert und in einem dunklen Stall untergebracht, wo die Verletzung des Tieres nicht aufgefallen sei. Das Gericht war der Ansicht, daß ein ordentlicher Tierhalter fein Vieh beaufsichtigen müsse. Zugunsten des Angeklagten nahm das Gericht fahrlässige Uebertretung des Tierschutzgesetzes an, hielt aber eine Geldstrafe als ungenügende Sühne. Das Urteil

|läutete diesmal auf eine Woche Haft.

Spendet

für die sudetendeuischen Brüder?

Es müsie unser Stolz sein, sagte der Führer, in wenigen Jahren die Not unserer sudetendeutschen Brüder restlos zu beseitigen. Spendet deshalb aus die Konten der Gauamtsleitung. Postscheckkonto: Frankfurt a. M 23000, Girokonto 6800 Bank der Deutschen Arbeit, Frankfurt a. M., Girokonto 7300 Städtische Sparkasse Darmstadt.

Zungjäger-Lehrgang

für den Lagdkreis ließen.

Der Kreisjägermeister des Kreises Gießen kündet heute einen neuen Jungjägerlehrgang für den Jagd­kreis Gießen an. Er soll der Vorbereitung der Prüflinge für eine im kommenden Frühjahr statt­findende Jägerprüfung dienen. Wenn auch der Besuch eines solchen Lehrganges nicht Voraus­setzung für die Teilnahme an einer solchen Prü­fung ist, so hat sich doch ergeben, daß die Teilnahme dringend zu empfehlen ist. Der Beginn ist in die jetzige jagdreiche Zeit gelegt worden, um den Lehr­gangsteilnehmern in den kommenden Monaten nach Möglichkeit Einblick in die Praxis der Jagd- ausübung, Winterfütterung usw. zu geben.

(Siebener Vochenmarktpreije.

* Gießen, 8. Okt. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,52 Mark, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 9, Eier, deutsche, Klasse S 13, Klasse A 12%, Klasse 6 12 Klasse C 11% Klasse D 10%, ausländische 11 bis 12%, Wirsing, % kg 8 bis 10, Weißkraut 8, Rotkraut 10, gelbe Rüben und Karotten 10 bis 11, rote Rüben 10, Spinat 15 bis 20, Römischkohl 8 bis 10, Bohnen, grün 25 bis 30, gelb 25 bis 30, Unterkohlrabi 6 bis 8, Erbsen 40, Rosenkohl 30 bis 35, Feldsalat, t/.o 10, Tomaten, % kg 15 bis 25, Zwiebeln 10 bis 15 Meerrettich 35 bis 70, Kürbis 8 bis 9, Pilze 50, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40 Pf., 50 kg 3,15 bis 3,45 Mark, Aepfel, % kg 25 bis 45 Pf., Birnen 20 bis 40, Brombeeren 45 bis 50, Preiselbeeren 40 Pf., junge Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppen­hühner 80 Pf. bis 1,05 Mark, Gänse 1 bis 1,15 Mark, Enten 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 69 Pf., Blumenkohl 10 bis 60, Salat 5 bis 15, Endivien 5 bis 15, Salatgurken 10 bis 20, Einmachgurken 2 bis 6, Oberkohlrabi 5 bis 12, Lauch 5 bis 10, Sel­lerie 10 bis 35, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 8 bis 15 Pf.

Amtsgericht Gießen.

Der W. O. und der F. K., beide aus Gießen, hatten wegen groben Unfugs und ruhestörenden Lärms Strafbefehle über 2 bzw. 1 Woche Haft erhalten. Da beide Einspruch einlegten, kam die Sache gestern zur Hauptverhandlung. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, in der Nacht zum 9. Juni im Neuenweg durch lautes Gröhlen und Herbeiführung einer Schlägerei groben Unfug verübt zu haben. Während der Angeklagte O. in der Hauptverhandlung das Zwecklose feines Einspruchs einsah und diesen daher zurücknahm, wurde gegen den Angeklagten K. das Verfahren eingestellt, da einwandfrei festgestellt wer­den konnte, daß nicht der Angeklagte, sondern fern

Am nächsten Mittwoch, 12. Oktober, schwimmen wir noch einmal für den Fünfkampf, den Reichs- schwimmschein, evtl, auch für das BDM.-Leistungs­abzeichen.

