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im blühenden Alter von 25 Jähren.

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Gieben. den 11. April 1940.

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Gießen, den 12. April 1940.

Gießen -Wieseck, den 13. April 1940.

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Werbe-Drucksachen bei Brühl, Gießen

Gieben-Wieseck, den 13. April 1940.

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Allen denen, die beim Heimgange unserer lieben Ent­schlafenen ihre Teilnahme bewiesen, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden danken wir herzlich.

Familie Otto Rohm.

Den Fliegertod für Deutschland starb mein innigst- geliebter, herzensguter Mann, der treusorgende Vater seines Kindes, unser lieber Sohn. Bruder. Schwieger­sohn. Schwager und Onkel

Heinrich Krüger

Unteroffizier in einer Fliegerstaffel

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Nach Abgabe der Steuererklärungen tritt an den Steuerzahler häufig die Frage heran, ob er die Steuererklärung noch ändern kann und gegebenen­falls berichtigen muß. Auch die Zusammenhänge mit der letzten Strafamnestie sind bemerkenswert.

Darf die Steuererklärung nachträglich geändert werden?

Die eingereichte Steuererklärung kann von dem Steuerpflichtigen grundsätzlich nachträglich geändert werden, solange er den Steuerbescheid über seine Veranlagung auf Grund der Steuererklärung noch nicht erhalten hat. Nach Empfang des Steuerbe­scheids kann er Aenderung nur durch Einlegung des zulässigen Rechtsmittels, zur Zeit der Anfechtung geltend machen. Konnte er die Einwendungen be­reits früher Vorbringen, so können ihm die Rechts­mittelkosten auferlegt werden, auch wenn der Be­scheid zu seinen Gunsten geändert wird.

Eine wesentliche Einschränkung besteht hinsichtlich einer Aenderung der Cinkommensteuererklärung in­sofern, als der Unternehmer die e i n g e r e i ch t e Bilanz oder Vermögensübersicht es braucht sich also nicht um einen ins Handelsregister einge­tragenen Kaufmann zu handeln nur mit Zu-

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In tiefem Schmerz:

Marie Beimborn, geb. Engelhardt

Auguste Beimborn

Anna Beimborn.

Leib­binden

Bruchbänder Einlagen

Anfertigung in eig. Werkstätte Kurt Kling vorm. Heger Nacht Banäagistenmeist. Marktstr. 16 Lieferant der

Krankenkassen Damen-Bedienung

Bitte keine Beileidsbesuche. - Die Beerdigung findet am Montag, 15. April, 11.30 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

wurde nach einem arbeitsreichen, gesegneten Leben plötzlich und jäh aus unserer Mitte gerissen.

Die Beerdigung findet Montag, den 15. April, nachmittags 2 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt. Beileidsbesuche dankend verbeten.

tiefer Trauer, Frau Elisabeth Krüger, geb. Lehrmund und Kind

Familie August Krüger und Angehörige

Familie Georg Henrich

Familie Theodor Lehrmund

und Angehörige

Steuerliche Nacherklärungen

Don Or. jur. et rer. pol. K Wuth, (Steuerberater, Berlin

Kleine Anzeigen richten sich an die Bevölkerung der engeren Heimat! Darnm: Kleinan­zeigen in die Hei­matzeitung, den GiefienerAnzeiger

Mein treubesorgter Lebenskamerad, unser herzensguter Vater, lieber Bruder, Schwager und Onkel

Herr Ludwig Beimborn

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Wir haben uns mit dem Kreiskriegerfüh- fuhrer des Kreises Gießen des NS.-Reichs- knegerbundes, Regierungs - Oberveterinärrat Dr. Monnard, über die Mitarbeit der NS.-Kriegerkaimeradschaften an den Auf­gaben unserer Zeit unterhalten. Aus dieser Unterredung ist zusammenfassend folgendes mitzu teilen.

