Vorsicht Giftpilze!
In den letzten Togen sind wieder verschiedene tödliche Pilzvergiftungen durch den Verzehr des grünyi Knollenblätterpilzes oorgekommen. Da Pilze gerade heute eine willkommene Kost darstellen und in diesem feuchten Sommer der giftige grüne Knol- lenblätterpilz stellenweise reichlich auftritt, ruft die Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung (RAS.) alle Pilzsammler zur höchsten Achtsamkeit auf. 90 v. H. aller tödlichen Pilzvergiftungen kommen auf das Konto dieses heimtückischen Gesellen. Heimtückisch, weil er aopetitlich aussieht, gut schmeckt, nicht unangenehm riecyt und die ersten Anzeichen der Vergiftung erst dann auftreten, wenn das Gift schon ins Blut überaegangen ist. Er kann vom weniger kundigen Pilzsammler leicht mit einer der grünen Täublingsarten oder im Frühstadium sogar mit dem Champignon verwechselt werden. Deswegen achte man auf folgende Merkmale dieses gefährlichsten heimischen Giftvilzes:
1. Im allgemeinen hell- bis dunkelolivgrüner glatter Hut, der selten einmal einen weißen Hautfetzen auf seiner Oberfläche trägt. Allerdings kann die Hutsarbe wechseln. Es kommen auch schneeweiße Formen vor.
2. Der Stiel ist immer am Grunde knollig verdickt und steckt in einer weißen, abstehenden Hauttasche. Oben trägt der säulenförmige, mit einer Atlaszeichnung versehene Stiel eine weiße, herabhängende Manschette. Die Lamellen sind und bleiben weiß.
3. Der Pilz ist frisch geruchlos oder er riecht etwas nach Kunsthonig und hat einen milden, an milch- reife Haselnuß erinnernden Geschmack.
Gießener Wochenmarktprelse.
* Gießen, 11. Sept. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Molkereibutter, Yi kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Kartoffeln 5 kg 55, Wirsing, grün, Y kg 8 bis 12, Weißkraut 6 bis 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 8 bis 10, rote Rüben 7 bis 10, Spinat 20, Römischkohl 8 bis 9, Bohnen, grün, 20 bis 30, Unterkohlrabi 7, Mischgemüse 8, Tomaten 25 bis 35, Schwarzwurzeln 40, Rhabarber 15, Kürbis 10, Salat, das Stück 10 bis 12, Salatgurken VA kg 15, Einmachgurken 20, Endivien das Stück 10 bis 15, Ober- Kohlrabi 10 bis 12 Rpf.
Arbeitsgericht Gießen.
Der Konditor L. klagte gegen seinen früheren Betriebssührer, den Kaffeehausbesitzer W., auf Zah- lung von rückständigem Lohn, sowie des Lohnes für zweiwöchige Kündigungszeit, auf 50 v. H. Zuschlag für Sonntagsarbeit und Abgeltung für nicht gewährten Urlaub. Der Kläger hatte seine Arbeitsstelle ohne Kündigung verlassen. Es lag keine Genehmigung des Arbeitsamtes vor, weder zur Kündigung, noch zur fristlosen Entlassung. Der rückständige Loyn wurde dem Kläger ausbezahlt. Im übrigen wurde die Klage aus folgenden Gründen obgewiesen: Da der Kläger die Arbeitsstelle ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen hat, braucht kein Lohn für die gesetzliche Kündigungszeit gezahlt zu werden. Für einen 50proz. Sonntagszuschlag ist Voraussetzung, daß die Konditorei m die Handwerksrolle eingetragen und ein Unternehmen für sich ist. Im vorliegenden Falle ist die Konditorei Nebenbetrieb. Der Urlaubsanspruch entfällt, wenn das Gefolgschaftsmitglied den Arbeitsvertrag bricht (Treubruch).
Amtsgericht Gießen.
Die E. Sy in Gießen hatte am 25. Dezember v. I. eilte Kleiderkarte entwendet. Einige Tage später, nachdem sie den aufgeklebten Namen auf der Kleiderkarte abgerissen hatte, kaufte sie auf diese Kleiderkarte 2 Paar Strümpfe. Die Angeklaate war geständig und wurde dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wegen Diebstahls und schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit einer lieber- tretung der Derbrauchsregelungsstrafverordnung zu einer Gesamtgefängnis st rase von zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagten wurde der Schutz des § 51II StrGB. (vermindert zurechnungsfähig) zugebilligt.
