Nr. 3b zweites Statt
Montag. 12. Zebruar (940
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oderheffen)
Der Vezus von Arbeilö- und Berufskleidung
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(Nachdruck verboten!)
12. Fortsetzung.
Roman von Frank F. Braun Copyright by Deutscher Verlag, Berlin
Betrieb maßgebende Tarifordnum Tarifordnung enthält nämlich bie ' Gefolgschaftsrnitgsiedern, die während des Kalenderjahres auf eigenen Wunsch ausscheiden, nur anteilmäßiger Urlaub zu steht und, daß der Unternehmer etwa hiernach zuviel gezahltes Urlaubsentgelt zu-
rückfotdern kann.
Die Gefolgschaftsmitglieder haben gegen den Betrieb Klage auf Auszahlung des einbehaltenen Betrages erhoben. Das Reichsarbeitsgericht hat dieser Mage trotz der entgegenstehenden Bestimmung der Tarifordnung stattgegeben und den Betrieb zur Auszahlung des einbehaltenen Lohnbetrages verurteilt. In feiner Begründung hat das Reichsarbeitsgericht u. a. folgendes ausgeführt:
Der Urlaubsanspruch sei aus seinem Erholungszweck einheitlich auf Freistellung von der Arbeit und Weitergewährung der Arbeitsvergütung gerichtet. Die Urlaubserteilung erfolge, wenn schon im Interesse des Urlaubers, so doch auch im Interesse der Voltsgesamtheit, welches die Erhaltung der Arbeitskraft aller Schaffenden erfordert. Diese Erkenntnis vertrage eine Zerlegung des Urlaubsan--
spruchs nicht. Aus der Unteilbarkeit des Urlaubs- anspruchs aber folge die rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit, den verbrauchten Urlaub auch nur hinsichtlich der Urlaubsvergütung zurückzufordern.
Zu der im Tatbestand erwähnten entgegengesetzten Tarifbestimmung hat das Reichsarbeitsgericht wie folgt Stellung genommen:
Die Auslegung eines Gesetzes kann von der fortgeschrittenen Entwicklung der Rechtserkenntnisse nicht unbeeinflußt bleiben, sondern müsse ihr gerecht werden auch dann, wenn das Gesetz von einem inzwischen überwundenen Rechtsstandpunkt aus erlassen sei. Eine lariforbmrng sei zwar eine Rechtsnorm, die den Richter binde, und es sei nicht Aufgabe der Gerichte, über die Zweckmäßigkeit uni) sachliche Richtigkeit einer solchen Rechtsnorm zu befinden, aber es fei Aufgabe der Gerichte, das Gesetz mit lebendigem Inhalt zu erfüllen und an seine Auslegung mit dem Rüstzeug der fortgeschrittenen Rechtserkenntnis heranzutreten.
Nach diesen Rechtsgrundsätzen könne heute der Begriff des Urlaubsanspruchs in einer Tarifordnung kein anderer fein als der, wie er sich nach Rechtslehre und Rechtsprechung als richtig herausgestellt habe. Wenn dem aber so sei, so ergebe sich aus der Tatsache, daß der Urlaubsanspruch ein einheitlicher Anspruch auf bezahlte Freizeitgewährung sei, die Unmöglichkeit der auch nur teilweisen Rückerstattung des verbrauchten Urlaubs. Die entgegenstehende Bestimmung einer Tarifordnung sei ein unlösbarer Widerspruch in sich, der zur Undurchführbarkeit der Tarifordnung führen müsse. Das Recht, das dem Gefolgsmann zuerst gegeben worden sei, könne nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn er davon Gebrauch gemacht habe.
Kein Recht auf Rückforderung von Urlaubsvergütung.
Ein bedeutsames Urteil des Reichsarbeitsgerichts.
wurde dem Betreffenden vielleicht die Hand hochgeschlagen, als er gerade addrückte. Warum denken Sic nicht an das Nächstliegende, Kybander?"
