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Die ungewöhnliche Kältewelle

bildet

folgt abzugeben:

I.

4.

übersteigt.

VIII.

geben haben.

V.

Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Körper- fchaftsteuer, Gewinnfeststellung, Wehrsteuer und 11m- atzsteuer 1939 für die Vermögensteuer und Gewerbe­steuer 1940 find in der Zeit vom 1. bis 29. Februar 1940 unter Benutzung der vorgefchriebenen Vordrucke wie

kapital an dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt den Betrag von 20000 RM. überstiegen hat;

2. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kom­manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, berg­rechtliche Gewerkschaften);

3. Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften und Ver-

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ge­werbesteuer sind verpflichtet

1. alle gewerbesteuerpflichtiqen Unternehmer, deren * Gewerbeertrag im abgelaufenen Wirtschaftsjahr den Bettag von 4000 RM. oder deren Gewerbe-

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die (Bin- kommensteuer sind verpflichtet:

A. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige

1. wenn ihr Einkommen im abgelaufenen Kalender­jahr den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat oder

2. wenn ihr Einkommen weniger als 8000 RM. aber mehr als 1000 RM. betragen hat und barm Em- rünfte von mehr als 300 RM. enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben oder

8. wenn in ihrem Einkommen kapitalerttagsteuer- pflichtige Einkünfte von mehr als 1000 RM. ent­halten waren und der Steuerpflichtige für den Ver­anlagungszeitraum in die Steuergruppe I oder 11 fallt, oder

4. ohne Rücksicht auf die Höhe des Einlommens, wenn es ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusies zu er­mitteln ist oder ermittelt wird.

sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Sonstige juristische Personen deS privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine haben eine Gewerbesteuererklärung nur abzugeben, soweit diese Unternehmen einen wirtschaftlichen Geschäfts­betrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, der über den Nahmen einer Ver­mögensverwaltung hinausgegeht;

ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrags oder die Höhe des Gewerbekapitals alle gewerbe- steuerpflichtigen Unternehmen, bei denen der Ge­winn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist oder ermittelt wird.

VI.

vorstand fremden Betrieb beziehen, scheiden bei der Zusammenveranlagung aus.

II.

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körper» fchaftsteuer sind verpflichtet:

A. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Einkünfte, und zwar:

1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kom­manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, berg­rechtliche Gewerkschaften);

2. Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften;

3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit;

4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;

5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen;

6. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (hierzu gehören u. a. sämtliche öffentlichen Versorgungsbetriebe).

B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die inländischen Einkünfte, und zwar:

1. Körperschaften, Personenvereinigungen und 23er- möaensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben;

2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver­mögensmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflich­

tig sind. . ,

C. Sämtliche Körperschaften, Personcnveremigun- qen und Bcrmögensmassen:

1. beim Wegfall der Steuerpflicht, insbesondere auch bei der Umwandlung;

2. beim Uebergang von der beschränkten zur unbe­schränkten und beim Uebergang von der unbe­schränkten zur beschränkten Steuerpflicht.

III.

Bei Beteiligung mehrerer Personen ist ohne Rück­sicht auf die Höhe der Einkünfte abzugeben eine Er­klärung zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus a) Land- und Forstwirtschaft, b) Gewerbebetrieb, c) selbständiger Arbeit, m

d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Ver-

Dw Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung ob­liegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.

IV.

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Wehr- steuer sind verpflichtet die männlichen deutschen Staatsangehörigen der Geburtsjahrgänge 1914, 1915, 1916, 1917 und 1918, die einen Wohnsitz oder gewöhn­lichen Aufenthalt im Inland haben

1. wenn sie keinen Arbeitslohn bezogen haben, ihr ' Einkommen aber den Betrag von 224 RM. über- 2 wenn"sie°neben Arbeitslohn sonstige Einkünfte von

mehr als 100 RM. bezogen haben;

3. wenn sie eine Einkommensteuererklärung abzu-

Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Umsatz» steuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit ; Ausnahme:

1. der Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen, die nach §§ 77 und 79 der Durchführungsbestimmungen 1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934 zur Führung eines Straßensteuerheftes verpflichtet sind;

2. der nichtbuchführenden Landwirte, soweit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerrichtsätzen geleistet haben;

3. derjenigen Unternehmen, deren Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1939 nicht mehr als 20 RM. be­trägt oder bei steuerfreien Umsätzen betragen würde, wenn diese steuerpflichtig wären (§ 62 (2) der Durch­führungsbestimmungen 1938 zum Umsatzsteuer­gesetz 1934). .

