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Der westliche Wunschlraum

Dezentralisiertes DeuWand kleinerer Staaten

Oie Kältewelle noch ungebrochen

und

Aus aller Welt

Hebet 800 Todesopfer durch dle Kalle in China.

Berlin.

des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1j JO ^luna der vorherigen Zustimmung eine lange« twführer und einer der Heizer. Etwa vierzig Per- nur jede Neueinstellung, sondern auch jeöe JLOju g , h ö. g5|r j versäumt wurde und ^nen wurden verletzt. Das Unglück ereignete sich eines bestehenden Arbeitsverhaltnlsses grunLl tz a) « 0 Dertragsteil, der kündigen will, billiger-> der Nacht zum Sonntag.

an die Zustimmung des Arbellsamtes ge^lnden. m s f ^gemutet werden konnte. Aber 5ünf Jahre Zuchthaus

Diese Zustimmung mutz vorherj dann hat das Arbeitsamt allein unter arbeit»- für ilbhören ausländischer Sender.

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Sauberkeit im Munde Hilst Zahnkrankheiten verhiiten. Tägliche Zahnpflege ist deshalb ein Gebot der Gesundheit

Zwei Schwerverbrecher bei Widerstand erschaffen.

Berlin, 21.3an. (BJIB.) Der Reich«sührer H und Chef der deutschen Polizei teilt mit: Am 20. Januar 1940 wurden bei widerstand erschossen der 30jährige Viktor 7N e y e r aus Berlin und der 20jährige Max Groh aus München. Meyer war zuletzt wegen Raubes, Groh wegen Sittlichkeitsver­brechen verurteilt.

Dor dem Clbinger Sondergericht hatten sich der 41jührige Johann Matczynksi aus Schneck^- mühl und seine Ehefrau wegen Abhorens send­licher Rundfunksender und Verbreitung unwahrer Nachrichten solcher Sender zu verankoorten. Die Beweisaufnahme ergab einwandfrei, daß Matczynfki vor dem polnischen Feldzug französische und pol­nische Sender gehört hat und auch nach dem Verbot des Abhörens ausländischer Rundfunksendungen diese fast täglich weiterhörte. Selbst die angedrohten schweren Strafen konnten ihn davon nicht abhalten, obgleich ihn auch seine Ehefrau darauf hingennesen hatte, es nicht mehr zu tun. In einem Falle hat er sogar die von ausländischen Sendern gehörten ßüßenijrelbunseTi tzivemArhettstamtzrsdey

1863 den griechischen Thron bestiegen hat, aus dessen Ehe mit der Grohfürstin Olga von Rußland

Gemäß der Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels vom 1. September ist mcht

Die seit drei Tagen anhaltende außergewöhnliche Kälte hat in China schon über 800 Todesopfer ge­fordert. Am Sonntag allein wurden von verschie­denen Rettungsgesellschaften 500 Erfrorene, zum großen Teil Kinder, auf den Straßen ge­funden. Aus der Provinz werden Hunderte von

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gekündigt werden kann. Nur m Sonderfallen kann und soll das Arbeitsamt sein Einverständnis nach­träglich erklären. In einigen wenigen Ausnahme­fällen ist weiterhin die Zustimmung des Arbeits- amtes zur Lösung des Arbeitsverhaltmsses nicht er s°Zu^r praktischen Anwendung dieser Bestim­mungen liegen jetzt die ersten A g e r'i ch t s u r t e i l e vor. Sie sind für Betnebs führer wie für Gefolgschaftsmitglieder gleicher maßen bedeutsam. Einige seien deshalbf hier kurz besprochen. Wann, so wollen wir Zunächst f 9 kann erst eine nachträgliche Zu ft 1irn 9

des Arbeitsamtes zu einer Kündigung tn

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in°-'nachi?ä liche Zustimmung erteilen will °8H- renö über die Berechtigung b-rfpielswest- einer fristlofen Entlassung allein das Arbeits- aericht zu entscheiden hat.

