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Aus aller Welt

Oie japanischen Zugendführ« am Grabe Hindenburgs.

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Oer neue 3inan}oueglei<6

Las Reichsgesetz ergangen.

gegangen sein muß.

Mexiko lehnt ab.

Ausschaltung jüdischer Aerzte

Bestallungen erlöschen am 30. September 1938.

nichtig sein. .....

Das Gesetz gilt nicht für Erbfälle, die sich bereits vor seinem Inkrafttreten ereignet haben. Alte Erbfälle können also nicht unter Berufung auf dieses Gesetz wieder aufgerollt werden. Dagegen kommen die Formerleichterungen auch den bereits vorher errichteten Testamenten zugute, wenn der Erblasser erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stirbt.

Das Gesetz tritt sofort in Kraft und gilt (von einigen unwesentlichen Bestimmungen abge­sehen) nach einer Uebergangszeit von drei Monaten auch im Lande Oesterreich.

Am Dienstag, dem vierten Todestag Hindenburgs, besuchten die japanischen Jugendführer, die seit meh­reren Wochen durch Deutschland reisen, das Reichs-

Präsentiermarsch der Deutschen Polizei.

Nach einer Anordnung des Reichsführers ff und Chefs der Deutschen Polizei ist der MarschSchutz und Trutz" für Mufikchor und Spielmannszug von Wilhelm Schierhorn zum Präsentier- marsch der Deutschen Polizei bestimmt worden.

Gewaltiger Kraftverkehr zum Breslauer Turn- und Sportfest.

Die Eröffnungsfeier und die Endkämpfe des Deutschen Turn - und Sportfestes 1938 in Breslau waren durch die Anziehungskraft des Führerbesuches am vergangenen Sonntag der An­laß zu einer gewaltigen Verkehrs st eigerung auf den nach Breslau führenden Reichsftraßen und der schlesischen Reichsautobahn, die vor kurzem durch die Eröffnung der Teilstrecke SaganForst eine wesentliche Verlängerung erfahren hat. Reichs- autobahn und Reichsftraßen, auf denen in der Nähe Breslaus zu Beginn und am Ende des Turn­festes jeweils von Samstagmittag bis Montag der Verkehr gezählt wurde, hatten eine Gesamtbelastung von rund 75 000 Kraftfahrzeugen aufzuweisen, von denen auf die Reichsautobahn 15 000 und die Reichsstraßen durchschnittlich je 10 000 Fahrzeuge entfallen. Dies bedeutet eine Steigerung um 300 bis 500 "v. S). der üblichen Verkehrsbelastung.

Internationaler Bäderkongreh Deutschland 1938.

Der 1937 in Budapest gegründete3 n t e r na­tionale Bäderverband" wird seine erste große Tagung vom 22. bis 27. September in Ber­lin und Bad-Nauheim abhalten. Der Internationale Bäderverband hat sich zur Aufgabe gestellt, einheit­liche Grundsätze für die Arbeit der Bäderwissen- schaft und Bäderwirtschaft zu schaffen und schwe­bende Probleme des Bäderwesens zu klaren. An­schließend an die Sitzungen des Internationalen Bäderverbandes folgt in dem Staatsbad Nauheim die Arbeitstagung des Internationalen Bäderkon­gresses, die mit dem Zweiten Deutschen Badertag des Reichsfremdenoerkehrsoerbandes verbunden ist. Das Programm sieht Sitzungen der fünf Fachgrup­pen vor, in denen international anerkannte Fach­leute über aktuelle Themen sprechen werden. Außer- dem wird in Bad-Nauheim eine Ausstellung mo­derner Bädertechnik und eine Ausstellung des inter­nationalen Werbematerials der Bäder gezeigt.

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landet. In Lissabon erreicht er den Anschluß an den europäischen Planverkehr. Mit seinem Eintreffen in Berlin ist am Donnerstag um 22.05 Uhr zu rechnen.

Erinnerungsstätten für Pilsudski.

In Lodz wird die Wohnung, in der Marschall Pilsudski um die Jahrhundertwende gewohnt und die revolutionäre ZeitungRobotnik" (Der Arbeiter") geleitet hat, neuerdings wieder so ein­gerichtet, wie sie zu jener Zeit aussah. An Stelle der nicht mehr vorhandenen Druckmaschine wurde in London ein Modell des gleichen SystemsBoston" bestellt, das jetzt in Lodz eingetroffen ist. Die Re­konstruktion führt der damalige Mitarbeiter Pilsud- skis, der spätere Minister Kazimir R o z n o w s k i, durch. Der Aufbau des Wohnhauses, in dem sich Pilsudski im Weltkriege aufhielt, im Belvederepark steht kurz vor der Vollendung.

