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Ausdruck.

Kreis Wehlar.

einem zurückgebliebenen Kinde nach. In dieser Zeit bewegte sich der Kinderwagen vom Bür­gersteig auf die Fahrbahn und wurde von einem vorbeifahrenden Motorradler überfahren. Während der neue Kinderwagen völlig zertrümmert wurde, erlitt zum Glück das zweijährige Kind nur einen Armbruch und einige geringe Verletzungen. Der Motorradler kam mit Hautabschürfungen davon.

Kreis Lauterbach.

* Lauterbach, 1. Oft Am heutigen Freitag, 1. Oktober, kann Herr Heinrich (Stoppler auf eine 25jährige Tätigkeit in der hiesigen Papier- und Pap- pen-Großhandlung Hermann D ü r b e ck zurück- blicken. Heute morgen wurde der Jubilar während eines Betriebsappells geehrt. Die Wertschätzung, deren sich der treue Mitarbeiter bei Betriebsführung und Gefolgschaft erfreut, kam dabei deutlich zum

ch Dutenhofen, 28. Sept. Die hiesige K r i e gerkameradschaft veranstaltete auf dem Schießstand ihr Uebungsschießen. Gleichzeitig wurde auf besondere Opferscheiben um die Ehrennadel ge­schossen. Als Erster errang Jungkamerad Wilhelm Gümbel die Ehrennadel. Die Beteiligung am Schießen war gut. Der hiesige Frauen» verein feierte am Sonntag sein 25jähriges Be­stehen. Diele Gäste und Mitglieder auswärtiger vereine hatten sich dazu eingefunden. Zum Nach­mittags-Gottesdienst war die Kirche überfüllt. In seiner Predigt würdigte der Geistliche die Arbeit der Frauenhilfe. Der Kirchenchor sang unter Lei­tung seines Dirigenten Weigel mehrere Lieder. Nach dem Gottesdienst waren die auswärtigen Gäste zum Kaffee bei den Mitgliedern des Frauenvereins eingeladen. Im Anschluß daran fand die Hauptfeier ebenfalls in der Kirche statt. Auch diese Feier war gut besucht und brachte allen Teilnehmerinnen ein schönes Erlebnis.

ch Hörnsheim, 27.Sept. Die Sportplatz­frage in unserem Dorfe darf nunmehr als gelöst betrachtet werden. Durch Pachtung konnte der bis­herige Platz vergrößert werden, so daß jetzt allen Ansprüchen Genüge getan ist. In diesen Tagen wurde der Platz hergerichtet und seiner Bestimmung übergeben. Der von der NSV. betreute Klein­kindergarten veranstaltete am Sonntag sein Jahresfest. Unter Vorantritt des Posaunenchors marschierten die Kinder durch das Dorf zur Fest­wiese. Nach einem Lied der Kinder begrüßte der Ortsgeistliche Pfarrer Brückmann die Festteil­nehmer. Die Kinder zeigten eine Reihe von Spielen, die von den Eltern mit großer Freude ausgenommen wurden. Herr Schröder von der Kreisamts­leitung der NSV. sprach über die Aufgaben der NSV. und dankte der Kindergärtnerin Fräulein G a e d e sowie Lehrer Heller und Herrn Lud­wig für ihre aufopfernde Tätigkeit im Dienste des Kindergartens. Mit einem Fackelzug der Schulkinder durch das Dorf fand die Feier am Abend ihren Abschluß.

DieBeschaupflichtbeiHausschlachtungen

Lpd. Auf Grund des zweiten Gesetzes zur Aen- derung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. April 1937 unterliegen a b 1. O k t o b e r b. I. auch alle Hausschlachtungen der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, sowie bei Schweinen der Trichinenschau. Ausgenommen hiervon sind Schafe und Ziegen im Alter von weniger als drei Monaten, aber nur, wenn sie vollständig ge­sund sind und vor und nach dem Schlackten keine Kraukheitserscheinungen zeigen. Die Schlachtungen für den Haushalt der Metzger, Fleischhändler, Gast-, Schank- und Speisewirte, sowie der Anstal­ten und Einrichtungen, in denen Personen ver­pflegt werden, unterliegen jedoch in jedem Falle der Schlachtvieh- und Fleischbeschau, auch wenn es sich um Schafe und Ziegen handelt, die noch keine drei Monate alt sind. Das gleiche gilt, wenn solche Tiere in einem öffentlichen Schlachthaus, oder in einem Schlachtraum eines Metzgers geschlachtet werden. Ferner unterliegen der Untersuchung auf Trichinen (Trichinenschau) nach der Tötung auch Wildschweine, Füchse, Dachse und andere fleisch­fressende Tiere, die Träger von Trichinen sein kön­nen, wenn das Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll.