Das Bortragsprogramm des Goethe Bundes.

Bei der Arbeit verunglückt.

* Lumda, 8. Okt. Auf der R e i ch s a u t o - bahn-Baustelle in der Nähe unseres Ortes ; verunglückte der Arbeiter Hans Meyenschein : aus Alten-Gronau dadurch schwer, daß ihm der linke Fuß stark gequetscht wurde. Leider sind die Verletzungen so stark, daß wohl alle Zehen des Fußes verloren sein werden. Der bedauernswerte Mann wurde nach Gießen in die Minik überführt.

Landkreis Giesien

+ Grünberg, 7. Okt. Zur Zeit wird die Or­gel in der Stadtkirche, deren Holzteile stark durch Wurmfraß beschädigt sind, einer gründlichen Reparatur unterzogen. Sie wurde im Jahre 1853 von dem Orgelbauer Wilhelm Bernhard (Rom­rod) erbaut und gleichzeitig mit der in jenem Jahre fertiggestellten heutigen Stadtkirche in Benutzung genommen. Bis jetzt waren noch keine größeren Reparaturen nötig. Die während des Krieges abge­gebenen Prospektpfei'fen wurden später durch andere ersetzt. Bei der Reparatur wird die Orgel in ihrem äußeren Aufbau, d. h. in der Anzahl und der Art der Register, im wesentlichen beibehalten. Dagegen wird der Spieltisch, der in der Mitte der Orgel steht und den Organisten mit dem Rücken zum Werk spielen läßt, seinen zukünfttgen Platz an der rechten Seite der Orgel erhalten. Da er auch eine elektrische Auslösung erhalten soll, wird sich dann ein leichterer Anschlag beim Spielen ergeben. Während der Um­bauarbeiten, die in der Orgelbauwerkstätte von Nicolaus (Lich) vorgenommen werden, dient ein Harmonium als Ersatz. Ein Brett an der Orgel vermerkt die Namen folgender Organisten: Legrer Johannes Glaser vom 28. August 1853; Lehrer Karl Magel 26. November 1855 bis Juli 1875; Lehrer Reuß Juli 1875 bis Dezember 1875; Lehrer Trau­gott Opvel 1. Januar 1876 bis 1. November 1884; Lehrer Konrad Mohr 1. November 1884 bis 18 April 1898; Lehrer Georg Sauber 18. April 1898 bis 15. April 1934; Berufsschullehrer Fr. Gengnagel 15 April 1934 bis 1. September 1934; cand. jur. Karl Frank 1. September 1934 bis 21. Juni 1935 und feit dieser Zeit wieder Berufsschullehrer Fr. Gengnagel.

+ (3r ü n b e r g , 8. Okt. Am Freitagabend fand eine abschließende Sitzung der Gallusmarkt k o m m i s s i o n statt. Es wurden nochmals die ein­zelnen Veranstaltungen für die Markttage bespro­chen: Heimatabend am Sonntag vorher, Eröffnungs­feier am Dienstagabend. Da wohl wegen der Seu- 1 chengefahr mit dem Ausfall des Klauenviehmarktes ; zu rechnen ist, soll auf die Ausgestaltung des Pferde- Marktes besondere Sorgfalt gelegt werden, da gerade jetzt starke Nachfrage nach Pferden besteht. - Der Krämermarkt und das Volksfest an den beiden

Markttagen Mittwoch und Donnerstag wer-

** Mieterjubiläum. Am morgigen 9. Okto­ber wohnt der Invalide Heinrich Volk, Kaplanei- gaffe 9, feit 30 Jahren in diesem Hause. Das Mieter­jubiläum ist ein schönes Zeichen der Harmonie zwi­schen Vermieter und Mieter.

