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Aus aller Wett.

zefuch russischer Gelehrter in der Reichshauptstadt.

Das Mitglieds des Rats der Volkskommissare, K a f t a n o w , Vorsitzender des sowjetrussischen Ausschusses für Hochschulwesen, ist, von Preßburg kommend, wo er an den Unioersitätsfeierlichkeiten teilgenommen hat, in Begleitung der Professoren Wilenski, Nowikow, Egolin und Deineka in Ber­lin eingetrofsen. Er besichtigte zusammen mit dem Botschafter der UdSSR. Schkwarzew unter Führung des Ministerialdirektors Mentzel vom Reichserziehungsministerium die Universität, wo er von dem Rektor Professor Hoppe empfangen wurde. Dann nahmen die Gäste an der Festsitzung der Akademie teil. Der Staatssekretär im Reichs- Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volks­bildung Zschitzsch gibt zum Abschluß des Aufent­haltes der sowjetrussischen Gäste in Berlin einen Empfang.

Der älteste Klempnermeister Deutschlands.

In Ochtendung (Eifel) vollendete der Dorfälteste, Klempnermeister Georg Hollmann, sein 9 8. Le­bensjahr. Im Jahre 1868 legte er in Mayen seine Meisterprüfung ab und ist der älteste Klemp­nermeister Deutschlands. Der Jubilar hat sich eine staunenswerte geistige Frische bewahrt und versäumt bei gutem Wetter seinen täglichen Spaziergang nicht.

Eine Neunzigjährige mit 107 Rachkommen.

Im Kreise einer ungewöhnlich hohen Zahl direkter Nachkommen konnte jetzt die älteste Einwohnerin der Stadt Kirn an der Nahe, Frau Witwe Katha­rina Anton geb. Nau, ihren 90. Geburtstag begehen. Die Jubilarin hat 107 Nachkommen, elf Kinder, 46 Enkel und 50 Urenkel.

Reue 1500 km Fluglinie in Argentinien mit Ju 52.

Nach langwierigen Vorbereitungen wurde die Fluglinie von Buenos Aires nach den Territorien Pampa, Rio Negro und Chubut eröffnet. Auf der rund 15 000 km langen Strecke wurde die altbewährte Ju 52 eingesetzt, die von Militärfliegern gesteuert wird. Die neue Ver­bindung benötigt eine Flugzeit von 11 Stunden und rückt diese abgelegenen Gebiete verkehrstechnisch der Bundeshauptstadt näher. Gleichzeitig erschließt

sie noch mehr die landschaftlich besonders reizvolle Gegend von San Carlos de Bariloche mit dem berühmten See Nahuel Huapi im Westen der Pro­vinz Rio Negro dem Fremdenverkehr.

Schon 324 Todesopfer der Kälte in USA.

Die Kälte in den Vereinigten Staaten hält wei­ter an. Infolge Erfrierens und der durch die Witterung verursachten Verkehrsunfälle sind bis jetzt 324 Menschen gestorben. In manchen Tei­len des Landes beträgt die Temperatur 32 Grad Celsius unter Null.

Amerikanischer 14 000-Tonnen-Dampfer an der japanischen Küste gestrandet.

Der amerikanische PassagierdampferPräsi­dent Quezon" (14000 Bruttotonnen) ist Sams­tag morgen infolge eines Maschinen­schadens bei der kleinen Insel Tanegashima, die südlich von der japanischen Hauptinsel Kiuschiu liegt, auf eine Klippe aufgelaufen und bald darauf ge­sunken. Die Rettunasarbeiten waren durch den star­ken Sturm sehr erschwert, jedoch sollen Passagiere und Besatzung von japanischen Dampfern übernom­men worden sein.

Lhlorgas-Explosion in einer norwegischen Fabrik.

Ein Tankwagen, der fünfzehn Tonnen Chlor enthielt, explodierte in einer Zellulosefabrik in Mjöndalen, unweit Oslo. Die Fabrikräume füllten sich in kurzer Zeit mit Chlorgas, das sodann auch die Umgebung überzog. 42 Personen erlitten Gas­vergiftungen und mußten in das Kranken­haus gebracht werden; zwei sind bereits gestor­ben. Als Ursache der Explosion wird das Platzen eines Ventils am Tankwagen angegeben, das ent­weder durch den starken Frost gelitten hatte oder aber dadurch geborsten war, daß der Wagen infolge Umfüllung seines Inhalts in einen Vorratstank zu stark erwärmt worden war, so daß sich Gas bildete. Zahlreiche Wohnhäuser des Ortes mußten wegen Gasgefahr geräumt werden.

Französische Schuhfabrik niedergebrannl.

