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Reiches verliehen. Die Verleihungsurkunde hat folgenden Wortlaut:Sehr geehrter Herr Geheimrat! Zur Vollendung Ihres 90. Lebensjahres spreche ich Ihnen herzlichste Glückwünsche aus. In An­erkennung Ihrer hohen Verdienste um die deutsche Wirtschaft verleihe ich Ihnen hiermit di e h ö ch st e Auszeichnung des Reiches, den Adlerschild mit der Widmung: ,Dem großen deutschen Wirtschaftsführer!^ Mit den besten Wünschen für Ihr weiteres Wohlergehen bin ich mit deutschem Gruß Ihr (gez.) Adolf Hitler."

Oie Schulzeit

der Mädchen-Oberschulen.

Berlin, 7. April. (DNB.) Die Ueberganas- bestimmungen über die Vereinheitlichung des höhe­ren Schulwesens weisen hinsichtlich der Länge der Schulzeit für Mädchen und Jungen Ver­schiedenheiten auf.

Bestimmungen für Mädchen an Mädchenschulen:

Die achtjährige Schulzeit tritt erstmalig für die Oberte'rtianerinnen des Schul­jahres 1 9 3 6/37 in Kraft. Das Versetzungs- zeugnis dieser Obertertianerinnen berechtigt zum Eintritt in die O II der sprachlichen oder hauswirt­schaftlichen Form. Ostern 1 9 4 0 werden sie so­mit nach achtjähriger Schulzeit zur Rei'seprü- fung zugelassen. Die Untersekundanerin- nen des Schuljahres 19 3 6/37, die Ostern 1937 in eine 0II eintreten, machen ebenfalls erst 1 9 4 0 d i e Reifeprüfung. Es gibt im Schuljahr 1937/38 je eine O II für Obertertianerin­nen und eine für Untersekundanerinnen, sowohl in der sprachlichen wie in der hauswirtscbaftlichen Form: beide Formen führen in ^)ret Jahren zur Reifeprüfung. Die Obersekundanerinnen des Schuljahres 19 3 6/37, die Ostern 1937 in eine U I eintreten, machen 1939, nach Be­such der UI und OI die Reifeprüfung. Für die Unter- und Obersekundanerinnen und Unter- primanerinnen des Schuljahres 1936/37 ist somit die Schulzeit noch neunjährig. Da bei den Mädchen kein Mangel an Nachwuchs mit Hochschul­reife vorhanden ist, ist ein vorzeitige Verkürzung der Schulzeit nicht notwendig.

Bestimmungen für Mädchen an Jungenschulen:

Die Mädchen, die im Schuljahr 1936/37 von Ostern bis Herbst 1936 bereits eine UI besucht haben, treten Ostern 1937 in den kombinier- ten Lehrgang der Prima an Jungen­schulen ein. Es ist ihnen aber freigestellt, um eine Wiederholung des Lehrstoffes zu vermeiden, sich von Ostern bis Herbst 1937 beurlauben zu lasten. Während dieser Zeit können sie eine haus­wirtschaftliche Schulung durchmachen. Bei Nachweis einer solchen Schulung ist ihnen im Ok­tober 1937 der Wiedereintritt in d i e Prima und die Zulassung zur Reifeprüfung zu Ostern 19 3 8 gestattet.

Die Obersekundanerinnen des Schul­jahres 1936/37, die Ostern 1937 ebenfalls in die Prima der Jungenschule eintreten, können wohl zu Ostern 1938 zur Reifeprüfung zugelassen werden, das Reifezeugnis ist ihnen aber e r st O st e r n 1939 auszuhändigen bei Nachweis einer erfolgreichen einjährigen hauswirtschaft­lichen Schulung. Diese Regelung ist getroffen worden, damit die Mädchen an Jungenschulen hin­sichtlich der Dauer der Schulzeit den Mädchen an Mädchenschulen gleichgestellt sind. Die Zahl der Mädchen in der Oberstufe von Jungenschulen fällt zahlenmäßig gegenüber den Mädchen an Mädchen­schulen kaum ins Gewicht.

