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Samenhaus Heinrich Bahn, Gießen
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Aus den Gießener Gerichtssälen
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KLEIN-LINDEN
Gasthaus ,3ur deutschen Eiche'
Sonntag, den 28. Februar 1937
Der Vorstand.
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Schönheit $u bewundern. Man hat nie ein zahmeres und friedlicheres Pferd gesehen als dieses, das sich offenbar in sein Spiegelbild verliebte.
Dorfköter und Briefträgerhosen.
(hfd) London.
Die friedenbringende Ohrfeige.
(cs) Budapest.
Auch das kann vorkommen, daß eine Ohrfeige
den Spiegel aber nicht herunterreißen konnte. Es verbringt nun die gesamte Zeit des Aufenthaltes
Wegen Vergehens gegen die Nürnberger Gesetze verurteilt.
2) ar m ft ab t, 24. Febr. (LPD.) Vor der ©roßen Strafkammer hatte sich der 22 Jahre alte -em- rich Landauer aus Darmstadt, ein Mischling ersten Grades, der aber als Volljude gilt, da er seit seinem 8. Lebensjahr der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört, wegen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutze deutschen Blutes zu verantworten. Er hatte mit einer 25jährigen arischen Darmstädterin Autofahrten unternommen, und da- bei war es zu verbotenem Verkehr gekommen. Da dem Angeklagten die Nürnberger Gesetze bekannt waren, wurde er zu 1 Vs Jahren Zuchthaus verurteilt, unter Anrechnung von drei Monaten Untersuchungshaft. Der Gerichtsvorsitzende bedauerte, daß das Mädchen nicht ebenfalls verurteilt werden konnte._____ „
Stimme von oben.
(ur) Bagdad.
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Teppich - und Gardinenhaus
(Parkettboden) Anfans 4 Uhr
FRANZ RATHENOW
dem jungen Mann seine Besuchskarte, um ihm die Möglichkeit zu geben, von ihm ritterliche Genugtuung zu fordern. Dann verschwand er im Innern Wagens. Der junge Mann sah auf die Karte, er in der Hand hielt und las den Namen ... staunend noch einmal ..., da stand: Imre
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tonnte dem Angeklagten widerlegt werden E- wurde festgestellt, daß er nicht berechtigt war, tr. gendwelche Forderungen an dre ßieferfirmen zu stellen. Die Strafkammer hob das Urteil erster ^jn stanz aus und verurteilte den Angeklagten wegen drei Fällen der Untreue und einem Fall per Unter- schlaauna zu einer Gesamtgefang n t s ft r a s e von 4 Monaten und 2 Woche n. Die Kosten beider Instanzen hat, soweit Verurteilung erfolgte, der Angeklagte, soweit er freigesprochen wurde, die Staatskasse zu tragen. ,
In der gestern berichteten Strafsache gegen sechs Angeklagte aus Bleichenbach muß es heißen an Stelle von „Die Angeklagten E. und Sch. wurden an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einer Woche zu je 20— Geldstrafe verurteilt." — zu je 21.— RM. Geldstrafe verurteilt.
Amtsgericht Gießen.
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eine Versöhnung herbeigeführt, statt einen Krieg zu entfesseln. Warteten da unlängst ein älterer Herr mit weißem Haar zusammen mit vielen anderen Menschen auf einen Straßenbahnwagen in Budapest. Beim Einsteigen gab es, wie das manchmal vorkommt, ein starkes Gedränge, wobei sich der alte Herr plötzlich umdrehte und einem hinter ihm stehenden, elegant gekleideten jungen Mann ohne ein Wort zu sagen zwei Ohrfeigen versetzte. Der junge Mann, der sich völlig unschuldig fühlte, weil er tatsächlich niemandem etwas zuleide getan hatte, wollte im ersten Augenblick zurückschlagen. Dann besann er sich aber angesichts der weißen Haare des alten Herrn und beschränkte sich darauf, dem jähzornigen Herrn seine Meinung zu sagen. Da griff der alte Herr in die Tasche und überreichte ' ’ " '• — ihm die
Genug-
durch in Gefahr, und es kam zu einem '-verreyrs- unfall. Bei dem Unfall ist nur geringer Sachschaden entstanden. In der gestrigen Hauptverhandlung, aus einen Einspruch hin, kam das Gericht zu dem ileichen tatsächlichen Ergebnis wie in erster Jn- tanz und verurteilte den Angeklagten zu der gleichen Strafe. Außerdem wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Der W. St. aus Brühlhof war am 1. 6. 1936 mir seinem Omnibus aus der Gartenstraße herausge- ahren und hatte beim Ueberqueren des Straßen- zuges Hitlerwall-Hindenburgwall ein anderes Auto ungefähren, obwohl dieses sich schon in der Kreu- S befand. Die Insassen des angefahrenen Autos en leicht verletzt. Wegen dieses verkehrswidrigen Verhaltens wurde der Angeklagte durch Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 6 0 Mark Geldstrafe, evtl. 12 Tagen Gefängnis, ver- urteilt. Gegen diesen Strafbefehl legte er Einspruch ein. Die Beweisaufnahme in der gestrigen Ein- spruchsverhandlung ergab die Schuld des Angeklagten. Das Gericht verurteilte ihn daher unter Kostenbelastung zu der gleichen Strafe.
