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Mlersomwendseierder^aufdemSchiffenberg

Am gestrigen Dienstagabend beging unsere Gie­ßener ff in Gemeinschaft mit der Polizei und der HI. die Wintersonnwendfeier auf dem in winter­licher Pracht liegenden weiten Hofgelände des Schiffenbergs.

ft und HI. marschierten um 20.15 Uhr gemein­sam von der Ludwigstraße, wo die Marschkolonne vor dem Gebäude der Universität angetreten war, nach dem Schiffenberg ab. An der Spitze des Zu­ges marschierten sechs Männer der ff mit bren­nenden Fackeln. Dann folgten der Spielmannszug der Marine-HI., anschließend die Führerschaft der Gießener HI. unter Führung des Unterbannführers Schneider, sodann die Gießener ff unter dem Kommando des Führers des Sturms 1/83. ff* Standarte, ff - Untersturmführer Behnke. Den Zug schlossen wiederum sechs ^-Männer mit bren­nenden Fackeln. Dem Brauch der Sonnwendfeier entsprechend wurde der Marsch nach dem Schiffen- berg als Schweigemarsch zurückgelegt.

Um 21.30 Uhr wurde die Feierstunde auf dem Schiffenberg mit Fanfarenblasen eröffnet. Dann wurde der Feuerbrand an den mächtigen Holzstoß gelegt, der rasch zu einer gewaltigen Flamme wurde. Ein sinnvoller Dorspruch des ^-Mannes Mülln leitete über zu dem gemeinsam gesunge­nen FeuerliedFlamme empor". Anschließend hielt ^-Untersturmführer Behnke die Weiherede, in der er in kurzen Worten den um den flammenden Holzstoß in feierlichem Schweigen verharrenden

' Männern der ff, der Polizei und den Jungen der HI. die Bedeutung dieser eindrucksvollen Weihe­stunde darlegte. Er betonte dabei, daß die ff, die Polizei und die HI. in allen deutschen Gauen m dieser Stunde gemeinsam diese Feier der Besin­nung begehen, um dabei einen Rückblick auf die Arbeit des vergangenen Jahres zu tun und gleich­zeitig daraus Kraft zu schöpfen für die gemeinsame Weiterarbeit im kommenden Jahre. Unter Trom­melwirbel warf der Sprecher einen aus grünen Tannenzweigen gewundenen Kranz zum Gedenken der Toten des Weltkrieges und der Ermordeten der Bewegung in das lodernde Feuer, während die Formationen und die der Weihestunde beiwohnen­den übrigen Volksgenossen in ehrfürchtigem Schwei­gen verharrten. Rach dem Liede der Jugend über- gnb ^-Untersturmführer P e h n k e eine bren­nende Fackel als symbolhaftes Zeichen dem Ver­treter der HI., Unterbannführer Schneider, der die Fackel übernahm mit dem Gelöbnis, die Flamme der Jugend zu hüten bis zum Zeitpunkt der Sommersonnwende. Das Treue-Lied der ff beschloß die eindrucksvolle Feierstunde^

Unter Vorantritt ihres Spielmannszuges mar­schierte die HI. sodann durch den verschneiten Schif- fenberger Wald zur Stadt zurück, während sich die Männer der ff und der Polizei, sowie einige Füh­rer der HI. im Saale des Schiffenberg zu einer kurzen Jubelfeier vereinigten.

Sonnwendfeier der pL.Gießen-Süd in Annerod.

Die Politischen Leiter der Ortsgruppe Gießen- Süd marschierten am gestrigen Dienstagabend un­ter Vorantritt des Spielmannszuges der Kreis­kapelle nach Annerod, um gemeinsam mit dem dortigen Stützpunkt der NSDAP, die Wintersonn­wende zu begehen. Auf der Platte bei Annerod versammelten sick die Politischen Leiter und die Be­völkerung von Annerod um den errichteten Holz­stoß.

