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Nr. 24 Zweiter Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

Freitag, 29.Zanuar 1957

Wie sieht es in derWirtschaft aus?

Am 1. Oktober 1937 tritt das neue Aktien­recht in Kraft. Es bedeutet eine grundlegende Re­form. Auf die Bildung von kapitalkräftigen Aktien­gesellschaften kann das Deutsche Reich nicht verzich­ten. Man denke daran, daß z. B. der Bau der Eisen­bahnen weder durch den Staat noch durch einzelne Privatkapitalisten hätte finanziert werden können, wogegen sich Kreise von Kapitalisten zu Aktiengesell­schaften zusammenschlossen, die die Bahnen bauten. Somit sind die Aktiengesellschaften vielfach die Pio­niere des technischen Fortschritts gewesen. Allerdings hatte das Aktienrecht vielfache Mängel. Einmal wa­ren sie Erwerbsunternehmen, die ihren Schwerpunkt in der Generalversammlung hatten, die zusammen­gesetzt war aus Kapitalisten, die lediglich auf eine möglichst hohe Dividende achteten und die sozialen Aufgaben und das Treueverhältnis zwischen der Ge­schäftsleitung und den Angestellten und Arbeitern häufig vernachlässigten. Außerdem kam, im Zeitalter der Freizügigkeit des Kapitals, die Gefahr hinzu, daß Teile des Aktienpaketes sich in Händen ansam­meln konnten, die entweder aus Konkurrenzgründen oder aus privatkapitalistischem Machtbedürfnis oder aus Ansprüchen einer längst vergangenen Banken­politik die Erwerbsunternehmen unter ihre Knute zu bringen versuchten. Es war ein trostloser Zustand, daß z. B. bis zum schwarzen Börsenfreitag des Jah­res 1931 die Banken immer mehr vom Direktions­sessel aus die Schicksale der Erwerbsgesellschaften be­stimmten, während der Betriebsführer selbst eigent­lich nur einen Verwalterposten einnahm. Eine Ent­wicklung also, die das natürliche Verhältnis geradezu auf den Kopf gestellt hatte.

Das neue Aktienrecht begrenzt einmal d i e Kapitalsumme einer neu zu bildenden Aktien­gesellschaft auf eine halbe Million Mark, bei be­stehenden auf 100 000 Mark. Alle darunter liegen­den Aktiengesellschaften haben zu verschwinden. Der Mindest-Nennbetrag der Aktie wird auf 1000 Reichs­mark festgesetzt. Die Gliederung ist zwar beibehal­ten worden, wonach sich eine Aktiengesellschaft zu­sammensetzt aus den Aktionären, die in der Hauptversammlung vertreten sind, aus dem Auf­sichtsrat und dem Vorstand. Aber innerhalb dieser drei Gruppen sind wichtige Verschiebungen erfolgt. Die Leitung der Aktiengesellschaft und da­mit die Geschäftsführung, liegt jetzt ausschließlich beim D o r st a n d , der auf fünf Jahre gewählt wird, dessen Amtstätigkeit aber verlängert werden kann. Der A u f s i ch t s r a t ist dazu berufen, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen. Die bisherige Möglichkeit, ihm noch andere Ob­liegenheiten zu übertragen, fällt fort. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat gegenüber unabhängig und unterliegt nicht seinen Anweisungen. Sehr wesent­lich bleibt, daß die Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats, die sogenannten Tantiemen, künf­tighin in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen nicht nur zum Gewinn der Gesellschaft, sondern auch zu den sozialen Aufwendun­gen für die Gefolgschaft, der Staatsanwalt kann Klage erheben, wenn die Gewinnbeteiligung der beiden Korporationen und die Aufwendungen für die soziale Fürsorge in einem Mißverhältnis stehen. Der Aufsichtsrat wird in seiner Zahl nach der Höhe des Grundkapitals gestaffelt. Die eigentliche Haupt­versammlung beschließt, wie zuvor alljährlich, über die Entlastung der Verwaltungsträger, jeder Aktionär hat das Recht auf Auskunstserteilung: aber das vielfach mit Recht befehdete Depositen- stimmrecht der Banken ist insofern einge­schränkt worden, als die Bank nicht mehr durch eine Satzungsbestimmung für den Aktieninhaber ohne weiteres ihr Stimmrecht ausübt, sondern sie muß eine besondere und zeitlich umrissene G e - nehmigung des Aktieninhabers erhalten. Der Vorstand setzt mit Billigung des Aufsichtsrates den Jahresabschluß fest, dagegen behält die Hauptversammlung die Entscheidung über die Ge­winnverteilung. An den Rücklagen der Ge­sellschaft hat die Hauptversammlung nicht zu mä­keln. Wichtig ist auch, daß das Mehrstimmen-

