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187. Jahrgang
Mttwoch, 27. Januar 1937
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SeuWands Kriegsflotte.
Don Konteradmiral a. D. Gadow.
Der am 3. Oktober erfolgte Stapellauf des Schlachtschiffes „S ch a r n h o r ft" erinnert daran, daß der Wiederaufbau der deutschen Wehrkraft auch nach der Seeseite hin planmäßig fortschreitet. Wenn in einigen ausländischen Kommentaren dabei von „heimlicher Seeaufrüstung" die Rede ist, so steht dem die Tatsache gegenüber, daß vor Abschluß des deutsch-englischen 'Flottenoertrages vom 18. Ium 1935 deutscherseits die Pläne dieses Aufbaues mit oller Offenheit behandelt wurden. Darüber hinaus hatte die Reichsregierung am 9. Juli 1935 bekanntgegeben, daß sich in Bau oder Vorbereitung befanden: zwei Panzerschiffe zu je 26 OOO Tonnen mit 28 Zentimeter Geschützen, zwei Kreuzer zu je 10 000 Tonnen mit 20-Zentimeter-Geschützen, 16 Zerstörer zu 1625 Tonnen mit 12,7-Zentimeter-Ge- schützen , 20 kleine U-Boote zu 250 Tonnen, sechs größere zu 500 Tonnen und zwei zu 750 Tonnen. Ferner sei ein Flugzeugträger und Pläne zu weiteren Schlachtschiffen in Vorbereitung. Von Heimlichkeit konnte und kann hiernach keine Rede sein, nur daß die weiteren Aufklärungen zur Zeit nur dem Vertragspartner gegeben wurden und zwar vertraulich, da zu anderen Machten ein gleiches Verhältnis nicht bestand.
Heber die Art und Klassifizierung der neuen Schiffe wird vielleicht nicht allgemeine Klarheit bestehen. Die Bezeichnung „Panzerschiffe", die noch in der Juli-Ankündigung gebraucht wurde, ist nun durch „Schlachtschiffe^ ersetzt worden und zum ersten Male für die neue „Scharnhorst" angewandt worden. Die alte „Scharnhorst" war ein Panzerkreuzer von rund 11 600 Tonnen mit 21-Zentimeter- Geschützen, die neue ist wesentlich stärker und würde früher wohl als „Schlachtkreuzer" bezeichnet worden sein. Der Ausdruck „Schlachtschiff" ist neutraler und umfaßt sowohl Schlachtkreuzer wie Linienschiffe, also beide Hauptarten von Großkampsschiffen. Unter „Linienschiff" wird man etwas noch Stärkeres, nicht so Schnelles und überaus schwer Gepanzertes verstehen. Es fetzt voraus, daß mit einer „in ßinie" kämpfenden gleichartigen Schlachtflotte gerechnet wird, wie sie eigentlich nur noch England, Amerika und Japan besitzen. Also verbleibt als Stichwort „Schlachtschiff", und zwar wird es fid) um schnelle Schlachtschiffe handeln. Nach „Scharnyorst" und dem zu erwartenden Schwesterschiff wird man dann erfahren, wie der vertraglich noch verfügbare Rest an Schlachtschiff-Tonnage verwendet werden wird. Die Wahrscheinlichkeit liegt vor, daß man auch diese Schlachtschiffe künftig mit größerer Schnelligkeit ausstatten wird, da das Tempo des Seekrieges und Handelsschutzes sich ungemein gesteigert hat und mit Kreuzergeschwindigkeiten von 36 Knoten und mehr zu rechnen ist.
