Einschulung der angeblich polnischen Kinder in die deutschen Schulen noch nicht erledigt sei.
*
Die Bank von Frankreich, die am 3. August 1937 eine Diskontermäßigung um 1 v. H. auf 4 v. H. oornahm, hat den Diskontsatz weiter um
auf 3% v. H. ermäßigt. ♦
Der Zustand des tschechoslowakischen Altpräsidenten M a s a r y k hat sich leicht gebessert. Infolgedessen ist Ministerpräsident 2)r. Hodza wieder nach Prag zurückaekehrt, Staatspräsident Dr. B e - n e s ch hat seine Reise in die Slowakei verschoben.
Der tschechoslowakische Gesandte in Portugal, das bekanntlich die Beziehungen zur Tschechoslowakei abgebrochen hatte, hat am Donnerstag Lissabon verlassen. Gesandter Fiedler hat sich zunächst nach St. Juan - de - Luz (Südfrankreich) begehen.
Aus aller Welt.
Der Begründer der modernen Olympischen Spiele gestorben.
Der Begründer der modernen Olympischen Spiele, Baron Pierre de Coubertin, ist in Genf im Alter von 75 Jahren plötzlich gestorben. Er wurde bei einem Spaziergang im Parc de la Grange von einem Schlaganfall betroffen, der seinem Leben nach einigen Minuten ein Ende machte. Die Leiche wurde in der Kapelle des Friedhofes vvm Plainpalais aufgebahrt. Baron de Coubertin hatte im vorigen Jahr seinen Wohnsitz von Lausanne nach Genf verlegt, um die Vorbereitungen zu den Berliner Olympischen Spielen besser verfolgen zu können. Sein schwankender Gesundheitszustand hatte ihn schon damals verhindert, der Einladung nach Berlin Folge zu leisten.
Der Leibarzt des Mikado besuchte Frankfurt a. 2tt.
Der Leibarzt Seiner Majestät des Kaisers von Japan, Professor Dr. Makoto Takahashi, weilte in Frankfurt. Nach der Begrüßung im Kurfürstenzimmer des Römers, Eintragung in das Goldene Buch und Besichtigung des Römers, besuchte Professor Takahashi das Städtische Krankenhaus, die ärztliche Untersuchungsstelle für Berufsschüler und die Dietrich-Eckart-Schule, wo der Gast die Schulkinderspeisung kennenlernte. Regstes Interesse bekundete er für die rasse- und erbbiologischen Maßnahmen. Heber alle diese Dinge wird er dem Kaiser eingehend berichten und auch den Austausch von Professoren und den verstärkten Besuch von Japanern in Frankfurt am Main anregen.
Folgen kindlichen Skreichholzspielens.
Durch die Unvorsichtigkeit eines neun Jahre alten Knaben entstand in Schöneseiffen im Kreis Schleiden (Rheinprooinz) ein Großfeuer, durch das 2 3 Personen obdachlos .wurden. Der Junge hatte leichtsinnigerweise mit Streichhölzern gespielt, wobei eines auf den Heuboden fiel. Im Nu standen die großen Heu- und Getreideoorräte in Flammen. Dem Feuer fielen vier Wohnhäuser, vier Scheunen und mehrere Wirtschaftsgebäude, außerdem die Getreideernte von 23 Morgen, 85 Wagen Heu, zwei Schweine, sowie Hühner zum Opfer. Der Schaden wird airf 100 000 Mark geschätzt.
Die Daldbrände in Südfrankreich.
Wie man in Bordeaux erzählt, soll ein Bauer im Bezirk von Bordeaux im Wald einen geheimnisvollen Motorradfahrer getroffen haben, der erschreckt die Flucht ergriff. Der Bauer habe den Ort untersucht und neun sorgfältig a n - gelegte Brandherde entdeckt. Die Polizei glaube, hier vor den verbrecherischen Machenschaften einer organisierten Bande zu stehen, zumal kein Tag vergeht, ohne daß nicht von irgendeiner Stelle des Departements eine Brandstelle gemeldet wird. Es sind bereits Halbwüchsige unter dem Verdacht der Brandstiftung festgenommen worden. Der Waldbrand in der Gegend von Ales hat rund 200 Hektar Eichenbestand vernichtet, der Waldbrand in der Gegend von Generac etwa 10 Hektar Olivenhaine. Bei St. Geniös de Magloires stehen ebenfalls 50 Hektar Wald in Flammen.
Kinderlähmung auch in Chikago.