Aktienrecht fällt, das zum Schutz gegen Ueberfremdung ursprünglich geschaffen wurde, aber häufig auch zu einer Politik des Vorstandes und Aufsichtsrates gegen die Geldgeber der Aktiengesell­schaften geführt hat. Das neue Aktienrecht beseitigt also die bisherigen Mißstände und gibt dem Leiter dieser Erwerbsunternehmen wieder größere Be­wegungsfreiheit.

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Rach dem politischen Abkommen zwischen Deutschland und Oe st erreich vom 11. Juli 1936 waren übertriebene Hoffnungen in wirtschaft­licher Beziehungen verbreitet, die aber insofern der Berechtigung entbehrten, als selbst unter dem Zu­stand der politischen Spannung zwischen den beiden Staaten der Wirtschaftsaustausch nicht wesentlich abgenommen hatte und im Zeitalter der Wirtschafts­depression sich sogar verhältnismäßig gut ent­wickelte. Die nach dem Abschluß des politischen Ver­trages aufgenommenen Wirtschaftsverhandlungen sind jetzt zum Abschluß gebracht worden, die neuen Vereinbarungen treten ab 1. Februar in Kraft und sind insofern von wesentlicher Bedeutung, als zu­nächst einmal eine gewisse Deoisenmenge sichergestellt wird, um den Warenaustausch zu erleichtern, während bisher durch die Bereitstel­lung und Zuteilung der Devisen der Handel sich gewissermaßen in einzelnen Stößen vwollzog. Und zudem sind die Vereinbarungen derart, daß ab 1. Februar eine Zunahme des Warenaus­tausches um rund zehn v. H. gesichert ist, womit vor allem der österreichischen Wirtschaft eine gewisse Entlastung erteilt wurde. Der deutsch- österreichische Wirtschaftsverkehr hat sich im Gegen­satz zu der bis vor kurzem geltenden Theorie der Nationalökonomen entwickelt, wonach ein ersprieß­licher Warenaustausch nur Zwischen einem Indu­strie- und einem Agrarstaat erfolgen könne. Oester­reich ist zwar vorwiegend ländlich, besitzt aber in Wien eine sehr hochentwickelte Industrie, die in manchen Dingen Konkurrenz der deutschen zu sein scheint, in Wirklichkeit aber, ähnlich wie die engli­sche Industrie, doch Abnehmerin gewisser deutscher Ausfuhr- und darunter sogar Jn'dustrieartikel von

wesentlicher Bedeutung bleibt. Oesterreich liefert vermehrt Schlachtvieh, Zucht- und Nutzvieh, Pferde, Produkte der Milchwirtschaft, weitere Zusatzkon­tingente sind bewilligt worden für die österreichische Holzwirtschaft, ferner wird das Interesse der öster­reichischen Industrie durchaus gewahrt, während neben Kohle und Koks Deutschland für seine Jn- dustrieprodukte in Oesterreich einen gesicherten Ab­satzmarkt erhält. Zugleich wird der Fremd en- v e r ke h r, auf den große Teile Oesterreichs ange­wiesen sind und der sich vornehmlich auf die deut­sche Kundschaft erstreckt, gefördert werden.