Reichsminister Hilft in Athen.

Besuch der deutschen Schule.

Athen, 7. April. (DNB.) Reichsminister Rust besuchte die deutsche Schule. Oberstudiendirek­tor Professor Romain empfing den Minister, der die Schule eingehend besichtigte und auch den Un­terricht besuchte. Dabei achtete er besonders auf die schwierige Eingewöhnung der griechischen Kinder in die deutsche Unterrichtssprache, deren rascher Fortschritt um so bemerkenswerter ist, als mit der deutschen Sprache zugleich die deutsche Schrift er­lernt werden muß. Auf der Terrasse nahm die Hitler-Jugend Aufstellung. Der Minister be­grüßte die deutschen Jungen und Mädel und über­brachte ihnen die Grüße der Heimat und die Grüße des Führers. Die Schule hat 400 Schüler und unterrichtet außerdem 385 Erwachsene in Abendkursen. Sie hat 16 hauptamtliche und 12 nebenamtliche, hauptsächlich griechische Lehrkräfte.

In dem Kasino am Badestrand von G l y f a n d a bei Athen gab die Deutsch-Griechische Ge­sellschaft ein Essen zu Ehren von Reichsminister Rust, an dem außer dem deutschen Gesandten Prinz zu Erbach-Schönberg, griechische Gelehrte und Mitglieder der Athener Gesellschaft teilnahmen. Reichsminister Rust erklärte u. a.:Ich bin erst seit einem Tage in Athen, glaube jedoch, schon lange hier zu sein. Wir fühlen uns hier nicht fremd, sondern daheim. Wir alle sind mit Homer, der griechischen Tragödie, und mit Plato sozusagen groß geworden." Der Vorsitzende der Gesellschaft, Professor Gerulanos, gedachte des anwesenden greifen Professors Doerpfeld, der seine Le­bensarbeit dem hohen Olympia-Ideal gewidmet habe. Tief sei die Dankbarkeit des Griechenvolkes für die Verkündung des Führers und Reichskanz­lers über die Aufnahme der Ausgrabungen in Olympia. Am Abend gab der griechische Erziehungs­minister Georgacopulos ein Festessen.

Reform des wirtschastswissenschastlichen Studiums.

Berlin, 7. April. (DNB.) Der Reichs- und Wis­senschaftsminister hat das wirtschaftswissenschaftliche Studium auf folgende Universitäten und Hochschulen beschränkt: Universität und Wirtschaftshochschule Berlin, die Universitäten Breslau, Erlangen, Frankfurt a. M., Freiburg, Göttingen, Halle, Hamburg, Heidelberg, Jena, Kiel, Köln, Universität und Handelshochschule Königsberg, Universität und Handelshochschule Leipzig, Universi­tät und TH. München, Universität Münster, Hinden­burg-Hochschule Nürnberg, Universität Rostock und Universität Tübingen. Der wirtschaftswissenschaftliche Unterricht bleibt für die Studierenden der Rechtswissenschaften an allen Univer- s i t ä t e n unberührt. Studierenden der Wirtschafts­wissenschaft bleibt die Möglichkeit, auch an Univer­sitäten mit solch eingeschränktem wirtschaftswissen­schaftlichen Unterricht bis zu zwei Semestern zu studieren. Dagegen sind Diplomprüfungen für Volkswirte, Kaufleute und Handelslehrer nur noch an den genannten Universitäten und Hochschulen möglich.

Gleichzeitig hat der Reichserziehungsminister ein­heitliche Prüfungsordnungen für Diplom-

Die Selbstverwaltung der deutschen Gemeinden.

Reichsinnenminister Or. Frick aus dem Deutschen Gemeindetog.