Barba. Und in der Tat, bei diesem Namen hatte der junge Mann allen Grund erstaunt zu sein, denn Imre Barba, so hieß er selber auch. Sofort eilte er dem alten Herrn nach, zupfte ihn am Aer- mel und erklärte ihm: „Ich bin Ihr Sohn, wirklich, ich bin Ihr Sohn Imre!" Nun war die Reihe des Erstaunens an dem alten Herrn. Gerührt sielen sich die beiden in die Arme. Hatten sie sich doch seit Jahren nicht mehr gesehen. Da gab es denn allerlei zu erzählen. So stellte sich heraus, daß der alte Herr wirklich der Vater des jungen Barba war. Dor Jahren hatte er als damals aktiver Offizier in einem Kaffeehaus mit einem jungen Leutnant eine heftige Auseinandersetzung gehabt, weil dieser Frau Barba in auffälliger Weise den Hof gemacht hatte. Barba war mit der Waffe auf den Rivalen losgegangen und hatte bann wegen dieses Vorfalles seinen Abschied nehmen müssen. In seiner Verbitterung trennte er sich auch von seiner Frau, die mit ihrem damals kaum zweijährigen Sohn Imre nun ein einsames Leben führte. Nach zwanzig Jahren brachte der Zufall Vater und Sohn zum ersten- mal wieder zusammen. In ihrer Rührung über dieses unverhoffte und mit so eigenartigen Umständen begleitete erste Wiedersehen einigten sich Vater und Sohn dahin, daß Vater Barba sich bereit erklärte, gleich jetzt feine Frau aufzusuchen. Und so geschah es auch. Vater und Sohn erschienen kurz darauf in der Wohnung von Frau Barba und dort wurde dann eine allgemeine Versöhnung gefeiert. Eine Versöhnung, die tatsächlich zwei im Jähzorn einem Unschuldigen ausgeteilte Ohrefeigen veranlaßt hatten.
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Leitung: Herr Musikoberlehrer Heinrich Blaß, Gießen Solist: Herr Jakob Sabel (Tenor)
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In diesen Tagen berichten englische einer aufschlußreichen Statistik, die di scheu Postverwaltung veröffentlicht wurde. Die rührigen Beamten haben sich der mühseligen Arbeit unterzogen und sämtliche einlaufenden Beschwerden der Landpostboten, in denen sich die wackeren Männer über die unverschämte Zudringlichkeit der Dorf
hunde energisch beschwerten, gesammelt und statistisch erfaßt. Der verlockendste Körperteil waren immer die Beine. Es kam aber auch vor, daß die bekannte Verlängerung des Rückens in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aus den zahllosen Klagen wurden nun sorgfältig diejenigen herausgesucht, die von wirklichen Verletzungen berichteten, und so wurden nach genauen Untersuchungen nicht weniger als 5500 Fälle festgestellt. Durch die sich daraus ergebenden Ausfälle find der englischen Post 10 000 Arbeitstage oerlorgengegangen, da sich viele der so unsanft Behandelten in ärztliche Behandlung be= iieben mußten, die bei der Hartnäckigkeit der Fälle ogar Monate dauerte. Das zuständige Amt Der» prach weiter in seinem Bericht, in der nächsten Zeit eine Menge ergänzendes Material zu veröf- sentlichen, das sich mit den Kosten für Aerzte, Heilmittel und zerrissene Hosen befassen wird.
Das Pferd im Spiegel.
(nn) Paris.