Das Erbhofgesetz gab dem deutschen Bauern­tum die nötige wirtschaftliche Grundlgge und sicherte seinen Besitz, allerdings unter der Oberhoheit des Staates, da nach nationalsozialistischer Auffassung die Allgemeinheit ein dringendes Interesse an der Sicherung unserer Ernährung hat und das All­gemeininteresse dem Prioatinteresse vorgeht. Aber außerhalb dieser Gesetzgebung waren noch land­wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundstücke kleineren Ausmaßes vorhanden, bis zu zwei Hektar oder etwa 8 preußischen Morgen, die bisher ohne Einschränkung den Besitz wechseln konnten, dern Preise von der Spekulation bestimmt wurden, ohne daß ein während der Kriegszeit erlassenes Gesetz, das in wesentlichen Punkten nicht angewandt werden konnte, weil ein­zelne Bestimmungen dem BGB widersprachen, dem Einhalt getan hätte. Am 1. Februar 1937 tritt nun ein neues Gesetz in Kraft, das die Mindest­grenze auf 1 Hektar herabsetzt, den Be­sitzwechsel eines Grundstücks von kleinen Ausmaßen nur gestattet, wenn der Bewerber das Grundstück selbst in bäuerischem Sinne bearbeitet und dazu die nötige Qualifikation besitzt. Diese Genehmigungs­pflicht, die die Spekulation unterbindet, erstreckt sich auf Kaufverträge, Ueberlassungen und Pachtungen des Landes, auch bei Zwangsversteigerungsverträ­gen und der Grundstückspreis muß sich dem Begriff desgerechten Preises" nähern, wodurch also Unter­oder Ueberbietungen abgeschafft werden.

Rembrandt als Operngestalt.

Uraufführung in der Berliner Staatsoper.

Mit vorbildlichem Mut wählte die Berliner Staatsoper für ihre einzige Uraufführung in dieser Spielzeit ein Werk, das eigene Wege geht und hohe Ansprüche an Aufführung und Zuschauer stellt:Re mbrandt van Rijn" von Paul von Klenau. Der Komponist, der zuletzt 1933 mit seinemMichael Kohlhaas" hervortrat, ist von Geburt Däne. Er steht im 54. Lebensjahr. Als Mu­siker ist er Schüler von Max Bruch, Ludwig Thuille und Max v. Schillings gewesen. Auch sein eigenes Schaffen und seine künstlerische Gesinnung sind durchaus deutscher Art. Das be­wies von neuem die Rembrandt-Oper. Klenau be­kennt sich darin zum Musikdrama im Sinne des Gesamtkunstwerks", wie es Richard Wagner gefordert und geformt hat. Die Dichtung, die der Komponist selbst geschrieben hat und neben der Musik als ebenbürtigen Bestandteil der Oper ge­würdigt wissen will, das Bühnenbild als unlös­bares Glied des Musikdramas, die symphonische Führung des Orchesters, die deklamatorische Bedeu­tung des gesungenen Wortes und das hohe Echos der Handlung diese Kennzeichen der neuen Oper Klenaus stellen ihren Schöpfer in die Reihe der ernst ringenden Musiker, denen das Erbe Richard Wagners Vermächtnis und Verpflichtung ist.

Klenau hütet es nicht als Epigone, er ist um den eignen Stil stark bemüht und bildet die Form des Mu­sikdramas weiter. Die Verständlichkeit der Handlung wird durch eine melodramatische Rezitatiotechnik be­deutsam gefördert. Klenau teilt zu diesem Zweck die Bühne in zwei Teile: auf dem Hauptfeld spie­len die gesungenen vierzehn Szenen, auf einer Vorderbühne knüpfen neun musikalisch übermalte,

gesprochene Zwischenakte die Verbindung zwischen den Hauptstationen der Oper. Auch in musikalischer Hinsicht erweitert der Komponist die romantische Tradition in eigener und gegenwärtiger Art: die leitmotivisch gebildete Orchestersprache ist herb, zu­weilen hart, obwohl sie von den Reizen romanti­scher Chromatik ausgiebigen Gebrauch macht. Aber Klenau hat sich ein eigenes Tonsystem gebaut, das dem Hörer vielfach ungewohnete Aufgaben stellt. Ist die Orchestrierung auch alles andere als durchsichtig" im modernsten Sinn, so zeichnet sich eine gegenwärtige Entwicklungsrichtung auch in die­ser Rembrandtoper ab, wenn sich aus dem musik­dramatischen Fluß einzelne geschlossene Formen kri­stallisieren.

