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Nr. 126 Erstes Matt

188. Jahrgang

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Gemeinschaft verpflichtet

Selbstverwaltung auch in Oesterreich.

Dr. Frick führt die neue österreichische Landesregierung in ihr Amt ein.

Von Dr. Erich Schmidt.

Es war in der Nacht zum 12. Februar des Jah­res 1791. Bis in die späten Nachtstunden hatte sich die Aussprache im britischen Unterhaus hingezogen, als der greife englische Staatsmann Burke das Wort ergriff und seine berühmt gewordene Rede gegen die Ideen der französischen Revolution von 1789 hielt.Das Gift der Revolution", rief Burke aus,ist aber mit ge­meinen Opfern nicht zufrieden; sein Stachel sucht das Hohe auf Erden, das Stolze, das Schöne, das recht Erprüfte, die heiligsten Verbindungen des Le­bens, und wird nichts verschonen."

Hat Burke gegenüber dem Wollen und Treiben der französischen Revolution richtig gesehen? Wie eine Sturzflut ergossen sich ihre Ideen über die Länder Europas, zerrissen alte, historisch gewachsene Bande, predigten die Freiheit des Einzelindividuums im Sinne eines schrankenlosen Gewinnstrebens, leugneten den Begriff der Gemeinschaft und damit den Grundsatz, daß er übergeordnet fetji und blei­ben muß. Wir kennen die weitere Entwicklung. Ganz im Sinne des Liberalismus lehrte dann Karl Marx die schrankenlose Freiheit der Klasse, die in ihrem Kampf um bessere Lebensbedingungen weder Rücksicht zu nehmen brauche auf die anderen Volksgenossen, noch auf die Interessen der Nation. Völkische Zerrissenheit und Selbst- Zerfleischung waren die Folgen, eine Zer­rissenheit, die jede Nation in den Abgrund führte, wenn sie sich nicht von ihr zu befreien vermag.

Diese Zeit haben wir überwunden. Der Grund­satz der Gemeinschaft ist in Deutschland wieder zum obersten Gesetz erhoben. Nach ihm hat sich das Leben der Nation auszurichten und damit auch das Leben jedes einzelnen. In vielfachen Formen findet diese Gemeinschaft ihren sinnfälligen Ausdruck: in dem Gleichschritt unseres neu erstan­denen Volksheeres, in den Formationen der Be­wegung, in der Betriebsgemeinschaft an den Stät­ten der Arbeit und nicht zuletzt und gerade hier im Winterhilfswerk als der kameradschaftlichen Hilfe aller Volkskreise für die in Not befindlichen Volks­genossen.

Diese Gemeinschaft der Nation ist der Stolz des ganzen deutschen Volkes geworden. Trotzdem aber sind in einem Volk, von dem 75 Millionen in einem starken Reich leben, Fälle naturgemäß nicht ausgeschlossen, da einzelne versuchen, sich den Pflich­ten der Gemeinschaft zu entziehen. Hrer muß dann dafür Sorge getroffen werden, daß solche Fälle sich nicht wiederholen können, daß der die Folgen seines Handelns zu tragen hat, der sich selbst der Gemein­schaft entzieht. Vor uns liegen Urteile der Ar­beitsgerichte, die sich mit solchen Fällen ge- meinschäftswidrigen Verhaltens zu befassen hatten.

Da war im letzten Jahr ein Buchhalter fristlos entlassen worden, weil er sich der Beteiligung am Winterhilfswerk entzogen hatte. Als die übrige Gefolgschaft hiervon erfuhr, zeigte sie ihren lebhaften Unwillen über dies Verhalten, so daß am 16. März letzten Jahres der Betriebs­führer die fristlose Entlassung aussprach. Der Ent­lassene klagte beim Arbeitsgericht. Mit Urteil vom . 25. März 1937 (Ca 58/37) lehnte das Arbeitsgericht Wismar die Klage ab. Wer sich ohne 'zwingende Gründe dem Winterhilfswerk entziehe und sogar ' bereits bezahlte Spendenbeträge zurückverlange, der stelle sich, so führte das Arbeitsgericht aust damit außerhalb der Volksgemeinschaft. Habe sein Ver- halten innerhalb der übrigen Gefolgschaft erhebliche : Erregung ausgelöst, und lehnten die anderen ein weiteres Zusammenarbeiten mit ihm ab, so sei der ; Betriebsführer schon im Hinblick auf die ernstliche : Gefährdung des Arbeitsfriedens zur f r i st losen ; Entlassung berechtigt.

