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Sommerkampfspiele der Schulen im Kreis Gchotien-Weft.

Auf dem Sportplatz zu Groß-Eichen trugen die­ser Tage die aus den Vorkämpfen der Bezirke Ul­richstein und Laubach als erste und zweite Sieger ermittelten Mannschaften die Endspiele um die Pla­kette des Herrn Reichsstatthalters und den zweiten und dritten Platz in der Gesamtwertung aus. Dabei erwiesen sich die Mannschaften des Bezirks Ulrich­stein eindeutig als die spielstarkeren. Bei den Kna­ben reichte es der Kampfgruppe Groß-Eichen auf Grund des günstigeren Torverhältnisses aus der Gesamtreihe zur Gewinnung des Wanderpreises, obwohl im Endspiel ihnen die Knaben von Boben- hausen mit 5:4 überlegen blieben. Den dritten Platz gewann Wohnfeld gegen Freienseen mit 6:3.

Der Bezirkssieger von Ulrichstein (bei der Mäd- chen-Kampfgruppe) Babenhausen, schlug die Mäd- : chen von Wetterfeld überzeugend 13:3. Die Entschei­dung über den dritten Sieg fiel auch hier nur zu Gunsten von Groß-Eichen auf Grund der in den Vorspielen erzielten höheren Torzahl, da die Köd- dinger Mädchen im Endspiel gegen die Siegermann­schaft ein Unentschieden (6:6) erzwang.

Somit zeigte der Schluß st and folgende Er­gebnisse :

Knaben: Groß-Eichen 1. Sieger, Babenhausen 2. Sieger und Wohnfeld 3. Sieger.

Mädchen: Bobenhausen 1. Sieger, Wetterfeld 2. Sieger und Groß-Eichen 3. Sieger.

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flucht zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis und zu den Kossen des Verfahrens Die Untersuchungshaft wurde dem Angeklagten voll angerechnet.

Große Strafkammer Gießen.

Der 36 Jahre alte Karl Wick aus Köppern war im September 1936 durch Urteil des Schöffen­gerichts Gießen wegen Beleidigung zu einer Ge­fängnisstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Er hatte am 25. April 1936 in der Woh­nung eines Zeugen im Beisein von dessen Bruder und einem weiteren Zeugen, einem Sammler des HilfswerksMutter und Kind" gegenüber schwer beleidigende Aeußerungen über sämtliche Amts­walter von Rodheim v. d. 5). ausgesprochen.

Schon von diesem Augenblick an hatte er den Anwesenden gegenüber erklärt, wie sie sich bei einer demnächstigen Verhandlung zu verhalten hätten. Als dann der eine von Amts wegen als Zeuge zu dem obengenannten Termin geladen wurde, nahm er die beiden anderen von sich aus noch als Zeu­gen mit zur Verhandlung. Wie schon vorher, so bearbeitete er sie auch noch auf der Fahrt zum Termin nach Gießen, lud sie zum Essen und Trin­ken ein, ja äußerte sogar, die auszuzahlende Zeu­gengebühr würden sie dann abends, gewissermaßen als Siegesfeier, vertrinken. Als noch vor der Ver­handlung dem einen Zeugen Bedenken kamen, wußte er diese geschickt zu zerstreuen, indem er sagte:Ihr könnt ruhig so aussagen, um Euch gegenüber das Gegenteil zu beweisen, müßte das Gericht 9 andere Zeugen haben." Trotz eindring­

Schwellungen infolge Ansamm­lung wässeriger Flüssigkeit in den Eewebsspalten der Haut und Schleimhäute. Entsteht durch ve­nöse Stauung (Unterschenkel- schwellung bei Krampfaderbil­dung, Lymphsdauung) und bei Herz- und Nierenkränkheiten.

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Für die anläßlich unserer Vermählung erwiesenen Glückwünsche und Aufmerk­samkeiten danken wir herzlich

Wilhelm Wagner und Frau Wiesa, geb.Nocker

Zfiobgen, den 1. September 1937

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r Ä Gkvßen'Llnden, 31. August. Nachdem schon einige Wochen ein Dresck)zug des Maschinen­besitzers Weber aus Heuchelheim hier gedroschen hat, ist vor einigen Tagen eine zweite Dreschgarni­tur desselben Unternehmers hier eingetroffen, so daß nun der A u s d r u s ch b e s ch l e u n i g t durch­geführt werden kann.

8 Alten-Bus eck, ZI. Aug. Am Sonntag- 'nachmittag veranstaltete die hiesige Kleinkin- d e r s ch u l e, wie alljährlich, ein Sommerfest. Mit viel Liebe und Geduld hatte die Kleinkinderschwe­ster mit den Kleinen Kinderspiele, Lieder und Ge­dichte eingeübt, die in bunter Reihenfolge zum Vor­trag kamen, und die den zahlreich erschienenen El­tern und Freunden sehr gefielen. Unser Ortsgeist­licher, Pfarrer Naumann, sprach das Schluß­wort und dankte den Eltern und Freunden für ihre rege Anteilnahme an der Sache, wie auch der Schwester für ihr erfolgreiches Bemühen.