Im Ethos der Handlung erinnert Klenaus Rem­brandt an die Sachs-Gestalt aus Wagners Meistersingern" und an PfitznersPalästrina". Es geht um die Kunst schlechthin und um die Tra­gik des genialen Künstlers. Rembrandts wechsel­volles Schicksal liefert den Stoff für ein wirkungs­volles und geschickt gearbeitetes Opernbuch. Die Eifersucht des reichen Malers Maerten Kretzer führt zur Schürzung des Knotens der dramatischen Ver­wicklungen, die für den aus der Mode gekommenen Rembrandt den Konkurs, die Ermordung eines Schülers, den Versuch der Schändung feiner Toch­ter, den Tod der zweiten Gattin, bittere Armut und rühmlosen Tod bringen. In tiefsinnigen Mono­logen und in bewegten Auseinandersetzungen mit den Vertretern der neuen, der flämischen Richtung, hat Rembrandt Gelegenheit, das Wesen seiner Kunst zu umschreiben. Ein Kyrie eleison bildet die Schlußapotheose aus dem Herzen eines Dichter­

komponisten, dem Rembrandtsschuldlose Schuld" Sinnbild für das Schicksal des begnadeten Ein« samen geworden ist.

Die Berliner Staatsoper wandte außerordent­liche Mittel an die Uraufführung. Sie gab der Oper ein optisches Gewand, das zu einem der stärksten Wirkungselemente wurde. Edmund E r p f hatte in Anlehnung an Rembrandts eigene Bilder und an Motive der niederländischen Malerei ein bezauberndes Szenarium geschaffen. Josef Gie­lens meisterhafte Spielführung füllte diese szeni­schen Gemälde so zwanglos mit Bewegung, daß die heikle Jnszenierungsfrage mit der Flüssigkeit einer Schauspielaufführung beantwortet wurde. Robert Hegers Erfahrung führte das Orchester über­legen und mit klugem Bedacht auf die Ansprüche der Bühne. Hier schuf vor allem Rudolf B o ck e l - mann als Rembrandt eine gesangliche und schau­spielerische Leistung, die in ihrer künstlerischen Voll­endung und in der menschlichen Weite der Gestalt ebenbürtig neben seinen Sachs und Wotan trat. Aus dem umfangreichen Personenverzeichnis, das eine einzige Liste klangvoller Namen bildete, muß wenigstens Käte Heidersbach als Rembrandts Tochter heroorgehoben werden. Das Publikum er­wies sich den ungewöhnlichen Anforderungen des Werkes gewachsen. Es bereitete Bockelmann Ova­tionen und feierte mit den künstlerischen Leitern den Komponisten in herzlichen Formen.

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Auf anderen Bahnen bewegt sich die Arbeit des Deutschen Opernhauses. Wagners zu Be­ginn der Spielzeit neu herausgebrachtemFliegen­den Holländer" folgten im Januar als zweite und dritte Neuinszenierung zwei italienische Opern, die der Gunst des Publikums sicher sind: D o n i z e t t i s R e g i m e n t s t o ch t e r" und P u c c i n i sM a - dame Butterfl y." Beide Aufführungen be­kamen über ihre musikalische Beschaffenheit hinaus Interesse durch die Art, wie man denErdenrest, zu tragen peinlich, die Handlung der italienischen Oper, dem gegenwärtigen deutschen Zuschauer er­träglich zu machen bestrebt war. Für dieRegi­mentstochter" hatte ein Mitglied des Deutschen Opernhauses, der Sänger Anton Baumann, eine Neufassung des Textes hergestellt, die die Hand­lung beleben, auflockern und bereichern will. Als Grundgedanke zeichnete sich die Verstärkung des bur­lesken Elements ab. Mit dem Dialog wurde ebenso freizügig verfahren wie mit den Personen und dem Gang der Handlung. Der Regisseur Hans B a t - t e u x tat ein klebriges, indem er Pferde, Esel, Schafe und Hühner mitspielen, schmetternde Mili­tärmusik über die Bühne marschieren ließ und üp­pige Tanzeinlagen einstreute.

Auf ähnliche Weise versuchte man in Puccinis Madame Butterfly" über die Peinlichkeit der Handlung hinwegzutäuschen. Hier hatte Benno von A r e n t, der auch in derRegimentstochter" durch äußerst dekorative Bühnenbilder die Augen der Zuschauer fesselte, die ganze Herrlichkeit der japanischen Kirschenblüte aufgebaut und den Zau­ber der Landschaft vom Meeresspiegel bis zum Bergesgipfel dahintergemalt. Wieder ließ sich in diesem stark betonten Rahmen der Spielleiter B a t t e u x keine Möglichkeit zur Hervorhebung augenfälliger Effekte entgehen, wofür ihm die ori­ginelle Anlage des Hauses der Butterfly manchen Vorwand lieferte.

