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lacht die größte Sorgfalt zur Pflicht. Große Ge- stäfte, wie z. B. die von uns besuchte große Lebens- «rttelhandlung, haben für diese Tätigkeit eigens ein Siro eingerichtet, in dem nur die Lebensmittel- mrken zur Verrechnung beim Ernährungs- und kirtfchaftsamt bearbeitet werden. Da sind täglich etiche tausend Marken zu behandeln. Zuerst müssen fii nach der Warengattung grob sortiert und dann «ckereinander nach den verschiedenen Mengen- Letten geordnet werden. Hierauf sind sie auf große Bogen aufzukleben, wobei wiederum darauf zr achten ist, daß jeder Bogen nur Marken der Fichen Gewichtswerte enthält, damit bei der Abrech- ir.ng mit dem Ernährungs- und Wirtschastsamt feine unnötigen Verzögerungen entstehen und keine Khler Vorkommen, die für den Geschäftsmann bei fc weiteren Belieferung mit Waren von Nachteil In könnten. Daß bei dieser Tätigkeit nur besonders Lverlässige Kräfte verwandt werden können, liegt cf der Hand; es handelt sich hier um eine Ver- tnuensarbeit in des Wortes strengster Bedeutung. In mittlere und der kleinere Lebensmittelhändler, te auch wohl die meisten Metzger- und Bäcker- N'ister müssen sich, da sie bei dem Umfana ihres Gschäfts ein besonderes Verrechnungsbüro für die

Harken nicht einrichten können, in den Feierabend- Rnden nach Geschästsschluß oder an den Sonntagen jpft mit der Klebarbeit beschäftigen, denn auf i! fcifem Gebiete darf es keinHärmenbleiben" geben, Jfr der Warenbezugschein vom Wirtschaftsamt nur [en Vorlage der Klebebogen mit den belieferten

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Nerven muß. Und schließlich sei noch empfohlen, 10 4 ktts unerfüllbaren Forderungen und Wünsche vor-

5b-ingen, denen der Geschäftsmann auch beim btfiim Willen nicht entsprechen kann, selbst wenn itd so reizvollmit den Augendeckeln geblinkert öri. Die Kundschaft darf glauben, daß der g^ie- und über den Tag hinaus schauende Gefchafts- fiir n *schon von sich aus alles tun wird, um die b-n-chtigten Wünsche seiner Abnehmer zu erfüllen, bin ihm liegt doch daran, auch für die Zeit noch bit Kriege seinem Geschäft einen guten Kunoen- fcrm zu erhalten, den er nur dadurch zu fest'gen öfrnag, daß er die Gerechtigkeit, die geschäftliche 511 idjfeit und das Bemühen im anständigen Dienst Kunden zur richtigen Gemeinschaft vereinigt, um ^irch zur Stärkung unserer wirtschaftlichen Komps- wrlt beizutragen.

|ett Lebensmittelschwierigkeiten von 1916 bis 1918 rit Schundware für teures Geld beliefert wird Der t-schulte Warenverteiler würde es auch von sich aus ^lehnen, seinen Kunden minderwertige Nahrunqs- ritte! zu verabreichen.

*

Die Bereitstellung der Lebensmittel erfordert von dm Geschäftsmann und von den Metzger- oder Zöckermeistern heutzutage besondere Arbeitsleistun- c'n, die zum Teil sogar bedeutenden Umfang haben tzor dem Kriege bestellte er seinen Warenbedarf enfach beim Grossisten oder (große Geschäfte) direkt fr im Hersteller, der Metzgermeister konnte sein Vieh uib die übrigen Rohmaterialien nach Belieben ein- kcilfen, ebenso der Bäckermeister sein Mehl und die swstigen Bedarfsartikel. In der Kriegswirtschaft kwßte zur Sicherstelluna einer gerechten Ernäh- ringsgrundlage für alle Volksgenossen notgedrungen Din den Friedenswegen abgegangen werden. Die Lebensmittelkarte und der Warenbezuaschein sind Hute die beiden starken Grundlagen, aus denen das giwaltige Gebäude unserer Dolksernährung fest und mrecht errichtet ist. Damit sind aber erweiterte Ar- biitsaufgaben für die Lebensmittelgeschäfte ver­binden, die nicht zu umgehen sind und verständnis- v:ll für die Notwendigkeiten der Zeit hingenommen orrüen. Das Aufkleben der verschiedenen Lebens- n ttelMarken erfordert besonders viel Arbeit und

