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sicherte. Sein Freundschaftangebot erscheint um so fragwürdiger, als er im selben Atemzuge die Mit­arbeit Deutschlands zur Förderung seiner eigensüch­tigen Ziele dienenden politischen Kampfmatznahme interpretiert: der Eingliederung der alten deutschen Kolonie Südwestafrika in d i e Union. Wir erinnern General Hertzvg an die Erklärung des Führers und Reichskanzlers oom 30. Januar 1937, daß d e r A n s p r u ch Deutsch­lands a u f seine sämtlichenehemaligen Kolonien besteht. Damit ist die Angelegenheit für uns geklärt. Die Ausnahmeverordnung gegen das Deutschtum in Südwest stellt in diesem Lichte eine Maßnahme dar, die einem Schritt auf dem Wege zu einer kalten Annexion gefährlich ähnlich sieht.

Was die wichtige Sprachenfrage betrifft, so haben die Versuche, ein freundschaftliches Zu­sammenleben zwischen dem deutschen und dem süd­afrikanischen Beoölkerungsteil in Südwest zu sichern, zu dem K a p st ä d t e r Abkommen von 1932 geführt, dessen Voraussetzung die Gleichberech­tigung für die deutsche Sprache bildete. Dieses Versprechen ist von Südafrika nicht eingehal- t e n worden, obwohl der Vertreter der Unions­regierung vor der Mandatskommission des Völker­bundes in Genf feierlich versichert hatte, daß die Unionsregierung die Anerkennung der deutschen Sprache als dritte Amtssprache in wohlwollende Erwägung ziehen werde. General Hertzvg hat später immer die Ausrede herangezogen, daß die Unions­regierung keinen Beschluß fassen könne, ehe nicht der Landesrat als Vertretung der Bevölke­rung von Südwestafrika sich darüber schlüssig ge­worden sei. Dies war aber nicht möglich, da infolge der diskriminierenden Gesetzgebung seitens der Mandatsregierung und der Verwaltung von Süd­westafrika den Südafrikanern im Landes­rat eine klare Majorität gesichert wurde. Der Landesrat besteht z. T. aus Mitgliedern, die vom Administrator von Südwestafrika berufen werden. Das Wahlrecht zum Landesrat erwerben außerdem Engländer und Südwestafrikaner schon nach ein­jährigem Aufenthalt im Lande, deutscheReichs- angehörige nur, wenn sie nach fünfjährigem Aufenthalt sich naturalisieren lassen. Die Anerkennung der deutschen Sprache als gleichbe­rechtigt mit der englischen und südafrikanischen stellt heute noch eine der vielen unerfüllten

Forderungen der deutschen Bevölkerung von Südwestafrika dar, die nahezu die Hälfte der gesamten Bevölkerung ausmacht. Wenn General Hertzvg sich die Mühe machen wollte, persönlich in Südwestafrika nach dem Rechten zu sehen, so würde er zweifellos feststellen können, daß die nicht- gleichberechtigte deutsche Sprache im Verkehr dort vorherrscht.

Gegen die deutschenprivatschulen

Finanzielle Aushöhlung

der kulturellen Selbstverwaltung.

Pretoria, 3. Mai. (DRB.) Die Srflärungen des Premierministers Hertzvg, daß die Süd­afrikanische Union dem Deutschtum im Mandats- gebiet Südwestafrikaimmer eine freund­schaftliche Sympathie entgegengebracht habe", erfahren durch eine neue Gewaltmaß­nahme des Administrators Dr. Conradie eine eigenartige Beleuchtung: Der neue Etat für Süd- westafrika hat den Zuschuß für die deut­schen Privatschulen gestrichen. Dabei war der Zuschuß für 1936/37 schon gegenüber den Vor­jahren verringert worden. Die fadenscheinige Begründung Conradies mit Sparsamkeit fafin nicht maßgebend gewesen fein. Die Zahl der deutschen Schüler beträgt durchschnittlich 245. Für einen Schüler der Regierungsschulen werden etwa 15 Pfwid ausgegeben. Wenn nun die deutschen Privat­schulen von der Regierung übernommen werden müssen, ist ein Zuschuß von 6375 Pfund statt der bisherigen 2 0 0 0 Pfund aufzu- brinaen. Gleichzeitig mit der Ablehnung des Zu­schusses hat Conradie die Uebernahme der deutschen Privvtschulen und ihre Weiter­führung als Regitzrungsschulen angeboten. Dieses durchsichtige Manöver kennzeichnet der Deutsch-Afrikaner , indem er schreibt: Richt Spar­samkeit, sondern die Hoffnung, den letzten Re st kultureller Selb st Verwaltung durch finanziellen Druck unseren Händen entwin­de n zu können, ist die Triebfeder dieses Angebots. Wir sollen aus unseren Schulen h i n a u s g e w o r - f e n werden, erhalten aber als Gegenleistung die gütige Erlaubnis, weiterhin unsere Gebäude zur Verfügung stellen zu können."

