12.23
Uhr.
gugeben:
geben haben.
30 RM. und 1,60 RM. (Alto.)
Rate muß unbedingt
snmmenveranlagung au-.
1,60
0,80
0,80
0,80
Familienlogen I. Ring . .
H. Ring . .
III. Ring . .
IV. Ring . .
V. Ring . .
Tortenbodens 100 g Maizena, 150 g Mehl, 60 g fett oder 50 g Ol, 1 Ei, 2-4 EßU Magermilch, geriebene Schale 1 Zitrone, 1 Prise Salz, 75 g Zucker, ¥1 Badcpulver, 2-3 Eßl. Zwiebadtbrösel Creme: ’/e I Magermilch, 2 Eiweiß geschlagen, 2 Eigelb, 20 g Maizena, 10 g Fett, 35 g Zudcer, 1 Prise Salz, I.Teel. Rum. Füllung: 750 g klein- geschnittene Äpfel, 2 davon in Halbmondschei- ben zerteilt zur Garnitur, mit Zucker nach Geschmack gedämpft und auf ein Sieb geschüttet. Saft der Äpfel, mit Maizena leicht gedickt, zum Guß mit Zucker oder Puderzucker. - Verrühre das Fett, füge Zucker, Gesdimaäcszutaten, Ei und nach und nach das mit dem Backpulver versiebte Mehl und Maizena hinzu und verarbeite die Masse zu einem mürben Teig, der eine Stunde ruhen muß.
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21. Dezember 1938 teilt habe:
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nnac 1941 an das Standesamt, Marktplatz 14 (im Alten Rathaus) erbeten. Antragsoordrucke find da- selbst abzuholen oder durch Postkarte anzufordern.
In den Ortsteilen Klein-Linden und Wieseck werden die Anträge bei den dortigen Verwaltungsstellen entgegengenommen.
Gießen, den 11. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister. I.B.: Nicolaus.
Wohnsitz
Gießen, Wartweg 52
Gießen, Wolkengasse 23
Gießen, Wolfstraße 20
Gießen, Neuen Weg 50
Gießen, Dommstraße 41
Gießen, Löberltraße 2
Gießen-Wieseck, Moserstr. 26
Gießen-Wieseck, Turnstr. 18.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körper- schaftpeucr sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Einkünfte, und zwar:
1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften);
2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenonenschaften, ledoch mit Ausnahme der Kleinstgenossenschaften;
3. Versicherungsvereine auL Gegenseitigkeit;
4. sonstige juristische Personen des privaten Recht»;
5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckyermögen;
6 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des
öffentlichen Rechts, insbesondere die öffentlichen Versorgungsbetriebe.
B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die inländischen Einkünfte, und zwar:
Fröhlich.
$. C. „Teutonia" Watzenborn-Steinberg.
Nach drei Heimspielen fährt die 1. Mannschaft der Watzenborn-Steinberger „Teutonen" am morgigen Sonntag zum weiteren Kriegsmeisterschaftsspiel nach Bissenberg. Dem Tabellenstand nach müßten den „Teutonen" in diesem Spiel die größeren Gewinn- aussichten zugesprochen werden. Doch wie die Dinge zur Zeit liegen, kommt es stets darauf an, welche Mannschaftsau Stellung von den Vereinen auf die Beine gebracht wird. Sollten die Watzenborn-Stein. berger die Fahrt nach Bissenberg in der vorgesehenen Aufstellung antreten können, so sollte ein ehrenvolles Bestehen auch auf dem Bissenberger Platz möglich sein.
jugeudfußball der 1900er.
Am Sonntag tritt die 1. Jugend von 1900 zu dem Bannmeisterschaftsspiel in Watzenborn-Steinberg an. Die Jugend von Steinberg ist als sehr stark bekannt. Die Jugend von 1900, die in ihrer stärksten Aufstellung zu diesem Spiel antritt, darf es nicht leicht nehmen, sonst bleiben Sieg und Punkte in Steinberg. Mit etwas mehr Eifer und Schubkraft im Sturm wird die Mannschaft ein ehrenvolles Resultat herausspielen.
