Mlersomwendseierder^aufdemSchiffenberg
Am gestrigen Dienstagabend beging unsere Gießener ff in Gemeinschaft mit der Polizei und der HI. die Wintersonnwendfeier auf dem in winterlicher Pracht liegenden weiten Hofgelände des Schiffenbergs.
ft und HI. marschierten um 20.15 Uhr gemeinsam von der Ludwigstraße, wo die Marschkolonne vor dem Gebäude der Universität angetreten war, nach dem Schiffenberg ab. An der Spitze des Zuges marschierten sechs Männer der ff mit brennenden Fackeln. Dann folgten der Spielmannszug der Marine-HI., anschließend die Führerschaft der Gießener HI. unter Führung des Unterbannführers Schneider, sodann die Gießener ff unter dem Kommando des Führers des Sturms 1/83. ff* Standarte, ff - Untersturmführer Behnke. Den Zug schlossen wiederum sechs ^-Männer mit brennenden Fackeln. Dem Brauch der Sonnwendfeier entsprechend wurde der Marsch nach dem Schiffen- berg als Schweigemarsch zurückgelegt.
Um 21.30 Uhr wurde die Feierstunde auf dem Schiffenberg mit Fanfarenblasen eröffnet. Dann wurde der Feuerbrand an den mächtigen Holzstoß gelegt, der rasch zu einer gewaltigen Flamme wurde. Ein sinnvoller Dorspruch des ^-Mannes Mülln leitete über zu dem gemeinsam gesungenen Feuerlied „Flamme empor". Anschließend hielt ^-Untersturmführer Behnke die Weiherede, in der er in kurzen Worten den um den flammenden Holzstoß in feierlichem Schweigen verharrenden
' Männern der ff, der Polizei und den Jungen der HI. die Bedeutung dieser eindrucksvollen Weihestunde darlegte. Er betonte dabei, daß die ff, die Polizei und die HI. in allen deutschen Gauen m dieser Stunde gemeinsam diese Feier der Besinnung begehen, um dabei einen Rückblick auf die Arbeit des vergangenen Jahres zu tun und gleichzeitig daraus Kraft zu schöpfen für die gemeinsame Weiterarbeit im kommenden Jahre. Unter Trommelwirbel warf der Sprecher einen aus grünen Tannenzweigen gewundenen Kranz zum Gedenken der Toten des Weltkrieges und der Ermordeten der Bewegung in das lodernde Feuer, während die Formationen und die der Weihestunde beiwohnenden übrigen Volksgenossen in ehrfürchtigem Schweigen verharrten. Rach dem Liede der Jugend über- gnb ^-Untersturmführer P e h n k e eine brennende Fackel als symbolhaftes Zeichen dem Vertreter der HI., Unterbannführer Schneider, der die Fackel übernahm mit dem Gelöbnis, die Flamme der Jugend zu hüten bis zum Zeitpunkt der Sommersonnwende. Das Treue-Lied der ff beschloß die eindrucksvolle Feierstunde^
Unter Vorantritt ihres Spielmannszuges marschierte die HI. sodann durch den verschneiten Schif- fenberger Wald zur Stadt zurück, während sich die Männer der ff und der Polizei, sowie einige Führer der HI. im Saale des Schiffenberg zu einer kurzen Jubelfeier vereinigten.
Sonnwendfeier der pL.Gießen-Süd in Annerod.
Die Politischen Leiter der Ortsgruppe Gießen- Süd marschierten am gestrigen Dienstagabend unter Vorantritt des Spielmannszuges der Kreiskapelle nach Annerod, um gemeinsam mit dem dortigen Stützpunkt der NSDAP, die Wintersonnwende zu begehen. Auf der Platte bei Annerod versammelten sick die Politischen Leiter und die Bevölkerung von Annerod um den errichteten Holzstoß.