Leistungskampf deutscher Betriebe.

Vier Leistungsabzeichen der Deutschen Arbeitsfront.

B e r ' i n , 4. Mai. (DRB.) Reichsoraanisations- leiter Dr. Ley hat, wie derVölkische Beobachter" berichtet, eine Anordnung erlassen, in der es u. a. heißt: Der Nationalsozialismus hat in den Mittel­punkt des Wirtschaftsdenkens den Arbeitsbe- griff gestellt. Vorbildlich ist heute deshalb nicht mehr der Betrieb, der lediglich den größten Gewinn zu verzeichnen hat, sondern jener, der aus der Basis gesunder wirtschaftlicher Ver­hältnisse eine Menschenbetreuung durchführt, die dem Volke das wertvoll st e e r - hält, was ihm gegeben ist: die Arbeits­kraft. In ihr liegen Größe und Macht eines Vol­kes begründet. Sie zu erhalten und zu steigern, ist erste Pflicht der nationalsozialistischen Bewegung, vornehmste Aufgabe aber auch der Betriebe, deren Existenz und Leistungsfähigkeit bestimmt wird von der Größe der Arbeitskraft und dem Grade der Ar­beitsfähigkeiten.

Jene Betriebe, die diese Grundsätze durch vorbild­liche Berufserziehung, Gesundheitsführung, Heim­stätten und Wohnungen,Kraft durch Freude" prak­tische Gestalt annehmen lassen, sind Pioniere der na­tionalsozialistischen Zielsetzung im Arbeitsleben.

In Anerkennung der völkischen Verdienste für diese Leistungen stifte ich am Nationalfeiertage des deutschen Volkes Leistungsabzeichen für

1. vorbildliche Berufserziehung (bereits seit

1. Mai 1936);

2. vorbildliche Sorge um die Vvlksgesund- h e i t;

3. vorbildliche Heimstätten und Woh­nungen;

4. vorbildliche Förderung von ,Kraft durch Freude".

Selbstverständlich ist, daß diese Leistungsabzeichen nur verliehen werden, wenn die Betriebsge­meinschaft vorbildlich ist. Die Erkenntnis von der unlösbaren Verbundenheit aller im Betriebe Schaffenden ist das Kernstück nationalsozialistischer Arbeitspolitik und damit einer nationalsozialistischen Sozial- und Wirtschaftspolitik. Nach dem Willen des Füyrers werden daher Betriebe, die zur Betriebs­und Leistungsgemeinschaft, d. h. zu einer Zelle der Volksgemeinschaft zusammengewachsen sind, in der Betriebsführer und Gefolgschaft als Soldaten der Arbeit, als Arbeitsbeauftragte des deutschen Volkes in einer Front stehen und Gesamtleistungen voll­bringen, die imstande sind, dem deutschen Volke bei seinem Kampf um Leben und Raum zu helfen, durch die Auszeichnung alsnationalsozialistischer Muster­betrieb" geehrt. Die Bewerbung um den Vor­schlag zum nationalsozialistischen Musterbetrieb wird durchgeführt alsL e i st u n g s k a m pf d e r d e u t - s ch e n Betriebe".

Die Teilnahme an diesem Betriebswettkampf ist für die NSDAP, und die Deutsche Arbeitsfront ein Gradmesser dafür, wieweit sich jeder deutsche Be­trieb aus innerer Verpflichtung gegenüber Führer und Volk in die vorderste Front des Nationalsozia­lismus stellt und die Ziele des Führers an seinem Platz und unter Ausnutzung seiner Möglichkeiten zu seinen eigenen Zielemmacht.