Die erste Sportdienstgruppe tritt zum fälligen Iungbannmeisterschastsspiel in Allendorf an. Heber die erste Sportdienstgruppe von Allendorf ist in Gießen nichts bekannt. Man muß abwarten, wie die 1900er sich dort schlagen.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ein- lommenstener sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige
L wenn ihr Einkommen im abgelaufenen Kalenderjahr den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat
2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM., aber mehr als 1000 RM. betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 RM. enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder .... „
3. wenn in ihrem Einkommen kapitalertragsteuer- pflichtige Einkünfte von mehr als 1000 enthalten waren und der Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum in die Steuergruppe 1 oder II fallt, oder
4. ohne Rücksicht Luf die Höhe des Emkommens wenn es ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlustes zu ermitteln ist ober ermittelt wird.
Die Bissenberger haben am vergangenen Sonntag unter ihrem tatsächlichen Können gespielt. Die Steinberger werden daher gut tun, ihren Gegner nicht zu unterschätzen, denn sonst könnte eine Ueber- rafchung fällig se-in. f
Wir glauben nicht, daß die Sportfreunde gegen Marburg auch nur einen Punkt retten können. Wenn die Marburger bis jetzt auch nicht überzeugen tonn- ten, so haben sie doch gegenüber dem Tabellenletzten noch manches voraus.
1900 — Naunheim.
Im ersten Spiel der Rückrunde empfangen die Blau-Weißen den Turn- und Spieloerein Naun- heim. Das Vorspiel, das die Wetzlarer Vorstädter mit dem Torergebnis von 7:4 gewinnen konnten, gibt einen Ausblick auf das morgige Spiel. Die Naunheimer besitzen nämlich derzeit einen Sturm, der in dem Mittelstürmer Rühl feinen überragenden Mann besitzt. Für die blau-weiße Hintermannschaft eine schwere Belastungsprobe. Trotzdem darf man annehmen, daß 1900 in der Besetzung: Launspach, Jäger, Goß, Erhard, Greven, Mank, Schellhaas, Kraft II., Kraft I., Luther, Koch dieser Aufgabe gerecht wird und durch einen Erfolg Anschluß an die Spitzengruppe behält.
VfV.'Reichsbahn in Burgsolms.
kinder gemacht, aus der fetzt zum dritten Male ein Anteilbetrag in Gießen verteilt wurde. Die jetzige Spende in Höhe von 50 RM., die aus ein Sparkassenbuch eingetragen wurde, erhielt das Töchterchen Elka des im Felde stehenden Leutants Paul S ch m e d i n g , Licher Straße 45 wohnhaft. Die Spende wurde im Auftrage der Reichskriegerführung durch die Vertreter des Kreiskriegerführers, Kreispropagandaobmann Diesel und Geschäftsführer ©lebe, der jungen Mutter des Kindchens mit herzlichen Worten der Verbundenheit zwischen den alten und den jungen Soldaten überreicht.
** Sie Hebammen in Gießen. Im heutigen Anzeigenteil gibt der Oberbürgermeister die Namen und Wohnungen derjenigen Hebammen be^ kannt, die für die Stadt Gießen die Niederlassungs- erlaubnis erholten haben.
Ortszeit für den 20. Januar.
Sonnenaufgang 9.25 Uhr, Sonnenuntergang 17.47 Uhr. — Mondaufgang 1.44 Uhr, Monduntergang
Gießen, den 17. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
2»D.r gez. Nicolaus.
V Dr.med.fr ogelfjanblr ; Palast (S ! )(1U5 (W
Garteck )of" W Kunstverr r des B'
Gießen, den 17. Januar 1941. Der Oberbürgermeister.
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.
IX.
Wer nachträglich, aber vor dem Ablauf der Steuer- verjährungsftist erkennt, daß eine Steuererklärung, die er dem Finanzamt abgegeben hat, unrichtig ober unvollständig ist, und daß die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit zu einer Verkürzung von Steuereinnahmen führen kann, ist — ohne daß es einer besonderen Aufforderung bedarf — verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
X.
Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer, Wehrsteuer, Körper- schaftfteuer, Gewerbesteuer ober Umsatzsteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuargesetze (©teuer- gefährdung)' werden bestraft. !
Gießen, 10. Januar 1941. 247D
Die Finanzämter
Hießen, Friedberg, Alsfeld, Büdingen, Grünberg, Hungen, Lauterbach, Nidda, Schotten.
Gtadttheater-Miete.
