Montag 30. Juni 1903
152. Jahrgang
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Gletzener Anzeiger
W General-Anzeiger IS
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen MWs
__ v 1 zeigenteil: HanS Beck.
Nr. 150
Erscheint ISgttch
außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Familien, btLtter viermal in der
Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Univers.-Buch- u.Stein- druckeret (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:
Schulstratze 7,
Adresse für Depeschen:
Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr.51.
Gießen, am 27. Juni 1902.
Betreffend: Die Fenerwehrzeitung für das Großherzogtum Hessen.
Das OroMerzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Der Verlag der rubr. Zeitung ist mit dem 15. Juni d. I. in den Besitz der Herren O. Kindt und O. Roth zu Gießen übergegangen. Indem wir Sie hiervon in Kenntnis setzen, fordern wir diejenigen von Ihnen, welche bisher noch nich auf die Zeitung abonnniert haben, wiederholt auf, dies zu thun. Ganz abgesehen davon, daß Großh. Ministerium die Beschaffung der Feucrwehrzeitung auf Kosten der Gemeindekassen empfohlen hat, so ist dies auch schon allein um deswillen erforderlich, damit den Feuerwehrkommandanten Gelegenheit geboten ist, sich über die Vorgänge im Feuerlöschwesen zu unterrichten. Aus bent letzteren Grunde erwarten wir auch, daß Sie die einzelnen Nummern nach genommener Durchsicht alsbald dem Kommandanten der Pflichtfeuerwehr ^ukommen lassen.
v- Bechtold'.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abhaltung des Universilütsfestes im Philosophenwald.
Mittwoch, den 2. Juli l. I. nachmittags 5 Uhr wird von der Stadt Gießen im Philosophenwald dahier ein Fest zur Feier der Immatrikulation des tausendsten Studenten abgehalten werden.
Zwecks Aufrechterhaltung der öffentl. Ordnung und Sicherheit ordnen wir hiermit an, daß an genanntem Tage von 4y2 Uhr nachmittags a b der Juhrwecksverkehr nach dem Philosophenwald nur den Mittelweg entlang und von da zurück nach der Stadt nur durch die Elchgärten; von 7 Uhr abends ab aber in umgekehrter Richtung bewerk- üelligt werde.
Im Philosophenwald werden am fragt. Nachmittage die Zugangswege zu dein' Jestplatz in angemessener Entfernung abgesperrt und nur den Trägern der Festschleife zugänglich sein.
Die Eingänge zum Festplatze befinden sich an der Leib'schen Wirtschaft und am entgegengesetzten Ende des Festplatzes.
Das Publikum wird gebeten, den Festzug nicht zu stören und den Anordnungen der Sicherheitsorgane Folge zu leisten.
Gießen, 28. Juni 1902.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen, rechts der Lahn; hier die Zuziehung eines Teils der Gemarkung Heuchelheim.
Nachdem vom Gemeinderat und von einer Anzahl beteiligter Grundeigentümer der Antrag auf Einleitung des Verfahrens derFeldbereinigung für die Fluren XVI bis XXI der Gemarkung Heuchelheim und die Zuziehung dieser Flächen zu der Feldbereinigung Gießen, rechts der Lahn, gestellt worden ist, und nachdem dieser Antrag von Großh. Ministerillm des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe auf Grund des Art. 2, 5 und 6 des Feldbereinigungsgesetzes für zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Kommissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den erwähnten Antrag auf:
Samstag, 12. Juli l. I., vormittags von 11 bis 12 Uhr, in das Rathaus zu Heuchelheim bestimmt.
Diejenigen beteiligten Grundbesitzer, welche in der an- oeraumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für das Ver- kahren stimmend angesehen.
Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Be- reinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zu Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens an sie nicht mehr erfolgt.
Friedberg, den 20. Juni 1902.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Spam er, Kreisamtmann.
Wohamrgssürsorge in Kessen.