Gemeinsam wurde zur Einleitung das LiedHei­lig Vaterland" gesungen. Dann wurden Sprüche vorgetragen, und der Stützpunktleiter Schäfer ließ mit den WortenAuf lodert Flammen für das ewige Deutschland!" das Feuer entfachen. Die Trä­ger der Parteigliederungen warfen nun Kränze in das lodernde Feuer und gedachten dabei der Kämp­fer für die deutsche Nation, der Gefallenen aller Kriege um Deutschlands Freiheit, der Toten der deutschen Erhebung, der deutschen Freiheit, der deutschen Ehre und der deutschen Treue zu Führer und Reich.

Hierauf trat nach einem von Pg. Gräf vorge­tragenen Dorspruch Ortsgruppenleiter Holländer vor das Feuer und begrüßte die zahlreich Erschiene- nen, besonders den Kreisleiter Pg. Backhaus. Er sagte dann u. a.: Unsere Vorfahren hätten um die Zeit der Wintersonnwende alltäglich Boten auf die Bergeshöhen gesandt, die Ausschau hielten, ob das Licht nun wieder über die Gipfel komme. Und wenn sie dann mit froher Kunde herniedergestiegen wären, dann hätten sie Freudenfeuer angezündet. Mit dem hellen Licht sei wieder neue Hoffnung und neuer Glauben in das Herz eingezogen. Ein großer, schöner Bogen spanne sich aus jener Zeit der Ver­gangenheit herüber zur Gegenwart, aus dem Leben der Völker und Ahnen herüber zu unserem deutschen Volk. Auch wir könnten und dürften wieder hoffen

und glauben. Das deutsche Volk habe auch eine schwere, graue Novemdernacht hinter sich und habe sich allen Schwierigkeiten zum Trotz doch durchge­setzt. Bei dem lichten Schein des Feuers wollten wir der Großen unseres Volkes gedenken. Er erinnerte an das Wort von Ernst Moritz Arndt:E i n Volk au sein, in einem Gefühl und für eine Sache, das ist die Religion unserer Zeit." Der Sinn des Feuersymbols sei Besinnung auf die Freiheit der Seele als einer Lebensnotwendigkeit für alle Men­schen unseres Blutes.

Dann dankte Pg. Holländer seinen Mitarbei­tern für ihre treu erfüllten Pflichten im vergangenen Jahr. In dieser schweigenden Winternacht und in dieser erhebenden Stunde wollen wir erneut geloben, allzeit treu dem Vorbild Adolf Hitlers zu' folgen, unsere Pflicht zu tun, anständig in der Gesinnung und opferbereit in der Tat wieder ans kommende Bert zu gehen. In diesem Sinne wurde des Führers gedacht, und in die Winternacht schallte das drei­fache Sieg-Heil auf unseren Führer. Die National­lieder schlossen sich an.

Dann wurde ein Feuerrad entzündet und den Berg hinabgerollt. So wurde die Wintersonnwende symbolisch geschlossen.

Nach der Feier trafen sich die Politischen Leiter im Saale von Wallbott zu einem Kameradschafts­abend. Stützpunktleiter Schäfer hieß die Gi.'ße- ner Kameraden herzlich willkommen. Dann richtete Kreisleiter Backhaus- noch einige Worte an seine Politischen Leiter, er sprach von dem Sinn der Kameradschaft und erläuterte noch einmal den tie­feren Sinn der Wintersonnwendfeier. Sein Schluß­wort klang aus in einen Treueappell für den Füh­rer. Bei frohem Lied und Wort und Mmikvorträ- gen der Hauskapelle blieb man kameradschaftlich noch einige Stunden zusammen.

Ore neue Straßenverkehrs-Ordnung.

Unser Verkehrsfachmann hat das Wort.

Fahrzeugkolonnen dürfen nicht über 50 Meter lang fein.