„Weil dies wieder einmal einer der Fälle zu sein scheint", antwortete Kybander, „bei dem das Nächstliegende, wie Sie es nennen, uns völlig verwirren würde." Er nahm die Kugel auf, die der Arzt aus der Wunde herausgeholt hatte und wog sie auf der flachen Hand. „Kaliber 6,35", sagte er. „Eine kleine gebräuchliche Waffe demnach. Das Kaliber wird uns kaum weiterhelfen, da wir die Waffe nicht haben." Sein Blick wanderte umher, als suche er noch einmal nach dem Revolver.
„Die Pistole wird der Mörder Ihnen auf dem Tisch liegen lassen, Kybander", sagte der Arzt spöttisch; „möglichst noch mit allen fünf Fingerabdrücken, damit Sie^nur im Verbrecheralbum nachzuschlagen brauchen."
Der Kommissar sah ihn an und schüttelte vorwurfsvoll den Kopf. „Doktor, seien Sie doch nicht so kurz von Gedanken. Sie sagten vorher selber, Carlotti sei vergiftet worden."
„Durchaus richtig; dabei bleibe ich auch."
„Also", sagte Kybander, „der Mörder hat doch demnach Gift und nicht den Revolver verwendet."
„Es hat doch aber auch noch jemand auf Carlotti geschossen! Sie halten den Beweis in Händen", rief Zulewski erbost. Er sah diefe Reden als Haarspaltereien an und fand überhaupt, Kybander kompliziere den Fall, um sich wichtig zu machen. Aber der Kommissar übernahm die Reizbarkeit des anderen nicht. Er sagte im Gegenteil ganz gelassen: ,,Den Beweis habe ich durchaus nicht in Händen, Doktor. Es schießt, wie gesagt, niemand gegen die Decke, wenn er einen vor ober neben ihm sitzenden Mann treffen will."
„Die Hand wurde ihm hochgeschlagen!
„Ein Revolver hat sechs Schüsse. Wo sind die anderen fünf, wenn der erste nach Ihrer Meinung fehlging?"
„Er ging ja nicht fehl, da der Rückschläger traf. Zulewski fuchtelte mit den Armen in der Lust herum. „Der Mörder war zufrieden; er stellte die große Verletzung fest und lies weg."
„Also meinen Sie, Carlotti wurde — sozusagen — zweimal ermordet? (Einmal vergiftet und dann 1 noch erschossen?"
Aus der Stadt Gießen.
Das Thermometer.
Es ergibt sich jetzt nahezu jeden Morgen automatisch: Kaum ist man einigermaßen munter geworden so geht der Blick zum Thermometer, das vor dem Zimmerfenster pflichtgetreu die Außentemperatur anzeigt. Ein kurzes Hinschauen genügt, und schon weiß man, wie man sich anzuziehen hat. Ob der Ohrenschützer mitzunehmen ist und ob der dicke Wollschal empfehlenswert erscheint oder ob man getrosten Mutes weniger dick verpackt hinausmarschieren kann
Immer dann, wenn das Thermometer geneigt ist, einen Sprung nach oben oder unten zu tun, findet es zahllose Interessenten, die voller Spannung die kleine Quecksilbersäule betrachten, als käme von diesem unscheinbaren Röhrchen alles Heil der Welt. In Zeiten jedoch, wo weder über Wärme noch über Kälte zu klagen ist, wo also eine nette Durchschnittstemperatur das Leben erträglich macht, wird jene Quecksilbersäule kaum beachtet. Das Thermometer hängt dann einsam im stillen Winkel und erhält nur dann und wann mal einen schiefen Blick von einem
Die Derbrauchsregelung für Spinnstoffwaren bestimmt, daß Arbeits- und Berufskleidung nicht auf die Kleiderkarte, sondern nur auf Bezugscheine abgegeben werben darf. Es soll damit vermieden werden, daß derjenige, der in seinem Beruf eine besondere Arbeitskleidung trägt, auch hierfür seine Kleiderkarte mit den hundert Punkten in Anspruch nehmen muß. Die Erteilung des Bezugscheines für Arbeitskleidung aus Geweben, also aus Manchester, Köper, Nessel u. a., ist abhängig von dem Nachweis, daß die Arbeitskleidung auch wirklich gebraucht wird. Schlosser, Maurer, Schornsteinfeger, Maler und Monteure, um nur einige Beispiele zu nennen, Arbeiter also, in deren Berufen seit jeher das Tragen einer besonderen Berufskleidung erforderlich und üblich ist, erhalten auch weiterhin im Rahmen der Versorgungslage die Bezugscheine und damit ihre Arbeitskleidung. Wo freilich eine besondere Berufskleidung bisher nicht üblich und erforderlich war oder wo die Arbeit auch in abgetragener Kleidung verrichtet werden kann, ist kein Anspruch auf Berufskleidung gegeben. Es ist also zwecklos und zeugt auch von geringem Gemeinschaftsgefühl, wenn jetzt jemand aus durchsichtigen Gründen für sich das Tragen von besonderer Arbeitskleidung als notwendig hinstellt. In Zweifelsfällen wird der Betriebsführer in verantwortungsbewußter Feststellung über die Notwendigkeit Auskunft geben.
