Donnerstag, 25. März 1937
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Nr.7i Drittes Blatt
Heues Jagd- und Mereisteuergesetz in Hessen.
Lpd. Im Hessischen Regierungsblatt Nr. 6/1937 ist das neue hessische Jagd- und Fischereisteuergesetz veröffentlicht. Nach Artikel 1 hat, wer zur Ausübung der Jagd auf eigenem oder fremden Grund und Boden innerhalb des Landes Hessen berechtigt ist, eine jährliche Abgabe (Jagd st euer) in Höhe von 15 vom Hundert des Jagd- wertes der Berechtigung zu entrichten.
Der Artikel 2 bestimmt: Steuerpflichtig ist der Eigenjagdbesitzer, bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaft. Ist Eigenjagdbesitzer eine Personenmehrheit oder eine juristische Person, so haften neben den nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Reichsjagdgesetzes Jagdausübungsberechtigten die einzelnen Mitglieder der Personenmehrheit, oder die juristische Person als Gesamtschuldner. Ist die Jagd verpachtet, so ist steuerpflichtig der Pächter. Mehrere Pachter haften als Gesamtschuldner. Als Gesamtschuldner haften auch die Mitglieder der Jagdgesellschaft. Ferner haften neben dem Pächter als Gesamtschuldner der in ein bestehendes Pachtverhältnis Eintretende vom Tage des Eintritt'an, sowie der Unterpächter vom Tage der Unterverpachtung an. Reich und Land als
Jagdausübungsberechtigte sind von der Steuer befreit.
Als Jahreswert der Berechtigung zur Ausübung der Jagd gilt, soweit die Jagd verpachtet ift, nach Artikel 3 der Jahrespachtpreis einschließlich etwaiger Nebenleistungen. Im übrigen ist der gemeine Jahreswert der Berechtigung maßgebend. Er wird durch die Steuerstelle nach Anhörung des Kreisjägermeisters festgesetzt. Das gleiche gilt für die Festsetzung des Geldwertes etwaiger Nebenleistungen.
Die folgenden Artikel bestimmen Anfang und Ende der' Steuerpflicht, deren Anzeigepflicht, die Verwaltung und Entrichtung der Steuer. Nach Artikel 8 finden auf die Jagdsteuer, soweit sich aus diesem Gesetz und den Durchführungsbestimmungen nichts anderes ergibt, die für die Verbrauchssteuern geltenden Bestimmungen der Reichsabgabenordnung, insbesondere die Strafbestimmungen, sinngemäße Anwendung.
Die gleichen Bestimmungen finden nach Artikel 9 sinngemäße Anwendung auf die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in innerhalb Hessens gelegenen Gewässern mit der Maßgabe, daß die Berufsfischer von der Steuer befreit sind.
Aus der Provinzialhauptstadt.
Karfreitag.
Der stille Freitag breitet ernste Gedanken über das Land. Die Karwoche steigert sich zum bedeutungsvollsten und feierlichsten Tag. Die Christenheit gedenkt des Opfertodes ihres Heilandes auf Golgatha.
Diesen Tag und seine Symbolik hat man in der Kunst oft zu erfassen gesucht, er ist aber in seiner Größe niemals auszuschöpfen. Der Opfergedanke in seiner reinsten Gestalt hat hier seinen höchsten Ausdruck gefunden und hat sich verklärt und fortgewirkt durch Jahrhunderte.
So sieht die Christenheit in diesem stillen Freitag einen ihrer höchsten Feiertage. Im äußeren Bilde des Lebens tritt das durch das Verbot aller Lustbarkeiten hervor: auch in rein katholischen Gegenden, wo der Tag kein offizieller Feiertag ist, wird auf jede geräuschvolle Werktagsarbeit verzichtet. Kirchgang und Abendmahl finden in evangelischen Kirchen an diesem Tag eine besondere Weihe.
Der Karfreitag erinnert unsere flüchtige Zeit daran, daß dem Sieg des lichtvollen Osterfestes die Trauer des Kreuzestodes voranging. Er zeigt uns, daß ohne Leiden kein Triumph, ohne Kampf kein Sieg, ohne Opfergeist keine Gemeinschaft, ohne Tod keine Auferstehung sein kann. Die Welt, die sich gern ihrer Erfolge und Fortschritte rühmen möchte, der Menschenverstand, der alles nach seinem Sinnen und Trachten gestalten will, die Weisheit der Gelehrten und die Verzagtheit der Bedrängten, sie alle erfahren durch das Beispiel des Karfreitags, daß ohne Opfer und Leiden kein strahlendes Fest gewonnen wird.
