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Unwiderlegbare Beweise

Wer bat das Konkordat gebrochen?

6)ie Treuepflicht der Bischöfe

(peiimanns (yera^ilfe untecsiüht und regelt die ktrdeitskcasl Ihres Herzens. Heumanns Herz-Hilfe ist unschädlich und aus rein pflanzlichen heilstofsen zu- fammengefeht.'sZu Haden in denklpotheken für RIH. 2.50 die Packung. Sie reicht ca. 1 Monat.

Keine Bermerkung über Partei­betätigung von Schülern in Zeugnissen

Berlin, 25. Juni, (DNB.) Ein Teil der Presse hat Vie Meldung gebracht, daß nach einer Anord­nung des Reichserziehungsministers auf den Ab­gangs- und Reifezeugnissen jeder Vermerk über die Betätigung eines Schülers in der Partei oder einer ihrer Gliederung zu unterbleiben hat. Diese Anordnung erging aus Wunsch des Stell­vertreters des Führers, weil es vortam, daß einem Schüler infolge seiner Betätigung in einer Gliederung der Partei auf dem Zeugnis ver­merkt worden war, daß diese außerschulische Betäti­gung auf seine schulische Entwicklung störend ein» gewirkt habe. Solche Vermerke auf Schulzeugnissen sind aber geeignet, das Fortkommen der Schüler zu erschweren.

Hirtenbrief zum Versand nach Amerika nicht freigegeben werde, würden Sie an Ihre Freunde in Nordamerika und Rom be­richten?" Zeuge:Nein".

Nach Benennung des betreffenden Beamten als Zeugen gab der Bischof das telephonische Gespräch und die Tatsache zu, daß er des öfteren Schreiben an seine Freunde in Ame- r i k a schickte. Im besonderen gab er zu, daß er gezwungen gewesen wäre, ihnen mitzuteilen, war­um er ihnen diesmal die Hirtenbriefe nicht schicken könne.

Nebenkläger:haben Sie an Mundelein ge- schrieben?"

Zeuge:Nein".

Sefennfniüpforrer wegenAufforderung zum Ungehorsam gegen staatliche Anordnungen verhaftet.

Berlin, 25. Juni. (DNB.) Um den umlaufen­den Gerüchten entgegenzutreten, wird a m t l i ch f o l- gendes bekanntgegeben: Der sogenannte Rat der altpreußischen Union hatte in einer Sitzung des Bruderrates beschlossen, entgegen der Verordnung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 18. Februar 1937 die Pfarrer z u r öffentlichen Bekanntgabe von Kir­chenaustritten aufzufordern. Auf Grund die­ser Widersetzung gegen staatliche An- ordnungen wurde gegen vier an der Beschluß­fassung Beteiligte, nämlich gegen die Pfarrer I a - cobi und Riesel, Assessor Dr. Ehlert und von Arnim-Lützlow, sämtlich aus Berlin, vom zuständigen Richter Haftbefehl erlassen. Megen zwei weitere Berliner Geistliche, die am Sonntag, dem 20. Juni, auf Grund dieses Beschlus­ses und entgegen dem Verbot Kirchenaustritte be­kannt gaben, wurde ebenfalls Haftbefehl erlassen. Ein weiterer Geistlicher entzog sich der Verhaftung durch die Flucht.

Nebenkläger:fjaben Sie einen Brief nach Rom geschrieben, der Stahlhelm sei im Saargebiet verboten, und im Wald von Saar­brücken sei SA. zusammengezogen worden, weil der Stahlhelm putschen wolle?" Zeuge:Das kann ich nicht sagen. Ich glaube auch nicht, daß ich das geschrieben habe." Der Rebenkläger legt dem Zeugen eine Photokopie eines an den Kardinalstaatssekretär P a c e l l i gerich­teten Briefes vom 15. April 1935 vor, den der Bischof mit den Worten anerkennt:Ich habe nicht gemeint, daß ich so etwas geschrieben hätte."

Nebenkläger:Sind Sie wegen dieses Berich­tes von Pacelli irgendwie zur Rechenschaft ge­zogen worden, weil er einen Konkordats- b r u ch darstellt?" Zeuge:Ich erinnere mich nicht!"

Der Nebenkläger stellt darauf fest, daß es sich nicht nur um innenpolitische Dinge handelt, sondern daß hier offensichtlich Greuelmär- chen an das Ausland gerichtet wur­den, die Greuelmärchen, die man dann im Offtrvakore Romano" wiederlesen konnte. Er

H3.-Dienst und konfessionelle Betätigung Zwei Verfügungen der Reichsjugendführunq

Erhöhung des englischen Währungs­ausgleichsfonds.