In beiden Aufführungen gab es jedoch auch eine hervorstechende gesangliche Leistung. Als Regiments­tochter fesselte Irma B e i l k e (als Gast aus Leip­zig) durch ihre blitzsauberen Koloraturen und einen weichen, biegsamen Sopran. Als Butterfly erwies eine junge Künstlerin des Deutschen Opernhauses, Lore Hoffmann, zum erstenmal in einer gro­ßen Rolle, ihre vielversprechenden stimmlichen Qualitäten und. eine darstellerische Sicherheit eigener Art. Das Publikum ließ es nicht an Anerkennung fehlen. Johannes Jacobi.

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Turnierfeste.

Von Thaffilo Gras v Schrieben.

Motto: Das Paradies der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde.

Mirza Schaffy.

Mit Staunen und Bewunderung hörte man kürz­lich im Radio, daß über 2000 Anmeldungen für das Berliner Reitturnier im kommenden Februar eingetroffen find. Gibt es einen schlagen­deren Beweis dafür, wie die edle Reitkunst immer mehr Boden gewinnt und die Reitturniere zu den beliebtesten Veranstaltungen im neuen Deutschland gehören?

Freilich ist es- kein neuer Sport, dem wir hier begegnen. Schildert doch schon Tenophon höchst an­schaulich jenes prächtige Reiterspiel, das die grie­chischen Krieger dem Zeus und Herakles zu Ehren veranstalteten, und Plinius erzählt, daß die Römer ruhmvolle Reiter-Kampfspiele von den Thessaliern übernommen hätten. Der ausführlichen Beschrei­bung eines deutschen Turniers begegnen wir erst 930. Kaiser Heinrich der Vogler schrieb es zur Nachfeier des 929 'erfolgten Hochzeitsfestes seines ältesten Sohnes (Ottos des Großen) in Magdeburg aus. Der junge, erst 17jährige Prinz wurde damals mit einer Königstochter aus England vermählt. Es klingt wie ein uraltes Märchen, daß der Kaiser nach England schickte, um eine Schwester des Kö­nigs Athelstan zur Gemahlin für feinen Sohn zu werben. Der Beherrscher von England scheint sehr erbaüt- oon dieser Werbung gewesen zu sein, denn er sandte gleich zwei seiner Schwestern mit seinem Kanzler Thorketulus gewissermaßenzur Auswahl" nach Deutschland. Otto wählte die liebreizende Editha, die als hauptsächliche Erbauerin der Stadt Magdeburg und als ihre besondere Gönnerin in ber Geschichte fortlebt.

Dem Beispiel des Kaisers, ein großes Turnier- fest zu veranstalten, folgten bald viele Fürsten. Und als besonders amüsant muß das Turnier gel­ten, das Waldemanno 1226 zu Merseburg aus­schrieb: Höchst originellerweise setzte er nämlich zur Belohnung für den Siegereine schöne, wohlgestal­tete Jungfrau auf einem Zelter-Pferd reitend und überaus köstlich geputzet sammt einem Falken und einem güldenen Jagdhund" als Gewinn aus.Er hat jedoch", so erzählt die alte Chronik weiter, »alle Gegner überwunden und infolgedessen die schöne, köstlich geputzte Jungfrau sammt Zelter, Falken und Hund für sich selbst behalten. Dazu mußte noch jeder der zahlreichen von ihm aus dem Sattel gehobenen Ritter der holden Maid einen

güldenen Ring einen Dukaten schwer zu Füßen legen", so daß praktischerweise gleich ein hübscher Brautschatz in bar zur Stelle gewesen ist.

Bei den anderen Turnieren spielten die schönen Jungfrauen,mit grünem Kränzlin" geschmückt, nur als Verteilerinnen des Dankes, d. h. der Preise ihre liebenswürdige Rolle.