Unsere Gegenwart hat mehr als andere Zeitläufte den Sinn des gewaltigen Opferns erfahren, als im Weltkriege eine ganze Generation ihr Leben hingab für ihre Brüder. Das große und unvergängliche Vorbild des Heilandes und der Glaube an die Erlösung ging mit diesen Männern in die schwere Stunde. Die Geschichte aber hat uns gelehrt, daß auch diese heiligen Opfer unseres Volkes nicht umsonst waren.
Still und ernst, ist der Karfreitag. Die Christenheit beugt sich unter seine tiefe Symbolik, um am Ostermorgen um so heller und freudiger den Glocken der Auferstehung zujubeln zu können.
Bornotizen.
Tageskalender für Gründonnerstag.
Gau-Ausstellung: 14 bis 19 Uhr in der Volkshalle. — Stadttheater: 19.30 Uhr „Carmen" (NSG. „Kraft durch.Freude"). — Gloria-Palast, Seltersweg: „Ritt in die Freiheit". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Condottieri".
Tageskalender für Karfreitag.
Stadttheater: 19 bis 21.15 Uhr „Gyges und sein Ring". — Gloria-Palast, Seltersweg: „Ritt in die Freiheit". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Condottieri". — NSG. „Kraft durch Freude": 7.30 Uhr Abfahrt an der Lahnbrücke zur Radwanderung nach Königsberg—Herborn. — Johanneskirche Gießen: 20 Uhr, Matthäuspaffion von Heinrich Schütz.
Stadttheater Gießen.
Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Morgen abend, Karfreitag, 26. März, findet die letzte Wiederholung von „Gyges und sein Ring", Trauerspiel von Friedrich Hebbel, statt. Spielleitung Wolfgang Kühne. Die Rhodope spielt Emmy Gün- g er ich a. G., den Gyges Heinz Rosenthal. Die Vorstellung findet als 26. Vorstellung der Freitag- Miete statt. Anfang 19 Uhr, Ende 21.15 Uhr.
Die Arbeitszeit am Samstag vor Ostern.
Der Reichsminister der Finanzen hat folgende Verfügung erlassen:
Am Samstag vor dem diesjährigen Osterfest — 27. März 1937 — ist der Dienst bei Behörden wie an Sonntagen zu regeln. Auch Arbeiter dürfen im Rahmen der vorstehenden, für Beamte und Ange- gestellte geltenden Regelung von der Dienstleistung an dem genannten Tage ganz oder teilweise befreit werden. Eine Kürzung des Lohnes wegen der ausfallenden Arbeitsstunden ist auch dann nicht vorzunehmen, tvenn die Arbeitsstunden später nicht
nachgeholt werden können. Der § 16 TAR. (Sonn- und Feiertagszuschlag) ist für Arbeitsleistungen am 27. März 1937 in keinem Falle anzuwenden.
Bannführer Heim nach Darmstadt verseht.
NSG. Der Führer des Bannes 116 Gießen, Bannführer Ernst Heim, wurde als Führer des Bannes 115 nach Darmstadt versetzt.
Hitler-Zugend Bann 116 Gießen.
Vetr.: Oslerurlaub.
Der Urlaub für den Stab des Bannes 116 beginnt am 24. März und endet am 29. März. Dieser Urlaub gilt sinngemäß auch für die übrigen Dienststellen der HI.
Vetr.: Führerbesprechung und Kameradschaftsabend am 30. März.
Zu der am 30. März stattfindenden Führerbesprechung mit anschließendem Kameradschaftsabend haben alle Unterbann-, Gefolgschaftsführer, sowie Führer der Sondereinheiten und alle Mitglieder des Bannstabes 116 um 20 Uhr auf der Dienststelle des Bannes 116 anzutreten. Entschuldigungen werden zu diesem Abend nicht angenommen.
Vetr.: Stärkemeldung und Führerstellenbesehung für den Monat April.
Die Stärkemeldung, sowie die Meldebogen über Führerstellenbesetzung für den Monat April müssen in Anbetracht des Osterfestes bereits am 28. März hier vorliegen.
Vetr.: OsierFührerfahrl.
Die Gefolgschaftsführer gehen mit chren Unterführern Ostersonntag und Ostermontag auf Fahrt (Rückkehr am 29. März, 15 Uhr).