London, 25.Juni. (DNB.) Schatzkanzler Si­mon erklärte im Unterhaus, er beabsichtige, den englischen Währungsausgleichsfonds um 2 0 0 Millionen Pfund zu erhöhen. Die bis­herige höhe des Ausgleichsfonds stellt sich aur 350 Millionen Pfund. Die Vergrößerung des Fonds fei infolge der kürzlichen Goldverkäufe erforderlich. Diese hätten eine beträchtliche finanzielle Beunruhi-

gung hervorgerufen, so daß eine allgemeine Ten­denz der Verlegung von Kapitalien nach London entstanden sei. Die Regierung müsse vorsichtshalber weitere Vorkehrungen treffen für den Fall, daß weitere Sterlingskäufe erfolgten. Der Währungs­ausgleichsfonds dient dazu, den Kurs des Pfundes im Verhältnis zu anderen Währungen aufrechtzuerhalten.

stellt weiter fest, daß man uns Konkordaisbruch vorwirft, während das Konkordat tatsächlich fortgesetzt von der anderen Seite, nämlich von der Kirche gebrochen wurde.

Er habe in seiner Rede den Bischof sehr maß­voll behandelt, da er geflissentlich geschwiegen habe, daß der Bischof innerpolitische Angelegenheiten entstellt nach Rom berichtete, und daß jeder sonn­tägliche Hirtenbrief ein Einariff in die innerpoliti­schen Angelegenheiten Deutschlands sei, der schon Montag in der Auslandspresse wiedergegeben werde. Er habe ausdrücklich anerkannt, daß der Name des Bischofs in der Separatistenzeit einen anständigen Klang gehabt habe. Der Bruch des Konkordats durch den Bischof sei gerade zu einem Zeitpunkt er­folgt, als die Saar alle Kräfte auf den wirtschaft­lichen Wiederaufstieg verwenden mußte.

Der Staatsanwalt unterstreicht, daß der Gau­leiter, da er diese den Tatbestand des Landes­verrates erfüllenden Vorfälle nicht erwähnt hat, den Bischof außerordentlich rücksichts­voll behandelt habe. Darauf wird der Gau­leiter und auch der Bischof von Speyer verei­digt, der dabei den Vorbehalt macht, daß er nur diejenigen seiner Aussagen beschwören könne, an die er sich erinnere.

ist, als er von der Einleitung eines Verfahrens gegen sich erfuhr, geflüchtet und hält sich zur Zeit in Brasilien auf. Er war seit April 1929 Seel­sorger in Opfenbach und erteilte in der Volksschule den Religionsunterricht, hier verging sich der Priester in gemeinster Weise an seinen Schutz- lingen. In einem Brief an das Gericht besaß der Angeklagte die Frechheit, die ihm zur Last ge­legten Verbrechen zu bestreiten und die Zeugen als verlogen hinzustellen. Das Urteil gegen den ge­wissenlosen Jugendverderber lautete auf zwei Jahre Zuchthaus und drei Jahre Ehrverlust. Der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten.

Ordensbruder

erregt öffentliches Aergernis.

Osnabrück, 23. Juni. (DNB.) Wegen wider­natürlicher Unzucht mit einem Tier und Erregung öffentlichen Aergernisses hatte sich der 35jährige Ordensbruder Isidor (Theodor Gerdes) zu verant­worten, der in der Nähe von zwei stark benutz­ten Wegen in nicht zu schildernder Weise den Ver­such widernatürlicher Unzucht unternommen hatte. Der Angeklagte, der sich seiner Feststellung zunächst entziehen konnte, wurde im Kloster Handrup ermit­telt. Der Ordensobere, den der Angeklagte über sein Treiben unterrichtet hatte, versuchte den Vorfall ab­zuschwächen und erklärte, daß Bruder Isidor sichbei einer Prozession wund gelaufen" und wegen der starken Schmerzen seiner Kleidung entledigt" habe, um sich Linderung zu verschaffen". Eine Erklärung, die mit dem Geständnis des Angeklagten in vollem Widerspruch stand. Vielmehr ergab die Verhandlung, daß der nach dem Gutachten des medizinischen Sach­verständigen voll zurechnungsfähige und für seine Tat verantwortliche Angeklagte moralisch auf eine Stufe herabgesunken ist, deren Tiefpunkt nicht mehr zu überbieten ist. Das Gericht konnte trotzdem den Angeklagten nur zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr wegen Erregung öffentlichen Aergernisses ver­urteilen, weil es nur zu einem Versuch der wider­natürlichen Unzucht gekommen war.