Verwalkungsbeamle der Ordnungspolizei werden uniformiert.

Der Reichsführer ff und Chef der Deutschen Po­lizei hat durch einen Erlaß die Uniformie­rung auf die Verwaltungsbeamten der Ordnungspolizei ausgedehnt. Es handelt sich in der Hauptsache um die Wirtschaftsverwaltungs- beamten, die die Sachgebiete Bekleidung, Verpflegung und Unterkunft bearbeiten, um das Wachtmeister­personal und einige andere Beamtengruppen. Die Verwaltungsbeamten der Ordnungspolizei tragen die Uniform der Schutzpolizei, jedoch tritt an die Stelle des hellgrünen Abzeichentuches hellgraues Tuch. Die Nebenfarbe für Achselstücke ich hochrot. Die Besätze und die Vorstöße an Hosen für höhere Verwaltungsbeamte der Obersten Dienstbehörde sind, wie bei den Polizeioffizieren, aus dunkelgrü­nem Abzeichentuch.

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Hans Bertram, der zur Zeit auf den plan­mäßigen Strecken des Luftverkehrs als Fluggast einen Flug um die Welt durchführt, hat auf der Nordatlantik-Versuchsstrecke der Deutschen Luft­hansa mit dem unter Führung von Flugkapitän Engel stehenden AtlantikflugzeugNordwind" Horta auf den Azoren erreicht. Bertram, der von Horta am Mittwoch um 12.20 Uhr MEZ. mit derNordwind" startete, ist nach einer Flugzeit von etwa 6V- Stunden im Lissaboner Hafen ge-

Berlin, 3. Aug. (DNB.) Das von Reichs- innenminifter Dr. Frick angekündigte Gesetz zur Aenderung des Finanzausgleichs ist soeben ergangen. Es schafft einen Ausgleich zwischen dem Finanzbedarf des Reiches und der wesentlichen Besserung der Gemeindefinanzen, ausgehend von dem Gedanken, daß die öffentlichen Sinan« zen im Rahmen des Finanzausgleichs eine Ein­heit darstellen. Gleichzeitig wird das Ziel einer Vereinfachung des Steuersystems durch Beseiti­gung der doppelten Bier st euer und der besonderen Stellung der öffentlichen Dersorgungs- Unternehmungen verfolgt. Mit Wirkung ab 1. Okto­ber roirb die bisherige Gemeinde-Biersteuer aufge­hoben und zugunsten des Reiches mit der Reichs- Bier st euer vereinigt. Die künftige Reichs-Bier­steuer, deren höhere Sätze noch nicht feststehen, soll

Das Testament kann ebenso wie bisher vor einem Richter oder Notar errichtet werden. Bisher war auch für dieses Testament die Orts- und Zeitangabe Wesenserfordernis. Das neue Gesetz schwächt dies dahin ab, daß das Fehlen der Ortsangabe die Gültigkeit nicht berührt, und daß die etwa fehlende Zeitangabe durch das Datum auf dem Testamentsumschlag ersetzt werden kann; das Testament ist ferner nicht nur deshalb ungültig, weil die Angabe über den Tag der Errichtung un­richtig ist. Die Niederschrift über die Errichtung des Testaments muß dem Erblasser vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden; daneben war bisher vorgeschrieben, daß der Notar in der Niederschrift feststellen mußte, daß die Vor­lesung, Genehmigung und Unterzeichnung ftattge- funb en hatte. Fehlte dieser Vermerk, so war das Testament nichtig. Nach dem neuen Gesetz ist das Fehlen des Vermerks unwesentlich. Hat der Erblasser die Niederschrift eigenhändig un-

Für das gemeinschaftliche eigenhän­dige Testament war bisher vorgeschrieben, daß der mitwirkende Ehegatte ausdrücklich die Erklärung niederzuschreiben hatte, daß das Testament des an­deren auch als sein eigenes gelten solle. An dieser Vorschrift sind viele gemeinschaftliche eigenhändige Testamente gescheitert. Nach dem neuen Gesetz ge­nügt es, daß der eine Ehegatte die von dem an­deren niedergeschriebene gemeinschaftliche Erklärung

