Einzelbild herunterladen

Aus der Stadt Gießen

Volkstumsarbeit für die Zukunst

Oer liegen.

en er»

Kräften

der draußen gewaltsam herabschlägt" oder

' Gu;, der draußen gewaltsam herabschläx ,n<. er ingtZu Regenschauern, Hagelschlag, g. liteleerer Tag"; in SchillersBürgschaft

gesellt sich

!Nkunz.

qi*. J bien Rieseln des Regens nach: Börries von Munch- rmaA'fl^en schert in seinem GedichtGrauer Mor- n e?.l|aer" wieDon allen Dächern grauer Regen rann", tf Wnarius inHerbstregen",Des leisen Regens $ I Rliigen".

flr gar manchesmal dient der Regen dem dichte-

peboor?j I

2R mit

i aller S-

Das Reii

am 10. Mai

quiltR 111 , ooerloieie ueine ji cyrii uiuujt» eure»

in re 11", oder es mahnt':Wenn's regnet, muß

rt 71 INVs machen, wie die Nürnberger und drunter Jt 1 Kaufen". (Im Märchen schwingt der kunstrerche 3iirqlmg den Degen mit solcher Schnelligkeit über JS b-n Haupt, daß er im strö-menden Regen so trocken «21 ^^t,als säße er unter Dach und Fach"). Echter anptorM. fntrtomht»« Pnrirhmnrfpm:

Achtung! Lrfinderberatung!

auf

i M-

Heisemarken nach wie vor gültig

|lülf

:egeben werden, wenn auch nur rn ve-

Gießener Vochenmarktpreije

nie, 5 kg 47, neue, V» kg 25, Wirsing, grün 21 <<ht^ 25, rote Rüben 10, Spinat 10, Spargel 62

?r 1 s< i>l: so, Mischgemüse 12 bis 15, Meerrettich 60, !l W; Aiodarber 12 bis 15, Kirschen 60, Lauch 24, Sel- ' leie 21, Salat das Stück 10 bis 15, Salatgurken JD « Hs 70, Oberkohlrabi 12 Rpf.

in einem Genesungs- bzw. Erholungsheim Grund des § 187 Nr. 2 bzw. 4 der RVO.

Sam

bie

ChaB r von wischrn

ich»! bret3 l denn *N

Rir Aufklärung von Zweifeln über die Gültig» tfl Don Reifemarten ist auf folgendes Hinzuwelsen. " ammenhana mit der Aufhebung der Be­

er M i

A

stehende Preise sind Händlerpreise und verstehen sit> für A»2ßare. Für 6-Ware oder abfallende Ware Icoe für Selbsterzeuger liegen die Preise niedriger. ' G i e ß e n , 12. Juni. Auf dem heutigenWochen- «ritt kosteten: Molkereibutter V- kg 1.80 » »ite 30 Rpf., Käse das Stück 8 bis 9, Kartoffeln

Hbobarberbläiter nicht verwenden.

LPD Wer Rhabarber im eigenen Garten erntet, kann beim Anblick der glänzenden, saftigen Blätter leicht auf den Gedanken kommen, auch diese Blät» ter in der Küche zu verwenden, etwa als Gemüse, das ähnlich wie Spinat zubereitet wird. Don der

Verdunkelungszeit

12. Juni von 21.44 bis 4.59 Uhr.

lhi Veji itbes

Bunter1 ß If)r Sprechstunden zur Erfinderberachng , eiW ÄrL Die Sprechstunden im 2. Dierteliahr finden st iNl ' M! am 16. 6. und 30. 6. 1941.

und späten Regen"; und in Schillers Glocke ls:Aus der Wolke quillt der Segen, strömt der Ijen." Th Storm hat ein liebliches Märchen ge« sieben über das erquickende Himmelsnaß (Die frgentrude"). Goeche spricht vondes Regens

Neben Hauspflege auch Haushaltspflege

Was die Krankenkassen gewähren dürfen.