Strafkammer Gießen.
Der H. M. aus Gießen hatte sich wegen Unterschlagung, seine Ehefrau K. M. wegen Hehlerei zu verantworten. M. hatte ein ihm an der Bahnsteigsperre in Gießen onvertrautes Paket, das er zur Post geben sollte, für sich behalten und aufgemacht. Die Ehefrau hatte die in dem Paket enthaltenen Sachen, Kleiderstoffe und Wäschestücke, 6 Pfund Apfelsinen und drei Tafeln Schokolade, von denen sie wußte, daß sie auf unredliche Art in den Besitz ihres Mannes gelangt waren, an sich gebracht bzw. verheimlicht. Die Apfelsinen und die Schokolade wurden in der Familie der Angeklagten verzehrt, die Kleiderstoffe wurden zum größten Teil zurückgegeben. Der H. M. wurde zu 120 RM. Geldstrafe, die Ehefrau zu 60 RM. Geldstrafe verurteilt. Das Geständnis, die seitherige Unbestraftheit sowie die wirtschaftliche Notlage der Angeklagten wurden strafmildernd berücksichtigt.
Der K. Z. aus Friedberg hatte am 4. Juni aus dem Gepäckraum des Bahnhofs Friedberg eine Fahrradkarte entwendet und am 6. Juni die Karte für die Fahrt Friedberg—Frankfurt a. M. und zurück ausgeschrieben und benutzt. Der Angeklagte war am Güterbahnhof Frankfurt a. M beschäftigt und hatte für sich freie Bahnfahrt. Das Fahrrad, das er mit sich führte, wurde aber nicht frei befördert. Dem Antrag des Anklagevertreters ent» sprechend wurde der Angeklagte wegen Diebstahls und schwerer Urkundenfälschung zu einer Gesamt- gefängnisstrafe von drei Monaten unddrei Tagen verurteilt. Das Geständnis, die seitherige Unbestraftheit, die Geringfügigkeit sowie der Umstand, daß der Angeklaate unüberlegt und dumm, nicht aber in verbrecherischer Absicht gehandelt hatte, wirkten strafmildernd.
Der I. Sch. aus Dorheim hatte sich wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen, begangen an einem Mädchen unter 14 Jahren, zu verantworten. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von einem Jähr' verurteilt. Zwei Monate der Untersuchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet. Das Geständnis und die seitherige Unbescholtenheit wirkten strafmildernd.
Zuchthaus für päckchenberaubuna.
Lpd. Frankfurt a. M., 9. Sept. Das Sondergericht Frankfurt verurteilte die 36jährige Postfacharbeiterin Maria Schaffers zu 2 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust, weil sie Briefpäckchensendungen, die aus dem Feld nach Hause gingen, beraubt hatte.Sie hatte es dabei auf Schokolade abgesehen. In fünf Fällen gelang es ihr, etwa ein Dutzend Tafeln zu stehlen.
Opfersonntag!
Der erste Opfersonntag des Kriegswinterhilfswerkes 1941/42 steht bevor. Er erinnert uns daran, daß der Sommer wieder vorüber ist und daß der nicht immer beliebte Winter vor der Türe steht. Aber schon der Name Opfersongtaa weckt in uns doch auch sehr positive Gedanken. Opfersonn- tage haben im deutschen Volke heute schon eine Überlieferung, die in mehr als einer Beziehung erhebend ist. Sie sind so recht ein Ausdruck für die Willenseinheit unseres Volkes, für seine Bereitschaft, teilzuhaben an der muhevoll erkämpften Gemeinschaft durch die Tat. Wir wissen heute angesichts der Abwendung der furchtbaren bolschewistischen Gefahr, was wir an unserer Gemeinschaft haben, und für diese Gemein, schäft einzutreten, bedeutet für keinen von uns ein notwendiges liebel, sondern Selbstverständlichkeit und Freude. Es ist uns eine Genugtuung, zeigen zu dürfen, daß wir freiwillig und aus Eigenem nach ganzen Kräften helfen wollen, unsere Gemeinschaft immer enger aneinander zu binden,
immer stärker werden zu lassen, jenen Geist in uns wachsen zu lassen, der unsere unvergleichlichen Sol- baten auszeichnet und ihnen die Kraft gibt, uns daheim zu schützen.