Bei den „S ch w e r e n K r e u z e r n", früher Panzerkreuzer genannt, von denen drei im Bau sind, liegt die internationale Beschränkung vor, daß sie nicht größer als 10 0 00 Tonnen sein dürfen (neue Rechnung, immer ohne Brennstoff und Reservefpeifewasfer, was über 2000 Tonnen ausmachen kann). Don deutscher Seite stehen nach dem deutsch-englischen Vertrag im ganzen 51 380 To. oder fünf zu 10 OOO To., wobei der Heberschuß anderweitig verwendet werden kann. Diese Klasse der Schweren Kreuzer ist ein Ergebnis der Flottenverträge und heute bei ihren englischen Urhebern stark in Mißkredit geraten, da sie eilfertig gebaut wurden und genügenden Panzerschutz vermissen ließen. Spätere französische und amerikanische Konstruktionen haben diesen Fehler beseitigt und etwas sehr Brauchbares geschaffen. Das gleiche ist von den deutschen Neubauten zu erwarten. England besitzt 15, Amerika 18, Japan 10, Frankreich und Italien je 7, der englische Vertragsentwurf vom März d. I. sucht den Weiterbau dieser Schiffsklasse für sechs Jahre zu verhindern, zweifellos zum Vorteil der Besitzenden, jedoch sehen wir bereits, daß Sowjetrußland eine Ausnahme zugestanden werden soll. Schwere Kreuzer moderner Ausführung sind schnell und für den Handelsschutz bestens geeignet.
Die deutschen „Leichten Kreuzer" von 6000 Tonnen haben mit der „N ü r n b e r g" den Bestand von 6 erreicht. Die Leichten Kreuzer sind für Aufklärung, Handelsschutz und Auslanddienst geeignet. Zur Zeit dient „Emde n" als Schulschiff für Seekadetten (neben den alten Linienschiffen „Schlesien" und „Schleswig-Holstein") und „Königsberg" als Artillerie-Schulschiff. Die übrigen stehen im Dienst bei der Flotte, zur Zeit abwechselnd mit Panzerschiffen und Torpedobooten in spanischen Gewässern.
An neuen Typen folgen alsdann die Flugzeugträger, bei uns zum ersten Male vertreten, über die neue Angaben noch nicht vorliegen. Ihr Zweck liegt in der Bezeichnung: Beförderung von Flugzeugen bei der Flotte, Ausstattung mit Landedecke. Zum Unterschied davon gibt es auch Flugzeug-Bergungsschiffe bei den Seeflugstationen. Neu ist für uns auch die Klasse der großen Zerstörer von 1625 Tonnen mit 12,7-cm-Geschützen, jedoch besaßen wir schon einmal im letzten Kriegsjahre Boote ähnlicher Größe. Von diesen befindet fid) die 1. Zerstörerdivision in Vorbereitung. Die bisherigen Torpedofahrzeuge, noch in Flottillen geordnet, rücken damit in den Rang der „Torpedoboote" ein. Nun hat sich überall das Bedürfnis nach noch kleineren, wenig sichtbaren, sehr schnellen und wendigen Torpedobooten für Heb erfüll und Nachtangriff, U-Bootsjagd und ähnliches erneuert, und dem entspricht heute die Klasse der Schnellboote oder Motor-Torpedoboote. Dies sind kleine, seetüchtige Fahrzeuge mit Torpedorohren und Maschinenflak gegen Flugzeuge. Die
Das Reichskabinett beschließt territoriale Flurbereinigung in Aorddeutschland.
Einheitliches Seanitenrecht.
Berlin, 26. Jan. (DNB.) Das Reichs- tab tnett verabschiedete in feiner Sitzung am Dienstag zunächst das deutsche Beamtengesetz und im Zusammenhang hiermit die Reichsdienst st rafordnung. Durch das in nunmehr fast zweijähriger Arbeit zum Abschluß gebrachte Beamtengesetz tritt ein einheitliches Reichsbeamtenrecht an die Stelle von 17 verschiedenen Regelungen, und zwar sowohl für die Reichs-, Landes- und Gemeindebeamten, wie auch für die Beamten der Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Durch dieses Gesetz lebt die beste Tradition des alten Berufsbeamtentums wieder auf durch die Schaffung eines Treueverhältnis-
Das Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen ist das erste Gesetz einer territorialen Flurbereinigung in Deutschland. Ls war aus politischen und wirtschaftlichen Gründen insbesondere auch mit Rücksicht auf den Vierjahresplan erforderlich und tritt in seinen wesentlichen Bestimmungen bereits am 1. April 1937 in Kraft.