Die Steuer bet vermindertem Einkommen

Lustschuhausgaben allgemein absehbar.

beim Mia I ebettet j r in H >. bie er M r als 81 i w.*l

\ Ach

W\

,uch das Sprichwort gebemft häufig des Regens, tröstet:Nach Regen kommt Sonnenschein", - es behauptetEin kleiner Regen macht nicht M", oderViele kleine Regen machen einen Platz-

Wappen heimgekehrter Städte für die VDA.-Straßensammlung

Am Samstag und Sonntag wird durch die An­gehörigen der SA., ff, HI. und BDM. eine große Straße nfammlung für den Volksbund für das Deutschtum im Ausland durchgeführt. Zum Verkauf gelangen in schönen Abzeichen die Wappen der­jenigen Städte, die durch das Werk des Führers feit dem 30. Januar 1933 in das Reich heimgekehrt und einaegliedert worden sind. Unser Bild zeigt einige oieser Abzeichen. (Scherl-Biloerdienst-M.)

ItÜLlI torife

hf der Dienststelle der Deutschen Arbeitsfront, iswaltung Wetterau, Schanzenstraße 18, 1. ©toa, nmer 15b werden 14tägig montags von 10 bis Ihr Sprechstunden zur Erfinderberatung durch-

von Einkünften aller Art abgezogen werden, erst­mals bei der Veranlagung für 1940. Jetzt kann also auch der Eigentümer eines steuerbefreiten Eigen­heims diese Aufwendungen von seinen Einkünften ab­setzen, ebenso können Die Mieter die Luftschutzauf­wendungen berücksichtigen lassen, die sie an den Vermieter geleistet haben. Für die Mieter gilt dies jedoch nicht mehr für 1941, da die Umlage durch einen Erstattungsanspruch des Hauseigentümers an das Reich ersetzt wird.

Der Staatssekretär hat weiter mitgeteilt, daß eine Steuerermäßigung für die Verschickung von Kindern auf eigene Kosten nicht möglich ist. Ebenso kann Anträgen auf Kinderermäßigung wegen der Aufnahme eines Gastkindes aus luft­gefährdeten Gebieten nicht entsprochen werden. Rückstellungen für beabsichtigte künftige Aus­gaben können steuerlich nicht anerkannt werden, auch nicht Rückstellungen für unterbliebene Wer­bung oder verlorene Kunden oder für Ver­kleinerungen von Warenlagern usw Auch können Unternehmer, die in Auswirkung ihrer früher zu niedrigen Warenbewertung jetzt einen höheren Ge­winn versteuern müssen, für ihre eigensüchtige Ein­stellung keine weitere Steuervergünstioung erhalten. Schließlich hat der Staatssekretär Absetzungen auch für die während des Krieges stillgelegten Anlagegüter, insbesondere Kraftfahrzeuge, für zulässig erklärt, da sie sich in der Regel auch wäh­rend der Stillegung abnutzsn. In der Regel werden Abschreibungen in der Höhe von 25 bis 50 o. H. des vor der Stillegung üblichen Abschreibungssatzes angemessen sein.

pflege gewährt wird, vorausgesetzt, daß nicht eine Haushaltspflegerin auf andere Weise, z. B. aus dem Kreise von Familienangehörigen oder durch nach­barschaftliche Hilfe (hier ist auch an dieNachbar- schaftshilfe" des Deutschen Frauenwerks gedacht) beschafft werden kann. Das Reichsversicherungsamt betont, daß ihm eine so weitgehende Auslegung des § 185 durch die Krankenkassen namentlich im Hinblick auf die entsprechend der nationalsozialisti­schen Weltanschauung in den Vordergrund getretene Sorge für kinderreiche Familien wünschenswert ist. Bei der Auswahl der Haushaltshilfe sollen nur solche Personen zur Verfügung gestellt werden, von denen eine angemessene Ausübung der Hauspflege zu erwarten ist.

