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Vom badischen KlerikalismuS.
Zwischen dem Stadtrat in Karlsruhe und dem erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg ist es zu einem Kompetenzkonflikt wegen der Erteilung des Religionsunterrichts durch einen jungen Kaplan an der Karlsruher Volksschule gekommen. Kaplan Kromer hatte seinen Schülerinnen eine Standrede über kurzärmelige, zu weit ausgeschnittene Kleider gehalten. Die Schulkommission hatte auf Veranlassung des Stadtrats die Angelegenheit untersucht, und das Vorgehen des Kaplans durch einstimmigen Beschluß mißbilligt. Auch der erzbischöfliche Dekan, Stadtpfarrer Knörzer, hatte sich der allgemeinen Ansicht der Schulkommission angeschlossen, und der Stadtrat hatte dies Verdikt in dem Bericht über eine der letzten Stadtratssitzungen veröffentlicht. Damit hielt man in Karlsruhe die Sache für erledigt. Aber es kam anders. Das erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg nahm sich der Angelegenheit an und ließ dem Stadtrat durch den Stadtdekan einen Erlaß des erzbischöflichen Ordinariats Mitteilen, in dem der Gemeindebehörde eine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen wird, weil sie das Verhalten des Kaplans Kromer im Religionsunterricht „vor ihr Forum gezogen" habe. Der Stadtrat beschäftigte sich darauf in
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wünscht, lasse sich denselben genau nach Wunsch und Auswahl des Materials bauen.
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Kunst und Wissenschaft.
Hamburg, 29. Juli. Die 6. Versammlung der Führer und Aerzte deutscher freiwilliger Sanitälskolonnen vom Roten Kreuz wurde heute mit einem Besuche des Eppendorfer Krankenhauses geschlossen. Vorher hatte eine Vorführung sämtlicher technischen Hilfsmittel für den Sanitäts- und Krankenlransportdienst stattgefimden, auch waren verschiedene Sehenswürdigkeiten in Augenschein genommen.
Krieskasten der Redaktion.
(Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.)
B. T. In unserem Lande besteht die Verordnung, daß int Interesse der Schonung von Niststatlen der für die Landwirtschaft nützlichen Vögel das Beschneiden der an öffentlichen Fuß- und Fahrwegen liegenden Hecken nicht mehr im Frühjahr, sondern nur in der Zeit von August bis März stattfinden darf.
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Univorsttüts-Uüchrichten.
•— Dein a.-o. Professor Dr. Konrad Beyerle in Freiburg i. Br. ist die etatsmäßige Stelle eines a.-o. Professors in der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Freiburger Hochschule übertragen worden. — Aus Rom wird berichtet, daß Dr. Johannes Haller aus seiner Stellung im preußischen historischen Institut, dem er sieben Jahre lang arrgehört hat, ausscheidet; den Grund dazu haben tiefgehende Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Natur gegeben. — Wie mitgeteilt, wird Prof. A. Green an der Universität Kijero im nächsten Semester als Prioatdozent Vorlesungen über Okkultismus beginnen. Mit den Vorlesungen werden auch psychologische Experimente verbunden jein. Professor Green ist der erste Prioatdozent für Okkultismus in Europa. — Der Prioatdozent Kamerer an der technischen Hochschule in Dar m st a d t routbe zum außerordentlichen Professor für Maschinenbaukunde an der technischen Hochschule in München ernannt.
— Professor Oetker-Marburg nahm einen Ruf nach Würzburg als Nachfolger des nach Halle berufenen Professors Finger an.
— Ter ordentliche Professor der Theologie, Konsistorialrat v. H a u p t in H a l l e a. S., ist zugleich zum Mttgliede des Kon- sistoriums der Provinz Sachsen im Nebenamte ernannt worden.— Tie von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen vollzogenen Wahlen der ordentlichen Professoren in der Philosophischen Fakultät der dortigen Universität, Dr. Jakob Wacker nagel, Tr. Lorenz Morsbach und Dr. Eduard Schwartz zu ordentlichen Mitgliedern ihrer Philologisch-historischen Klasse sind be- stätigt worden.