Bewährte Statistiker und Bodenreformer haben dieser Tage auf dem „Internationalen Wohnungskongreß" zu Düsseldorf dargelegt, daß in allen Industriestaaten die Wohnungsmieten erheblich, zum Teil 25 bis 30 v. H., gestiegen sind, so daß ein großer Prozentsatz des Einkommens unserer Staatsbürger vom Mietzins verschlungen wird. Merkwürdig, aber doch folgerichtig durch verfehlte Wirtschaftspolitik, ist in Deutschland immer folgende Erscheinung gewesen: die ka- pitalschwachcn Bauunternehmer haben sich zur Ausnützung des erworbenen Bodens einen schematischen „Bebauungsplan" geschaffen und bierdurch „Massenmiethäuser" erstehen lassen, die mit ihren großen Wohnungen zum Teil leer stehen, oder, wenn sie noch im Bau begriffen sind,
durch Bauordnung, Baupolizei und steuerliche Maßnahmen derartig beeinflußt werden, daß der Bau stocken muß. Da man nun immer möglichst große Wohnungen, die „recht viele Miete" einbringen, einrichtete, so müssen kleinere Mieter oft wochenlang suchen, bis sie eine halbwegs annehmbare Wohnungen finden. Vor allem aber stehen oft die Mietpreise nicht im Einklänge mit dem Einkommen des Mieters. Gewiß haben in Großstädten die gewerbsmäßigen Häuserhändler zur Verteuerung der Wohnungen mit beigetragen, aber nicht einen so großen Teil, als man ihnen aufzubürden pflegt. Auch die Bodenspekulation hat preistreibend gewirkt, aber nur an dem Faktor des Gebäudewertes, den der Bauplatz bildet, und der bei großstädtischen Miethäusern doch in der Regel sehr erheblich hinter, der Bauausführung zurücktritt, sofern es sich nicht um die geschäftlich ganz bevorzugte zentrale Lage einer Stadt handelt. Unsere Altvordern wußten von einer Wohnungsnot nichts. Zutreffende Wahrheit liegt in der Antwort einer Ostpreußin, die um ihre Ansicht über Berlin befragt wurde, als sie mit der Ringbahn die Reichshaupt- stadt durchreiste: „Berlin ist vorn hui und hinten pfui!"
Wesentlich besser sind diese Verhältnisse allerdings bei uns in Hessen; aber hinsichtlich der kleineren und mittleren Wohnungen war bei uns ebenfalls eine durchgreifende Reform angebracht. Diese wird nun durch das neue Wohnungsfürsorgegesetz, das die zweite hessische Kammer am 26. d. M. angenommen hat, voraussichtlich in umfassendem Maße zur Durchführung gelangen können. Mit oiesem Gesetze hat unzweifelhaft unsere Regierung einen weiteren Fortschritt der gesetzlichen Bekämpfung der Mißstände im Wohnungswesen eingeleitet. Das Polizeigesetz vom Jahre 1893, das eine polizeiliche Ueberwachung der Mietwohnungen und Schlafstellen in Gemeinden über 5000 Seelen anordnete und die Möglichkeit gewährte, die weitere Benutzung von mangelhaften Wohnungen aus hygienischen und sittlichen Gründen zu verbieten hat manches Gute gewirkt. Unvollkommen war jedoch die Gesetzgebung so lange, als nicht auch Ersatz für die aus ungeeigneten Wohnungen Ausgewiesenen geschaffen werden konnte. Diesem Umstand sucht vor allem das neue Wohnungsgesetz zu begegnen. Im letzten Jahrzehnt bildeten sich bekanntlich in Hessen verschiedene Genossenschaften, die sich zum Teil unter Beteiligung der Gemeinden die Erbauung von Kleinwohnungen zur Aufgabe stellten. Sollte aber eine radikale Abhilfe der beklagten Lpißsthude im Wohnungswesen eintreten, so war es unumgänglich notwendig, daß in Form eines Landgesetzes diese Thatigkeit privater Fürsorge verallgemeinert, uno auch auf Gemeinden unter 5000 Seelen ausgedehnt wurde, bei denen die Wohnungsnot oft in gleichem Maße wie in den größeren Städten sich fühlbar macht. Mit Recht wurde in dem Bericht des Ausschusses, sowie in den Plenarverhandlungen der Kammer betont, daß mangels gleicher gesetzgeberischer Maßnahmen anderer Bundesstaaten das Vorgehen Hessens auf diesem Gebiete sich als ein erster deutscher Versuch darstellt, von dem im Interesse der ärmeren Bevölkerungsklassen nur zu hoffen ist, daß er sich als erfolgreich erweist. Daß neben der sozialen Gesetzgebung, die dem Arbeiterschutze dient, kein anderer Zweig der öffentlichen Wohlfahrt so sehr dem Volkswohle und namentlich der Gesundheit der ärmeren Volksklasse zu statten kommt als gerade die Schaffung billiger und kleinerer Wohnungen, liegt auf der Hand. Das Gesetz lehnt sich an das neue, am vorigen Mittwoch verabschiedete Gesetz über die Landeskreditkasse an, indem diese zur Hergabe von Darlehen zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte ermächtigt wird. Der Staat lehnt es schon aus finanziellen Gründen