Rach diesem Gesetz gehen auf das Land Hamburg von Preußen über die Stadtkreise Altona und Wandsbek, harburg-Wilhelms- b u r g und eine Reihe von anliegenden Gemeinden, während von Hamburg auf Preußen die Gemeinde Geesthacht und die Stadt Cuxhaven und eine Reihe anliegender Gemeinden übergehen. Zu Preußen kommt ferner das Land Lübeck mit Ausnahme feiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schattin und Utrecht. Die Stadt Lübeck kommt zum preußischen Regierungsbezirk Schleswig. Der Stadtkreis Wilhelmshaven geht von Preußen auf das Land Oldenburg über und wird mit dem Stadtkreis Rüst ringen zu einem neuen Stadtkreis Wilhelmshaven zusammengeschlossen.
Andererseits wird der oldenburgische Landesteil Birkenfeld mit dem Lande Preußen vereinigt und bildet einen Landkreis in dec Rheinprovinz. Preußisch wird ferner auch der olden- burgische Landesteil Lübeck, der als Landkreis (Eutin zum Regierungsbezirk Schles-
fes zum Führer im Gegensatz zu der Weimarer Gesetzgebung, die den Beamten auf die Verfassung verpflichtete. Die RSDAP. wird in das Gesetz eingebaut als Folge der unlöslichen Verbundenheit zwischen Staat und Partei und als Trägerin des deutschen Staatsgedankens.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.
Durch die neue Reichsdienststraford- n u n g wird ebenfalls eine Vereinheitlichung des Dienststrafverfahrens und der Dienftftrafgerichte gegenüber der heutigen Dienstrechtlichkeit hergestellt. Das neue Gesetz sieht im Gegensatz zu dem bisherigen Reichsbeamtengesetz ein Wiederaufnahmeverfahren vor, bei Urteilen, die nach dem 1. Januar 1930 rechtskräftig geworden sind. Auch dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1937 in Kraft.
wig kommt. Schließlich wird zwischen Preußen, Mecklenburg und dem bisher lübeckschen Landesgebiet noch eine Gebietsbereinigung zur Beseitigung der Exklaven vorgenommen. Die 23er- mögensauseinandersehungen zwischen Preußen und Hamburg sollen bis zum 1. April 1938 durchgeführt werden.
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Das Gesetz bestimmt in feinen allgemeinen Vorschriften u. a.: Die von Preußen abaetretenen Gemeinden werden mit der Stadt Hamburg und dem beim Lande Hamburg verbleibenden Gemeinden zu einer Gemeinde zusammengeschlossen; sie führt die Bezeichnung „H a n s e st a d t Ham - b u r g". Die Aufsicht über die Gemeindeangelegenheiten führt der Reichsminister des Innern, soweit es sich um Angelegenheiten von sinanzieller Bedeutung handelt, im Einvernehmen mit dem Reichs- mimfter der Finanzen. Die Verfassung und Verwaltung des Landes und der Hansestadt Hamburg regelt der Reichsmi- nifter des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers, dem Reichsminister der Finanzen und dem Beauftragten für den Vierjahres- plan.
Der Reichsminister des Inneren bestimmt, inwieweit Landesbehörden, die ihren Sitz in einem auf ein anderes Land übergehenden Gebietsteil haben, Landes- oder Gemeindebehörden der aufnehmenden Gebietskörperschaft werden. Die Auseinandersetzung zwischen den Gebietskörperschaf- ten regeln der Reichsminister des Inneren und der
Reichsminister der Finanzen. Ihre Anordnungen begründen Rechte und Pflichten der Beteiligten und bewirken den Hebergang, die Beschränkung und Aufhebung von dinglichen Rechten. Landeseigene Grund ft ücke und deren Zubehör, die sich im abgetretenen Gebiet befinden, gehen, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit allen Lasten und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Land über. Soweit Betriebe, die einem Lande unmittelbar oder mittelbar gehören, auf ein anderes Land übergehen, hat das aufnehmende Land die für die Errichtung und den Ausbau der Anlagen des Betriebes feit 1924 aus außerordentlichen Mitteln geleisteten Ausgaben wie Anleiheschulden des abgebenden Landes zu verzinsen. Der Minister des Inneren kann in Zusammenhang mit den aus diesem Gesetz sich ergebenden Gebietsänderungen die Grenze der G e b i e t s k ö r p e r s ch a f t e n und Verwaltungsbezirke ändern. Der Reichsminister der Finanzen regelt im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Inneren die Fragen, die sich infolge der Verschiebung der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den ausnehmenden und abgebenden Ländern und auf dem Gebiete des Finanzausgleichs ergeben.