Für jeden Lenker eines schnellen Fahrzeuges waren bei Ueberlandfahrten die langen Kolonnen der Lastfahrzeuge ein Schrecken, die, inmitten der Straße fahrend, jedes Ueberholen unmöglich mach­ten. Der entgegenfließende Verkehr ließ es oft nicht zu, in einem Zuge an den oft 100 und 200 Meter langen Kolonnen vorbeizukommen. So war man gezwungen, viele Kilometer weit hinter den dröh­nendenUngeheuern der Landstraße", oder gar hin­ter einer Reihe schrittfahrender Fuhrwerke, zum Teil im Schneckentempo, herzutrotteln. Die flüssige Fahrweise ist durch das Kolonnefahren ohne Rück­sicht cuf den anderen Fährverkehr unnötigerweise jäh unterbrochen worden. Damit räumt die neue Straßenverkehrs-Ordnung gründlich auf und erweijt einen durchaus kraftfahrzeugfreundlichen Charakter, ohne damit anderen Verkehrsteilnehmern eine Last aufzubürden.

Nicht allein, daß das ft r t ft e Gebot des Rechtsfahrens schon eine bedeutende Verbesse­rung für diesen Fall bedeutet, werden im § 14 der StVO, den Fahrzeugen, die in Kolonne fahren, ge­naue Vorschriften gegeben. Er besagt:Wenn Last­fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften in Ko­lonnen fahren, so dürfen diese Kolonnen bei Lastkraftwagen nicht länger als 5 0 Meter, bei Lastfuhrwerken nicht länger als 25 Meter sein. Zwischen solchen Kolonnen müssen mindestens die gleichen Abstände gehalten werden."

Praktisch gesehen können also nicht mehr als zwei La st wagenzüge dicht hinterein- ander fahren, denn die Länge eines Last­wagenzuges darf einschließlich der Ladung nicht mehr als 22 Meter sein. Nach der neuen Vorschrift muß also der dritte La ft wagenzug vom Ende des zweiten einen Ab st and von mindestens 50 Meter halten und damit schnelleren Fahrzeu­gen die Möglichkeit geben, beim Ueberyolcn auch den entgegenkommenden Fahrzeugen ausweichen, d h. auf die rechte Fahrbahn einlenken zu können.

Bei Pferdefuhrwerken ist die Länge der Kolonne und die der Unterbrechung auf 25 Meter festgesetzt worden, weil die langsamen Fahrzeuge von den schnellen Kraftwagen rascher überholt werden können.

Das Einhalten der Abstände bei den Kolonne­fahrten gilt für alle Fahrzeuge. Einzige Aus­nahme bilden die Kolonnen der Wehrmacht, der Polizei, der Feuerwehr im Feuerlöschdienst, des Grenzaufsichtsdienstes sowie der ^-Verfüqungs- truppen und ^-Wachverbände, soweit die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben es erfordert. Das gleiche gilt auch für die Feuerwehr, die Technische Nothilfe und den Reichsarbeitsdienst beim Einsatz im Kata- strovhenschutz.

Buch bei marschierenden Kolonnen Zwischenräume!

Bei dieser Gelegenheit sei auch noch auf beson­dere Vorschriften für marschierende Abtei­lungen hingewiesen. Der § 38 der StVO, schreibt u. a. vor, daß geschlossene marschierende Abteilungen auf Brücken keinen Tritt halten dürfen und Marsch­musik auf Brücken untersagt ist. Besonders wichtig in diesem Paragraphen ist die Vorschrift, daß längere Abteilungen in angemesse­nen Abständen Zwischenräume zum Durchlässen des übrigen Straßenverkehrs freilassen müssen Das ist nur eine billige Verordnung, denn besonders in Großstädten stockte bisher jeder Ver­kehr, wenn bei größeren Veranstaltungen längere «sen marschierende Abteilungen den Querver- rart stark zum Erlahmen brachten, daß auch andere Straßenzüge in Mitleidenschaft gezogen wurden und sich dadurch neue Quellen für Unfälle austaten. Die Polizei hat durch die vom Reichsfüh­rer ff und Chef der Deutschen Polizei mitgezeich­nete neue Verordnung die ausdrückliche Anweisung erhalten, in diesem Falle verkehrsregelnd einzugrei­fen, d. h. die marschierenden Abteilungen zeitweise zu unterbrechen.

Schulklassen sollen nach Möglichkeit die Gehwege benutzen. °

Denkt ott unsere gefiederten Freunde!

