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30 Kilometer in 2:30:33,6.

Hermann Schmidt (Hamburg) ging Weltrekord.

Obwohl die äußeren Vorbedingungen nicht die besten waren, glückte dem zweifachen Hamburger Rekordgeher Hermann Schmidt am Sonntag sein schon länger geplantes Vorhaben, den von den Kölner Grittner mit 2:32,06 gehaltenen Weltrekord im 30-km-Bahngehen zu unterbieten. Der deutsche 10-km-Meister erzielte mit 2:30:33,6 einen neuen Weltrekord, der um fast VA Minuten besser als der Grittners aus dem Vorjahre ift

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Vortrag im RSDDT Gießen.

Am Sonntagvormittag konnte der Kreisamts­leiter des Amtes für Technik, Dipb-Jng. Schaff' ner, die Mitglieder aller Fachgruppen des Na- tionaksozialistifchen Bundes Deutscher Technik (NSBDT.), die Vertreter der Kreisleitung und eine Reihe weiterer Gäste im Hörsaal des Chemi- schen Institutes der Universität Gießen zu einem Vortrag begrüßen. .

Kreisamtsleiter Schaffner wies zu Beginn darauf hin, wie der Führer die Männer und die Schöpfungen unserer Technik in die deutsche Wehr­macht eingebaut und diese auch dadurch zur besten Wehrmacht der Welt gemacht hat. Darauf durften die Männer der Technik aller Fachrichtungen be­sonders stolz sein. Er erinnerte dann noch an die Auszeichnung einer Reihe von führenden Männern der Technik, mit dem Reichsminister für Bewaff­nung und Munition Dr.-Jng. Todt an der Spitze, durch den Führer und bezeichnete diese Auszeich­nung als Ehrung für alle an den großen Lei­stungen der deutschen Technik beteiligten Mitarbeiter.

hierauf hielt Bergrat a. D. Adams einen fes­selnden Vortrag, in dem er anhand von Licht­bildern das Vorkommen, den Abbau und die Ver­hüttung des Eisensteins unter Berücksichtigung des Ueber- und Untertagebaues eingehend schilderte. Dabei betonte der Redner u. a. auch die hohe An­erkennung, die der Führer durch die von ihm ge­stellten Ausgaben für die Technik gerade im Kriege zum Ausdruck gebracht habe, die aber auch im weiten Ausmaß für die Nachkriegszeit gelten. Die Männer der Technik würden sich dieses Vertrauens des Führers stets würdig erweisen.

Nach dem lebhaften Beifall der Hörer sprach Kreisamtsleiter Dipl.-Ing. Schaffner dem Vor­tragenden nach den herzlichen Dank der Versamm- limg aus.

Strafkammer Gießen.

Ueber die Kriegsarbeit im Portland Zement- werk Mainz-Weisenau schreibt der Be­triebsführer: Die Berufserziehungsmahnahmen so­wie die Ausbildung des Facharbeiternachwuchses im eigenen Lehrwerk und die Erwachsenenumschu- lung ermöglichten es, daß trotz Einberufung von igach. und Spezialarbeitern die freien Stellen auto­matisch von geeigneten Nachwuchskräften besetzt iwerden konnten. Die Einsetzung eines Werkarztes und eines Heilgehilfen sowie Einrichtung eines Ge- 'fundheitsraumes zeigen sich in dem außerordent­lich niedrigen Krankenstand von 2,7 bis 3 v. h. im Jahresdurchschnitt. Die Werkküchenverpflegung wurde während des Krieges in Betrieb genommen. jDer Betrieb kümmert sich um Arbeitskleidung, ihr Waschen und ihre Instandsetzung. Neue Umkleide- und Waschräume mit zweckentsprechenden Spmden 'wurden geschaffen. Werkswohnungen wurden um­gebaut und neu hergerichtet. Zum Selbstbebauen wurden neue Gartenanlagen hergerichtet.

Der NS.-Musterbetrieb Dr.-Ing. Hans Hey- mann in Darmstadt wurde weiter ausge- b baut. Die Einstellung von Frauen vollzog sich rev- bunaslos. Die Ausbildung der Lehrlinge wurde intensiviert. Seit Jahren hat der Betrieb einen ge­meinsamen Mittagstisch. Die Werksküche liefert eine »oute Hausmannskost. Zur Zeit werden an Stelle des Kameradschaftszimmers und der Küche größere Räume eingerichtet, in denen em ^legsverletzter Kamerad als Wirtschaftsleiter eingesetzt ist.