Berlin, 7. April. (DNB.) Jrn Reichstags­sitzungssaale der Krolloper trat am Mittwochvor­mittag der Deutsche Gemeindetag zu seiner Jahrestagung zusammen. Der Vorsitzende, Reichs­leiter Oberbürgermeister F i e h l e r (München), er­öffnete die Tagung mit einem Gruß an die Ehren­gäste, deren große Zahl beweise, daß der Wert der Selbstverwaltung von allen Seiten hoch eingeschätzt werde.

Ser Reichsminister des Innern Sr. Trick

führte darauf u. a. aus: Seitdem zum letzten Male die Vorstände des Deutschen Gemeindetages hier zusammenkamen, haben wichtige Gesetzgebungs­werke, von denen ich nur die Realsteuer- r e f o r m und das Deutsche Beamtengesetz zu erwähnen brauche, den Einbau der Gemeinden in das Reich weitergeführt. In den Gemeinden selbst haben die stille und zähe Arbeit im Dienste der neuen durch den Vierjahresplan gestellten Auf­gaben und der Kampf um die völlige Wieder- gesundung ihren Fortgang genommen. In der G e - meindeordnung hat sich das Dritte Reich unzweideutig zu dem Gedanken bekannt, daß nicht Zentralisation, Befehlsgewalt einer Stelle bis in die letzten örtlichen Einzelheiten hinein das Kennzeichen unserer neuen Verwaltung sein soll, daß vielmehr in dem deutschen Einheitsstaat der Selbstverwaltung der Gemeinden weiter Raum gelassen werden soll, weil die Selbstverwal­tung benj deutschen Volke nach seiner ganzen Ge­schichte und seiner ganzen Veranlagung wesens­gemäß ist. Wir haben in der deutschen Gemeinde­ordnung eine Derfassungsform für d i e Ge­meinden gefunden, die eine schlagkräftige und zielsichere Verwaltung unter allen Umständen ge­währleistet, eine Verfassungsform, die echter Selbst­verwaltung weiten Raum gibt, wenn die Gemeinde­leiter die in ihr liegenden Möglichkeiten nutzen. Da­gegen sind die Auffassungen für die S e l b st Ver­waltung der Gaue noch nicht einheitlich: ich glaube aber, daß die praktischen Erfahrungen, über die wir gerade durch die Umgestaltung der Pro- vinzialverfassung in Preußen im Jahre 1933 heute bereits verfügen, für die endgültige Lösung eine ausgezeichnete Grundlage bieten.

Es mag auf den ersten Blick wie ein gewisser Widerspruch zu dem Wesen gemeindlicher Selbstver­waltung erscheinen, wenn ich hier die Frage einer gewissen Leistungsgleichheit oder Mindest­leistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeinde­verbände erörtere. Eine Gleichmacherei oder Sche­matisierung, die an diese Wurzeln der Selbstver­waltung greift, würde in mir stets ihren schärfsten Gegner finden. Es wird stets eine gewisse Min - de st grenze geben, die erfüllt werden muß, wenn der Selbstverwaltungsträger seiner Aufgabe gerecht werden will. Kann diese Mindestgrenze von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband nicht mehr eingehalten werden, so fallen im Unterbau des Reiches bestimmte Glieder aus und ein Zustand wird herbeigeführt, der in ernsten Zeiten unerträglich ist. Dr. Frick erklärte, er habe in München bereits be­stimmte Einwohnerzahlen genannt, 60 000 bis 100 000, innerhalb deren der normale deutsche Land­kreis der Zukunft liegen soll. Es werde sich also darum handeln, in einer Reihe Länder größere Landkreise zu schaffen als bisher. Eine derartige Größe der Landkreise sichere auch die Volksnähe der Landkreisverwaltung.