Dieser Hinweis in dem Bescheid erscheint beson­ders beachtenswert. Die gleichen Erwägungen wie zu § 185 der RVO. bei Erkrankung gelten in be­sonderem Maße* auch für die Hauspflege von Wöch­nerinnen nach § 196 der RVO., da hier die Be­sorgung der hauswirtschaftlichen Tätigkeit für die niedergekommene Hausfrau in den meisten Fällen Gegenüber der eigentlichen Wartung der Wöchnerin sogar im Vordergrund zu stehen pflegt.

Die vorstehenden Ausführungen über die Gewäh­rung von Haushaltshilfe durch die Krankenkassen gelten entsprechend für den Fall der Familienhilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, von deren Vorliegen die Gewährung von Hauspflege in der Familienhilfe abhängig ist.

Für die Dauer der Krankenhauspflege, d. h. also, wenn die erkrankte Hausfrau in ein Krankenhaus aus­genommen ist, kann die Haushalthilfe im Rahmen des Notwendigen auf Grund des § 184 der RVO. gewährt werden, beim Aufenthalt einer Hausfrau

Tageskalender für Donnerstag.

kloria-Palast, Seltersweg:Das Mädchen von ro". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Melodie : Liebe".

Darüber hinaus gilt es, das von den Grenzen des Reiches weit weg lebende Deutschtum in den Irland zu versetzen, daß der deutsche Menfch nicht mehr allein Angehöriger einer Volksgruppe oder Siedlungsgemeins chaft, sondern jederzeit und Über­all Vertreter des Gefamtdeutschturns ist. Für die praktische Arbeit des Volkstumsverbandes ergibt sich daraus, daß die Volksgruppen, entsprechend dem Ausbau des Kernvolkes, durch ihn mit allen Ein­richtungen des nationalsozialistischen Volkslebens versehen werden müssen. In den westgermanischen Vorlanden gilt es, den artverwandten Volkstümern den Weg zur freiwilligen Mitarbeit am Aufbau eines germanisch bestimmten Europas zu weifen. Das Ueberseedeutschtum muß auch weiterhin tat­kräftig von der Heimat unterstützt werden.

Die Lösung dieser gewaltigen Volkstumsaufgaben ist eine Pflicht des gesamten deutschen Voltes. Ihre Notwendigkeit hat der Führer durch die Anordnung der Straßensammlung im Kriege selbst unterstrichen.

Auch im Kriegsjahr 1941 führt der Volksbund für das Deutschtum im Ausland (VDA.) auf Grund eines Führer-Erlasses eine Straßensammlung durch. Diese Sammlung ist die Anerkennung der befon» )ers im Kriege geleisteten Volkstumsarbeit des VDA. Er bedeutet auch die Anerkennung jener volkstumspolilischen Aufgaben, die nach dem Siege tn steigendem Maße die Kräfte des Volkes bean» pruchen werden. Den mit militärischen Watten er» rungenen Sieg können wir nur aus den Kräften bes Volkstums zu einem dauerhaften Frieden wer­den lassen, in dem die Grundlagen - für ein neues, befriedetes Europa geschaffen werden. Die Diel­alt der Einsatzmöglichkeiten, die dem 232)21. im Kriege allein durch die Umsiedlung vieler Tausende von ihm betreuter Volksgenossen erwuchsen, bedeu­tet einer Zukunft, für die wir schon heute die Kräfte zu sammeln haben, praktisch vorarbeiten. Es roirb dann genau wie heute notwendig ein, die Deutschen in den Grenzen des Reiches für Ihre weltweiten Aufgaben innerlich zu festigen. Wir haben im Volkstumskampf, der sich in den Der- ailler Staaten abspielte, gelernt, daß nur die Truppe sich durchsetzt, die. ihre Waffen aus den Kräften des Volkstums entwickelt. Wir werden Üese Lehre gerade in der Zukunft anwenden müs- en, und das ganze deutsche Volk jenen Stolz und jene ruhige Sicherheit lehren, bie es für die vom Führer gestellten Aufgaben in der Well braucht.

rT.t; I ,§r regftet leylichen Tag!" singt der Narr in i!Hakesi»ares »König Lear", und wir haben wahr­st: allen Grund, es ihm nachzusprechen, und wir [Q}i I fin) voll des Mißmuts darob. Und doch hat der

Staatssekretär Reinhardt vom Reichsfinanzmini, sterium hat auf einer Fachtagung von Steuerbe­amten zu einer Reihe von Zweifelsfragen Stellung genommen, die sich bei der Einkommensteuer er­geben haben. Er hot dabei auch einige geplante Neuerungen mitgeteilt.