Ohne Rücksicht auf em etwa vom Kalenderiahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist in allen Fällen der in der Zeit vom 1. 1. bis zum 31. 12. 1939 erzielte Umsatz anzugeben!

Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Ber» mögensteuer sind die unbeschränkt und beschränkt Vermögensteuerpflichtigen nach Maßgabe der folgen­den Bestimmungen verpflichtet.

Von den unbeschränkt Vermögensteuerpflichtigen haben eine Vermögenserklärung über ihr Gesamt» vermöge« abzugeben:

I. natürliche Personen:

1. Verheiratete oder Verwitwete (mit Ausnahme der unter Ziff. 3 Bezeichneten): .

wenn ihr Gesamtvermögen 20000 RM. übersteigt;

2. Ledige (mit Ausnahme der unter Ziff. 3 Bezeich­neten): .

wenn ihr Gesamtvermögen 10000 RM. übersteigt;

3. Juden und mit Jüdinnen Verheiratete:

wenn ihr Gesamtvermögen 5000 RM. übersteigt. Dabei ist das Vermögen derjenigen Personen mit zu berücksichtigen, mit denen der Steuerpflichtige zusammen zu veranlagen ist. Der Steuerpflichtige wird zusammen veranlagt:

: a) mit seiner nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehefrcmr

Obertitalien halten an.

Paris aus solche Kalle nicht eingerichtet.

Brüssel, 20. Fan. (DRB.) Seit Tagen

Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflich­teten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird, die übrigen Steuerpflichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie hierzu vom Finanzamt aus­gefordert werden.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zmc Abgabe der Steuererklärung angehalten werden; auch kann ihm ein Zuschlaa bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden.

X.

Wer nachträglich, aber vor dem Ablauf der Steuer­verjährungsfrist erkennt, daß eine Steuererklärung, die er dem Finanzamt abgegeben hat, unrichtig oder unvollständig ist, und daß die Unrichtigkeit und Un- vollständigkeit zu einer Verkürzung von «Steuerern- nahmen führen kann, ist ohne daß es einer beson» deren Aufforderung bedarf verpflichtet, dies un­verzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

XI.

Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinter­ziehung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Wehrsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder 23er* mögensteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) werden bestraft.

Gießen, 22. Januar 1940. 342D

Die FiAlmrämter vberhefsen».

manbant wn Belgrad, zum Chef des Gelte» ralstabes der jugoslawischen Armee ernannt. General Simowitschmis wird zur Disposition des Kriegs» und Marineministers gestellt.

Der neue Chef des Generalstabes hat an allen Kriegen zwischen 1912 und 1918, die zur Einigung Jugoslawiens führten, teilgenommen. Er wurde 1930 stellvertretender Chef des Generalstabes.

Die Republik Paraguay hat in Berlin eine Gesandtschaft errichtet. Leiter der Gesandt­schaft ist der zum ständigen Geschäftsträger ernannte General Manko Schenoni.

Wie die beiden Londoner FinanzblätterFman- cral Rems" undFinancial Times" berichten, sind die Regierungen von England und USA überein- «kommen, während der Monate Februar, März April keine Baumwollverschiffung aus den Vereinigten Staaten gemäß dem Baumwoll- und Gummiaustauschabkommen vorzunehmen.

B. Beschränkt Einkommensteuerpflichtige

1. wenn ihre gesamten inländischen Einkünfte, nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterliegen, im ab gelaufenen Kalenderjahr 1000 RM. überstiegen haben, oder

2. ohne Rücksicht auf die Hohe ihrer inländischen Ein­künfte, wenn diese ganz oder teilweise aus (An­künften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Ge­werbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestan­den haben und der Gewinn auf Grund eme§ Buchabschlusses ermittelt wird.

Der Ehemann hat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeben, die bei der Zusammenveranlagung mit seinen Einkünften zusarn menzurechnen sind. Die Ehegatten werben zusammen­veranlagt, solange beibe unbeschrankt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und diese 23or- aussetzungen mindestens vier Monate m dem abgelau­fenen Kalenderjahr bestanden haben.

