Ausgabe 
28.5.1902 Zweites Blatt
 
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der Erklärung ermächtigt, daß cm dieser Angabe kein wahres Wort ist.

Der Bundesrat überwies in seiner heutigen Sitzung die Vorlage, betreffend Aufruf und Einziehung der Noten der Bank für Süddeutschland in Darmstadt den zuständigen Ausschlüssen. Von der Mit­teilung betreffend Verhandlungen der Kommission für Arbeiter st ati st ik wurde Kenntnis genommen, lieber die Anträge, betreffend Feststellung des Ruhegehaltes von Reichsbeamten uno zollfreien Einlaß der von der dies­jährigen internationalen Fischerei-Ausstellung in Wien zurückgelangenden Güter wurde Beschluß gefaßt. Den Be­schlüssen des Reichstags zum Entwurf der Seemannsord­nung und zu den Entwürfen der dazu gehörigen Neben­gesetzen wurde die Zustimmung erteilt. Ferner stimmte der Bundesrat den Resolutionen des Reichstags, betreffend Abänderung der Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb von Zinkhütten und betreffend reichsgesetz­liche Regelung des Jrrenwesens zu.

Köln, 27. Mai. Im Trauerzuge mit der Leiche des Erzbischofs Dr. Sim ar schritt rechts vom Oberpräsidenten Nasse Generaloberst v. Loö. Um 9.30 Uhr wurde der Sarg mit der Leiche in den Dom getragen, wo Domprobst Dr. Berlage die Trauerrede hielt. Die Straßen, durch die der Zug sich bewegte, sowie der Domplatz waren durch katho- lrsche Mannschaften der Garnison, die sich freiwillig dazu erboten hatten, abgesperrt. Um 2 Uhr fand nach Bändi­gung der Trauerfeier auf Einladung des Vorsitzenden des Metropolitan-Kapitels ein gemeinsames Mittagsmahl statt, an dem der Vertreter des Kaisers, Oberpräsident Nasse, Generaloberst v. Los, die hier anwesenden Bischöfe und Aebte, b'ie Vertreter des Domkapitels sowie die Spitzen der hiesigen Behörden teilnahmeu.

Karlsruhe, 27. Mai. Von herrlichem Wetter be­günstigt, fand heute gleichzeitig als letzter Akt der Jubi- ttmrns festlich ketten die feierliche Einweihung des Karlsruher Rheinhafens statt. Die Handelskammer hatte ein Festessen veranstaltet, dem der Großherzog an- rohnte. Der Großherzog gedachte der Einweihung des Hafens in Leipoldshafen im Jahre 1836 unter der Re­gierung seines Vaters, die den Anfang gebildet der ßhtt= Wickelung des Schisfahrtsverkehrs auf oem Rhein. Haupt­aufgabe werde es auch jetzt sein, sie weiter auszudehnen, und zu entwickeln, um der Zukunft ruhig in die Augen schauen zu können. Er könne heute den Festtag nicht besser schließen, als mit der Versicherung, daß es Hauptaufgabe der Regierung sein werde, die Verbindung auch der kleinen Orte mit dem großen Verkehr herzustellen. Den Aus­gaben, die dabei gemacht würden, werden die steuerfähigen Leute gerne tragen, weil sie auf dem Gebiete des Verkehrs ausgegeben würden. Sie würden auch durch den Staat wieder eingenommen werden. Der Großherzog schloß mit einem Hoch auf Karlsruhe.

19. Delegiertentag des Rhein-Wain-Kastwirte-Keröandes.

ii.