ab, selbst bare Geldopfer für diesen Zweck zu bringen; er muß auch um deswillen hiervon Abstand nehmen, weil durch die Abgabe ständiger zinsfreier oder zu äußerst mäßigem Zinsfüße gegebener Darlehen für manche Gemeinde ein besonderer Anreiz geschaffen würde, aust dem Gebiete der Erbauung von Kleinwohnungen in einem stärkeren Tempo vorzugehen, als die thatsäch liehen Bedürfnisse es erheischen. Für die Höhe des Zinsfußes soll der Zinsfuß der 3i/2 pro- zentigen Staatsschuldverschreibungen zuzüglich einer kleinen Quote, die zum Ausgleich einer etwaigen Differenz zwischen dem Nominalwerte und dem bezeichneten Kurswerte dienen soll, maßgebend fein. Das Gesetz verweist die Ausführung an die Gemein de n, die gewiß in erster Linie dazu berufen sind, die Wohnungsfrage nach >en jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu lösen. Die bisher gegründeten Genossenschaften und Vereine haben sich somit zunächst in den Dienst der Gemeindeverwaltungen zu teilen, und infolgedessen ist auch die Hingabe von Darlehen an andere Korporationen als die Gemeindeverbände ausgeschlossen. Besonders bedürftigen Gemeinden soll dadurch entgegenkommen werden, daß der Zinsfuß von Darlehen, die innerhalb der ersten zehn Jähre ihnen gegeben werden, bis auf Vs Prozent unter dem allgemeinen Zinsfüße ermäßigt werden tarnt; der entstehende Fehlbetrag soll alljährlich zu Lasten der Staatsbudgets entnommen werden. In der Vorlage ist ferner die Ausdehnung des Poltteigesetzes von 1893 auf alle Gemeinden des Landes vorgesehen. Des weiteren wird eine Landeswohnungsinspektion geschaffen, die speziell der Wohlfahrtspflege auf dem Gebiete des Wohnungswesens sich widmen soll. Ferner wird »en Gemeinden das En teignungs recht unter besonderen Be- »ingungen für solche Häuser eingeräumt, die sich aus ge- undheits- und sittlichen Gründen als unbewohnbar erweisen. Durch eine besondere Bestimmung des Gesetzes wird es den Behörden zur Pflicht gemacht, die Erledigung von Angelegenheiten der durch dieses Gesetz berührten Art möglichst zu beschleunigen, damit eine prompte Thätigkeit der Gemeinden ermöglicht wird.
Wie von feiten der Regierung hervorgehoben wurde, oll das neue Gesetz auch ein Versuch sein, die Schädigungen
durch Alkohol, Tuberkulose rc. im Interesse des VvlkswohlS zu verhüten und so der Allgemeinheit dienen. Das wichtigste aber bleibt, daß die Erleichterung, die hierdurch beim Bau von Wohnungen in der Stadt sowohl wie auf dem Lande gegeben ist, sehr bedeutend ist, und der Abg. Weidner deutete darauf hin, daß int Kreise Schotten schon innerhalb deS nächsten Jahres von der Wohlthat Gebrauch gemacht werden wird.
Zunächst haben wir aber abzuwarten, inwieweit Go» brauch von dem neuen Gesetz gemacht werden wird, und wie es sich in der Ausführung bewährt. Die Sozialdemokraten standen dem Gesetz kühl gegenüber, weil es nach ihrer Ansicht an der Wohnungsfrage nicht viel ändern werde. Trotzdem stimmten sie zu, um wenigstens ein Fundament zu schaffen, auf dem später weiter auf geb aut werden könne. Abg. Ulrich meinte ,man müßte die Gemeinden von staatswegen zum Bau von Wohnungen für Minderbemittelte an halten, besonders die Landgemeinden würden dabei profitieren. Auf dem Lande, besonders in den Armenhäusern, herrschten die ungeheuerlichsten Zustände, die Landeswohnungsinspektion werde in den Landgemeinden fabelhafte Dinge aufdecken. Doch auch das bleibt abzuwarten, und Herr lUrich hat sich jedenfalls wieder einmal vergeblich bemüht, uns das Gruseln zu lehren. Wir sehen den ersten Berichten der neuen Wohnungsinspektoren mit ebenso großem Interesse als mit Ruhe entgegen, und es ist nicht zu bezweifeln, daß die Ergebnisse im stände sein werden, zu allerhand wesentlichen Besserungen zu führen. Wir werden aus den Berichten ersehen, was und wie viel verbesserungsbedürftig ist. Gewiß kommt es vor, daß eine zahlreiche Familie in ein und demselben Zimmer kocht, wohnt und schläft, sodaß aus! gesundheitlichen und ästhetischen Gründen Abhilfe notwendig ist. Hier wird eben das neue Gesetz bessernd eingreifen. Abg. Ulrich meinte auch, unsere Regierung solle beim Bundesrat dahin zu wirken suchen, daß die Materie von Reichs wegen (der Setzer machte in unserm Landtagsbericht vom 26. d. M. „von Rechts wegen" daraus) geregelt werde. Man ist in Regierungskreisen aber gewiß durchaus orientiert, wenn ihm darauf zur Antwort wurde, zur Zeit bestehe dazu wenig oder gar keine Aussicht.