Mexiko-Stadt, 4.Aug. (DNB.) Die mexika- Nische Antwort auf die Note der Regierung der Ver­einigten Staaten vom 21. Juli, in der diese wegen der Entschädigung des enteigneten ani ert | konischen Landbesitzes ein Schiedsgerichts­verfahren beantragt hatte, wurde am Mittwochmor­gen dem Botschafter der Vereinigten Staaten, Jo- sephus Daniels, überreicht. Die mexikanische Note lehnt die Forderungen der Vereinig­ten Staaten rundweg ab, schlägt jedoch vor, die Regierung der Vereinigten Staaten solle einen Vertreter bestimmen, der mit einem Vertreter Mexi' Jo.S innerhalb kurzer Zeit den Wert des enteigneten ^gentums abschätzen, sowie die Zahlungsweise der Entschädigung festlegen solle.

greiflicherweise sind hierbei nicht selten Formfehler unterlaufen, welche die Nichtigkeit des Testaments zur Folge hatten. Um den Volksgenossen die hier­mit verbundenen Unzuträglichkeiten zu ersparen, be­stimmt das neue Gesetz, daß Formfehler, die dem Bürgermeister bei der Abfassung der Nieder­schrift Über die Testamentserrichtung unterlaufen, grundsätzlich unschädlich sind, so lange mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Nottesta­ment eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enchält.

Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, daß auch die Errichtung eines Testaments vor dem Bür­germeister nicht mehr möglich ist, kann ein Testa­ment durch Erklärung vor drei Zeugen er­richten; die Zeugen müssen hierüber eine Nieder­schrift fertigen, die vom Erblasser zu unterzeichnen ist. Dieses Drei - Zeugen - Testament kommt namentlich bei alpinen Unfällen in Frage, ist also vorwiegend für das Land Oesterreich von Bedeutung, wo es bereits bisher eine entsprechende Testamentsform gegeben hat.

Durch das Gesetz wird die Testamentserrichtung wesentlich erleichtert. Das Gesetz trifft gleichzeitig Vorsorge, damit diese Erleichterung nicht etwa von einem böswilligen Erblasser miß­braucht werde. Nach dem Gesetz ist eine Verfügung von Todes wegen nichtig, soweit sie in einer dem ge­sunden Volksempfinden gröblich widersprechenden Weise gegen die Rücksichten verstößt, die ein ver­antwortungsbewußter Erblasser gegen Familie und Volksgemeinschaft zu nehmen hat. Hierdurch sollen z. B. folgende Fälle erfaßt werden: Eine die Fa­milie benachteiligende Zuwendung an eine Person, mit der der Erblasser in unsittlichen Beziehungen gestanden hat; die sachlich nicht gerechtfertigte Zu­wendung von Familien-Erinnerungsstücken, Fami- lienschmuck u. dgl. an Fremde; die Zuwendung von irgendwelchen Werten an eine staatsfeindliche Orga­nisation; Einsetzung eines Juden zum Erben eines deutschblütigen Erblassers unter Uebergehung naher arischer fßermartbter.

Nichtig ist eine Verfügung von Todes wegen fer­ner, soweit ein anderer den Erblasser durch Aus­nutzung seiner Todesnot zu ihrer Errichtung be­stimmt hat. In der Begründung des Gesetzes heißt es hierzu: Es ist vorgekommen, daß Religionsdiener in Verkennung ihrer wahren Pflichten auf eine Erblasser am Sterbebett unter Ausnutzung der Angst des Sterbenden vor Bestrafung im Jenseits emge- wirkt haben, um eine Zuwendung zugunsten ihnen nahestehender Einrichtungen zu erlangen; ein sol­ches Verhalten kann nicht gebilligt werden. Eine Verfügung von Todes wegen, die auf diese Weise zu- standegekommen ist, soll nach dem neuen Gesetz

Sormenflrenge im Tesiarnenisrechi gemildert

Wesentliche Vereinfachungen durch ein neues Gesetz.