Qu her Frage der nachträglichen Zustimmung des Arbeitsamtes liegt jetzt das Urteil des Arbeits­gerichtes Frankfurt am Main 2 Ca 359/39 vor. Die ?u einer Kündigung erforderliche Zustimmung des Arbeitsamtes, sagt das Urteil, ist grundsätzlich vor­her einzuholen, andernfalls die zustimmungslos ausgesprochene Kündigung rechtsunwirk am ist. Dann heißt es weiter: Nur in Ausnahmefallen kann

Die starben Regen- und Schneefälle des Sonn­tags bewirkten in Bukarest und Umgebung, daß in einem Umkreis von 30 Kilometer um die rumä­nische Hauptstadt herum alle Landstraßen stunden­lang unbefahrbar waren. Die Lebensmittelbeliefe­rung der Hauptstadt hat unter den Schneever­wehungen gelitten; so konnten z. B. nur geringe Mengen von Milch angeliefert werden. Die Land­straßen mußten mit Motorschneepflügen freigemacht werden. Auch aus Bulgarien werden große Schneeverwehungen gemeldet. Auf der Strecke SofiaWiddin blieb ein Zug im Schnee stecken und konnte erst nach zwölf Stunden aus feiner un­angenehmen Lage befreit werden. Im europäischen Teil der Türkei sind die Flüsse Maritza, Tunca und Ergene unter dem Anschwellen der aus den Bergen kommenden Tauwasser und wolkenbruch- artigen Regenfälle um vier Meter gestiegen und verheeren mit ihren Wassermassen die Felder. Der Simplon-Expreß erlitt starke Verspätung, weil das ganze Gebiet zwischen Uzankerprel und Lule Bur­gas überschwemmt ist.

über die Lösungsfolgen zur Voraussetzung hat. In dem vorliegenden Fall wäre der Unternehmer mit einer sofortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden gewesen, während der Angestellte plötzlich 'Gehalt für die Kündigungsfrist wollte. Es fehlte also an der völligen Willensübereinstimmung der Vertragsparteien und damit an der Möglich­keit, das Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung des Arbeitsamtes zu beenden. Da diese fehlte, bestand das Arbeitsverhältnis fort trotz des zwar gegebenen beiderseitigen Wunsches, es zu lösen, aber wegen des Fehlens des völligen Einverständnisses über die sungsb edingungen. Dr. E. Sch.

In Spanien hält die Kältewelle an. Während in Madrid die tiefste Temperatur am Montag minus 5 Grad betrug, wurde in Avila 20 Grad minus gemessen. In ganz Zentralspanien ist der Ueberlaick>autobus- und Lastkraftwagenoerkehr ein­gestellt, da die Straßen vereist und die Ge­birgspässe unter meterhohem Schnee be­graben sind. Alle männlichen Bewohner der Ort­schaften wurden aufgeboten, um Straßen und Pässe wieder befahrbar zu machen, da die Lebensmittel­versorgung bereits stockt. Die Provinz Segovia lei­det unter einer W 0 lfsplage. Die Tiere dringen infolge der Kälte und des Hungers bis in die Ort­schaften ein. Zum ersten Male seit sieben Jahren fiel auch in Sevilla Schnee. Diele Ortschaften im mittleren Spanien sind seit drei Tagen vollkommen von der Außenwelt abgefchnitten. Im Hafen von Bilbao mutzten zahlreiche Schiffe Schutz vor dem Unwetter suchen. In einem Hospital in Salamanca brach ein Großfeuer aus, das drei Pavillons ein- äscherte. Da viele Leitungen geplatzt. sind, konnte infolge des Wassermangels nicht gelöscht werden.