Die Bewerbung eines Betriebes um die Auszeich­nung wird durch einen Antrag des Betriebs­führers beim Gauobmann der Deutschen Ar­beitsfront eingeleitet. Dem Antrag ist eine ein­gehende Begründung beizufügen, die darlegt, in­wieweit in dem Betrieb der Gedanke der national­sozialistischen Betriebsgemeinschaft verwirklicht ist und auf Grund welcher Leistungen und Tatsachen (Leistungsabzeichen) der Betrieb würdig erscheint der Auszeichnung alsnationalsozialisti­scher Musterbetrieb". Nichtarische Betriebe sind ausgeschlossen. Auf Grund der Meldungen er­folgt die Ueb er Prüfung des Betriebes durch den Gauobmann der DAF. Auf Grund der Gesamt­überprüfung schlägt der Gauobmann die ihm geeig­net erscheinenden Betriebe dem Gauleiter der NSDAP, zur Auszeichnung vor. Der Gauleiter ver­leiht dem Betriebe dasG a u d i p l o m für her­vorragende fieiftunge n". Die Auszeichnung erfolgt vor der Gauarbeitskammer am 1. Mai. Der Reichsorganisationsleiter schlägt aus der Reihe dieser ausgezeichneten Betriebe dem Führer Betriebe zur Auszeichnung alsnationalsozialistischer M u st e r b e t r i e b" vor. Die Auszeichnung durch den Führer erfolgt am Nationalfeiertag des deut­schen Volkes vor der Reichsarbeitskammer.

praktische Volksverbundenheit.

Beamte des Reichspropaganda­ministeriums gehen in die Betriebe.

Berlin, 3. Mai. (DNB.) Die Nationalsozia­listische Deutsche Arbeiterpartei ist eine Volksbe­wegung und der nattonalsozialistische Staat ein wahrer Volksstaat. Partei und Staat haben nie vergessen, daß sie das Volk repräsentieren. Die nationalsozialistische Bewegung hat in Deutsch­land zum erstenmal den Grundsatz verwirklicht: freie Bahn dem Tüchtigen! Zum ersten­mal sind Hunderte und Tausende von Männern, die aus den ärmsten Schichten des Volkes kommen, auf Grund eigener Tüchtigkeit und Leistung zu den höchsten Stellen der Partei und des Staates auf- geftiegen. So kommt in Deutschland die Füh­rung aus dem Volk und ist mit ihm unlösbar verbunden.

Im Zeichen dieser Volksverbundenheit steht eine grundsätzliche Maßnahme, die Reichsminister Dr. Goebbels in diesen Tagen für d i e leiten­den Männer aus seinem Aufgabenbe­reich getroffen hat. In Würdigung des Grund­satzes, daß, wer befehlen will, auch ge­horchen können muß, und wer das Volk füh­ren will, niemals vergessen darf, wie es dem ein­zelnen Volksgenossen zumute ist, was er denkt und fühlt, hat Reichsminister Dr. Goebbels angeordnet, daß die höheren Beamten und Leiter der Geschäfts st ellen des Propaganda­mini st e r i u m s , die Hauptamts- und Amtsleiter der Reichspropaaandaleitung der Natio­nalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, die leiten­den Männer des Rundfunks, des Films und der sonstigen Aufgabenbereiche der Reichskulturkam­mer nacheinander je 2 Monate als Hilfs­arbeiter in Betrieben aller Art tätig fein werden.

Am 5. werden die ersten 14, darunter xmei Ministerialräte, zwei Regierungsräte, sieben Lan­desstellenleiter, je ein führender Mann des Rund? funks und der Filmkammer sowie ein Hauptamts­leiter der Reichspropagandaleitung den Arbeitsplatz am Schreibtisch mit dem als Arbeiter in einem gro­ßen Betrieb vertauschen. Als neue Tätigkeit ist vor­gesehen, sie als Hilfsarbeiter einer Zeitungs­packerei, in einer Spinnerei, in einer Fabrik, in einer Buchdruckerei, auf einer großen Werft, in einer Tapetenfabrik, in einem Gummiwerk, als Arbeiter auf einer Braunkohlengrube, als Landarbeiter bei Bauern und auf großen Gütern, als Ver­käufer in einer Buchhandlung und als Hilfs­monteur in einem großen Elektrowerk zu be­schäftigen.

Anfang Juli wird erneut eine größere Gruppe von Mitarbeitern des Reichspropagandaministers in die Betriebe hinausziehen, um in den verschiedensten Stel­lungen, sei es als Autobahnarbeiter, oder als Hilfs­monteur, als Steinklopfer oder als Ziegelttäger, als Kohlentrimmer auf Seeschiffen ober als Landarbei- ter zu schaffen. Die betreffenden Beamten müssen in der fraglichen Zeit von ihrem Arbeitslohn leben und genießen in ihrer Tätiakeit keinerlei Vorteile. Ihre Bewährung in dieser Art der Volks­verbundenheit ist maßgeblich mit bei späterer Über­tragung größerer politischer Aufgaben und bei Be- föröerungen.

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Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. April 1937 gültig.