Der Haushattunasvorstaud hat in ferner Steuer­erklärung auch die Einkünfte der Äinber und anderen Angehörigen anzugeben, die bei der Zusammenveran­lagung mit seinen Einkünften zusammenzurechnen sind. Er wird mit seinen K indem undmmdericchrigen Angehörigen für die ihm Kinderermäßigung gewahrt wird, zusammenveranlagt, lolange er unb-bie ft nbet ober andere Angehörige unbeschrankt steuerpflich g sind. Kinder ober anbere Angehörige, bie Judensinb werden mit dem Haushaltungsvorstand zusammen

veranlagt, wenn sie während ferner unbefchrankten Steuerpflicht mindestens vier Monate im abgelaufenen Kalenderjahr minderjährig gewesen sind und^während dieser Zeit zu seinem Haushalt gehört hab fünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dre Kmder ober andere Angehörige aus einem dem HaushaltungS-

bie geradezu sibirische Kälte, die, wie fast alle übrigen europäischen Länder, auch Frankreich heim- gesucht hat, das Gesprächsthema der Pa­riser. In verschiedenen Bezirken der französischen «adt betrug die Temperatur am Samstag früh d unter Rull. Dabei weht ein eisiger Wind, und die Feuchtigkeiten der nahen Atlantik­küste machen die KäUe noch stärker fühlbar. Auf der Seine treiben Eisschollen, aber nur wenige Pariser haben sich herausgewagt, um dieses ungewohnte Schauspiel zu bettachten. Das gesamte Leben der französischen Hauptstadt wird von der ungewöhn­lichen Kälte beherrscht, gegen die sich die Pariser sehr viel schwerer zu schützen vermögen als die Bewohner kälterer Klimate. So haben die ro e n i g ft e n Häuser brauchbare Zentral­heizungen oder Oefen, sondern sind ledig­lich mit Kaminen versehen, die ttotz großen Brenn­stoffverbrauchs bei wirklich starker Kalte nur wenig wärmen. Zudem besitzt der allergrößte Teil der weniger bemittelten Bevölkerung entweder über­haupt keine oder nur leichte «Sommer­mäntel, was zahlreiche Erfrierungen zur Folge hat. Die Kohlenversorgung, die aus dem nordfranzösischen Industriegebiet $um größten Teil auf den weitverzweigten französischen Wasser- st r a ß e n erfolgte, ich durch die Bereisung fast aller Flüsse und Kanäle im höchsten Grade erschwert, und auch die Lebens Mittelbeschaffung wurde durch die Kälte empfindlich gestört. Ganze Waggonladungen von Gemüse aus Südfrankreich, dem bevorzugten Nahrungsmittel der französischen Bevölkerung, sind erfroren und für den mensch­lichen Genuß unbrauchbar geworden. Kartoffeln,

Italien gemeldet. In Mailand sank das Thermometer auf 10 Grad unter Null. Auch die Schneefälle in

b) mit solchen minderjährigen Kindern und anderen minderjährigen Angehörigen (5 10 Ziffern 3 bis 6 des Steueranpassungsgesetzes), die zu seinem Haus­halt gehören.

Die Freibeträge (§ 5 des BermögensteuergefetzeS) sind außer Betracht zu lassen;

II. nicht natürliche Personen:

1. Aktiengesellichaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaf­ten:

ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gesamtvermögens, 2. Erwerbs- und Wtttschaftsgenossenschaften, Ver­sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juri­stische Personen des privaten Rechts, nicht rechts­fähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, außerdem Kreditanstalten deS öffentlichen Rechts: .

wenn ihr Gesamtvermögen 10000 RM. übersteigt.

Beschränkt Vermögensteuerpflichttge haben eine Vermögenserklärung über ihr Inlandsvermögen ab­zugeben:

ohne Rücksicht auf die Höhe deS JnlandSver- mögens.

Für offene Handelsgesellschaften, Kommandit­gesellschaften und ähnliche Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind und die ihre Geschäftsleitung ober ihren Sitz im Inland haben, ist eine Vermögenserklärung abzugeben:

wenn das Vermögen der Gesellschaft 10000 RM.

ser-Friedrich-Mussum nach seiner Reinigung von polnischem Kitsch und polnischer Verfälschung der Öffentlichkeit übergeben. *

In Paris sand unter dem Vorsitz des Präsidenten Lebrun ein Ministerrat statt. Ministerpräsi­dent D a l a d i e r berichtete über die diplomatische und militärische Laue. Rüstungsminister Sau- try, der aus London zurückgekehrt ist, berichtete über die Ergebnisse der englisch-französischen Zu­sammenarbeit auf dem Gebiete der Rüstungen.

Der jugoslawische Außenminister Markowitsch und der rumänische Außenminister G a f e n c u hatten eine Zusammenkunft in Werschetz, bei der sie Fragen im Zusammenhang mit der nächsten Sitzung des Ständiaen Rates der Balkan-En­tente besprachen, die am 2. Februar in Belgrad stattfindet.