Wir erkennen, daß wir alle nur Menschen sind, und wissen, daß wir immer wieder daran erinnert werden müssen, um in der Hingabe nicht nachzulassen, so wenig es die Kampfer an den Fron* ten tun. Das Kriegswinterhilfswerk ist uns ein Erziehungswerk größten und einmaligen Ausmaßes, vom Führer geschaffen und damit gewiß nur zum Besten der Nation. Unsere Opfer für das KWHW. sind die Meilensteine auf dem Wege zum Siege der Gemeinschaft draußen und drinnen.
So soll und wird der erste Opfersonntag uns be- reit finden, würdig zu sein derer, die für uns unendlich größere Opfer bringen, ihr Blut und auch ihr Leben. Sie kämpfen um Leben, Freiheit und Zukunft unseres Volkes, wir daheim tun es durch Arbeit und Opfer!
Das interessiert die Hausfrau:
Ausgabe von Reife- und Gaslstätlenmarken.
Es wird immer wieder, insbesondere von Kur- und Badeorten, darüber geklagt, daß Kur- und Erholungsreisende die Lebensmittelkarten ihres Wohnortes mitbringen in der Meinung, der Umtausch in Reise- und Gaststättenmarken könne am Ort des Erholungsaufenthaltes vorgenommen werden. Für die Kartenstelle der Kur- und Badeorte, die als Reiseorte ohnehin eine erhebliche Mehrarbeit haben, bedeutet das eine untragbare Erschwerung ihrer Tätigkeit. Im Erlaß des Reichsministers vom 24. Mai 1940 (HCl— 1770) ist die Ausgabe der Lebensmittelkarten und der Reife- und Gaststätten- marken sowie der Umtausch der Lebensmittelkarten in Reise- und Gaststättenmarken klargelegt. Danach muß vor Antritt der Reise der Umtausch durch dasjenige Ernährungsamt (Kartenstelle) erfolgen, in dessen Bezirk der Versorgungsberechtigte seinen ständigen Aufenthaltsort hat.
Auch die allen Schuhe werden gebraucht!
Die Reichs-Spinnstoffsammlung hat es 'wieder gezeigt, was in Schränken und Truhen alles halbvergessen herumliegt, der Kriegswirtschaft aber von Nutzen sein kann. Ein besonders wichtiges Kapitel sind auch die in vielen Haushalten nutzlos in den Schränken herumstehenden alten Schuhe, für die in den Familien keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht. Mit diesem Schuhwerk könnte manchem anderen Volksgenossen oder manchem Kind aus großer Verlegenheit geholfen werden, wenn die Schuhe
endlich den Weg in die Schuhumtauschstellen der NS.-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerks finden würden. Die Umtauschstellen haben sich bisher gut bewährt und regen Zuspruch gefunden. Allerdings müßte die Anlieferung von Schuhen noch wesentlich besser werden, xumal die meisten Frauen, wenn sie ein Paar Schuhe umtauschen wollen, bie eingetauschten gleich mitnehmen möchten. Wenn ein genügender Bestand an Schuhwerk vorhanden ist, läßt sich ein solcher Tausch leicht bewerkstelligen. Daher die Bitte, nutzlos herumstehendes Schuhwerk den Umtauschstellen zu überlassen..
Billige Holzsohlenschuhe auch weiter bezugscheinfrei.