Er hat sich zunächst geäußert zu dem Begriff der beeinträchtigten steuerlichen Lei- st u n g s f r a j' t infolge bes Krieges, die bie Finanz­ämter zu berücksichtigen haben. Er stellte fest, daß solche Veränderungen in der Regel nur gegeben jein werden, wenn sich das Einkommen erheblich vermindert hat. Diels Handwerker, Kleingewerbe­treibende und Angehörige von freien Berufen, die wegen Einberufung zmn Wehrdienst ihren Betrieb vorübergehend einftellen mußten, stehen sich nach der Einberufung nicht weniger gut als bisher, Kriegsbesoldung, Wehrsold und Familienunterhalt ergeben oft eine Summe, die das bisher übliche Einkommen übersteigt. In diesen Fällen kann von Beeinträchtigung der steuerlichen Leistungskraft nicht die Rede sein. Anderseits gibt es Volksgenossen, deren Einkommen infolge der Einberufung erheb- licb zurückgegangen ist. Die Finanzämter können in diesen Fällen von der Festsetzung einer Abschluß­zahlung für 1940 absehen. Der Erlaß bes Kriegs­zuschlages wird für Steuerpflichtige, die nicht zum Wehrdienst eingezogen sind, in der Regel nicht in Betracht kommen Auch bei den Einberufenen ist eine fühlbare Deyninberung des Einkommens Vor­aussetzung. Diese Voraussetzung gilt dagegen nicht, wenn die Ehefrau ober ein unversorgtes Kind eines Kriegsgefangenen, Internierten ober Gefal­lenen den Erlaß des Kriegszuschlages beantragt.

Eltern erhalten für gefaüene Kinder noch für das folgende Kalenderjahr Kinderermäßj. a u n g. Der Staatssekretär hat angetünbigt, baß sowohl für die Witwe wie für die Eltern eines Ge­fallenen für Sonderausgaben die Höchstgrenze auf 1500 RM. erweitert werden soll. Aufwendungen für Zwecke bes Luftschutzes können künftig

jt"gießt endlicher fRegen herab". Anbere Dichter lauichen dm Rieseln des Regens nach: Börries von Münch-

1941 einen Bescheid erteilt (abgedruckt im neuesten Reichsarbeitsblatt Nr. 16 Teil II Seite 214), der ür weiteste Bevölkerungskreise von Interesse ist. Es handelt sich in dem Bescheid um die Frage, ob die Krankenkassen auch Haushaltspflege gewähren dürfen. Nach § 185 der Reichsversicherungsordnung (RVO.) kann dis Krankenkasse mit Zustimmung des Versicherten Hilfe und Wartung durch Kranken­pfleger, Krankenschwestern ober andere Pfleger ge­währen, wenn die Aufnahme des Kranken in ein Krankenhaus geboten, aber nicht durchführbar ist oder ein wichtiaer Grund vorliegt, den Kranken in seinem Haushalt oder in seiner Familie zu be­lassen. Man spricht hier van sogenannter Haus- pflege. Der Worllaut bes § 185 der Reichsversiche­rungsordnung schließt aber, wie ber Ausdruck ober andere Pfleger" ergibt, die Möglichkeit der Gewährung von sogenannter Haushaltshilfe ein, d. h. eine Betreuung des Haushalts, sei es neben der Hauspflege des Kranken, ober wenn diese durch einen Familienangehörigen gesichert ist, allein. Insbesondere wird dies bei kinderreichen Familien notwendig fern können, wenn die Mutter erkrankt und ihre Pflege zwar sichergestellt ist, die Betreu­ung und Verpflegung der Kinder und bes Mannes aber Schwierigkeiten bereitet, die nur durch eine Haushaltshilfe überbrückt werden können.