Gemeinsam wurde zur Einleitung das Lied „Heilig Vaterland" gesungen. Dann wurden Sprüche vorgetragen, und der Stützpunktleiter Schäfer ließ mit den Worten „Auf lodert Flammen für das ewige Deutschland!" das Feuer entfachen. Die Träger der Parteigliederungen warfen nun Kränze in das lodernde Feuer und gedachten dabei der Kämpfer für die deutsche Nation, der Gefallenen aller Kriege um Deutschlands Freiheit, der Toten der deutschen Erhebung, der deutschen Freiheit, der deutschen Ehre und der deutschen Treue zu Führer und Reich.
Hierauf trat nach einem von Pg. Gräf vorgetragenen Dorspruch Ortsgruppenleiter Holländer vor das Feuer und begrüßte die zahlreich Erschiene- nen, besonders den Kreisleiter Pg. Backhaus. Er sagte dann u. a.: Unsere Vorfahren hätten um die Zeit der Wintersonnwende alltäglich Boten auf die Bergeshöhen gesandt, die Ausschau hielten, ob das Licht nun wieder über die Gipfel komme. Und wenn sie dann mit froher Kunde herniedergestiegen wären, dann hätten sie Freudenfeuer angezündet. Mit dem hellen Licht sei wieder neue Hoffnung und neuer Glauben in das Herz eingezogen. Ein großer, schöner Bogen spanne sich aus jener Zeit der Vergangenheit herüber zur Gegenwart, aus dem Leben der Völker und Ahnen herüber zu unserem deutschen Volk. Auch wir könnten und dürften wieder hoffen
und glauben. Das deutsche Volk habe auch eine schwere, graue Novemdernacht hinter sich und habe sich allen Schwierigkeiten zum Trotz doch durchgesetzt. Bei dem lichten Schein des Feuers wollten wir der Großen unseres Volkes gedenken. Er erinnerte an das Wort von Ernst Moritz Arndt: „E i n Volk au sein, in einem Gefühl und für eine Sache, das ist die Religion unserer Zeit." Der Sinn des Feuersymbols sei Besinnung auf die Freiheit der Seele als einer Lebensnotwendigkeit für alle Menschen unseres Blutes.
Dann dankte Pg. Holländer seinen Mitarbeitern für ihre treu erfüllten Pflichten im vergangenen Jahr. In dieser schweigenden Winternacht und in dieser erhebenden Stunde wollen wir erneut geloben, allzeit treu dem Vorbild Adolf Hitlers zu' folgen, unsere Pflicht zu tun, anständig in der Gesinnung und opferbereit in der Tat wieder ans kommende Bert zu gehen. In diesem Sinne wurde des Führers gedacht, und in die Winternacht schallte das dreifache Sieg-Heil auf unseren Führer. Die Nationallieder schlossen sich an.
Dann wurde ein Feuerrad entzündet und den Berg hinabgerollt. So wurde die Wintersonnwende symbolisch geschlossen.
Nach der Feier trafen sich die Politischen Leiter im Saale von Wallbott zu einem Kameradschaftsabend. Stützpunktleiter Schäfer hieß die Gi.'ße- ner Kameraden herzlich willkommen. Dann richtete Kreisleiter Backhaus- noch einige Worte an seine Politischen Leiter, er sprach von dem Sinn der Kameradschaft und erläuterte noch einmal den tieferen Sinn der Wintersonnwendfeier. Sein Schlußwort klang aus in einen Treueappell für den Führer. Bei frohem Lied und Wort und Mmikvorträ- gen der Hauskapelle blieb man kameradschaftlich noch einige Stunden zusammen.
Ore neue Straßenverkehrs-Ordnung.
Unser Verkehrsfachmann hat das Wort.
Fahrzeugkolonnen dürfen nicht über 50 Meter lang fein.
