Ausgabe 
30.6.1902 Erstes Blatt
 
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Montag 30. Juni 1903

152. Jahrgang

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Gletzener Anzeiger

W General-Anzeiger IS

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MWs

__ v 1 zeigenteil: HanS Beck.

Nr. 150

Erscheint ISgttch

außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Familien, btLtter viermal in der

Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stein- druckeret (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulstratze 7,

Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

Fernsprechanschluß Nr.51.

Gießen, am 27. Juni 1902.

Betreffend: Die Fenerwehrzeitung für das Großherzogtum Hessen.

Das OroMerzogliche Kreisamt Gießen

au die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Der Verlag der rubr. Zeitung ist mit dem 15. Juni d. I. in den Besitz der Herren O. Kindt und O. Roth zu Gießen übergegangen. Indem wir Sie hiervon in Kenntnis setzen, fordern wir diejenigen von Ihnen, welche bisher noch nich auf die Zeitung abonnniert haben, wiederholt auf, dies zu thun. Ganz abgesehen davon, daß Großh. Ministerium die Beschaffung der Feucrwehrzeitung auf Kosten der Gemeinde­kassen empfohlen hat, so ist dies auch schon allein um des­willen erforderlich, damit den Feuerwehrkommandanten Ge­legenheit geboten ist, sich über die Vorgänge im Feuerlösch­wesen zu unterrichten. Aus bent letzteren Grunde erwarten wir auch, daß Sie die einzelnen Nummern nach genommener Durchsicht alsbald dem Kommandanten der Pflichtfeuerwehr ^ukommen lassen.

v- Bechtold'.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abhaltung des Universilütsfestes im Philo­sophenwald.

Mittwoch, den 2. Juli l. I. nachmittags 5 Uhr wird von der Stadt Gießen im Philosophenwald dahier ein Fest zur Feier der Immatrikulation des tausendsten Studenten abgehalten werden.

Zwecks Aufrechterhaltung der öffentl. Ordnung und Sicherheit ordnen wir hiermit an, daß an genanntem Tage von 4y2 Uhr nachmittags a b der Juhrwecksverkehr nach dem Philosophenwald nur den Mittelweg entlang und von da zurück nach der Stadt nur durch die Elchgärten; von 7 Uhr abends ab aber in umgekehrter Richtung bewerk- üelligt werde.

Im Philosophenwald werden am fragt. Nachmittage die Zugangswege zu dein' Jestplatz in angemessener Entfer­nung abgesperrt und nur den Trägern der Festschleife zu­gänglich sein.

Die Eingänge zum Festplatze befinden sich an der Leib'schen Wirtschaft und am entgegengesetzten Ende des Festplatzes.

Das Publikum wird gebeten, den Festzug nicht zu stören und den Anordnungen der Sicherheitsorgane Folge zu leisten.

Gießen, 28. Juni 1902.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, rechts der Lahn; hier die Zuziehung eines Teils der Ge­markung Heuchelheim.

Nachdem vom Gemeinderat und von einer Anzahl be­teiligter Grundeigentümer der Antrag auf Einleitung des Verfahrens derFeldbereinigung für die Fluren XVI bis XXI der Gemarkung Heuchelheim und die Zuziehung dieser Flächen zu der Feldbereinigung Gießen, rechts der Lahn, gestellt wor­den ist, und nachdem dieser Antrag von Großh. Ministerillm des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Ge­werbe auf Grund des Art. 2, 5 und 6 des Feldbereinigungs­gesetzes für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf:

Samstag, 12. Juli l. I., vormittags von 11 bis 12 Uhr, in das Rathaus zu Heuchelheim bestimmt.

Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der an- oeraumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Ver- kahren stimmend angesehen.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Be- reinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zu Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Be­vollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zu­schrift im Laufe des Verfahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 20. Juni 1902.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Spam er, Kreisamtmann.

Wohamrgssürsorge in Kessen.

Bewährte Statistiker und Bodenreformer haben dieser Tage auf demInternationalen Wohnungskongreß" zu Düsseldorf dargelegt, daß in allen Industriestaaten die Wohnungsmieten erheblich, zum Teil 25 bis 30 v. H., ge­stiegen sind, so daß ein großer Prozentsatz des Einkommens unserer Staatsbürger vom Mietzins verschlungen wird. Merkwürdig, aber doch folgerichtig durch verfehlte Wirtschaftspolitik, ist in Deutschland immer folgende Erscheinung gewesen: die ka- pitalschwachcn Bauunternehmer haben sich zur Ausnützung des erworbenen Bodens einen schematischenBebauungs­plan" geschaffen und bierdurchMassenmiethäuser" er­stehen lassen, die mit ihren großen Wohnungen zum Teil leer stehen, oder, wenn sie noch im Bau begriffen sind,