NSG. Wenn Schnee und Eis die natürlichen Nahrungsquellen verschließen, kommen die bei uns überwinternden Vögel in große Not. Gerade unter unseren nützlichen und bei der Schädlingsbekämp­fung unentbehrlichen Helfern fordert jeder strenge Winter seine Opfer. Es ist nicht die Kälte, sondern der Nahrungsmangel, der vielen Vögeln den Tod bringt.-Zweckmäßige Winterfütterung ist deshalb unbedingt notwendig.

Das ausaelegte Futter muß den Vögeln immer zugänglich sein und darf bei plötzlichem Schneefall nicht verdeckt werden, denn der rasche Stoffwechsel vieler Kleinvögel verlangt ständige Nahrungszufuhr. Während einiger Morgenstunden, in denen Schnee und Glatteis alle Nahrungsquellen verschließen, kgnn der aanze Meisenbestand einer Gegend ver­nichtet werden.

Die Maßnahmen zur Durchführung des Vier- sahresplanes, die einen Ersatz ausländischer Er­zeugnisse durch einheimische notwendig machen und ein sorgfältiges Haushalten selbst mit den Abfällen von Tisch und Küche fordern, machen uns bei der Winterfütterung die restlose Verwertung und Aus­nutzung des Futters für die Vögel zur Pflicht. Die Fütterungsgeräte müssen gegen Feuchtigkeit so ab- ' geschirmt sein,-daß das ausgelegte Futter nicht ver­derben kann. Mit den ölhaltigen Sämereien, ins­besondere mit Hanfsamen und Sonnenblumen­kernen, die wir bei der Fütterung unserer nützlichen Meisen nicht entbehren können, ist besonders spar­sam umzugehen. Dieses Futter reiche man nur in spatzensicheren Fütterungsgeräten, damit es aus­schließlich den Meisen zugute'kommt.

Auch Fische dürfen nicht gequältwerden.

Lpd. Zur Weihnachts- und Silvesterzeit werden alljährlich besonders viele Fische, vor allem Karp­fen, verzehrt. Da immer noch Quälereien von Fischen vorkommen, ist es erforderlich, die Volks­genossen auf die gesetzlichen Bestimmungen, die für das gesamte Reichsgebiet gelten, erneut aufmerksam zu machen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Abgabe an die Käufer die Fische zu betäuben und sofort zu schlachten. Die Betäubung hat durch einen wuch­tigen Schlag auf den Kopf oberhalb der Augen (Kopfschlag) mit einem geeigneten, genügend schwe­ren, harten Gegenstand zu geschehen, sofern nicht ein zuverlässig wirkender elektrischer Fischbetäu­bungsapparat benutzt wird. Sogleich nach der Be­täubung hat die Blutentziehung mittels Querschnitt durch den Hals bis auf die Wirbelsäule zu erfol­gen. Die Abgabe lebender Fische darf im Kleinoer­kauf nur dann statt finden, wenn der Käufer einen für die Beförderung lebender Fische geeigneten Be­hälter mit genügendem Wasservorrat mit sich führt und die Fische auch so aufbewahrt, daß jede Quä­lerei vermieden wird. Für das Schlachten im Haus­halt gelten die gleichen Vorschriften. Zuwiderhand­lungen gegen die Reichsoerordnung über das Schlachten und Aufbewahren von lebenden Fischen und ajiberen kaltblütigen Tieren werden nach dem Reichstierschutzgesetz bestraft. Auch jede andere Quälerei von Fischen, z. B. das Abschuppen noch lebender Fische, ist strafbar.

Elternabend

der Oeffentlichen Handelslehranstalt.

Die große Turnhalle und die Galerie waren bis guf den letzten Platz besetzt, als am gestrigen Diens­tag Direktor Dr. Kruse die Eltern und Schüler zu dem Elternabend der Oeffentlichen Handelslehr­anstalt willkommen hieß. Ein gemeinsames Lied und ein Dorspruch leiteten zur Ansprache des Schulrats Nebeling über, der auf den Sinn eines Eltern­abends einging und darauf hinwies, daß wir uns nicht damit begnügen können, zusammengekommen zu sein, sondern daß das deutsche Volk in allen feinen Teilen zusammenbleiben, zusammenmarschie­ren müsse.