Großdeutschlands gestellt werden soll, (Zeichnung fto ff mangel zu weiteren Svarrnaßnahrnen geführt, von Heincke Scherl-M.) I So gab der Stadtrat von Naestoed auf Seeland

------ I bekannt, daß die größte Kirche des Ortes, die St. Pederskirche, bis auf weiteres geschloffen gehalten 9 r wird, da es nicht möglich ist, die zur Beheizung der

O:e Sicherung der Wohnung im Kriege, s.*"* *"*"**

Unternehmer sehr lange Zeit vor dem Kündigungs­termin kündigt, also hinreichend Zeit hatte, die Zustimmung des Arbeitsamtes einzuyolen. Dann ist diese zustimmungslose Kündigung bereits am Tage ihres Ausspruches r e ch t s u n w i r k s a m.

Die Praxis wird aus diesem Urteil die Folge­rungen zu ziehen haben. In der Tat sollte jeder, der kündigen will, vorher das Arbeitsamt um seine Zustimmung ersuchen, schon um nicht Gefahr zu laufen, bei ihrer Verweigerung nachher ein unter Umständen unerfreulich gewordenes Arbeitsoerhält- nis fortsetzen zu müssen. Will übrigens der Gefolgs­mann kündigen, so hat er die Zustimmung des Ar- I beitsamtes einzuholen. Nach dem Urteil des Arbeits- I gerichtes Dortmund 2 Ca 535/39 genügt es aus­drücklich, wenn das Arbeitsamt dem Beschäftigten als dem Antragssteller seine Zustimmung mitteilt. Legt der Beschäftigte bei stiner Kündigung dann seiner Firma die Zustimmungserklärung des Ar­beitsamtes vor, so ist die Kündigung unter allen Umständen rechtswirksam. Der Betriebsführer kann dann nicht, etwa unter Hinweis auf besonders wich­tige und eilige Aufträge, die Lösung des Arbeits- verhältniffes verweigern.

Eine andere Frage taucht hierbei allerdings auf. Kann das Arbeitsamt, nachdem es feine Zustim­mung ausgesprochen hat, etwa auf besondere Vor­stellungen des anderen Vertragsteiles die Zustim­mung widerrufen? Zu dieser Frage liegt be­reits das Urteil eines Landesarbeitsgerichts vor. Und zwar sagt das Landesarbeitsgericht Kassel in seinem Urteil Sa 23/39, daß ein solcher Widerruf I des Arbeitsamtes bedeutungslos ist. In dem vorliegenden Fall war allerdings der Widerruf erst nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt. Damit war infolge der mit Zustimmung des Arbeitsamtes rechtswirksam gewordenen Kündigung das Arbeits­verhältnis überhaupt erloschen. Der Widerruf I des Arbeitsamtes konnte also, so sagt das Üandes- arbeitsgericht sehr treffend, nicht mehr wirksam wer- den, weil ja das Arbeitsverhältnis überhaupt nicht mehr bestand. Man wird aber ebenso daran fest zu - halten haben, daß der Widerruf der Zustimmung auch bann bedeutungslos ist, wenn im Zeitpunkte