Mit Ablauf des 13. September 1941 ist die Bezugscheinfreiheit für gewisse Holzsohlenschuhe für die Straße wieder erloschen. Es handelt sich dabei um zehen- oder fersenfrei gearbeitete Straßenschuhe mit Holzsohle", Schuhe mit einem Vorderteil aus Riemen oder Bandagen und Schuhe mit starrer Holzsohle, die im Laden 9 RM. und weniger kosten. Ab 15. September 1941 sind also nur folgende Straßenschuhe nicht bezugscheinpflichtig: Schuhe (nicht Arbeitsschuhe) mit ganzer oder geteilter Holzsohle zu einem Einzelhandelsverkaufspreis von nicht mehr als 4,25 RM. bis Größe 30 einfchl., 4,55 RM. in den Größen 31 bis 35 einfchl. und 5 RM. von Größe 36 ab für das Paar. Alle anderen Straßenschuhe mit Holzsohle können nur gegen Bezugschein II gekauft werden.
Oie drei Llnierstühungsarten bei „wirtschaftlicher Einberufung".
Der Reichsarbeitsminister hat für die Dienstver- pstichteten und die ihnen Gleichgestellten ein Merkblatt herausgegeben, dessen Inhalt für das ganze Reichsgebiet bindend ist. Das Merkblatt ist jedem Dienstverpflichteten gleichzeitig mit dem Verpflichtungsbescheid auszuhändigen. Es legt klar, wer für die verschiedenen Unterstützungen innerhalb der „wirtschaftlichen Einberufungen" in Betracht kommt.
Dienstpflichtunterstützung können danach erhalten: 1. Personen, die auf begrenzte ober unbegrenzte Zeit dienstverpflichtet sind, 2. Personen, die zwar nicht dienstverpflichtet sind, aber nach ausdrücklicher Feststellung des Arbeitsamts einen Arbeitsplatz innehaben, an dem ihr Verbleiben ftaatspolitifch o wichtig ist, daß einem Arbeitsplatzwechsel nicht zugestimmt werden könnte und gegebenenfalls eine Dienstverpflichtung ausgesprochen werden müßte. Zu diesen letzteren, den sog. Gleichgestellten, gehören auch Soldaten, die zur Verwendung in Betrieben auf längere Zeit ober zum Einsatz in der Kriegswirtschaft, den Verkehr ober der Verwaltung beurlaubt sind; die Gleichstellung beginnt für sie mit dem Tage des Wegfalls des Familienunterhalts.
Personen, die auf Grund der Notdienstverorb- nung ober der Luftschutzbestimmungen Dienste lei- sten, sind weder dienstverpflichtet, noch können sie den Dienstverpflichteten gleichgestellt werden. Das Arbeitsamt kann folgende Arten von Dienstpflichtunterstützung einzeln ober zusammen gewähren: Trennungszuschlag, Sonderunterstützung, Treugelb. Der Trenmingszuschlag beträgt bis zu 19 RM wöchentlich. Welcher Anteil der betrieblichen Trennungsleistungen hierauf angerechnet wird, bestimmt das Arbeitsamt im Einzelfall. Anrechnungsfrei blei»
den in voller Höhe: Bekleidungs-, Schmutz- und Wegegelder, Fahrzeitentfchädigungen, Kinderzula- gen^ Ausbildungsbeihilfen für Kinder und Frauenzulagen. Sonderunterstützung kann gewährt werden, wenn das Arbeitseinkommen (brutto) während der Dienstleistung ober ber staatspolitisch wichtigen Arbeit bas bisherige Arbeitseinkommen (brutto) nicht erreicht und bie Unterstützungsgewährung zur Sicherung der wirtschaftlichen Lage des Dienstverpflichteten ober Gleichgestellten und feiner Familie erforderlich ist. Besonders in Betracht kommen: Un- terhaltsbedarf, vor allem bei kinderreichen Familien ober bei erheblicher Minderung des Arbeitseinkommens, Wohnungsmiete, Eigenheim-Lasten, Abzahlungsverpflichtungen, Versicherungsverpflich- tungen, befonbere Fahrkosten usw. Bei bisher selbständigen Gewerbetreibenden gilt für Schulden aus ihrem Gewerbebetrieb ein beim Arbeitsamt erhältliches besonderes Merkblatt.