Dementsprechend hat das Reichsoersicherungsamt schon in einem Bescheid vom 28.4.1938 bereits dahin »Stellung 'genommen, daß es aesetzlich durch­aus zulässig ist, wenn im Bedarfsfälle bei Erkran­kung einer Hausfrau seitens der Krankenkasse die Hauspflege im Interesse der baldiaen Gesundung der Frau und im Interesse der gesamten Familie auch auf die Haushaltshilfe ausgedehnt wird, evtl, die Hauspflege in der Hauptsache als Haushalts-

Kein Deutscher kann sich dieser Pflicht entziehen. Er beweist seinen Willen $ur Mitarbeit an diesem Werk des Führers durch feine Spende.

91 *1 ton je und je als eine Gnade Gottes gegolten.

68. Psalm heißt es:Nun aber gibst du Gott u°c:]lciren gnädigen Regen." Oder es heißt in der Bibel Dn<U| Her Regen ist Gottes", oderDer Herr läßt ^nen über Gerechte und Ungerechte"

'Sie Dichtung hat sich vielfältig mit dem Regen kräftigt. Friedrich von Spee klagt in ,Zrutz- 5«chtigall":O der vielen Regenschauern! Schau, Wolken weinen sehr." Grnphius lobt:ein Achtbar fetter Regen fällt", bei Ioh. Ehr. Günther bsoeist der Regen wieder die besondere Güte Got» Er liebt, er wacht, er sorgt für uns und gibt

Boots-ti ü werbliches Wesen, unter dessen aufgerafftem

II k zwei streichholzdürre Beine sichtbar werden irien. Uz un schreibt dazu:Es wirkt doch nicht erhebend *U fiel s Gemüt, wenn man bei Regenwetter so etwas

risqen Gleichnis, so z.B. bei Hölty:Wie der Jk;en des Mai's über die Blüten traust, naht bie Lim". Jean Paul spricht vomGewitterregen sei­ne: Augen". Der Regen steht wohl auch bildlich für Üigliick, z. B. in Ioh. FischartsGargantua":Duck M, Seel, es kommt ein Platzregen". In ähnlichem An gebrauchen wir die Redensartvom Regen jin Die Traufe kommen", bas schon bei Gryphius, ur UHlWland, Lessing und Goethe belegt ist.

>attf mA ser Humorist nützt den Regen m seinen Zwecken: ebechA|gjtzwegsarmer Poet" dichtet in seiner Dach- Le« ferner unterm Regenschirm; Wilh. Dusch zeichnet

en izm»' 1t _ f Wie#

*?; -Zusammenhang mit der Aufhebung der !8e- r S*. »icheinpflicht für Fleisch hat der Reichsernah- W kdssminister in seinem Erlaß zur Durchführung ^Kartensystems bei Lebensmitteln für die gegen« Stirn. einig laufende Zuteilungsperiode folgendes aus- ck, 1., Zichrt:Durch die restlose Beseitiguna der Bestell, die schnpflicht für Fleisch erübrigt sich der Umtausch k Reichsfleischkarten oder ihrer einzelnen: Ab» tgen M Hrtte in Reise- und Gaststättenmarken für Fleisch lidere^ wird daher untersagt. Die Bestimmungen über fließen.; bit Ausgabe von Reise» und Gaststättenmarken Jur l®'' Aich in besonderen Fällen, also nicht im Um« Kish gegen Haushaltskarten, werben hiervon nicht mf)rt. In den Fällen, in denen bie Erlasse da» k die umtauschlose Ausgabe von Reise- und Gan- Wünmarken für Fleisch vorsehen, haben die Lr« itibrungsämter nach wie vor Reise- und Gaststatten- ®or?en auszuhäirdigen (z. B. an Ausländer). Da- ini ist klargestellt, baß Reisemarken auch in Zu» hßrir ausgegeben werben, wenn auch nur m be» Mren Fällen. Die jetzt aufgetauchte Frage, ob tii bisher ausgegebenen Reifemarken ungültig Btrf-en, ist zu verneinen. Die Reisemarken, die sMiwärtig im Umlauf sind, bleiben nach wie vor jiltg und müssen auch von den Fleischereibetrieben Miifert werden.