Vetr.: Abschiedsabend am 29. März.
An dem Abschiedsabend, den die HI.-Führer des Standortes Gießen für ihre in den RAD. einrückenden Kameraden veranstalten, haben alle HJ.- Führer des Standortes Gießen, sowie alle Kameraden, die in den RAD. einrücken, teilzunehmen.
Vetr.: Schulungsabend des Streifendienstes 116.
Am 27. März, pünktlich 20.30 Uhr, tritt der gesamte Streifendienst 116 an der Banndienststelle, Wartweg 19, an.
Der Brandversicherungsbeitrag in Hessen.
LPD. Zur Deckung der Ausgaben der Brandoersicherungsanstalt für das Jahr 1936 ist mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — auf je 100 Mark Umlagekapital ein Beitrag von 3V2 Pfennig ausgeschlagen, der in einem Ziel bis zum 1. Juni 1937 erhoben wird. Als Mindestbeitrag für eine Hofreite sind 1,50 Mark ZU zahlen.
Oie Gebühren für Automaten, Musikwerke und Radioapparate.
Von der Polizeidirektion Gießen wird uns mitgeteilt:
Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften, oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wiegeautomaten, Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten, oder einen dem gleichen Zwecke dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei dein Kreisamt anzumelden und die vorgeschpie- bene Gebührenabgabe zu entrichten.
Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere müssen durch Aufschrift, oder durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein ........ zu Vereins
zwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klaviere geschlossen sein.
Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radioapparaten kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreisamt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet.
Trophäenschau des Iagdgaues Oberhessen in Gießen.
Das Programm der Gautrophäenschau des Jagdgaues Oberhessen, die zusammen mit einem Gaujägerappell vom 17. bis 19. April stattfindet, liegt nunmehr fest. Die Trophäenschau wird am Samstag, 17. April, 11 Uhr, in Anwesenheit des Landesjägermeisters, des Herrn Gauleiters Reichsstatthalter Sprenger, sowie geladener Gäste eröffnet werden. Um 17 Uhr findet ein großer Appell der gesamten Jägerschaft der Provinz Oberhesfen in der Volkshalle statt, bei dem der Gaujägermeister über die im Jagdgau geleistete Arbeit und über die im kommenden Jahre zu gehenden Wege sprechen wird. Im Anschluß daran findet ein Kameradschaftsabend in den Räumen des Gesellschaftsvereins Gießen statt. Die Trophäenschau selbst wird am Sonntag, 18., und Montag, 19. April, für allgemeinen Besuch geöffnet sein. Sie yürd nicht nur die Jagdtrophäen des Jagdjahres 1936 zeigen, sondern in Einzel- schauen Sondergebiete, wie Wildkrankheiten, Jagdhege, Jagdwaffen, Erzeugnisse der optischen Industrie, Jagdbekleidung, Jagdkunst und anderes mehr, zeigen und damit für den Jäger eine Quelle der Anregung werden und dem Nichtjäger einen Einblick geben in das weite Arbeitsgebiet der Deutschen Jägerschaft.
Gießener Wochenmorktpreise.
* G i e ß e n , 25. März. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: D. f. Molkereibutter, % kg 1,57 Mk., f Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60, Landbutter 1,42 Mk., Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 vis 10, Eier, deutsche, Klasse S 14, Klasse A 13, Klasse B 12, Klasse C 11%, Klasse D 10%, unaezeich- nete 10, Enteneier 11 bis 12, Gänseeier 30, Wirsing, % kg (gelb) 12, (grün) 16 bis 20, Weißkraut 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 8 bis 12, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 25 bis 30, Unterkohlrabi 6 bis 8, Grünkohl 12 bis 15, Rosenkohl 25 bis 30, Feldsalat, 50 g 10 bis 12 Pf., % kg 1 bis 1,10 Mk., Tomaten 70 bis 75 Pf., Zwiebeln 10 bis 14, Meerrettich 30 bis 70, Schwarzwurzeln 25 bis 35, Rhabarber 30, Kartoffeln, % kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf-, 50 kg 3,65 bis 3,80 Mk., Aepfel, % kg 15 bis 45 Pf-, Dörrobst 15 bis 30, Zwetfchenhonig 50 Pf., Bienenhonig 1,20 Mk., Hähne 1 bis 1,10 Mk., Suppenhühner 80 Pf. bis 1 Mk., Enten 1,20 Mk., Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Blumenkohl 30 bis 45, Salat 20 bis 30, Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 30, Rettich 5 bis 15, Radieschen, das Bündel 15 bis 20 Pf.