Die Pflege der Kameradschaft wird in allen Kriegerkameradschaften in Stadt und Land als eine Aufgabe betrachtet, die gerade jetzt in der Kriegszeit von besonderer Bedeutung ist. Es gilt, nicht nur gute Kameradschaft unter den alten Sol­daten in der Heimat zu pflegen, sondern die gleiche ideelle Arbeit auch an den aktiven Kameraden da­heim und vor ollem an der Front zu leisten. Er­freulicherweise kann von allen Kriegerkameradschaf­ten im Kreise Gießen berichtet werden, daß sie in ihren Reihen sowohl, als auch zu den Ange­hörigen der Wehrmacht beste kameradschaftliche Be­ziehungen pflegen. Diese kommen in vielfältiger Hinficht zum Ausdruck. Vor allem wird die Ver­bindung mit den Kameraden im Felde durch Zu­sendung von Liebesgabenpäckchvn, Zeitungen und Briefwechsel auf recht erhalten, umgekehrt lassen es sich die Kameraden an der Front angelegen sein, den alten Soldaten daheim ihre dankbare Verbun­denheit durch Briefe und Kartenyrüße zu bekunden. So hat sich heute stärker denn je zuvor ein festes Band der Kameradschaft um die alten und die jungen Soldaten geschlungen, das in ansehnlichem Maße zur Stärkung unserer Front und zur Ver­tiefung der soldatischen Kameradschaft zwischen draußen und daheim beiträgt.

Auf das gleiche Ziel ist das Vortrags- w e s en in den Kriegerkameradschaften ausgerichtet. Durchweg ist die Vortragstätigkeit rege, wobei die Propagandawarte der Kameradschaften eine viel­seitige Aufgabe zu erfüllen haben. In besonderem Ma§e handelt es sich dabei darum, die Gedanken und Bestredungen unserer nationalsozialistischen Staatsführung den Kameraden nahezubringen und sie über alle Aufgabengebiete zu unterrichten, die in der Kriegszeit von besonderer Wichtigkeit sind. Vor allem werden die Kameraden auch immer wie­der aufgeklärt über die große Bedeutung ihrer Mit­arbeit bei der Abwehr feindlicher Bestrebungen und Zielsetzungen (Spionageabwehr.Der Feind hört mit!"). Den alten Soldaten erwächst hierbei eine besondere Verpflichtung gegenüber volksschädigen­den Versuchen von Gerüchtemacherei, Verhütung leichtfertiger Erzählungen usw. Gegenwärtig steht die Aufklärung der Kameraden über die große Be­deutung der Metallsammlung im Vordergrund, da­neben spielt aber auch die Belehrung über die So­zialpflege (Beratung und Betreuung von Fami­lien der einberusenen Soldaten) eine große Rolle.

Die Sozialarbeit erfordert von den Sozial­warten aller Kriegskameradschaften besondere An­strengungen. Sie müssen sich die Beratung und Be­lehrung der Familien der Wehrmachtsangehörigen besonders angelegen sein lassen, damit die Kamera­denfrauen auch bei den Kriegerkameradschaften stets eine Stelle zur Hand haben, die ihnen eine Stütze im Alltagsleben ist. Darüber hinaus gilt es nach wie vor als 'besondere Verpflichtung, die durch Krank­heit oder durch wirtschaftliche Nöte in Bedrängnis ; gekommenen Kameraden zu beraten und zu fördern, ! hierfür auch den Gemeinschaftssinn der Krieger-

bür die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bet dem Helmgange unserer geliebten Mutter sagen wir auf diesem Wege allen unseren aufrichtigen Dank.

Elisabeth Pulz, geb. Göbel, und alle Angehörigen.

Gießen, den 12. April 1940.

stimmung der Finanzbehorde ändern kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht eine Berichtigung von Verstößen gegen zwingende Buchführungssätze oder steuerrechtliche Bestimmungen (3. B. über die Absetzung von Betriebsausgaben) erfolgt, vielmchr sonstige Aenderungen vorgenommen werden. So kann nicht ohne weiteres ein zulässiger Wertsatz in der Bilanz oder Vermögensübersicht (z. B. der Wa­ren) durch eine andere zulässige Bewertungsart er­setzt werden. Die Zustimmung des Finanzamts wird zu einer bloßen Aenderung der Bilanz nach den neuen Veranlagungsrichtlinien nur erteilt, wenn das Verlangen wirtschaftlich begründet ist.

