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Einschulung der angeblich polnischen Kinder in die deutschen Schulen noch nicht erledigt sei.

*

Die Bank von Frankreich, die am 3. Au­gust 1937 eine Diskontermäßigung um 1 v. H. auf 4 v. H. oornahm, hat den Diskontsatz weiter um

auf 3% v. H. ermäßigt.

Der Zustand des tschechoslowakischen Altpräsiden­ten M a s a r y k hat sich leicht gebessert. Infolge­dessen ist Ministerpräsident 2)r. Hodza wieder nach Prag zurückaekehrt, Staatspräsident Dr. B e - n e s ch hat seine Reise in die Slowakei verschoben.

Der tschechoslowakische Gesandte in Portugal, das bekanntlich die Beziehungen zur Tschechoslowakei abgebrochen hatte, hat am Don­nerstag Lissabon verlassen. Gesandter Fied­ler hat sich zunächst nach St. Juan - de - Luz (Süd­frankreich) begehen.

Aus aller Welt.

Der Begründer der modernen Olympischen Spiele gestorben.

Der Begründer der modernen Olympischen Spiele, Baron Pierre de Coubertin, ist in Genf im Alter von 75 Jahren plötzlich gestorben. Er wurde bei einem Spaziergang im Parc de la Grange von einem Schlaganfall betroffen, der seinem Leben nach einigen Minuten ein Ende machte. Die Leiche wurde in der Kapelle des Fried­hofes vvm Plainpalais aufgebahrt. Baron de Cou­bertin hatte im vorigen Jahr seinen Wohnsitz von Lausanne nach Genf verlegt, um die Vorbereitun­gen zu den Berliner Olympischen Spielen besser verfolgen zu können. Sein schwankender Gesund­heitszustand hatte ihn schon damals verhindert, der Einladung nach Berlin Folge zu leisten.

Der Leibarzt des Mikado besuchte Frankfurt a. 2tt.

Der Leibarzt Seiner Majestät des Kaisers von Japan, Professor Dr. Makoto Takahashi, weilte in Frankfurt. Nach der Begrüßung im Kur­fürstenzimmer des Römers, Eintragung in das Goldene Buch und Besichtigung des Römers, be­suchte Professor Takahashi das Städtische Kranken­haus, die ärztliche Untersuchungsstelle für Berufs­schüler und die Dietrich-Eckart-Schule, wo der Gast die Schulkinderspeisung kennenlernte. Regstes Inter­esse bekundete er für die rasse- und erbbiologischen Maßnahmen. Heber alle diese Dinge wird er dem Kaiser eingehend berichten und auch den Aus­tausch von Professoren und den verstärkten Besuch von Japanern in Frankfurt am Main an­regen.

Folgen kindlichen Skreichholzspielens.

Durch die Unvorsichtigkeit eines neun Jahre alten Knaben entstand in Schöneseiffen im Kreis Schlei­den (Rheinprooinz) ein Großfeuer, durch das 2 3 Personen obdachlos .wurden. Der Junge hatte leichtsinnigerweise mit Streichhölzern gespielt, wobei eines auf den Heuboden fiel. Im Nu standen die großen Heu- und Getreideoorräte in Flammen. Dem Feuer fielen vier Wohn­häuser, vier Scheunen und mehrere Wirtschafts­gebäude, außerdem die Getreideernte von 23 Morgen, 85 Wagen Heu, zwei Schweine, sowie Hühner zum Opfer. Der Schaden wird airf 100 000 Mark geschätzt.

Die Daldbrände in Südfrankreich.

Wie man in Bordeaux erzählt, soll ein Bauer im Bezirk von Bordeaux im Wald einen geheimnis­vollen Motorradfahrer getroffen haben, der erschreckt die Flucht ergriff. Der Bauer habe den Ort untersucht und neun sorgfältig a n - gelegte Brandherde entdeckt. Die Polizei glaube, hier vor den verbrecherischen Machenschaf­ten einer organisierten Bande zu stehen, zumal kein Tag vergeht, ohne daß nicht von irgend­einer Stelle des Departements eine Brandstelle ge­meldet wird. Es sind bereits Halbwüchsige unter dem Verdacht der Brandstiftung festgenommen wor­den. Der Waldbrand in der Gegend von Ales hat rund 200 Hektar Eichenbestand vernichtet, der Wald­brand in der Gegend von Generac etwa 10 Hektar Olivenhaine. Bei St. Geniös de Magloires stehen ebenfalls 50 Hektar Wald in Flammen.

Kinderlähmung auch in Chikago.