*
** Vierzig Jahre im Dienste de r Reichspost. Am morgigen Freitag, 26. März, kann der Oberpostschaffner Georg Alexander, Glaubrechtstraße 9 wohnhaft, auf eine 40jährige Dienstzeit bei der Deutschen Reichspost zurückblicken.
** 25 Jahre im Dienst der Heil- unO P f l e g e a n st a l t. Dieser Tage waren es 25 Jahre, daß die Gefolgschaftsmitglieder Oberpfleger Heinrich Pfeiff und Pfleger Philipp Krug bei der Landes-Heil- und Pflegeanstalt, Gießen, eingetreten find. Der Betriebsführer, Direktor Schneider, beglückwünschte die Jübilare zu ihrem Ehrentage namens der ganzen Gefolgschaft und sprach ihnen Dank und Anerkennung aus für ihre langjährige, treue und tadellose Dienstzeit.
** 25 Jahre im K l i n i k d i e n st. Am 26. März begeht Herr Wilhelm L e i d n e r, Wärter in der Chirurgischen Klinik, sein 25jähpiges Dienstjubiläum. Durch ernste Berufsauffassung und treue Pflichterfüllung hat er sich die Anerkennung seiner Vorgesetzten und Arbeitskameraden in reichem Maße erworben. Viele ehemalige Patienten der Chirurgischen Klinik, insbesondere des Privachauses, werden sich seiner dankbar erinnern.
** Ehrung zweier Arbeitskameraden der Reichsbahn. Dieser Tage hielt die Betriebsgemeinschaft der Bahnmeisterei 3 Gießen im „Frankfurter Hof" einen Kameradschaftsabend ab, in dessen Rahmen die Ehrung zweier Jübilare vorgenommen wurde. Der Betriebsführer, Oberinspektor Seibert, beglückwünschte und ehrte die Arbeitskameraden Schrankenwärter Karl Henkel für 35jährige Dienstzeit und Schrankenwärter Karl Volk für 25jährigen Dienst bei der Reichsbahn. An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter der Deutschen Arbeitsfront teil, die von dem Betriebsführer herzlich willkommen geheißen wurden. Der Abend wurde verschönt durch gute Musik, wie auch durch verschiedene humorvolle Vorträge einiger Arbeitskameraden. Die Stunden des Beisammenseins vergingen in vorbildlichem kameradschaftlichem Geiste.
** Nichtsdamitzutun! Der Landwirt Otto Schmidt in Hausen bittet uns, mitzuteilen, daß er mit dem Betrugsfall, der in unserem gestrigen Bericht über die Sitzung des Amtsgerichts Gießen mitgeteilt wurde, nichts zu tun hat.
** Keine Müllabfuhr. Das Hoch- und Tiefbauamt gibt heute bekannt, daß vom morgigen Freitag bis einschließlich kommenden Montag kein Hausmüll abgefahren wird.
** Rheinfahrten zu Ostern ermöglichen die weißen Schiffe der Köln—Düsseldorfer Rheindampfschiffahrt, deren diesjähriger Fahrplan am Karfreitag beginnt. Während an den Oster- und folgenden Sonntagen mehrere Dampfer fahren, ver-
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Skandal
um Dr.Vandergruen
Roman von Hans Hirthammer.
Copyright by Verlag Oskar Meister, Werdau i. S.
1. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
„Wirklich nett von dir, Karoline, daß du gekommen bist! Komm, leg ab und setz dich zu mir in die Sofaecke! Ich werde etwas heraufbringen lassen, du hast sicher noch nicht zu Abend gegessen. Was willst du trinken, Tee, Kaffee? Oder wie wäre es mit einem Schlückchen Wein?"
„Ach, Tante Liesa, gar nichts!" Und auf einmal schießen der guten Gisch ein paar Tränen in die Augen.
Ja, so ist das, da lebt man dahin, einen Tag um den anderen, ein armes Leben, und kommt gar nicht dazu, sich einem Gefühl zu überlassen. Kein Wunder, daß man da von einem guten, einem herzlichen Worte aufgebrochen wird!
„Nun, nun, Kindchen!" und Tante Liesa hat eine Stimme wie die Mutter und hält eine arme, zuckende, kleine Hand, und es ist wirklich alles ganz anders, als Gisch es sich vorgestellt hat.