also einerseits in so weitgehend entgegenkommender und loyaler Weise von der Hitler-Juaend den Ju­gendlichen die genügende Zeit und Gelegenheit nicht nur zur Erfüllung ihrer normalen religiösen und konfessionellen Pflichten, sondern auch zur Beteili­gung an besonderen und außergewöhnlichen Ver­anstaltungen gegeben wird, so muß anderseits die Hitler-Jugend allerdings auch für sich das Recht in Anspruch nehmen, daß auch ihr nor m a I e r Dienst sowie auch ihre besonderen Ber­an st altungen nicht vernachlässigt wer­den.

Eine solche Vernachlässigung zugunsten einer konfessionellen Betätigung müßte als ein diszipli­näres Vergehen gegen die Autorität "er Hitler- Jugend ausgefaßt werden. Daraus ergibt sich, daß Angehörige der Hitler-Jugend und ihrer Gliede- rungen, die an derartigen außergewöhnlichen kirch­lichen Veranstaltungen teilnehmen, ohne um sol­chen Urlaub nachgesucht zu haben, im Rahmen der Disziplinarordnung der Hitler-Jugend bestraft werden; ebenso, daß für die Dauer eines h I. - L a g e r s für kirchliche Dinge kein U r - laub gewährt werden kann, sowie daß Ur- laubsansuchen, falls sie in einem Uebermaß gestellt werden, das den Dipnstbetrieb der Hitler- Jugend beeinträchtigt, ebenfalls ab gelehnt wer­den können. Die Ansuchen müssen zwei Wochen vor der kirchlichen ober religiösen Veranstaltung auf eigens hierfür zur Verwendung gelangenden Form­blättern bei den zuständigen HJ.-Führern einge­reicht werden.

Die zweite Verfügung, die eine Zusammenfas­sung aller bisher zur Frage der Doppelmit­gliedschaft bei HI. und konfessionellen Ju­gendverbänden erlassenen Anordnungen darstellt, gibt den zuständigen HJ.-Führern (Gebietsführung, Obergauführung) eine klare Anweisung, die die Ausnahmen von bisher geltenden grundsätz­lichen Verboten bzw. Erlaubnissen solcher Doppel­mitgliedschaft festlegt. Da die Hitler-Jugend grund­sätzlich auf dem Standpunkt steht, daß die Kirchen und Glaubensgemeinschaften für sich allein schon genügten, um jeden Jugendlichen in ausreichendem Maße religiös zu erziehen und zu betreuen, stellt auch diese Verfügung ein weiteres weitgehendes Entgegenkommen der Reichsjugendführung dar.

Der Nebenkläger setzte sich daraus mit der Frage auseinander, ob man in rein politischen Fragen den Vatikan als ausländische Macht ansehen kann. Er stellte die Frage, ob es einen Sinn hätte, daß sich der Vatikan von seinen Bischöfen über inner- politische Fragen unterrichten und offenkun­dige Greuelmärchen liefern lassen kann, wenn er sich nicht selbst als eine politische Macht ansehen würde." Das Konkordat ist unter der selbstverständlichen Voraussetzung vom Staat geschlossen worden, daß die Kirche lediglich m d e r Erfüllung ihrer seelsorgerischen Ausgaben geschützt und der Korrespondenz zwischen Vatikan und Bischöfen lediglich zum Schutz des b i f ch ö f l i ch e n Kir che n am t e s Freiheit zugesichert ist. Wenn es sich nun aber heute herausstellt, wie dieser Schutz des Kirchenamtes von den Bischöfen und dem Vatikan denn der Bischof hat selbst zugegeben, daß sein Brief vom Vatikan in keiner Weise gerügt worden ist miß- braucht worden ist, so muß ich feststellen, daß hohe Vertreter der Kirche von Anfang an das Konkordat gebrochen haben.