seiner letzten Sitzung mit dem erzbischöflichen Erlaß und wies den darin erhobenen Vorwurf zurück, da die Gemeindebehörde lediglich Erkundigungen darüber eingezogen habe, ob die dem Herrn Kromer zugeschriebenen Aeußerungen wirklich gefallen seien, und dann der zuständigen kirchlichen Behörde von der Sache Anzeige erstattete, allerdings mit dem Beifügen, daß sie die Aeußerungen des Herrn Kaplans für unangebracht und unpassend halte. Hierzu, meint der Stadtrat, habe die Gemeindebehörde zweifellos das Recht und werde auch in künftigen ähnlichen Fällen von diesem Recht uneingeschränkt Gebrauch machen.
Aus ganz anderer Tonart als Herr Kaplan Kromer pflegt stets d^r Freiburger Stadtpfarrer Dr. Heinr. Hans- j a k o b zu singen. In seinem neuesten Werke „Letzte Fahrt" beschreibt der als sinniger Schwarzwaldpoet überall geschätzte katholische Geistliche eine Reise, die er vor zwei Jahren nach Oesterreich gemacht hat. Er behandelt dabei auch die Los von Rom-Bewegung und die Vorwürfe, die deshalb von deutschen Katholiken nicht selten den österreichischen gemacht werden, und fährt dann fort:
„Eins ist sicher, der Klerus im Deutschen Reich wäre um kein Haar besser, als der österreichische, wenn nicht der Protestantismus so mächtig und einflußreich ihm gegenüberstände. Die Reformation hat der katholischen Kirche viel geschadet aber auch viel genützt. Und diese Doppelwirkung übt sie aus bis zur Stunde. . . . Was aber den Abfall selbst angeht, so brauchen wir in Deutschland wahrlich nicht scheel und vorwurfsvoll auf den österreichischen Klerus zu sehen angesichts der vielen, vielen innerlich längst abgefallenen Katholiken bei uns. 90 Prozent aller Gebildeten, 60 Prozent aller Halbgebildeten und 50 Prozent des Arbeiterstandes sind bei uns der Kirche entfremdet, innerlich abgefallen und stehen entweder auf dem Standpunkt des flachsten Deismus oder gar des Atheismus."
Politische Tagesschau.
Wirlshausreformer im Reichstage.
Erst jetzt wird bekannt, daß sich am 5. Juni Reichstags- abgeordnete verschiedener Fraktionen zu einer Besprechung vereinigt haben, um ein Programm der Gasthaus-Reform durch die Reichsgesetzgebung festzustellen. Die'Namen der Beteiligten werden nicht genannt, weil zuerst die Zustimmungen gleichgesinnter Kollegen eingeholt werden sollen. Das Programm ist jedoch in dem Organe des „Deutschen Vereins sür Gasthaus-Reform", dessen Verwaltung in Weimar geführt wird, bereits mitgeteill. Es sind einige neue und ziemlich weitgehende Forderungen darin, wie man aus dem Extrakt beurteilen kann, den wir dem ausführlichen Schriftstücke entnehmen. Dies sind die wichtigsten Grundsätze: Ausdehnung der Bedürfnisfrage auf alle Gemeinden. In Orten unter 50 000 Einwohnern nicht mehr als eine Schankstätte auf 300 Einw., in größeren höchstens 1 auf 500 Einw. Die Konzession gilt allemal auf fünf Jahre nur. Sie kann von Erfüllung bestimmter Forderungen abhängig gemacht werden. Die Gemeinden können den Branntweinverkauf und -schank ganz untersagen. Sie können alle Konzessionen einer gemeinnützigen Gesellschaft nach dem Gotenburger System übertragen. Die Konzessionsnachsucher müssen nicht nur in sittlicher, sondern auch in finanzieller Beziehung Gewähr leisten. Der Kleinhandel mit geistigen Getränken in offenen Gefäßen ist nur Gast- und Schankwirtschasten gestattet. Die Konzession kann jederzeit durch Enteignungsverfahren entzogen werden. Alle Schankstätten sind nachts von 1—5 Uhr und an den Vormittagen der Sonn- und Festtage zwei Stunden lang zu schließen. Personen unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke nicht erhallen. Auf Borg dürfen diese Getränke nicht verabreicht werden.