Nach dem Sieg-Heil auf den Führer und den Liedern der Nation begann der zweite Teil, welcher anmutige Volkstänze und zwei lustige Aufführun­gen brachten. Einen vorzüglichen Eindruck mach­ten die Hebungen im Bodenturnen. Von der weite­ren sportlichen Tätigkeit der Schule zeugte die Sie­gerehrung der Mannschaft im Fußschlagballspiel, die 2. Landesmeister wurde. Auch die Ausgabe einer größeren Anzahl Grundscheine und eines Leistungs­scheines der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ließ einen Einblick in den Sportbetrieb der Schule erkennen. Freudig begrüßt, erschien dann der Niko­laus (Herr Geiger vom Stadttheater). Eine lange Kette Helfer mit Säcken folgte. 15 lange Seiten wußte er von Lehrern und Schülern zu berichten. Große Heiterkeit löste zum Schluß das Auspacken der kleinen Scherzgeschenke aus, mit denen jeder bedacht wurde. Um 22 Uhr war der in jeder Hin- z sicht vorbildliche Elternabend zu Ende.

** D i e neue Baufluchtlinie im unte­ren Seltersweg und die zugehörige Orts- fatzung liegen vom 28. Dezember bis zum 12. Ja­nuar beim Hoch- und Tiefbauamt zur Einsichtnahme offen.

** Eine Aenderung der Badezeiten während der Feiertage bringt heute das Städtische Volksbad zur öffentlichen Kenntnis. Besonders fei darauf hingewiesen, daß am Mittwoch nächster Woche, 29. Dezember, auch ^)ie Schwimmhalle (Fa­milienbad) für das Publikum geöffnet ist. Die Bade- lustigen mögen in ihrem eigenen Interesse die Be­kanntmachung sorgsam beachten.

** Das Finanzamt Gießen macht darauf aufmerksam, daß sich die Zuständigkeit der Bezirke vom 22. Dezember 1937 ab nicht mehr nach der alphabetischen Namensfolge der Steuerpflichtigen, sondern nach Straßen und Hausnummern regelt. Bei allen Eingaben und Einzahlungen ist stets die Steuernummer, sowie die Straße und die Haus­nummer anzugeben.

** Zahlungsanmahnung. Die Stadtkasse Gießen mahnt die am 15. Dezember fällig gewesene Nachzahlung für die Gewerbesteuer 1937 zur um­gehenden Zahlung an.

Rundfunkprogramm

Donnerstag, 23. Dezember.

6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkon- Zert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Ein froher Morgengruß aus der Westmark. (Koblenzer Unterhaltungsorchester.) 9.45: Hausfrau, hör zu! 11.40: Deutsche Scholle: Kommen wir mit unseren wirtschaftseigenen Futtermitteln in diesem Winter

aus? 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. (Fortsetzung.) 14: Nachrichten. 14.10: Morgen, Kinder, wird's was geben!" 15: Volk und Wirtschaft: Unsere Kolonien früher und heute. HI. Was braucht Südwest? 15.15: Für unsere Kin­der: Hoseweck und Bobbe. Eine lustige Spiel- und Reimstunde von altem Gebäck und alten Liedchen. 16: Nachmittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Heitere Äbendmusik. 21.15: Stille Nacht Heilige Nacht. Eine Funkfolge. 22: Nachrichten. 22.20: Worüber man in Amerika spricht. 22.30: Volks- und Unterhaltungsmusik. 24 bis 1.10:

Nachtmusik. Große Mefte Nr. 3 in f=moll von Anton Bruckner.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Mittwoch, den 22. Dezember.

Gießen. Stadlkirche. 20 Uhr: Abendandacht. Zohanneskirche. 15.30: Weihnachtsfeier der Kinder­kirche der Lukasgemeinde; Pfr. Bechtolsheimer.

Wirtschaft.

Di' Maul- und Klauenseuche.