Im 15. Jahrhundert haben allmählich die fest­lichen Turniere ihre Bedeutung verloren. Nur noch einmal in späterer Zeit lebte der Gedanke an ihre Herrlichkeit in dem Reiterspiel derWeißen Rose" auf, das 1829 in Potsdam stattfand, als Kaiserin Charlotte von Rußland (die Tochter der Königin Luise) zum ersten und einzigen Mal die geliebte Heimat besuchte. Eine Wiederholung der reizvollen Idee hat leider nie stattgefunden.

Erst die neue Zeit bringt dem edlen Reitsport und dem modernen Reitturnier, wenn auch in an­derer Form, freudiges Interesse und wahre Be­geisterung entgegen." Der immer mehr wachsende Andrang des Publikums zeigt am besten, daß die Tage vorüber sind, in denen man speziell den Groß­städtern boshafterweise nachzusagen pflegte, daß sie das Pferd für ein wildes Tier halten, das dem Menschen nach dem Leben trachtet.

Aber auch die Anforderungen, die unsere moder­nen Reitturniere an Mann und Roß stellen, wer­den immer größer. Die Dressur der Turnierpferde ist eine hohe Kunst für sich geworden, die immer weiter ausgestaltet wird. Während man sich bei den alten Turnieren mit der Forderung begnügte, daß die Turnierpferdestark, munter, wendig und dabey nicht im Geringsten scheu" fein sollten, daß erner keine schlagenden und bissigen Tiere darunter ein durften, müssen die Turnierpferde von heute o vorzüglich in Dressur sein, daß sie jeder leisesten Willensäußerung des Reiters sofort willig Folge leisten und ein Ungehorsam unmöglich ist. Die deut­sche Turnier-Ordnung von heute bestimmt, daß für Beurteilung der Dressurprüfung maßgebend sind: Ausbildungsgrad des Pferdes und Reitkunst des Reiters.Die moderne Reit- und Dreffurkunst für das Turnier verlangt", so schreibt Oberst von H e y d e b r e ck, maßgebend auf diesem Gebiet, daß alle natürlichen Anlagen und Kräfte des Pfer­des entwickelt und durch gymnastische Durchbildung des ganzen Körpers so vervollkommnet werden, daß im Zusammenwirken aller Glieder und Körper­teile völlige Uebereinftimmung entsteht. Hierdurch soll es instand gesetzt werden, auch unter dem Rei­ter und nach dessen Willen alle Bewegungen, zu denen die Natur es befähigt, willig, andauernd, zwanglos und sicher auszuführen."

Mit lebhaftem Interesse sehen wir dem Reit­turnier im Februar entgegen, zu dem zahlreiche

für das Turnier ausgebildete Pferde aus dem Schulstall der rühmlich bekannten Reitschule Han­nover erwartet werden, die nach den modernsten Anforderungen ausgebildet find, und wo es uns vergönnt fein wird, die Früchte dieser Ausbildung von heute, welche für die ganze deutsche Kavallerie vorbildlich ist, an Pferd und Reiter mit eigenen Augen zu studieren. Bekannt ist auch das Interesse des Führers für den Reitsport, die Berliner Turniere erhalten ihre Bedeutung durch die An­wesenheit Adolf Hitlers.

Gloria-palost: Kinderarzt Dr. Engel-".

Wir wissen nicht, ob es in allen Kinderkliniken so heiter zugeht, wie man das hier zu sehen be­kommt, aber man sieht es gern: Kinder vor der Filmkamera können ein überaus reizvolles und dankbares Motiv abgeben, dem sich die deutsche Produktion bisher nur vorsichtig, verhältnismäßig selten und meist episodisch genähert hat. Die gro­ßen Gefahren, die das Motiv in sich trägt, brauchen kaum angedeutet zu werden nichts ist unleid­licher, als Kinder im Stil von Erwachsenen schau­spielern zu sehen, aber hier gibt es eine Reihe von wirklich lustigen und natürlichen Kinderszenen: sie passen zu dem ganzen freundlichen und mensch­lich erfreulichen Ton, der in diesem von Johannes Riemann mit spürbarer Sorgfalt in Szene gesetzten Film herrscht. Paul Hörbiger in der Titelrolle ist wirklich ein Onkel Doktor voller Güte, Verständnis und Menschlichkeit, und man sieht ein, daß feine kleinen Patienten an ihm hängen und besorgte Mütter Vertrauen zu ihm haben müssen. Vom Vertrauen zur Liebe ist kein allzu großer Weg, und so wird aus der Kindergeschichte am Ende eine Liebesgeschichte: Hörbiger spielt auch, wie früher schon einmal, ganz überzeugend den scheuen und schüchternen Mann, der mit seiner echte» Neigung beinah zu spät kommt aber zu­letzt geht doch alles noch gut aus, wie es hier ja nicht anders sein kann. Viktoria von Ballasko: sympathisch, tapfer und herzhaft als das Fräulein Winkler mit dem kranken Buben. (Den kleinen Arthur Fritz Eugens kennen wir schon aus dem FilmMaria die Magd".) Dazu ein paar gut ge­sehene Chargenrollen: Legal, Sima, Stein- b e ck, L e i b e 11 und Josefine Dora. (Tobis Rota.)