durch Bauordnung, Baupolizei und steuerliche Maßnahmen derartig beeinflußt werden, daß der Bau stocken muß. Da man nun immer möglichst große Wohnungen, dierecht viele Miete" einbringen, einrichtete, so müssen kleinere Mieter oft wochenlang suchen, bis sie eine halbwegs an­nehmbare Wohnungen finden. Vor allem aber stehen oft die Mietpreise nicht im Einklänge mit dem Ein­kommen des Mieters. Gewiß haben in Großstädten die gewerbsmäßigen Häuserhändler zur Verteuerung der Wohnungen mit beigetragen, aber nicht einen so großen Teil, als man ihnen aufzubürden pflegt. Auch die Bodenspeku­lation hat preistreibend gewirkt, aber nur an dem Faktor des Gebäudewertes, den der Bauplatz bildet, und der bei großstädtischen Miethäusern doch in der Regel sehr erheblich hinter, der Bauausführung zurücktritt, sofern es sich nicht um die geschäftlich ganz bevorzugte zentrale Lage einer Stadt handelt. Unsere Altvordern wußten von einer Woh­nungsnot nichts. Zutreffende Wahrheit liegt in der Ant­wort einer Ostpreußin, die um ihre Ansicht über Berlin befragt wurde, als sie mit der Ringbahn die Reichshaupt- stadt durchreiste:Berlin ist vorn hui und hinten pfui!"

Wesentlich besser sind diese Verhältnisse allerdings bei uns in Hessen; aber hinsichtlich der kleineren und mittleren Wohnungen war bei uns ebenfalls eine durch­greifende Reform angebracht. Diese wird nun durch das neue Wohnungsfürsorgegesetz, das die zweite hes­sische Kammer am 26. d. M. angenommen hat, voraussicht­lich in umfassendem Maße zur Durchführung gelangen können. Mit oiesem Gesetze hat unzweifelhaft unsere Re­gierung einen weiteren Fortschritt der gesetzlichen Bekämpfung der Mißstände im Wohnungswesen eingeleitet. Das Polizeigesetz vom Jahre 1893, das eine polizeiliche Ueberwachung der Mietwohnungen und Schlafstellen in Ge­meinden über 5000 Seelen anordnete und die Möglichkeit gewährte, die weitere Benutzung von mangelhaften Woh­nungen aus hygienischen und sittlichen Gründen zu ver­bieten hat manches Gute gewirkt. Unvollkommen war jedoch die Gesetzgebung so lange, als nicht auch Ersatz für die aus ungeeigneten Wohnungen Ausgewiesenen geschaffen werden konnte. Diesem Umstand sucht vor allem das neue Woh­nungsgesetz zu begegnen. Im letzten Jahrzehnt bildeten sich bekanntlich in Hessen verschiedene Genossenschaften, die sich zum Teil unter Beteiligung der Gemeinden die Erbau­ung von Kleinwohnungen zur Aufgabe stellten. Sollte aber eine radikale Abhilfe der beklagten Lpißsthude im Woh­nungswesen eintreten, so war es unumgänglich notwendig, daß in Form eines Landgesetzes diese Thatigkeit privater Fürsorge verallgemeinert, uno auch auf Gemeinden unter 5000 Seelen ausgedehnt wurde, bei denen die Wohnungsnot oft in gleichem Maße wie in den größeren Städten sich fühlbar macht. Mit Recht wurde in dem Bericht des Aus­schusses, sowie in den Plenarverhandlungen der Kammer betont, daß mangels gleicher gesetzgeberischer Maßnahmen anderer Bundesstaaten das Vorgehen Hessens auf diesem Gebiete sich als ein erster deutscher Versuch darstellt, von dem im Interesse der ärmeren Bevölkerungsklassen nur zu hoffen ist, daß er sich als erfolgreich erweist. Daß neben der sozialen Gesetzgebung, die dem Arbeiterschutze dient, kein anderer Zweig der öffentlichen Wohlfahrt so sehr dem Volkswohle und namentlich der Gesundheit der ärmeren Volksklasse zu statten kommt als gerade die Schaf­fung billiger und kleinerer Wohnungen, liegt auf der Hand. Das Gesetz lehnt sich an das neue, am vorigen Mittwoch verabschiedete Gesetz über die Landeskreditkasse an, indem diese zur Hergabe von Darlehen zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte ermächtigt wird. Der Staat lehnt es schon aus finanziellen Gründen ab, selbst bare Geldopfer für diesen Zweck zu bringen; er muß auch um deswillen hiervon Abstand nehmen, weil durch die Ab­gabe ständiger zinsfreier oder zu äußerst mäßigem Zins­füße gegebener Darlehen für manche Gemeinde ein be­sonderer Anreiz geschaffen würde, aust dem Gebiete der Erbauung von Kleinwohnungen in einem stärkeren Tempo vorzugehen, als die thatsäch liehen Bedürfnisse es erheischen. Für die Höhe des Zinsfußes soll der Zinsfuß der 3i/2 pro- zentigen Staatsschuldverschreibungen zuzüg­lich einer kleinen Quote, die zum Ausgleich einer etwaigen Differenz zwischen dem Nominalwerte und dem bezeichneten Kurswerte dienen soll, maßgebend fein. Das Gesetz ver­weist die Ausführung an die Gemein de n, die gewiß in erster Linie dazu berufen sind, die Wohnungsfrage nach >en jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu lösen. Die bisher gegründeten Genossenschaften und Vereine haben sich somit zunächst in den Dienst der Gemeindeverwaltungen zu teilen, und infolgedessen ist auch die Hingabe von Darlehen an andere Korporationen als die Gemeindeverbände aus­geschlossen. Besonders bedürftigen Gemeinden soll dadurch entgegenkommen werden, daß der Zinsfuß von Darlehen, die innerhalb der ersten zehn Jähre ihnen gegeben werden, bis auf Vs Prozent unter dem allgemeinen Zinsfüße er­mäßigt werden tarnt; der entstehende Fehlbetrag soll all­jährlich zu Lasten der Staatsbudgets entnommen werden. In der Vorlage ist ferner die Ausdehnung des Poltteigesetzes von 1893 auf alle Gemeinden des Landes vorgesehen. Des weiteren wird eine Landeswohnungsinspektion geschaffen, die speziell der Wohlfahrtspflege auf dem Ge­biete des Wohnungswesens sich widmen soll. Ferner wird »en Gemeinden das En teignungs recht unter besonderen Be- »ingungen für solche Häuser eingeräumt, die sich aus ge- undheits- und sittlichen Gründen als unbewohnbar er­weisen. Durch eine besondere Bestimmung des Gesetzes wird es den Behörden zur Pflicht gemacht, die Erledigung von Angelegenheiten der durch dieses Gesetz berührten Art mög­lichst zu beschleunigen, damit eine prompte Thätigkeit der Gemeinden ermöglicht wird.