Daß die Aufwendungen für die Heranbildung des < Nachwuchses eine gute Kapitalanlage sind, auf die i man eher zurückgreifen mußte als man glaubte zeigt auch der Bericht des Betriebsfuhrers der Steinwerke M e y s 8- So. Luckenbach > (Dberroeftermalb). Da ein großer Teil der Fach­arbeiter eingezogen ist, wurde der Nachwuchs mit j gutem Erfolg früher in die Produktion eingerollt, als normal. Durch die Herrichtung von troctenen < Arbeitsplätzen, Trockenräumen sur Arbeitskleidung, j geschlossene Kipperbuden usw. ist die Krankenziffer ! auf das geringste Maß heruntergedrucki- worden. _ J In der M eiferet Zell (Odenwald) haben sich Kdie vollständige Verpflegung, Stellung einer emhelt- I lüften Arbeitskleidung, Schlaf-, Wasch- und Bade^ I räume, Gefolgschaft- und Leseraum, Krankenzim­mer, Betreuung durch den Betriebsart, Werkfrauen- | gruppe Betriebsschwimmbad und Sportplatz in - den Kriegszeiten erst richtig bewährt. Die neu hm- zukommenden Arbeitskameraden werden m me|e Gemeinschaft eingegliedert. So war es möglich, eine 30-v. h.-Mehrerzeugung zu erreichen.

Trotz der krieasbedingten Schwierigkeiten lauft auch der Betrieb der Dyckerhoff Port! and -

Zementwerke in Mainz-Amöneburg reibungs­los weiter. Die Werkbeköstigung wurde weiter aus- gebaut und wird von Arbeitern und Angestellten gemeinsam eingenommen. Außerdem steht zu jeder ^ages- und Nachtzeit ein warmes Teegetränk unent­geltlich zur Verfügung. Jedes Gefolgschaftsmitglied erhält eine Geldprämie, wenn fein Bezirk in einer festgesetzten Zeit unfallfrei bleibt. Die Beratungs­stunden des Betriebsarztes werden rege aufgesucht. Sanitätsräume mit heil- und Bestrahlungsappa­raten geben dem Arzt die Möglichkeit, Vorbeugungs­maßnahmen zu treffen. So gelang es, die Kranken- zahl zeitweise bis auf 2 v. h. zu senken. Die Be­rufserziehungsmaßnahmen wurden erweitert. Das betriebliche Vorschlagswesen führte zu Verbesserun­gen, für die die Gefolgschaftsmitglieder eine Beloh­nung erhielten. Jetzt wird die heirats- und Gebur­tenbeihilfe eingeführt. Mit den einberufenen Arbeits­kameraden wird enge Verbindung aufrechterhalten.

Bei der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden wurden gute Erfahrungen mit den weiblichen Arbeitskräften gemacht, die sich an Buchungsmaschinen, Kontrollposten, im Schalter­verkehr und als Kassiererinnen bewährt haben. Durch Lehrlingsschulung gelang es, die Jugend­lichen schon bald zu guten Mitarbeitern heranzu­ziehen. Die weiblichen Anfängerinnen nahmen rege an den Fachkursen der Deutschen Arbeitsfront teil. Der Gesundheitszustand ist besonders günstig, was auf die regelmäßige Verteilung von Medikamenten, die Schaffung gesunder und Heller Arbeitsräume, die staubfreie Lagerung der Akten, die systematische Durchlüftung der Arbeitsräume zurückzuführen ist. In der Landesbankstelle Frankfurt am Main be­steht eine Betriebsküche. In den anderen ermög­lichte die Mittagspause den Gefolgschaftsmitgliedern, das Mittagessen zu Hause einzunehmen. Die Schaf­fung von Duschräumen wurde beendet.

Das Werk Frankfurt am Main der Chemisch- Pharmazeutischen A.G. Bad Homburg hat eine große Zahl von Gefolgschastsmitgliedern in sein Patendorf Arnoldshain (Taunus) in Erholungs­urlaub geschickt. In besonderem Maße hat sich jetzt, wo viele Väter von ihrer Familie abwesend sind, die Patenschaft für Jugendliche bewährt. Durch die Mithilfe der Sozialen Betriebsarbeiterin wurde die häusliche soziale Belreuungsardeit durchgeführt.