Treugeld kann frühestens für eine ab 1. April 1941 geleistete Tätigkeit gewährt werden. Es beträgt grundsätzlich 26 RM. monatlich, 6 RM. wöchentlich. Bei Erkrankung fafin -generell der Trennungszuschlag weitergewährt werden, wenn der Dienstver- pflichtete ober Gleichgestellte nicht in den Heimatbezirk zurückkehrt. Sonderunterstützung kann in der Regel nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem Krankengeld auf der alten und dem auf der neuen Arbeitsstelle ausmachen. Treugeld wird durch Erkrankung nicht berührt. Die Dienstpflichtunterstützung ist kein Arbeitseinkommen. Daher sind für sie Lohn- (teuer,. Sozialversicherungsbeiträge usw. nicht zu leisten.
Schatte gegen Austria.
BierGroßkämpfe um den Tfchammer-Pokal.
Die Reichssportführung Hai jetzt bie Paarungen für die vierte Tschammerpokal-Schlußrunde festgelegt. Demnach treffen sich am 21. September: Schalke 04 -r- 21 u ft r i a Wien (Schiedsrichter Pätow-Hamburg)
Admira Wien — Stuttgarter Kickers (Schiedsrichter Grabler-Regensburg)
2SV. Kamp — Dresdner SE.
(Schiedsrichter Weingärtner-Posen)
Holstein Kiel — 1. S V. Jena (Schiedsrichter Schlettner-Berlin).
Spielorte sind Gelsenkirchen, Wien, Stettin und Kiel. Das reizvollste der vier Treffen ist zweifellos das in Gelsenkirchen zwischen Schalke 04 und der Wiener Austria. Interessant verspricht auch ber Wiener Kampf zwischen der Abmira unb den Statt- gartet Kickers zu werden. Der Pokalverteidiger Dresdner SC. hat im Luftwaffen-SV. Kamp einen verhältnismäßig leichten Gegner, aber es spricht für das Können ber Soldaten, daß sie bis unter bie „letzten Acht" gekommen sind. Der deutsche Altmeister Holstein Kiel hat im Treffen gegen Jena gute Aussichten, bis in die Vorschlußrunde vorzudringen.
rSG-Steufonid" Watzenborn-Gteinberg
Nidda 1. — Dahenborn-Slelnbera I. 3:3 (0:2). Nidda 1. Jgd. — Watzenborn- Sleinoerg 1. 3gb. 4:7.
Zu den fälligen Rückspielen weilten am Sonntag die 1. Jugend- und die 1. Mannschaft ber Watzenborn-Steinberger „Teutonen" in Nidda. Im ersten Spiel traten Die beiden Juaendmannschaften gegen- einander an. In einem flotten Spiel hatten die
Platzbesitzer, bie mit dem Winde spielten, zunächst etwas mehr vom Spiel. Nach Seitenwechsel waren die Gäste felbüberlegen.
Dann traten sich die aktiven Mannschaften gegenüber. Bereits ber zweite Angriff wird burch Harnisch mit Erfolg abgeschlossen. In der 10. Minute verwandelt Fett einen Strafstoß von erheblicher Entfernung zum 2. Treffer, kurz darauf jagt er einen solchen äußerst knapp am Tor vorbei. Bis zum Halbzeitpfiff vermag keine Mannschaft einen weiteren Treffer zu erzielen. Später kommt Nidda mehr und mehr auf. Nidda kommt zum 1. Treffer, bald daraus erzielt Iensch den Ausgleich. Die Blauen liegen weiterhin im Angriff, durch ein Zögern der Hintermannschaft der Gäste gelingt diesen bie Führung. Dann kommt Watzenborn-Steinberg wieder auf. Die Hintermannschaft von Nidda kommt etwas aus dem Konzept unb dem Halbrechten Happel gelingt der Ausgleich. Mit 3:3 nahm das Spiel einen gerechten Ausgang.
©pieloereinigung 1926 Leihgestern
Butzbach 1. Jgd. — Leihgestern 1. Jgd. 2:4 (1:3) Butzbach 2. Jgd. — Leihgestern 2. Jgh. 2:4 (1:2) W.»Steinberg Schul. — Leihgestern Schiff. 0:1.