Durch ein Dekret der jugoslawischen Regentschaft wurde General Peter K o s s i t s ch, der Platz kom-

die ffl normalen Zetten verhältnismäßig weniger gegessen werden als in anderen Ländern, sind fast überhaupt nicht mehr zu bekommen. Auch die See­fischversorgung ist durch die gewaltigen Stürme im Atlantik völlig Ins Stocken geraten. Aus den übrigen Gebieten Frankreich liegen ebenfalls zahl­reiche Meldungen über ungewöhnlich starke Kälte, gewaltige Schneefälle und eisige Stürme vor, die allgemein erhebliche Störungen im Eisenbahnver­kehr und in der Versorgung der Bevölkerung ver­ursacht haben.

Wolfsplage in Jugoslawien.

Neue Schneefälle haben wieder zu schweren Störungenim jugoslawischen Verkehr aeführt. Die Züge kommen mit unbegrenzter Ver­spätung an. In Serbien und Bosnien blieben meh­rere Eisenbahnzüge in den Schneemassen stecken. Der mit großer Mühe am Wochenende wieder aufgenommene Autobus-Verkehr mußte ebenfalls wieder eingeftellt werden. Die Belieferung der städtischen Märkte durch die Bauern läßt merklich nach, doch sind vorläufig noch Lebens­mittel vorhanden. Die tieffte Temperatur wurde in der kroatischen Hauptstadt Agram mit 22 Grad Kälte gemessen. In Belgrad sind mehrere Stadt­teile ohne Wasser, da verschiedene Hauptleitungs­röhren geplatzt sind. Der Kohlenmangel in den Städten ist immer noch nicht behoben. Immer mehr gehen die Schulen dazu über, Kälteferien zu machen. Die Stadt Milanovac ist teilweise über­schwemmt und wurde geräumt. Auch die in der Nähe liegenden Laaerhalden eines Kohlenberg­werks sind von Hochwasser bedroht. Der harte Winter hat in den bosnischen und ttoatischen Ge­birgsgegenden zu einer Verstärkung der Wolfsplage geführt. Bei Banja Luka mußten zwei Dauern, die eine Schafherde in die Stadt trieben, auf einen Baum flüchten und dort acht Stunden ausharren, da ein großes Wolfsrudel die Herde überfiel und auch sie bedrohte. Auf den Flüs­sen entstehen teilweise gefährliche Eis« st a u u n g e n , die zu schweren Ueberschwemmun- gen des umliegenden Landes führen. Auf der Save unterhalb Agram wurden Pioniere zur Sprengung einer Eisbarriere eingesetzt. An der Adria wütet ein selten erlebter Sturm mit einer Geschwindig­keit bis zu 170 Stundenkilometer. Der gesamte Schiffsverkehr wurde eingestellt.

Starke Kcitte auch in der Schweiz.

In La Brevine im Neuenburger Iura wurde mit minus 35 Grad die bisher tiefste Tem­peratur dieses Winters in der Schweiz gemessen. In Zürich betrug die Temperatur minus 15, in Basel minus 16, in Bern minus 19 und in Davos minus 23 Grad. Nur Lugano verzeichnet Wärme, nämlich 1 Grad über Null.

Grimmige Kälte auch in Nord-Amerika.

Neuyork, 22. Jan. (DNB.-Funkspruch.) Auch in großen Teilen der Vereinigten Staaten herrscht seit einiger Zeit außergewöhnliche Kälte. Stellen­weise hatte die Temperatur einen Tiefstand zu ver­zeichnen wie seit langen Jahren nicht mehr. In der vergangenen Woche zählte man rund 15 0 To­desopfer der Kältewelle. In den Süd­staaten richtete der Frost erhebliche Schäden in den Obstpflanzungen an.______________________________

30 Grad Temperaiurunkerschied in Spanien.

Die gegenwärtige Winterzeit hat in Spanien merkwürdige Temperaturunterschiede auf verhält­nismäßig begrenztem Gebiet gebracht. Während man in A o i la 15 Grad Kälte verzeichnete, herrschte in Sevilla 15 Grad Wärme, also ein Tempera- turunterschied von 30 Grad.

Aus aller Wett.

Eröffnung des planmäßigen Flugverkehrs Berlin - Moskau.

Berlin, 21. Januar. (DNB. Funkspruch.) Im Rahmen der ©Öffnung der neuen Luftverkehrs- strecke BerlinMoskau landete am Sonntagnach­mittag das erste planmäßige Flugzeug auf dem Flughafen Berlin.

Im Auftrage des Reichsministers der Luftfahrt, Generalfeldmarschall Göring begrüßte der Chef des allgemeinen Lustamtes, Fisch, die Besatzung und gab dem Wunsche Ausdruck, daß diese neue Luft- strecke zu einem erfolgreichen Ausbau der gegen­seitigen Beziehungen beitragen möge. Die deutsche Lufchansa wird zusammen mit der sowjetrussischen Luftverkehrsgesellschaft Aeroflot die Strecke Berlin -^Moskau mit Zwischenlandungen in Danzig, Königsberg, B'ialystock, Minsk täglich befliegen.