Hierauf wurde ein Antrag des Vereins Gießen, die Bedürfnisfrage betr., beraten. Jaskowsky -Gießen begründet den Antrag. Die Regierung habe zwar noch nicht ihre Zustimmung zu dem Beschluß der 2. Kammer gegeben, es sei aber doch ratsam, wenn der Rhein-Main-Gastwirte- Verband schon heute zur Sache Stellung nehme. Rei­ne m e r - Darmstadt bemerkt, daß die Kammermehrheit zwar beschlossen habe, an die Negierung die Aufforderung zu richten, die Bedürfnisfrage für das Wirtschaftsgewerbe ab- zuschaffen, der Regierungsvertretcr habe aber bei Beratung der Angelegenheit im Landtag nicht im Zweifel gelassen, daß sie nicht daran denke, der Aufforderung nachzukommen. Reinemer verliest die Erklärung des Staatsministers Rothe in der 2. Kammer, wonach dieser zum Schlüsse bemerkt, so lange man nichts besseres an die Stelle der Bedürfnis­frage setzen könne, sei an ihre Abschaffung nicht zu denken. Redner erklärt: Auch das Wirtsgewerbe sei von dieser Einrichtung nicht entzückt, aber sie müsse bestehen bleiben im Interesse des Standes selber. Gerade im Wirtsgewerbe träten Erscheinungen aus wie in keinem anderen Berufe. Bauspekulanten und sog. Wirtschastsmacher würden, schaffe man die Bedürsnisfrage ab, die Wirtschaften ins unge­messene im Lande vermehren und dadurch eine lieber» Produktion schaffen zum Schaden des Gewerbes. Es würden sich dann sehr bald unerfreuliche Erscheinungen zksttzen, die dem Wirtsstande nicht zur Ehre gereichten. Reinemer verwies aus die häufigen unerquicklichen Vorkommnisse in Mainz und St. Johann, wo die Bedürfnisfrage nicht existiere. Der Rhein-Main-Verband stehe noch heute aus dem Standpunkte, daß, schon um gewisse Elemente aus dem Wirtestande fernzuhalten, die Bedürsnissrage bestehen bleiben müsse.

Müller-Darmstadt unterzieht dann die Art, wie das Mirtsgewerbe besteuert werde, einer scharsen Kritik. Ganz besonders sei es die Kl a v i e.r st e ue r, die neuerdings eingeführt ist und die eine schneiende Ungerechtigkeit darstelle, weil es sich um eine' Doppelsteuer handle. Außerdem empfinde es der Wirt als Unrecht, daß man ihm nicht gestatte, was jeder Privatmann dürfe, nämlich am Sonntag vor 3 Uhr Klavier spielen zu lassen. Rei­ne m e r-Darmstadt bemerkt, daß der Verband sich wegen der Klaviersteuer bereits an die Regierung gewandt habe. Man müsse sich wundern, daß die wohlbegründete Eingabe bisher keine Beachtung bei derselben gesunden habe. Die ganze Art, wie das Wirtsgewerbe in Hessen mit Steuern und Stempeln belastet werde, sei höchst geeignet, Unzufriedene im Lande zu schassen. Wie ein Mann sollten die Wirte zusammenstehen und bei der nächsten Landtagswahl ihr Wort in die Wagschale legen zur Aenderung dieser 23er» yältnisse.

M üller - Darmstadt weist daraus hin, daß die Turn­gemeinde Darmstadt in ihrem Saalbau, der lediglich Wirt- fchaftszwecken dient, anderthalb Jahre lang die Wirtschaft ausgeübt habe, ohne überhaupt Konzession dazu zu haben, d. h. auch ohne die Stempelsteuer zu bezahlen. Jetzt habe der Vorsitzende der Wirtschaftskommission der Turngemeinde in Darmstadt die Konzession und ein Wirt führe in dessen Auftrag das Gesellst, der thatsächlich aber das Geschäft für eigene Rechnung handhabe. Dadurch würde der Staat bei jedem Wirtewechfel der Turngemeinde um die Stempel­steuer gebracht. Es gäbe im Lande noch mehr Vereine und Korporationen, die ihre Säle vermieteten, wenn sich Ge- egenheit dazu biete, und den Wirten ins Handwerk pfuschten, ohne dieselben Lasten zu tragen, wie diese.

Jaskowsky-Gießen weist darauf hin, daß in Gießen fast sämtliche Vertreter für Personen, die im Besitze einer Konzession zum Wirtschaftsbetriebe sich befinden, thatsäch- 'io} nichts weiter sind, als selbständige Wirte. Man sollte doch mit gleichem Maße messen. Polizeiamtmann Hechler bemerkt hierzu, daß er in Gießen die Besteuerung strikte handhabe, wie es das Ges vorschreibe. Würde ihm Herr

Jaskowsky den Beweis für seine Behauptung erbringen, so würde er die Konsequenzen daraus ziehen.