Für jeden Lenker eines schnellen Fahrzeuges waren bei Ueberlandfahrten die langen Kolonnen der Lastfahrzeuge ein Schrecken, die, inmitten der Straße fahrend, jedes Ueberholen unmöglich machten. Der entgegenfließende Verkehr ließ es oft nicht zu, in einem Zuge an den oft 100 und 200 Meter langen Kolonnen vorbeizukommen. So war man gezwungen, viele Kilometer weit hinter den dröhnenden „Ungeheuern der Landstraße", oder gar hinter einer Reihe schrittfahrender Fuhrwerke, zum Teil im Schneckentempo, herzutrotteln. Die flüssige Fahrweise ist durch das Kolonnefahren ohne Rücksicht cuf den anderen Fährverkehr unnötigerweise jäh unterbrochen worden. Damit räumt die neue Straßenverkehrs-Ordnung gründlich auf und erweijt einen durchaus kraftfahrzeugfreundlichen Charakter, ohne damit anderen Verkehrsteilnehmern eine Last aufzubürden.
Nicht allein, daß das ft r t ft e Gebot des Rechtsfahrens schon eine bedeutende Verbesserung für diesen Fall bedeutet, werden im § 14 der StVO, den Fahrzeugen, die in Kolonne fahren, genaue Vorschriften gegeben. Er besagt: „Wenn Lastfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften in Kolonnen fahren, so dürfen diese Kolonnen bei Lastkraftwagen nicht länger als 5 0 Meter, bei Lastfuhrwerken nicht länger als 25 Meter sein. Zwischen solchen Kolonnen müssen mindestens die gleichen Abstände gehalten werden."
Praktisch gesehen können also nicht mehr als zwei La st wagenzüge dicht hinterein- ander fahren, denn die Länge eines Lastwagenzuges darf einschließlich der Ladung nicht mehr als 22 Meter sein. Nach der neuen Vorschrift muß also der dritte La ft wagenzug vom Ende des zweiten einen Ab st and von mindestens 50 Meter halten und damit schnelleren Fahrzeugen die Möglichkeit geben, beim Ueberyolcn auch den entgegenkommenden Fahrzeugen ausweichen, d h. auf die rechte Fahrbahn einlenken zu können.
Bei Pferdefuhrwerken ist die Länge der Kolonne und die der Unterbrechung auf 25 Meter festgesetzt worden, weil die langsamen Fahrzeuge von den schnellen Kraftwagen rascher überholt werden können.
Das Einhalten der Abstände bei den Kolonnefahrten gilt für alle Fahrzeuge. Einzige Ausnahme bilden die Kolonnen der Wehrmacht, der Polizei, der Feuerwehr im Feuerlöschdienst, des Grenzaufsichtsdienstes sowie der ^-Verfüqungs- truppen und ^-Wachverbände, soweit die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben es erfordert. Das gleiche gilt auch für die Feuerwehr, die Technische Nothilfe und den Reichsarbeitsdienst beim Einsatz im Kata- strovhenschutz.
Buch bei marschierenden Kolonnen Zwischenräume!
Bei dieser Gelegenheit sei auch noch auf besondere Vorschriften für marschierende Abteilungen hingewiesen. Der § 38 der StVO, schreibt u. a. vor, daß geschlossene marschierende Abteilungen auf Brücken keinen Tritt halten dürfen und Marschmusik auf Brücken untersagt ist. Besonders wichtig in diesem Paragraphen ist die Vorschrift, daß längere Abteilungen in angemessenen Abständen Zwischenräume zum Durchlässen des übrigen Straßenverkehrs freilassen müssen Das ist nur eine billige Verordnung, denn besonders in Großstädten stockte bisher jeder Verkehr, wenn bei größeren Veranstaltungen längere «sen marschierende Abteilungen den Querver- rart stark zum Erlahmen brachten, daß auch andere Straßenzüge in Mitleidenschaft gezogen wurden und sich dadurch neue Quellen für Unfälle austaten. Die Polizei hat durch die vom Reichsführer ff und Chef der Deutschen Polizei mitgezeichnete neue Verordnung die ausdrückliche Anweisung erhalten, in diesem Falle verkehrsregelnd einzugreifen, d. h. die marschierenden Abteilungen zeitweise zu unterbrechen.
Schulklassen sollen nach Möglichkeit die Gehwege benutzen. °
Denkt ott unsere gefiederten Freunde!