Die Deutsche Gemeindeordnung geht grundsätzlich davon aus, daß jede Gemeinde die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in Ausschließlichkeit erfüllen soll. Es verbleibt aber eine weitere Gruppe von Aufgaben, die ich als zwischengemein d- lich bezeichnen möchte. Es gilt deshalb, für die nachbarliche Gemeinschaftsarbeit der Gemeinden untereinander geeignete Formen zu entwickeln. Dr. Frick erwähnte die Möglichkeit, daß Gemeinden im Wege vertraglicher Abmachungen in Gemeinfchastsbeziehungen treten, z. B. auf dem Gebiet der Gemeindewirtschaft. Bei bestimmten Fällen bleibe nach der derzeitigen Rechtslage nur die Begründung eines Zweckverbandes, der sich dann in den regelmäßigen Ausbau zwischen Gemeinde und Gemeindeverband einschiebe. Dr. Frick erinnerte daran, daß er in München eine ra­dikale Wiederherstellung der Einheit der öffentlichen Verwaltung durch Zusam­menfassung möglichst aller Fachverwaltungen in einer einzigen Behörde als Forderung ausgestellt batte. Selbständig bleibende Sonderverwaltungen müssen in enge Beziehungen zur allgemeinen Ver­waltung gebracht werden, indem sie wenigstens einheitlicher politischer Führung un­terstellt werden. Nur so ist der Ausgleich der In­

teressen der einzelnen Verwaltungszweige möglich. Gerade im Verhältnis der Gemeinden zu den Auf­sichtsbehörden begegnen wir immer wieder Sonder­anforderungen, die auf dem speziellen Gebiet durch­aus berechtigt sein können, der Gesamtlage der Ge­

meinde aber nicht gerecht werden. So findet die von uns geforderte Einheit der örtlichen Vermal- tung erst durch die weitere Forderung der Ein­heit der Verwaltung in der regiona­len Instanz ihre Abrundung und Vollendung."

Die Finanzpolitik der Gemeinden.

Die Reihe der Referate wurde dann fortgesetzt durch den Vorsitzenden des Deutschen Gememde- tages, Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, der erklärte, der gegenwärtige Stand der Ge­meindefinanzen werde im allgemeinen durch aus­geglichene Haushalte gekennzeichnet. Die Zahl der notleidenden Gemeinden, Die aus zentra­len Fonds unterstützt werde, habe sich stark ver­mindert. Wohlfahrtshilfe erhielten von rund 1000 Bezirksfürsorgeverbänden nur noch 28, während 1933 noch 983 Bezirksfürsorgeverbände Wohlfahrts­hilfe bekamen. Der Gesamtschuldenstand der Gemeinden sei trotz der Arbeitsbeschaffungs­maßnahmen durch verstärkte Tilgung z u r ü ck ge­gangen.. Die Sorge um die nachhaltige Siche­rung des Gemeindehaushalts mache die vorsich­tige Haltung gegenüber neuen Aus­gaben verständlich, um so mehr, als ihnen seit 1933 eine Fülle zusätzlicher Ausgaben übertragen wurde. Diese Umstände bedingten ein Festhalten an dem Grundsatz, daß bei Übertragung neuer Auf­gaben auf die Gemeinden ihnen auch zusätzliche Einnahmen zugewiesen werden müssen. Gewiß wirkten sich viele Maßnahmen in der Zukunft auch finanziell günstig aus, die vorerst zum großen Teil allein von den Gemeinden finanziert werden müßten. Dies gelte z. B. auch für die Heimbeschaffung f ü r Die Hitler-Jugend, einer vordring­lichen Aufgabe, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durchgeführt werde. Die Vielfalt der gemeindlichen Ausgaben führe auf anderem Ge­biete zur Abwehr a 1,1 e r Bestrebungen, die Gemeinde etwa als Milchkuh für Son­derwünsche einzelner Interessengruppen zu be­trachten. Die Gemeinden verwalteten die Mittel der Allgemeinheit und Dürften sie nicht für Zwecke pri­vater Organisationen verzetteln. Wenn sich solche Organisationen als notwendig erwiesen, so müßten sie von den von ihnen erfaßten Kreisen s e l b st ge­tragen werden.

