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Der Lugendarrest, Auftakt zur Reform des Lugendrechts.

Berlin, 6. Nov. (DNB.) Aus Anlaß der Ein­führung des I u g e n d a r r e st e s veranstaltete der Jugendrechtsausschuh der Akademie für deut­sches Recht eine Kundgebung. Reichsjugendführer A x m a n n betonte, daß die Stellung der Jugend in der völkischen Lebensordnung der Stellung der Jugend in der Rechtsordnung unseres Volkes ent­sprechen müsse. Reichsleiter von Schirach habe den Satz geprägt:Richt, daß der Jugendliche bestraft wird, scheint mir das wesentliche Ziel, sondern daß er und seine Gemeinschaft die an ihm vollzogene Strafe als einen erzieherischen Akt emp­findet". Oberstes Ziel der Jugenderziehung sei, jedem Jugendlichen, der es verdiene, und der noch zu retten sei, zurückzugewinnen. Der Jugend­arrest soll die kurzfristige Freiheitsstrafe ersetzen und die Verurteilungen unter Bewilligung von Be­währungsfrist beseitigen. Der Reichsjugendführer er­örterte sodann den gleichzeitig eingeführten Ju­gend d i e n st a r r e st der HI. Bisher wurde der Jugendliche, bei dem der Appell an die Ehre nicht mehr fruchtete, aus der Gemeinschaft der HI. aus­geschieden. Aus der HI. als der Staatsjugend kann nurmehr der Jugendliche entfernt werden, der sich der Zugehörigkeit zu dieser Gemeinschaft unwürdig erwiesen hat. Die HJ.-Unwürdigkeit steht aber der Wehrunwürdigkeit gleich. Unser Ziel ist jedoch, zu erziehen, und zwar gerade auch diejenigen, die sich gegen die Gemeinschaftsordnung vergangen haben. Rur in ganz schweren Fällen der Verletzung der Gemeinschaftspflichten kann noch ein Ausschluß erfolgen. Zur Sicherstellung der Disziplin bedürften wir deshalb einer Dienststrafe, die auch den Jugend­lichen trifft, der nicht mehr durch den Appell an seine Ehre zu leiten ist. Deshalb ist der Jugend­dienstarrest eingeführt worden.

Staatssekretär Dr. F r e i ß l e r erklärte, der Ju­gendarrest will durch die aufrüttelnde Wirkung einer hart gestalteten, kurzen Freiheitsentziehung das Ehrgefühl des Jugendlichen wachrufen, ohne ihn ehrmindernd zu treffen. Demgemäß sollen nur solche Jugendliche dem Jugendarrest zugeführt werden, die einer solchen Aufrüttelung zugänglich sind. Daher muß auch der Vollzug der Strafe ver­ständnisvoll gestaltet werden. Die Oeffentlichkeit ober soll ihn auffassen als ein Mittel der Zucht, das keine Schande für den Jugendlichen bedeutet. Jugendarrest ist kein Gefängnis, aber auch kein bloßer Schularrest. Die Elternschaft kann völ­lig beruhigt sein, denn während des Vollzugs sind die Jugendlichen dem Jugendrichter anvertraut, der sich persönlich um sie kümmert. Der Vollzug findet in Räumen der Justiz, die nicht Gefängnis sind, in Einzelhaft statt. Die Geschlechter sind getrennt, Mädchen werden nicht von Männern bewacht. Kei­ner kann vom anderen etwas Schlechtes lernen. Auch soll unter Berücksichtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen Arbeit geleistet werden. Der Vollzug steht unter ärztlicher Aufsicht, so daß körperliche Schäden nicht zu besorgen sind. Der Verkehr mit der Außenwelt ist beschränkt auf erziehliche Besuche. Der Jugendarrest wird nicht im Strafregister vermerkt.

Reichsjustizminister Dr. Gürtne-r wies darauf hin, daß die Einführung des Jugendarrestes einen Anfang der großen Reformarbeit auf dem Gebiete des Jugendrechtes bedeute. Das Anwendungsgebiet des Jugendarrestes liege grundsätzlich dort, wo zum ersten Male ein Jugendlicher strauchele.Wir haben", so schloß der Minister,das sichere Be­wußtsein, daß die deutschen Jugendrichter, in deren Hände das.neue Gesetzesinstrument zur Anwendung gegeben worden ist, mit Liebe und Verantwor­tungsbewußtsein diese Aufgabe anpacken und sie zum Besten des deutschen ^Volkes lösen werden."

