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Kundgebung deutscher Technik im Zeichen des Vierjahresplanes

Am Sonntag 14. Februar, 10 Uhr, findet in der Aula der Ludwigs-Universität zu Gießen eine Kundgebung des Amtes für Technik in der Kreis­leitung Wetterau der NSDAP, statt. Der Vor­tragende wird durch Lichtbilder und Filmvorfüh­rungen von der großen technischen Messe in Leipzig berichten.

Jeder deutsche Volksgenosse ist am Gelingen des Aufbauwerks des Führers interessiert. Dieser Vor­trag wird jedem zeigen, wie die Industrie arbeitet, um den Vierjahresplan zu verwirklichen. Eine groß­artige Schau deutscher Qualitätsarbeit, der Aufbau der Technischen Messe in Leipzig, Maschinen in vollem Betrieb, Neukonstruktionen auf allen Ge­bieten der Technik, werden in sonst nicht zu sehen­der Eindringlichkeit im Film zu sehen sein. Werk­zeugmaschinen aller Art, Webstühle, Spitzenklöppeln mit Maschinen, elektrotechnische Maschinen, Hoch­spannungsisolatoren und Apparate für 200 OOO Volt, elektrisches Schweißen und Glühen, Elektrizi­tät zum Kochen, Braten, Backen, zur Warmwasser-

des Uebereigners, dann muß außerdem noch ein Leih-, Miet­oder Derwahrungsverhältnis ver­einbart werden. Beim Uebereig- nungsvertrag werden von Laien vielfach wesentliche Punkte über­sehen, deshalb soll man ihn im­mer schriftlich unter Zuziehung eines Anwaltes abschließen. Wird der rechtswirksam über­eignete Gegenstand von einem anderen Gläubiger des Ueber­eigners gepfändet, so kann der neue Eigentümer die Freigabe verlangen und gegebenenfalls auf Freigabe klagen. Soll ein zum eingebrachten Gut gehörender Gegenstand übereignet werden, dann ist die Zustimmung beider Ehegatten erforderlich. S. Siche­rung.

Überempfindlichkeit s. Allergie. Ubergangskleidung, Kleidung für Frühling und Herbst muß dem starken Temperaturwechsel ange­paßt sein. Es ist besser, sich warm zu halten, als zu leicht anzu­ziehen. Am besten hilft man sich mit Stricksachen, die jederzeit ab­gelegt werden können, sowie mit leichten Übergangsmänteln.

Überkochen von Milch verhin­dert man durch ständiges Um­rühren oder durch Bestreichen des inneren Topfrandes mit Fett, überlandzenlralen, Anlagen, von denen aus größere Gebiete mit Elektrizität versorgt werden.

Übermangansaures Kali, schwar­ze, grünschimmernde Metalle, die Wasser dunkelpurpurrot färben, Manganoerbindung, die keimtö­tend wirkt. Schwache Lösung be­nutzt man zum Abwaschen nicht

Anzeigen für Bauvorhaben gemäß der vierten An­ordnung zur Durchführung des Vierjahresplans über die Sicherstellung der Arbeitskräfte und des Bedarfs an Baustoffen für staats- und wirtschafts­politisch bedeutsame Bauvorhaben vom 7. Novem­ber 1936 gibt mir Veranlassung, erneut auf die Be­stimmungen aufmerksam zu machen.

Anzeigepflichtig sind vom 1. Dezember 1936 ab alle privaten Bauvorhaben, bei denen die Lohn­summe 5000 Mark oder die Gesamtkostcnsumme 12 500 Mark übersteigt. Ferner alle öffentlichen Bauvorhaben, deren Lohnsumme über 25 000 Mark oder Gesamtkostensumme 63 000 Mark beträgt.

Die Anzeigen sind unter Verwendung des bei den Arbeitsämtern erhältlichen amtlichen Vor­druckes in doppelter Ausfertigung innerhalb drei Monaten vor Baubeginn, spätestens je­doch vier Wochen vorher von dem Bauherrn oder der Bauverwaltung an das für die Baustelle örtlich zuständige Arbeitsamt zu richten.