Der vom Rundfunk- und Kulturamt der Reichs­jugendführung im diesjährigen Weimarer Lager bekanntgegebene Entschluß, zur Erneuerung des deutschen gesellschaftlichen Leb en 5 zielbewußt beizutragen, zeitigt jetzt eine erfreuliche Frucht. Die HI. benutzt die Große Rundsunkaus- stellung Berlin 1938 zu einer positiven Ausemander- , - setzung mit dem BegriffT a uz sch Jag e r . Hier-

egehabten berichtet der Reichsjugend-Pressedienst u. a.: Hauswirt ^nn es sich darum handelt, dem Schlager und ------1 der Tanzmusik entgegenzutreten, wie fie heute als ' recht unwürdige Errungenschaft der Neuzeit das aesellige Leben unseres musikalisch so reichen Volkes bestimmen, so darf man nicht in der Theorie ver­harren Die berufene Generation baw ist die Jugend.Laßt doch der Jugend ihren Lauf heißt ein altes schönes Tanzlied, das demnächst im Mittelpunkt einer beifpielgeberrben Veranstaltung stehen wird, welche die HI. im Rahmen der Rund- iunkausstellung im Berliner Furkhaus durchfuhrt. Es ist dieStunde der jungen Nation am 10. August von 20 bis 22 Uhr (über alle deutschen Sender). Drei junge Komponisten der HI. erhielten >den Auftrag, das Lied, das ein einprägsames und lebendiges musikalisches Motiv enthalt, in ber ver­schiedensten Form musikalisch zu bearbeiten. Wir werden es in Liebvariationen, als Walzervariatio. nen als konzertante Musik unb als Ian3muftf hören Das Ergebnis ist eine mit ben

I Mitteln unserer Zeit, aber aus der unerschöpflichen

Siedler in Zentralaustralien haben dieser Tage, wie bereits gemeldet, beim Abstecken der Viehweiden eines Gutes die Gebeine des seit 90 Jahren ver­schollenen deutschen Australien-Forschers Ludwig Le ich Hardt und seiner Begleiter aufgefunden. Die letzte Ausreise des wagemutigen Forschers er- folgte im Dezember 1847, als Leichhardt Australien von Osten nach Westen durchqueren wollte. Von ! dieser 10 000 Kilometer langen Reise durch die inner- australische Steppe ist Leichhardt nicht mehr zuruck­gekehrt. (Scherl-Bilderdienst-M.)

Ein neuartiger Versuch der 63.

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>chen durch Deutschland reifen, das Reichs­ehrenmal Tannenberg. Am Grabe des toten Feld- Herrn legten sie einen Kranz nieder (unser Bild). (Scherl-Bilderdienst-M.)

beide Steuern. Das Gesetz beseitigt weiter die und von ihm genehmigt ist.

Rückerstattung der Körperschafts. Ist zu besorgen, daß der Erblasser früher sterben steuer an die öffentlichen Versorgungsbetriebe, würde, als die Errichtung eines Testaments vor Damit wird ein weiterer Schritt zur völligen dem Richter oder Notar möglich ist, so kann er das Gleichstellung der öffentlichen und privaten Be- Testament vor dem Bürgermeister der Ge­triebe unternommen. Weitere Maßnahmen, wie die meinde, in der er sich aufhalt, errichten Der Regelung ber Abzugsfähigkeit von Weaeadgaben Bürgermeister hat bei ber Errichtung dieses N o t. unb Konzessionsgebühren, finb in Vorbereitung. Die testaments, das übrigens nach brei Monaten Grün derwerbs st euer wird künftig in Höhe seine Gültigkeit verliert, die Vorschriften über das von 3 v. H. vom Reiche in Anspruch genommen, notarielle Testament" entsprechend anzuwenden. Ve- Den Gemeinden verbleibt der Zuschlag von 2 v. H. Im Hinblick auf die Mehruusaaben, die den Lan­dern durch neue Aufgaben besonders im Rahm^i des Dierjahresplanes entstanden sind, wird gleich­zeitig eine stärkere Beteiligung der San,

pSrfTan* Ums:letzte Spur eines deutschen Forschers.