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diese zum Teil sehr bedeutenden Mehrarbeits- h Zungen der Geschäftsinhaber und ihrer Familien- sgehörigen sollte die kaufende Hausfrau auch ein- fflil denken, wenn sie vor dem Verkaufstisch steht M ihre Waren in Empfang nimmt. Und sie darf M dabei noch vergegenwärtigen, daß diese Marken- Haearbeit mit größter Gewissenhaftigkeit ausge- rt werden muß, weil nur allein auf dieser Grund- ' li(e die Möglichkeit besteht, die für die Belieferung it; Kundschaft ausreichende Warenmenge auf dem Wge über das Ernährungs- und Wirtschaftsamt von M Großlieferanten zu erlangen.

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|;Die kaufenden Hausfrauen können dem Gefchäfts- ncnn und feinen Mitarbeitern das Schaffen er- lii ifern, indem sie Käuferdisziplin bekunden. Dazu Wärt in erster Linie, daß die nichtberufstätigen ! Wuen ihre Einkäufe vormittags etwa bis gegen 11 Uhr oder nachmittags etwa bis gegen 18 Uhr !l<6»bigen, damit in den übrigen Stunden die berufs- imbenen Frauen die Möglichkeit des ruhigen ungestörten Einkaufs haben. Denn die Berufs- ht läßt nun einmal den werktätig schaffenden uen nur wenige Stunden am Tage Freizeit Erledigung ihrer häuslichen Einkäufe. Man soll Einkäufe auch nicht bis auf die letzte Minute msschieben, sondern beizeiten zu den Geschäften m; das gilt namentlich für den Verbrauch der ensmittelmarken, deren Gültigkeit über die ganze sorgungsperiode läuft, die man also nicht bis M letzten Tage aufspeichern, sondern über die li ze Gültigkeitsdauer hinweg verteilt verbrauchen iD Wenn sich die Einkaufsbesuche unserer Haus- rauen in den Geschäften so verteilen, wie es hier ch dem Wunsche der Geschäftsleute erneut emp- f<en wird, so stehen den Käuferinnen überall hin- r den Ladentischen Frauen und Männer als Der- isspersonal gegenüber, die nicht durch fortgesetzte et eranftrengung in ihrer Leistungskraft überlastet int, die den Hausfrauen also auch öfter mit klugem c männischen Rat zur Seite stehen und ihnen nach Deglichkeit eine Auswahl von Waren vorlegen tön- Her. Namentlich bei den Käufen in den Vormittags- fbr ben wird dieser Vorteil besonders in Erscheinung freien. Die Käuferinnen sollten ferner bedenken, daß tr. zahlreichen Geschäften Frauen als Hilfskräfte hner dem Verkaufstisch tätig sind, die zu Hause ebn n Haushalt und vielleicht Kinder zu betreuen Utl daher in den Abend- und Nachtstunden oder jftm am frühen Vormittag vor der Geschäftszeit ijtidttg zu arbeiten haben, bevor sie im Laden stehen, - [ober die den ganzen Vormittag über zu Hause unb stufen müssen, um nachmittags im Geschäft aus- ei^,:| ISlien zu können. Daß auf diese Frauen durch die en . d ^omahme der Einkäufe in der stillen Geschäftszeit reu« W' i Mgehend Rücksicht zu nehmen ist, gehört zu ben ^dstverständlichkeiten, die besonders jetzt im Kriege r j pachtet werden müssen. Denn diese freiwillig helfen- f^ { bin Frauen bringen ein besonderes Opfer im Jnter- i Ife der Volksgemeinschaft, das durch verständnis- ioctl» Würdigung von den Käuferinnen anerkannt

Gondergen'cht in Gießen.