Besteht eine Pflicht zur Berichtigung?

Für die Fälle, in denen der Steuerpflicktiae nach Abgabe der Steuererklärung das gleiche gilt für sonstige Erklärungen gegenüber der Finanz­behörde erkennt, daß sie unrichtig oder unvoll­ständig war und infolgedessen Steuereinnahmen verkürzt werden können, ist er ohne Aufforderung verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Fi­nanzbehörde mitzuteilen. Diese sog. N a ch e r klä - r u n g s p f l i ch t besteht, wenn nachträglich Recken­fehler, Schreibfehler oder dergl. festgestellt werden

Gieben. Schottstrafce 9, den 13. April 1940.

Die Beerdigung findet Dienstag, den 16. April, nachmittags 2 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.

IN SAU Ml WWlMiNNl nach bet Naturschuhverorbnirns vom 18. März 1936 (RGBl. I Seite MD und den ergänzenden Bestimmungen, aus- sührltch erläutert von Professor Dr. 40. Weber, a ö. Prof, der Rechte und Referent im Reichs« und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung tfrtb Volksbildung, und Prof. Dr. Walther Schoenlchen, Leiter der Reichsstelle für Naturschutz.

Gebunden RM. 3,60.

Die beiden Verfasser des vor kurzem er­schienenen Kommentars zum Reichsnatur- ichuhgeseh haben hier auf Grund ihrer lang­jährigen Erfahrungen und ihres weitgehen- üen Einblicks in das Werden der neuen Na- i urschutz Verordnung, die nun für das ganze Reich gilt, die Verordnung und alle dazu- gehörigen bisher erschienenen Ergänzung»- beftimmungen nach juristischen, verwaltungs­technischen, wissenschaftlichen und praktischen Gesichtspunkten ausführlich erläutert und geben damit jedem eine grünblichs Aufklärung, der mit dem Natur­schutz, mit der Natur überhaupt, fef es beruflich ober als Liebhaber unb Naturfreunb, in Berührung fleht. Nicht nur die amtlichen Stellen, nicht nur Wissenschaftler, Lehrende und Lernende, Tier- und Pflanzenfreunde, nicht nur Erzieher, Richter und Rechtsanwälte muffen über die Fragen des Naturschutzes unterrichtet sein, sondern auch botanische Vereine, Na­turalien- u. Herdarien-Hanblungen unb Lehrmittelgeschäfte, Präpara­toren, Ausstopfer, Pslanzensanr«, ler, Schmuckreisig-Verkäufer, Kranz- Bindereien und die mit der Über­wachung der Märkte beauftrag en Beamten, Feldhüter, Polizeistellen usw. - Bestellungen durch alle Buchhandlungen. Hugo Bermühler Verlag

VerUn-Lichterselde

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, sowie für die zahlreichen Kranz- und Blumenspenden bei dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege allen unseren aufrichtigen Dank.

Im Namen der Hinterbliebenen:

Familie Wilhelm Erb, Viehhändler.

gaben erfolgt, bevor eine Anzeige erstattet ober eine Untersuchung eingeleitet ist, ohne daß der Steuerpflichtige ferner durch eine unmittelbare Ge­fahr der Entdeckung dazu veranlaßt ist. Erforder­lich ist auch, daß die Angaben so genau erfolgen, daß das Finanzamt nunmehr die Steuer richtig festsetzen kann; jedenfalls muß der Steuerpflichtige seinerseits alle ihm möglichen Angaben gemacht haben, so daß alles weitere beim Finanzamt liegt. Schließlich muß die Steuer gegebenenfalls inner- halb der festgesetzten Frist entrichtet-werden.

Die Amnestiegrenze.