Die Serie der großen Schadenfeuer in Frankreich reißt nicht ab. Am Mittwochnachmittag brach in einer Schuhfabrik in Rochochouart (Departe­

ment Haute-Vienne) aus bisher unbekannter Ursache ein Brand aus, der sich in wenigen Augenblicken, geschürt von dem heftigen Sturm, auf sämtliche Ge­bäude ausdehnte. In weniger als einer halben Stunde waren alle Fabrikgebäude vernichtet. Riestge Schuhlager ein großer Teil der Schuhe war für das Heer bestimmt sind ein Raub der Flammen geworden. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Franken. 500 Arbeiter sind brotlos ge­worden.

Ein Volksschädling hingerichlel.

Am 26. Januar 1940 ist der am 3. Januar 1921 in Altona geborene Arthur Waller hingerichtet worden, den das Sondergericht in Kie l als Volksschädling zum Tode und zum dauernden Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt hat. Ar­thur Waller hat in der Nacht zum 14. September 1939 in Bilsen bei Quickborn aus unbegründeter Rachsucht eine besonders wertvolle Futter^ mittelmühle angezündet.

Hinrichtung eines Brandstifters.

Am 26. Januar 1940 ist der am 14. August 1915 in Lübeck geborene Karl Q u e l l m a l z hingerichtet worden den das Sondergericht in Rostock am 15. Dezember 1939 als Volksschädlinge zum Tode und dauerndem Ehrverlust verurteilt hat. Quellmalz, ein asozialer Mensch, hat am J5. De­zember 1939 aus Bosheit den Stall und die Scheune eines Bauern, bei dem er in Arbeit stand, a n g e - zündet und dadurch viel Vieh und große Men­gen Vorräte vernichtet.

Zwei weitere Frauenmorde auf dem Gewissen.

Kurz vor seiner Hinrichtung hat der Mörder M a r k m a n n , der die 18jährige Käthe Keßler in bestialischer Weise umgebracht und die Leiche zer­stückelt hatte, ein weiteres Geständnis abgelegt. Danach hat er noch zwei w e i t e r e F r a u e n - morde verübt und sich bei der Ausführung dieser Verbrechen ebenfalls von ähnlichen Motiven, wie sie bei der Keßler vorgelegen hatten, leiten lassen. Das eine Opfer war die 55 Jahre alte Marta H i ck- m a n n aus Berlin, die am 20. August vorigen Jah­res in ihrer Wohnung erdrosselt aufgefunden wor­den war. Das weitere Opfer dieses gemeingefähr­lichen Verbrechers ist ein junges. Mädchen geworden, dessen Personalien bisher noch nicht fest­gestellt werden konnten. Markmann hatte die Un­

bekannte, die sichErna" nannte, Ende Juni uf einem Lokal kennengelernt. Da sie offenbar völlig mittellos war, nahm er sie mit in seine Wohnung. In ähnlicher Weise wie Käthe Keßler hat der Ver­brecher dann die Bedauernswerte umgebracht. Nach­dem er die Leiche zerstückelt hatte, brachte er sie nach einer Laubenkolonie im Norden Berlins und vergrub sie dort. Nach den Angaben Markmanns soll die Ermordete etwa 22 Jahre alt gewesen und wahrscheinlich wegen eines Familienzwistes von Hause weggelaufen sein.

Todesstrafe wegen Straßenraubes während der Verdunkelung.

Entsprechend dem Antrag des Staatsanwaltes verurteilte das Sondergericht den 51jährigen vier­zehnmal vorbestraften Schwerverbrecher Karl Ratzte aus Berlin wegen schweren Raubes, begangen unter den Voraussetzungen der Dolks- schädlingsverordnung (Ausnutzung der Dunkelheit) zum Tode und dauernden Verlust der bürger­lichen Ehrenrechte. Der dem Trünke ergebene Angeklagte nahm das Urteil völlig teilnahmslos auf. Ratzke hatte einem 54jährigen Transportarbeiter, mit dem er in einer Berliner Gastwirtschaft gezecht hatte, auf dem Heimweg in unmittelbarer Nähe des Lokals überfallen und die Geldbörse mit etwa acht, zehn Mark Inhalt entrissen.

Martyrium eines Kindes.

In Kaiserslautern erhielt wegen Körperverletzung mit Todeserfola eine pflichtvergessene Stiefmutter, die 25jährige Frau Herta Pöhl, drei Jahr- Zu ch t h a u s , ihr 30jähriger Ehemann wegen fortgesetzter roher Mißhandlung zwei Jahre Gefängnis. Unter dem Vorwand, das Kind habe wegen Naschhaftigkeit und anderer Unarten gezüchtigt werden müssen, suchten die Eltern sich reinzuwaschen. Der Gerichtsarzt aber stellte alq Merkmale heftiger Stockschläge an Ar­men und Beinen, im Gesicht und auf dem Rücken des dreijährigen Töchterchens blutunterlaufene Stel­len fest. Das schwächliche und verschüchterte Kind kam durch eine schwere Kopfverletzung ums L e b e n, die es sich nach Ausrede der Eltern beim Laufen gegen den Kochherd zugezogen hadert sollte, die der Lr^t aber auf eine gewaltsame Einwirkung zurück führte. Die Haus bewohnet sind lange Zeit Ohrenzeugen des Martyriums des Kindes gewesen.