In dreitägiger Verhandlung des Sondergerichts in Gießen hatten sich Karl Huhn und Anna Habermehl, beide aus Gießen, wegen schwerer Straftaten zu verantworten. Huhn ist als gefähr­licher Gewohnheitsverbrecher angeklagt:

a) in fünf Fällen, teilweise unter Ausnutzung der Verdunkelung, schwere Rückfalldiebstähle begangen; b) einen ihm auferlegten Eid wissentlich falsch ge- chworen zu haben.

Die Habermehl, in vier Fällen dem Huhn bei Be­gehung seiner Diebstähle wissentlich Hilfe geleistet und fortgesetzt gewohnheitsmäßig Sachen, von denen sie wußte, daß sie gestohlen waren, an sich gebracht und zu deren Absatz bei anderen mitge­wirkt zu haben.

Nach seinem eigenen Geständnis hat Huhn im Februar, März und April 1940 zusammen etwa 120 bis 150 Pfund Kaffee, sowie zwei Kartons Seife, 1 Karton Palmin und Schokolade mittels Einsteigens aus dem Lager einer Gießener Firma entwendet. Er versteckte die- gestohlenen Sachen edesmal in der Gartenhütte und holte sie abends in der Dunkelheit ab. Aus dem Lager der NSV. in Gießen hatte er an zwei Tagen Leibwäsche, Bett­wäsche und Kleidungsstücke, ebenfalls mittels Ein­steigens, entwendet. Auch hierbei versteckte er die gestohlenen Sachen und holte sie abends in der Dunkelheit ab. Die Diebstähle wurden stets an Sonntagen ausgeführt.

Die H a b e r m e h l gab die Hehlerei zu, bestritt jedoch die Beihilfe zu den Diebstählen, sie wurde aber durch einen Kriminalbeamten, der eine Un­terredung der beiden Angeklagten anhörte, und durch ihren Sohn überführt. Sie war in zehn Fällen dabei, als Huhn den Kaffee verkaufte, und hat sich selbst Kaffee, Bettwäsche und Kleidungs­stücke von Huhn geben lassen.

Huhn behauptet, die Diebstähle auf Drängen der Habermehl begangen zu haben, den Meineid habe er zugunsten der Angeklagten Habermehl ge­leistet, weil er befürchtet habe, diese würde ihn wegen der Diebstähle anzeigen. Zwischen den An­geklagten bestand ein intimes Verhältnis, das zur Scheidung der Ehe des Huhn führte. Infolge dieses Verhältnisses will Huhn der Habermehl vollständig hörig gewesen fein. Die Angeklagten belasten sich gegenseitig, und jeder Teil behauptet, die Gegen­seite wolle sich rächen.

Ein ganzes Warenlager von gestohlener Wäsche und Kleidungsstücken war im Gerichtssaal aufge­stapelt. Von einem Teil der Sachen konnte nicht fest­gestellt werden, wo sie herstammen, da die NSV. nicht alle Sachen als ihr gehörig bezeichnete. Den Kaffee, die Kleidungs- und Wäschestücke und Stoffe hat Huhn mit Hilfe der Habermehl gegen bares Geld oder gegen Eßwaren oder Schuhe abgegeben. Eine Reihe von Personen wird sich deswegen dem­nächst noch wegen Hehlerei zu verantworten haben.

Der Anklagevertreter führte aus, Huhn sei zwei­fellos der am meisten Tätige bei den Diebstählen gewesen und im Sinne der Verordnung als Dolks- schädling anzusehen. Wer sich nicht scheue, bei der NSV. einzubrechen, und sich Dinge anzueignen, die für die Aermsten bestimmt seien, müsse schwer be­straft werden. Der Angeklagte sei ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher. Die Habermehl habe sich der Beihilfe zum schweren Diebstahl und der ge­

wohnheitsmäßigen Hehlerei schuldig gemacht. Cs wurden solgenbe Strafen beantragt: gegen Huhn wegen schwerer 'Rück^allsdiebstähle und Meineids eine Gesamtzuchthausstrafe von 12 Jahren, Ab­erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 12 Jahren und Anordnung der Siche­rungsverwahrung, gegen die Habermehl wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl und gewohnheits­mäßiger Hehlerei eine Gesamtzuchthausstrafe von vier Jahren und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von vier Jahren.