Beste Arbeitsdisziplin und Bereitschaft zur Höchstleistung hebt der Betriebsführer von Wink­lers Verlag in Darmstadt hervor. Zur Kennzeichnung des Geistes in feinem Betrieb nennt er folgendes Beispiel:Bei Erkrankung eines Offsetdruckers übernimmt ohne jede Aufforderung ein anderer Drucker die Offsetmaschine des erkrank­ten Arbeitskameraden (Rotationsmaschine) zu sei­ner hinzu, bedient also zugleich zwei große Ofsset- maschinen und vermeidet dadurch, daß die Pro­duktion einer Höchstleistungsmaschine für 200 und mehr Arbeitsstunden ausfällt. Um den verheira­teten Frauen Gelegenheit für ihre Besorgungen zu geben, wurde neben dem freien Samstagnach­mittag an einem weiteren Wochentag Frühschluß eingerichtet. Eine Werkftauengruppe wurde gebildet.

So haben die Nationalsozialistischen Musterbe­triebe im Rhein-Main-Gebiet die im Frieden begon­nene Arbeit auch im Kriege mit gutem Erfolg fort­gesetzt und konnten dabei die an sie gestellten wirt­schaftlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen. Der Erfolg bei der Bewährungsprobe des Krieges hat bewiesen, daß beste Sozialgestaltung auch beste Wirtschaftsentfaltung bedeutet. Der Leistungskampf der deutschen Betriebe ist so ein wertvoller Baustein für die Widerstandskraft unserer inneren Front im totalen Krieg gegen die Feinde der deutschen Ar­beit und der deutschen Freiheit.

Vier Männer aus W. waren angeklagt, in der Nacht zum 28. Februar in W. gemeinschaftlich und vorsätzlich einen Landstreicher S. körperlich miß­handelt und dadurch den Tod des S. veranlaßt zu haben. Einem weiter Mann aus W. wurde vorge­worfen, er habe die Tat veranlaßt. Die Angeklag­ten waren im wesentlichen geständig, sie glaubten aber mit Rücksicht auf die krassen sittenlosen Zu- stände bei der Frauensperson, bei der der S. öfters und so auch am Tage der Tat wieder nachts kam- piert hatte, im Interesse der Dorfgemeinschaft zu ihrem Vorgehen berechtigt zu sein. Die Sachver- ständigen gaben übereinstimmend der Ansicht Aus- druck, daß bei dem Gesundheitszustand des S. der Tod doch in absehbarer Zeit eingetreten wäre. Mit Bestimmtheit könne nicht gesagt werden, daß der Tod infolge der Mißhandlung beschleunigt worden wäre. Der Anklagevertreter betonte, es handle sich um eine schwere Tat, doch seien den Angeklagten unter Berücksichtigung der ganzen Verhältnisse mil- dernde Umstände zuzubilligen. Verurteilung müsse erfolgen, wenn auch nur wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung bzw. Anstiftung hier­zu. Es wurden folgende Gefängisstrafen beantragt: sechs Monate bzw. fünf Monate bzw. je drei Mo- nate und sechs Monate Gefängnis. Hie Verteidiger führten aus, wenn der S. nicht gestorben märe, bann wäre wegen dieses Vorganges nie eine An­klage gekommen. Eine Anstiftung zur Tat liege nicht vor. Das Dorf hätte von dem Gesindel, das sich im Hause der Frauensperson fortgesetzt em- fanb, befreit worden sollen. Zwei Angeklagte wur- den wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körper­verletzung zu je drei Monaten, zwei Angeklagte zu je zwei Monaten, ein weiterer Angeklagter wegen Anstiftung ebenfalls zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde in vollem Umfange angerechnet. Der Haftbefehl wurde ausge­hoben. In der Urteilsbegründung wurde betont, me Iustände im Hause der Frauensperson hatten schon längst beseitigt werden müssen. Die Angeklagten hätten sich nicht strafbar zu machen brauchen, wenn die öffentliches Aergernis erregenden Zustande bei Zeiten abgeftellt worden wären. Die seitherige Un- beschottenheit der Angeklagten wirkte strafmildernd.