Was hat der Tierbesitzer zu tun, wenn er eine Schlachtung vornehmen will? Die beabsichtigte Schlachtung muß mindestens 24 Stunden vor der Tötung des Tieres dem zuständigen Fleisch- beschauer angemeldet werden, damit dieser das Tier auf seinen Gesundheitszustand vor der Schlachtung untersuchen kann. Sonn- und Feiertage fallen na­

türlich nicht in diese 24stündige Frist, so daß die Anmeldung entsprechend früher vorgenommen wer­den muß. Auch Tiere, die notgeschlachtet werden müssen (plötzliche schwere Erkrankung, Unglücksfälle, Blitzschlag usw.), sind dem Beschauer unverzüglich zu melden. In diesen Fällen darf die Tötung vor dem Eintreffen des Beschauers vorgenommen werden, jedoch nur dann, wenn zu befürchten steht, daß das Tier bis zur Ankunft des Beschauers verenden, oder das Fleisch durch Verschlimmerung des Zu­standes wesentlich an Wert verlieren würde. Ne­ben der Anmeldung bei dem Fleischbeschauer hat der Tierbesitzer bei dem zuständigen Kassenverwal­ter vor Beginn der Schlachtung die Schlachtsteuer- und Schlachtgebührenscheine zu lösen und diese dem Beschauer bei der Untersuchung vor dem Schlach­ten (Lebendbeschau) vorzulegen. Bei Notschlachtun­gen sind diese Scheine vor Beginn der Fleischbe­schau dem Beschauer auszuhändigen. Gewerbetrei­bende (Metzger, Gast-, Speise- und Schankwirte usw.) haben außerdem für jede Schlachtung Kon- tingentierunasscheine vorzuleaen, die von dem Fach­bearbeiter des Viehwirtschaftsoerbandes bei der Kreisbauernschaft ausgestellt werden. Das gleiche gilt für Privatpersonen, die Tiere schlachten wollen, die sie nicht selbst gezogen haben.

Alle diese Scheine sind vor Beginn der Schlach­tung, bei Notschlachtungen vor Beginn der Fleisch­beschau, dem Fleischbeschauer zur Kontrolle vorzu­legen, andernfalls er weder die Schlachtung ge­statten, noch die Fleischbeschau durchführen darf.

Rundfunkhören!

Oer Rundfunkwagen

NSG. Vom 1. Oktober bis Mitte November wird der Werbewagen der Reichsrundfunkkammer den Gau Hessen-Nassau durchfahren und in zahlreichen Orten mit Vorführungen erfreuen. Der Einsatz des Rundfunkwerbewagens bezweckt, den Volksgenossen, insbesondere auf dem Lande, einen Einblick in die Arbeit des Deutschen Rundfunks zu gewähren, und denen, die noch nicht Rundfunkhörer sind, zu zeigen, welche kulturelle, erzieherische, unterhaltende und politische Bedeutung der Rundfunk des Dritten Reiches für jeden einzelnen besitzt. Es soll mit dieser Propagandaaktion das FührerwortR u.n b f u n t in jedes deutsche Haus" der Verwirklichung nähergebracht und die Parole des Reichsministers Dr. Goebbels auf der diesjährigen Berliner Rund- funkausftellungDeutschland muß das erste Rund­funkland der Welt werden" in die Tat umgefetzt werden, nachdem dieses Ziel bereits in Europa von uns erreicht wurde.

fährt durch den Gau.