Heber die Begründung von Krankenkassen (freie Hilfs­kassen) berichtet Schüßler-Hanau. Die in Hanau seit Januar begründete Kasse gedeihe vorzüglich. Mau habe bisher zwei Kranke gehabt und komme mit geringeren Beiträgen ganz gut aus, als wenn man zur Ortskranken­kasse steuern müsse. Allerdings fordere die Einrichtung einiges Kapital, aber dafür habe man auch den Vorteil der Selbstverwaltung. I a s ko w s ky Gießen bemerkt, daß über die hier gegründete Kasse noch nicht viel zu sagen sei, weil diese erst kurze Zeit bestehe. Die Hanauer Verhältnisse paßten indes ganz und gar nicht auf unsere hessischen Ver­hältnisse. Hau st-Darmstadt erklärt, daß der Verein Darm­stadt der Frage der Gründung einer freien Hilfskasse näh er treten werde und daß man sich dann an den Gießener und Hanauer Verein um nähere Information wenden werde.

Daraus wurde den Delegierten der Rechenschaftsbericht erstattet. Die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes schließen mit 2753,22 Mark in 1901/1902 ab. Das Vermögen des Verbandes beträgt 2855,93 Mark. Dem Rechner wird von der Versammlung Entlastung erteilt. Was die Haftpflicht der Wirte betreffe, sei man ja jetzt überall überzeugt von der Notwendigkeit einer solchen Versiche­rung aller Wirte, selbst am kleinsten Orte. Reinemer- Darmstadt bemerkt, daß die Haftpflichtversicherung deut­scher Gastwirte nicht etwa ins Leben gerufen sei, um den deutschen Gesellschaften Konkurrenz zu machen, sondern lediglich um die Wirte voll und ganz vor Schaden zu schützen. Die erst seit einem Jahre bestehende Kasse habe sehr gut gearbeitet. Sie verfüge über ein Vermögen von 16 700 Mark und habe seit ihrem Bestehen in 18 Fällen Schadenersatz geleistet. Es sei anzustreben ein Zusammen­schluß der in Leipzig bestehenden Unfallversicherung der Gastwirte mit der in Darmstadt bestehenden, und zwar ohne daß dieselben ihre Selbständigkeit aufzugeben haben.

Für die Stiftung zu Ehren des verstorbenen langjäh­rigen Präsidenten des Bundes deutscher Gastwirte Facius - Leipzig werden aus der Verbandskasse 150 Mark bekoilligt.

Das Vermögen, welches im Verbandsorgan angelegt ist, besteht in einem Ueberschuß von 16115,76 Mark. Von der Verbandsleitung wird zugesagt, daß die Tagesordnung des Delegiertentages jedesmal dreimal im Deutschen Gastwirt erscheinen soll, und zwar mit einer kurzen Begründung- oder einem Hinweis, um was es sich bei den einzelnen Anträgen eigentlich handelt.

Betr. die Lieferung von Kohlensäure hat sich nach dem Beschluß der Delegierten, der am Montag in nicht­öffentlicher Sitzung gefaßt wurde, eine Kommission mit der Sache befaßt, bereit Beschlüsse als bindend angenommen wurden. Die Kommissionsbeschlüsse enthalten Bestimmungen in großen Zügen, wie der Verkauf der flüssigen Kohlensäure an die Wirte vorgenommen werden soll. Danach ist es Sache des einzelnen Vereins, die Preise zu normieren; diese sollen nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse be­stimmt werden, dürfen jedoch nicht unter 25 Pfg. unter dem Ringpreis lauten. Der einzelne Verein stellt den Vertreter für den Vertrieb an, wozu der Verband seine Genehmigung erteilen muß.

Zum Aufsichtsrat für die Bundessterbekasse wird Ludw. Herrmann-Offenbach wiedergewählt. Als Ort der nächsten Tagung des Delegiertentages wird Alzey be­stimmt, falls der dortige Verein hierzu seine Genehmigung erteilt. Auf Antrag des Vereins Offenbach wird dem Verbandsvorsitzenden H aust-Darmstadt die goldene und dem Verbandsrechner Guth-Darmstadt die silberne Ver­bands-Verdienstmedaille verliehen. Auf Antrag Müller- Darmstadt beschließt die Versammlung, dem derzeitigen Vorsitzenden des Vereins Gießen, Hotelbesitzer Mund die silberne Verbands-Verdienstmedaille zu verleihen. Nach der Hauptversammlung fand in Steins Saal bau ein Fest­mahl statt, an dem etwa 80 Personen teilnahmeu und das den schönsten Verlauf nahm.

