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Wo kommt der neue Soden her?

Schon im Rahmen der Grünlandumbruchaktion sind in den deutschen Zeitungen und Fachzeit­schriften Zahlen über die der deutschen Ernährung zur Derfügung stehende landwirtschaftliche Fläche genannt worden. Heute müssen wir so etwas wie einen Badenhaushaltsplan in Deutsch­land auf weite Sicht aufstellen. Irrtümer müssen nach Möglichkeit vermieden werden, denn im Be­reich einer Planwirtschaft und einer Deoisenzwangs- bewirtschaftung darf man sich falsche Schätzungen nicht mehr erlauben. Wir müssen dem Staatsmini­ster a. D. Ricke, Ministerialdirektor im Reichs­ernährungsministerium, dankbar sein für den klaren und geschlossenen Ueberblick, den er in diesen Tagen in einer Berliner Zeitung der Oeffentlichkeit über die zur Derfügung stehende landwirtschaftliche Nutz­fläche gab.

Die Laae stellt sich nach seinen Zahlenangaben ungefähr so dar: Wir besitzen in Deutschland rund 29 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Im Jahre 1935 verlor die Landwirtschaft 467 000 Hektar, 1936 dagegen nur 80 000 Hektar. Das Reichsernährungsministerium rechnet mit einem jährlichen weiteren Bodenverlust von 60 000 Hektar in den Jahren 1937 bis 1940. Ferner müssen viele tausend Hektar für den erweiterten Anbau von Hanf, Flachs und Oelsaaten abgezogen werden. Rechnet man diese Verlustziffern an Grund und Boden ab, so ergibt sich eine Verminderung der landwirtschaftlich genutzten Fläche um rund 1,2 Millionen Hektar.

Eine zweite Rechnung muß dazu aufgemacht wer­den. Das deutsche Volk wächst jährlich um rund 450 000 Menschen. Rechnet man pro Einwohner eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 0,44 Hektar rir Sicherstellung seiner Ernährung, dann e r - ordert allein der Zuwachs von 1,8 Millionen Menschen innerhalb der nächsten vier Jahre eine neue Bodenfläche von 790000 Hektar. Insgesamt brauchen wir also auf der einen Seite einen Ersatz für die 1,2 Millionen Hektar natür­lichen Bodenverlustes durch Siedlung, Straßenbau usw., auf der anderen Seite ein Mehr an 790 000 Hektar für den Bevölkerungszuwachs. Das sind also zunächst einmal die vordringlichsten, unmittelbaren Aufgaben, die gelöst werden müssen, ehe man daran denken kann, darüber hinaus noch etwa von dem Prozentsatz von 17 v. H. an deutschem Lebens­mitteleinfuhrbedarf herunterzudrücken. In diesen Ziffern ist noch nicht mit einbegriffen der wachsende Lebensmittelbedarf, der sich aus jedem Konjunktur­anstieg und dem erhöhten Volkseinkommen auto­matisch ergibt.

Wie können diese Forderungen innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches befriedigt werden? Die Möglichkeiten, die Ministerialdirektor Ricke an­führt, sind mannigfaltig. 100 000 Hektar können durchEindeichungdemMeereabgerun- gen werden. Einige hunderttausend Hektar wird die Flurbereinigung und Einsparung der Feldraine und Wege usw. auf einer Fläche von

6 Millionen Hektar bringen. Aus den Mooren durften noch 1,9 Millionen Hektar zu gewinnen sein, aus Heide und Oedland 0,6 Millionen. Ferner stehen erhebliche Mehrerträge in Aussicht bei der Dränierung von 4 Millionen Hektar Ackerland, 3,5 Millionen Grün- und Weideland. Umgekehrt müssen 3,5 Millionen Hektar bewäs­sert werden, während nicht weniger als/s Mil­lion Hektar durch entsprechende Flußregulierungen und Eindeichungen vor Hochwasser geschützt werden müssen. Rechnet man diese Ziffern zusam­men, so zeigt es sich, daß fast die Hälfte der deut­schen Ackerfläche verbesserungsbedürftig ist. Daraus lassen sich sehr berechtigte Erwartungen auf eine entsprechende Leistungssteigerung herleiten. Man rechnet, daß mindestens eine Fläche von 600 000 Hektar im Laufe des Dierjahresplanes neu durch Landeskulturarbeiten hinzugewonnen wer­den kann.