Sie wird regelrecht durchgefüttert, und da sie das eben gewonnene Herz nicht wieder zurückstoßen will, muß sie zu allem ja und amen sagen.
Es geschieht an diesem Abend zum ersten Male, daß Gisch etwas aus Tante Liesas Leben erfährt.
Siehe da, die „Spitzmaus" hat es also keineswegs leicht gehabt, in jungen Jahren hat sie einen geliebt — und ist an einen anderen verheiratet worden. Und als dieser andere nach fünfzehn Jahren starb, da war alles vertan gewesen, was ein Herz noch hätte bewegen können.
„Schau, Kind, da hab' ich mir denn mein Leben eingerichtet, so gut es gehen wollte, und hab' mir eine Aufgabe gesucht. Es ist der „Berghof" geworden, dort, im Thüringer Wald, und so hab' ich auf eine Art doch noch ein Glück gefunden. Es ist sehr schön bei mir, und wer dort einmal ein paar Wochen lebte, kommt immer wieder. Du mußt mich einmal besuchen, Mädchen, am besten im Herbst,
wenn der ärgste Betrieb vorüber ist. Ich würde mich sehr freuen."
Gisch bekommt eine Photographie in die HaA gedrückt und darf einen unwahrscheinlich blauen Himmel bewundern, der überm Horizont zu einer phantastischen Abendröte verglüht.
„Und wie steht es mit dir? Du bist jetzt neunzehn, nicht wahr? Schon nähere Bekanntschaft gemacht mit den Herren der Schöpfung?"
Gisch drückt eine Weile herum. „Eigentlich — eigentlich bin ich schon verlobt!"
„Ach du lieber Gott!"
Und Tante Liesa wirft geschickt ihre Angeln. Sie fragt dies und fragt das, und schließlich hat sie, Brocken um Brocken, den ganzen Salat beisammen.
Ein gewisser Emil also, harmloser Bursche, bloß reichlich eingebildet, wie es scheint. Irgendwie muß ihm etwas Rosafarbenes anhasten, diesen Eindruck gewinnt man, ein Abglanz der rosigen Ferkelchen, die in der Fabrik des Vaters ihr junges Leben lassen.
Aber — ist das Liebe? „Ach weißt du, er ist so rührend, jede Woche bringt er mir ein Wurstpaket, und wenn ich mal keine Lust habe, mit ihm auszugehen, dann ist er ganz unglücklich."
Tante Liesa unterdrückt ein Schmunzeln. Rührend, das Kind. Es ist ja noch gar nicht aufgeweckt, weiß noch nichts von der Seligkeit und Bitternis eines liebenden Herzens. „Sag mal, Mädel, wenn dich dieser Emil, diese schöne Seele, nun verlassen würde, wie wäre dir da zumute? Könntest du noch weiterleben?"
Gisch macht große Augen. „Warum nicht? Die schönen Würste freilich — und ein Auto hat er auch."
Denkt nicht schlecht von Gisch! Schaut, was hat denn so ein Mädel? Ein gutes Viertel ihres Lohnes gibt sie für ihr Zimmer aus, und wenn man dazu ein bißchen hübsch daherkommen will, bleibt für den Magen nicht mehr viel. Warum soll sie ihrem guten Emil nicht darum geneigt sein, weil er sie mit den schmackhaften Erzeugnissen des väterlichen Betriebes versorgt?
Und wie es dann mit dem Heiraten stünde, will die Tante wissen.
Daran ist vorerst nicht zu denken. Sein Vater zwar ist recht nett zu ihr, aber die Mutter — „sie kriegt Migräne, wenn sie nur meinen Namen hört."
So rinnen die Stunden dahin, Gisch ist sehr gücklich, sie fühlt sich geborgen, daheim.
Aber bann fällt es ihr doch einmal ein, auf die Uhr zu schauen. Es ist zwanzig nach eins.
Der Aufbruch gleicht einer Flucht.
Heini vom Fahrstuhl ist schon schlafen gegangen.
2.
Gisch saust mit einer Heftigkeit auf den Schalter los, daß der Beamte unwillkürlich den Kopf einzieht und sich an einen kürzlichen Bericht über einen verwegenen Raubüberfall erinnert.
„Erreiche ich noch einen Zug nach Charlotten- burg?"