Zum Beweis dafür, daß der Vatikan sich tatsäch­lich gegenüber Deutschland als auswärtige Macht, und zwar in einem in diesem Falle aus­gesprochenen feindlichen Sinne betätigt hat, gab der Gauleiter eine Darstellung eines Besuches bei Kardinalstaatssekretär Pacelli: Drei katho­lische Vertrauensmänner machten während der Saarabstimmung bei Kardinalstaatssekretar Pacelli einen Besuch. Dabei ist diesem ein kleines Miß­geschick unterlaufen, indem er einen der Anwesen­den mit dem berüchtigten Separatisten und Landes- Verräter Johannes Hofmann verwech­selte. Gleich beim Eintreffen hielt er dem Der» meintlichen Hofmann entrüstet vor, daß das was hier geredet werde, vertraulich sei. Hofmann dürfe nicht wie das letzte Mal die Dinge in seine Zeitung bringen. Sonst sehe er sich gezwungen.

Berlin, 26. Juni. (DNB. Funkspruch.) Zwei neue Verfügungen des Jugendführers des Deutschen Reiches bilden zusammen mit dem kürzlich erlasse­nen D i e n st p l a n die Grundbestimmungen, durch die das Verhältnis der Hitler-Jugend zu den Kon­fessionen klar geregelt und abgegrenzt wird. In seiner Rundfunkrede vom 9. Dezember 1936 hat der Reichsjugendführer der Elternschaft das Versprechen erteilt, daß durch die Gestaltung des Dienstplans jedem Jugendlichen die Gelegenheit gegeben wird, die Kirchen seiner Konfes­sion zu besuchen und dort religiös erzogen zu werden, wo er selbst oder seine Eltern es wollen. In Erfüllung dieses Versprechens hat der Reichs­jugendführer für die gesamte Hitler-Jugend die Zeit­einteilung so festgelegt, daß den Angehörigen aller HJ.-Gliederungen die Möglichkeit gegeben ist, den allgemeinen und regelmäßigen Pflichten ihrer Kon­fession nachzukommen. Eine der beiden neuen Ver­fügungen sieht nunin Anerkennung der seelsorge­rischen Aufgaben der Kirchen oder anderen religiö­sen Vereinigungen" über diese Zeiteinteilung hin­aus die Möglichkeit vor, in außergewöhn- lichen Fällen für besondere Veran­staltungen von Kirchen oder Glaubensgemein­schaften Urlaub zu gewähren. Als solche gelten alle jene religiösen Veranstaltungen, die läng e r als einen Tag dauern und deren Besuch die Jugendlichen an der Erfüllung ihres pflichtmäßigen Dienstes in der Hitler-Jugend hindert. In Betracht kommen vor allem mehrtägige rein religiöse Hebun­gen, mehrtägige althergebrachte kirchliche Veranstal- tungen wie Wallfahrten, Rüstzeiten, volksmissiona- rische Kurse, Vorbereitungen für kirchliche Prüfun­gen, Konfirmandenunterricht usw.

Es ist sämtlichen Dienststellen der HI. untersagt, solche Ansuchen aus konfessionellen oder religiösen Gründen abzulehnen, oder sie nach Konfessionen und Glaubensgemeinschaften unterschiedlich zu be­handeln, oder auch den Antragstellern aus der Tat­sache der Antragstellung irgeiÄwelchen Nachteil im Dienst erwachsen zu lassen. Für eine etwaige Ab­lehnung eines solchen Gesuches können, falls kein Gegensatz zu staatlichen Gesetzen oder Verordnun­gen vorliegt, nur rein dienstliche oder innerdiszipli­näre Gründe maßgebend sein.

hierzu sagt der Reichs-Jugend-Pressedienst: Wenn

Jeder Deutsche, der über irgendwelche Beziehun­gen zum Ausland verfügt, erblickt eine vaterlän­dische Pflicht darin, diese Verbindungen zu benutzen UM die Hochflut an Lügen über dl° mnerdeutfch n Verhältnisse abzuwehren Anders I-doch ° - r L i - f ch o f von Speyer, Dr. Ludwig Sebastian Er hat seine Aufgabe, das ist vor Gericht einwandfrei festgestellt worden, darin gesehen Darstellungen an die Adresse des Kardinalstaatssekretars Pacelli zu richten, deren Inhalt glatt erfunden ist. SInftatt tue infame ausländische Lügenhetze abzuwehren bat er sich hingesetzt und durch die Verbreitung von Lugen im Ausland nicht nur den Existenzkampf unseres Volkes ungemein erschwert, sondern auch der aus­ländischen Hetzergilde neue Stichworte gegeben. Das deutsche Volk ist gesund genug, um ft* über ein solches Verhalten ein eigenes Urteil bilden zu