Gefängnis st rase von 10 Monaten. — Der Taglohner Adam Lang von Düdelsheim hat sich am 9. Juni 1902 aus feinem Dienst in Nieder-Roßbach heimlich entfernt und dabei eine Reihe von Kleidungsstücken und anderen Gebrauchsgegenständen, die seinen Arbeitskollegen gehörten, mitgenommen. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Vorstrafen und andererseits auf den durch den Diebstahl bewiesenen groben Vertrauensmißbrauch hielt das Gericht eine exemplarische Bestrafung für am Platze und erkannte gegen den Angeklagten wegen einfachen Diebstahls auf eine-G efängnis- st rase von einem Jahr und auf Aberkennung der bürgerlichen Ehreiirechte für die Tauer von drei Jahren. — In der Prroatklagesache des Ortsgerichtsoorstehers Heinrich Feldmann gegen den Landwirt Heinrich W e tz st e i n, beide von Lauter, war der Angeklagte vom Schöffengericht Grünberg ju einer Geldstrafe von 10 Mk. wegen Beleidigung verurteilt worden. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt: der Privalkläger, um eine höhere Bestrafung des Angeklagten zu erzielen, der Angeklagte, weil er freigesprochen jein will. Tie Prwatklage stützt sich darauf, daß von dem Angekaglen auf eurer Kaisertzeburtstagsieier m Lauter ein Spottlied — eine Variation des sog. Napoleonsliedes — auf den bei der Bürgermeisterwahl unterlegenen Privattläger gesungen, worden ist, das von der Besiegung Napoleons handelte und tu die Schlußworte ausklang: Du bist kein stolzer Bogel mehr, du bist nur ein Kujon. Das Berufungsgericht hielt für erwiesen, daß das ganze Lied zur Verspottung gesungen worden ist, und daß speeiell die letzte Strophe mit dem in dortiger Gegend als grobes Schimpfwort gebräuchlichen Ausdruck Kujon, wenn derselbe sich auch im wirklichen Volkslied finde, so doch hier bewußt und in beleidigender Absicht gegen den Privatkläger gerichtet war. Mit Rücksicht auf die Schwere dieser Beleidigung hielt das Gericht eine Erhöhung der erstinstanzlichen ©träfe auf 3 ö Mark für notwendig.
Köln, 29. Juli. Heute wurde das Urteil im Prozesse gegen die früheren Inhaber der Rheinischen I m m o b 111 e n b a nf, Tr. jur. Karl Al e u m a n n und Kaufmann Wilhelm Meumann verkündet. Beide wurden zu je 2 Jahren Gefängnis verurteilt, ivooon 6 Monate Untersuchungshaft in Abrechnung kommen, ferner zur Tragung der Kosten für diejenigen Fälle, in denen Verurteilungen erfolgt sind. Von 88 Anklagesällen erfolgte nur in 33 Verurteilung und zivar in 24 wegen Betrugs und in 9 wegen Untreue. Für die übrigen Fälle erfolgte Freisprechung, teils aus sachlichen und rechtlichen Gründen. Auf Ehrenstrafen wurde nicht erkannt.
Augsburg, 29.Juli. Ein Weinrausch kam einem hiesigen Offizier teuer zu stehen. Im Mai wurde em Offizier einer auswärtigen Garnison, der in München in Urlaub weilte, nach 'Mitternacht dabei ertappt, wie er Spiegelscheiben von Geschäftshäusern mittels eines Diamantringes beschädigte. Die Beschädigten stellten sämtlich Strafantrag, zogen ihn jedoch später wieder zurück, was aber auf die Strafverfolgung keinen Einfluß hatte, da nach Paragraph 303 des Reichsstrafgesetzbuches bei der Sachbeschädigung die Zurücknahme des Strafantrages nur dann zulässig ist, wenn das Vergehen gegen einen Angehörigen verübt ist. Infolgedessen sand vor dem Kriegsgericht hierselbst die Hauptoerhandlung gegen „einen Offizier eines Fußartillerie-Regiments" statt, wie sich die Blätter aus Schonung für den Angeklagten ausdrücken, der eine im Weinrausch begangene Thal teuer büßen muß; hat er doch, wie der Verteidiger in der Hauptverhandlung miticilte, mehr als 3000 Mark an Schadenersatz zahlen müssen. Das Urteil lautete, wegen dreier Vergehen der Sachbeschädigung aus 15 Mark Geldstrafe bezw. drei Tage ©efängnis. Wegen drei weiterer Vergehen der Sachbeschädigung sand Freisprechung statt.