Die Veranstaltungen werden von den Hauptstellen Rundfunk der NSDAP, in enger Zusammenarbeit mit der Landesleitung Hessen-Nassau der Reichs-^ rundsunkkarnmer durchgeführt. Der Werbewagen wird von der Reichsrundfunkkammer Berlin zur Verfügung gestellt, ist mit Tonfilmapparatur und Großlautsprecheranlage ausgestattet und führt fol­gende Tonfilme im Programm:

1.Liebe Volksgenossen..." Der Präsident der Reichsrundfunkkammer, Parteigenosse Krieg- ler, spricht über den deutschen Rundfunk.

2.Die Schlacht um Miggershausen". Ein lusti­ger Farbentonzeichentrickfilm über den Rund­funk auf dem Lande.

3.Für jeden Etwas". Ein unterhaltender und belehrender Film über das Programm des deutschen Rundfunks und richtiges Rundfunk- hören. ____ __________

4.Und es begann ein neuer Tag...". Ein hei­terer Farbentonzeichentrickfilm, Beitrag zum ThemaRundfunk bringt Freude".

Um die politische Rundfunkwerbung auch wirt­schaftlich wirksam werden zu lassen, sorgt die Reichsrundfunkkammer im Einvernehmen mit den Spitzen-Verbänden der Rundfunkwirtschaft für Mit­wirkung des örtlichen Rundfunkhandels durch Auf­stellung einer Rundfunkschau, die alle zur Zeit auf dem Markt befindlichen Rundfunkgeräte zeigt.

Der Rundfunkwagen kommt in unserer engeren Heimat in folgende Orte:

Im Kreis Alsfeld am 1. Oktober nach Gre­benau und Nachbarorte, am 2. Oktober nach Nie- der-Ohmen, am 3. Oktober nach Ehringshausen und Nachbarorte, am 4. Oktober nach Homberg.

Im Kreis Wetterau am 5. Oktober nach Grünberg, am 6. Oktober nach Hungen, am 8. Ok­tober nach Lich und am 9. Oktober nach Watzen­born.

Im Kreis Wetzlar am 10. Oktober nach Her- mannstein, am 11. Oktober nach Braunfels, am 12. Oktober nach Allendorf und am 14. Oktober nach Rodheim.

In allen Orten gibt der Lautsprecherwagen ein Mittagskonzert mit Werbedurchsagen, dar­unter Schallplatten bekannter deutscher^ Rundfunk- Künstler, die in heiterer Form zu dem Thema Rundfunkhören" Stellung nehmen. Am Nachmit­tag findet eine Schülerveranstaltung statt, in der Werbetonfilme vorgeführt werden. Nach einer Rundfahrt des Werbewagens mit Mufiküberttagung und Werbedurchsagen wird abends ein Rund­funkabend, verbunden mit einer Rundfunk­schau, veranstaltet.

Bei den früher durchgeführten Veranstaltungen ähnlicher Art hat sich erfreulicherweise gezeigt, daß die Gewinner der Volksempfänger fast ausschließ­lich solche Volksgenossen waren, die noch kein Rund­funkgerät besaßen.

Rundfunkprogramm

Samstag, 2. Oktober.

6 Uhr: Choral. Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Morgenstund. 10: Schulfunk. 10.30: Hausfrau, hör zu! 11.45: Deutsche Scholle. 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten (auch aus dem Sendebezirk). 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Musikalische Modenschau. 15.15: Volk und Wirtschaft. 15.30: Bitte, nur nicht gleich beleidigt fein. Kleine Schwächen unserer Mitmenschen. 16: Bunte Melodien. 18: Zeitgeschehen im Funk. 19: Reichssendung. 20: Militärkonzert. 21: lieber Länder und Meere. 22: Nachrichten (auch aus dem Sende­bezirk). Sportbericht. 22.20: Ora et labora. Dem Gedächtnis des verewigten Feldmarschalls von Hin­denburg. 23.20: Richard-Wagner-Konzert. 24 bis 1: Nachtkonzert.

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Oie Rechnung der Gvang. Gefamkgememde Gießen für 1934 Rj. liegt nebst Urkunden in der Zeit vom 2. bis 9. Oktober 1937, täglich von s bis 12 Uhr, im Amtszimmer des Unter­zeichneten zur Einsichtnahme durch die Ge­meindeglieder offen.