Staatssekretär Dr. Freister vom Reichsjustiz­

ministerium schreibt in der sozialpolitischen Zeitschrift Das Junge Deutschland", daß nicht die Bestra­

fung das wesentliche Ziel des Jugendstrafrechtes sei, sondern daß der Jugendliche und seine Gemeinschaft die an ihm vollzogene Strafe als einen erziehe­rischen Akt empfinden. Der Jugendarrest, den der Richter als Wochenendkarzer bis zu vier Wochenenden und als einwöchigen bis einmona­tigen Jugendarrest verhängen kann, darf nicht mit Bewährungsfrist ausgesetzt werden. Er läßt das Strafregisterblatt des Jugendlichen unbeschrie­ben. Er soll aber, ohne die Ehre des Jugendlichen anzuzweifeln, wie eine ernste Gefängnisstrafe warnend und aufrüttelnd wirken; sein Vollzug muß daher besonders nachdrücklich gestal­tet werden. Seine Parallele in der Bewegung fin­det der Jugendarrest im Jugenddienstarrest der HI. Der Jugendarrest soll die nichtjugendge­mäßen kriminellen Strafen auflösen, z. B. die Geld­strafe, die Haft und die etwa zwei- bis dreimonatige Gefängnisstrafe. Die Schockwirkung des Jugend­arrests muß im Vollzüge, etwa durch strenge Tage bei Wasser und Brot und hartem Lager, ebenso zum Ausdruck kommen wie der Appell an die Ehre. Die­jenigen Jugendlichen allerdings gehören nicht in den Jugendarrest, deren Erbmasse entweder so belastet oder die bereits so abgebrüht sind, daß von einer Schockwirkung bei ihnen keine Rede sein kann. Mo­ralische Ansteckungsgefahr wird im Jugendarrest nicht bestehen, weil er als Einzelhaft gestaltet wird. Die Jugend muß den Jugendarrest als ein Mittel der Zücht auffassen. Sie muß davor bewahrt wer- den, entweder romantisierend im Jugendarrest etwas zu sehen, was dem Nachsitzen in der Schule oder dem einstigen studentischen Karzer ähnlich ist oder den zu Jugendarrest verurteilten Kameraden als ausgestoßen anzusehen.

Aus aller Wett.

Landesverräter hingerichtet.

Die vom Volksgerichtshof wegen Landesverrat und Vorbereitung eines hochverräterischen Unter­nehmens am 19. März 1940 zum Tode verurteil­ten 23 und 20 Jahre alten Hermann und Hugo S t e i g l e i t e»r aus Speyer sind hingerichtet wor­den. Sie haben als Spione einer fremden Macht deutsche Befestigungsbauten und andere wehrwich­tige Anlagen und Vorgänge in Westdeutschland ausgekundschaftet. Weiter sind der 39jährige Wil­helm Paten, der 44jährige Valentin C z e ch und der 52jährige Franz R a tz k i, die der Volksge­richtshof ebenfalls zum Tode verurteilt hat, hinge­richtet worden. Sie haben in den Jahren 1938 und 1939 aus Gewinnsucht für den Nachrichtendienst einer fremden Macht Agenten geworben und Aus­spähdienste geleistet.

Massengrab der Vorwelttiere.

Sowjetrussische Gelehrte machten kürzlich in einem bei Baku gelegenen See eine interessante Ent­deckung. Dort fand man auf dem Grund des Ge­wässers eine etwa 2 Meter tiefe Schicht, die nur aus Gebeinen bestand. Während obenauf Skelette noch heute lebender Tierarten lagen, befanden sich zu unterst schließlich Knochen und Schädel von Ur­welttieren, die jetzt ausgestorben sind. Naturwissen­schaftler sind mit der Sichtung der Funde beschäf­tigt und senden laufend Tierskelette an das Archäo­logische Museum in Moskau. Man vermutet, daß sich im Wasser des Sees bisher unbekannte Gifte befinden, denen die Tiere bei der Tränke zum Opfer gefallen sind.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 7. Nov. (Vorbericht.) Es kosteten: Ochsen 37,50 bis 46,50 RM., Bullen 40,50 bis 44,50, Kühe 20 bis 44,50, Färsen 36,50 bis 45,50, Kälber 35 bis 74, Hammel 18 bis 51, Schafe 15 bis 44, Schweine 50 bis 58 RM. Marktverlguf: alles zugeteilt.

SJ-fpor/

Der kommende Handbattsonntag.

Bereichsklasse:

Mtv. Gießen Tv. Kirchgöns Tv. Hörnsheim Tv. Hochelheim Tv. Lützellinden Tv. Dornholzhausen Tv. Katzenfurt Tv. Garbenheim

Die Gäste aus Kirchgöns, die der Mtv. empfängt, zählen zu den spielstärksten Mannschaften der Runde und haben bis jetzt eine ausgezeichnete Partie ge­liefert. Sie kommen deshalb auch am Sonntag mit Aussichten nach Gießen, zumal sich die einheimische Elf bis jetzt immer noch nicht gefunden hat. Wir wissen, daß es ohne weiteres möglich wäre, eine Ueberrafchung herbeizuführen. Das aber läßt sich nur machen, wenn die einzelnen Mannschaftsteile zufammen harmonieren. Das aber hat man bei Gießen bisher vermißt, während Kirchgöns in j^der Beziehung vorbildlich zusammen arbeitet.