ZdR. Die Maul und Klauenseuche hat sich in Hessen weiter auf die Gemeinden Schafhausen (Kreis Älzey), Wixhausen (Kreis Darmstadt), Die­burg, Eckartshausen (Kreis Büdingen), Gernsheim, Crumstadt, Biebesheim und Wolfskehlen, alle Kreis Groß-Gerau, Selzen (Kreis Oppenheim), Offstein (Kreis Worms), Heppenheim a. d. Wiese (Kreis Worin-) und Gimbsheim (Kreis Worms) ausge­dehnt, wo je ein Gehöft befallen wurde. Da die Krankheitsfälle in Oberhilpersheim (Kreis Oppen­heim) erloschen sind, herrscht die Seuche nunmehr in 76 hessischen Gemeinden in 13 verschiedenen Kreisen.

Im Regie rungsbezirk Wiesbaden ift je ein Gehöft hi den Gemeinden Erbenhevn (Stadtkreis Wiesbaden), Münster und Eddersheim (Main-Taunuskreis) und Frankfurt a. M.-Praun- heim (Stadtkreis Frankfurt) von der Maul- und Klauenseuche befallen. Sie herrscht dort nunmehr in sechs Gemeinden drei verschiedener Kreise.

Anleihestock-Steuergutscheine.

DHD. Die Anleihestock-Steuergutscheine können voraussichtlich erst in einigen Wochen ausgegeben werden. Um den Gesellschaften zu ermöglichen, den Erlös aus den Steuergutscheinen ihren Gesellschaf­tern schon jetzt zusammen mit der Dividende aus­zuzahlen, hat der Reichs- und preußische Wirt- schastsminister durch eine im Deutschen Reichsan­zeiger zur Veröffentlichung kommende Verfügung bestimmt, daß Gesellschaften, deren ordentliche Mit­gliederversammlung vor der ersten Notierung der Anleihestock-Steuergutfcheine an der Berliner Börse oder innerhalb der ersten 13 Tage danach statt« findet, im Falle der Üebernahme der Steuergut­scheine den Gesellschaftern dafür einen Kurs von 82,5 v. H. zu vergüten haben.

Rhein-Mainische Börse.

Mllagsbörse: Ueberwiegend freundlich.

Frankfurt a. M., 21. Dez. Die Börse hatte auch hallte nur sehr kleines Geschäft. Bei freund­licher Grundtendenz ergaben sich bei nicht ganz ein­heitlicher Kursentwicklung am Aktienmarkt meist leichte Erhöhungen. Es lagen einige kleine Kaufaufträge vor, während Abgaben nur wenig vorgenommen wurden. Die durchschnittlichen Schwan­kungen nach beiden Seiten bewegten sich um etwa 0,25 bis 0,50 v. H. Im ganzen blieb die Unterneh­mungslust vor den Feiertagen jedoch überaus ge­ring. Fest und etwas lebhafter lagen auf Dividenden­erörterungen AG. für Verkehrswesen mit 131,65 (130). Kleine Käufe erfolgten ferner am Maschinen­markt, an dem besonders BMW. 1,25 v. H. auf 146 anzogen, Daimler, Moenus und Rheinmetall sowie Demag gewannen bis 0,50 v. H. Elektro- und Mon­tanpapiere hatten vorwiegend Abbröckelungen bis 0,50 v. H., doch konnten später z. T. kleine Besse­rungen eintreten, so bei Mannesmann auf 113,75 nach 113,50 (114) und bei Lahmeyer auf 125,50 (125,75). Chemische Papiere ließen ebenfalls leicht nach, JG.-Farben 153,50 (153,75), Scheideanstalt 252 (252,50), Deutsche Erdöl 140,50 (140,75). Etwas fester lagen noch Reichsbank mit 205 (204,25), fer­ner nannte man Aschaffenburger Zellstoff etwa 2,50 höher mit 141,40 (139).

