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Del der GÜLDEN RING ist es erstmalig gelungen, Verletzungen schützen. Dabei ist dieses neu»

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jdem Zigaretten - Papier selbst Eigenschaften zu artige ^MUNDSTÜCK vollkommen tfnsicfytbargL geben, die den Tabak vor Durchfeuchtung bei '* sodass man GÜLDENRING auf den ersten Blicfoj

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C^Weit zurück, liegt jene Zeit?, in der man den Tabak,jur einAll- Heilmittel "Hielt und ifyn sogar vom Arzte verordnet bekam. Seitdem hat ifym der Fortschritt längst eine neue Aufgabe gestellt; anstatt SKranke Heilen, soll er beute Gesunde er freuen! c&lls jüngstes Ergebnis unzähliger Versuche, die Freude am Tabakgenuss immer noch weiter » zu steigern, empfiehlt sich nun­mehr eine Zigarette mit einem Unsichtbaren Mundstück,und zwar

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mit bi"Mundstück,

Frau Elisabeth Stückrath geb. Keßler

im 66. Lebensjahr.

583 D

Die trauernden Hinterbliebenen

Gießen den 1. Februar 1941.

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Großen-Lfnden, den 81. Januar 1941,

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Am 31. Januar um 23 Uhr verschied nach schwerem Leiden meine liebe, unvergebliche Frau, unsere herzensgute Mutter. Schwieger­mutter, Großmutter, Schwester. Schwägerin und Tante

In tiefer Trauer Carl Heinr. Stückrath Carl Stückrath und Frau Alfred Weiffenbach und Frau

Gießen (Settersweg 58). Köln am Rhein, Oswego-Jll, den I. Februar 1941.

Die Trauer feier findet am Dienstag, dem 4. Februar, um 14% Uhr. in der Kapelle des Neuen Friedhofes statt

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen t

Marie Christ, geb. Gröber.

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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hin­scheiden unseres lieben Entschlafenen

Johannes Christ

sagen wir auf diesem Wege allen unseren herzlichen Dank.

Für die zahlreichen Beweise aufrichtiger Anteilnahme bei Heimgang unseres lieben Entschlafenen

Herrn Karl Jockel

sagen wir unseren tiefempfundenen Dank.

Bekanntmachung.

Betr.: Aufhebung von Haltestellen der Gtratzenbahu.

Mit Wirkung vom 1. Februar d. I. kommen nach­stehende Haltestellen der Straßenbahn in Fortfall:

1. Die Haltestelle Schulstratze-Gormenstratze nach beiden Richtungen.

2. Die Haltestelle Lindenplatz außer an Markt­tagen biS 13.00 Uhr nach beiden Richtungen.

Gießen, den 30. Januar 1941. 644A

Stahlwerke Gieße«.

Bekanntmachung.

Aufforderung zur Anmeldung und Abgabe von kohlebeheizten Oefen.

Volksgenossen.

Nach dem Befehl des Führers sollen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Volks­genossen alle Luftschutzräume unverzüglich wohnlich hergerichtet werden. Hierzu gehört insbesondere die ausreichende Beheizung aller Luftschutzräume. Neben der Neubeschaffung von elektrischen und mit Kohle beheizten Oefen wird auf alle bereits vorhandenen und z. Zt. entbehrlichen kohlebeheizten Oefen zurück- geariffen. Unter Bezugnahme auf § 15 Nr. 5 des Reichsleistungsgesetzes vom 1.9.1939, RGBl.I S.1645, in Verbindung mit der Bekanntmachung von Bedarfs­stellen außerhalb der Wehrmacht, die zur Inanspruch­nahme von Leistungen nach den §§ 3 b, 14 und 15 Nr. 5 des Reichsleistungsgesetzes berechtigt sind, vom 13. Oktober 1939 (RGBL I Nr. 202) ergeht daher folgende Aufforderung:

1. Jeder Eigentümer von ortsbeweglichen, kohle­beheizten und betriebsfähigen Oefen, die im Winter für die Beheizung der -eigenen Räume nicht erforderlich sind, hat diese Oefen bei dem örtlichen Luftschutzleiter anzumelden. Bei An­meldung sind die nachstehenden Angaben schriftlich bei der für das betreffende Grundstück zuständigen Polizeidienststelle (Polizeirevier) einzureichen.

a) Name des Ofeneigentümers mit genauer Anschrift.

b) Standort des Ofens (Straße, Hausnummer und Stockwerk).

c) Art des Ofens (eiserner Ofen oder beweglicher Kachelofen).

2. Nicht anmeldepflichtig sind:

Blechmantelöfen, Grudeöfen, elektrische, GaS- und Petroleumöfen.

3. Der örtliche Luftschutzleiter entscheidet darüber, welche Oefen für Luftschutzzwecke in Anspruch ge­nommen werden.

4. Die Eigentümer erhalten vom Reich nach Angabe der Oefen und Zubehörteile eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Reichssteuergesetzes. Die zur Entfernung der Oefen erforderlichen Arbeiten werden auf Kosten des Reiches durch­geführt. 545D

Gießen, den 29. Januar 1941.

Der Oberbürgermeister.

I. A.: Gravert. rAkikySlv^^^vM194041 lever Opftcfonntag mich ein tag ver Pflichterfüllung für jeOen

Veutfchen fein»

Anläßlich meines 80. Geburtstages sind mir Glück­wünsche und Ehrungen in so reichem Maße zuge­gangen, daß es mir unmöglich ist, für jedes ireund- liche Gedenken einzeln meinen Dank auszusprechen. Ich bitte daher, auf diesem Wege den Ausdruck meiner herzlichen Dankbarkeit entgegennehmen zu wollen

Georg Becker, Gießen

533 D

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Für die uns zu unserer Silberhochzeit erwiesenen Aufmerksamkeiten danken wir herzlichst.

Metzgermeifler Karl Krug und Frau.

Gießen, 1. Februar 1941.