Die 1. Jugend erkämpfte sich in Butzdach abermals einen verdienten Sieg. Beiden Mannschaften gebührt ein Gesamtlob für ihre anständige Spiel- weise Leihgestern spielte in Hochform unb gewann verdient. — Die 2. Jugend wiederholte ebenfalls ihren Vorspielsieg unb gewann bas Spiel mit 4:2 Toren. Technisch war Leihgestern dem Gegner weit überlegen. — Die Schüler von Leihgestern machten bie im Vorspiel erlittene Niederlage wett unb schlugen die Schüler ber Teutonen m Steinberg mit 1:0 Toren.
Fußball des Jungvolks.
Fähnlein 14/88 (Biebertal) — Fähnlein 2/116 (Gießen) 0:8 (0:2).
Am Montag trug das Fähnlein 2/116 gegen bas Fähnlein 14/88, das in feinem Bann eine der besten Jungvolkmannschaften ist, ein Fußballspiel aus. Neben der Technik und Taktik waren es besonders die im Fähnlein 2 ganz selbstverständliche Karne- radschaft und Ritterlichkeit, die das Spiel so eindeutig überlegen gestalteten. In der Fähnlein zweiten Mannschaft gab es keinen Versager. Das schone, flache Zusammenspiel machte den Sturm besonders gefährlich. Daher ließen auch die Tore nicht auf sich warten.' Trotz ber großen Abfuhr kämpfte Fähnlein 14 unverdrossen. Am Samstag, 17 Uhr, spielen dieselben 11 Pimpfe und Führer des Fähnleins 2 auf dem VfB.-Platz. Sie werden mit Schwung den Kampf gegen Die Auslese ber anberen Gießener Fähnlein aufnehmen.
Handball.
Der Bezirk Gießen hielt am Sonntag eine Arbeitstagung in Gießen ab. Bezirksfachwart Drolsbach (Garbenteich) konnte neben den Vereinsvertretern unb Schiedsrichtern noch Bezirks- fportmart Heller (Gießen-Wiefeck) und ben früheren Schiebsrichterobmcmn Becker begrüßen. Nach einem Rückblick auf bie Spiele der Lahn- Po kalrunde wurden bie Richtlinien für die kommenden Punktspiele unb das Schiedsrichterwesen besprochen. Nach Genehmigung des Fachamtes werden in ber Bereichsklasse folgenbe Vereine spielen: Katzensurt, Niedergirmes, Garbenheim, Hochelheim, Luftwaffe Gießen: vielleicht kommen noch Kirch-Göns und Friedberg hinzu. In der Kreis- flaffe sind folgende Vereine: Holzheim, Grüningen, Mio. Gießen, Luftwaffe II, Krofdorf unb Atzbach. Die Teilnehmer ber HI. in dem Kreise Gießen find: Lang-Göns, Holzheim, Grüningen, Lich, Watzenborn-Steinberg, Großen-Bufeck unb Mto. Gießen mit zwei Mannschaften.
Hochelheim — Garbenheim 14:7 (9:4).
Im letzten Spiel der Lahn-Pokalrunde in ber Gruppe Wetzlar gelang Höckelheim noch ein klarer Sieg. Die Platzmannschaft beherrschte von Anfang an bas Spielgeschehen. Die Gäste versuchten immer toieber das Resultat zu verbessern, scheiterten aber an ber Verteidigung der Platzmannschaft.
Großen-Vuseck — Grüningen 2:11 (0:7).
Gr.-Vuseck Frauen — Grüningen Frauen 0:11 (0:7).
Diese Spiel? kamen im Rahmen bes Busecker Sporttages zum Austrag. Die Gästemannschaften waren in jeder Hinsicht überlegen. Hoffentlich haben bie Treffen dazu oeigetragen, daß das Handballspiel auch in Großen-Buseck wieder Festen Fuß faßt.
Friedberg 1. Jgd. — Attv. 3gb. 7:10 (1:7).
Zu einem schönen Erfolg konnten die Gießener, in Friedberg kommen. Durch restlosen Einsatz konnte schon in der ersten Hälfte eine fiare Führung erzielt werden. Eine Umstellung der Gastgeber war für diese sehr vorteilhaft. Der Gästetorwart hielt jedoch die besten Würfe. Trotzdem Friedberg einige Treffer aufholte, gelang es den Gießenern, durch weitere Tore den Sieg sicherzustellen.
Kurze Sportuoiizen.