Häufig kaufen nun die Betriebe selbst für ihre Arbeiter die Arbeitskleidung. Hieran wird durch die Bezugscheinpflicht nichts geändert. Nur muß der Betrieb, ehe er von sich aus für die Gefolgschaftsmitglieder Bezugscheine beantragt, sich vergewissern, ob der Einzelne auch wirklich den Normalstand unterschritten hat. .
Nicht bezugscheinpflichtig sind auch weiterhin die zumeist vom Betrieb cmgeschafsten Arbeitsschutzkleider. Darunter gehören Asbestanzüge, Sandstrahlbläseranzüge, Säureschutzanzüge, Grubenschutzkleidung und auch Operationskittel. Gerade beim Operationskittel muß aber auf einen oft zu beobachten-
„Blausäure?"
„Oh, nein. Nichts durch den Magen. Das halte ich für ausgeschlossen. Man muß es ihm eingeimpft haben." Er betrachtete den entblößten Oberkörper des Toten, hob die steifen, kalten Arme der Leiche und sah sie genauer an. Aber es fand sich kein Im jektionsstich und keine Schwellung der Haut. ,Zch muß ihn genauer untersuchen", sagte er. „Aber nicht hier. Ich gebe Ihnen nachher, sagen wir bis Mittag, das Ergebnis telephonisch durch."
Kybander nickte. Sein Blick war zur Decke geschweift, dann suchte er die Wand ab. „Sehen Sie mal zu, ob Sie da hinaufkommen, Henke", sagte- er Da oben ist an dem übertünchten Eisenträger eine dunkle Stelle. Vielleicht ist das der Punkt, wo die Kugel erstmals auftraf und dann zuruck- prallte." . .. s
Henke entdeckte eine Leiter. Er lehnte sie an und stieg hinauf. „Eine ganz frische Stelle", verkündete er. „Die Kalkfarbe ist weggesprungen, der Eisenträger hat eine blanke Stelle, als habe jemand mit einer Spitze dagegengestoßen. ,
Kommen Sie herunter, Henke , sagte Kybander' Sie haben das sehr gut beschrieben. Die Spitze war 'die Kugel." Er schätzte die Entfernungen ab. Es müßte jemand unmittelbar hinter dem sitzenden Carlotti gestanden haben", sagte er nachdenklich, und den Revolver abgefeuert haben. Er hat aus den Eisenträger an der Decke gezielt. Zögernd bewegte er den Kopf, dann wurde ein richtiges Kopf- chütteln daraus. „Das ist ganz sinnlos/'
Warum sollte jemand gegen die Decke schießen. Daß da ein Eisenträger läuft, sieht man gar nicht, haben nur Sie entdeckt. Normalerweise mußte die Kugel im Putz der Decke stecken bleiben
Kybander sah den Arzt mit sonderbar starren Augen an. „Das wird es sein , sagte er „Sie haben den Nagel aus den Kops getroffen Doktor. Die Kugel sollte in der Decke stecken bleiben.
ffias sollte sie dann da? Das wäre erst recht von dem Schützen ganz sinnlos g-roesen/-
„Es lag ihm nichts an der Kugel , sagte Kybander.
