unterbreiten, aus denen hervorgeht, daß es sich bei diesen Versicherungen der englisch-französischen Machthaber nur um Lügen und Fälschungen handelt. Während Ihnen, meine Herren, in den letzten Tagen durch die Kriegsberichte unserer Gegner von den großen siegreichen Kämpfen der Alliierten und Verbündeten im Raume von Hamar unb Elve rum berichtet wurde, haben sich tatsächlich in diesem Gebiet Kämpfe abgespielt. Auch Engländer nahmen an ihnen teil. In diesen Kämpfen haben nun die deutschen Truppen alle feindlichen Stellungen durchbrochen, die ihnen gc$en« überstehenden englischen und norwegischen Verbände zurückgeworfen und in wilde Flucht getrieben. Im Zusammenstoß mit den englischen Verbänden haben di« deutschen Truppen im Gebiet von Lillehammer den dort kommandierenden britischen Briaadestab sowie Teile des 8. Bataillons der Sherwood Foresters von der 148. englischen Infanteriebrigade gefangengenommen. Bei dem Briaadestab und bei Gefangenen, die in erfolgreichen Kämpfen nördlich von Drontheim eingebracht worden waren, fanden sich unter eine Fülle anderer Dokumente auch der gesamte Operatlonsplan für die englische
Besetzung Norwegens. Ebenso wurden die verschiedenen daraus abgeleiteten Befehle der Brigade und der Nachgeordneten Truppenteile erbeutet.
Diese militärischen Befehle, deren erste Folge heute der Weltöffentlichkeit übergeben wird, bc- weisen, daß die englische Landung in Norwegen feit langem in allen Einzelheiten operativ vorbereitet war und daß der Befehl zum Landen für die ersten Teile des Expeditionskorps am 6. und 7.4. gegeben wurde. Unter diesen Befehlen befindet sich auch der Operationsbefehl des 8. Bataillons der Shenvaod Foresters vom 7.4., der beweist, daß sich dieses Bataillon bereits an diesem läge aus dem englischen Kreuzer „Glasgow" auf der Fahrt nach Norwegen befand, um in Stavanger zu landen. Ferner geht daraus hervor, daß andere Teile dieser Truppe sofort nach der Lan- düng beauftragt waren, sich des Flughafens Sola zu bemächtigen. Als man im Laufe des 8. vom Auslaufen der deutschen Flotte Kennt-
ms erhielt, wurde dieses Bataillon wieder zurückgebracht und ausgeladen.
Ich habe nicht die Absicht, Ihnen, meine Herren, im einzelnen den Inhalt dieser Dokumente hier zu erläutern. Sie sprechen für sich selbst. Sie finden ihre Ergänzung durch eine große Anzahl von Tagebüchern englischer Offiziere und Soldaten sowie durch die unterdes vorliegenden Aussagen der britischen Gefangenen. Die deutsche Reichsregierung wird in einer nun beginnenden Folge von Veröffentlichungen den dokumentarischen Nachweis erbringen, daß 1. England und Frankreich seit langer Zeit die Besetzung Norwegens vorbereitet hatten, und daß 2. der norwegischen Regierung diese Tatsache bekannt war und daß 3. zum Unterschied von Schweden die norwegische Regierung sich mit dieser Tatsache ab« gefunden hatte, bzw. bereit war, so wie sie es ja bann auch tat, an der Seite Englands und Frankreichs in den Krieg einzutreten, daß 4. nur durch das Dazwischentreten Deutschlands in einer Zeitspanne von wenigen Stunden der britische Versuch scheiterte und daß endlich 5. die nachher abgegebenen Erklärungen der englischen und französischen Machthaber Lügen find.
notwendig, da keine Ueberwachung möglich fern ttJtjb. c) Ein Block mit Decknamen wird dem Komrnando- stab gesondert ausgehändigt, d) Die Telegramman- schrift für die Truppenabteilung ist folgende: ©trat* force für 548, Convert für 547, Outlook für 512. Diese Anschriften werden der Postbehörde mitgeteilt werden, sobald die Truppe gelandet ist. Alle Telegramme aus dem Vereinigten Königreich werden an die Truppenabteilungen über das Kriegsmimsterium gesandt, bis weitere Anweisung ergeht.