Die in den nordamerikanischen Zentralstaaten so­wie im Staate Ontario in Kanada epidemieartig auftretende Kinderlähmung hatte in Chikago zur Folge, daß die Schulferien, die in dieser Woche zu Ende gehen sollten, auf unbestimmte Zeit verlängert wurden. 42 Schwimmbänder wur­den wegen Ansteckungsgefahr geschlossen. Seit Juni sind in Chikago 727 Erkrankungen zu verzeichnen; 29 davon verliefen tödlich. Die Epidemie wird als die schlimmste seit 20 Jahren bezeichnet.

Oer Raubüberfatt auf die Sparkasse in Bergen.

Der jugendliche Täler als unzurechnungsfähig in eine Heilanstatt gebracht.

Frankfurt a. M., 2. Sept. (Lpd.) Der miß­glückte Rauboerfuch in der Bergener Nebenstelle der Kreissparkasse Ha­na u am Vormittag des 25. März hatte damals großes Aufsehen erregt.Kurz nach 9 Uhr stand im Kassenraum der Sparkasse ein junger Mensch, des­sen Gesicht durch ein Taschentuch unkenntlich ge­macht war, und rief den vier Beamten zu:Hände hoch, Geld heraus!" Dabei versuchte er, die Be­amten durch zwei vorgehaltene Revolver in Schach zu halten. Der Vorsteher der Nebenstelle ließ sich aber nicht bluffen, sondern fragte den Burschen: Was, Geld willst du haben?" Als dieser als Ant­wort eine der Waffen auf den Leiter richtete, warf sich der Beamte zu Boden, um, von den Zahltischen gedeckt, zur Tür kriechen und den Räuber von hin­ten fassen zu können. Als sich der Beamte vor der Tür etwas aufrichtete, um an den Türgriff zu fassen, schoß der Räuber. Die Kugel ging dem Be­amten dicht am Kopf vorbei und schlug in die Tür ein. Hierauf verließ der Räuber den Raum und flüchtete auf seinem Rad, nachdem er einen Re­volver weggeworfen hatte. Die Polizei nahm so­fort in Begleitung des Sparkassenleiters in einem Kraftwagen die Verfolgung auf und holte den Bur­schen am Bischofsheimer Wald ein. Der Verfolgte konnte wohl noch in eine Schneise eilen, mußte dann aber seine Flucht aufgeben, da er in einen Tümpel geraten war. Dort warf er seinen zweiten Revolver fort und wurde von der Polizei fest­genommen. Der Täter entpuppte sich als ein sieb­zehnjähriger Angestellter aus Fechenheim.

Er stand jetzt unter der Anklage des versuchten Raubüberfalles vor dem Jugend-Schöffengericht, wo er die Tat zu gab, ohne eine stichhaltige Erklä­rung dafür anführen zu können. Der junge Mensch stammt aus einer rechtschaffenen Familie und hat die Schule bis zur Untersekunda besucht. Er war dann als Lehrling bei einer Firma eingetreten und hatte sich 60 Mark gespart, so daß also kein erkenn­barer Grund vorlag, um eine so ungeheuerliche Tat zu begehen. Dor dem Untersuchungsrichter hatte er angegeben, daß er viele Kriminalbücher gelesen hätte. Von dem erwarteten Raub habe er sich ein Motorrad kaufen wollen. Seinem Verteidiger und dem ärztlichen Sachverständigen, der ihn auf sei­nen Geisteszustand untersucht hatte, erzählte der Bursche, daß es sein lang gehegter Wunsch war, Kriminalschriftsteller zu werden, und daß er den Raubversuch unternommen habe, um eine recht rea­listische Darstellung geben zu können, denn seine bisherigen literarischen Erzeugnisse seien von den Zeitungen immer zurückgesandt worden.

Nach dem vom Gerichtsarzt erstatteten Gutachten ist der erblich belastete Angeklagte für seine Tat nicht verantwortlich, denn er leidet an Schizophrenie und ihm steht daher der Schutz des § 51 StGB. zu. In einer Anstalt sei jedoch seine völlige Heilung von der Krankheit möglich, so daß er nach einigen Jahren als völlig wiederhergestellt ein brauchbares Mitglied der menschlichen Gesellschaft werden könne.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschloß das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in eine Heilanstalt.

3um Tode des französischen Journalisten Boston.

LPD. Frankfurt a. M., 2. Sept. Die Justiz­pressestelle Frankfurt a. M. teilt mit: Wie vor einigen Tagen amtlich bekanntgegeben wurde, ist der französische Journalist Michel B o ss an, der sich als Verfechter der deutsch-französischen Ver­ständigung große Verdienste erworben hat, in der Nacht zum 26. August 1937 auf der Reichsauto, bahn FrankfurtDarmstadt an der Ausfahrt Frankfurt-Süd bei einem Zusammenstoß mit einem Lastkraftwagen ums Leben gekommen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main bestätigen, daß den Fahrer des Lastkraft­wagens keinerlei Verschulden an dem bedauerlichen Unglück trifft. B o s s a n fuhr mit einer Geschwin­digkeit von 90 bis 100 Kilometerstunden und rannte in dieser Geschwindigkeit von hinten auf den be­leuchteten Anhänger des langsam fahrenden Last­zuges auf.