"ffl^taa^öer Perlon, die den Revolver abschoß, nickts an der Kugel", wiederholte Kybander.
Die Person wollte doch selbstverständlich semand treifen, nicht wahr? Sonst schicht doch keiner. Es
Urlaubsjahres ausgeschieden. Der Betrieb hatte ihnen vorn letzten Wochenlohn einen bestimmten Betrag einbehalten und sich für die Rechtmäßigkeit der Einbehaltung dieses Lohnteils auf die für den ~ g bezogen. Diese
Bestimmung, daß
Oie Durchführung der Ausweispflicht.
Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen ich im Reichsgebiet alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen des Protektorats Böhmen und Mähren jederzeit durch einen amtlichen Lichtbildausweis über ihre Person ausweisen können. Nichtreichsangehörige Personen müssen sich durch einen Paß über ihre Person aus weisen. In einem Erlaß des Reichsführers 77 und Chefs der deutschen Polizei wird klargestellt, daß als „amtlich" nur solche mit dem Lichtbild des Inhabers versehenen Personenausweise anzusehen sind, die von einer Behörde oder einer Parteidienststelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausgestellt, oder zwar von einer nichtamtlichen oder parteiamtlichen, aber unter verantwortlicher aus dem Ausweis erkennbarer Mitwirkung einer zuständigen Behörde oder Privatdienststelle ausgegeben sind. Zu der ersten Gruppe gehören neben dem Paß und der Kennkarte z. B/Dienstausweise, das Mitgliedsbuch der MSDAP., Führerscheine für Kraftwagen führe r. Die Polizeibehörden sind angewiesen worden, insbesondere während der Dunkelheit Streifen einzusetzen, um die Befolgung der Aus- weispflicht zu kontrollieren. Für eine lieber gang 5» zeit jedoch, nicht über den 1. April hinaus, sollen mit Rücksicht darauf, daß die Ausstattung der Gesamtbevölkerung mit amtlichen Lichtbildausweisen und vornehmlich mit Kennkarten noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, Personen nicht beanstandet roeroen, die sich in anderer Weise über ihre Person einwandfrei ausweisen können.
Um sich vor der Gefahr, bis zur Feststellung der Person in polizeilichen Gewahrsam genommen zu werden, zu schützen, ist baldige Beschaffung des amtlichen Lichtbilda'usweifes notwendig.
Lustwaffen - Konzert im Gtadttheater.
Auf Veranlassung der NSG. „Kraft durch Freude", Kreisdienststelle Wette rau, gab das Musi kkorps eines Fliegerhorstes am Samstagabend im Stadttheater ein Konzert, das den Besuchern wiederum, wie auch die früheren Veranstaltungen dieser Art, einige Stunden des schönsten musikalischen Genusses bereitete. Die Vortragsfolge zeigte im ersten Teile klassische Musik, daneben im zweiten Teile mehrere volkstümliche Kompositionen, die mit einigen Märschen ihren Abschluß fanden.