NSG. Wenn Schnee und Eis die natürlichen Nahrungsquellen verschließen, kommen die bei uns überwinternden Vögel in große Not. Gerade unter unseren nützlichen und bei der Schädlingsbekämpfung unentbehrlichen Helfern fordert jeder strenge Winter seine Opfer. Es ist nicht die Kälte, sondern der Nahrungsmangel, der vielen Vögeln den Tod bringt.-Zweckmäßige Winterfütterung ist deshalb unbedingt notwendig.
Das ausaelegte Futter muß den Vögeln immer zugänglich sein und darf bei plötzlichem Schneefall nicht verdeckt werden, denn der rasche Stoffwechsel vieler Kleinvögel verlangt ständige Nahrungszufuhr. Während einiger Morgenstunden, in denen Schnee und Glatteis alle Nahrungsquellen verschließen, kgnn der aanze Meisenbestand einer Gegend vernichtet werden.
Die Maßnahmen zur Durchführung des Vier- sahresplanes, die einen Ersatz ausländischer Erzeugnisse durch einheimische notwendig machen und ein sorgfältiges Haushalten selbst mit den Abfällen von Tisch und Küche fordern, machen uns bei der Winterfütterung die restlose Verwertung und Ausnutzung des Futters für die Vögel zur Pflicht. Die Fütterungsgeräte müssen gegen Feuchtigkeit so ab- ' geschirmt sein,-daß das ausgelegte Futter nicht verderben kann. Mit den ölhaltigen Sämereien, insbesondere mit Hanfsamen und Sonnenblumenkernen, die wir bei der Fütterung unserer nützlichen Meisen nicht entbehren können, ist besonders sparsam umzugehen. Dieses Futter reiche man nur in spatzensicheren Fütterungsgeräten, damit es ausschließlich den Meisen zugute'kommt.
Auch Fische dürfen nicht gequältwerden.
Lpd. Zur Weihnachts- und Silvesterzeit werden alljährlich besonders viele Fische, vor allem Karpfen, verzehrt. Da immer noch Quälereien von Fischen vorkommen, ist es erforderlich, die Volksgenossen auf die gesetzlichen Bestimmungen, die für das gesamte Reichsgebiet gelten, erneut aufmerksam zu machen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Abgabe an die Käufer die Fische zu betäuben und sofort zu schlachten. Die Betäubung hat durch einen wuchtigen Schlag auf den Kopf oberhalb der Augen (Kopfschlag) mit einem geeigneten, genügend schweren, harten Gegenstand zu geschehen, sofern nicht ein zuverlässig wirkender elektrischer Fischbetäubungsapparat benutzt wird. Sogleich nach der Betäubung hat die Blutentziehung mittels Querschnitt durch den Hals bis auf die Wirbelsäule zu erfolgen. Die Abgabe lebender Fische darf im Kleinoerkauf nur dann statt finden, wenn der Käufer einen für die Beförderung lebender Fische geeigneten Behälter mit genügendem Wasservorrat mit sich führt und die Fische auch so aufbewahrt, daß jede Quälerei vermieden wird. Für das Schlachten im Haushalt gelten die gleichen Vorschriften. Zuwiderhandlungen gegen die Reichsoerordnung über das Schlachten und Aufbewahren von lebenden Fischen und ajiberen kaltblütigen Tieren werden nach dem Reichstierschutzgesetz bestraft. Auch jede andere Quälerei von Fischen, z. B. das Abschuppen noch lebender Fische, ist strafbar.
Elternabend
der Oeffentlichen Handelslehranstalt.
Die große Turnhalle und die Galerie waren bis guf den letzten Platz besetzt, als am gestrigen Dienstag Direktor Dr. Kruse die Eltern und Schüler zu dem Elternabend der Oeffentlichen Handelslehranstalt willkommen hieß. Ein gemeinsames Lied und ein Dorspruch leiteten zur Ansprache des Schulrats Nebeling über, der auf den Sinn eines Elternabends einging und darauf hinwies, daß wir uns nicht damit begnügen können, zusammengekommen zu sein, sondern daß das deutsche Volk in allen feinen Teilen zusammenbleiben, zusammenmarschieren müsse.