Die in den nordamerikanischen Zentralstaaten sowie im Staate Ontario in Kanada epidemieartig auftretende Kinderlähmung hatte in Chikago zur Folge, daß die Schulferien, die in dieser Woche zu Ende gehen sollten, auf unbestimmte Zeit verlängert wurden. 42 Schwimmbänder wurden wegen Ansteckungsgefahr geschlossen. Seit Juni sind in Chikago 727 Erkrankungen zu verzeichnen; 29 davon verliefen tödlich. Die Epidemie wird als die schlimmste seit 20 Jahren bezeichnet.
Oer Raubüberfatt auf die Sparkasse in Bergen.
Der jugendliche Täler als unzurechnungsfähig in eine Heilanstatt gebracht.
Frankfurt a. M., 2. Sept. (Lpd.) Der mißglückte Rauboerfuch in der Bergener Nebenstelle der Kreissparkasse Hana u am Vormittag des 25. März hatte damals großes Aufsehen erregt.Kurz nach 9 Uhr stand im Kassenraum der Sparkasse ein junger Mensch, dessen Gesicht durch ein Taschentuch unkenntlich gemacht war, und rief den vier Beamten zu: „Hände hoch, Geld heraus!" Dabei versuchte er, die Beamten durch zwei vorgehaltene Revolver in Schach zu halten. Der Vorsteher der Nebenstelle ließ sich aber nicht bluffen, sondern fragte den Burschen: „Was, Geld willst du haben?" Als dieser als Antwort eine der Waffen auf den Leiter richtete, warf sich der Beamte zu Boden, um, von den Zahltischen gedeckt, zur Tür kriechen und den Räuber von hinten fassen zu können. Als sich der Beamte vor der Tür etwas aufrichtete, um an den Türgriff zu fassen, schoß der Räuber. Die Kugel ging dem Beamten dicht am Kopf vorbei und schlug in die Tür ein. Hierauf verließ der Räuber den Raum und flüchtete auf seinem Rad, nachdem er einen Revolver weggeworfen hatte. Die Polizei nahm sofort in Begleitung des Sparkassenleiters in einem Kraftwagen die Verfolgung auf und holte den Burschen am Bischofsheimer Wald ein. Der Verfolgte konnte wohl noch in eine Schneise eilen, mußte dann aber seine Flucht aufgeben, da er in einen Tümpel geraten war. Dort warf er seinen zweiten Revolver fort und wurde von der Polizei festgenommen. Der Täter entpuppte sich als ein siebzehnjähriger Angestellter aus Fechenheim.
Er stand jetzt unter der Anklage des versuchten Raubüberfalles vor dem Jugend-Schöffengericht, wo er die Tat zu gab, ohne eine stichhaltige Erklärung dafür anführen zu können. Der junge Mensch stammt aus einer rechtschaffenen Familie und hat die Schule bis zur Untersekunda besucht. Er war dann als Lehrling bei einer Firma eingetreten und hatte sich 60 Mark gespart, so daß also kein erkennbarer Grund vorlag, um eine so ungeheuerliche Tat zu begehen. Dor dem Untersuchungsrichter hatte er angegeben, daß er viele Kriminalbücher gelesen hätte. Von dem erwarteten Raub habe er sich ein Motorrad kaufen wollen. Seinem Verteidiger und dem ärztlichen Sachverständigen, der ihn auf seinen Geisteszustand untersucht hatte, erzählte der Bursche, daß es sein lang gehegter Wunsch war, Kriminalschriftsteller zu werden, und daß er den Raubversuch unternommen habe, um eine recht realistische Darstellung geben zu können, denn seine bisherigen literarischen Erzeugnisse seien von den Zeitungen immer zurückgesandt worden.
Nach dem vom Gerichtsarzt erstatteten Gutachten ist der erblich belastete Angeklagte für seine Tat nicht verantwortlich, denn er leidet an Schizophrenie und ihm steht daher der Schutz des § 51 StGB. zu. In einer Anstalt sei jedoch seine völlige Heilung von der Krankheit möglich, so daß er nach einigen Jahren als völlig wiederhergestellt ein brauchbares Mitglied der menschlichen Gesellschaft werden könne.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschloß das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in eine Heilanstalt.
3um Tode des französischen Journalisten Boston.
LPD. Frankfurt a. M., 2. Sept. Die Justizpressestelle Frankfurt a. M. teilt mit: Wie vor einigen Tagen amtlich bekanntgegeben wurde, ist der französische Journalist Michel B o ss an, der sich als Verfechter der deutsch-französischen Verständigung große Verdienste erworben hat, in der Nacht zum 26. August 1937 auf der Reichsauto, bahn Frankfurt—Darmstadt an der Ausfahrt Frankfurt-Süd bei einem Zusammenstoß mit einem Lastkraftwagen ums Leben gekommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main bestätigen, daß den Fahrer des Lastkraftwagens keinerlei Verschulden an dem bedauerlichen Unglück trifft. B o s s a n fuhr mit einer Geschwindigkeit von 90 bis 100 Kilometerstunden und rannte in dieser Geschwindigkeit von hinten auf den beleuchteten Anhänger des langsam fahrenden Lastzuges auf.