Mit Beethovens „Zapfenstreich", den er 1809 als Militärmarsch für Bläser komponierte, fand die feine musikalische Darbietung einen guten Auftakt. Dann folgten Kompositionen von Reznicek und Grieg, für die Luftwaffenmusik instrumentiert von Musikmeister Kiesow und von dem Luftwaffenmusikinspizienten Professor Husadel. Eine Phantasie für Blasorchester, betitelt „Fliegermorgen", von Höffer, leitete über zu drei musikalischen Kleinigkeiten von Ernst Fischer, denen Tschaikowskys musikalisch einfallsreiche Tondichtung „Capriccio Italien" mit ihren vielfältigen Melodien und tänzerischen Rhythmen in der Instrumentation von Eilhardt folgte. Alle diese Darbietungen zeigten das Musikkorps unter seinem oft bewährten Leiter auf einer ausgezeichneten Höhe des musikalischen Könnens, so daß es nur als selbstverständlich anzusehen war, daß die mit aller Hingabe lauschenden Zuhörer mit ihren dankbaren Betfallskundgebungen nicht kargten^
Der zweite Teil der Vortragsfolge brachte zunächst die immer wieder eindrucksvolle Hymne und Triumphmarsch aus Verdis Oper ,Llida". Mit der Ouvertüre ,-Bagatelle" von Rixner, einem zeitgenössischen Komponisten für Unterhaltungsmusik, leitete die musizierfreudige Schar zu dem verhältnismäßig selten gehörten „Albumblatt" von Richard Wagner, für Luftwaffenmusik instrumentiert von Jauer, über; eine feine, überaus ansprechende instrumentale Darbietung. Und bann kam die volkstümliche Musik mit Walzermelodien und Ausschnitten aus Operetten vollkommen zur Geltung, eine Gabe, bei der die Herzen der Hörer besonders lebhaft mitschwangen. Militärmärsche von Schumann, Husadel und Teichmann bildeten den Abschluß der offiziellen Dorttagsfolge, deren Erweiterung durch einige andere MiUtärmärsche die Zuhörer sich durch anhaltenden starken Beifall erzwangen.
Es war ein prächtiger Musikabend, den das Luftwaffenmusikkorps wieder einer sehr großen Zuhörerschaft bereitete. Der Musikerschar und ihrem feinsinnig gestaltenden Leiter, sowie der NS.-Gemein-
„Ja, so etwa denke ich mir den Vorgang. Es mag sich dabei durchaus um nur einen Täter handeln. Er wollte sicher gehen ober fürchtete, sein Gift Habs nicht gewirkt." Zulewski sah den Kommissar am „Sie haben natürlich eine andere Anschauung, nicht wahr? Das ist Ihnen zu simpel!"
„Im G^enteil, es ist mir zu kompliziert", antwortete Kybander. ,Hch suche nach der einfacheren Lösung. Es muß sie geben." Er sann nach.
„Ich bin der Meinung, ein böser Zufall spielt uns hier einen Streich. Wenn ich nur den Revolver fände! Henke, rollen Sie doch mal die Teppichkanten auf. Und sehen Sie hinter den Schränken nach."
„Meinen Sie, der Mörder hat den Revolver hier weggeworfen?"
Kybander seufzte. „Wenn ich Ihnen sage, was ich meine, Doktor", antwortete er, „halten Sie mich für verrückt."
„Na, sagen Sie es immerhin. Ihre Verrücktheiten haben ja bis jetzt, sonderbarerweise, immer zum Ziel geführt", sagte der Arzt, versöhnlich.
Kybander nickte ihm zu. ,Zch meine, der Revolver müßte eigentlich hier auf dem Schreibtisch liegen", sagte er, „und ich begreife nicht, daß das nicht der Fall ist."
„Kybander", sagte der Arzt, während Henke auf den Knien herumrutschte und nichts sand, ,wir stehen hier vor einem Toten. Nur das ist der Grund, weswegen ich jetzt nicht schallend lache." Sie ließen voneinander ab. Kybander stieß die Tür in den Hof auf. „Bitte, meine Herren", sagte er, „mir sind soweit. Herr Miehlrnann und Herr Schmitz, nehmen Sie sich der Türgriffe an und dieses Kästchens hier auf dem Tisch. Dann sehen Sie die Fenstergriffe nach, ob sich vielleicht doch ein Fingerabdruck findet. Der Buddhakasten gehört da drüben auf das Brett. Setzen Sie ihn nachher hinüber und sehen Sie sich bann die Schreibtischplatte an. Papiere und alles sonstige bleibt hier liegen. Ich sichte es später an Ort und Stelle. Vor der Tür dort, ist ein «Streifen Parkett vom Teppich frei. Vielleicht findet sich der Abdruck eines Gummiabsatzes oder einer Gummp- sohle. Sollten Sie hier ein Trinkgesaß entdecke^ bitte ich mich zu benachrichtigen."