Nach dem Sieg-Heil auf den Führer und den Liedern der Nation begann der zweite Teil, welcher anmutige Volkstänze und zwei lustige Aufführungen brachten. Einen vorzüglichen Eindruck machten die Hebungen im Bodenturnen. Von der weiteren sportlichen Tätigkeit der Schule zeugte die Siegerehrung der Mannschaft im Fußschlagballspiel, die 2. Landesmeister wurde. Auch die Ausgabe einer größeren Anzahl Grundscheine und eines Leistungsscheines der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ließ einen Einblick in den Sportbetrieb der Schule erkennen. Freudig begrüßt, erschien dann der Nikolaus (Herr Geiger vom Stadttheater). Eine lange Kette Helfer mit Säcken folgte. 15 lange Seiten wußte er von Lehrern und Schülern zu berichten. Große Heiterkeit löste zum Schluß das Auspacken der kleinen Scherzgeschenke aus, mit denen jeder bedacht wurde. Um 22 Uhr war der in jeder Hin- z sicht vorbildliche Elternabend zu Ende.
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** D i e neue Baufluchtlinie im unteren Seltersweg und die zugehörige Orts- fatzung liegen vom 28. Dezember bis zum 12. Januar beim Hoch- und Tiefbauamt zur Einsichtnahme offen.
** Eine Aenderung der Badezeiten während der Feiertage bringt heute das Städtische Volksbad zur öffentlichen Kenntnis. Besonders fei darauf hingewiesen, daß am Mittwoch nächster Woche, 29. Dezember, auch ^)ie Schwimmhalle (Familienbad) für das Publikum geöffnet ist. Die Bade- lustigen mögen in ihrem eigenen Interesse die Bekanntmachung sorgsam beachten.
** Das Finanzamt Gießen macht darauf aufmerksam, daß sich die Zuständigkeit der Bezirke vom 22. Dezember 1937 ab nicht mehr nach der alphabetischen Namensfolge der Steuerpflichtigen, sondern nach Straßen und Hausnummern regelt. Bei allen Eingaben und Einzahlungen ist stets die Steuernummer, sowie die Straße und die Hausnummer anzugeben.
** Zahlungsanmahnung. Die Stadtkasse Gießen mahnt die am 15. Dezember fällig gewesene Nachzahlung für die Gewerbesteuer 1937 zur umgehenden Zahlung an.
Rundfunkprogramm
Donnerstag, 23. Dezember.
6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkon- Zert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Ein froher Morgengruß aus der Westmark. (Koblenzer Unterhaltungsorchester.) 9.45: Hausfrau, hör zu! 11.40: Deutsche Scholle: Kommen wir mit unseren wirtschaftseigenen Futtermitteln in diesem Winter
aus? 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. (Fortsetzung.) 14: Nachrichten. 14.10: „Morgen, Kinder, wird's was geben!" 15: Volk und Wirtschaft: Unsere Kolonien — früher und heute. HI. Was braucht Südwest? 15.15: Für unsere Kinder: Hoseweck und Bobbe. Eine lustige Spiel- und Reimstunde von altem Gebäck und alten Liedchen. 16: Nachmittagskonzert. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Nachrichten. 19.10: Heitere Äbendmusik. 21.15: Stille Nacht — Heilige Nacht. Eine Funkfolge. 22: Nachrichten. 22.20: Worüber man in Amerika spricht. 22.30: Volks- und Unterhaltungsmusik. 24 bis 1.10:
Nachtmusik. Große Mefte Nr. 3 in f=moll von Anton Bruckner.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Mittwoch, den 22. Dezember.
Gießen. Stadlkirche. 20 Uhr: Abendandacht. — Zohanneskirche. 15.30: Weihnachtsfeier der Kinderkirche der Lukasgemeinde; Pfr. Bechtolsheimer.
Wirtschaft.
Di' Maul- und Klauenseuche.