NSG. Zum Nationalen Feiertag des deutschen . Boltes am ersten Mai zieht die Deutsche Ar- , e i t s f r o n t ihre Erfolgsbilanz im Rahmen des ^ekstungskampfes der deutschen Betriebe. Neue Be­rede erhalten vom Führer mit der Auszeichnung jls Nationalsozialistischer Musterbetrieb bas Recht an Führung der goldenen Fahne der DAF. Unser Bauleiter wird alte Gaudiplome für hervorragende Wungen erneuern und neue verleihen. Leistungs- ibzeichen für Erfolge auf einzelnen Gebieten natio- lalsozialistischer Sozialpolitik werden anerkannt. In »iesem Augenblick interessiert uns die Antwort auf )ie Frage, welche Möglichkeiten sozial­politischer Gestaltung in dem heutigen Zeitpunkt bestehen, der in unseren Betrieben höch- len Einsatz und größte Leistung erfor- »ert, um den höchstmöglichen Beitrag für )en' heutigen Sieg zu geben. Wir haben daher pie BettWsführer der Nationalsozialistischen Mu- fterbetrieb'e im Rhein-Main-Gebiet gebeten, uns jber ihre Erfahrungen zu berichten.

Der Betriebsführer der Deutschen Milch­ige rke in Zwingen berg (Bergstraße) hebt i hervor, daß der politische Stoßtrupp in seinem | betrieb einen wesentlichen Anteil an der Aufklä- -ung der Gefolgschaft hat und auf diese Weise zur Steigerung der Arbeitsleistung beiträgt. Die sozia- [ en Leistungen wurden beibehalten. Mit zu der Jahne einberufenen Arbeitskameraden steht die Be- mebsgemeinschast in enger Fühlung. Bei der (Ein« ckellung zahlreicher neuer Arbeitskräfte wurde er­dicht, daß Unfälle sowie Verluste an Zeit und Ma- cerial vermieden wurden. Die Ausbildung des Nach­wuchses erfolgt mit größter Sorgfalt. Während der Arbeitspausen stechen den Gefolgschaftsmitgliedern I die Gartenanlagen des Werkes zur Verfügung. Jns- kbesondere das Schwimmbad erfreut sich einer regen IBenutzung. Wanderungen und Radfahrten führen 8 die Gefolgschaft in die Natur hinaus.

WW Wien Liieren nad) ver Naturschuyverordnung vom 18. Mär 1 1936 (Rcs EL I Seite 181) und den erqänzrnden Bestimmungen, aus­führlich erläutert von Professor Dr. W Weder, o. ö. Prof, der Rechte und Refereni im Reich»- und Preußischen Ministerium für Wiljenschaft, Erziehung und Volksbildung, und Prof. Dr. Walther Schoeniihen, Leiter der Reichsstelle für Naturschutz Gebunden RM. ?,60.

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Danksagung.

Für die überaus herzliche Teilnahme, sowie die Kranzspenden beim Heimgange meines unvergeßlichen Gatten, unseres herzensguten Vaters, Schwiegervaters und Großvaters sagen wir unseren herzlichsten Dank. Insbesondere danken wir den evang. Schwestern für ihre Pflege, dem Herrn Thibaut für seine fürsorgliche Hilfe, dem Reichstreubund ehern. Berufs­soldaten, den Berufskameraden des Hauptzollamte un er Kriegerkameradschaft 1874 für die ehrenden Worte und Kranzniederlegung.

Frau Käthe Mohr und Kinder.

Gießen (Am Kugelberg 31), Kassel, den 29. April 19«.

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Fürdie vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Hinscheiden unserer lieben Entschlafenen sowie für die zahlreichen Kranzspenden sagen wir herzlichen

Kriegsteilnehmer, die über zwei Jahre aktiven Wehrdienst, davon mindestens '/r Jahr während des Krieges, geleistet haben, erhalten neben der Jöcr* gütung laufend Unterhaltungszuschüsse für V< der Ausbildungszeit (fehlenden Ausbildunas- zeit), diejenigen, die über 3Vz Jahre aktiven Wehr- )ienst, davon mindestens zwei Jahre während des Krieges, geleistet haben, erhalten Unterhaltungszu- chüsfe für die gesamte Ausbildungszeit (fchlende Ausbildungszeit). Versehrte der Versehrtenstufe II und III erhalten Unterhaltszuschüsse für die ge­samte Dauer der Ausbildungszeit (fehlende Aus- bildungszett) auch dann, wenn die zeitlichen Vor­aussetzungen nicht erfüllt sind. Die Zahlung des Unterhaltszuschusses erstreckt sich ferner auf die für einzelne Studienzweige vorgesehene praktische Ausbildungszeit vor Beginn des Studiums, während des Studiums oder nach bestandener Ab­schlußprüfung. Kriegsteilnehmern während dieser praktischen Ausbildungszeit gewährte laufende Bar- vergünsttgungen werden auf den Unterhaltszuschuh an gerechnet. Der Unterhaltszuschuß beträgt m o - natlich 50. Reichsmark. Er erhöht sich auf monatlich 10 0 Reichsmark für die Ausbildungszeit außerhalb des cheimator- t e s für die Dauer von vier Monaten je Semester.