16. Beziehungen zwischen britischen Truppen und örtlichen Militärbehörden. Höflichkeitsbesuche smd den örtlichen Militärbefehlshabern entsprechend ihrem Rang zu machen.
Deckblatt Nr. 1.
Allgemeines setze hinzu am Ende von Absatz 1: „Falls die Truppen bei 547 sich zurückziehen müssen, haben sie nach 548 zu gehen. Der bei 547 befehligende Offizier hat unverzüglich an Ort und Stelle festzu* stellen, wieviel Schiffsraum dort verfügbar gemacht werden kann, um diese Bewegung auszuführen. Dies ist frühzeitig an das Krregsministerium zu melden. Das Kriegsministerium wird für Geleitschiffe Sorge tragen."
Generalstab (P) 4. April 1940.
Zusammensetzung von Stratford
DieDolumente für die bnüsthevKnegsvorbereitungen imAorden
547
•512
Ums *A*v!m*Z*m .
Ml W.
M. AL »o
Gx-aJttut. ecA <*»*.
Operationsbefehl Ar. 1 für die 148.Äs.-Vrigade
An Konsul Cumming, britisches Konsulat, Tromsä 20 920.
Die Admiralität an den britischen Konsul in Narvik 20 065.
Bestimmungsort:
548
Auszug aus dem Tagebuch eines Offiziers der 5. Kompanie des 4. Bataillons der »Leicester".
Sperationsbefehl
für das 8. Bataillon The Sherwood Foresters.
Ziffertelegramm im Klariert aus dem Kontrollbuch des britischen Konsuls in Aarvil Gpionageaufträge für Narvik, Tromsö und Umgebung. (Üebersehung aus dem Englischen.)
t« etrt.
6V te S.$_ C
Verband:
Infanterie - Brigade-Stabsquartier (Stabsquartier der Truppenteile) 4. Lincolns 1/4 K. O. Y. L. I.
1 Zug 55. Feldpionier - Kompanie Brigade-Nachrichtenabteilung.
49. Divifions • Nachrichtenabteilung (abzüglich Abkommandierungen) 148. Infanterie • Brigade • Stabs • quartier 1/5 Leicesters.
8 Foresters.
55. Feld-Pionier-Kompanie (abzüglich erster Zug)
ab kommandierte Nachrichtentruppe. Hallams
abkommandierte Nachrichten-Abtlg. Abkommandierungen.
U fo Lew*
Sonnabend, 6. April, Cockfield Fell Station, Sonntag, 7. April, 10 Uhr Rosyth, weiter aus SMS Devonfhire sollen nach Stavanger gehen.
Montag, 8. April, 11 Uhr „alle Truppen im Laufschritt landen". Mittagessen im Dock. Fröhliche Stimmung. Abfahrt des Schiffes 13.30 Uhr marschierten 8 Meilen hügelaufwärts nach Lager 3 jenseits Dufermline.
Dienstag, 9. April, Leichter Tag, Fußwaschen im Strom.
Mittwoch, 10. April. Noch ein leichter Tag, etwas Sport.
Donnerstag, 11. April. Leichter Morgen, Sold- auszahlung am Nachmittag. Besuch von Dunfermline gestattet.
Freitag, 12. April. Morgens Straßenmarsch. Nachmittags: „Reisen am Abend wieder ab." — Sofort widerrufen. „Rührt Euch." — Abends Befehl zum Marschieren.
Samstag, 13. April: 8.10 Uhr Marsch aus dem Lager nach Rosnyth Dock, weiter auf Leichter, werter auf Dampfer „Orion". Unordnung wegen Vorräten. An Bord (nach 4 Versuchen heranzu- kommen) gegen 17 Uhr Luxus.
(Ueberfetzung aus dem Englischen.)
7. 4.1940. Geheim! Buchnummer Ausf. Nr.
1. Die Absicht der Stratford Truppe ist, bei 512, 547 und 548 zu landen und diese Häfen zu besetzen, um sie dem deutschen Zugriff zu entziehen. Es wird angenommen, daß unsere Hilfeleistung durch die Einwohner freudig ausgenommen werden wird, aber die Entscheidung, ob gelandet werden soll oder nicht, obliegt der kgl. Marine.