Das Eichhörnchen im Friseurladen.
Lpd. Bad-Nauheim, 2. Sept. Als gestern nachmittag ein Eichhörnchen auf seinem Spaziergang unter den Bäumen des Bad-Nauheimer Kurparks von einem Hund verfolgt wurde, flüchtete das Tierchen über die Straße in einen offenstehen- den Friseurladen. Die Köpfe der Herren, die gerade durch die Hand des Meisters eine Verschönerung bekamen, fuhren erstaunt herum, als da plötzlich ein braunes Etwas an ihnen vorbei a u f den Spiegeltisch sprang, einige Flaschen herunterwarf und an der Wand hinauflief. Man fing den seltenen Gast ein und schenkte ihm wieder seine Freiheit.
Bomben auf friedliche Städie und Menschen!
Die Welt ist vom Teufel der Luftrüstung gepackt. In allen Staaten wird die Luftwaffe ins Unermeßliche verstärkt. Bombenflugzeuge stehen in mächtigen Geschwadern zum Angriff auf die Stätten der Zivilbevölkerung bereit. In Spanien, in China, im Wa- ziristan fallen Bomben auf friedliche Städte und Menschen und bringen Tod, Not und Verzweiflung.
Nichts belegt eindringlicher die Notwendigkeit eines wohlorganisierten zivilen Luftschutzes als die Ereignisse der letzten Wochen, Monate und Jahre. Wenn erst einmal die Bomben fallen, ist es zu spät, Selbstschutzmaßnahmen vorzubereiten. Deshalb sollte kein Volksgenosse eine Gelegenheit Vorbeigehen lassen, einen Beitrag zu leisten zum Aufbau des zivilen Luftschutzes.
Eine einmalige Möglichkeit, mit einer kleinen Opferspende die gemeinnützigen Bestrebungen des Reichsluftschutzbundes zu unterstützen, bietet die Luftschutz-Lotterie, die mit Genehmigung des Reichsinnenministers und des Reichsschatzmeisters der NSDAP, aufgelegt wurde. 0,50 Mark kostet ein Einzellos, 1,— Mark ein Doppellos. Der Reinertrag kommt dem Luftschutz zugute. Ueberbies hat jeder Käufer Aussicht auf einen Gewinn, denn weit über 75 000 Gewinne mit zusammen 200 000 Mark werden ausgeschüttet.
Die Ziehung ist am 11. September. Nur wenige Lose sind noch bei den Dienststellen Ides Reichsluftschutzbundes, den Amtsträgern und allen durch Plakate gekennzeichneten Geschäften vorhanden.
Wetterbericht
des RelcbsMeiterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.
Die über Nordeuropa hinwegführende Wirbeltätigkeit schwächt sich ab. Ihr Einfluß erstreckt sich bis in die Küstengebiete der Nordsee, während das übrige Deutschland im Zufuhrbereich subtropischer Warmluft liegt und Schönwetter hat. Irgendwie nennenswerte Störungen desselben sind für unser Gebiet vorerst auch unwahrscheinlich.
Aussichten für Samstag: Stellenweise Frühnebel, sonst meist heiter und trocken, tagsüber warm, Winde aus vorwiegend südlicher Richtung.
Aussichten für Sonntag: Voraussichtlich Fortdauer des Schönwetters.
Lufttemperaturen am 2. September: mittags 27,3 Grad Celsius, abends 17,2 Grad; am 3. September: morgens 16,1 Grad. Maximum 27,5 Grad, Minimum heute nacht 13,2 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 2. September: abends 21,6 Grad; am 3. September: morgens 18,3 Grad. — Sonnenscheindauer 9,1 Stunden.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen- Theodor Kümmel D 21. VII. 37: 9076. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange. K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis RM.2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf mehr. Einzeloerkaujs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf.» mit der
Illustrierten 5 Pf mehr.
I Zur Zett iff Preisliste Nr 3 vom 1 Juni 1935 aültig.
auf dem Neuen Friedhof. — Zahlreiche
Beteiligung erbeten.