lieber diese Vergünstigungen hinaus können stu- inerende Kriegsteilnehmer bei nachgewiese­ner Bedürftigkeit und beim Vor liegen der übrigen Voraussetzungen durch die bestehenden Ein­richtungen wirtschaftlich gefördert werden. Für diese Förderungen kommen auch solche Studenten in Frage, die die Vergünstigung nicht erhalten können, weil sie die zettlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies gilt für die Gebührenerlässe. Hierbei sind Kriegstellnehmer älterer Geburtenjahrgänge vor­zugsweise zu berücksichtigen.

Die Betreuung der Kriegsteilnehmer ist eine der wichtigsten Aufgaben der Hochschulen. Der Rektor trifft die notwendigen Maßnahmen in Zusammen­arbeit mit der örtlichen Studentenführung und dem örtlichen Studentenwerk. Der Rektor kann zu seiner Unterstützung geeignete Personen des Lehrkörpers : und der Assistentenschaft der Hochschule die nach . Möglichkeit selbst Kriegsteilnehmer sein sollen

Danzig, 29. April. (DNB.) In der Aula der Technischen Hochschule fand die Uebernahme der Technischen Hochschule Danzig und der medizini- . schen Akademie in die unmittelbare Verwaltung < des Reiches durch den Reichsminister Rust statt. Er verkündete bei dieser Gelegenheit einen Erlaß zur Förderung der Kriegsteilnehmer bei der Durchführung des Studiums an wissen­schaftlichen Hochschulen. Mehr als 30 000 Studen­ten stünden heute in der deutschen Wehrmacht. Im ganzen würden 100 000 Abiturienten, die jetzt an der Front stehen, nach dem Kriege zu den deut­schen Hochschulen streben. Es gelte, alle diese Kräfte dem akademischen Beruf zu erhalten und zu ver­hindern, daß sie möglicherweise aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus Berufe ergriffen, die ihre dem Volk wertvollen Fähigkeiten nicht voll ausnutzten. Es dürfte namentlich keinen Verwundeten geben, dem nicht der Lebensweg gesichert werde.

Der Erlaß zur Förderung der Kriegsteilnehmer sieht folgende Regelung vor: Kriegsteilnehmer, die über zwei Jahre Wehrdienst, davon mindestens 1/2 Jahr während des Krieges geleistet haben, er­halten Gebührenbefteiung für V« der Studienzeit (restliche Studienzeit). Kriegsteilnehmer, die über 2*/2 Jahre aktiven Wehrdienst, davon mindestens 1 Jahr während des Krieges, geleistet haben, er­halten Gebührenbefreiung für die Hälfte der Stu­dienzeit. (Restliche Studienzeit). Kriegsteilnehmer, die über drei Jahre aktiv Wehrdienst, davon min­destens IV2 Jahre während des Krieges, geleistet haben, erhalten Gebührenbefreiung für Dreipier-' tel der Studienzeit. (Restliche Studienzett). Kriegs­teilnehmer, die über 3'/- Jahre aktiv Wehrdienst, davon mindestens zwei Jahre während des Krie­ges geleistet haben, erhalten Gebuhrenbefremng für'die gesamte Studienzeit (fehlende Studienzeit). Bei der Befreiung von den Prüfungsge­bühren tritt die gleiche Staffelung ein. Eine Be­freiung von Promotionsgebühren tritt nur m den Studienqebieten ein, in denen die Promotion üb­licherweise den Abschluß des Studiums bedeutet. Die Bestimmungen gelten entsprechend für Frauen und Kinder gefallener und an den Folgen einer Wehidienstbeschadigung verstor­bener Kriegsteilnehmer für die gesamte Dauer der Studienzeit. ________

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