2. Die Absicht von 547 ist, nach Weisung der kgl. Marine zu landen und folgende Oertlichkeiten in Verteidigungszustand zu setzen:
a) Hafen und Quais,
b) Flugplatz bei Sola,
c) Seeflugstation P/2 Meilen nördlich Sola.
3. Mögliches Feindverhalten.
Im ersten Augenblick ist hauptsächlich durch feindliche Luftstreitkräfte Widerstand zu erwarten: dieser kann während der Landung erfolgen. In einem solchen Falle wird die Landung durch die kgl. Marine gedeckt. Sobald die Truppen ausgeschifft sind, sind sie für ihren eigenen Luftschutz verantwortlich. Es kommt daraus an, einerlei ob der Feind tätig ist oder nicht, die Truppen von den Quais zu ihren Bataillonssammelplätzen zu führen und so schnell wie möglich abzurücken.
Es ist ferner möglich, daß, obwohl eine Landung unsererseits im Hafen ausgeführt werden kann, der Feind unserer Besetzung des Flugplatzes zuvor- kommt. In diesem Fall ist sofort zur Einnahme des Flugplatzes zu schreiten.
4. Für die Ausschiffung sind Sonderbesehle ergangen.
5. Sammelplätze.
a) Foresters-Krankenhaus,
b) Brigadestab-Park hart südlich der Kathedrale.
Das Bataillon rückt vom Quai zugweise ab. Der Bataillonsftab richtet sich zunächst im Krankenhaus ein. Leutnant R. Brandley wird als Verbindungsoffizier bestimmt und hat der Brigade zu melden, sobald der Bataillonsstab sich eingerichtet hat.
6. Flugplatz und Seeflugstation.
8. Foresters hält sich bereit, sofort nach Sola abzurücken, ohne auf Flu^euge und Gerät zu warten.
7. Marschfolge ab Sammelplatz: „d" Kompanie als Vorhut, „c" Kompanie Bataillonsftab, 1. 3ugt 2. Zug, dazu 3 Lmg Bren und die Fahrer der MG- Fahrzeuge, 5. Zug, 6. Zug, „a“ Kompanie, „b" Kompanie.
8. a) Der Flugplatz ist durch die Vorhut-Kompanie zu besetzen, b) Die „c"-Kompanie richtet einen Beobachtungsposten an der Seeflugstation V/2 Meilen nördlich Sola ein. c) Endgültige Anweisungen für die Sicherung des Flughafens von Sola und die
Seeflugstation nördlich von Sola werden gegeben, sobald diese beiden Punkte in Besitz genommen sind. Das 1/5 Bataillon Leicester stebt zur Verfügung der Truppenabteilung und besetzt den Hafen von Stavanger.
10. Luftschutz. Unmittelbar nach Inbesitznahme des Flughafens und der Seeflugstation sind leichte Maschinengewehre zum Luftschutz so schnell wie möglich einzusetzen. Folgender Befehl ist zu beachten: Gegen kein Flugzeug das Feuer zu eröffnen, außer wenn feindliche Abzeichen erkennbar sind, daS Flugzeug Feindseligkeiten ausübt.
11. Bei jedem Zusammentreffen mit den Landes- einwohnern ist größte Vorsicht und Zurückhaltung zu beobachten. Von Gewalt in der Form tödlichen Waffengebrauchs ist nur im Fall äußerster Notwendigkeit Gebrauch zu machen.