Länder sind heute im wesentlichen auf diese Ueber- sp*-

Weisungen angewiesen, deren Höhe aber durch das I <

Plafond-Gesetz von 1936 begrenzt war. Da die

Höchstgrenze schon im vorigen Jahr von den San-

dem erreicht war, wird die Plasond-Decke jetzt I Jr*

etwas gelüftet. Auf dem Gebiet der Kraft fahr- r M j

zeugsteuer erfolgt eine geringe Kürzung des

Länderanteils. Für die Verteilung sind für 1939 1

neue Grundsätze zu erwarten. Daß die Wohl-I MWM )

f ahrtsbilf e an die Gemeinden vom Reiche l ; EM M WWW?^ schon seit dem 1. April 1937 nicht mehr gewährt W MM

wird, wirb jetzt auch gesetzlich festgelegt. Schließlich I r wirb bie Entschädigung der Gemeindebehörden für die Ausschreibung der Steuerkarten aufgehoben. I

Berlin, 3. Aug. (DNB.) Die Subenfra^e wirb in Deutschland auf gesetzlichem Wege schrittweise aber zielbewußt ihrer Sösung entgegengeführt. Brachte das Reichsbürgergesetz und die Zweite Der- orönung hierzu eine Bereinigung des öffentlichen Lebens von Juden durch die restlose Entfernung aller jüdischen Träger eines öffentlichen Amtes, so ziell eine soeben verkündete Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz auf eine Fernhaltung der Juden vom deutschen Dolkskörper auf einem besonders wichtigen Gebiet ab: bie Ausschalt u n g ber 3ub e n aus der A e r zteschäft. Mit dem! 30. September 1938 erlöschen die Bestallungen der jüdischen Aerzte. In Deutschland wird von nun an kein jüdischer Arzt mehr einen deutsch- blütigen Menschen behandeln durfea. Der jüdische Arzt, dessen Approbation erloschen rsr, darf auch nicht durch Aufnahme einer Tatiakelt als Heilpraktiker versuchen, das Gesetz zu umgehen. Im übrigen enthält die Verordnung Vorschriften über Lösung von Dienstverhältnissen, Kündigung von Wohnungen usw. Wichtig ist, daß die Kündigung von bisher von jüdischen Aerzten inner-' Wohnungen ober Pxaxisräumen vom oder bem jüdischen Mieter bis zum 15. 21 u g u |i 19 3 8 ausgesprochen unb bem Vertragspartner zu-

Berlin, 3. Aug. (DNB.) Die Vorschriften des BGB. über die Errichtung von Testamenlen unb Erbverträgen haben sich nicht in allen Teilen be­währt. Bei ihrer Anwenbung hat sich gezeigt, baß man bamals bie an bie Form zu stellenden An- orberungen sowohl beim eigenhänbigen, wie beim öffentlichen Testament unb beim Nottestament überspannt hat. Für das soeben von ber Reichs­regierung beschlossene Gesetz über bie Errich­tung von Testamenten unb Er b u er­trüge n wirb biete Formenstrenge weitgehendst gemildert.

Beim eigenhänbigen Testament war es bisher Wesenserforbernis, baß ber Erblasser bie An­gaben über ben Ort unb bie Zeit ber Errichtung bes Testaments eigenhänbig niederschreiben mußte; infolgebessen war z. B. ein eigenhändiges Testa­ment schon beshalb ungültig, weil ber Ort ber Er­richtung vorgedruckt unb Dicht handschriftlich ange­geben war. Nach bem neuen Gesetz sind beim eigen­händigen Testament Orts- und Zeitangabe zwar er­wünscht, aber nicht m e h r Gültigkeitser­fordernis; der Gültigkeit des Testaments steht es also nicht entgegen, wenn bie Orts- ober Zeit­angabe nicht hanbschriftlich angegeben ist, ober über­haupt ganz fehlt.

Dolksmelobik geschaffene neue Tanzmusik. Die Hörer der deutschen Sender sind aufgefordert, sich dieses Beispiel einer neuen Tanzmusik anzuhören und sich ihr Urteil darüber zu bilden.

König Faruk

Erenmitglied der Deutschen Iägerschaft.

Reichsjägermeister Generalfeldmarschall Göring hat König Faruk von Aegypten die Ehrenmit- gliedschast des Reichsbundes deutsche Jägerschaft verliehen. Der deutsche Gesandte in Kairo, Freiherr von Ow-Wachendorf, überreichte König Faruk bei einer Privat-Audienz im Schloß Montazah bie prächtig ausgeführte Bunbesehrenurkunde, bie An­stecknadel und das Hutabzeichen bes Reichsbunbes.

IBeltflieger Hans Bertram heute abend in Berlin erwartet.