5681°
Kameradschaft ehemaliger 116er
Am 1. September ist unser treuer Kamerad
Willi Zimmer
Bahnhofstraße 12
aus dem Leben geschieden. BeerdigungSamstag, den 4 Septem ber. 11.30Uhr,
Altersvereinigung 1875 — 1925
Unser 2. Vorsitzender
Herr Wilhelm Zimmer ist am 1. September 1937 von uns gegangen. — Die Beerdigung findet am Samstag, dem 4. September, vormittags V2I2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. —Um zahlreiche Beteiligung bittet der Vorstand.
5683 D
Bekanntmachung.
Der Herr Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung Abt. IX (Bauverwaltung) hat mit Verfügung vom 25. Juni 1937 Nr. IX 14 434 den oben- bezeichneten Bebauungsplan und die dazu gehörige Ortsbausatzung genehmigt.
Der Plan sowohl wie die Ortsbausatzung liegen bei dem Städtischen Hoch- und Tiefbauamt während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Gießen, den 1. September 1937.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.
Ortsbausahung
für das Gebiet zwischen der Eisenbahn Gießen— Fulda, dem Alten Steinbacher Weg und dem Alten Friedhof.
Nach vorausgegangener Beratung mit den Rats- Herren wird mit Genehmigung des Reichsstatthalters — Landesregierung — vom 25. Juni 1937 zu Nr. IX 14 434 auf Grund des § 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 der Reichsverordnungen über die Regelung der Bebauung vom 15. Februar 1936 (RGBl. I S. 104) und über Baugestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938), der Art. 2, 9, 29, 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. IV. 1881 und der §§ 3—5. 7, 9, 18 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung vom 1. II. 1882 folgende Ortsbausatzung erlassen.
§ 1.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.
Gewerbebetriebe, die unter § 16 der RGO. fallen, oder die durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Staub, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Anwohner herbeiführen, sind
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Gießen, den 1. September 1937.
5679C
Der Oberbürgermeister. I.D.: gez. Dr. Hamm.
§ 3.
Zu Artikel 59 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
Für die Bebauung wird die offene zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben. In den einzelnen Gebäuden ist auf jedem Stockwerk nur eine Wohnung zulässig. Mehr als zwei selbständige Wohnungen dürfen in einem Gebäude nicht errichtet werden.
Die Dächer der Wohngebäude sind als Walmdächer zu gestalten.
grundsätzlich verboten. Gewerbebetriebe, die nicht unter dieses Verbot fallen, können auf besonderen Antrag genehmigt werden.
§ 2.
Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
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5675 D
§ 4.
Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
Die Langseite der Hauptgebäude und die First- linien der Dächer sollen in der Richtung der Baufluchtlinien liegen. Bei Eckgrundstücken wird die Stellung des Hauses durch das Städtische Hoch- und Tiefbauamt angegeben.
Die Entfernung der Gebäude von der Nachbargrenze hat mindestens 4 m zu betragen. Dieser Zwischenraum darf nicht durch Treppen, Erker und dergleichen verringert werden. Die Errichtung von Kraftwagenschuppen ist bereits im Zusammenhang mit der Entwurfsbearbeitung des Wohngebäudes festzulegen.
§ 5.
Zu Artikel 9 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 18 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
Die Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen. Pergolen, Lauben, Gestelle und ähnliche Zierbauten bedürfen der besonderen Genehmigung. Vorgärten von Eckgrundstücken dürfen nur bis zur Höhe der Einfriedigung bepflanzt werden.
Die Einfriedigungen gegen Straßen, Verbindungs- roege und öffentliche Plätze sind gegenseittg einheit- ttch zu gestalten und dürfen nicht höher als 1,20 m über Bürgersteighinterkante sein.
§ 6.
3u 2IrtiteI 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
Die Ausnutzungsziffer der Grundstücke durch die Bebauung darf nicht mehr als 7io und bei Eckgrundstücken nicht mehr als 710 betragen.
Die Gebäude müssen in ihren Grundrissen und Ansichten allseitig durchgebildet und architektonisch einwandfrei sein.
§ 7.
Vorstehende Ortsbausatzuna tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
In dem Gebiet dürfen, abgesehen anlagen (Stallgebäuden und Kraftwc nur Gebäude errichtet werden, die ausschließlich zum Wohnen dienen. Außerdem können Gebäude zu-
Tüchtige, junge
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gelassen werden, die der Bildung, der Erholung, der Krankenpflege oder öffentlichen Versorgungsbetrieben dienen. Doppelhäuser und Wohnhausgruppen sind nicht zugelassen. Die Erbauung von Seiten- und Hintergebäuden zu Wohnzwecken ist untersagt. Für andere Zwecke bedarf sie der besonderen Genehmigung.
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