Gerichtssaal.
M. Gießen, 29. Juli. F e r i e n ft r a f f a m m e r. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat Müller, die Staatsanwaltschaft vertrat Gerichtsassessor Dr. Hetzel. — Ter Maurer Otto Reidel von Birklar ist der Körperverletzung beschuldigt. Am 2. Pfingftseiertag geriet der Angeklagte mit einem anderen Maurer in Disput, in dessen Verlaus er diesen zuerst mit einem Prügel über den Kopf hieb und dann mit einem Messer in den Backen stach. Einen Burschen, der die beiden trennen wollte, verletzte er mit dem Messer an der Hand. Er selbst will bei der Rauferei eineu Stich in den Oberschenkel erhalten haben; es war jedoch nicht festzustellen, n>er ihn gestochen und ob er sich diese Verletzung nicht gar selbst beigebracht hatte. Da der Angeklagte noch unbe|traft ist, und da nicht er, sondern seine Gegner Streit gesucht haben, sah das Gericht von der sonst üblichen strengen Bestrafung der Körperverletzung mittels Messers ab und erkannte nur auf eine dreimonatige Gefängnisstrafe. Die Einziehung des benutzten Messers wurde angeordnet. — Der Bierhändler Karl Jöckel VI. und der Geometer Karl Henkel, beide von Grünberg, finb angeklagt, im November v. I. an Orten, an denen zu jagen sie nicht berechtigt waren, die Jagd ansgeübt zu haben — Vergehen im Sinne der §§ 292, 293 des St.-G^s. Vom Schöffengericht Grünberg waren die Angeklagten freigesprochen worden. Tas freisprechende Erkenntnis, gegen das die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, wurde von der Strafkammer, entsvrechend dem Antrag der Anklagebehörde, bestätigt. Es wurde festgestellt, daß von dem Pächter des fragt. Jagdgebiets, der die Angeklagten veranzeigt hatte, die Erlaubnis zu oer fraglichen Jagdausübiing erteilt worden war, daß mithin von einem unberechtigten Jagen nicht gesprochen werden könne. Der Jagd pächter selbst, der auf die Jagd nicht mitgegangen war, sondern nur eine mündliche Erlaubnis erteilt halle, hat sich dadurch einer — infolge Verjährung nicht mehr strafbaren — Ucbertretung des Art. 8 des Jagdstrafgesetzes vom 29. Juni 1858 schuldig gemacht. — Der Friedrich Seitz, Bernhard Haltes, Albert Berg, Georg Rupp, Johannes Rupp, Fritz Hain, Karl Henkell, Karl Schneider, sämtlich Jungen im Alter von 14—15 Jahren aus Friedberg, sind beschuldigt, im März d. I. gemeinschaftlich vorsätzlich und rechtswidrig em in der Gemarkung Torheim gelegenes Bretterhäuschen auf die Weife zerstört zu haben, daß sie dasselbe mit Steinen bewarfen, bis Bretter absprangen, auch Bretter gewaltsam abrissen und verbrannten. Den Angeklagten Hain und Henkell konnte die Teilnahme an dieser Sachbeschädigung nicht nachgewiesen werden, weshalb sie frei gesprochen werden mußten. Die übrigen Angeklagten, die geständig sind, werden mit Rücksicht auf ihre Jugend zur Strafe des gerichtlichen Verweises verurteilt. — Der vielfach vorbestrafte Glasmacher, Otto Pietsch mann von Gnoien war im April ds. Js. in Gießen bedienstet und hat sich eines 'Nachts heimlich unter Mitnahme eines Anzugs, eines Paares Stiefeln und eines Gummimantels entfernt. Der Diebstahl ist im strafrechtlichen Rückfall begangen. Dem Angeklagten werden jedoch mit Rücksicht auf die Unerheblichkeit der Tiebstahlsobjekte. nnb deshalb, weil die letzteStrafe wegen Eigentumsdelikte längere Zeit zurück- liegt, mildernde Umstände bewilligt. Er erhält 10 M o n a t e Gefängnis. Auch werden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren aberkannt. — Der gleichfalls vielfach vorbestrafte Artist Emil Kreutzberg, genannt Gründler, von Berlin, hat im Januar d. I. im Kreis Büdingen aus einem unverschlossenen ©arten Wäschestücke im Werte von ca. 10 Mk. gestohlen Auch hier handell es sich um einen im Rückfall begangenen Diebstahl. Ta der Angeklagte in Nvllage gehcnrdelt hat, billigt ihm das Gericht mitixiitbe Umstände zu und verurteilt ihn zu einer