Es wäre zu wünschen, daß die Gemeinden in Zukunft wenigstens noch an einer großen Reichssteuer wesentlich beteiligt wür­den. Ob Ersetzung der Bürgersteuer durch ein Zu­schlagsrecht zur Reichseinkommensteuer zweckmäßig sei, müsse dahingestellt bleiben. Im Interesse der Übersichtlichkeit des Gemeindehaushaltes wäre es zu begrüßen, wenn es im Fortschreiten der Reichs­

reform gelänge, zu einem G e f a m t f i n a n z- und L a st e na u s g l e i ch zwischen dem Reich und den einzelnen Gebietskörperschaften zu kommen. Auch ein wirklicher Abbau der Finanzzu­schläge zu den Werktarifen könne nur im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches erfolgen. Bei der engen Verbundenheit zwischen Gemeinden mit Sparkassen und Girozentralen wäre zu wünschen, daß diese Institute wieder aktiv m das Kommunalkreditgeschäst eingeschaltet würden.

Kommunale Energiewirtschaft.

Der geschäftsführende Präsident des Deutschen Gemeindetages Dr. Jeserich ging dann die ein­zelnen Arbeitsgebiete des Deutschen Gemeindetages durch. In wirtschaftlicher Hinsicht interessiere vor allem die Energiewirtschaft. Wie im ein­zelnen auch die Neuordnung der deutschen Energie­wirtschaft (Gas und Elektrizität) erfolgen müsse, die Gemeinden und Gemeindeverbände seien nicht nur als Verteiler, sondern auch als Produ­zenten von Gas und Strom nicht wegzudenken. Einer immer weiteren Zusammenballung von Pro­duktionsstätten stünden schwere technische, soziale und volkswirtschaftliche Gesichtspunkte entgegen. Ge­meinden und Gemeindeoerbände erstrebten eine Senkung ihrer Finanzzuschläge zu den Werktarifen. Ebenso notwendig wie eine Senkung der Tarife erscheine eine Reform dieser Tarife im Sinne wirklicher Absatzförde­rung nicht nur im Haushalt, sondern gerade auch in der I n ö u ft r i e und im mittleren Gewerbe. Durch möglichst enge Zusammenarbeit von Arbeitsfront und Gemeinden werde es mög­lich fein, das Berufsschulwesen so aufzu­bauen, daß es den immer weiter steigenden An­forderungen der deutschen Wirtschaft genügt. Der Gemeindetag habe den Bau von Kleinsied­lungen und Volkswohnungen in jeder Weise gefördert. Bei der Kleinsiedlung wirke sich leider immer noch hemmend das unüberblickbare Gestrüpp gesetzlicher Bestimmungen und der end­lose Instanzenweg aus. Für die Gemeinden gebe es keine Alternative, Eigenheim ober Geschoß- bau. Die Antwort laute: Eigenheim und Ge­schoß b a u.

Finanzmirlschafiliche Voraussetzungen der Reichsresorm.

Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk wies auf die Notwendigkeit der Unter­ordnung der Realsteuerreform unter die leitenden Gesichtspunkte der Reichsfinanz- und Wirtschafts­politik hin, aus denen sich u. a. ergebe, daß keine Senkung des gesamten Steuerauf­kommens eintreten dürfe, aber die Frage nach einer besseren Verlagerung der Steuerlast zu lösen war. Diesem Ziel diene ein einheitliches Grund- und Gewerbesteuerrecht für das ganze Reich. Das bedeutsamste Stück Vorarbeit für die Reichsreform fei die Vereinheitlichung des Realsteuerrechts und die Erhebung der Gemeinden zu alleinigen Steuergläubigern. Eine verstärkte Her­anziehung der Gemeinden bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben sei erforderlich. Es komme nicht in Frage, daß der den Ländern entstehende Ausfall einfach durch einen entsprechenden Abstrich an den Anteilen der Gemeinden an den Reichs­steuerüberweisungen ausgeglichen werde. Es wird vielmehr eine Neuregelung der Vertei­lung der Aufgaben und Lasten zwischen Ländern und Gemeinden zu treffen fein. Bei der Aufgaben- und Lastenverteilung wird auf die Ver­schiedenheiten in der Finanz- und Vermögenslage der einzelnen Gemeinden Rücksicht genommen wer­den. Es ist in Aussicht genommen, den Kreisen eine Lastenausgleichsfunktion für die kreisangehörigen Gemeinden zuzuweisen. Gleichwohl werde ein Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden nicht zu entbehren sein, und zwar sowohl in der Form des speziellen