Der Mann Hinterm Fenster ist beruhigt, hebt aber doch mißbilligend die Augenbrauen; es ist halb zwei Uhr durch, was hat ein so junges Mädchen um diese Zeit noch auf dem Bahnhof zu suchen? „Nee, Frollein, nichts mehr zu wollen, Sie hätten eine Viertelstunde früher kommen sollen."
„Pech!" sagt Gisch. „Dabei bin ich gerannt wie ein Kängeruh." Sie rückt den kleinen Strohhut zurecht, der ihr beim Laufen nach hinten gerutscht ist, und nimmt sich endlich Zeit zum Verschnaufen.
Der Beamte steckt die Nase durchs Guckloch und besieht sich bas zierliche Nachtgespenst. „Vielleicht schaffen Sie's noch mit ber Straßenbahn!"
„Ja? Glauben Sie? — Mal sehen!" Schon hat sie ihre Handtasche wieber fest unter ben Arm geklemmt unb eilt hinaus auf ben nächtlichen Platz.
Im Osten hängen ein paar verdächtig wäßrige Sterne fern und verloren am Himmel, während es von der anderen Seite lau und feucht herankommt. Es riecht förmlich nach Regen.
Das ist die Stunde, in der auch die Großstadt müde wird. Du spürst es an dem matten Wind, der sich um die Ecken schiebt, du siehst es am blakenden Licht der Laternen, und auch an den Häusern, sie haben fast allesamt schon die Augen zu.
Und da steht nun dieses junge Ding, nicht übel anzuschauen, schlank und köstlich hergewachsen, mit festen Beinen, mit graubraunen Augen. Die Lippen sind ein klein wenig vorgeschoben, aus Trotz vielleicht, oder weil sie aus dem Staunen über diese komische Welt nicht herauskommen, und wenn es lacht, das Mädchen, dann kriegt es zwei Grübchen an den Wangen.
Aber im Augenblick ist sie gar nicht zum Lachen
aufgelegt. Wie denn auch? Draußen in Charlotten- burg, in ihrer Stube, wartet das Bett, Frau Bürk- lein hat längst die Decke einladend aufgeschlagen und den Schlafanzug zurechtgelegt. Gisch darf gar nicht dran denken.
Lieber Gott, läßt sich denn nicht bald eine Elektrische sehen, der Schlaf hängt ihr ja schon aus den Augen heraus, und den Wein ift sie auch nicht gewöhnt, sie hätte nicht so viel trinken sollen.
Wenn du wüßtest, Gisch, was dir noch alles beoorfteht in dieser Nacht! Gewiß, da poltert endlich die Straßenbahn heran, und du steigst aufatmend ein, aber freu dich nicht zu früh, Gisch, es wird ein bißchen anders kommen, als du denkst.
Nämlich — du hast vorhin deine Geldbörse verloren, unb bas kann immerhin bie Ursache für abenteuerliche Geschehnisse sein. Ja, bu hättest besser achtgeben sollen, als du das Taschentuch heraus- zogst.
Gisch fährt eine ganze Strecke, ohne das Unheil zu bemerken, denn der Schaffner ift lange auf der Plattform festgehalten. Sie sieht sich, hinträu- mend, schon in ihren vier Wänden geborgen, die müden Füße vom Schuhwerk befreit, entronnen dieser Nacht.
Draußen hat es zu regnen begonnen.
Jetzt kommt der Schaffner herein. „Noch jemand ohne Fahrschein, bitte?"
Gisch öffnet die Handtasche unb kriegt zunächst bie Ansichtskarte vom „Berghof" in bie Finger. Ja, man wirb recht gern ben nächsten Urlaub b'ort verbringen unb sich Tante Liesas guten Hänben an- oertrauen. Ader — bu gütiger Himmel! — wo ist bie Geldbörse?
Fort ift sie.
Das Taschentuch ist da, ber Spieael, bie Schlüs- fel, auch bas Puberböschen fehlt nicht, einzig bie Börse bleibt unauffinbbar, jo sehr auch die erschreckte Gisch das Unterste zuoberst kramt.
Indessen blickt der Schaffner prüfend über bie Köpfe hin wie ein Hirt über seine Herbe. Nun kommt er näher, ein furchterregender Unhold, ein- zig darauf bedacht, arme kleine Mädchen in bie peinlichsten Verlegenheiten zu bringen.
Gleich wirb er sie ansprechen, und bann werden sich alle Hälse recken, und sie wird aufgefordert werden, den Wagen zu verlassen.
(Fortsetzung folgtI)