Das Eichhörnchen im Friseurladen.

Lpd. Bad-Nauheim, 2. Sept. Als gestern nachmittag ein Eichhörnchen auf seinem Spa­ziergang unter den Bäumen des Bad-Nauheimer Kurparks von einem Hund verfolgt wurde, flüchtete das Tierchen über die Straße in einen offenstehen- den Friseurladen. Die Köpfe der Herren, die gerade durch die Hand des Meisters eine Ver­schönerung bekamen, fuhren erstaunt herum, als da plötzlich ein braunes Etwas an ihnen vorbei a u f den Spiegeltisch sprang, einige Flaschen herunterwarf und an der Wand hinauflief. Man fing den seltenen Gast ein und schenkte ihm wieder seine Freiheit.

Bomben auf friedliche Städie und Menschen!

Die Welt ist vom Teufel der Luftrüstung gepackt. In allen Staaten wird die Luftwaffe ins Unermeß­liche verstärkt. Bombenflugzeuge stehen in mächtigen Geschwadern zum Angriff auf die Stätten der Zivil­bevölkerung bereit. In Spanien, in China, im Wa- ziristan fallen Bomben auf friedliche Städte und Menschen und bringen Tod, Not und Verzweiflung.

Nichts belegt eindringlicher die Notwendigkeit eines wohlorganisierten zivilen Luftschutzes als die Ereignisse der letzten Wochen, Monate und Jahre. Wenn erst einmal die Bomben fallen, ist es zu spät, Selbstschutzmaßnahmen vorzubereiten. Deshalb sollte kein Volksgenosse eine Gelegenheit Vorbeigehen lassen, einen Beitrag zu leisten zum Aufbau des zivilen Luftschutzes.

Eine einmalige Möglichkeit, mit einer kleinen Opferspende die gemeinnützigen Bestrebungen des Reichsluftschutzbundes zu unterstützen, bietet die Luftschutz-Lotterie, die mit Genehmigung des Reichs­innenministers und des Reichsschatzmeisters der NSDAP, aufgelegt wurde. 0,50 Mark kostet ein Einzellos, 1, Mark ein Doppellos. Der Reinertrag kommt dem Luftschutz zugute. Ueberbies hat jeder Käufer Aussicht auf einen Gewinn, denn weit über 75 000 Gewinne mit zusammen 200 000 Mark wer­den ausgeschüttet.

Die Ziehung ist am 11. September. Nur wenige Lose sind noch bei den Dienststellen Ides Reichs­luftschutzbundes, den Amtsträgern und allen durch Plakate gekennzeichneten Geschäften vorhanden.

Wetterbericht

des RelcbsMeiterdienstes. Ausgabeort Frankfurt.

Die über Nordeuropa hinwegführende Wirbel­tätigkeit schwächt sich ab. Ihr Einfluß erstreckt sich bis in die Küstengebiete der Nordsee, während das übrige Deutschland im Zufuhrbereich subtropischer Warmluft liegt und Schönwetter hat. Irgendwie nennenswerte Störungen desselben sind für unser Gebiet vorerst auch unwahrscheinlich.

Aussichten für Samstag: Stellenweise Frühnebel, sonst meist heiter und trocken, tagsüber warm, Winde aus vorwiegend südlicher Richtung.

Aussichten für Sonntag: Voraussichtlich Fortdauer des Schönwetters.

Lufttemperaturen am 2. September: mittags 27,3 Grad Celsius, abends 17,2 Grad; am 3. September: morgens 16,1 Grad. Maximum 27,5 Grad, Minimum heute nacht 13,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 2. September: abends 21,6 Grad; am 3. September: morgens 18,3 Grad. Sonnenschein­dauer 9,1 Stunden.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum­schein Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigen­leiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen- Theodor Kümmel D 21. VII. 37: 9076. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange. K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis RM.2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf mehr. Einzeloerkaujs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf.» mit der

Illustrierten 5 Pf mehr.

I Zur Zett iff Preisliste Nr 3 vom 1 Juni 1935 aültig.

auf dem Neuen Friedhof. Zahlreiche

Beteiligung erbeten.

5681°

Kameradschaft ehemaliger 116er

Am 1. September ist unser treuer Kamerad

Willi Zimmer

Bahnhofstraße 12

aus dem Leben geschie­den. BeerdigungSamstag, den 4 Septem ber. 11.30Uhr,

Altersvereinigung 1875 1925

Unser 2. Vorsitzender

Herr Wilhelm Zimmer ist am 1. September 1937 von uns ge­gangen. Die Beerdigung findet am Samstag, dem 4. September, vormit­tags V2I2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.Um zahlreiche Beteiligung bittet der Vorstand.