12. Verwaltungsbestimmungen., a) Quartiermeister Lt. Halam wird als Gepäckoffizier bestimmt. Dieser Offizier ist auch für das Gepäck des Brigadeftabes verantwortlich. Lt. Blackburn wird als Gehilfe des Gepäckoffiziers bestimmt. Der 3. Zug steht ihm zur Verfügung. Alles Gepäck und Gerät ist an einen von dem Gepäckoffizier auszuwählenden Sammel- platz zu bringen, b) Der Bataillonsarzt hat sich mit dem Sanitätsoffizier des Leicester Regis, in Verbindung zu setzen, um mit den zivilen Sanitätsbehörden Vereinbarungen zu treffen. Er begibt sich dann zur Truppe nach Sola, c) Munition: Jeder Gewehrträger hat 50 Schuß Munitton mit sich zu führen. Maschinengewehre: Jedes mit 750 Patronen in Ladestreifen zu 25, die auf die Leute der MG.- Gruppen zu verteilen sind, d) Verpflegung: eine Portion für den Brotbeutel wird durch die Marine vor der Ausschiffung ausgegeben. Die heute ausgegebene eine eiserne Portion ist auf Befehl des Kommandeurs zu öffnen. Feldflaschen sind vor Verlassen des Schiffes zu füllen, e) Anzug: Feldmarschmäßig, Lederweste, Stahlhelm, Mantel gerollt. f) Kleidersäcke: Diese sind mit Namen, Zug und Kompanie jedes Mannes zu versehen, durch die Kompanie zu sammeln und nach Anweisung der Marine zu verpacken, g) Schanzzeug: Alles planmäßige Schanzzeug und die besonders ausgegebenen Sandsäcke sind mit der ersten verfügbaren Transpori- möglichkeii nachzusenden. Der Quartiermeister wird hierfür besonders verantwortlich gemacht. Zwei Melder mit Fahrrad zu jeder Kompanie.
An Bord H.M.S. „Glasgow" gez. Unterschrift Adjutant
Geheim!
6. April 1940 Ausfertigung Nr. 1
bindung zwischen dem örtlichen Militärkommandanten und den örtlichen Zivilbehörden herrustellen. Durch den britischen Konsul oder Vizekonsul eines jeden Hafens erfolgt Bereitstellung von Dolmetschern je nach Bedarf.
5. Transport und Unterbringung. Es werden weder Transportmittel noch Zelte mitgenommen. Eine der ersten Aufgaben des Befehlshabers an dem Ausladeort besteht darin, die nötigen Transportmittel zur Beförderung des Gepäcks für allgemeine Zwecke bereitzustellen sowie für die Unterbringung seiner Mannschaften zu sorgen.
6. Nachschub. Nachschub aus dem Vereinigten Königreich erfolgt durch normale Handelsschiffe, die wöchentlich oder innerhalb 10 Tagen vom Vereinigten Königreich nach 548 abgehen, und von dort aus durch örtliche Schiffe. Möglicherweise wird eine größere britische Streitmacht von 512 aus operieren. In diesem Fall ist diese Truppe für den Nachschub Stratford verantwortlich. Die Truppen werden so zum großen Teil auf Ankauf an Ort und Stelle angewiesen. Aus diesem Grunde werden zwei Offiziere der Nachschubtruppe, ein Zahlmeister und ein Unter-Offizier des Zeugwesens jeden Truppenteil begleiten. Besondere Instruktionen für die Nachschuboffiziere werden gesondert ausgegeben.
a) Nachschub. Nachschub für 1 Tag geht mit der Truppe mit. Weiterer Nachschub für 10 Tage wird nach 512 verschifft und von diesem Hafen an 547 und 548, je nach Bedarf, verteilt.
Zusatz. Betreffend Nr. 6. Ende des ersten Ab - atzes: nach „Stratford" ist folgender Satz hinzuzufügen: „Das erste Versorgungsschiff trifft etwa innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Truppen ein."
e) Munition. Folgende Munition wird pro Bataillon von der Truppenabteilung mitgeführt: Handwaffenmunition Mk VII 178425 Leuchtspur 2000, Antitankgewehr (1/2 Nate) 2640 Schuß, 3-Zoll- Granatwerfer 195 H. E./117 Rauch, 2-Zoll-Granat- toerfer 864 Rauch, 0,38 Revolver 894, Handgranaten 180, Leuchtkugeln 3§4, leuchtend 48 rot, 48 grün. Explosivstoffe. Ein besonderer Satz an Explosivstoffen ist vorgesehen und wird mitgenommen (wie in Anhang „d"). Die Infanterie wird sich mit Gewehr- und Revolvermunition in den Patronentaschen ein* schiffen. Andere Typen von Munition werden nicht unverpackt mitgeführt.
12. Karten. Diese werden dem Stab an Bord vor der Einschiffung durch die Kartenabteilung vom Kriegsministerium ausgehändigt. Außer Blättern 1:1000000*harten sind zu Beginn des Feldzuges nur Photokopien von 534 und 535 1:100000 (an einigen Stellen 1:200000) verfügbar. Diese Karten sind sehr alt und meistens aus der Zeit vor 1900; sie haben kein Gitternetz und meistens mich keine Höhenschichtlinien.