Auch das Reichsarbeitsgericht hat sich in seinem : Urteil vom 27. Oktober 1937 mit einem ähnlichen Fall befassen müssen. Es kommt ebenfalls zu dem Schluß, daß die Nichtbeteiligung eines Gefolg- schaftsmitgliedes am Winterhilfswerk ein Grund zur fristlosen Entlassung sein könne. Ein solcher Grund sei zweifellos dann gegeben, wenn das Ge-

aber auch eine Bejahung des Gedankens der E i n - heitderDerwaltung.

So haben wir am zweiten Jahrestag der Dtacht- übernahme als Grundsatz des neuen Reiches d i e deutsche Gemeindeordnung erlassen, die für die Gemeinden den Grundsatz ^eran.twortungs- und zielbewußter Führung mit. den Elementen echter Selbstverwaltung, insbesondere einer weit­gehenden Einschaltung ehrenamtlicher Mitwirkung der Volksgenossen in die Verwaltung verwirklicht. In nicht ferner Zeit werden wir über den reichs­angehörigen Gemeinden in einer reichseinheitlichen Regelung leistungsfähige Gemeindeoerbände, deut- sche Landkreise schaffen, über denen sich dann in der weiteren Zukunft die Gaue als die höchste Stufe unserer Selbstverwaltung aufbauen werden.

Es ist der Wille der Staatsführung, auch im Lande Oe st erreich sobald wie möglich eine gleich aktive und schlagkräftige Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände aufzurichten. Daher soll schon zum 1. Oktober 1938 die Deutsche Gemeindeordnung in den österreichischen Gemein­den eingeführt werden. Daneben werden alsbald als Grundlage der kommenden Landkreise in An­lehnung an" die Bezirkshauptmannschaften Ge­meindeverbände geschaffen werden, lieber den lan­desunmittelbaren Städten und über diesen Gemeinde- verbänden wird sich die Selbstverwaltung der Lan­deshauptmannschaften aufbauen.

Oie Zukunst

her deutschen Hochschulen.

folgschaftsmitglied mit seiner Weigerung seiner grundsätzlichen gegnerischen Einstel- l u n g gegen das Winterhilfswerk habe Luft machen wollen. Das Urteil des Reichsarbeitsgericht (RAG. 132/37) stellt Leitsätze auf, die den Grundsatz der Gemeinschaft mit besonderer Deutlichkeit unter­streichen. Das Winterhilfswerk, sagt das Reichs- arbeitsgericht, verlange vom einzelnen deutschen Volksgenossen nicht nur Gaben aus vorhandenem Ueberfluß, sondern erwarte auch Opfer.. Infolge­dessen sei die Weigerung, sich mit Spenden zu be­teiligen, nicht dann schon entschuldbar, wenn sich der einzelne in seinen Lebensbedürfnissen etwas einschränken müsse, um den Beitrag aufzubringen. Auch die Unterstützung Angehöriger befreie nicht von der Pflicht einer Beteiligung an dem Werk der Gemeinschaft. Wer diesen Gedanken des gemein­samen Opfers für 1 den unbekannten darbenden Volksgenossen grundsätzlich ablehne und genug ge­tan zu haben glaube, wenn er etwa gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Verwandten nach­komme und bestimmte ihm persönlich Nahestehende aus seinem Ueberfluß unterstütze, setze sich nicht nur mit . den Grundanschauungen des Volkes und den Grundforderungen der Zeit in Widerspruch, son­dern verletze auch den Gedanken der Betriebsgemeinschaft, wenn er einem Betrieb zugehöre, der sich als Beauftragter des Winterhilfswerks fühle und dessen Gefolgschaft sonst geschlossen das Opfer bringe. Dieser Verstoß gegen die Pflichten der Betriebsgemeinschaft, so folgert das Reichsarbeitsgericht, kann dann unter

Oer Rechtsanspruch des Gudeiendeutschtums.

Tschechische Oenkschristen haben bereits vor her Friehenskonferenz 1919 hen Rationalitäten charakter her Tschechestowakei anerkannt.