möchten aber bei dieser Gelegenheit an einem anderen Tatbestand nicht vorübergehen Aus Grund des Konkordats steht der deutschen katho­lischen Kirche das Recht zu, sich auch schrlstlich mit dem Vatikan über alle, die Kirche angehenden und im Konkordat fest umrittenen Dmge » unterstem Heber den Bruch dieses Konkordats durch das Reich ist von der hohen katholischeni Geistlichkeit und selbst­verständlich auch des Vatikans wiederhol Be- fchmerbe aeführt worden. Nur mit dem -beweis material war es stets schlecht bestellt, ^etz is 'e Laae umgekehrt: der Bischof von Speyer hat das Konkordat gebrochen, das Reich ist "" Bchtze d« Beweise, dazu einer Aussage des Bischofs selbst, die den Bruch fachlich bef^tigt Leitartikel

Was sagt man nun in Rom? Wie öer x.eiianuei desDfferoatore Romano" zu diesem Fall au-sehen wird läßt sich vorausahnen, jedoch d^e -datsach läßt sich damit nicht mehr aus der Welt schaffen.

Das sensationelle Ergebnis des Frankenthaler Prozesses erhält vielmehr noch dadurch eine beson- d-re Bedeutung, daß laut Verhandlung der Vatikan in diesem Fall Kardinalstaatssekretar Pacelli, der frühere Berliner Nuntius, nichts getan hat um den offenkundigen Konkordatsbruch des Bischofs Dr. Sebastian pflichtmaßig zu bestrafen^ Artikel

an etnfz 1933 durch den damaligen -lllze fanzl°7 van Pa"°n und de? Kardmalstaatsf-kr-tär mnrpff; unter-ieichneten Reichskonkordates besagt Lrllcklich daß ?!- Freiheit der Korrespondenz der

selbst einmal eine anonyme Karte mit Ausdrücken geschrieben hat, die nicht der kano­nischen Sprache angehören." Gauleiter Bürckel erklärte hierzu, daß die Karte an einen gewissen Schmih-Epper gerichtet gewesen sei, der seit Jahren den Bischof des Verrats an den Sepa- ratisienhäuptling Heinz Orbis bezichtige.

Unter atemloser Spannung richtete Gauleiter Bürckel die nächste Frage an den Bischof:haben Sie einer auswärtigen Macht Briefe über deutsche i n n e r p o l i t i s ch e Dinge geschrieben?" Der Bischof verweigerte die Aussage. haben Sie telephonisch einem Regierungsbeamten gegenüber erklärt, wenn Ihr

die Ausführungen derSaarpost" imOsservatore Romano" zu dementieren.

Der Nebenkläger setzte sich weiter mit der Frage auseinander, ob bei der Einführung der Gemeinschaftsschule im Gau Saarpfalz das Konkordat verletzt worden sei.Artikel 23 des Konkordats sichert die konfessionelle katholische Schule. Diese Rechtsschutzbestimmung entfällt aber, wenn die katholischen Eltern, wie dies im Ga". Saarpfalz geschehen ist, einmütig die christlich - deutsche Gemeinschafts, schule wünschen. Schließlich gibt es ja im Konkordat keine Bestimmung, die die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen verbietet." Das Kontor» bat sei davon ausgegangen, daß sich der Staat nicht in die kirchlichen, die Kirche nicht in staatliche Dinge mischen dürfe. Was aber sei es anders als eine Konkordatsverletzung, wenn der Bischof von Speyer wahrheitswidria an Staatssekretär Pacelli schreibe, die Gauleiter seien in München gegen die Kirche scharf gemacht worden, wenn er diese Greuelmär­chen von der Zusammenziehung der SA. im Walde von Saarbrücken an der gleichen Stelle bringe. Durch solche unwahre Gerüchte sei auch der Fall M u n d e l e i n entstanden. Wenn heute der Bischof seine Hirtenbriefe regelmäßig nach Amerika, an­geblich an die Wohltäter in Deutschlands größter Notzeit, schicke, sei das unerträglich. Gauleiter Bürckel betont zum Schluß, daß ihm an einer Be­strafung des Dekans nichts liege und daß es für ihn nur darauf ankam, einmal an Gerichtsstelle nachzuweisen, welch falsches Spiel von den Feinden des nationalsozialistischen Staates getrie­ben wird. Es sei nun an der Zeit, daß man Ruhe gebe. Das deutsche Volk wolle Arbeit, Brot und Frieden, und wenn es dazu bete, dann fei das recht. In der Geschichte der Auseinandersetzungen zwischen Staat und Kirche wird die Verhandlung in Frankenthal ein lehrreiches Beweisstück bleiben.