Der Verteidiger der Habermehl bestreitet, daß diese sich der Deihrlfe zu den Diebstählen schuldig gemacht habe, da die Diebstähle schon begangen ge­wesen seien, als die Habermehl Kenntnis davon erhalten habe.

Der Verteidiger des Huhn führte aus, Huhn habe sich seit etwa 10 Jahren nichts zuschulden kommen lassen und könne sonach nicht als gefährlicher Ge­wohnheitsverbrecher und Volksschädling angesehen werden. Von Ausnutzung der Verdunkelung könne nicht die Rede sein. Seine höchste Vorstrafe sei ein Jahr gewesen und bei seinen Verfehlungen habe es sich um geringe Werte gehandelt. Huhn 'fei, das müsse zugegeben werden, leichtsinnig gewesen.

Das Gericht verurteilte am heutigen Samstagvor- mittag Huhn als Volksschädling wegen Einbruchs­diebstahls in' fünf Fällen und Meineids zu einer Gesamtzuchthaus st rafe von a ch t Jah­ren und rechnete ihm acht Wochen der Unter­suchungshaft auf die Strafe an. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt. Don der Anordnung der Siche­rungsverwahrung wurde abgesehen, ihm aber klar­gemacht, daß er bei neuen Straftaten mit der Siche­rungsverwahrung zu rechnen habe. Frau Haber­mehl wurde wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei unter Einbeziehung einer von der Straf­kammer Gießen am 1. Juli 1941 gegen sie er­kannten Gefängnisstrafe von acht Monaten zu einer Gesamtzuchthaus st rafe von drei Jah­ren verurteilt, ein Monat Untersuchungshaft wird ihr auf die Strafe angerechnet.

*

Der H. F. P. aus Gießen hatte am 10. März in einer Wirtschaft in Gießen gegen staatliche Ein­richtungen und führende Persönlichkeiten des Reichs beleidigende gehässige Redensarten geführt. Der Angeklagte hatte sich am fraglichen Tage, wie schon oft, total betrunken. Er ist wiederholt bestraft und beging die Straftaten stets unter dem Einfluß des Alkohols. Dem Antrag des Anklagevertreters ent­sprechend wurde der Angeklagte roeaen Volltrunken­heit zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt. Von der Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt, die ebenfalls bean­tragt war, sah das Gericht ab. Dem Angeklagten wurde aber klar gemacht, daß er im Wiederholungs­fall damit zu rechnen habe.

Der H. V. aus Butzbach hatte dort am 16. Juni Aeußerungen getan, die das Ansehen des Reichs und seiner Einrichtungen zu schädigen geeignet waren. Der Angeklagte war im wesentlichen ge­ständig. Er wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten unter Anrechnung von sechs Wochen der Untersuchungshaft verurteilt.

Turn- und (Sporttag in Gießen.

Gtadimannschast Gießen gegen Wetziar-Naunheim kombiniert.

Das schon vor 14 Tagen vorgesehene Spiel dieser Mannschaften, das damals abgesagt werden mußte, findet nun am morgigen Sonntag statt. Diese Ver­schiebung hat sich für die Aufstellung der Wetzlarer günstig ausgewirkt, denn durch die Erledigung der Aufstiegsspiele stehen die besten Spieler von Wetz­lar 05 zur Verfügung. Aus diesem Grunde erwartet man auch ein Spiel, das einen weiteren Höhepunkt der letzten Spiele bedeuten soll. Die Gießener Mann­schaft hat Kraft nicht zur Verfügung, der allerdings gut ersetzt fein sollte. Im Gießener Lager hat man Vertrauen in die Mannschaft und glaubt einen eben­bürtigen Gegner abgeben zu können. Schiedsrichter ist Gerhard (Annerod), dem sich die Mannschaften in folgender Aufstellung stellen. Die Kombinierten:

Koob (05); Klein (05), Wagner (Naunheim); Bernhard (N.), Didlapp (05), Bernhard (N.); Meg- ner (05), Rühl (N.), Neeb (N.), Luther (05), Rohde (05).