Aus einer Betrachtung der Maßnahmen der 1 Reichsregierung für die Wohnwirtschaft im Kriege, die Ministerialrat Dr. Ebel vom Reichsarbeits- : Ministerium imReichsarb eitsbla11" ver­öffentlicht, ergibt sich, daß kein Volksgenosse wäh­rend des Krieges in die Gefahr kommen kann, feine Wohnung zu verlieren. Andererseits find durch ent- sprechende umfangreiche materielle Maßnahmen des Reichs auch die Belange des Hausbesitzes gesichert. Sämtliche Wohnungen, auch die größeren, sowie sämtliche Neubauwohnungen haben nunmehr M i e - terschütz, ebenso sämtliche Geschäftsräume. Auch bei ihnen ist eine Kündigung also in Ankunft nur noch zulässig, wenn die besonderen Grunde des Mieterschutzes vorliegen. Der Schutz, der übri­gens auch für verpachtete Räume gilt, ist nicht nur auf die Fälle beschränkt, in denen der Mieter ober Pächter zum Heeresdienst einberufen ist, sondern gilt ganz allgemein für jeden Mieter oder Pächter. Der Besitz von Räumen soll wahrend des Krieges grundsätzlich gesichert bleiben. Unter bie- fern Gesichtspunkt wurde der Mieterschutz auch für das Untermietverhältn 1 s anwend­bar erklärt, wenn der Untermieter die Räume ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenstanden ausgestattet hat oder in den Räumen mit seiner Familie eine selbständige Haushaltung fuhrt. Die Untervermietung selbst ist dem Mieter e r I e i a) tert worden; der Vermieter darf feine Erlaubnis nur noch aus einem wichtigen Grunde verweigern, evtl, wird die Erlaubnis auf Antrag des Mieters durch das Mieteinigungsamt ersetzt. Dieser Rege­lung liegt der Gedanke zu Grunde, daß es Familien erleichtert werden soll, durch Aufnahme von Unter­mietern Ausfälle an Einkommen auszugleichen und die Wohnung zu halten. Besonders weitgehend ist der Schutz der Familienangehörigen beim Tode des Mieters. Nähere Familienangehörige Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Ge­schwister treten in den Mietvertrag ein, falls sie beim Tode des Mieters zu seinem Hausstand ge­hörten. Ihnen kann weder vom Dennieter rwch vom Erben gekündigt werden, die Wohnung bleibt

des Widerrufes die Kündigungsfrist noch nicht ab­getanen war. Denn sonst befänden sich beide Teile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gewissermaßen im Schwebezustand und wären nicht in der Lage, neue Dertragsverhältnisse rechtswirksam einzugehen.

Noch eine letzte Frage wollen wir behandeln. Ge- mäß der Verordnung vom 1. September ist eine Zustimmung des Arbeitsamtes nicht erforderlich, wenn die Lösung des Arbeitsverhältnisses im beiderseitigen Einverständnis erfolgt. Das Urteil des Arbeitsgerichtes Leipzig 204 Ca 172/39 besagt nun, daß das Einigsein über die Lösung des Arbeitsverhältnisses eine völlige lieber- einftimmung über alle Lösungseinzelheiten, auch

weitererzählt. Er forderte diesen sogar auf, einmal selbst zu hören, als dieser ihm erklärte, er solle doch nicht alles glauben, was die Engländer erzählen. Bei der Mitangeklagten Ehefrau konnte die Beweisaufnahme nicht einwandftei ergeben, ob sie selbst auch ausländische Sender eingestellt hat. Jedoch hat sie die Sendungen mitangehört, wenn ihr Mann das Rundfunkgerät einftellte. Das Sondergericht verurteilte deshalb den Angeklagten Johann Matczynfki zu fünf Jahren Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden dem Angeklagten auf die Dauer von drei Jahren aberkannt. Die An­geklagte Herta Matczynfki wurde unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Gefängnisstrafe van einem Jahr verurteilt.

Ein Verkehrsflugzeug in Hollandsch-Jndien abgestürzl.

Fünf Fluggäste und drei Besatzungsmitglieder sind beim Absturz des Verkehrsflugzeuges der Strecke BataviaAustralien unweit der Insel Bali ertrunken.

Schlagwetterunglück in einem französischen Bergwerk.

In einem Kohlenbergwerk von Noyelles-Godault bei Lille sind acht Bergarbeiter durch eine Schlagwetter-Explosion g e t ö te _______

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum­schein. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen. Pro­vinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Druck und Verlag: Drühlsche Universitätsdruckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis 2,05 RM. einschueßlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten lo Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. wehr. ZurZett