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Aus dem Beiprogramm nennen wir einen lehr­reichen KulturfilmAlltag im Dajakdorfi"

Hans Thyrio;.

Auch Der Fingerhut hat eine Geschichte.

Sie führt sogar in die Urzeit zurück; denn Finger- und Nähringe aus Bronze, Elfenbein oder Knochen, die der heute noch üblichen Form sehr ähnlich sehen, haben sich aus vorgeschichtlicher Zeit bei Ausgrabun­gen in Italien, Frankreich und Südrußland gefun­den. Selbst der an seiner Außenfläche rauhe Finger­ring läßt sich schon in vorgeschichtlichen Zeiten nach­weisen. Wenn man an die Erwähnung in geschicht­lichen Quellen denkt, so ist zum erstenmal im 12. Jahrhundert in einer der Schriften der berühm­ten Aebtissin Hildegard von Bingen davon die Rede. Hier findet sich dervingerhuth . Walther von der Vogelweide spricht auch von einem Fingerhut, als er eine Fingerhutblume erblickt und nun eines an­deren Fingerhutes gedenkt,der schmückte den schön­sten Finger". In diesen Zeiten bildete sich bereits eine besondere Zunft derFingerhuther", und es ist uns sogar der älteste Vertreter dieses ehrbaren Handwerks in einem Bilde erhalten, das aus einem Nürnberger Porträtbuch des 14. Jahrhunderts stammt: unter dem Bilde eines Bruders aus dem Jahr 1382 heiß es:der hieß vingerling und war ein vingerhuter". Das Gewerbe blühte augenschein­lich immer mehr auf, und im 16. Jahrhundert gibt es sogar eine eigene Zunft derFingerhuter". Auch in Jost AmmansBeschreibung aller Stände auf Erden", zu dessen Bildern Hans Sachs die Verie verfaßte, ist einFinaerhuter" bargeftelü, dessen Tätigkeit der Poet in seiner anschaulichen Art be­schreibt.

Im Germanischen Museum in Nürnberg wird ein silberner Prunkbecher aus dem Jahre 1586 auf­bewahrt, ein Geschenk der Gebrüder Gewandsckmei- der an das Nürnberger Schneiderhandwerk, das ganz die Gestalt eines Fingerhutes, hat. Nürnberg war die Stadt, in der die meisten Fingerhüte her­gestellt wurden; danach kamen Köln und Holland. Der Fingerhut wurde damals auf dem Daumen getragen. Seit 1696 wurden Fingerhüte sogar schon mit Hilfe großer Maschinen in einer Fabrik eines gewissen Johann Lotting hergestellt. Der Fingerhut mußte in einer solchen Fabrik durch neun verschie­dene Hände gehen, ehe er fertig wurde. Aber noch heute, da die fabrikmäßige Herstellung doch schon den höchsten Grad der Zweckmäßigkeit und Verein­fachung erreicht zu haben scheint," wendet sich der Erfindergeist noch immer diesem kleinen Hilfsmittel der Schneiderei zu. Auch in Deutschland werden im­mer neue Patente erteilt und Gebrauchsmuster ein­getragen, und mit einiger Ueberraschung hört man, daß es Doppelte Fingerhüte", Fingerhüte mit Ha­ken, ja sogar solche mit elektrischer Beleuchtung gibt.