Wien, 31. Mai. (DNB.) In einem Staatsakt nahm Reichsinnenminister Dr. Frick die Einfüh­rung der 'neuen österreichischen Landesregierung vor. Eingangs gab Dr. Frick die Versicherung ab, daß die gesamte Reichsregierung mit ihrer vollen Autorität bei der schwierigen Aufbauarbeit in der Ostmark hinter der neuen Landesregierung und den Landeshauptmännern stehe. Dr. Frick fuhr fort: Wie die Einheit von Partei und Staat ihren sicht­barsten Ausdruck in der Person des Führers findet, so ist, in Anlehnung an bewährte Maßnahmen im Altreich, Personalunion auch in der Person der Gauleiter und Landeshauptman- n e r hergestellt. Den vom Führer berufenen Man­nern erwächst damit in den Ländern die Aufgabe, Partei und Staat auch in ihrem Amtsbezirk zu einer inneren Einheit zusammenzuschwei­ßen, damit die Kraft der Bewegung der staatlichen Organisation neue Impulse geben kann. In enger Anlehnung an die überkommene Grenzführung sind die Parteigaue neu abgegrenzt. Dieser Aborenzung wird die staatliche Gliederung nach sorgfältiger Prüfung, wie den Landesinter- essen der betroffenen Gebiete am besten Rechnung getragen werden kann, tunlichst nachfolgen. Auch in organisatorischer Beziehung sind Aenderungen zum Teil grundlegender Art zu erwarten oder schon em- geleitet Am Ende der organisatorischen Neuord­nung steht die unmittelbare Unterstel­lung der Länder unter die Reichs- z e n t r a l st e l l e n und damit der W e g f a H der bisher für Oesterreich bestehenden zentralen EinrichtungeninWien. Die Zuständigkeiten der bisherigen zentralen Einrichtungen m Men gehen alsdann wieder auf die Behörden des Reiches oder der Länder über. Die glücklicherweise im öster­reichischen Verwaltungsaufbau bereits weitgehend verwirklichte Zusammenfassung der -verschiedenen Verwaltungszweige zu einheitlichen Behörden muß sonach für Oesterreich nicht nur erhalten, sondern als geradezu beispielhaft auf das übrige Reich über­tragen werden."

Auch die unteren Verwaltungsbezirke, die Be- zirkshauptmannschaften muffen darauf nachg-prust werden, ob Grenzführung und Große den wirt, schaftlichen Erfordernissen entsprechen und den mo. dernen Verkehrsverhältnissen gerecht werden Die Uebernahme einer älteren im Mtreichsgeb et be. währten Grundeinrichtung ist auch ouf Oesterreich unerläßlich. Die Bezirkshauptmannschaften dürfen nicht nur Bezirke der staatlichen Berwaltung sein, sie müssen vielmehr auch mit Delbstverwal- t u n g o u s g e st a t t e t und zu «elbstverwaltungs- torverschasten ausgebaut werden. Der natwnal- soziali tische Staat hat sich alsbald nach dem Um- bruch im Reich zu dem Gedanken ech er gemeind­licher Selbstverwaltung bekannt, weil er davon übemuat ist daß eine Verwaltung um so volks­naher und damit um so wirkungsvoller ist je schar­fe/ sie an die unmittelbare M it ar bett der Volksgenossen selbst appelliert. In die­sem Bekenntnis , unseres neuen Staates liegt die Absage an jede unangebrachte 3 en = tr ali lation all der Verwaltungsangelegenhei- ten, die örtlich erledigt werden können, liegt weiter