5683 D

Bekanntmachung.

Der Herr Reichsstatthalter in Hessen Landes­regierung Abt. IX (Bauverwaltung) hat mit Ver­fügung vom 25. Juni 1937 Nr. IX 14 434 den oben- bezeichneten Bebauungsplan und die dazu gehörige Ortsbausatzung genehmigt.

Der Plan sowohl wie die Ortsbausatzung liegen bei dem Städtischen Hoch- und Tiefbauamt während der Dienststunden zur Einsicht offen.

Gießen, den 1. September 1937.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.

Ortsbausahung

für das Gebiet zwischen der Eisenbahn Gießen Fulda, dem Alten Steinbacher Weg und dem Alten Friedhof.

Nach vorausgegangener Beratung mit den Rats- Herren wird mit Genehmigung des Reichsstatthalters Landesregierung vom 25. Juni 1937 zu Nr. IX 14 434 auf Grund des § 3 der Deutschen Gemeinde­ordnung vom 30. Januar 1935 der Reichsverord­nungen über die Regelung der Bebauung vom 15. Februar 1936 (RGBl. I S. 104) und über Bau­gestaltung vom 10. November 1936 (RGBl. I S. 938), der Art. 2, 9, 29, 37 und 59 der Allgemeinen Bau­ordnung vom 30. IV. 1881 und der §§ 35. 7, 9, 18 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung vom 1. II. 1882 folgende Ortsbausatzung erlassen.

§ 1.

Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.

Gewerbebetriebe, die unter § 16 der RGO. fallen, oder die durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Staub, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen Nachteile, Gefahren oder Be­lästigungen für die Anwohner herbeiführen, sind

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Gießen, den 1. September 1937.

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Der Oberbürgermeister. I.D.: gez. Dr. Hamm.

§ 3.

Zu Artikel 59 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.

Für die Bebauung wird die offene zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben. In den einzelnen Ge­bäuden ist auf jedem Stockwerk nur eine Wohnung zulässig. Mehr als zwei selbständige Wohnungen dürfen in einem Gebäude nicht errichtet werden.

Die Dächer der Wohngebäude sind als Walmdächer zu gestalten.

grundsätzlich verboten. Gewerbebetriebe, die nicht unter dieses Verbot fallen, können auf besonderen Antrag genehmigt werden.

§ 2.

Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allge­meinen Bauordnung.

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§ 4.

Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allge­meinen Bauordnung.

Die Langseite der Hauptgebäude und die First- linien der Dächer sollen in der Richtung der Bau­fluchtlinien liegen. Bei Eckgrundstücken wird die Stellung des Hauses durch das Städtische Hoch- und Tiefbauamt angegeben.

Die Entfernung der Gebäude von der Nachbar­grenze hat mindestens 4 m zu betragen. Dieser Zwischenraum darf nicht durch Treppen, Erker und dergleichen verringert werden. Die Errichtung von Kraftwagenschuppen ist bereits im Zusammenhang mit der Entwurfsbearbeitung des Wohngebäudes festzulegen.

§ 5.

Zu Artikel 9 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 18 der Ausführungsverordnung zur Allge­meinen Bauordnung.

Die Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen. Per­golen, Lauben, Gestelle und ähnliche Zierbauten be­dürfen der besonderen Genehmigung. Vorgärten von Eckgrundstücken dürfen nur bis zur Höhe der Ein­friedigung bepflanzt werden.

Die Einfriedigungen gegen Straßen, Verbindungs- roege und öffentliche Plätze sind gegenseittg einheit- ttch zu gestalten und dürfen nicht höher als 1,20 m über Bürgersteighinterkante sein.

§ 6.

3u 2IrtiteI 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allge­meinen Bauordnung.

Die Ausnutzungsziffer der Grundstücke durch die Bebauung darf nicht mehr als 7io und bei Eck­grundstücken nicht mehr als 710 betragen.

Die Gebäude müssen in ihren Grundrissen und Ansichten allseitig durchgebildet und architektonisch einwandfrei sein.

§ 7.

Vorstehende Ortsbausatzuna tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

In dem Gebiet dürfen, abgesehen anlagen (Stallgebäuden und Kraftwc nur Gebäude errichtet werden, die ausschließlich zum Wohnen dienen. Außerdem können Gebäude zu-

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gelassen werden, die der Bildung, der Erholung, der Krankenpflege oder öffentlichen Versorgungsbetrie­ben dienen. Doppelhäuser und Wohnhausgruppen sind nicht zugelassen. Die Erbauung von Seiten- und Hintergebäuden zu Wohnzwecken ist untersagt. Für andere Zwecke bedarf sie der besonderen Genehmi­gung.

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