Die Einlösung der fünften Rate der Stammiete hat an der Theaterkasse, Johannesstraße 3, zu erfolgen, und zwar: 248C
Montag, den 20. Januar 1941, für die Dienstag- Mieter,
Dienstag, den 21. Januar 1941, für die Mittwoch-
Mieter,
Mittwoch, den 22. Januar 1941, für die Freitag-
Mieter
während der ttasienstunden.
Bei Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210, Kasse des Stadttheaters Gießen, erfolgt Ueberfenbung einer besonderen Quittung.
Die zu zahlende fünfte Rate beträgt:
GA-Epori.
Oer Fußbattsonntag.
B e zirks kla sse:
1900 — Naunheim (Rückrunde) Luftwaffe — Wetzlar 05 (Rückrunde)
Burgsolms — VfB.-Reichsbohn (Rückrunde) Bissenberg — Watzenborn-Steinberg.
Sportfreunde Wetzlar — DfB.-Mardurg
Die 1900er sind in der glücklichen Lage, ihre Mannschaft noch zu verstärken. Sollten sie auf die Raunheimer nicht in einer Ueberform, wie im Vorspiel, treffen, so bleiben die Punkte in Gießen.
Der Tabellenführer spielt gegen die Luftwaffe. Bei der derzeitigen Form der Wetzlarer dürfte sich deren Sieg höchstens im Torverhältnis ausdrücken.
Der D'B.-Reichsbahn hat in Burgsolms einen schweren Stand. Der Ausgang des Spieles ist offen.
Bekanntmachung.
Betr.: Durchführung des hebammengesehes in der Stadt Gießen.
II.
Bei Beteiligung mehrerer Personen ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Einkünfte abzugeben eine Erklärung zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus a) Land- und Forstwirtschaft, b) Gewerbebetrieb, c) selbständiger Arbeit, '
d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.
Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung obliegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.
III.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Wehrsteuer sind verpflichtet die männlichen deutschen Staatsangehörigen der Geburtsjahrgänge 1914, 1915, 1916, 1917, 1918, 1919 und 1920, die einen Wohnsitz ober gewöhnlichen Aufenthalt im Jnlanb haben
1. wenn sie keinen Arbeitslohn bezogen haben, ihr. Einkommen aber ben Betrag von 224 Reichsmark Überstiegen hat, , .
2. wenn sie neben Arbeitslohn sonstige Einkünfte von mehr als 100 Reichsmark bezogen haben,
3. wenn sie eine Einkommensteuererklärung abzu-
Dett.: Lhrenkreuz der Deutschen Mutter.
Bekanntmachung.
Die nächste Verleihung von Mutter-Ehrenkreuzen wird am diesjährigen Muttertag (18. Mai ^41^er^ ^Weitere Anträge von Müttern, die mindestens 4 Kinder lebend geboren haben, werden bis 31-ja-
Die Einlösung der , .
vor der 17. Mietvorstellung erfolgt sein.
Spende - onntag rt lf die €M rund 183
1. Körperschaften, P^rsonenvereinigungen und Ver- mögensmassen, die weder ihre Geschaftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben;
2 Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver- ' mögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.
C. Alle Körperschaften, Perfonenvereinigungcn und Bermögensmassen:
1 . beim Wegfall der Steuerpflicht, _
2 beim Uebergang von der beschrankten zur unbe> ' schränkten und beim Uebergang von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht.
V.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Gewerbesteuer sind verpflichtet:
1. alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren ' Gewerbeertrag im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ben Betrag von 4000 Reichsmark ober beten Ge- werbekavital an dem maßgebenden ^estftellungs- zeitpunkt den Betrag von 20000 Reichsmark
2 MUalflefenfdtiaften (2HtiengeIeIfld)aften, Som. manbitgejeUfelften auf Aktien, 0e eWtcn mil beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften);
3 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Bersicherungsvereine auf Gegenseittgkeit.