ZdR. Die Maul und Klauenseuche hat sich in Hessen weiter auf die Gemeinden Schafhausen (Kreis Älzey), Wixhausen (Kreis Darmstadt), Dieburg, Eckartshausen (Kreis Büdingen), Gernsheim, Crumstadt, Biebesheim und Wolfskehlen, alle Kreis Groß-Gerau, Selzen (Kreis Oppenheim), Offstein (Kreis Worms), Heppenheim a. d. Wiese (Kreis Worin-) und Gimbsheim (Kreis Worms) ausgedehnt, wo je ein Gehöft befallen wurde. Da die Krankheitsfälle in Oberhilpersheim (Kreis Oppenheim) erloschen sind, herrscht die Seuche nunmehr in 76 hessischen Gemeinden in 13 verschiedenen Kreisen.
Im Regie rungsbezirk Wiesbaden ift je ein Gehöft hi den Gemeinden Erbenhevn (Stadtkreis Wiesbaden), Münster und Eddersheim (Main-Taunuskreis) und Frankfurt a. M.-Praun- heim (Stadtkreis Frankfurt) von der Maul- und Klauenseuche befallen. Sie herrscht dort nunmehr in sechs Gemeinden drei verschiedener Kreise.
Anleihestock-Steuergutscheine.
DHD. Die Anleihestock-Steuergutscheine können voraussichtlich erst in einigen Wochen ausgegeben werden. Um den Gesellschaften zu ermöglichen, den Erlös aus den Steuergutscheinen ihren Gesellschaftern schon jetzt zusammen mit der Dividende auszuzahlen, hat der Reichs- und preußische Wirt- schastsminister durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zur Veröffentlichung kommende Verfügung bestimmt, daß Gesellschaften, deren ordentliche Mitgliederversammlung vor der ersten Notierung der Anleihestock-Steuergutfcheine an der Berliner Börse oder innerhalb der ersten 13 Tage danach statt« findet, im Falle der Üebernahme der Steuergutscheine den Gesellschaftern dafür einen Kurs von 82,5 v. H. zu vergüten haben.
Rhein-Mainische Börse.
Mllagsbörse: Ueberwiegend freundlich.
Frankfurt a. M., 21. Dez. Die Börse hatte auch hallte nur sehr kleines Geschäft. Bei freundlicher Grundtendenz ergaben sich bei nicht ganz einheitlicher Kursentwicklung am Aktienmarkt meist leichte Erhöhungen. Es lagen einige kleine Kaufaufträge vor, während Abgaben nur wenig vorgenommen wurden. Die durchschnittlichen Schwankungen nach beiden Seiten bewegten sich um etwa 0,25 bis 0,50 v. H. Im ganzen blieb die Unternehmungslust vor den Feiertagen jedoch überaus gering. Fest und etwas lebhafter lagen auf Dividendenerörterungen AG. für Verkehrswesen mit 131,65 (130). Kleine Käufe erfolgten ferner am Maschinenmarkt, an dem besonders BMW. 1,25 v. H. auf 146 anzogen, Daimler, Moenus und Rheinmetall sowie Demag gewannen bis 0,50 v. H. Elektro- und Montanpapiere hatten vorwiegend Abbröckelungen bis 0,50 v. H., doch konnten später z. T. kleine Besserungen eintreten, so bei Mannesmann auf 113,75 nach 113,50 (114) und bei Lahmeyer auf 125,50 (125,75). Chemische Papiere ließen ebenfalls leicht nach, JG.-Farben 153,50 (153,75), Scheideanstalt 252 (252,50), Deutsche Erdöl 140,50 (140,75). Etwas fester lagen noch Reichsbank mit 205 (204,25), ferner nannte man Aschaffenburger Zellstoff etwa 2,50 höher mit 141,40 (139).