flS! Lriks'witz zeigt sich in folgenden Sprichwörtern: 3*1 >nn es bei Sonnenschein regnet, so ist Kirmes ir ter Hölle", oderda kommt ein Schneider in den hrmel" oderWenn's regnet und die Sonne ; Kent, so schlägt der Teufel seine Großmutter: Wacht und sie weint". Selbstverständlich, daß die Erlichen Wetterregeln des Regens nicht vergessen Vi Mn. Und auch im Kinderlied spielt der Regen eii Rolle: da haben wir den süddeutschen Kinder» Ijr.d):Es regnet regnet Tropfen, bie Buben muß ||i klopfen", oder das freundliche Liedlein:Es rtret regnet Tröpfchen, es regnet auf mein Köpf» fff, es regnet lauter Mandelkern, Regen, ich hab M gar zu gern!" L- B-

Dornoiizen.

Verwendung der Rhabarberblätter, und mögen sie noch so jung, ftisch und saftig sein, ist jedoch ent­schieden abzuraten. Die Blätter ber Rhabarber­pflanze enthalten nämlich Oxalsäure in einer Menge, die auf viele Menschen, namentlich aber auf Kinder, gesundheitsschädigend einwirkt. Sie kann sogar Ver- giftunaen Hervorrufen, wogeaen die Stengel, in jeder Form zubereitet, ihres Gehaltes an Mineral­salzen und Vitaminen wegen ebenso bekömmlich wie schmackhaft sind.

Aon der Fleischkarte.

Die vom 2. Juni 1941 an einaetretene Aenderung der Fleischration hat zu verschiedenen Zweifels­fragen Anlaß gegeben, bie jetzt vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft durch Erlaß vom 30. Mai 1941 geklärt worben sind. So wurde u a. bestimmt, daß Blutspender mit Rücksicht auf die an sie gestellten besonderen körperlichen Anforderungen in Zukunft als Ausgleich für die gesenkte Normal­verbraucherration eine um 100 Gramm höhere Blut­spender-Zulage erhalten, und zwar 350 Gramm Fleisch an Stelle von bisher 250 Gramm für die auf bie Blutentnahme folgende Woche. Aus den­selben Gründen wird auch die Zulage für Frauen, die Milch an Frauenmilch-Sammelstellen abgeben, von 250 Gramm auf 350 Gramm wöchentlich er­höbt.

Alle übrigen die Normalverbraucher interessieren­den Sonderregelungen werden von der Aenderung der Fleischrationen nicht betroffen. So bleiben u. a. die Zuschläge an Fleisch, die die Krankenanstalten erhalten, unverändert. Auch die Vegetarier erhalten wie bisher an Stelle des Fleischbezuaes 150 Gramm Nährmittel, 90 Gramm Butter und 125 Gramm Quark wöchentlich.

Empfangnahme von Postsendungen am Schalter.

Empfänger von Geldbeträgen auf Post- ober Zahlungsanweisungen, die der Geldzusteller nicht zu Hause antrifft, können die Beträge am Postschal­ter nur gegen einen vollgültigen Ausweis ab hol en. Die Benachrichtigungskarte des Zustellers gilt nicht als ein solcher Ausweis. Um den Postbenutzern Aerger und vermeidbare Wege zu ersparen, bittet die Reichspost, Sendungen, für die sie Gewähr leisten muß, nur mit vollgültigen Ausweispapieren beim Postamt abzuholen. Vollgültige Ausweise sind Postausweiskarten, Kennkarten und Reisepäße, auch von Behörden ausgestellte Ausweispapiere, die eine Persolnalbeschreibung, ein beglaubigtes Lichtbild und die eigenhändige Unterschrift enthalten.