Die Erzeugungssteigerung durch diese neuen 600 000 Hektar soll erreicht werden durch die Verwendung von 1140 Millionen Mark, die in Form von Darlehen, von Beihilfen der Länder und Provinzen, der Grundförderung und der Reichs­beihilfen aufgebracht werden. Dabei entfallen 20 v. H. auf die Beihilfen der Länder und Provinzen und 80 v. H. auf die Grundförderung. Es sind also riesige Werte, die im deutschen Boden investiert werden. Der Einsatz lohnt aber, denn aus den 600 000 Hektar neugewonnenen Bodens allein kann mit Sicherheit ein Ertrag von 200 Millionen Mark jährlich erwirtschaftet werden, so daß die volkswirt­schaftliche Bilanz, und um die geht es ja hier einzig und allein, bereits im sechsten Jahr die Kosten ab­geschrieben haben könnte. Davon abgesehen, laufen nebenher noch die großen Aufwendungen zur Ver­besserung des Saatgutes, der Dungstätten, der Ver­billigung des Handelsdüngers, der Beratung usw., um den landwirtschaftlichen Gesamtertrag auf den in Höchstkultur befindlichen Flächen zu steigern.

Um diesen gewaltigen Aufgabenkomplex verwal­tungstechnisch möglichst reibungslos durchzuführen, sind folgende Maßnahmen getroffen worden. Die Deutsche Rentenbank Kreditanstalt übernimmt die Geschäfte der Deutschen Bodenkultur-AG. Die Kre­ditanstalt wird also zusammen mit den Landes­banken als alleiniger Geldgeber auftreten. Zu die­ser Beschleunigung der finan^etten Regelung tritt die Verbesserung der Landeskulturgesetzgebung. Eine neu zu erlassende Umlegungsoerordnung wird die Grundstückszusammenlegung und Flurbereinigung erheblich erleichtern. Durch ein neues Wässeroer- bandsgesetz soll die Gründung von Wasser- und Bodenverbönden erleichtert werden.

So sind denn alle Maßnahmen getroffen wor­den bzw. werden sie getroffen, um den jetzigen Stand der Ernährungslage nicht zu gefährden bzw. nach Möglichkeit zu verbessern. Aus den angeführten Zahlen geht hervor, daß es sich in erster Linie im Grunde genommen darum handelt, einen Ausgleich für Bodenoerlnste zu schaffen und für den Bevöl­kerungszuwachs, in zweiter Linie erst um einen Schritt weiter auf dem Wege zur Einsparung von

Lebensmitteleinfuhren, die wir in den nächsten Jah­ren zum mindesten in derselben Höhe wie bisher benötigen werden. Dr. Vo.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 2. Mai.

Gießen. Sladlkirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; zugleich Christenlehre für die Neukonfi'rmierten aus der Markusgemeinde; 9.30: Pfarrverwalter Damerau; 11: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde; Pfarr­verwalter Damerau. Fohanneskirche. 8: Pfr. Aus­feld; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Johannes- und Militärgemeinde; 9.30: Pfr. Bechtolsheimer; 11: Kinderkirche für die Lukas- gemeinde; Pfr. Bechtolsheimer; 20: Bibelbesprechung im Johannessaal; Pfarrassistent Bangert. Kapelle des Allen Friedhofs. 9.30: Pfarrvikar Lorenz; 11: Kinderkirche für die Luthergemeinde; Pfarrvikar Weckerling. Petruskapelle (Wetzlarer Weg 59). 9.30: Pfr. Trapp. Gemeindesaal der Lukas- gemeinde (Liebigftraße 56 H.). 14: Taubftummengvt- tesbienft; Pfr. Bechtolsheimer. Saal der Neuen Krippe. 11: Kinderkirche für die Johannes- und Mili­tärgemeinde; Pfr. Ausfeld. Dieseck. 9.30: Gottes­dienst; 10.45: Kinderkirche; 15: Bibelstunde. Allen-Buseck. 9.30: Beichte; 10: Gottesdienst, Feier des hl. Abendmahls. Trohe, 13: Gottesdienst. Steinbach. 10: Gottesdienst. Aldach. 11: Gottes­dienst und Abendmahl II., Kollekte, anschl. Haus­abendmahle. Rödgen. 10: Gottesdienst. Anne­rod. 12.30: Gottesdienst. Heuchelheim. 10: Haupt­gottesdienst; 11: Christenlehre. Klein-Linden. 9: Gottesdienst, Christenlehre f. d. weibl. Jugend, Kol­lekte; 10.15: Kindergottesdienst. Garbenteich. 10: Gottesdienst, Christenlehre. hausen. 12.30: Got­tesdienst, Christenlehre. Lich. 9.30: Gottesdienst, Stiftspfarrer Naumann; 14: Gottesdienst Pfarrer Doll (Steinbach). Grünberg. 10: Gottesdienst, Mitwirkung des Kirchenchores, Dekan Schmidt: 13: Gottesdienst, Pfarrer Matthäus. Lumda. 9.45: Gottesdienst, Feier des hl. Abendmahls, Kollekte, Pfarrer Matthäus. Langsdorf. 11: Hauptgottes­dienst; 18: Kindergottesdienst. Bettenhausen. 8.45: Jugendgottesdienst; 9.30: Hauptgottesdienst. Birklar. 13.30: HauptgotteÄNenst; 14.30: Chri­stenlehre. Münzenberg. 10.30: Gottesdienst; 13.30: Mädchentreffen in Arnsburg. Trais-Münzenberg. 8.30: Gottesdienst; 13.30: Mädchentreffen in Arns­burg. Hungen. 10: Gottesdienst; 11: Christen­lehre. Wirberg. 10: Gottesdienst, Feier des hl. Abendmahls für die Verheirateten. Veitsberg. 13: Gottesdienst, Feier des hl. Abendmahls für die Verheirateten. Kirchberg. 10: Gottesdienst; an­schließend hl. Abendmahl für Daubringen; 13.30: Kindergottesdienst. Lollar. 9: Kindergottesdienst. Mainzlar. 10: Gottesdienst; 11: Kindergottes­dienst. Watzenborn-Steinberg. 11: Kindergottes­dienst; 13: Hauptgottesdienst; Christenlehre.