Gruchmann (Luftwaffe); Janssen (Luftwaffe), Schlitz (VfB.°R.): Weniger (1900), Dreyer (Luft­waffe), Mark (VfB.-R.); Scheller (Luftwaffe), Deeg (1900) Möbs, Millinger (Luftwaffe), Ehmann (DfV.-R.) * ' -

Infolge Verlegung des Bezirkssporttages auf den kommenden Sonntag war es möglich, den Sieger

der Gruppe Wetzlar in der Lahnpokalrunde zu er­mitteln. Dadurch kann am nächsten Sonntag das Endspiel zum Austrag gelangen. Das ursprünglich vorgesehene Spiel Kreis Gießen Kreis Wetzlar wird wahrscheinlich bet dem leichtathletischen Städte­kampf Gießen Kassel nachgeholt.

Luftwaffe TUedergirmes.

Beide Mannschaften standen sich schon in einem Gesellschaftsspiel gegenüber, das die Soldaten mit 14:13 Toren gewinnen konnten. In der letzten Zeit wollte es jedoch bei der Luftwaffe nicht besonders klappen. Mehrfacher Ersatz brachte es mit sich, daß einige Niederlagen hingenommen werden mußten. Bei den Wetzlarer Vorstädtern war es besser. In einem spannenden Spiel wurde gegen die gewiß nicht schlechten Hochelheimer der Gruppensieg er­rungen. Einer Mannschaft jedoch dadurch Vorschuß­lorbeeren zu geben, halten wir für verfehlt. Wir wollen nur hoffen, daß es sportlich dem vorjährigen Spiel um den .ualjnpofal gleichkommt. Dem Schieds- richter Schmidt (Hörnsheim) stellen sich beide Mann­schaften in folgender Aufstellung:

Luftwaffe: Tormann: Kaatz; Verteidiger: Bracker, Hettenhausen; Läufer: Benthin, Lieb, Schlüter; Sturm: Rebischke, Richmann, Weyers, Sonnabend, Großer.

Wetzlar-Niedergirmes: Bach; Adam, Mohr; Schlicht, Schmitz, Schlicht; Berghäuser, Bill, Lehmann, Hofmann, Mehl.

Tanzabend im Gtadtt^eater.

irS.'GemeinschaftKraft durch Freude".

Gisela Kern und Benno Kaminski von der Bayerischen Staatsoperette München tanzten am Donnerstagabend im ausverkauften Stadttheater.

Gisela Kern, ein Gießener Kind, wirkte schon seit ihrem 6. Lebensjahr in der Kindertanzaruppe un­teres Theaters mit, wo sie durch besondere tänze­rische Begabung auffiel. Später wurde sie in die Ballettgruppe übernommeft und zeigte hier eine vorzügliche Weiterentwicklung ihres Könnens auch in Solopartien. Nach einjähriger Tättgkeit^ am Stadttheater in Fürth i. wurde sie als Solo- tänzerin an die Bayerische Staatsoperette in Mün­chen verpflichtet. Am 1. Sept. d. I. beginnt ihre Neuverpflichtung als Tanz-Solistin am Raimund- Theater in Wien.

Benno Kaminski ist z. Z. Soldat und ist als Bal­lettmeister und Operetten-Regisseur an das Stadt- theater in Reichenberg im Sudetengau verpflichtet.

Die fein zuzummengestellte Dorttagsfolge wurde mit dem PaartanzLiebestraum" von Tschaikowsky eröffnet. In abwechselnder Folge brachten Gisela Kern und Benno Kaminski Solopartien, von denen iede einzelne eine vorzügliche Leistung darstellte. Alle Tänze zeigten.eine exafte Einstudierung, völ­lige Körperbeherrschung und feine musikalische Ein­fühlung. In dem Tanz der Salome von Richard Strauß offenbarte Gisela Kern ihr ganzes Können. Im Ländler von Merkling, der mit großem Beifall ausgenommen wurde, zeigte sie sich von der humo- risttschen Seite. Ganz ausgezeichnete Einzelleistun­gen brachte Kaminski in derTarantella" von Schmidt und inSevillana" nach spanischer Volks­musik. Den Schluß bildete ein Walzer von Gisela Kern und Kaminski. Diese sehr gute Leistung wurde besonders unterstrichen durch den guten G-samt- eindruck des Paares.