Wie oft mögen sich die beiden Lokalgegner schon gegenübergestanden haben? Immer wieder stoßen sie mit wechselndem Erfolg aufeinander. Einmal ist es Hörnsheim, das die Oberhand behält, in der letzten Zeit hat Hochelheim verschiedentlich gewin­nen können. Wie wird es diesmal? Das ist eine Frage, die sich nur am Schlüsse des Treffens be­antworten läßt.

Lützellinden hat Aussichten, ein günstiges Ergeb­nis gegen die Gäste herauszuholen. Einmal ist es der Vorteil des eigenen Platzes, zum anderen aber die Tatsache, daß Dornholzhausen letzten Sonntag recht deutlich verlor. Auf der anderen Seite ist kaum anzunehmen, daß die Gäste abermals in einen derart krassen Fehler verfallen und leichtfer- tig zwei wertvolle Punkte verschenken. Sie haben beute noch Aussichten, in der Spitzengruppe zu vleiben. Verlieren sie aber noch weitere Spiele, ist es aus.

Garbenheim sollte nach seiner vorsonntäglichen Leistung zu urteilen, in Katzenfurt ziemlich sicher gewinnen.

I. und ll. Klasse.

Tv. Grünmgen Tv. Krofdorf

Tuspo W.-Niederairmes Tv. Wetzlar Tv. Nauborn Atzbach

Tv. Garbenheim II. Tv. Großen-Linden

In Grünmgen rechnet man wieder mit einem .roßen Spiel, das hoffentlich in den Grenzen des Erlaubten bleibt und das vor allen Dingen Auf­schluß über die tatsächliche Stärke beider Gegner gibt Einstweilen ist die Frage, wer die stärkste Ein­heit ins Feld stellt, noch ungeklärt.

Auch in W.-Niedergirmes kann man auf einen harten Kampf tippen. Hier geht es um die Vor­herrschaft im Wetzlarer Handball und darum, wer den Anschluß in der Spitzengruppe der I. Klasse behält.

Nauborn sollte gegen Atzbach knapp gewinnen.

Großen-Linden wird selbst auf des Gegners Platz den Vorspielsieg wiederholen können.

Jugendspiele.

Watzenborn-Steinbera Lich Garbenteich Hausen Großen-Buseck Mtv. Gießen Klein-Linden 1900 Gießen Holzheim Mtv. Gießen Lang-Göns Grünmgen

Handball in Watzenborn-Steinberg

Zum weiteren Bannmeisterschaftsspiel standen sich am vorigen Sonntag die Jugendmannschaften vom Turnverein Heuchelheim und Watzenborn-Stein­berg auf dem Sportplatz an der Neumühle in Watzenborn-Steinberg gegenüber. In der ersten Halbzeit spielte Watzenborn-Steinberg mit dem Wind und konnte gegen den körperlich kräftigeren Gegner ein 3:3 halten, mußte sich dann aber in der zweiten Spielhälfte gegen den Wind weitere 10 Treffer ge­fallen lassen, an denen, allerdings der einheimische Torhüter nicht ganz schuldlos war. Heuchelheim war besser und gewann verdient.

Lugendfußball der Gp.-Bg. 1900.

D ie 1. Jugend Mannsch aft der Blauweitzen emp­fing am vergangenen Sonntag die 1. Jugendmann­schaft des Tv. Großen-Linden zu einem Freund­schaftsspiel und mußte eine 3:1-Niederlage hinneh­men. Die Großen-Lindener begannen das. Spiel mit dem Wind zum Bundesgenossen mit schnellen Angriffen und kamen im Verlauf der ersten Halb­zeit zu drei Toren. Nach dem Wechsel drängten die Gießener den Gegner in seine Hälfte zurück. Großen-Linden spielte mit allen elf Mann im eige­nen Strafraum, um so das Ergebnis zu halten. Die Blauweißen kamen schließlich zum Ehrentor. Weitere Angriffe brachten nichts mehr ein.

Hauptichriftleiter: Dr. Friedrich SBtlbelm Lange. Stellvertreter de» Hauptfchriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politil und Bilder: Dr. ffr. W. Lange: für da» Feuilleton: Dr. Hans Thhriot; für Stadt Gießen, Provtn,, Wirschaft u. Sport: Ernst Blumschew.

Druck und Verlag Brühlsche Universttawdruckeret R. Lange K. G. Berlagsletter: Dr.«Jny. Erich Hamann: Bn-eiaenleiter Han» Beck. «MmthnnttfititürdenInhalt

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