Montag, den 3. Mai.

Lollar. 20.15 Uhr: Bibelstunde.

Mittwoch, den 5. Mai.

Gießen. Stadtkirche. 20 Uhr: Abendandacht.

Donnerstag, den 6. Mai.

Gießen. Johannessaal. 20 Uhr: Bibelstunde; Pfi> Ausfeld. Kirchberg. 10: Gottesdienst.

Evangelische Stadtmiffion, Löberstraße 14. Sonn­tag, den 2. Mai. 8.30 Uhr: Morgenandacht; 9.45: Sonntagsschule; 15: Gemeinschaftsstunde für Mit­glieder; 16: Soldaten-Bibelstunde. Donnerstag, den 6. Mai. 20.30: Evangelisationsvortrag.

Christliche Gemeinden, Zu den Mühlen 2. Sams­tag, den 1. Mai. 20.30 Uhr: Predigt. Sonntag, den 2. Mai. 9.30: Erbauungsstunde; 11: Sonntags­schule; 20.30: Evangelisation durch Prediger August K^in. Dienstag, den 4. Mai. 20.30: Bibel- und Gebetstunde. Donnerstag, den 6. Mai. 20.30: Pre­digt.

Reuaposlolische Gemeinden, Händelstraße 1, Eder- straße 13. Sonntag, den 2. Mai. 9.30 Uhr: Gottes- dienst; 16: Gottesdienst.

katholische Gemeinden.

Samstag, den 1. Mai.

Gießen. 8 Uhr: Festgottesdienst, Hochamt; 16.30 und 19 Uhr Beichte.

Sonntag, den 2. Mai. 5. Sonntag nach Ostern.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe, Kommunion der Männer; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Pre­digt; 11.15: Messe mit Predigt; 17: Kirchenmusika­lische Andacht. Grünberg. 9.45: Hochamt mit Predigt. Hungen. 17.30. Laubach. 10: Hoch­amt mit Predigt; 14.30: Christenlehre und Andacht. Lich. 7.30: Hochamt mit Predigt. Ridda. 8.15: Hochamt mit Predigt. Schollen. 10.30: Hochamt mit Predigt.

Dienstag, den 4. Mai.

Gießen. 20 Uhr: Maiandacht.

Mittwoch, den 5. Mai.

Gießen. 8 Uhr: Messe. Hungen. 6.30: Messe.

Oesfentlicher Sonntagsdienst.

Polizei: Telefon 2751, nur in dringende» Notfällen Telefon 01.

Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Tele­fon 02.

H auptpoftamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.

Stadtpostamt: Für Schließfachabholer 1 bis 13 Uhr.

Sanitätskolonne: Telefon 2500.

Nationaler Feiertag, 1. Mai.

Falls behandelnder Arzt nicht zu erreichen: Arzt: Dr. Wolf.

Zahnarzt: Dr. Hinrichs.

Apotheke: Neue Apotheke.

Sonntag, den 2. Mai.

Arzt: Dr. Mehl.

Zahnarzt: Dr.Jäger.

Apotheke: Hirsch-Apotheke.

Autohilfe: Rufnummer 04 beim Postamt Gießen,

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Bekanntmachung.

Betr.: Bodenbenutzungserhebung 1937.