Für die Choreographie zeichnete Venno Kaminski. Otto Braun, Frankfurt a. M., der in letzter Mi­nute für den erkrankten Herrn Brand aus München eingesprungen war, begleitete die Tänze am Flügel mit viel Verständnis und Einfühlung. Das Publi­kum forderte durch reichen Beifall mehrere Zugaben heraus. Es gab eine Menge Blumen. Th. Bäulke.

Dornotizen.

Tageskalender für Samstag.

Deutscher Alpenverein, Zweig Gleßen-Oherhessen: 20 Uhr imHindenburg" Vortrag Studienassessor Dr. Karl Bettermann überHochgebirgsfahrten in Bulgarien". Gloria-Palast, Selterswea:Stu- kas". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Em Mäd­chen mit Prokura".

Tageskalender für Sonntag:

Bezirks-Turn- und Sporttag: Beginn der Wett­kämpfe um 9 Uhr und um 14.30 Uhr. Gloria- Palast, Seltersweg:Stukas". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Ein Mädchen mit Prokura".

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Volksbildungsstätte.

pilzgang in den Sdjiffenberger Wald.

Sonntag, den 31. August 1941, Treffpunkt 9 Uhr Eaf6 Nizza.

,Führung: Universitäts-Garteninspektor i. R. Reh- nelt.

Unkostenbeitrag: 0,20 RM. 3539D

Gießener Wochen Marktpreise.

* Gießen, 23. Aug. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, "Vi kg 1,80 RM. Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Kartoffeln, 5 kg 65, Wirsing, % kg 8 bis 12, Weißkraut 7 bis 10, Rotkraut 15, gelbe Rüben 8 bis 10, rote Rüben 8 bis 10, Spinat 25, Römischkohl 8 bis 10, Bohnen,

grün, 25 bis 30, gelb 27 bis 30, Mischgemüse 7 bis 8, Tomaten 30 bis 40, Meerrettich 40, Rhabarber 15, Frühäpfel 40, Pflaumen 40, Salatgurken 30, Blu­menkohl, das Stück 30 bis 45, Salat 10 bis 12, Einmachgurken Wi bis 5, Endivien 10 bis 15, Ober» kohlrabi 10 bis 12, Rettich 10 bis 12, Radieschen, das Bund 10 bis 12 Rpf.

Heimatkundliche Führungen.

Die RSG.Kraft durch Freude" setzt die im vorigen Jahre begonnenen heimatkundlichen Führungen auch in diesem Jahre fort. Vorgesehen ist zunächst ein Pilzgang am Sonntag, 31. August, unter Führung von Universitäts-Garteninspektor i.R. Rehnelt. ..

Weiterhin sind für die nächste Zeit einige Füh­rungen durch die Gailschen Tonwerke geplant, die an einem Werktag stattfinden müssen, um das Werk im Betrieb sehen zu können. Die Teilnehmerzahl muß hierbei mit Rücksicht auf den Betrieb beschrankt bleiben, wodurch eine vorherige Anmeldung in der Kartenverkaufsstelle Gießen, Seltersweg 60 (Tele­phon 2141) erforderlich ist.

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Ende September / Anfang Oktober 1941 beginnen folgende Lehrgemeinschaften:

A. Für alte Berufe. Dauer Gebühr

Std. RM.

Schönschreiben................... 30 8.50

Rechnen......................... 40 8.50

Gutes Deutsch.................... 40 8.50

B. Kaufmännische Berufe.

Kaufmännisches Rechnen: Stufe I ....................... 24 6.50

' Stufe II ...................... 24 6.50

Stufe III...................... 24 6.50

Deutsch für den Kaufmann:

Stufe I ....................... 36 8.50

Stufe II ...................... 28 8.50

Stufe III...................... 24 8.50

Stufe IV...................... 28 8.50

Doppelte Buchführung:

Stufe I ....................... 40 8.50

Stufe II ...................... 40 10.50

Stufe III.................. 40 12.50

Stufe IV...................... 40 12.50

Stufe V...................... 40 15.50

Aufbaukameradschaft zur Vorberei­tung auf die Bilanzfruchhalterprü- fung, Stufe I .................. 60 20.50