LastenausgleiHs auf einzelnen Verwaltungsgebie­ten als auch in der Form der Finanzzuweisungen nach einem sozialen Schlüssel. Diese Ausgleichsmaß­nahmen werden indessen nicht zu einer völligen An­gleichung der Gemeindefinanzen aneinander führen; ein solches Ergebnis wäre auch unerwünscht, da die einzelne Gemeinde nicht der Verantwortung einer eigenen sparsamen Finanzwirtschaft enthoben werden soll. An Hand einiger Beispiele wies der Minister auf die besonderen Schwierig­keiten hin durch die sehr unterschiedliche Anspannung der Realsteuern und der Bürger st euer in den einzelnen Gemeinden. .

Lanorat Ludwig (Saalfeld) sprach dann über: Ausgaben der deutschen Landkreise." Der Land­kreis ist der Bezirk im Verwaltungsaufbau, in dem sich die lebendige Berührung zwischen Staatsgewalt und Volk vollzieht und in dem auch der Berührungspunkt zwischen Staats­und Selbstverwaltung liegt. Beide zur gegenseiti­gen Ergänzung und Befruchtung miteinander zu vereinen, ist die große, dem Landkreis gestellte staatspolitische Aufgabe. Die Wichtigkeit dieser Auf­gaben erfordert, daß auch im Landkreis alle Kräfte der Selbstverwaltung lebendig gemacht werden. Das führt zu der Forderung, daß der Landkreis feine Ausgaben durch eigene Organe und in eigener Verantwortung löst. Ausgehend von den Erfahrungen mit dem bisherigen Kreis­verfassungsrecht entwickelte Landrat Ludwig die Fragen, die eine neue Kreisverfassung hier zu lösen hat.

Volkswirte, Diplomkaufleute und Diplomhandels­lehrer erlassen. Bis zum 30. September 1938 steht es den Kandidaten frei, sich nach der bisherigen oder nach der neuen Ordnung prüfen zu lassen.

Führer des politischen Katholizismus vor dem Volksgerichtshof.

Der Zusammenarbeit mit kommunistischen Hetzern angeklagt.

Berlin, 7. April. (DNB.) Vor dem Volks­gerichtshof begann ein voraussichtlich mehrere Wo­chen dauernder Prozeß gegen sieben An- geklagte, der aufschlußreiche Enthüllungen brin­gen wird über die geheime Zusammenarbeit zwischen katholischen Priestern und kommunistischem Treiben zur Verwirk­lichung der von der ehemaligen KPD. erstrebten katholisch-kommunistischen Einheits­front. Dem 34jährigen Kaplan Josef Rosfaint aus Düsseldorf wird vorgeworfen, daß er sich als Betreuer der DüsseldorferSturmschar" des katho­lischen Jungmänneroerbandes in Gemeinschaft mit Funktionären des kommunistischen Jugendverban­des, die eine Wiederaufrichtung dieser aufgelösten Organisation erstrebten, besonders rege für diese hochverräterischen Ziele eingesetzt hat. Ihm hat der 32jährige Franz S t e b e r aus Matgendorf (Meck­lenburg) alsReichsführer" der Sturmschar zur Seite gestanden. Ferner der 36jährige Kaplan Karl Kremer aus Remfcheidt. Nach dem Ergebnis der Voruntersuchung hat der Generalsekretär des Ka­tholischen Jungmännerverbandes Deutschlands, der 46jährige Kaplan Jakob Clemens aus Düssel­dorf, der geistliche Vorgesetzte Rossains, dessen hoch­verräterische Betätigung in voller Kenntnis ihrer