*

** Dienstjubiläum. Am 8. Juni waren es 25 Jahre, daß das Gefvlgschaftsmitolied Klara 3 i 11 e rb a r t als Pflegerin in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Gießen tätig war. Der Betriebs­führer, Direktor Dr. Schneider, sprach der Jubi­larin Dank und Anerkennung für ihre treue und tadellose Dienstzeit aus.

Feuchtigkeit verursacht Selbstentzündung beim Heu.

Die Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenver­hütung hat folgende Ratschläge über die rich­tige Behandlung von Heu zusammengestellt.:

1. Bringt nur wirklich trockenes Heu ein! Wenige Zentner feuchtes Heu können den ganzen Heu-_ stock verderben.

2. Schützt den Heustock gegen eindringende Feuch­tigkeit! Die Stapel müssen gegen Regen, Durch­regnen bei Dächern, gegen Stall- und Boden­feuchtigkeit geschützt werden. Das Heu muß trocken lagern!

3. Ueberwacht das Heu regelmäßig auf verdäch­tige Anzeichen! Uebergärung und Ueberhitzung im Heustapel sieht und spürt man an auffälligen Gerüchen, am starken Schwitzen und Zusam- menschrumpfen, an Wärme-, Dampf-, Dunst- unb Rauchentwicklung.

4. Sucht nach der Ursache ber verdächtigen An­zeichen! Die Temperatur im Heustock kann mit dem Heuthermometer gemessen werden, lieber 70 Grad Celsius bedeuten Brandgefahr! Heu- chermometer können entliehen werden! Wo, sagt die Feuerwehr.

5. Sorgt für das Auskühlen des Heustockes bei Uebergärung! Uebergärung bedeutet immer Futterverlust. Das Heu riecht nach Gärung und sinkt muldenförmig ein.

6. Ruft die Feuerwehr bei Ueberhitzung des Heu- stockes! Ueberhitzung bedeutet Brandgefahr! Die gefährlichen Stellen müssen unter Löschbe­reitschaft ber Feuerwehr freigelegt, abgelöscht und abgetragen werden. Die Gefahr der Selbst­erwärmung beim Heu beginnt am dritten Tage nach dem Einbringen und hört nach etwa vier Monaten auf.

Ein Siebzehnjähriger vermißt

Lpd. Wetzlar. Seit Freitag, 6. Juni, wird der 17 Jahre alte Willi Vogt aus Wetzlar ver­mißt. Er ist etwa 1,73 Meter groß, schlank, hat dunkelblondes Haar und schmales, frisches Gesicht. Er war bekleidet mit grautarierter Knickerbocker- Hose - und beigefarbener Trachtenjoppe mit grünem Kragen. Wer Vogt gesehen hat oder sachdienliche Angaben über feinen Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, dies ber Polizei mitzuteilen.

Kreis Dehlar.

£ Rodheim a. Bieber, 12. Juni Unser Mitbürger Ludwig Christ wird morgen 8 0 Jahre alt. Der Jubilar, der vor 51 Jahren als Müller hierher kam, lange Jahre die Schmitter- mühle betreute und jetzt eine Mehl- und Futter- mittelhandlung betreibt, entstammt einer alten Wie- secker Müllerfamilie. Der alte Herr, der geistig noch sehr rege ist, erfreut sich bei feinen Mitbewohnern großer Wertschätzung. Seit 1890 gehört er als ehern. 23. Gardedragoner dem Kriegerverein an und wurde für besondere Verdienste mit dem Verdienst- kreuz für das Kriegervereinswesen im Kyffhäuser- Bund ausgezeichnet. Christ ist eines der ältesten Mitglieder der Kameradschaft ehern. Kavalleristen in Gießen, durch bie er bas Ehrenzeichen für 25jährige treue Mitgliebschaft erhielt. Wie beglück­wünschen ihn zu seinem Geburtstag und wünschen ihm einen schönen Lebensabend.

Mißgeschick beim Tanzen! $

Wie das so ist: im unpassen* Sten Augenblick fängt das Hühnerauge an zu bohren Also lieber vorher Elastocon» mit dem Filzring drauflegef^ dann ist man bald die Plage los!

ELASTOCORN