Mieter im gewissen Umfange mit der Miete im Rückstand ist, ist aufrechterhalten. Die Reichs­regierung hat ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß die Mieter auch weiterhin verpflichtet bleiben, ihre Miete pünktlich zu zahlen. Die Gründe für diesen Hinweis führen in die wichtigen Funttionen des Hausbesitzes im allgemeinen Wirtschaftsleben. Die Miete verbleibt zu ihrem größten Teil nicht dem Vermieter. Er muß sie als Zins- und Tilgungs- beträge an die Hypothekengläubiger, als Steuern, Abgaben, Gebühren an die Gemeinden oder Ver­sorgungsbetriebe abführen oder sie für eine ord­nungsmäßige Instandhaltung des Gebäudes ver­wenden. Eine Unmöglichkeit für den Hausbesitz, diese Verpflichtungen zu erfüllen, mußte zu schwer­sten Auswirkungen im staatlichen und wirtschaft- lichen Leben führen. Die Angehörigen der Kriegs­teilnehmer bekommen auch aus diesem Grunde im Rahmen ihrer Familienunterstützung einen Betrag zur Zahlung der Miete. Bei den g e w e r b l l ch e n Räumen ist die Verordnung über Dertragshilfe des Richters aus Anlaß des Krieges die Basis für Hilfsmaßnahmen, wenn etwa durch Umsatzrückgang I usw. Schwierigkeiten bei den Ländern usw. auftreten. Die Hilfe erfolgt nach dem Grundsatz des billigen Ausgleichs für den Gewerbetreibenden und seine Gläubiger mit dem Ziel der planmäßigen Abwick­lung aller Verpflichtungen. Langfristige Lieferungs­verträge kann der Richter ebenso ggnz oder teil­weise aufheben wie die Höhe der Mete verändern. Hier ist als Ausgleich vorgesehen, daß Inhaber von Handelsbetrieben auf Antrag eine Beihilfe zur Zch- lung der Miete oder Pacht aus Reichsmitteln er­halten können, und zwar bis zu 80 v. H. des Ver- tragsfatzes. Anträge find über den Leitet her je-, weils zuständigen Wirtfchaftsgruppe an die untere, Verwaltungsbehörde zu richten. !Der ^Referent er­wähnt noch die besondere Dertragshifte zu Gun­sten des Hausbesitzes und die Gebaudefchadenver- ordnung und schließt mit der Feststellung, es könne auch bei etwaigen weiteren Maßnahmen erwartet werden, daß der Bedeut^g der WohErsichaft im 1 ^o^s^llen gemeldet.

: Rahmen des gesamten Wirtschaftslebens Rechnung $^roere Wolkenbrüche in Anatolien, getragen wird. ___ ^ie römische Presse meldet aus Konstantinopel,

I daß die verheerenden Erdstöße in Anatolien

_ M Hortbauern unb bas Zerstörungswerk durch

Arbeitsgerichte und Arbeitseinsatz. HSsS*'®'

Spn unterer berliner Echristleiiung. Eisenbahnunglück in Arankreich

U ' I Nach einer amtlichen Mtteilung stieß in der

in Sonderfällen die nachträgliche Zustimmung er-ä t) e von Troyes ein Urlauberzug mit einem teilt werden darf, also etwa bei fristlosen, ^üterzug zusammen. Sieben er Jo n en rour- Entlassungen oder dann, wenn durch die Ein- ^^n getötet, unter ihnen die beiden Lokvmo- , .<_____ ..«vPinrinön Änitirnniiinv eine I o n q c ! Hntührnr unh oinor hör ftpiier. Etwa vierzig Der-

Das südliche Norwegen, das bisher von dem scharfen Kälteeinbruch und dem ungewöhnlichen Winterwetter verschont geblieben war, ist seit Samstag der Schauplatz heftiger Winter­stürme. Der Verkehr auf den Straßen und Eisen- bahnen ist weitgehend gelähmt. Mehrere Meter hohe Schneewehen türmen sich überall auf. Zahlreiche Kraftwagen blieben im Schnee stecken. Die Insassen mußten die Wagen verlassen, da diese nicht aus dem Schnee herausgeschaufelt werden können. Der Postdampfer BergenOslo hat bereits über zwölf Stunden Verspätung. Man nimmt an, baß er den Sturm vor der Küste abwarten will. Die übrigen Postbampfer haben sämtlich Nothäfen angelaufen, >wo sie bessere Wetterverhältnisse abwarten wollen.