Bei bester Gesundheit. Die vor einigen Tagen vom NSRL. dem DNB.-Sportdienst übermittelte Meldung vom Heldentod des Handball-Na- tionalfpielers Feldwebel Heinrich Keimig (Darmstadt) hat sich erfreulicherweise als unrichtig heraus- gestellt. Wie Feldwebel Keimig dem DNB-Sport- bienft persönlich mitteilt, war er an der Afrika- front lediglich verwundet worden und erfreut sich setzt wieder bester Gesundheit. Augenblicklich verbringt Keimig einen Erholungsurlaub in seinem Heimatort Leiselheim bei Worms.
Aus Der engeren Heimat.
Landkreis Gießen.
+ Grünberg, 9. Sept. Am Samstag fand in ber Bahnhofswirtschaft die Hauptversammlung ber Landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft Grünberg statt. Aufsichtsratsmitglied Christoph Ritter, der bis zur Wahl eines Nachfolgers für ben verstorbenen 1. Vorfitzenben Karl Böß biefes Amt verwattet, leitete die Versammlung. Der stellvertretende Rechner Karl I ö ck e l I. erstattete den Jahresbericht. Die Zahl der Mitglieder — aus Grünberg und Lauter — beträgt bei neun Zu- und zwei Abgängen gm Jahresschluß 137 mit je einem Geschäftsanteil von 30 RM. unb einer Haftsumme von 100 RM. Der Umsatz im Berichtsjahre betrug 203 880 RM. gegenüber 219 628 RM. im Vorjahre? Bezogen wurden: 2368 dz Düngemittel, 563 dz Futtermittel, 312 dz Saatgut, 2364 dz Kohlen: abgesetzt wurden: lo82 dz Wintergetreide, 455 dz Sommergetreide, 508 dz Obst unb 558 dz Heu unb Stroh. Der Geschäftsbericht wurde genehmigt und Vor« ftanb und Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Land» wirtschaftsrat Dr. D i e n ft wies auf bie Notwen- bigteit bes verstärkten Anbaues von Oelfrüchten hin, ebenso empfahl er Erweiterung ber Weidewirtschaft. Ortsbauernführer Großhaus berichtete über verschiedene Tagesfragen: Arbeitskräfte bei ber Dreschmaschine, Ablieferung bes Getreides und der Eier, Kartoffelkäfer u. a. Drtsgruppen^citer Schütz gedachte der Taten unserer Wehrmacht und forderte zu treuer Arbeit unb Pflichterfüllung auf.
Kreis Alsfeld.
—.— Homberg, 10. Sept. Die NSG. „Kraft burch Freude" veranstaltete am Sonntag in ber hiesigen Stabthalle einen Filmadend, ber sehr stark besucht war. Zur Vorführung kam der Film „Mit versiegelter Order", ferner mürbe bie Wochenschau gezeigt. Die Vorführungen würben mit bank- barem Beifall ausgenommen.
Freiheitsstrafe
für DerdunkelungSsünder.
Öpb. O f f e n b a ck. a. M., 9. Sept. Vor einiger Zeit stellten zwei Amtsträger des Reichsluftfchutz- bunbes auf ihrem Streifengang fest, baß in der Biederer Straße während bes Fliegeralarms burch zwei Fenster eines Treppenhauses ein Lichtschein weithin sichtbar war. Erst auf wieberholtes Rufen wurde verdunkelt. Für die Verdunkelung war die 35jährige M. 3. verantwortlich, bie nun vor bem Einzelrichter ftanb. Die Angeklagte gab zu, in der fraglichen Woche mit ber Verdunkelung an ber Reihe gewesen zu sein, bie abwechselnb von ihr unb einer auf bem gleichen Flur wohnenben Familie vorgenommen würbe. In ber Nacht, in ber Fliegeralarm war, hatte sie vergessen zu verbunkeln. Das Gericht erkannte auf eine Haftstrafe von vierzehn Tagen unb führte in der Urteilsbegründung aus, daß jeder, ber währenb eines Fliegerälarms die Verdunkelung nicht sachgemäß durchführe, nunmehr nach zwei Kriegsjahren mit Freiheitsstrafe rechnen müsse.