Sonstige juristische Personen des privaten Recht- und nichtrechtsfähige Vereme haben eme
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Backzeit 25-40 Min. Für die Creme lasse das Eigelb in dem mit ein paar Löffeln Milch kalt verrührtem Maizena glatt werden und rühre es an die mit Zucker, Fett und Geschmackszutaten zum Kodien gebrachte Milch, die auf dem Feuer zur Creme geschlagen wird, gib den Eischnee darunter und schlage weiter bis zum Abkühlen. Nachdem der Tortenboden mit Zwiebackbrösel bestreut worden ist, streiche die steife Creme bis zur Hälfte der Randhöhe auf und bedecke sie mit den gedünsteten Apfelstückchen. Garniere mit den Apfelhalb- •monden und fülle den Guß vorsichtig über dieTorte. MAIZENA
Gemäß § 6 der 2. Durchführungsverordnung zum Hebammengesetz vom 13. 9. 1939 gebe ich Rainen und Wohnsitz derjenigen. Hebammen bekannt, denen ich auf Grund des § 10 des Hebammengesetzes vom - ~ .....die Niederlassungserlaubnis er-
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mcht zur Verfügung stehen, hangt der Ausgang des Spieles von der Bewährung des eingestellten Ersatzes mit ab. Die Gießener spielen unter Leitung des Schiedsrichters Müller, Frohnhausen, mit: Lepper, Fleischhauer, Schlitz, Mattern, Leutheuser 4, Kraft, Ehmann, Leutheuser 3, Wunderlich, Godgluck,
Lfd.
Nr. Name
1. Wenzel, Lina
2. Klein, Luise
3. Müller, Berta
4. Deibel, Minna
5. Rinn, Emma
6. Weber, Klara
7. Pausch, Elise
8. Schreiner, Lina
Gewerbesteuererklärung nur abzugeben, soweit diese Unternehmen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht;
4. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags oder die Höhe des Gewerbekapitals alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist oder ermittelt wird.
VI.
Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Umsatz- teuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit Ausnahme:
1. der Straßenhändler, Wandergewerbtreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichttgen, die nach §§ 77 und 79 der Durchführungsbestimmungen 1938 zum Umsatzftenergesetz 1934 zur Führung eines Straßen- steuerheftes verpflichtet sind;
2. der nichtbuchfuhrenden Landwirte, soweit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerrichtsätzen geleistet haben;
3. derjenigen Unternehmen, deren Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1940 nicht mehr als 20 Reichsmark beträgt oder bei steuerfreien Umsätzen betragen würde, wenn diese steuerpflichtig wären (§ 62 (2) der Durchführungsbestimmungen 1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934).
Ohne Rücksicht auf ein etwa vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist in allen Fällen der in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1940 erzielte Umsatz anzugeben!
VII.
Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann ab- zugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird; die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt aufgefordert werden.
*♦8 0. Geburtstag. Am Montag, 20. Januar, jegeht Frau Johanneüe Zinn, geborene Reitz, ßderstraße 4 wohnhaft, in körperlicher und geistiger Jtüftigfeit ihren 80. Geburtstag. Auch wir gratulie- ien der langjährigen Bezücherin des Gießener An- ,-eigers herzlich.
*♦ Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter. Im heutigen Anzeigenteil fordert der Oberbürgermeister zu weiteren Anmeldungen für liefe Auszeichnung auf. Alle im Stadtkreis Gießen oohnhaften und berechtigten Mütter seien auf die Zekanntmachung hingewiesen.
♦♦ Di e Zuteilung von Hülsenfrüchten. Infolge der durch die Witterungseinflüsse einge- Iretenen Zustellungsschwierigkeiten wird die Der- eUung von Hülsenfrüchten aus der 18. Verteilungs- Triode auch noch in der 19. Verteilungsperiode vor- renommen werden.
** Steuererklärungen. Die Finanzämter veröffentlichen im heutigen Anzeigenteil eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Bekanntmachung fei der besonderen Beachtung empfohlen.
** (Ein Sparkassenbuch mit 50 RM. ür ein S o l d a t e n k i nb. Der RS.-Reichskrie- jerbuni) hat im Rahmen der Wunschkonzerte für die Wehrmacht eine Spende für neugeborene Soldaten-
Oeffenftoe Mörder« zur Abgabe der Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehrsteuer, Gcwinnfcststcttung, Körper- Schaftsteuer und Umsatzsteuer 1940 und für die Gewerbesteuer 1941.
Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehr- Aeuer, Gewinnfeststellung, Kvrperschaftsteu-- : und Um- lsadsteuer 1940 und für die Gewerbesteuer 1941 sind i'n ber Zeit vom 1. bis 28. Februar 1941 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt ab-
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larl Zeller. Unter der musikalischen Leitung von Arthur Apelt wurde die Operette von Intendant /ans Walter Klein neu inszeniert. Chöre: Nadine ^alla. Tanzleitung: Irmgard Trömel. Bühnenbild: Jarl Löffler. Außer Miete!