13. Nachrichtenverbindung, (a) Innerhalb der Truppenabteilung. Ein Jnfanterie-Brigadennachrichten- zug ist bereitgestellt, um die drei Orte zu verbinden. Funk und das zivile Telegraphensystem sind auszunutzen. Besondere Antennen sind für die Funkgeräte des Nachrichtenzuges bereitgejtellt, um die notwendige Reichweite zu erzielen.
, 14. Tarnung, Abwehr, Aufklärung, (a) Ein Nachrichtenoffizier und Schlüsselpersonal sind in jedem Hafen eingesetzt. Briefe sind durch die Offiziere der Truppe zu zensieren. Zensurmarken und Schlüsselmarken werden vor der Einschiffung ausgegeben. Einzelheiten über die Handhabung der Zensur und die Abfassung der Briefe finden sich im Handbuch für Military Intelligence, Anhang 2. b) Die Postanschrift für alle Angehörigen der Truppenabteilung ist: Nummer, Dienstgrad und Name, Schwadron, Batterie oder Kompanie usw., Truppenteil oder Stab, Feldpost, c) Die Ueberwachung aller Pressevertreter liegt in den Händen des leitenden Truppenführers in jedem Hafen, der nach den Anweisungen des Befehlshabers handelt.
15. Tarnungsbestimmungen, Nachrichtendienst.
a) Die Bezeichnung von Oertlichkeiten mit Deckzahlen nach dem bereits angegebenen Code hört nach der Einschiffung auf. b) Oertliche Telefone werden benutzt werden müssen. Aeußerste Vorsicht ist hierbei
Ziff. 1—3: Gleicher Wortlaut wie Befehl der 8. Sherwood Foresters vom 7. April 1940.
4. Sammelplätze. Ohne Rücksicht auf die Reihenfolge, in der die Truppen landen, haben die Kommandeure ihre Bataillone wie folgt zu versammeln: Brigadestab und 55. Feldpionier-Kompanie parkt hart südlich der Kathedrale. 8. Foresters: Krankenhaus. 5. Leicesters: Gaswerk. Die Züge rücken vom Quai ab, sobald sie vollzählig sind. Sobald die Ba- taillonsstäbe sich an Land eingerichtet haben, ist ein Verbindungsoffizier zum Brigadestab zu senden.
5. Flughafen und Seeflugstation. 8. Foresters halten sich bereit, sofort nach Sola abzurücken, ohne auf Fahrzeug ober Gepäck zu warten. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, daß der Flughafen am gleichen Tage in Besitz genommen wird, an dem die Landung stattfindet. Eine schwache Nachhut kann auf dem Bataillonssammelplatz zurückgelassen werden, um alles das zu bewachen, was der Mann nicht auf dem Marsch bei sich tragen kann. Dieses Gerät wird nach Sola nachgeführt werden, sobald Transportmittel beschafft sind. Beim Eintreffen in Sola muß wenigstens eine Kompanie so eingesetzt werden, daß sie den Flughafen unter Feuer nehmen kann. Bei der See- fhigftation wird es wahrscheinlich genügen, eine ständige Beobachtung einzurichten, vorausgesetzt, daß die Wege gut sind und eine Reserve zur Hand ist.
6. Hafenwache. 1./5. Leicesters. Ohne Erkundung an Ort und Stelle ist die Zahl der für örtliche Ver
teidigung notwendigen Kräfte nicht zu schätzen. Es ist beabsichtigt, diese so schwach wie möglich zu halten und den Rest des Bataillons als Reserve des Truppenführers zur Verfügung zu halten.
7. Luftschutz. Obgleich Skizzen über die feindlichen Flugzeuge vorhanden sind, gehört Erfahrung dazu, um Freund und Feind in der Luft zu unterscheiden. Der folgende Befehl gilt für die gesamte Truppenabteilung : Gegen Flugzeuge ist nur banij Feuer zu eröffnen, wenn feindliche Kennzeichen sichtbar sind oder das Flugzeug feindselige Handlungen unternimmt.