5.

6.

Ühr, beginnend mit AC

419D

werden.

1

Bekanntmachung

Uhr für alle obengenannten

455D

Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

Stunde ein, ist die Entschuldigung mit den ge« forderten Bescheinigungen spätestens am Tage nach der Wehroersammlung einzureichen.

Anspruch auf Ersatz von Reisekosten oder Lohn« ausfall besteht nicht.

benachrichtigung erfolgt nicht.

Gießen, im Januar 1940.

Wehrmeldeamt Gießen.

Dingeldein, Major.

Vielmehr ruft n«8 heut* da- Leben z» gemeinschaftlichem Strebe« ** zum Verständnis und zur Tatkraft »nd zur wahre« Kameradschaft!

Familiendrucksechen

Verlobungsanzelgen Vermöhlungsanzeigen Geburtsanzeigen bei BrQhl, 6chiM.1

Vöse Nachbar n dSse Zungen »ft van Komikern besungen -sollten, wie wir freuf empfinden, w* dem Alltag bald verschwinden!

DF G-I(J) KL MR S TZ

Denke stet-, daß Hilfsbereitschäft rechten Rat zur rechten Zeit schafft!

Münster, Nieder- und Ober-Bessingen, Non- nenroth, Röthges, Ruppertsburg, Villingen, Wetterfeld.

2. Es sind mitzubringen: Alle militärischen Papiere (Wehrpaß, Wehrpaß-Notiz usw) sowie etwa er­haltene Dienstbrille, Maskenbrille oder Sonder­gasmaske. Wird Berichtigung der Militärpapiere (Familienstand, Beruf usw.) notwendig, so sind die erforderlichen Urkunden oorzulegen.

3. Jeder zur Gestellung Verpflichtete prüfe sofort, ob er seiner Meldepflicht beim Wehrmeldeamt Gießen nachgekommen ist; Versäumtes ist sofort nachzuholen.

4. Wer an der Teilnahme verhindert ist, hat eine Bescheinigung der Polizei oder anderen Behörde (Dienststelle), bei Erkrankung die eines Arztes, einzureichen. Tritt die Verhinderung in letzter

Achtung!

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-Hveisgvuvve Gietzen.

Für die im Kalenderjahr 1939 beschäftigten Arbeitnehmer, deren Steuerkarte 1939 dem Ar­beitgeber nicht vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1939 ausgeschiedenen Arbeit­nehmer, bei denen die Lohn- und Wehrsteuer­bescheinigung auf Seite 2 der Steuerkarte 1939 beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis versehentlich nicht ausgestellt worden ist, müssen die Arbeitgeber Lohn- und Wehrsteuer-Ueber- weisungsblätter zum gleichen Zeitpunkt an das Finanzamt der Betriebsstätte übersenden. Vor­drucke zu Lohn- und Wehrsteuer-Ueberweisungs* blättern werden von den Finanzämtern auf An­trag unentgeltlich an die Arbeitgeber abgegeben. £. Alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 1939 in keinem Dienstverhältnis standen, sind verpflich­tet, die in ihrem Besitz befindliche Steuerkarte s 1939 bis zum 15. Februar 1940 bei dem Finanz­amt abzuliefern, in dessen Bezirk sie am 10. Ok­tober 1939 gewohnt haben. Den arbeitslosen Ar­beitnehmern geht hierzu noch eine besondere Aufforderung durch das zuständige Arbeitsamt ZU.

6. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Ka­lenderjahr 1939 den Betrag von 8000, RM. überstiegen haben, sind vom Arbeitgeber außer der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf der Steuerkarte 1939 besondere Lohnzettel auszu- sHreiben und bis zmn 31. Januar 1940 an das für den Arbeitnehmer nach feinem Wohnsitz zu­ständige Finanzamt einzusenden. Wird der Lohn­zettel an die dritte Seite der Steuerkarte 1939 angeklebt, dann erübrigt sich die Ausschreibung der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Steuerkarte ober des Lohn- und Wehrsteuer-Ueberweisungsblattes. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert.

Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter.

Finanzamt

Alsfeld, Büdingen, Friedberg i.h., Gießen, Grün-

kexg LSLi Hungen. Laulertzgch, Mda. Schollen.