Durchschreibebuchführung.......... 30 8.50

Einzelhandelsbuchführung.......... 40 10.50

Steuerkunde ............... 40 12.50

Betriebskunde für den Jndustriekauf- mann:

Fabrikbuchführung.............. 40 12.50

Selbstkostenrechnung ............ 30 9.50

Warenkunde und Berkaufskunde für

den Lebensmitt^lkaufmann....... 40 10.50

Textilwarenkunde................. 40 10.50

Tabakwarenfachkunde ............. 20 5.50

Von der Hilfskraft zum Buchhalter .. 180 27.50

Förderlehrgang für kaufmännische

Lehrlinge im 3. Lehrjahr......... 80 15.60

L. Technische Berufe (Eisen und Metall).

Technisches Zeichnen:

Stufe I ....................... 48 12.50

Stufe II ...................... 48 12.50

Stufe III...................... 48 12.50

Stufe IV...................... 48 14.50

Technisches Rechnen:

Stufe I ....................... 24 7.50

Stufe II ...................... 24 7.50

»Stufe III........... 24 7.50

Stufe IV...................... 24 9.50

Stufe V.........,.............. 24 9.50

Technisches Messen, Stufe I........ 24 7.50

Elektrotechnik:

Stufe I ............. 24 7.50

Stufe II ...................... 24 7.50

Stufe III .............. 24 9.

Einführung in die Mathematik ..... 40 8.50

Technisches Rechnen zur Vorbereitung

auf den Besuch eines Refa-,Grund- lehrgangs ..................... 64 18.50

Arbeitsstudien nach Refa: Refa-Grundlehrgang............ 60 30.50

Refa-Fachlehrgang Spangebende

Formung...................... 30 20.50

Refa-Fachlehrgang Spanlose Formung...................... 30 20.50

Unterführernachwuchs (Jndustriemei- ster; für quäl. Facharbeiter über 25 Jahre)...................... 160 40,

800-Std.-Lehrgang, 5 Semester 1.Sem. 1.Sem.

Dreisemester-Lehrgemeinschaft z. Vor­bereitung auf nachträgl. Ablegung der Facharb.-Prüfung (Facharbei­terbrief) (für Angelernte, Hilfsarbei­ter und Nichtausgelernte, Mindest- alter 25 Jahre)................. 100 32.50

Dauer: insgesamt 300 Stunden l.Sem. l.Sem. D. Technische Berufe (Bau).

Fachrechnen:

Stufe! ....................... 24 7.50

Stufe II ................. 24 7.50

Fachzeichnen:

Stufe! ....................... 48 12.50

Stufe II ...................... 48 12.50

Vom Maurergesellen zum Polier, Stufe I ....................... 24 7.50

Weitere 12 Stufen werden zur Sicherung eines Abschlusses u. ent­sprechender Förderung jeweils an­schließend durchgeführt. Dauer jeder weiteren Stufe 24 Stunden, Ge­bühr je RM. 7.50.

Die Anmeldung muß persönlich auf der vorge­schriebenen Anmeldekarte vorgenommen werden. Die Gebühr ist mit der Anmeldung zu zahlen. Bei Gebühren über RM. 12.50 kann in Ausnahmefällen bei nachweisbarer Notlage Ratenzahlung gewahrt werden.

Die Berufslaufbahnberatung zum Zwecke der Einweisung in die richtige Lehrgemeinschaft erfolgt für den Teilnehmer kostenlos. Genaue Stoffgliede­rung jeder Lehrgemeinschaft kann auf der Dienststelle eingesehen werden. Ausführlicher Arbeitsplan er­scheint in Kür^e.

Anmeldezeiten: täglich von 813 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr. Im September 1941 jeden Montag und Donnerstag außerdem bis 19 Uhr.

Anmeldestelle: DAF.-Kreiswaltung, Hauptabtlg. f. Berufserziehung und Betriebsführung, Gießen, Schanzenstr. 18, 1. Stock, Zimmer 4. 3515D

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