Aus Stadl und Saud.

Gießen, den 28. Mai 1902.

* * Oberhofprediger 1). Ferdinand Bender st. Gestern vormittag 11 Uhr entschlief nach kurzer Krankheit der Großh. Oberhofprediger D. Ferdinand Bender.

* * Militärisches. Generalmajor Frhr. v. Gall, seither Inspekteur der Kriegsschulen, wurde, wie dieWorms. Zig." meldet, mit der Führung der Großh. Hessischen 25. Division beauftragt. Der seitherige Divisionskommandeur General­leutnant v. P erb andt soll zum Inspekteur der Fuß-Artillerie ernannt sein.

* * Hessische Missions-Konfereuz. Wie wir seinerzeit be­richteten, hatte die am 28. April hier tagende Versammlung beschlossen, vorerst von der Begründung einer Oberhessischen Missions-Konferenz abzusehen, dagegen mit der Starkenburger Konferenz wegen deren Erweiterung zu einer allgemeinen Hessischen Missions-Konferenz in Beziehung zu treten, und hatte mit der Führung der Verhandlungen eine aus den Herren Kirchenrat Kalbhenn, Dekan Hainer, Pfarrer 9lie§, Stiftspfarrer Weber, Pfarrer Schlosser bestehende Kommission beauftragt. Gestern trat diese Kommission mit dem Vorstand der Starkenburger Konferenz in derRosenau" zu Frankfurt zu einer Beratung zusammen. Dabei wurde einmütig die Begründung einer Hessischen Missions- Konferenz beschlossen. Zunächst wird der Starkenburger Vorstand zu seinem auf den 18. September in Aussicht ge­nommenen Jahresfest die Missionsfreunde aus ganz Hessen einladen, und dann dieser Versammlung die neuen auf Grund der gestrigen Beratungen auszuarbeitenden Satzungen vorlegen. Man war sich allgemein darüber einig, daß die Missions-Konferenz, im Unterschied von den bestehenden Missionsvereinen, keinerlei praktische Missionsarbeit zu treiben, daher auch keiner besonderen Missionsgesellschaft, und auch nicht direkt der Erbauung der Gemeinde zu dienen habe, daß es vielmehr ihre Aufgabe sei, vor allem die Pfarrer, und dann überhaupt die geförderteren Missionsfreunde in wissen­schaftlicher Arbeit tiefer in das Verständnis der Fragen und Aufgaben der Theorie und Praxis der modernen Mission hineinzuführen. Dazu sollen vor allem die Jahres­versammlungen durch Vorträge hervoragender Vertreter der Missionswissenschast und Missionsarbeiter Gelegen­heit bieten. Auch das von der Starkenburger Kon­ferenz bereits herausgegebene Jahrbuch soll weitergeführt werden, und zur Förderung der Arbeit in der heimischen Missionsgemeinde Anregung und Stoff darreichen. Der Mitgliederbeitrag wurde auf 1 festgesetzt. Die Mit­gliedschaft soll nicht nur den Angehörigen der Hessischen

evcmgelffchen Landeskirche, sondern auch den Gliedern benach­barter Landeskirchen offen stehen. Provisorisch wurden die fünf Mitglieder der Oberhessischen Kommission, und außerdem noch Herr Pfarrer V e 11 e r zu Eberstadt (Oberh.) in den Vor­stand kooptiert. Die Zuziehung auch rheinhessischer Mit­glieder wurde davon abhängig gemacht, ob sich in Rhein­hessen, wo bereits seit lange eine sehr rührige Missions­konferenz, die aber wesentlich praktische und erbauliche Zwecke verfolgt, besteht, Neigung zum Anschluß an die neue Kon­ferenz zeigen wird. Wir hoffen, daß die neue Konferenz das Interesse für das Werk der Heidenmission vertiefen und auch in weiteren Kreisen anregen werde. Gehört doch, seitdem die Weltpolitik die überseeischen Länder, vor allem Afrika und Ost- asien, so sehr in den Vordergrund unseres Interesses gerückt hat, die Frage der christlichen Erziehung der Heiden zu den immer größere Bedeutung gewinnenden Zukunftsaufgaben, deren Lösung sich kein Einsichtiger entziehen darf. Die Frage, ob in den Ländern, mit denen wir politisch oder durch den Handelsverkehr in Beziehung treten, der Islam, der Buddhis­mus, beide im letzten Grund kulturfeindlich, oder, christliche Kultur herrschen, kann uns nicht gleichgiltig fein. In das Verständnis dieser Fragen und Aufgaben einzuführen, soll auch die neue Missionskonferenz dienen.