Am Rentenmarkt war das Geschäft weiter­hin sehr klein. Es zeigte sich jedoch vielfach kleine Nachfrage. Reichsbahn-VA. 130,65 (130,50). Im Freiverkehr Kommunal - Umschuldung 94,70 bis 94,75 (94,65), Städte-Altbesitz uno. 134, Zinsoer- gütungsscheine 96,70. Am Pfandbriefmarkt bröckel­ten Liquidationswerte teilweise bis 0,13 v. H. ab, Goldpfandbriefe und Kommunal-Obligationen blie­ben unverändert, Franks. Hyp. wurden mit 50 v. H. rationiert. Stadtanleihen zeigten nur geringe Ab­weichungen. Industrie-Obligationen wichen nach bei­den Seiten bis 0,25 v. H. ab. Schutzgebietsanleihen lagen 5 Pfg. höher mit 11,75. Reichsaltbesitz kamen später mit 129,65 (129,60) zur Notiz.

Im Verlaufe blieb das Geschäft zwar eng be­grenzt, die Haltung war aber weiterhin recht freund­lich, so daß die Kurse ttotz des geringen Geschäfts voll behauptet blieben. Etwas höher lagen JG.- Farben mit 154 nach 153,50. Die erst später zur Noti; gekommenen Papiere zogen überwiegend 0,50 bis 1 v. H. an. Darüber hinaus erhöhten sich u. a. Jul. Berger auf 154,50 (144), Südd. Zucker auf 215 (213), nach Pause niedriger lagen Akkumulatoren mit 223 (224,50). Am Einheitsmarkt notierten Gebr. Adt nach mehrtägiger Geldstreichung mit 67,50 (62,50 am 14.12.).

Der Frei verkehr war bei unveränderten Kursen nahezu ohne Geschäft. Tagesgeld wurde auf 2,50 (2,75) v. H. ermäßigt.

Adendbörse still.

Obwohl für die Abendbörse nennenswerte Auf­träge aus dem Publikum nicht eingelaufen waren und sich demzufolge das Geschäft in engen Grenzen bewegte, war die Grundsttmmung weiterhin durch­aus freundlich. Die Mehrzahl der Kurse kam aller­dings ohne Umsatz zur Notiz, lagen aber vor­wiegend unverändert. Je 1 v. H. höher notierten MAN. mit 127 (126) und Deutsche Linoleum mit 162,50, andererseits ließen Bemberg um 0,75 v. H. auf 139 nach. Leichte Erhöhungen zeigten noch Deutsche Erdöl mit 141 (140,50), Bekula mit 170 (169,50), Buderus mit 118 (117,75), Elektr. Liefe- rungen mit 131 (130,75), während sich Feinmech. Setter auf 98 (98,50) und Rheinstahl auf 140,25 (140,50) ermäßigten. Die Farben-Aktie lag mit 153,90 (154) behauptet, ebenso u. a. BMW. mit 146, Südd. Zucker mit 215, Verein. Stahl mit 112, Mannesmann mit 113,75, VDM. mit 166,65, Demag mit 140,50, Eßlinger Maschinen mit 115, Gesfürel mit 143,25 und Scheideanstalt mit 252. Großbankaktien notierten bei kleinsten Umsätzen wie mittags. An den Anleihemärkten war es sehr still. 4,50 v.H. Krupp 99,75, 6 v. H. IG. Farben 129,50, 4,50 v. H. Stadt Wiesbaden nach Pause 98,50 (98,65). Kommunal-Umschuldung, nannte man mit unverändert 94,70.

Frankfurter Schlachtvlehniarkt.

Frankfurt a. M., 21. Dez. Auftrieb: Groß­vieh 2368 (gegen 2047 am 16. Dez.), darunter 261 (241) Ochsen, 166 (243) Bullen, 662 (1171) Kühe, 279 (392) Färsen. Kälber 2350 (in der Vorwoche zusammen 2049), Hümmel und Schafe 142 (317), Schweine 3868 (zusammen 4461). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RM.: Ochsen al 42 bis 45 (42 bis 45), b) 38 bis 41 (38 bis 41), c) 35 bis 36 (36); Bullen a) 40 bis 43 (42 bis 43), b) 37 bis 39 (35 bis 39), c) 34 (34),

Erst recht an Festtagen Bullrich-Sctlz Magenbeschwerden 2 5 Pf