* Für den Radfahrverkehr freige­geben. Bis auf weiteres sind die 1. und die 5. Schneise des Stadtwaldes von der Straße nach Rödgen bis zum Schisfenberger Weg für den Räd- fahroerkehr fr ei gegeben worden. Die Sondererlaub­nisse für die Benutzung von Schneisen des Stadt­waldes mit Fahrrädern wurden aufgehoben.

NSG. Nach der Eröffnung des Winterhilfswerkes 1938/39 durch den Führer werden ab Oktober bis einschließlich März, wie auch in den früheren Jah­ren, wieder für Lohn-, Gehalts- und Firmenopfer TürplakettendurchdasWHW. ausgegeben. Anspruch auf Aushändigung der Türplaketten haben: 1 a) Lohn- und Gehaltsempfänger, die monatlich ein Opfer von 10 v. H. ihrer Lohnsteuer, jedoch mindestens 0,25 RM. bringen.

b) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden-, wenn sie neben ihrem monatlichen Opfer in Höhe von 10 v. H. ihrer Lohnsteuer ein monat­liches Opfer in Höhe von 1 v. H. ihres für das Vorjahr veranlagten Einkommensteuerbettages entrichten, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt ist. Diese 1 v. H. werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errech­net, die durch Vorauszahlung und Abschluß­zahlung getilgt worden ist.

Gewerbetreibende, Inhaber von offenen Han­delsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, Angehörige der freien Berufe und sonstige Ein­kommenbezieher, die zur Einkommensteuer ver­anlagt werden, soweit sie monatlich ein Opfer in Höhe von 1 v. H. des für das Vorjahr ver­anlagten Einkommensteuerbetrages entrichten. Wesentlichen Einkommen- und Vermögensände­rungen ist dabei Rechnung zu tragen.

b) Gewerbetreibende und Angehörige freier Be-

Zusammenstoß

zwischen Lastauto und Motorrad.

* Großen-LindeN, 8. Okt. Arn geftrigen Freitagnachmittag ereignete sich hier an dem Straßenabzweig nach Leihgestern ein schwerer Zusammenstoß zwischen einem Lastauto und einem Motorradler, beitr aus Gießen.

Die Ausgabe der MW.-Mnats-TürplMe

Sie Richtlinien.

Ab nächsten Mittwoch, 12. 10., kann die Sport­dienstgruppe Schwimmen der IM. wieder ins Volksbad zum Schwimmen, und zwar von 19 bis Wer daran teilnehmen will, meldet sich ..... * -* Zachsten 10 Pf-

Das Vortragsprogramm 1938/39 des Goethe- Bundes und des Kaufmännischen Vereins wird feinen Höhepunkt in der aus Anlaß der 25-Jahrfeier veranstalteten Goethe-Festwoche finden. Im Mittel- punkt der Vortragsfolge steht ein Zyklus von fünf Dichterabenden. In der Kundgebung zur Woche des Deutschen Buches wird Agnes Siegel aus eigenen Werken lesen. Der zweite Dichterabend ist sudetendeutscher Dichtung gewidmet. Gottfried Rothacker und Friedrich Bodenreuth haben in ihren Büchern den Kampf und die Not sudeten­deutscher Heimat geschildert. Für den dritten Dich- terabend ist Wilhelm Schäfer eingeladen worden. In einer FeierstundeSoldat und Dichter" wird der Frontdichter P. C. Ettighoffer aus seinen Werken lesen. Am fünften Dichterabend wird Hans C a r o s s a im Rahmen, der Gießener Goethe-Fest­woche und der 25-Jahrfeier des Goethe-Bundes einen Dorttag halten über das ThemaGoethes Wirkung in der Gegenwart".