Don besonderer Bedeutung ist zur Zeit, daß frühere Steuerzuwiderhandlungen regelmäßig auf Grund der Gnadenerlasse des Füh­rers vom 1.9. und 9.9.1939 amnestiert sind, so­weit sie von Wehrmachtangehörigen vor dem 1. 9., von sonstigen Steuerpflichtigen vor dem 14. 9. 1939 begangen waren und die Strafen bestimmte Gren­zen nicht übersteigen werden. Die Amnestiegrenze ist für die Geldstrafen von Wehrmachtangehorigen auf 18 000 RM., von sonstigen Steuerpflichtigen auf 9000 RM. festgesetzt. Die Straffreiheit auf Grund der Gnadenerlasse geht aber völlig verloren, wenn fortgesetzte Steuerzuwiderhandlungen begangen sind und nunmehr über den 1. 9. bzw. 14. 9. v. I. fort­gesetzt werden. Bei derartigen fortgesetzten Hand­lungen kann die ganze Tatkette von Anfang an nachträglich zur Bestrafung gebracht werden.

Eine f o rtge setzte Steuerzuwiderhand- l u n g liegt vor, wenn die einzelnen Steuerzuwider­handlungen innerlich durch einen einheitlichen Vor­satz verbunden sind, z. B. in jedem Jahre die Zin­sen aus bestimmten Guchaben oder Wertpapieren verschwiegen oder sonstige Einkünfte in der Ein­kommensteuererklärung nicht angegeben wurden. Solange die fortgesetzte Handlung dauert, kann auch die Steuerverjährung nicht Platz greifen, die bei Steuerhinterziehungen erst zehn Jahre nach Vollendung der letzten Handlung eintritt. Will der Steuerpflichtige also bei fortgesetzten Zuwiderhand­lungen für die frühere Zeit die Gnadenerlasse des Führers in Anspruch nehmen, so muß er jedenfalls nunmehr in seinen Steuererklärungen, gegebenen­falls durch Nacherklärung, zutreffenden Angaben machen.

Die Metallspende hat innerhalb der Krie- gerkameradfchaften opferbereiten Widerhall gefun­den. Entsprechend der Aufforderung des Reichs­kriegerführers haben sich auch im Kreise Gießen alle Kameradschaften, die Traditionsfahnen mit Metallschnuck besitzen, zur Hergabe dieses Metalls für die Metalljvende sofort bereit erklärt. Gegen­wärtig werden diese Opfergaben von den Kamerad­schaften den örtlichen Sammelstellen zugeführt. Dar­über hinaus hat die Kreiskriegerführung den Kame­raden dringend empfohlen, in ihren Haushaltungen sorgfältig Umschau zu halten nach allen Metallen, die für die Metallspende in Betracht kommen, und diese Gegenstände rechtzeitig den Sammelstellen zuzuführen. t .

Bei den Sammelaktionen für das Kriegs-WHW. haben die alten Soldaten am Tag der Wehrmacht", aber auch bei anderen Ge­legenheiten voll und ganz chren Mann gestanden. Es war und ist ihr eifrigstes Bestreben, sich auch bei diesen Gelegenheiten als treue und tatfrohe Ge­folgsmänner unseres Führers zu erweisen. Sam­melnd und opfernd haben sie in anerkennenswerter Weise für das große Werk des Kriegs-WHW. gerne beigetragen. Daneben lassen sie es sich an­gelegen sein, Lei den Kameradschaftsappellen das Fechtwesen zum Besten der sozialen Einrichtungen des NS.-Reichskriegerbundes durch Spenden zu

kameradschaft als solcher mobil zu machen, damit die Gesamtheit der Kameradschaftsangehörigen sich in soldatischer Verbundenheit für den bedrängten Ka­meraden einsetzt; Mittel und Wege dazu sind viel­gestaltig. Um die Unterbringung erholungsbedürfti­ger Kinder von Kriegerfrauen, Kriegsbeschädigten oder Krieqerhinterbliebenen in den Kinderheimen des NS.-Heichskriegerbundes, deren eine ganze An­zahl zur Verfügung steht, haben sich Sozialwarte ebenfalls fortlaufend zu bemühen, damit aus dem Kreise der Kameradschaften der alten Soldaten auch alles für einen gesunden Nachwuchs unseres Volkes getan wird. Nach dieser Richtung hin ist der Sozial- orbeit sehr weiter Spielraum gegeben, der sich auf die Kinder der alten und der jungen Soldaten er­streckt. Wo in den Familien alter und junger Sol­daten erholungsbedürftige Kinder vorhanden sind, wende man sich vertrauensvoll an den Sozialwart der NS.-Kriegerkameradschaft, der für Hilfe Sorge tragen wird. Die Kinder werden, je nach den wirt­schaftlichen Verhältnissen der Familie, völlig kosten­los in den Heimen untergebracht, oder es ist nur ein ganz geringer Kostenanteil zu übernehmen.