Wichtige Lohn- undWehrsteuerbestimmungen.

L Die Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezem­ber 1939 bei ihnen beschäftigt gewesenen Arbeit-

x nehmer dem Finanzamt die Steuerkarte 1939 i mit der vollzogenen Lohn- und Wehrsteuer- | befchsinigung auf der zweiten Seite derselben zu übersenden. Die Uebersendung hat bis zum ! 15. Februar 1940 an das Finanzamt zu erfolgen, j in dessen Bezirk die Steuerkarte 1940 ausge- . schrieben worden ist. Die Steuerkarten dürfen also diesen Arbeitnehmern nicht ausgehändigt

Einlagen Leibbinden Gummi- strümpfe

6475 A

J.Frohn

Marktplatz 19 Lieferant aller Krankenkass.

Na, Bubi, gefällt's Dir bei u«S?"

..Fein, Tante Pfundig so reite« tte Soldaten!"

»Ach, Frau Pfurwig, es ist wirklich nicht so einfach, mit dem Kind aufoem Arm einholen zu gehen!" Aber Frau Müller, lassen Sie doch den Bubi

bei uns, da ist er gut aufgehoben!"

Bekanntmachung.

Sämtliche Schulen in Gießen (auch die höheren) bleiben bis auf weiteres geschlossen. 4400

Gießen, den 26. Januar 1940.

Ritter, Oberbürgermeister.'

--und recht vielen Dank, Frau Pfundig, so nett wie Sie sollten alle Leute im Hause sein!"

Ladenzeit-Verkürzung

in Anbetracht derKohlenversorgung

Wehrpflichtigen aus Alten-Buseck, Annerod, Heuchelheim, Rödgen, Trohe;

b) in Lollar, SaalZur Linde", am 25. Februar, 10 Uhr, für Daubringen, Lollar, Mainzlar, Ruttershausen, Staufenberg;

. c) in Londorf. Saal Lich, am 25. Februar, 15 Uhr für Allendors (Lda.), Allertshausen, Clim­bach, Geilsb 7-n, Kesselbach, Londorf, Oden­hausen, Rüddingshausen, Treis, Weitershain;

d) in Reiskirchen, Saal Gundrum, am 25. Fe­bruar, 10 Uhr, für Bersrod, Beuern, Burk­hardsfelden, Großen-Bufeck, Harbach, Hatten­rod, Lindenstruth, Oppenrod, Reiskirchen, Winnerod;

e) in Grünberg, Turnhalle, am 25. Februar, 15 Uhr, für Beltershain, Göbelnrod, Grün­berg, Lauter, Lumda, Queckborn, Reinhards- hain, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain;

f) in Grohen-Linden, Saal Schaum, am 10. März, 10 Uhr, für Allendorf (Lahn), Großen-Linden, Lang-Göns, Leihgestern;

g) in Garbenteich, Saal Loh, am 10. März, 15 Uhr, für Albach, Garbenteich, Grüningen, Haufen,' Steinbach, Watzenborn-Steinberg;

h) in Lich. Saal Stein, am 10. März. 10 Uhr, für Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Holzheim, Lich, Muschenheim, Ober-Hörgern;

i) in Hungen,Darmstädter Hof , am 10. März, 15 Uhr, für Bellersheim, Bettenhausen, Hun­gen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Obborn­hofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe;

k) in Laubach. Oberschule, am 17. Marz, 10 Uhr, für Ettingshausen, Freienseen, Gonterskir­chen, Klein-Eichen, Lardenhüch, LaMach.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 19 des Wehrgefetzes werden hiermit alle Angehörigen der Reserve I, II und Landwehr I (Geb.-Jahrgang 1897 und jünger) zur Gestellung bei

Wehrverfammlungen

einberufen.

1. Diese Versammlungen finden statt:

a) in Gießen, Gasth.Burghof", für die Wehr­pflichtigen aus der Stadt Gießen in alpha­betischer Reihenfolge, und zwar:

Diese Bekanntmachung gilt als Befehl; Einzel-

...... 4270

Montags bleiben die Läden den ganzen Tag geschloffen.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres.

Eine Ausnahme bilden die Lebensmitielgeschäste, die ihre nor­male Geschäftszeit beibehalten und zwar bis 19 Uhr, mit einer Mittagspause von 13 15 üfyr, die nur an Samstagen fortfallt. Oie Kohlenhandlungen bleiben selbstverständlich auch geöffnet. Mit Behebung der Schwierigkeiten tritt die Anordnung nach vor­heriger Benachrichtigung wieder außer Kraft.

Mit sofortiger Wirkung sind die Geschäfte

durchgehend von 10-17 Llhr geöffnet.