Wie von feiten der Regierung hervorgehoben wurde, oll das neue Gesetz auch ein Versuch sein, die Schädigungen

durch Alkohol, Tuberkulose rc. im Interesse des VvlkswohlS zu verhüten und so der Allgemeinheit dienen. Das wichtigste aber bleibt, daß die Erleichterung, die hierdurch beim Bau von Wohnungen in der Stadt sowohl wie auf dem Lande gegeben ist, sehr bedeutend ist, und der Abg. Weidner deutete darauf hin, daß int Kreise Schotten schon innerhalb deS nächsten Jahres von der Wohlthat Gebrauch gemacht wer­den wird.

Zunächst haben wir aber abzuwarten, inwieweit Go» brauch von dem neuen Gesetz gemacht werden wird, und wie es sich in der Ausführung bewährt. Die Sozialdemo­kraten standen dem Gesetz kühl gegenüber, weil es nach ihrer Ansicht an der Wohnungsfrage nicht viel ändern werde. Trotzdem stimmten sie zu, um wenigstens ein Funda­ment zu schaffen, auf dem später weiter auf geb aut werden könne. Abg. Ulrich meinte ,man müßte die Gemeinden von staatswegen zum Bau von Wohnungen für Minder­bemittelte an halten, besonders die Landgemeinden wür­den dabei profitieren. Auf dem Lande, besonders in den Armenhäusern, herrschten die ungeheuerlichsten Zustände, die Landeswohnungsinspektion werde in den Landgemein­den fabelhafte Dinge aufdecken. Doch auch das bleibt abzuwarten, und Herr lUrich hat sich jedenfalls wieder einmal vergeblich bemüht, uns das Gruseln zu lehren. Wir sehen den ersten Berichten der neuen Woh­nungsinspektoren mit ebenso großem Interesse als mit Ruhe entgegen, und es ist nicht zu bezweifeln, daß die Er­gebnisse im stände sein werden, zu allerhand wesentlichen Besserungen zu führen. Wir werden aus den Berichten ersehen, was und wie viel verbesserungsbedürftig ist. Gewiß kommt es vor, daß eine zahlreiche Familie in ein und demselben Zimmer kocht, wohnt und schläft, sodaß aus! gesundheitlichen und ästhetischen Gründen Abhilfe notwendig ist. Hier wird eben das neue Gesetz bessernd eingreifen. Abg. Ulrich meinte auch, unsere Regierung solle beim Bundesrat dahin zu wirken suchen, daß die Materie von Reichs wegen (der Setzer machte in unserm Landtagsbericht vom 26. d. M. von Rechts wegen" daraus) geregelt werde. Man ist in Regierungskreisen aber gewiß durchaus orientiert, wenn ihm darauf zur Antwort wurde, zur Zeit bestehe dazu wenig oder gar keine Aussicht.