# Daubringen, 31. Aug. Dieser Tage fei­erte Wilhelm Töpfer von hier in voller Rüstig­keit seinen 8 0. Geburtstag.

In eine SS.-Kolonne gefahren.

Sühne für den Tod eines SS.-Mannes.

LPd. Mainz, 31. Aug. Die Strafkammer Mainz verhandelte am Montag in Alzey gegen den B i ck e r l e jun. aus Mainz, der am Abend des 20 August bei Ahey in eine marschierende SS.- Kolonne gefahren war, wobei der 17jährige Karl Steinmüller den Tod fand. Das Gericht verurteilte Bickerle nach einem Lokaltermin an der Unfallstelle wegen fahrlässiger Tötung und Fohrer-

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sicher Ermahnung, die Wahrheit zu sagen, belogen die Zeugen das Gericht und sagten so aus, wie ihnen der Angeklagte vorgesprochen hatte. Erst kurz vor der Beeidigung bekamen sie es doch mit der Angst zu tun und rückten nun mit der Wahrheit heraus. Während der ganzen Dauer der Verhand­lung saß der Angeklagte ruhig auf der Anklage­bank, leugnete hartnäckig und hätte seine Bekann­ten ruhig ihm zuliebe einen Meineid leisten lassen. Nur der Geduld des damaligen Richters war es zu verdanken, daß die Zeugen keinen Meineid ge­leistet hatten und so vor einer erheblichen Zucht­hausstrafe bewahrt blieben.

Wegen dieser Tat Verleitung zum Meineid hatte sich W i ck gestern vor der Großen Strafkam­mer zu verantworten. In ihrer gestrigen Verneh­mung sagten die Zeugen nun alle aus, daß der Angeklagte sie bestimmt hatte, damals die Unwahr­heit zu sagen, obwohl sie alle gewußt hätten, daß der Angeklagte die beleidigenden Aeußerungen ge­genüber den Amtswaltern getan hatte. Die Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen eines gemeinen Verhaltens und der dabei zutage getretenen Unverschämtheit, gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft, zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Außer­dem wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 10 Jahren aberkannt. 6 Monate der Untersuchungshaft wurden dem Angeklagten auf die Strafe angerechnet.

Die Strafsache gegen den W. L. II. aus Büdin­gen mußte nach mehrstündiger Verhandlung wegen Vernehmung weiterer Zeugen abgesetzt werden.

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Es spricht:

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der Haut einhergeht und bei Leu­ten entsteht, welche mit tuber­kulösen Tiermaterial in Berüh­rung kommen, z. B. Schlächter, Abdecker Schweizer und Tier- Arzte. Dann im engeren Sinn angewandt, die fressende Flechte der Lupus, welcher vor allem das Gesicht befällt, mit Ee- schwürbildung einhergeht und infolge seiner zerstörenden Wir­kung außerordentlich entstellend wirkt. Lebensgefahr besteht bei dieser Form der Tub. nicht, doch wirkt sie verheerend im sozialen Sißne, da die mit Lupus behaf­teten Menschen wohl schwerlich eine Stellung im öffentlichen Le­ben bekleiden können. Bey. mög­lichst frühzeitig und nur durch

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Hecken, Mauern, Zäune, Raine u. andere Erenzanlagen zwischen zwei Grundstücken dürfen von den Eigentümern der beiden Grund­stücke gemeinschaftlich benützt wer­den, wenn nicht äußere Merk­male darauf Hinweisen, daß diese Einrichtungen einem Nachbarn allein gehören, z. B. die Hecke steht ausschließlich auf dem einen Grundstück. Die Unterhaltungs­kosten der beiden Nachbarn zur Benützung dienenden Erenzan- lage haben die beiden Berechtig­ten ie zur Hälfte zu tragen. So­lange einer der Nachbarn an dem Fortbestand einer solchen Anlage ein Interesse hat, darf sie nicht ohne seine Zustimmung beseitigt oder geändert werden.

Hedwig, weiblicher Vorname germ. Herkunft mit der Bedeu­tungdie Streitbare".

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Eine derart amüsante politische Komödie ohne große Problemwälzungen hat es im deutschen Film überhaupt noch nicht gegeben 1 Mit einer unbeschwerten Fröhlichkeit wendet sich der witzsprühende Film durch Geist und Humor einfach an den gesunden Menschenverstand und an das Bedürfnis, sich unter hellem Lachen glänzend zu unterhalten

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