Er tauschte mit Zulewski einen raschen Blick.
„Es ist kein Magengift", sagte Zulewski nochmals, und er hob den Zeigefinger der rechten Hattd«
Sortsttzrmg folgt-)
den Irrtum verwiesen werden. Operationskittel sind nicht an sich frei, sondern in ihrer besonderen Eigenschaft als Schutzkleidung des Arztes und feiner Gehilfen. Die Hausfrau kann sich also nicht einen Operationskittel kaufen, um ihn im Haushalt zu verwenden.
Im Verkehrsgewerbe und in einzelnen Zweigen der chemischen Industrie war es bisher üblich, bestimmten Gefolgschaftsmitgliedern Arbeitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Das ist auch in einem gewissen Rahmen weiterhin möglich. «Schuhe mit Holzsohlen, Holzpantinen, Stiesel mit hohen Filzschäften, etwa Schaffnerstiefel, sind scheinftei, sie können also, soweit es bisher üblich war, in den Betrieben auch weiterhin ausgegeben werden. Das gleiche gilt auch für Berufsschuhe aus Gummi, wie Schifferstvefel oder die Gummischuhe für Handarbeiter. Selbstverständlich ist, daß die Betriebe dieses Schuhwerk nicht auf Vorrat, sondern entsprechend dem wirklichen Bedarf kaufen.
HHemeinW K Staff öuttö Mde
Achtung! ^bj.-Sport.
Fröhliche Gymnastlk und Spiele.
Donnerstag, 20.30 bis 21.30 Uhr, in der Schillerschute. Wiederbeginn Donnerstag, 15. Februar.
Weitere Ankündigungen folgen. 7280
Hitler-Jugend Bann 116.
Stamm 1/116.
Sporttdienst der 14 —15jährigen Jgg.
Es treten an der Turnhai le des Vf B.- ReichsbahnirnAulweg an: Dienstag, 13. Februar: Gef. 4/116 a) Schüler 18 Uhr ; b) Berufstätige 20 Uhr.
Freitag, 16. Februar: alle Gefolgschaften außer Gef. 4/116 zu den gleichen Zeiten und nach der gleichen Einteilung. Sportzeug ist mitzubringen.
NSG. Das Amt für Rechtsberatunasstellen veröffentlicht in der Januar-Folge der DAF.-Entschei- dungssammlung ein Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1939, das einen bemerkenswerten Beittag zu einer fortschrittlichen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Urlaubsrechts enthält.
Zwei Gefolgschaftsmitglieder eines Betriebes waren nachdem sie bereits ihren vollen Jahresurlaub erhalten hatten, noch im Laufe des gleichen
Kybander sah zu. Dr. Zulewski war ein geschickter Mann; er machte diese Art Untersuchungen und Eingriffe seit vielen Jahren. „Hier , sagte er mas habe ich Ihnen gesagt! Die Spitze ist abgeplattet. Sie muß irgendwo aufgetroffen haben, und zwar auf etwas sehr Hartes. Mauerwerk war es nicht. Auf Eisen ober Beton. Sie ist scharf zuruckgesprun- gen und hat bann erst Carlotti getroffen.
„Also kein Mord!"
„ffite meinen Sie bas?" -
„Es kann doch nicht jemand den Mann mtt emem Querschläger vorbedacht und absickMch^schossen haben. Es muß sich um einen unglücklichen Zufall gehandelt haben, nicht wahr?"
„Das weiß ich nicht", sagte Dr. Zulewskll „Car- lotti ist nämlich gar nicht erschossen worden. E. ^Henk^starrte seinen Kommissar an. Was sagte der zu solcher Behauptung? Aber ^anber nid nur. ,Zch vermutete so etwas , sagte er. „Ab wenn er vergiftet würbe, hat man dem Toten noch die Schußvertttzung beigebracht? Laß. sich das feststellen? Bitte, versuchen Sie es, Doktor, es w miX9'knne Sie M". I°gt° Aul°w,ki Ich wußte genau, was Sie jetzt fragen würben Ich e die Leiche barauf hin schon angesehen. Die Ut letzung am Halse erfolgte als Carlothnochlebt^ Das beweist beutlich die Art der Wunde und das Blutgerinnsel." .