Vorgänge so sehr den allgemeinen Unwillen, der auch in fast der gesamten Presse Ausdruck fand, daß die Verwaltung sich bewogen fühlte, auf ihre Tantiemen zu verzichten. Auch> in der bayerischen Abgeordnetenkammer wurde die Angelegenheit besprochen. Der Minister Frhr. v. Leonhard teilte mit, daß die Nürnberger Staatsanwaltschaft sich, mit dem Vorgehen des Vorstandes und des Aufsichtsrates bezügliche der Herausgabe des Geschäftsberichtes befaßt, aber keinen Anlaß zu strafrechtlichem Einschreiten gefunden habe. Der Abg. Pichler erklärte, daß in der betreffen- oen Generalversammlung hauptsächlich der Aktienbesitz des Aufsichtsrates und Vorstandes der Gesellschaft selbst, sowie derjenige einiger großen Banken aufmarschiert sei und natürlich ohne weiteres Decharge erteilt habe. Auch die Abgg. v. Haller, Beckh, Wagner und Dr. v. Taller erklärten, daß diese Vorgänge die größte Aufmerksamkeit verdienten, daß allein in Nürnberg 120 Millionen verloren worden seien, und daß eine neue Untersuchung vor einem Münchener Gericht beantragt und durch alle Instanzen geführt werden sollte. Besonders groß war auch das allgemeine Staunen darüber, daß die Gesellschaft sich auch mit der Casseler Treber trocknen gsg es ellschaft eingelassen hatte; denn tu der Verwaltung der Bosnischen Elektrizttatsgesell- ichaft saßen freundschaftlich zusammen die Herren: General- oirektor Adolf Schmidt-Cassel, Bankdirektor Exner-Leipzig und der Generaldirektor der Schuckert A.-G. Alex Wacker. Diese Interessengemeinschaft war bis dahin verheimlicht worden, denn noch im diovember 1900 hatte der Vorstand der Schiuckert-Gesellschaft erklärt, daß ein Zusammenhang der Bosnischen Gesellschaft mit der Casseler Trebertrock- --nuwgsgesellschaft nicht bestehe! Unter solchen Umständen konnten die Sch^uckert-Aktionäre das Vertrauen zur Leitung ihres Unternehmens nicht beivahren, auch der Rücktritt des Generaldirektors Wacker hat es noch nicht wiederhergestellt. Ter jetzige Abschluß, welcher anstatt der in Aussicht gestellten nachträglichen Ausschüttung der vorjährigen Dividende einen so ungeheuren Verlust ergiebt, beweist, daß die Verheimlichiung der wahren Lage der Gesellschaft bisher fortgesetzt worden ist. Es ist dringend zu verlangen, daß nunmehr mit diesem Vertuschungssystem gebrochen und eine klare, eingehende Darstellung des Standes gegeben wird. Ziemlich sicher erscheint es, daß auch hier eine „Sanierung" notwendig geworden ist. Bei einem Aktienkapital von 42 Millionen Mark und einer Obligationenlast von 35 Mill. Mart erscheint der verbleibende Reservefonds von 1,2 Mill. Mark lächerlich gering, besonders wenn man berücksichtigt, daß die im eigenen Besitze der Gesellschaft befindlichen ca. 29 Millionen Mark Aktien der Continentalen Ges. für elektr. Unternehmungen in Nürnberg offenbar eine schwere Last darstellen. Erneute Verluste der geprüften Aktionäre sind also leider zweifellos zu erwarten.