Am Rentenmarkt war das Geschäft weiterhin sehr klein. Es zeigte sich jedoch vielfach kleine Nachfrage. Reichsbahn-VA. 130,65 (130,50). Im Freiverkehr Kommunal - Umschuldung 94,70 bis 94,75 (94,65), Städte-Altbesitz uno. 134, Zinsoer- gütungsscheine 96,70. Am Pfandbriefmarkt bröckelten Liquidationswerte teilweise bis 0,13 v. H. ab, Goldpfandbriefe und Kommunal-Obligationen blieben unverändert, Franks. Hyp. wurden mit 50 v. H. rationiert. Stadtanleihen zeigten nur geringe Abweichungen. Industrie-Obligationen wichen nach beiden Seiten bis 0,25 v. H. ab. Schutzgebietsanleihen lagen 5 Pfg. höher mit 11,75. Reichsaltbesitz kamen später mit 129,65 (129,60) zur Notiz.
Im Verlaufe blieb das Geschäft zwar eng begrenzt, die Haltung war aber weiterhin recht freundlich, so daß die Kurse ttotz des geringen Geschäfts voll behauptet blieben. Etwas höher lagen JG.- Farben mit 154 nach 153,50. Die erst später zur Noti; gekommenen Papiere zogen überwiegend 0,50 bis 1 v. H. an. Darüber hinaus erhöhten sich u. a. Jul. Berger auf 154,50 (144), Südd. Zucker auf 215 (213), nach Pause niedriger lagen Akkumulatoren mit 223 (224,50). Am Einheitsmarkt notierten Gebr. Adt nach mehrtägiger Geldstreichung mit 67,50 (62,50 am 14.12.).
Der Frei verkehr war bei unveränderten Kursen nahezu ohne Geschäft. Tagesgeld wurde auf 2,50 (2,75) v. H. ermäßigt.
Adendbörse still.
Obwohl für die Abendbörse nennenswerte Aufträge aus dem Publikum nicht eingelaufen waren und sich demzufolge das Geschäft in engen Grenzen bewegte, war die Grundsttmmung weiterhin durchaus freundlich. Die Mehrzahl der Kurse kam allerdings ohne Umsatz zur Notiz, lagen aber vorwiegend unverändert. Je 1 v. H. höher notierten MAN. mit 127 (126) und Deutsche Linoleum mit 162,50, andererseits ließen Bemberg um 0,75 v. H. auf 139 nach. Leichte Erhöhungen zeigten noch Deutsche Erdöl mit 141 (140,50), Bekula mit 170 (169,50), Buderus mit 118 (117,75), Elektr. Liefe- rungen mit 131 (130,75), während sich Feinmech. Setter auf 98 (98,50) und Rheinstahl auf 140,25 (140,50) ermäßigten. Die Farben-Aktie lag mit 153,90 (154) behauptet, ebenso u. a. BMW. mit 146, Südd. Zucker mit 215, Verein. Stahl mit 112, Mannesmann mit 113,75, VDM. mit 166,65, Demag mit 140,50, Eßlinger Maschinen mit 115, Gesfürel mit 143,25 und Scheideanstalt mit 252. Großbankaktien notierten bei kleinsten Umsätzen wie mittags. An den Anleihemärkten war es sehr still. 4,50 v.H. Krupp 99,75, 6 v. H. IG. Farben 129,50, 4,50 v. H. Stadt Wiesbaden nach Pause 98,50 (98,65). Kommunal-Umschuldung, nannte man mit unverändert 94,70.
Frankfurter Schlachtvlehniarkt.
Frankfurt a. M., 21. Dez. Auftrieb: Großvieh 2368 (gegen 2047 am 16. Dez.), darunter 261 (241) Ochsen, 166 (243) Bullen, 662 (1171) Kühe, 279 (392) Färsen. Kälber 2350 (in der Vorwoche zusammen 2049), Hümmel und Schafe 142 (317), Schweine 3868 (zusammen 4461). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RM.: Ochsen al 42 bis 45 (42 bis 45), b) 38 bis 41 (38 bis 41), c) 35 bis 36 (36); Bullen a) 40 bis 43 (42 bis 43), b) 37 bis 39 (35 bis 39), c) 34 (34),
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