Die Dichterlesungen werden ergänzt durch sechs allgemeine Vortragsabende. Zur Eröffnung des Vortragsprogrammes wird Universitätsprofessor Dr. Carl Troll über das Thema sprechen:Nanga- Parbat-Himalaja als Ziel der deutschen For­schung". Der Münchener Vortragsmeister Ernst Kreuzträger wird einen frohen AbendKunter­bunt" geben. Für den dritten Vortragsabend ist Dr. Hans 'Thimotheus Gröber zu einem Lichtbilder- vorttagDer Bamberger Reiter, ein Idealbild deut­schen Wesens" verpflichtet worden. Von besonderer Bedeutung wird auch der Vortrag des Australien- flieqers Hans BertramFlug in die Hölle" fein.

Wien, die Stadt der deutschen Ostmark", ist das Thema, über das Professor Dr. Waldmann, Direktor der Kunsthalle Bremen, sprechen wird. Schließlich wird Fliegerdichter Dr. Peter Supf einen interessanten LichtbildervortragWerdezelt der deutschen Fliegerei" halten.

Zum Abschluß des Programms wird die Gießener Goethe-Festwoche stattfinden, die unter dem Protektorat des Herrn Oberbürgermeisters stehen wird. Das Festprogramm ist noch nicht endgültig jeftgelegt. Umrahmt wird die Woche durch zwei Morgenfeiern im Stadttheater, von der eine von dem Bann 116 der HI. durchgeführt werden wird. Das Stadttheater wird am Todestag Goethes eine Festaufführung bringen. Der Gießener Konzert-Ver­ein wird sich mit einem Orchester-Konzert anschlie­ßen, zu dem als Solist der Bariton Johannes Willy

mit Goethe-Liedern gewonnen wurde. Am 24. März wird Hans Earosia feinen Goethe-Vortrag halten, und am 25. März findet zur 25-Jahrfeier des Goethe- Bundes ein öffentlicher Festabend statt.

Umbauarbeiten am Bahnhof Gießen.

eingestellt. Es kommen nur Angehörige der HI. in Frage. Da die Bewerbungen in der Zeit vom 20. bis 30. Oktober 1938 eingereicht werden müssen, bitte ich etwaige Interessenten, sich schriftlich auf dem Dienstwege mit mir in Verbindung zu setzen. Das gleiche gilt für solche Kameraden, die Tele­graphenbaulehrling oder Fernmeldelehrling werden wollen.

Hitler-Jugend Bann 116.

Bett.: Sprechstunden des Bannführers:

Dienstags und Donnerstags von 15 bis 18 Uhr. An den übrigen Tagen ist der Bannführer nach vor­heriger Anmeldung zu sprechen.

Betr.: Sprechstunden der Stellenteiter:

Montag bis Freitag: 15 bis 18 Uhr.

Samstag: 10 bis 13 Uhr.

Bett.: lleberweifungsfchelne.

Die Ueberweisungsscheine für die Uebermeifungen von HI. in andere Formationen der Partei sind auf der Verwaltungsstelle zu erhalten.

Stamm II und 111/116.

Die Gefolgschaft- und Scharführer treten am 9.10. 38, 8.55 Uhr, am Bahnhof Lich zur Stamm* schulung an.

BDM -u.ZM.-Untergau 116 Gießen

Betr.: Schulung am Sonntag für die Sport- wartinnen.

Alle ©ruppenfportroartinnen des Untergaues Wetterau (Mädel und IM.) treten am Sonntag, 9. Oktober, morgens 10 Uhr, mit Sportzeug, Schreib­zeug, mit Brotbeuteloerpflegung ah. Von den Gie­ßener Mädel- und Jungmädel-Gruppen kommen auch die Scharsportwartinnen.

Betr.: Schwimmen im Volksbad.

Das ist das echte altbewährte Erdal mit dem Rot- t frösch auf der Dose. Nimm zur J i

täglichen Schuhpflege immer u