Der bekannte französische Trainer Alfonse Baresse hat selten mit einem Tier so viel Sorgen gehabt, wie mit jenem nervösen und reizbaren Rennpferd, das ihm eines Tages von einem südfranzösischen Grafen zum Training übergeben wurde. Man überlegte hin und her, wie man das Tier, das jeden mit einem energischen Fußtritt begrüßte, ein wenig manierlicher machen könne. Endlich kam ein Pferde- junge auf die Idee, dem Tier einen Spiegel vorzuhalten. Und sofort war das Pferd mäuschenstill und betrachtete sich im Spiegel. Noch am gleichen Tage besorgte man einen sehr großen Spiegel, den man so aufhängte, daß das Tier sich betrachten,
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Der W. B. aus Lang-Göns hatte einen Strafbefehl über 50 Mark, evtl. 10 Tage Haft, wegen Übertretung der Reichsstraßenverkehrsordnung er- halten, weil er am 2. 11. 1936 auf der Retchsstrahe Lang-Göns—Großen-Linden nach links m einen Feldweg einbog und erst kurz vorher seinen Richtungsanzeiger herausgestellt hatte. Ein in gleicher Richtung fahrender Personenkraftwagen kam da-
' 1 "esahr, und es kam zu einem Derkehrs-
ahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einer Uebertretung der Reichsstraßenoerkehrsord- nung zu eine Geldstrafe von 3 0.— R M., Hilfsweise 1 Tag Gefängnis für je 3.— RM., verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die gestrige BerufunasDerhand- lung ergab, daß der Angeklagte als Führer eines Lastkraftwagens am 6.5.1936 gegen 13 Uhr au der Straße WallemhaUfen—Fauerbach sich nicht so verhalten hatte, daß er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdete. Obwohl keine außergewöhnlichen Umstände Vorlagen, parkte der Angeklagte fast auf der Mitte der Fahrbahn, fo daß ein aus entgegengesetzter Richtung kommender Radfahrer am Vorbeifahren gehindert wurde und gegen den Lastkraftwagen rannte und Verletzungen davontrug. Das Berufungsgericht sah daher keinen Grund, von der in erster Instanz verhängten Strafe abzugehen, und es verwarf daher kostenfällig die eingelegte Berufung. *
Durch das Amtsgericht Lauterbach war der Angeklagte F. S. aus Lauterbach wegen vier Fällen der Untreue und einem Fall der Unterschlagung zu einer Gefängnis strafe von 10 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die gestrige Be- rufungsverhandlung ergab, daß der Angeklagte, der die Vertretung verschiedener Auto« und Motorradfirmen hat, ihm zum Verkauf überlassene Motorräder verkauft, das eingenommene Geld aber nicht den Lieferfirmen abgeliefert hatte, sondern es für sich in seinem Geschäft verbrauchte. Er glaubte dazu berechtigt zu sein, da er noch Forderungen an die Lieferfirmen hätte. Diese Schutzbehauptung
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Große Strafkammer Gießen.
Der Georg Otterbein aus Bad-Nauheim hatte sich gestern vor der Großen Strafkammer wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Die Hauptverhandlung hat ergeben, daß der Angeklagte mit einem Personenkraftwagen am 17. Dezember 1936 mit übermäßig hoher Geschwindigkeit die Kaiserstraße in Friedberg in Richtung Bad-Nauheim entlanggefahren ist. Kurz nach dem Ueber» holen eines Lastzuges streifte er einen ihm entgegenkommenden Motorradfahrer. Der Motorradler kam dadurch zu Fall und verletzte sich derart, daß er bald nach seiner Einlieferung in das Krankenhaus starb.
Die Kammer erblickte in dem Verhalten des Angeklagten eine grobe Fahrlässigkeit. Durch die große Geschwindigkeit war er nicht mehr in der Laae, auf die kürzeste Strecke sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen; auch war es ihm dadurch nicht möglich, rechtzeitig auszuweichen. Das Gericht verurteilte ihn daher wegen fahrlässiger Tötung im Sinne des § 222 Abs. 1 und 2 StGB, zu einer Gefängnis- ft r a f e von fünf Monaten und zu den Kosten des Verfahrens. Zwei Monate und eine Woche der Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet. Der gegen den Angeklagten erlassene Haftbefehl: wurde aufgehoben.
Kleine Strafkammer Gießen.
Der P. A. aus Friedberg hatte vorn Amtsgericht Nidda wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl über 15.— R M., evtl. 5 Tage Gefängnis, erhalten. Auf feinen Einspruch hin wurde er von dem gleichen Amtsgericht wegen
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Bei den letzten Eingeborenenunruhen im Irak hat man zum ersten Male erfolgreich eine neue Methode der Einschüchterung sonst recht rebellischer Gemüter erprobt. Man rüstete mehrere Flugzeuge mit Lautsprechern von gewaltiger Stärke aus, setzte einen sprachenkundigen Dolmetscher in das Flugzeug und beauftragte ihn, beim Ueberftiegen jener feindlichen Stämme beruhigend auf jene „ungebärdigen Kinder" einzureden. Die Wirkung war verblüffend. Jene dröhnende Stimme, die aus dem Himmel zu kommen schien, schüchterte die Eingeborenen so sehr ein, daß diese den Widerstand in der Mehrzahl der Fälle bald aufgaben und sich bei der nächsten Gelegenheit den Regierungsbehörden zur Verfügung stellten. Das erfolgreiche Prinzip soll nun von englischen und französischen Kolonialbehörden auch in anderen Zonen unseres Erdballs, mo noch „ungebärdige Kinder" leben, zur Anwen-
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Hause zurück. Die Zoologen haben leider noch keinen
2ßeg gefunden, um die Dienen auf ihrer Reise zu ueiunngi nun ote getarnte Zeit oes ztufentgaiies verfolgen. Denn sie wissen nicht, wo die Bienen die im Stall damit, sich selbst in seiner eleganten Blumen finden. Tatsache aber ist, daß in jedem --------*•—- <*"— t--i --- --- --1*—
^hr jene beiden Zoologen von ihren Zimmer- einwohnern „freien Honig" beziehen.
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Einladungzu einem Dortrag des Herrn Prof. Dr. Schilling (6orau), Leiter des Deutschen Forschungsinstituts für Bastfasern, über das Thema:
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