Reform der Aktiengesellschaften.
Schließlich verabschiedete das Kabinett ein Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaft auf Aktien, nach welchem die Form der Aktienqeiell- schaft nur für große Kapi^algesell- gesellschaften, nämlich für solche mit über einer halben Million Grundkapital in Zukunft in Frage kommt. Für die bestehen - den Aktiengesellschaften wird die Mindest- grenze auf 100 000 RM. festgesetzt. Mehrstimmaktien sind in Zukunft grundsätzlich verboten. Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft liegt ausschließlich beim Vorstand, dessen Verantwortung und Autorität verstärkt werden. Die Tantiemen sollen in angemessenem Verhältnis stehen zu den freiwilligen sozialen Leistun- gan der Gesellschaften. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wird nach der Höhe des Grundkapitals gestaffelt. — Die nächsteSitzung desReichskabinetts findet am Samstag, 3 0. Januar, aus Anlaß der vierten Wiederkehr des Tages der Berufung des Kabinetts Hitler statt.
Reichsminister Or. Krick spricht heute im Rundfunk zum Beamtengesetz.
Reichsminister Dr. Frick spricht heute um 19.30 Uhr über alle deutschen Sender zu dem in der gestrigen Sitzung des Reichskabinetts beschlossenen Beamtengesetz und zur Reichsdienststrafordnung.
Die Mmig von Groß-Hamburg.
Altona und Wandsbeck mit Hamburg vereinigt. - Lübeck, Cuxhaven, Eutin und Birkenfeld werden preußisch.-Wilhelmshaven in Oldenburg eingegliedert.
Oer Volksempsang der Führerrede am 30. Januar. Sämtliche Geschäfte zwischen 13unöl6 Llhr geschlossen.—Gemeinschastsempfang in den Betrieben.
Kein Verkauf zwischen 13 unt>16 Uhr.
letzte amtliche Liste umfaßte 17 Stück. Für schnelles Minensuchen und H-Bootssicherung bei der Flotte sind ferner die F l o 11 e n b e g l e i t e r geschaffen, 600 Tonnen groß, mit leichten Geschützen, von denen 10 fertig oder im Bau sind. Und schließlich dienen neben den schon bekannten Minensuchbooten die neuen Räumboote, 24 an der Zahl, für die harte und robuste Arbeit an den Minensperren, die von feindlicher Seite zu erwarten sind. Mit Flugzeug und Schleuder wird jedes neue Schiff, vom leichten Kreuzer aufwärts, versehen. Das wäre ein Heberblick über unser neues Kriegsschiffmaterial. Hand in Hand mit seiner Ergänzung geht die Vermehrung und Ausbildung des Personals, bis in einigen Jahren der Stand der Seever- toidigung erreicht ist, den unsere Wehrfreiheit und Politik sich zum Ziel gesetzt hat.
Ein Volk politischer Soldaten.
Der Gauleiter
an die Bann- und Jungbannführer.