8. Verwaltung, a) Verpflegung ist in Kästen zu je 12 Portionen an Land zu bringen und auf den Bataillonssammelplätzen mederzulegen. b) Gepäckkommandos sind einzuteilen, um an den Quais Gepäck auszuladen unb zu sammeln, c) Hauptmann Wilson hat Fahrzeuge gegen Ermietung beizutrdiben. Hauptmann Tandy hat Verpflegung einzukaufen und ein Verpflegungslager einzurichten. Der leitende Sanitätsoffizier hat sich mit den zivilen Sanitätsbehörden in Verbindung zu setzen, d) Hauptmann Larsen steht zunächst Hauptmann Tandy und Hauptmann Wilson zur Verfügung. Weitere Dolmetscher werden sobald als möglich beschafft werden, e) Der Hauptmann beim Brigadestab hat die Einquartierung zu erkunden.
Barnard Castle. gez. Unterschrift
Brigademajor, 148 n m Jnfanterie-Brig.
Auszug aus dem sog. „Stratford-plan". Erster Nachschub.
1. Allgemeines. Dieser Plan dient der Entsendung kleiner Infanterie-, Pionier- und zugeteilter Truppen nach 512, 547, 548.
2. Geheimhaltung. Die schärfsten Vorsichtsmaßnahmen sind zu ergreifen, um die Geheimhaltung der Operationen, die zur Durchführung des Planes notwendig sind, sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird auf den Plan nie anders als mit seinem Code- namen hingewiesen, und dis zur Durchführung der Verladung wird der Bestimmungsort der Strert- kräjte niemanden mitgeteilt.
3. Stärke und Ausrüstung. Eine genaue Kriegs- gliederung und Stärke für die Trupp en teilung ist unter S. D. 1 (b) No. XXX 52 vom 2. Februar 1940 ausgegeben worden. Eine Abschrift ist im Angang A beigefügt. Ein besonderer Satz von G. 1098 Ausrüstung ist an die Einheiten ausgegeben worden.
4. Beziehungen zu den Ortsbehörden. Die Truppenabteilung ist in bezug auf Transport, Versorgung, Unterbringung, Lazarett und Ambulanzwesen vollständig auf die Ortsbehörden angewiesen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, die engste Ver-
2In den britischen Konsularbeamten in Narvik, wiederholt für Marineattachä, Oslo von Direktor Marine-Nachrichtenabteilung. Bitte berichten Sie telegraphisch über die Möglichkeiten des Hafens von Narvik einschließlich folgender Einzelheiten: a) Länge der Kais, b) Tiefe des Wassers an ihrer Seite, c) Höhe der Kais über dem Hochwasser, d) Anzahl der Kranen und anderen Möglichkeiten für Entladung von Schiffen, e) Zahl und Ausdehnung etwaiger Transit-Schuppen, f) Zahl von Eisen- bahnanschlüssen zu den Kais in der unmittelbaren Nachbarschaft des Hafens, g) gibt es Untiefen in der unmittelbaren Nachbarschaft des Hafens, h) Maße der Flugplätze Skatorra und Bardufoß, i) führen irgendwelche Straßen zu diesen Flugplätzen? Bitte Untersuchungen mit größter Diskretion durchzittüh- ren und ihre Drahtberichte an MarineattachL Oslo wiederholen.
Können Sie mir die folgenden Informationen für die Flugplätze Skatorra und Bardufoß geben: Ungefähre Maße, führen irgendwelche Straßen zu ihnen, sind beide Flugplätze für Landflugzeuge benutzbar, Entfernung von Tromsö und Narvik. Bitte behandeln Sie Angelegenheit als äußerst vertraulich. Gibbs. T. O. O. 1724/31/12/39.
♦
Don Tromsö an den britischen Konsul. Narvik 44 173.
Ihre Nr. 1724 vom 31. Dezember Skattoeyra ist eine norwegische Marine-Wasserflugzeugstation, gelegen auf Tromsö-Inseln, etwa 4 Meilen nördlich vom Zentrum der Stadt durch Straße zu erreichen. Es besteht kein Landungsplatz für Landflugzeuge, und die Flughallen sind noch nicht serttggestelld Wsüerflugzsuge liegey <m Ankerboje^ FluMall^