R o st o ck, 31. Mai. (DNB.) Am Dienstag wurde die neuerbaute Rostocker Universitätsklinik für -Zahn-, Mund- und Kieferkrank­heiten ihrer Bestimmung übergeben. Reichs­minister Rust nahm mit Reichsstatthalter und Gauleiter Hildebrandt und Staatsminister Dr. Scharf zunächst an einem Festakt in der Univer­sitätsaula teil, dem auch italienische und dänische Hochschuloertreter beiwohnten. Der Minister zollte der mit dem' Neubau geschaffenen Leistung sein uneingeschränktes Lob. Die im November unter dem Gesichtswinkel des Vierjahresplanes ausgegebene Parole kennzeichne die Wenduna zum erfolgreichen Lebenskampf der deutschen Hochschule, die der Füh­rer im Mai vorigen Jahres bei Gründung des Reichsforschungsrates mit in die vorderste Linie gestellt habe. Durch ein Spalier der Jugend be­gaben sich dann der Reichsminister und die weiteren Ehrengäste in den neuen Bau, in dessen Vorhalle Staatsminister Scharf die Klinik ihrem Leiter, Pro­fessor Dr. R e i n m ö l l e r, zu treuen Händen über­gab. Reichserziehungsminister Rust versicherte, daß die Reichsregierung auch die Interessen der Rostok- ker Universität stets im Auge behalten werde. Nur wo leerstehende Hörsäle es rechtfertigten, könne der Gedanke an eine Schließung der Hochschule aufkommen. Wenn sich auch der Aus­fall an Geburten in den Jahren 1914 bis 1920 heute noch auswirke, so sei doch eine großartige Entwicklung des deutschen Hochschulwesens vor­auszusehen.

Abwehr planmäßiger TschechisierungSversuche. Nraa 31 Mai (DNB.) Das in fast allen su- ä

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Oie Tschechen weisen unbequeme Journalisten aus.

P r a g , 31. Mai. (DNB.) Dem französischen Jour­nalisten Andrä Germain ist von der Prager Re­gierung nahegelegt worden, dieTschechoslowa- kei zu verlassen. Andre Germain, der die Ver­hältnisse in der Tschechoslowakei so wiedergegeben hat, wie sie wirklich sind, war der Prager Regierung schon lange ein Dorn im Auge. Es ist bezeichnend, daß die AngstvorderWahrheitdie Tschecho­slowakei dazu bewogen hat, einem Mann vom Ruf und Rang Andrä Germains, dazu einem Angehö­rigen des mit der Tschechoslowakei verbündeten fron-, zösischen Volkes, den Stuhl vor die Tür zu setzen, weil er die von den Kriegshetzern betriebene Schaum­schlägerei nicht mitgemacht hat.

Goldmangel als Folge der militärischen

Bereitschaftsmaßnahmen.

Prag, 31. Mai. (Europapreß.) Die von der tschechoslowakischen Regierung üurchgeführten mili­tärischen Bereitschaftsmaßnahmen haben Gold- Hortung bei der Bevölkerung in breitestem Um­fange als unerwünschte Nebenerscheinung zur Folge gehabt. So führen namentlich die Verbände der Zahntechniker Beschwerde darüber, daß es ihnen nahezu unmöglich sei, Gold für zahn- technische Arbeiten zu erhalten. Sie seien daher vielfach gezwungen, bereits begonnene Zahn­behandlungen zu unterbrechen. Die Verbände for­dern energisch Maßnahmen gegen diesen für sie und die ganze Oeffentlichkeit unhaltbaren Zustand, da­durch, daß ihnen, gegebenenfalls aus dem Gold­fonds der Nationalbank, die entsprechenden Men­gen angewiesen werden.

teil der Verwirklichung jener Volksschutzgesetze, die von der Sudetendeutschen Partei im Prager Parla­ment eingebracht, bisher aber nicht behandelt wurde und den Schutz des Siedlungsbodens aller Natio­nalitäten gegen innerpolitische imperialstische Er­oberungsversuche bezwecken.

Strang wieder in London.

London, 1. Juni. (Europapreß.) Der Leiter der mitteleuropäischen Abteilung ijn Foreign Office, Strang, ist nach kurzem Aufenthalt auf dem Festlande am Dienstagabend nach London zurückgekehrt. Es hat sich bewahrheitet, daß Strang die Fühlungnahme während seiner Reise aus­schließlich auf die englischen Diplo­maten im Auslande beschränkte und keiner­lei Gespräche, sei es mit Tschechen oder Sudeten­deutschen, geführt hat. An amtlicher englischer Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, es sei die Ausgabe Strangs gewesen, die englische Haltung in Bezug auf die tschechoslowakische Frage mit den Vertretern Englands durchzusprechen. Selbstverständlich habe Strang während seiner Unterredung mit dem englischen Gesandten in Prag, Newton, größten Wert darauf gelegt, daß die Tschechoslowakei ihre Truppen aus dem (B-rens gebiet zurückziehe, um nicht eine weitere Verzögerung für den Gedankenaustausch zwischen Henlein und der Prager/Regierung zu verursachen. Es sei denn auch, wie dieTimes" behauptet, mit Befriedigung festgestellt worden, daß sich die Tschechen zu einer teilweisen Zurückziehung ihrer Truppen aus den Grenzgebieten entschlossen hätten. DieTimes" greift auch noch einmal die Frage der Entsendung internatio­naler Beobachter in die Tschechoslowakei auf und meint, es seien keine weiteren Fortschritte in dieser Richtung zu verzeichnen.