Linie den englisch-italienischen Bezie­hungen, über die der englische Botschafter in Nom, Sord Perth, kurz vorher dem Außen­minister Sord Halifax Bericht erstattet hatte. Lord sßerti) verbringt in England einen längeren Urlaub unb dürfte dem Außenminister erneut die Wünsche Italiens nach einer buttrigen Inkraftsetzung des Ostervertrages von Rom übermittelt Huben. Wie bas Blatt weiter meldet, ist jedoch in der Haltung ber englischen Regierung keine Aenderung eingetre­ten. Man sehe sich, so füat das Blutt hinzu, hier vor die Tatsuche gestellt, duß die Entwicklung der letzten Wochen die Doruussetzungen für dus Jnkraft- treten des Vertruges die Regelung ber fpu- mschen Fruge nicht gefördert habe. Diese Tat- fache, schließt dieDimes", werbe in London all­gemein bedauert. Man sche jedoch nicht, was da- gegen zu tun sei, außer einer Beschleunigung der Durchführung des Freiwilligen Abtransportes in Spanien.

Ministerpräsident Chamberlain hat am Mittwochabend London verlassen, um sich nach Schottland in bie Ferien zu begeben.

(Spionage in London für Moskau.

London, 3. Aug. (DNB.) Die Londoner Abend­presse berichtet über einen Sp io nageprozeß, ber am Mittwoch in ßonbon begonnen hat. Em ehe­maliger Inspekteur der Vickers Armstrong-Werke namens Robinson Walker steht unter der Anklage, sich von einem Beamten der Werke zwei Blaupausen von Zündungen für Flugzeuge gegen Bezahlung ver­schafft zu Huben, um sie nuch Moskau zu senden. Walker, der erklärt haben soll, daß er für drei ver­schiedene Länder Spionagedienste leistete, bot den Beamten der Vickers Armstrong-Werke für bie Ko­pien einen Betrag von 10 Schilling, etwa 6 bis 12 Mark, an. Walker würbe verhaftet als er mit ben Kopien das Haus des Vickers-Beamten verließ.

Deutsche Wanderer tagen in Stuttgart.

Der 47. Deutsche Wandertag findet vom 19. bis 22. August in Stuttgart, ber StcHt ber Auslandsbeutschen, statt. Hier tagen am 19. August ber Führerrat, am 20. August die Wegemeister, Wanderwarte unb .Dietwarte unb Verbandsvertre- ter. Die Mitgliederversammlung ber Deutschen Ge- birgs- unb Wanbervereine ist für ben 21. August angesetzt. An geselligen Veranstalttungen sind zu erwähnen ein Begrüßungsabend in der Stadthalle unb ein Empfang der Vorstände aller Verbände durch Oberbürgermeister Dr. Strölin. Am 21 August findet eine öffentliche Kundgebung mit einem Aufmarsch statt. Nach der Tagung fuhren Wanderungen und Fahrten die Teilnehmer durch die schönsten Teile des Schwabenlandes.

Ein Landesverräter hingerichtet.

Die Justizpressestelle Berlin teilt mit: Heute ist ber vom Reichskriegsgericht wegen Lanbesver- rate zum Tode verurteilte Wilhelm K a s ch e l aus Dresden, geboren am 4. September 1915 in Lewin, Kreis Glatz, hingerichtet worden. Kaschel ist, getrieben von Geldgier, ganz aus freien Stucken mit einem ausländischen Nachrichtendienst in Verbin­dung getreten unb hat es unternommen, wichtige militärische Geheimnisse zu verraten; er hat sich nicht gescheut, sich bei ber Ausführung seines lanbesver- räterischen Unternehmens eines jungen Mäbchens als Mittelsperson zu bebienen. Sein verbrecherischer Wille war derart groß, daß der Tod die einzige ge­rechte Sühne für seine treu- und ehrlose Tat sein konnte.

hohe Zuchthausstrafen für jüische Devifenverdrecher.

Das Sondergericht Braunschweig verhandelte gegen die Mitinhaber der Firma A. I. Rothschild» Söhne in Stadtoldendorf, bie Auslandsguthaben zwar pro forma ihrer holländischen Tochtergesell­schaftAiros" überschrieben hatten, bis 1936 jedoch über die Guthaben verfügten, ohne sie der Devisen­stelle anzugeben bzw. der Reichsbank zum Kauf an- zubieten ober die erforderliche Genehmiaung einzu- holen. Das Gericht erkannte die Angeklagten S ch ö n b e ck , K ü n st 1 e r, M a tz d o r f und W o l f, die bis auf Künstler Juden sind, des Verbrechens gegen die Devisenbestimmungen und des Verbre-