Erweiterte Schullandheim - Erziehung in Hessen.

Lpd. Die Schullandheim-Erziehung hat sich auch im Jahre 1936 in den hessischen Schulen in erfreu­lichem Maße weiterentwickelt. Die wertvollen Erfah­rungen und Beobachtungen stärkten durchweg die Absicht und den Entschluß, diesen notwendigen und wesentlichen Teil der Schulerziehung auch im kom­menden Schuljahr zu erhalten und zu vervollkomm­nen. Von der zuständigen Stelle werden daher alle hessischen Schulen ersucht, durch entsprechende und rechtzeitige Maßnahmen die Schullandheim - Auf­enthalte 'zu sichern und mit Verantwortungsfreude an die Durchführung heranzugehen. Insbesondere werden die Volksschulen auf die von einer Anzahl

Land- und Stadtschulen bereits durchgeführten Schullandheim-Aufenthalte hingewiesen mit der Er­wartung, daß auch hier ein weiterer Ausbau dieses wesentlichen Bestandteils nationalsozialistischer Schulerziehung sich vollziehen wird.

Wieder em 500-Mark-Gewinn in der Winterhilfe-Lotterie

Amtsgericht Gießen.

Die M. L., jetzt wohnhaft in Groß-Rambin, mar ourch Strafbefehl wegen Vergehens gegen _ das Milchgesetz zu einer Geldstrafe von fünfzig Mark, evtl, zehn Tage Gefängnis, verurteilt wor­den. Sie hatte Rahm von 60 Liter Milch abge- schöpst und diese Milch dann als Vollmilch der Molkerei abgekiefert. In der gestrigen, auf den Einspruch hin stattgefundenen Verhandlung konnte ihr eine vorsätzliche Handlung nicht nachgewiesen werden. Die Handlungsweise der Angeklagten stellte sich aber als Fahrlässigkeit dar. Das Gericht verurteilte sie daher wegen fahrlässiger Zuwider­handlung gegen das Milchgesetz zu einer G e l d - strafe oon zwanzig Mark, evtl, vier Tagen Hast. Außerdem wurden ihr die Kosten des Ver­fahrens auferlegt.

Die H. Sch. aus Gießen war durch Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Reichsjugendwohl­fahrtsgesetz zu einer Gefängnis st rafe von zwei Monaten verurteilt worden. Sie hatte ihre minderjährige, in Fürsorgeerziehung befind­liche Tochter vorsätzlich der Fürsorgeerziehung zu entziehen versucht. Die Jugendliche war aus der Fürsorgeanstalt entwichen, die. Angeklagte hatte sie in ihrer Mahnung ausgenommen und sie durch Rat und Tat vor einer weiteren Verbringung in ein Erziehungsheim zu schützen versucht. Nach der gest­rigen Hauptoerhandlung erschien dem Gericht die Tat in einem viel milderen Lichte. Es setzte daher die Strafe auf einen Monat Gefängnis herunter.

ganz frischen Fleisches, verdor­benes Fleisch kann dadurch jedoch nicht gerettet werden. Ferner wäscht man mit der Lösung Eis­schränke aus, die Geruch ange­nommen haben und benutz: sie als desinfizierendes Muno- wasier.

Überschuhe, Stoff- oder Gummi­schuhe, die man bei schlechtem Wetter über der eigentlichen Fußbekleidung trägt. Stoffüber­schuhe eignen sich für den Winter, da sie gleichzeitig den Fuß warm halten. Nach Gebrauch stopft man Überschuhe mit Papier aus, damit sie ihre Form behalten. Übersichtigkeit ist eine Form der Sehstörung (L dort). Der Augapfel ist zu kurz gebaut, so daß sich die Lichtstrahlen erst hin­ter der Netzhaut zu einem Bild vereinigen. Ausgleich durch Kon­vexgläser. 93o,I. auch Sehstörun­gen.

Übertragen einer Zeichnung, das Durchpausen des Musters auf Unterlagen wie Seide, Wolle. Leinen. Auf den Stoss legt man das Kopierpapier und darauf das auf dünnem Zeichenpapier ge­zeichnete Muster und zieht die Linien mit einem zugespitzten Hölzchen nach.

llberwellen. andere Bezeichnung für Abbrühen, das Übergießen von Nahrungsmitteln wie Kohl,' Spinat usw. mit kochendem Was­ser.