Zwei Landesverräter hingerichlet.

Die Iustizpressestelle beim Volksgerichtshof teilt mit: Der vom Volksgerichtshof wegen Landesverrats zum Tode verurteilte Werner Kukuk, sowie der ebenfalls vom Volksgerichtshof wegen Landesver­rats zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust ver­urteilte 34jährige Cyprian Gabrysch aus Dra­matal-West (Kr. Beuchen) sind h i n g e r i ch t e t worden.

Kukuk, ein jüdischer Mischling mit 11 Vor­strafen, hat es in hinterhältiger Weise unternom­men, geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten einer deutschen Dienststelle auszuspähen und dem Nach­richtendienst einer fremden Macht zu verraten. Er hat ferner versucht, Deutsche für den fremden Nach­richtendienst zu werben. Nur der Aufmerksamkeit der deutschen Behörden ist es zu danken, daß ein größerer Schaden für das Wohl des Reiches ver­mieden wurde.

Gabrysch hat aus Geldgier Spionage zugun­sten Polens getrieben, zahlreiche Angelegenheiten der deutschen Wehrmacht, die er für Staatsgeheim­nisse hielt, verraten und seinen Schwager zum Ver­rat verleitet.

Wieder zwei Todesopfer eines Schlittenunglücks.

Die Unsitte, D e r k e h r s st r a ß e n für den Schlittensport zu benutzen, führte in 0 b e r ft e i n Idar zu einem schweren Unglücksfall. Der neun­jährige Horst Ludwig Hüther und der achtjährige Hans Schwendemann fuhren mit ihren Schlitten die steile Derbindungssttecke von der Obersttaße -um Marktplatz herunter, rannten gegen ein Auto und wurden beide so schwer verletzt, daß sie nach wenigen Minuten starben.

Schwere Vootskataslrophe In Norwegen.

Im nördlichen Norwegen, nahe der russisch-nor­wegischen Grenze bei Kirkenes, kenterte bei schwerem Sturm ein mit dreizehn Personen be-

Holland schwer betroffen.

Bereits Lebensmittelmangel auf den Inseln.

Die holländischen Zeitungen veröffentlichen täglich Berichte über die strenge Kälte und stellen dabei fest, daß ein Kälterekord, wie er bereits seit Jahr- zehnten nicht mehr beobachtet werden konnte, bald erreicht sein durfte. Da es sich hier um außerge­wöhnlich niedrige Temperaturen handelt, auf die bie Bauart der meisten Häuser nur wenig einge­richtet ist, hat ein großer Teil der Bevölkerung un­ter der Kälte sehr zu leiden. Die Blätter enthalten bereits Aufrufe, in denen darauf hingewiesen wird, daß ein großer Teil der ärmeren Bevölkerung Am­sterdams Hilfe brauche, um Ernährung und Heizung einigermaßen sicherzustellen. Besonders schwer wird die Bevölkerung auf den hollän­dischen Inseln durch die Kälte gettosfen. So ist die Insel Ameland praktisch von der Außen­welt a b g e schlossen, es beginnt sich dort be­reits ein Mangel an Lebensmitteln fühl- bar zu machen. Da fo gut wie alle holländischen Wasserwege, die unter normalen Umständen den größten Teil des inländischen Transportes bewäl­tigen, zugefroren sind, beginnen sich Trcmsport- , schwierigkeiten bemerkbar zu machen. Die Eisen­bahnen können den großen Andrang nicht mehr in vollem Maße bewältigen und sind da^u übergegan­gen, eine scharfe Zuteilung von Eisenbahnwagen durchzuführen. Hierbei werden die Transporte von Lebensmitteln und Heizmaterialien bevorzugt.

Rom erneut im Schnee.

In der Nacht zum Samstag gingen über der ita­lienischen Hauptstadt neue Schneefälle nieder. Am Morgen lag Rom unter einer mehrere Zenti­meter hohen Schneedecke. Am Vormittag gingen neue Schneefälle nieder. Auf den Bergen rings um Rom sank die Temperatur auf 6 Grad unter Null, liefe Temperaturen werden namentlich aus Ober-

-Öeffenittche ÄMordemms

ltw Abgabe dev Erklärungen für die Einkommensteuer, -Kövverschastssteuev, EewinnfeststeUung, wehrsteuer und Umsatzsteuer 1939 föe die Vermögenssteuer und fite die Gewerbesteuer 1949.