Auch die Einrichtung städtischer WohnungS- ä m t e r wurde von Regierungsseite aus angeregt Wir haben kürzlich berichtet, daß die Stadt Stuttgart ein solches? Amt neulich errichtet hat, um den Schwierigkeiten des Woh­nungsuchens mit einem Schlage ein Ende zu machen, indem eine Zentralstelle geschaffen wird, an die jedes Mietsk angebot und jede Vermietung zu melden ist. Es kann außerdem eine genaue Beschreibung der Wohnungen oder ein Plan ausgelegt werden. Voraussichtlich wird dieses Amt in kurzem im Besitz eines vollständigen Planarchivs? der Stuttgarter Wohnungen fein, und der Suchende wird in der Regel durch einmaligen Besuch der Amtsräume fest­stellen können, welche Wohnungen für ihn in Betracht kommen. Der Gedanke eines solchen Wohnungsnachweises! ist nicht neu. Die Stadt Deutschlands, die sich rühmen kann, zuerst auf diesen Gedanken gekommen zu sein, ist unsere Landeshauptstadt Darmstadt, wo im Jahre 1893 in Ver­bindung mit dem Arbeitsnachweis auch ein Nachweis für Arbeiterwohnungen errichtet wurde. Vier Jahre später folgte eine zweite hessische Stadt, Worms. Dann erst ahmten andere deutsche Städte dieses hessische Vorbild nach.

Dieser Tage erst hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin einen dem hessischen Gesetze offenbar! nachempfundenen Beschluß gefaßt. Es handelte sich unt die Gewährung eines gleichfalls mit dreieinhalb Prozent verzinslichen Darlehens in der Höhe von einer halben Million an die Aktiengesellschaft,/Verein zur Verbesserung der kleinen Wohnungen zu Berlin". Auch dort waren die Sozialdemokraten keine Freunde solcher Art WohnungK- fürsorge.

Hessen hat also wiederum einen ersten bedeutsamen Schritt gethan, bei dem mindestens vorläufig kein großes Risiko ist. Vom Standpunkte des finanziellen Opfers kann das Gesetz von niemandem bekämpft werden. Es wurden deshalb von diesem ober jenem auch nur prinzipielle Be­denken geäußert, die man jedoch kaum für stichhaltig wird erklären können. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Meinung, die kleinen Wohnungen würden trotz der nied­rigen Hypothekenzinsen doch nicht viel billiger sein. Sie werden aber doch ganz gewiß mehr Luft und Licht haben. Diese Vorteile an sich sind groß genug, um das Zustande­kommen der Sache im sozialpolitischM Interesse als er­wünscht zu bezeichnen.

Alles in allem genommen, haben mit diesem bedeut tungsvollen Gesetz, das noch der verfassungsmäßigen Zu­stimmung der Ersten Kammer bedarf, Regierung und.Volks- vertretung Hessens einen hocherfreulichen Beweis ihres Verständnisses für die sozialen Bedürfnisse unserer Zeit ge­liefert. Wir können nur wünschen, daß der gesetzgeberische Verbuch sich zum Segen der ärmeren Volksklassen bewähren möge. Andere Bundesstaaten werden wohl recht bald dem Vorgehen Hessens auf diesem wichtigen Gebiete der öffent­lichen Wohlfahrt folgen. Hessen hat den Anfang gemacht, und wenn es audi nur ein Versuch ist, wird man ihn doch nicht minder freudig begrüßen. Der erste Schritt ist immer der bedeutungsvollste.

Politische Wochenschau.

In der verflossenen Woche hat unsere zweite höf­ische Kammer ganz Außerordentliches geleistet. Sie hat an den vier Arbeitstagen der Woche nicht weniger als zehn Vorlagen erledigt, darunter sechs von größter wirtschaftlicher Bedeutung. Und man kann nicht einmal agen, daß man die Beratungen übers Knie gebrochen habe.