Aber nicht nur der: Aktionären der Schiuckert-Gesellschaft eröffnet dieser Abschluß trübe Aussichten. Es ist nur zu wahrscheinlich daß troch manche andere Aktiengesellschaften es bisher unterlassen haben, Bilanzierungen vorzunehmen, welche der jetzigen Viarktlage entsprechen. Die Bestände und Beteiligungen rühren vielfach aus einer Zeit her, in welcher die Preise noch hoch standen, und nur wenige Unternehmungen dürsten bisher den Mut gefunden haben, eine gründliche Reinigung vorzunehmen, weil sie bisher immer noch auf eine baldige Besserung der Verhältnisse gehofft haben. Dies güt insbesondere von den Eisenwerten sowie von denjenigen Gesellschaften, welche sogenannten Coneernen angehören. Tie verwüstenden Folgen des Gründungsschwindels sind noch lange nicht in ihrem ganzen Unrfange in die Ers.cheinung getreten, und noch jahrelanger Arbeit wird es bedürfen, sie einigewnaßen au^u- gleichen.
Sandel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Bochum, 29. Juli. Der Aufsichtsrat des Bochumer Gußstahloereins beschloß, der Generalversammlung bei einem Bruttoüberschuß von 3% Mill. Mk. und reichlich l'/z Mill. Mk. Abschreibungen von dem 2100 000 Mark betragenden Reingewinn 7 Prozent Dividende vorzuschlageii.
Karlsruhe, 29. Juli. Bei der heutigen Submission auf die neue 3'/, proz. Konstanzer Anleihe im Betrage von drei Millionen Mk. sind folgende Offerten eingelaufen: 1. Delbrück, Seo u. Eo., Berlin, 98,27 pCt., 2. Rheinische Kreditbank, W. H. Ladenburg u. Söhne und Badische Bank, Mannheim, Deutsche Vereinsbank, Frankfurt a. M., Württembergische Veremsbank, (Stuttgart, Bank für Handel und Industrie Darmstadt, 98,06 pC-w 3. Deutsche Genossenschaftsbank Sörgel, Parisius u. Eo., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Frankfurt a. M., F W. Krause Berlin, Ephraun Vleyer u. Sohn, Hannover, Süddeutsche Bank, Mannheim, 97,26 pEt., 4. Direktion der Tiskontogejellschaft, Frankfurt a. M., Veit L. Homburger unb Straus u. Eo., Karlsruhe, 97 pCt.
Badcu-Badcu, 29. Juli. Am 18. August findet hier eine Sitzung des Centralverbandes Deutscher Jndustrie» eller statt. Die Ergebnisse der ersten Lesung der Zolltarifvorlage in der Tarifkommission werden darin znr Behandlung kommen.
Die Baukstrma Delbrück, Leo u. Co., Berlin, übernahm die Kotistanzer Stadtanleihe im Betrage von 3 Millionen Mark zu 98,27 pCt.
Zwischen dem englischen und dem amerikanischen Tabaktrust wird z. Z. ein harter Kampf um die Vormacht geführt. Der amerikanische Tabaktrust sucht in England an Boden zu gewinnen, während die Leiter des englischen Trusts nach Amerika gehen, um dortige Firmen zum Anschluß an ihre Verbindung zu bewegen. Außerdem macht der englische Trust jetzt feine Einkäufe unter Umgehung der Zwischenhändler direkt bet den Pflanzern, was diese gern sehen, denn die Konkurrenz der beiden Trusts setzt sie in den Stand, ihre Preise in die Höhe zu schrauben.
am 28. bis 29. Juli 21,5° C.
„ 28. , 29. „ 9,1° 0.
Juli
Barometer auf 0° reduziert
Temperatur der Luft
Absolute Feuchtigkeit
Relative Feuchtigkeit
Windrichtung
Windstärke
Wetter
29.
225
752,3
20,7
9,4
52
NW.
2
Sero. Himmel
29.
925
751,4
14,7
9,6
77
8W.
1
Heller „
30.
7“
752,0
14,7
9,9
80
WSW.
2
Sonnenschein