Wetterbericht

des Reichswetterdlensies. Ausgabeort Frankfurt.

Während über Norüdeutschland sich die für die Jah­reszeit außerordentlich lebhafte Wirbeltätigkeit fort­setzt, hat die hinter der Gewitterfront eingedrungene Kaltluft über dem westlichen Teile des Festlandes zum Ausbau eines Hochdruckgebietes geführt. Die heute morgen im Westen und Nordwesten Deutsch­lands beobachtete Aufheiterung wird ostwärts wei­tergreifen. Auch für die Folge kann mit überwie­gend freundlichem und wieder wärmerem Wetter gerechnet werden. Doch läßt die Gesamtlage noch kein Schönwetter über längere Zeit hinweg erwar­ten.

Aussichten für Sonntag: Vielfach heiter, meist trocken, warm, veränderliche Winde.

Aussichten für Montag: Im wesentlichen freundlich, tagsüber ziemlich warm.

Lufttemperaturen am 25. Juni: mittags 14,8 Grad, am 25. Juni: abends 12,1 Grad, am 26. Juni: mor­gens 8,8 Grad, Maximum 17,5 Grad, Minimum 7,3 Grad Celsius. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 25. Juni: abends 17,7 Grad, am 26. Juni: mor­gens 17,2 Grad, Niederschläge 0,6 mm, Sonnenschein­dauer 0,8 Stunden.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Dr. Hans Thyriot. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr Fr W Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein (beurlaubt) Vertreter: H L. Neuner. Anzeigen» leiter: Hans Beck Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel D A V 37: 9326. Druck und Verlag Brühl'sche Universitäts-Buch» und Steindruckerei R Lange, K -G., sämtlich in Gießen Monate^ezugspreis RM 2,05 einschließlich 25 Pf Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. wehr Einzelverkaufspreis 10 Pf und Samstags 15 Pf, mit der Illustrierten 5 Pf. mehr

Zur Zeit ist Preisliste Nr. 3 vom 1. Juni 1935 gültig.

Bischöfe sich bezieht aufihren Verkehr mit den Gläubigen in allen Angelegenheiten ihres Hirten- amtes". Weder der Bischof noch der Vatikan wer­den ernstlich behaupten wollen, daß unwahre Dar­stellungen über innerpolitische Dinge Deutschlands etwas mit ihrem Hirtenamt zu tun haben. Außer- dem aber enthält Art. 16 des Konkordates d e n Wortlaut d e s Treueides, den die Bischöfe in die Hand des Reichsstatthalters ablegen. Sie schwören dabei dem Deutschen Reick die Treueso, wie es einem Bischof geziemt". Dor allem aber enthält diese Eidesformel folgenden entscheidenden Satz: In der pflichtgemäßen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zuverhütentrach- t e n der es bedrohen könnte". Da überdies die Kirche durch das Konkordat ihre Priester anweist, für den neuen Staat einzutreten, ist der Tatbestand völlig klar. Um so mehr wäre es die Pflicht der Kurie gewesen, die Vollendung des Konkordats­bruches durch den Bischof zu verhindern und ihn unter Zugrundelegung des klaren Wortlautes des Reichskonkordates mit aller Strenge des kanonischen Rechtes zur Verantwortung zu ziehen es sei denn, daß sie diesen Bruch stillschweigend billigte und ent­gegen dem Wortlaut der Präambel des Konkor­dates in rechtswidriger Weise einen unzulässigen Nutzen aus dem Vorgehen des Bischofs zu ziehen wünschte! Dieser Prozeß mit 'einen unerwarteten Enthüllungen bestätigt, wie schwerwiegend begrün­det es war, wenn Reichsinnenminister Dr. Frick am 29. Mai auf dem Gautag des Gaues Wefer- Ems erklärte:Wir haben von den Hirtenbriefen genug und wollen keine Hirtenbriefe oder Enzykliken mehr sehen." Man darf wohl annehmen, daß das Ergebnis des Frankenthaler Prozesses, noch be­stimmte Folgerungen nach sich ziehen wird. ö. K.

Katholischer Pfarrer als Zugendverderber.

Kempten (SHIgiht), 25. Juni. (DNB.) Vor dem Schöffengericht Kempten wurde die Verhand­lung gegen den 48jährigen katholischen Pfarrer Josef Wohlfinder durchgeführt, dem die An­klage fortgesetzte unsittliche Handlungen an seinen minderjährigen Schülern zur Last legte. Der Pfarrer

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