staatsfeindlichen Ziele geduldet. Der 33jährige Mit­angeklagte Peter Himmes aus Düsseldorf hat von einem kommunistischen Funktionär eine hoch­verräterische Druckschrift eiitgegengenommen. Ein weiterer Lieferant von Hetzschriften war der 33- jährige Hermann Jülich aus Düsseldorf. Rossaint hat einen kommunistischen Funktionär Schwip ° p ert nach seiner Flucht nach Holland im Novem­ber 1935 mit Geld unterstützt, ihn gewarnt und mit politischen Informationen versehen. Für die Be­weisaufnahme sind 27 Zeugen und ein auswärti­ger Sachverständiger geladen.

Oie Sonderstellung der Deutschen in Güdwest.

Anfragen im Kapstadter Parlament.

London, 7. April. (DNB.) Im südafrikanischen Parlament kam es zu einem lebhaften Wortwechsel zwischen dem Oppositionsführer Dr. SDlalan und dem Ministerpräsidenten General H e r tz o g über die Maßnahmen der Unionsregierung gegen das Deutschtum in Südwestafrika. Dr. Malan er­klärte, es wäre besser gewesen, wenn die Regierung in ihren Bemühungen, ein harmonisches Ver­hältnis in Südwest aufrechtzuerhalten, ver­söhnlicher gewesen wäre. Die einzige Lösung der Probleme in Südwest könne auf dem Wege freundschaftlicher Zusammenarbeit mit Deutschland erzielt werden. General H e r tz o g erwiderte, daß die Unionsregierung bem deutschen Bevölkerungsteil in Südwest stets äußerst freund­schaftlich gegenübergestanden habe. So habe man z. B. der deutschen Sprache die Gleichberechtigung mit Englisch und Afrikanisch gegeben. Etwas Un­

heilvolles, das nicht zu der glücklichen und befrie­digenden Entwicklung des Friedens beitrage, sei jedoch in das Verwaltungsleben von Südwest her­eingebracht worden. Das deutsche Element habe Maßnahmen wie die Einschüchterung früherer Deut­scher eingeführt, die Staatsangehörige der Union ge­worden seien. Die Regierung könne einen solchen Zu st and nicht mehr länger dulden. Sie sei gezwun­gen worden, energische Maßnahmen zu ergreifen. Die Regierung werde jedoch ihr Möglichstes tun, stets in freundschaftlicher Weise gegenüber dem deut­schen Bevölkerungsteil zu handeln. Er bedauere, daß der deutsche Gesandte ihm die deutsche Protest­note ausgehändigt und es für nötig erachtet habe, sie zu veröffentlichen.

Unterschlagene Millionen in den Schatzkammern" de« Gpls.-Henkers.

Moskau, 7. April. (DNB.) Nachrichten über riesige Unterschlagungen des verhafteten ehemaligen GPU.-Henkers Jagoda werden amtlich nicht mehr bestritten. Gleich nach der Verhaftung wurden in der pompösen !ciUa und in den Diensträumen des Juden Herschl Jehuda Haussuchungen durchgeführt. Sie haben Bargeld in Höhe von einigenMil- lionen Rubeln, ferner größere Beträge in Gold und ausländischen Devisen sowie zahlreiche Wertgegenstände zutage gefordert. Der Jude Jehuda sammelte Millionen, und in den sowjetrussi­schen Elendsgebieten lauert der Hungertod. Die Sowjets erklären, es sei der Beweis erbracht, daß Jagoda aus der Sowjetunion über Mandschukuo und Japan habe fliehen wollen. Im Keller dieses seltsamenArbeiterführers" hat man nicht weniger als 700 große Flaschen französischen Cham­pagners gefunden.