NSG. Gauleiter und Reichsstatthalter Sprenger sprach zu den in der Schulungsburg „Kesten- höhe" bei Oberursel versammelten Bann- und Jungbannführern des Gebiets Hessen-Nassau (13). Der nationalsozialistische Jugendführer hat eine besondere und verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen so führte der Gauleiter aus: Die gesamte Erziehung und weltanschauliche Ausrichtung der jungen Generation ist dem Hitler-Jugend-Fuhrer voll verantwortlich übertragen worden. Das stellt an jeden einzelnen HJ.-Führer besonders große Anforderungen. In allen Dingen des täglichen Lebens muß der junge nationalsozralr- stische Führer seiner G e s o l g f ch a s t v o r - leben Das Ziel ist, durch diese systematische Führungsarbeit ein Volk von politischen Soldaten zu erziehen. Von der Einsatzfähigkeit und dem Idealismus, mit dem diese Führungsarbeit m der Bewegung verbunden ist, hängt der Erfolg der nationalsozialistischen M e n s ch e n f ü h r u n g ab. Nur durch die dauernde Erziehung und Führung des deutschen Menschen durch die Bewegung kann der Bestand eines Jahrhunderte überbaue r n d e n R e i ch e s g e s i ch er t werden. Der Gauleiter weilte zur persönlichen Aussprache noch einige Zeit bei der HJ.-Führerschast.
Zur Durchführung des Volksempfanges der Rede des Führers am 30. Januar ergehen an die Betriebe die nachfolgenden Richtlinien:
1. Wie aus dem veröffentlichten Programm für den 30. Januar ersichtlich, ist der Beginn der Abgabe der Regierungserklärung durch den Führer und Reichskanzler auf Samstag, den 30. Januar, 13 Hhr, festgesetzt. Die Hebertragung wird voraussichtlich bis etwa gegen 16 Hhr dauern.
2. In sämtlichen Betrieben der Wirtschaft ist in dieser Zeit her Gemeinschaftsempfang für sämtliche Betriebstätigen sicherzustellen, soweit nicht zwingende staatspolitische Gründe entgegenstehen. Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder sind also in dieser Zeit geschlos - fen am Lautsprecher zu versammeln.
3. Die Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder solcher Betriebe, die aus technischen oder anderen Gründen einen eigenen Gemeinschaftsempfang nicht bewerkstelligen können, hören die Hebertragung i n ben öffentlichen Empfangs st ätten der NSDAP, oder des Gaststättengewerbes, der Lichtspielhäuser oder in benachbarten Betrieben.
4. Um auch den Volksgenossen, die in den offenen Verkaufsstellen des Einzelhandels und des Handwerks tätig sind, die Möglichkeit zu geben, die Hebertragung der Führerrede am 30. Januar gemeinschaftlich zu hören, bleiben während der Sendezeit von 13 bis 16 Hhr alle Verkaufsstellen geschloffen. Die Verbraucherschaft ist durch die Presse darauf aufmerksam gemacht, bei ihren Einkäufen darauf Rücksicht zu nehmen, daß am 30. Januar in der angegebenen Zeit die offenen Verkaufsstellen geschlossen sind.
Die Deutsche Arbeitsftont.
Reichswirtschaftskammer.
Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat zum 30.Januar folgenden Aufruf erlassen: Um auch den Millionen Volksgenossen, die im Einzelhandel tätig sind, die Möglichkeit zu geben, die Uebertragung der Reichs- tagssitzung am 30. Januar zu hören, sollen während der Sendezeit zwischen 13 und 16 Uhr alle Einzelhandelsbetriebe geschlossen bleiben. Die Kaufleute sind aufgefordert, Gemeinschaftsempfänge für ihre Gefolgschaftsmitglieder durchzuführen, bzw. mit ihren Gefolgschaftsmitgliedern an einem öffentlichen Lautsprecher oder in einer Gaststätte die Heber- tragung anzühören. Die Kunden und Verbraucher werden gebeten, ihre Einkäufe dementsprechend einzurichten.
Oer Gemeinschastsempfang bei den Verwaltungen.
Der Reichsminister des Innern Dr. Frick hat folgendes Rundschreiben an die Reichsund Landesbehörden gerichtet: Ich halte es für an» gezeigt, daß die Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verwaltungen zum Gemeinschastsempfang der Führer-Rede aus dem Reichstag um 13 Uhr am 30. Januar — dem Tage der vierten Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung — von den Behördenchefs versammelt werden. Ich bitte, für Ihren Geschäftsbereich sofort das Erforderliche zu veranlassen. Die Landesregierungen, in Preußen die Regierungspräsidenten, ersuche ich, auch in den Gemeinden hiervon Kenntnis zu geben.