Auch die Einrichtung städtischer WohnungS- ä m t e r wurde von Regierungsseite aus angeregt Wir haben kürzlich berichtet, daß die Stadt Stuttgart ein solches? Amt neulich errichtet hat, um den Schwierigkeiten des Wohnungsuchens mit einem Schlage ein Ende zu machen, indem eine Zentralstelle geschaffen wird, an die jedes Mietsk angebot und jede Vermietung zu melden ist. Es kann außerdem eine genaue Beschreibung der Wohnungen oder ein Plan ausgelegt werden. Voraussichtlich wird dieses Amt in kurzem im Besitz eines vollständigen Planarchivs? der Stuttgarter Wohnungen fein, und der Suchende wird in der Regel durch einmaligen Besuch der Amtsräume feststellen können, welche Wohnungen für ihn in Betracht kommen. Der Gedanke eines solchen Wohnungsnachweises! ist nicht neu. Die Stadt Deutschlands, die sich rühmen kann, zuerst auf diesen Gedanken gekommen zu sein, ist unsere Landeshauptstadt Darmstadt, wo im Jahre 1893 in Verbindung mit dem Arbeitsnachweis auch ein Nachweis für Arbeiterwohnungen errichtet wurde. Vier Jahre später folgte eine zweite hessische Stadt, Worms. Dann erst ahmten andere deutsche Städte dieses hessische Vorbild nach.
Dieser Tage erst hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin einen dem hessischen Gesetze offenbar! nachempfundenen Beschluß gefaßt. Es handelte sich unt die Gewährung eines gleichfalls mit dreieinhalb Prozent verzinslichen Darlehens in der Höhe von einer halben Million an die Aktiengesellschaft,/Verein zur Verbesserung der kleinen Wohnungen zu Berlin". Auch dort waren die Sozialdemokraten keine Freunde solcher Art WohnungK- fürsorge.
Hessen hat also wiederum einen ersten bedeutsamen Schritt gethan, bei dem mindestens vorläufig kein großes Risiko ist. Vom Standpunkte des finanziellen Opfers kann das Gesetz von niemandem bekämpft werden. Es wurden deshalb von diesem ober jenem auch nur prinzipielle Bedenken geäußert, die man jedoch kaum für stichhaltig wird erklären können. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Meinung, die kleinen Wohnungen würden trotz der niedrigen Hypothekenzinsen doch nicht viel billiger sein. Sie werden aber doch ganz gewiß mehr Luft und Licht haben. Diese Vorteile an sich sind groß genug, um das Zustandekommen der Sache im sozialpolitischM Interesse als erwünscht zu bezeichnen.
Alles in allem genommen, haben mit diesem bedeut tungsvollen Gesetz, das noch der verfassungsmäßigen Zustimmung der Ersten Kammer bedarf, Regierung und.Volks- vertretung Hessens einen hocherfreulichen Beweis ihres Verständnisses für die sozialen Bedürfnisse unserer Zeit geliefert. Wir können nur wünschen, daß der gesetzgeberische Verbuch sich zum Segen der ärmeren Volksklassen bewähren möge. Andere Bundesstaaten werden wohl recht bald dem Vorgehen Hessens auf diesem wichtigen Gebiete der öffentlichen Wohlfahrt folgen. Hessen hat den Anfang gemacht, und wenn es audi nur ein Versuch ist, wird man ihn doch nicht minder freudig begrüßen. Der erste Schritt ist immer der bedeutungsvollste.
Politische Wochenschau.
In der verflossenen Woche hat unsere zweite höfische Kammer ganz Außerordentliches geleistet. Sie hat an den vier Arbeitstagen der Woche nicht weniger als zehn Vorlagen erledigt, darunter sechs von größter wirtschaftlicher Bedeutung. Und man kann nicht einmal agen, daß man die Beratungen übers Knie gebrochen habe.