überwintern von Topfblumen kommt meist für sommerblühen- de, ausdauernde Pflanzen in Frage, z. B. Balkon- und Fen­sterbrettpflanzen. Sie werden in luftige jedoch frostsichere. Helle

Kirchliche Woche 1 der Luihergemeinde 20 Uhr Kapelle d. Alten Friedhofs Hauptvastor D. Fannasck, Berlin

3. Abend:

Freitag, den 12. Februar 1937:

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Heute folgende Kurse:

Allgemeine Körperschule, Lyzeum, Dammstraße 26. Nur für Mitarbeiter der DAF. 18.15 bis 19.15 Uhr. Offener Kursus 20.30 bis 21.45 Uhr.

Schwimmen für Männer und Frauen ge­meinsam Volksbad, Seltersweg, 20.30 bis 21.30 Uhr und 21.30 bis 22.30 Uhr.

Reiten Männer und Frauen gemeinsam Universitäts-Reitinstitut, Brandplatz, 20 bis 21 Uhr.

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Bezirkssparkasse ausbezahlt.

V^rkehrsunfaU in derMarburqerStrahe

Gestern abend nach Einbruch der Dunkelheit er­eignete sich in der Marburger Straße ein Unfall, der schwerste Folgen nach sich ziehen konnte. Ein Personenkraftwagen aus Mainz, von zwei Hand­lungsreisenden besetzt, fuhr plötzlich auf ein unbe­leuchtetes Pferdefuhrwerk auf, das mit einem Eisen­mast beladen war. Der über den Wagen hinaus­rage: 2 Mast zerstörte beim Anprall den Kühler und beschädigte die Karosserie ganz erheblich. Durch den ersten Aufprall am Kühler wurde die Wucht des Zusammenstoßes glücklicherweise so viel gemin­dert, daß die beiden Insassen mit geringfügigen Ver­letzungen und Hautabschürfungen davonkamen. Nach erster ärztlicher Behandlung konnten sie ihre Reise fortsetzen. Der Wagen mußte abgeschleppt werden und bedarf einer völligen Ueberholung. Die Polizei nahm sofort die notwendigen Ermittlungen über die Schuldfrage auf.

Amt Feierabend.

Vorstellung am 13. Februar im Stadt­theater. Wegen Erkrankung eines Mitgliedes des : Städttheaters bringen wir am Samstag, 13. d. M., nicht das SchauspielWasser für Canitoga", son­dern den Heiteren Tanzabend undDie schöne Galathee", Operette von Suppe. Zu dieser Vorstell- lung sind noch Karten zu 70 und 90 Pf. auf der Kreisdienststelle zu haben.

Wilhelm-Busch-Abend am Freitag, 12. Februar. Am Freitag, 12.2., findet in der Aula der Universität ein Wilhelm-Busch-Abend (mit Lichtbildern) des bekannten Dortragsmeisters Emil Kuehn e statt. Der Goethebund hat uns zu dieser Veranstaltung verbilligte Eintrittskarten zum Preis von 50 Pf. zur Verfügung gestellt, die auf der Kreisdienststelle erhältlich find.

Oie Deutsche Arbeitsfront als Volks- und Leistungsaemeinschaff.

Das in der Ueberfchrift bezeichnete Thema behan­delte auf Einladung von Professor Dr. A u l e r der Kreisobmann der Deutschen Arbeitsfront Pg. Wagner am Donnerstag vor den Studenten des Betriebswirtschaftlichen Seminars der Universität.

Der Vortragende führte aus, daß nach national­sozialistischer Auffassung die Wirtschaft kein Eigen­dasein führen darf, sondern daß sie lediglich die Aufgabe hat, den Bedarf des Volkes zu decken. Die Wirtschaft muß Dienerin des Volkes fein. Der Staat hat deshalb jederzeit das Recht, feine Macht anzuwenden und in die Wirtschaft einzugreifen, wenn sie ihrer Aufgabe nicht gerecht wird. Aller­dings muß das deutsche Volk wegen der ungünstigen klimatischen Verhältnisse und der Tatsache, daß un­ser Boden nur einen Teil der benötigten Rohstoffe hergibt, eine weitaus größere Leistung zur Deckung seines Bedarfes vollbringen, als andere Völker.