Das Schießwesen in den Kriegerkamerad­schaften wird von dem Kreisschießwart mit aller Tatkraft vorangebracht. Für dieses Jahr ist der Wettkampf zwischen den einzelnen Kameradschaften wesentlich vereinfacht worden. Erfreulicherweise sind die Meldungen über die Beteiligung der alten Sol­daten an den regelmäßigen Schießübungen in diesem Jahre erheblich höher als im vorigen Jahre, ein Beweis dafür, daß die Kameraden die Bedeutung des regelmäßigen Schießdienstes immer mehr erken­nen. Der Schießwettkampf muß bis zum 4. August durchgeführt sein, am 11. August treten die vier besten Meistermannschaften zum Kampf um die Kreismeisterschaft (um die Wanderpreise) an.

illeiMO-miiitoeiliOle werden auf die neuen Formen umgearbeitet, garniert, gereinigt und gefärbt. Stets Eingang von neuen Damenhüten. toroD

H.Dubuque, Löberi"tratzel9.

ToddemHausschwamm

Beseitig.auf ehern. Wege,ohne Ab­bruch v. Mauerwerk, 10 j. Garant.

F. A. Carl Weber, Frankfurt/Main Sand weg 6, Gartenh. Ruf 46566

Oie Mitarbeit der RG.-Kriegerkameradschafien

Eine Unterredung des Gießener Anzeigers mit dem Kreiskriegerführer.

Unsere liebe, kleine

Ingrid

ist nach kurzer Krankheit im Alter von 7% Monaten von uns gegangen.

Prof. Dr. Bolz und Frau Lieselotte.

fördern.

So waren und sind die alten Soldaten auch in den Kriegertameradschaften im Kreise Gießen alle­zeit bestrebt, chre Pflicht im Dienste unserer Volksgemeinschaft zu erfüllen und mit besten Kräften dazu beizutragen, daß das Werk unseres Führers und damit der Abwehrkampf Groß- Deutschlands gegen seine plutokratischen Femde immer mehr gestärkt wird.

ferner auch, falls der Steuerpflichtige feststellt, daß seine Rechtsauffassuna unrichtig war, wenn er z. B. nicht abzugsfähige Kosten (z. B. eine Ordnungs­strafe) unzulässigerweise als Betriebsausgaben ab- gesetzt hat. In Zweifelsfällen muß dem Finanzamt Gelegenheit gegeben werden, zu prüfen, was steuer- pflichtig ist und was nicht. Die Nacherklärungs- pflicht besteht jeweils bis zum Ablauf der ©teuer- Verjährungsfrist von regelmäßig fünf Jahren bei (vorsätzlichen) Steuerhinterziehungen zehn Jah­ren, so daß die Berichtigung auch nach Erhalt des Steuerbescheids gegebenenfalls erforderlich ist. Der Steuerpflichtige muß u. U. auch Steuererklä­rungen früherer Jahre noch berichtigen.

Wie sind die strafrechtlichen Auswirkungen?

Die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung stellt, wenn sie vorsätzlich (Eventualvorsatz genügt) erfolgt, bereits den Versuch einer strafbaren Steuer­zuwiderhandlung dar. Die Strafbarkeit wird jedoch regelmäßig durch die Nacherklärung besei­tigt, da diese sich als Ausübung der sog.tätigen Reue" darstellt. Hierzu ist erforderlich, daß die Be­richtigung, Ergänzung oder Nachholung der An-

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Familien-Caf6 in Gießen