Gießen, den 30. September 1937.

Svang. Gesamttirchenvorfland Gießen

(gez.j Äechtolsheimer.

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143

Furunkel

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verhindern oder zu beseitigen. Wenn Aussicht auf Erfolg vor­handen ist, kann die Fürsorge­erziehung auch noch bis zum voll­endeten 19. Lebensjahr angeord­net werden. Die Fürsorgeerzie­hung wird entweder in einer geeigneten Familie oder meist in einer Anstalt durchgeführt. Ge­gen die Anordnung der Für- soraeerziehuna können die Er. ziehungsberechtigten (Eltern, Vormund) und der Minder- jäbrige, wenn er das 14. Lebens­jahr vollendet hat. binnen 14 Tagen Beschwerde einlegen. Die Fürsorgeerziehung muß aufye- yoben werden, wenn der Für­sorgezögling das 19. Lebensjahr vollendet hat oder wenn ihr Zweck erreicht ist. Antrag auf Aufhebung können die Erzie­hungsberechtigten stellen, nicht aber der Zögling selbst Den Eltern und Erziehungsberechtig. ten muß der Aufenthalt des Für. lorgezöglings mitgeteilt werden. Wer einen Minderjährigen, ge­gen den das Fürsorgeerziehungs­oerfahren eingeleitet ist, dem Verfahren oder der Fürsorge­erziehung entzieht, oder den Jugendlichen verleitet, sich dem Verfahren zu entziehen, kann be­straft werden Der Versuch ist strafbar. S. Besiernngsanstalt.

Furunkel, umschriebene, akut eit­rige Entzündung eines Haar­balgs und seiner Talgdrüse. Zur Verhütung ist das beste Mittel die Reinlichkeit, die möglichst wenig bedrohliche Keime auf unserer Haut wachsen läßt und die Vermeidung eng sitzender Kleidungsstücke. Die Behandlung

Das Wasser bleibt langer warm

in einer Fußbadewanne aus Holzstoff. Und das ist ja gerade bei einem Fußbad sehr wichtig. Außerdem hat so eine Wanne noch den Vorteil, daß sie leicht ist und nicht rosten kantz. Lassen Sie sich bei Häuser diese Fußbadewannen mal zeigen.

J. V. Häuser, Gießen, am Oswaldsgarten, Fernsprecher 2145/2146.

Furnieren

Sache bis zur Bezahlung des Finderlohnes zurückbehalten. Er. kennt der Empfangsberechtigte auf eine gestellte Frist die An­sprüche des Finders nicht an. dann gehört die Sache dem Fin­der. Ein Anspruch auf Finder­lohn besteht nicht, wenn der Fin­der die Anzeige unterläßt ober den Fund auf Nachfrage ver­heimlicht. Wenn sich innerhalb eines Jahres nach der Anzeige bei der Polizei kein Empfangs­berechtigter meldet, so wird die Sache Eigentum des Finders, außer er hat der Polizet gegen­über auf dieses Recht verzichtet. Bei Gegenständen unter 3 RM erwirbt der Finder das Eigen­tum 1 Jahr nach dem Fund. Sa­cken. die man in einem öffent­lichen Verkehrsmittel (Eisen­bahn. Straßenbahn) oder in Ge­schäftsräumen einer Behörde (z. V. Wartesaal. Schalterraum der Post) findet, muß man der Be­hörde ober Verkehrsanstalt ab­liefern. Man hat keinen An­spruch auf Finberlohn unb er­wirbt nicht das Eigentum. Wer bie Fundanzeige unterläßt ober bie gefunbene Sache aus Nach­frage verheimlicht, wirb bestraft Furnieren, nennt man bei ber Möbelherstelluna bas überkleben eines billigeren Holzes (Blinb- holz) mit dünnen Blättern aus Ebelholz.

Fürsorgeerziehung. Das Vor- munbschaftsgericht kann einen Minberjährigen. ber noch nicht 18 Jahre alt ist. ber Fürsorge­erziehung überweisen, wenn sie ersorberlich ist. um eine Ver­wahrlosung bes Jugenblichen zu