Auf die Bekanntmachung des Kreisamtes Gießen, veröffentlicht im Amtsverkündiaungsblatt der Pro­vinzialdirektion Nr. 46 vom 15. April 1937, weise ich hiermit ausdrücklich hin. 2966C

Gießen, den 27. April 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Versteigerung.

Dienstag, den 4. 7Nai 1937, nachmittags 3 Uhr, werden im Finanzgebäude, Ecke Goethe- und Lessing- strahe, zwangsweise gegen Barzahlung versteigert:

5 gebrauchte, gut durchreparierte Nähmaschinen

(Marken Teutonia, Opel und Viktoria), darunter eine Schwingschiffmaschine.

Außerdem werden versteigert:

7 BändeJahrbuch des deutschen Rechts".

Die Nähmaschinen stehen ab 2% Uhr nachmittags Zur Besichtigung und zum Probieren bereit. Die Ver­steigerung findet bestimmt statt. 2971V

Finanzamt Gießen. Vollstreckungsstelle.

2997 D

Heute morgen entschlief sanft meine liebe Frau, unsere gute Mutter

Frau Margarethe Lipp, geb.Pfeiffer

im Alter von 69 Jahren.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Wilhelm Lipp und Kinder.

Gießen, den 29. April 1937.

Die Beerdigung findet Montag, den 3. Mai, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

Glaskontor G.m.b.IL

Gießen Lahnstraße 13

Bekanntmachung.

Der nächste Viehmarkt in Gießen findet statt:

Dienstag, den 4. Mai 1937: Rindvieh- (Ruhvieh-

Markt. Auftriebszeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr.

Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauen­seuche schutzgeimpft. 29670

Für Zuchttiere ist das erforderliche Zeugnis über die Blutuntersuchung (Banginfektion) mitzuführen.

Nächster Schweinemarkk: Mittwoch, den 26. Mai 1937.

Gießen, den 30. April 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Statt Karten! Danksagung.

Für alle wohltuenden Beweise herzlicher Anteilnahme während der Krankheit und beim Heimgang meiner lieben Frau spreche ich meinen tiefempfundenen Dank aus.

Albrecht Weber.

3027 D

herzlichst.

Im Namen

02258

der trauernden Hinterbliebenen: Lina Eckhardt, geb. Reichhardt.

Gießen, im April 1937.

Statt Karten.

Für die innige Anteilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben, unvergeßlichen Entschlafenen zuteil wurde, danken wir

Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen findet wie folgt statt: 2887C

Impftermin: Montag, 3. Mai 1937, von 15 bis 16 Uhr.

Nachschau: Montag, 10. Mai 1937, von 15 bis 16 Uhr.

Impftermin: Dienstag, 4. Mai 1937, von 15 bis 16 Uhr.

Rachschau: Dienstag, 11. Mai 1937, von 15 bis 16 Uhr.

Jmpflokal ist die Turnhalle der Schillerschule, Schillerstraße.

Zu diesen Terminen können alle in 1936 oder früher geborenen Kinder, bei welchen der Nachweis der erfolgreichen Impfung bisher noch nicht erbracht wurde, vorgestellt werden. Die Kinder müssen mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern zur Impfung gebracht werden. Kinder aus Häusern, in denen übertragbare Krankheiten herrschen, sind nicht zugelassen.

Gießen, den 27. April 1937.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

Gießen (Hemeler Straße 9), den 30. April 1937.

L Dr D ruckr e y-S

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heißt das Mittel, das auch ffve harfnödiiqen

ommer sprossen

qm und Hautunreinigkeiten reif los, beseitigt /*

Für MU225, aber nur in Apotheken

Best.: Univ.-Apoth. z. gold. Engel.

Am Freitag., den 7. Mai 1937, 14 Uhr, werden im Hofe der Polizeidirektion, Landgr.-Philipp- Platz 1, abgelieferte und noch nicht abgebolte Fnndgegemtände öffentlich gegen Barzahlung ver­steigert, u. a. auch einige ge­brauchte Fahrräder.

Gießen, den 28. April 1937.

Polizeidirektion.

J.V.: Beate. 2970V

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Bekanntmachung^ öelr.hengWliMN Bomroö nnö BiW. Da die regelmäßige Haferbeschaffung für die Zucht­hengste in Romrod und Butzbach wiederholt auf Schwierigkeiten gestoßen ist, ergeht an alle ®tuten» bescher die Aufforderung, für jede zuzuführende Stute 25 Pfund Hafer mittubringen, wofür Hafer­gutschein ausgestellt und auf das Svrunggeld in bar angerechnet wird. Die Verfügung tritt nut Wirkung vom 1. Mai 1937 in Kraft. 3003D

(gez.)Dr. Wagner, Landesbauernführer»