„Wissen Sie schon, womit Carlotti vergn
Jedenfalls mufc es ein sehr starkes Blut- gift gewesen sein."
Schützt die Tiere vor der Kc fe!
Zeitgenossen, der vielleicht am nächsten Tage einen Ausflug machen will und vom Thermometer natürlicherweise auch keine Vorhersage erwarten kann.
Gegenwärtig behauptet das Thermometer allerdings seine Volkstümlichkeit. Die Frage: „Wieviel Grad?" beherrscht die Gemüter immer aufs neue, und wenn während der Tagesstunden wesentliche Abweichungen festzustellen sind, so wird dieser Tatbestand gebührend erörtert. Dabei gibt es natürlich auch Meinungsverschiedenheiten. Das hängt damit zusammen, daß manche Leute über einen reichlich optimistischen Blick verfügen, während andere wieder einen sehr pessimistischen Blick haben. Zwischen beiden bewegen sich die mit dem sachlichen Blick, die aufs Haar genau zu sagen wissen, welche Temperatur herrscht. Abgesehen von dieser jeweiligen Blickrichtung ergeben sich gelegentlich auch Auseinandersetzungen, weil jener die Grade in Celsius, dieser jedoch in Reaumur abgelesen hat.
Vornotizen.
Tageskalender für Montag.
NS.-Frauenschaft-Frauenwerk, Ortsgruppe Gie- hen-Ost: 16.30 Uhr im „Burghof" Gemeinschaftsnachmittag; Ortsgruppe Nord 19.30 Uhr im „Burghof" Gemeinschaftsabend. — Populärwissenschaftliche Vorträge der Universität: 20.15 Uhr im Hörsaal des Kunstwissenschaftlichen Instituts Professor Dr. Ullrich „Kulturgeschichte der Mathematik"; 20.15 Uhr im Großen Hörsaal des Chemischen Instituts Prof. Dr. D i e tz über „Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des Kriegsarbeitsrechts". — Gloria-Palast, Seltersweg: „Das Recht auf Liebe". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Der ungetreue Eckehart".
Durch 60 Breitengrade zur Slurmhölle der (Erbe.
Der Goethe-Bund, Kaufmännische Verein und die Gesellschaft für Erd- und Völkerkunde veranstalten in Arbeitsgemeinschaft mit der Volksbildungsstätte Gießen der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" ihren nächsten Vortragsabend am Mittwoch, 14. Februar. Da zur Zeit die Neue Aula der Universität nicht zur Verfügung steht, anber'üts aber die Veranstalter mit allen Kräften bemüht sind, in diesem Kriegswinter ihre Vortragstätigkeit vollauf durchzuführen und damit der Stärkung der Heimatfront zu dienen, ist der Vortragsabend in dem großen Saal des Gesellschaftshausis, Sonnenstraße, angesetzt worden. Max Junge gilt als einer der besten Kenner des Landes Chile. Er wird an Hand umfangreichen Film- und Lichtbildmaterials einen interessanten Reisebericht seiner Forschungsfahrten geben.
Zonalenabend für bas Kriegs-WHW.
Am kommenden Donnerstag findet im großen Saale des Studentenheims am Leihgesterner Weg ein «Sonatenabend zugunsten des Kriegs-Winterhufs- werks 1939/40 statt. Ausführende sind Walter Bärtich (Violine) vorn Rüchssender Königsberg, zur Zeit Unteroffizier einer Flakabteilung, und Frau Elfriede Fischeraus Gießen am Klavier. Die Vortragsfolge und die Künstler verheißen den Musikfreunden einen erlesenen Kunstgenuß.