B e r I i n , 31. Mai. (DNB.) Die Kaiser-Wilhelm- Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften hielt : im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem ihre 27. Haupt­versammlung ab. Der bekannte Völkerrechtslehrer Professor Dr. Viktor Bruns sprach als Direktor des Kaiser-Wilhelm-Jnstituts für ausländisches öffent­liches Recht und Völkerrecht zu derNeuen Schuld!Hefe" und demRechtsanspruch des Sudetendeutsch tu m s". Er wandtß sich zunächst gegen die von den Versailler Siegermächten gegenüber der kraftvollen Außenpolitik des Füh­rers immer wieder erhobene neue Schuldthese, die in der Behauptung gipfele, geschlossene Ver­träge könnten nicht einfeitig-^ aufge = hoben und abgeändert werden, wer sie breche, 1 den treffe die Schuld vor der Geschichte. Professor Bruns wies nach, wie die alliierten Mächte e i n e ft Vertragsbruch nach dem anderen be­gangen haben, so vor allem, als der Versailler Vertrag unter schmählicher Verletzung des Dor­friedensvertrages mit dem Wilson-Programm ab­geschlossen wurde.Die in Paris geschaffene Ord­nung ist im Rechts druch geschaffen, ihr haftet der Makel der Rechtswidrigkeit an. Die Diktate haben nicht Recht, sondern Unrecht ge­bracht, und die Verantwortung dafür trifft nicht uns, sondern ausschließlich unsere ehemaligen Gegner!"

Professor Bruns stellte weiter fest, daß d i e Tschechoslowakei bei den Friedensverhand­lungen alsalliierte Regierung" anerkannt wurde und somit gleichzeitig zur Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und der Nationalitäten verpflichtet war.

Durch einen Zufall ist es dem Kaifer-Wilhelm- Jnftitul gelungen, die beiden geheimgehattenen Denkschriften aufzufinden, die von .dem damaligen Außenminister V e n e s ch bei den Friedensverhandlungen an den Obersten Rat gerichtet wurden und die die Grundlage für die unter Verleugnung des Selbstbesiimmungs- rechtes erfolgte Einverleibung der dreieinhalb Millionen Sudeten- deutschen bildeten. 3n diesen Denkschriften wird ausdrücklich anerkannt, daß die Deutschen in der Tschechoslowakei ein Recht haben, nicht als bloße Minderheit betrachtet zu werden. Die deutsche Sprache soll die zweite Ca n- dessprache werden, und niemals wird irgendwelcher Mißbrauch gegenüber der deut­schen Bevölkerung geübt werden", heißt es in der einen Denkschrift, und an einer anderen Stelle*Das Regime wird dem der Schweiz ähnlich fein." Die Denkschrift der tschechoslowakischen Delegation selbst sah also einen Rationalitätenstaat ähnlich der Schweiz vor, bei) 'dem es keine Vorherrschaft des einen Vevölkerungsteiles über den anderen gibt.

Diese Versprechungen gegenüber der Frieden^ konserenz sind freiwillig abgegeben worden und sollten die Grundlage für die territoriale Gestal­tung des neuen Staates bilden. Wenn mithin die Sudetendeutsche Partei seit 1920 die Forderung auf Autonomie erhebt, so fordert sie nur das, was die tschechoslowakische Regierung den Derschen im tschechischen Staat zu gewahren ISIS mMehr­fach bindend versprach en hat. Siefo^>ert auch nur die Erfüllung des pol'tischen Programms der T chechen aus der Vorkriegszeit die Erfüllung der Erklärung Masaryks vom 2«-Dezember 1918. daß er in dem Ausbau einer wirk! chen demokra tischen Selbstverwaltung ein geeignetes Mittel zur Lösung der Nationalitätenfrage erblicke.

Sa« Lollsschntzgesetz ist nötig.