Giehener wochenmarktpreise.
Nachstehende Preise sind Händlerpreise und verstehen fch für A-Ware Für V-Ware oder abfallende Ware pwie für Selbsterzeuger liegen die Preise niedriger
♦ Gießen, 18. Jan. Auf dem heutigen Wochen- narft kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., läse, das Stück 8 bis 9 Rpf., Wirsing, % kg 8 bis 12, Weißkraut 7 bis 11, Rotkraut 8 bis 13, gelbe Hüben 10 bis 11, Unterkohlrabi 5 bis 6, Aepfel 28 lis 30, Lauch 20, Sellerie 16 Rpf.
Betr.: Ortsbauplan Gießen-Wieseck; hier: Festsetzung von Bau- und Straßenfluchtlinien „Am Eichelbaum".
Bekanntmachung.
Der Herr Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung Abt. IX (Bauverwaltung) — hat mit Verfügung Nr. IX 26 082 vom 16. 9. 1938 die Festsetzung der Bau- und Stratzenfluchtlinien in Gie- ßen-Wieseck „Am Eichelbaum" genehmigt. 267C
Gießen, den 16. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister. I. A.: gez. G r a v e r t.
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Facharzt' rt Goetz je
Bichneck mittag 2t' Iperetter- 3 Kttenc
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Die Burgsolmser schlugen im Vorspiel die VsB.er mit 5:4. Die weiteren Spiele haben bewiesen, daß die Burgsolmser weit mehr können, als sie zeigten. Ihre Form und ihre Leistungen steigen mit der des Gegners. Hinzu kommt, daß die Burgsolmser tn taktischer Hinsicht sich glanzend auf ihren Gegner einstellen können. Sie verstehen es, ihre Schnelligkeit und ihre Wucht richtig und zur gegebenen Zett einzusetzen. Die Schnelligkeit und das Schußver- mögen ihrer beiden Außenstürmer befähigen die
Mannschaft, * aus der Verteidigung heraus durch -
schnelle Angriffe erfolgreich zu sein. Wenn man bte Spielstarke der Gießener zu der des Gastgebers tn Vergleich setzt, müßte trotzdem ein knapper Stea möglich fein. Allerdings wird ein Sieg nur durch restlosen Einsatz der gesamten Mannschaft errungen f__'
werden können. Da Heß, Kramer und auch Hofmann I > -
B. Beschränkt Einkommensteuerpflichtige
1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kavitalertragsteuer unterlegen, tm abgelaufenen Kalenderiahr 1000 RSL überstiegen haben, °der
2. ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer inländischen Cm- künfte, wenn diese gan, oder teilroeiie aus Ern- künsten aus Land, und Forstwirtschaft aus Ge- werbcbetrieb ober aus selbständiger Arbeit be- standen haben und der Gewinn auf Grund eme. Buchabschlusses ermittelt wird.
Der Ehemann hat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeben, die bei der Zusammenveranlagung mtt semen Luu fünften zusammenzurechnen sind. Die Ehegatten werden zusammen veranlagt, so lange berde unbeschränkt steuerpflichttg sind unb mdit bau””0 getrennt leben und diese Voraussetzungen mn- dest?ns vier Monate tn dem abgelaufenen Kalenderjahr bestanden haben. z .
Der Haushallungsoorstand hat in ferner Eteuererflärung auch die Einlunfte der «.nder und anderen Angehörigen anzugeben die be> der Zusammenveranlagung mit seinen Emkunften z fammenzurechnen sind. Er wird Mit emen mmder. jährigen Kindern und minderiahrigen Angeliorigen, für die ihm Kinderermäßigung «ewahrt jammen veranlagt, so lange' er und oder andere Angehörige unbeschrankt steuerpft chttg find. Kinder, oder andere Angehörige d e Juden sind, werden mit dem Haushaltungsvorstand , lammen veranlagt, wenn f,e waht-nd seiner u beschränften Steuerpflicht mindestens vier Monaie im abgelaufenen Kalendenahr M'nd'riahrig ge^ wesen sind und während dieser Zett zu semem Laushatt gehört haben. Einkünfte aus mcht selb- ftändiaer Arbeit, die die Kinder oder andere Ange ® aul einem dem Haushaltun^vorstand ftemden Betrieb beziehen, scherden bei der Zu
Lieferant auch 3ticer Krankcntoffe