Die strenge Kälte in Frankreich hat sich in den letzten Tagen mit zunehmender Schärfe bemerk­bar gemacht. Das Thermometer fiel in der Pariser Gegend bis auf minus 18 Grad. Nach den vom Ministerium für öffentliche Arbeiten getroffenen Anordnungen haben die Kohlentransporte sowie die Transporte militärischer Natur und die Lebensmittelsendungen den Vorrang vor dem Reisendenverkehr. Es sind daher Mahnungen zur Einschränkung des Reiseverkehrs ergangen. Das Andauern der scharfen Kälte stellt die Geduld der Bevölkerung, besonders in den Groß­städten wie Paris auf eine harte Probe, da die Zentralheizungen und die Warmwasserversorgung in

den Wohnungen soweit solche überhaupt vorhanden sind, mit Rücksicht auf den Kohlenmangel vielfach nicht in Betrieb sind.

- . wrackt I das Arbeitsamt auch noch nachträglich einer bereits

......-..uv. o- ------ - hat I ausgriprodienen Kündigung zustimmen. Em solcher

kommen? In seinem Erlaß vom 12. Degeinber h > ylusnabm^all ist abex Ächt gegeben, wenn der der Reichsarbeitsminister bereits betont, daß Mk i AusnaMejcm uvj

d rtschen Volksgruppe bei den kommenden Skup- schtina-Wahlen berührt. *

Das rechtsstehende tschechische nationale Blatt Dlaika" bringt einen Aufruf einer neugeschaffenen Tschechischen Arbeitsfront. In dem Auf- ruf wird darauf verwiesen, daß die tschechischen Ar- beiter in Deutschland die Arbeitsfront kennen unb schätzen gelernt haben. *

Am Sonntagabend starb Prinz Christopho- r u s von Griechenland, der Onkel König Georgs II., an den Folgen einer Lungenkrankheit. Er war der 1888 in St. Petersburg geborene jüngste Sohn des Königs Georg I., eines Prinzen von Dänemark, der

Schneefall und Frost halten in Dänemark mit unverminderter Schärfe an. Besonders schwer ist von den schweren Schneestürmen Norbjütland be­troffen, wo ber Schnee stellenweise sechs bis sieben Meter hoch liegt. Häuser sind unter den Schnee- Der britischen und französischen Hetzpresse blieb ess Zeichner hat sich die Mühe gemacht, aus den in wehen regelrecht begraben. Die acht zur Freihal- vorbehalten, in unmißverstänblichen Formulierungen Wbrt und Druck ohne jeden Versuch der Der- tung der Fahrrinnen eingesetzten Elsbrecher reichen

über die englisch-französischen Kriegsziele das zu brämung aufgestellten Forderungen der französischen beizweitem nicht mehr aus, um bie fe^^gcfa^renen umreißen, was die Politiker der Westmächte hin und englischen Kriegshetzer deren Wunschbild m I Schiffe zu befreien. Der m der Ostsee eingesetzte und wieder zu demaskieren sich noch bemühen. In einer Darstellung zusammenzufassen. Bemerkenswert EisbrecherTyr" mußte vom EisbrecherFenns der Grundformel, bas ist Vernichtung des ist dabei, daß auch unter Benutzung bes konfessio- selbst abgeschleppt werden well er burd) .lieber- deutschen Volkes und Zerstückelung netten Momentes die Wiedereinsetzung früherer lastung bei feiner Arbeit Maschinenschaden erlitten bes Reiches, sind sich alle westlichen Publizisten Fürstenhäuser in den Dienst der Zerttümmerung hatte. In verschiedenen Städten hat der Brenn­einig ihre Hetztiraden unterscheiden sich lediglich in rarn&htmH*fnnhci npfMft werden soll. «Zeichnung I ftoffmanael au weiteren Svarrnaßnahrnen geführt, der Auffassung,^bis zu welchem Ausmaß die Zer-! ftörung Deutschlands getrieben werden soll. Unser1

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