Die Deutsche Arbeitsfront ist vom Führer dazu bestellt worden, der Wirtschaft und dem Volke hier­bei zu helfen. Sie sorgt einmal dafür, daß die Ar­beitskraft des Volkes erhalten bleibt, indem sie die Gesundheit und die Schaffensfreude der Volks­genossen schützt und fördert. Zum andern will sie es ermöglichen, daß jeder Volksgenosse auf den­jenigen Arbeitsplatz gestellt wird, auf dem er ver­möge seiner Veranlagung und seiner Neigungen, tatsächlich Höchstleistungen für sein Volk vollbringen kann. Schon die Berufswahl soll nicht willkürlich erfolgen, oder dem Zufall überlassen bleiben. Die Deutsche Arbeitsfront bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der verschiedensten Aemter.

Im Anschluß an den Vortrag entspann sich eine lebhafte Aussprache, die dem Kreisobmann Gele­genheit gab, schwebende Fragen zu klaren.

Bauvorhaben anmeidsn.

Der Vorsitzende des Arbeitsamtes Gießen teilt uns folgendes mit:

Der verspätete Eingang eines großen Teiles von

richtenübermittler, Doppelkolb-enmotore, Dieselmo- tore im Betrieb, Nahrungs- und Genußmittel­maschinen, Baumaschinen und Baustoffmaschinen für die Herstellung von Hohlziegeln und Kunststeinen usw. werden so jedem Volksgenossen in ihrer Be­deutung vor Augen geführt.

In diesem Film wird'das segensreiche Wirken der Maschinen auf allen Gebieten unseres täglichen Lebens sichtbar. Dahinter steht der große Kampf des deutschen Volkes um sein Lebensrecht. Alle Fragen, die uns berühren, die Wehrhaftmachung des deutschen Volkes, Sicherung der Ernährung, Aufbau der einheimischen Rohstoffwirtschaft und die Förderung der Ausfuhr werden auf dieser Kundgebung beantwortet werden.

Der Eintritt ist frei.

Kreisleitung Wetterau der NSDAP., Amt für Technik, in Gemeinschaft mit dem NSBDT./RTA. und der Deutschen Arbeitsfront.

** Sitzung des Pr 0vi nzi a l au s schus- f e s. Am Montag, 15. Februar, 8,30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebaudes zu Gte» ßen, Landgraf-Philipp-Platz 3, eine öffentliche Sitzung des Prooinzialausfchufses statt mit folgen­der Tagesordnung: 1. Klage des Heinrich in Gießen gegen den Bescheid des Kreisamts Gie­ßen vom 5. November 1936 wegen Versagung des Wandergewerbescheins für 1937 Kj. 2. Brach­liegen von Ländereien des Karl Christian Ambron in Nie-der-Wöllftadt: hier: Klage gegen den Poltzet- befehl des Kreisamts Friedberg vom 17. Dezem­ber 1936. 3. Klage des Bezirksfursorgeverban- des Stadt Gießen gegen den Bezirksfursorgever- band Kreis Gießen wegen Erstattung von Auf­wendungen für die Familie des August Schmidt aus Giesi"n.

Gestern abend wurde von einigen Männern Bahnhof ein Glücksmann umlagert, dem der ganze Vorrat an Losen, die er noch im Kasten hatte, ab- aekauft wurde. Unter der stattlichen Anzahl von Losen befanden sich mehrere Drei- und Fünf-Mark- Gewinne; zur großen Ueberraschung und Freude der Losnehmer war aber auch ein 500-Mark-Los dabei. Heute morgen wurde der Gewinn bei der

hohem Blutdruck. Magen-, Darm­störungen, Alterserscheinungen, Stoflwechselbeschwerden, Geschmack- u. geruchlos.

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