8 . Darmstadt, 27. Mai. Der Großherzog ist heute von Heiligenberg per Wagen hier eingetroffen, fuhr 9.22 Uhr nach Frankfurt a. M. und kehrte am Nachmittag nach Schloß Wolfsgarten zurück.

Mainz, 27. Mai. An der Ecke des Fischthores VkieV heute morgen gegen 5^ Uhr ein aus Frankfurt kommendes Automobil, das mit Ingenieuren und Monteuren, vier Herren, besetzt war, an dem Schienengleis der Trambahn hängen, wodurch einer der Insassen, der Mechaniker Römer aus Neu-Psenburg, herausgeschleudert wurde. Der Verun­glückte blieb bewußtlos liegen. Ein zweiter Insasse des Automobils fiel vor Schreck in Ohnmacht. Römer mußte ins Rochusspital gebracht werden, mittags kam er wieder zum Bewußtsein. Trotz Abratens der Aerzte verließ er das Krankenhaus und begab sich nach Hause.

Mainz, 27. Mai. Die belgische Regierung hat den inter» nationalen Einbrecher Harms, der im Herbst v. I. an dem sehr erheblichen Einbruch bei dem Hofrat Börckel beteiligt war, an die hessische Regierung aus geliefert. H. wurde in das hiesige Untersuchungsgefängnis verbracht.

* * Kleine Mitteilungen ans Hessen und den Nachbarstaaten. Pfarrer Dr. Steinmetz in Mainz feierte mit seiner Gattin das Fest der goldenen Hochzeit. Das Ehepaar ist noch recht stig. ,

Vermischtes.

Berlin, 27. Mai. Das Große Los der 8. Wohl­fahrtslotterie ist 1)eute vormittag gezogen worden. Der Haupttreffer von 100 000 Mk. ist auf die Nummer 207 999 gefallen.

* München, 27. Mai. Auf dem Starnberger See kenterte ein Boot mit vier Personen; zwei davon sind er­trunken. Im Peißenberger Kohlenbergwerk verunglückten zwei Bergleute durch Explosion schlagender Wetter; einer ist gestorben.

* Le ipzig, 27. Mai. Der hiesigeGeneralanzeiger^ wurde wegen eines ArtikelsDer jüngste deutsche Rittmeister^ beschlagnahmt. Redakteur Pleißner wurde wegen Majestätsbeleidigung verhaftet.

* Ein lieber Bruder. In Augustusburg (Kgr. Sachsen) tötete ein 18jühriger Bursche seine 13jährige Schwester durch 44 Messerstiche. Darauf wollte er sich die Kehle durch­schneiden, was aber mißlang. Der Bursche wurde in das städtische Krankenhaus gebracht.______________________

Gerichtssaat.

M. Gießen, 27. Mai. Strafkammer. Den Vorsitz führtt Landgerichtödircktor Dr. Güngerich, die Anklagebehörde vertrat Gerichtsassessor Dr. Hetzel. Ter Weißbinder Earl Löwer von Gießen war wegen Beleidigung vom Schöffengericht Gießen zu einer Gefängnisstrafe von 6 Wochen verurteilt morden. Er hatte den Geschäftsführer der hiesigen Ortskrankenkasse mehreren Personen gegenüber unter Angabe von Details der Parteilichkeit beschuldigt. In der heutigen Verhandlung wurde einerseits erwiesen, daß der Angeklagte die fragt. Aeußerungen gethan hat, andererseits die völlige Grundlosigkeit der Verläumdnngen sestgestellt. Da der An­geklagte die Thatsachen, in denen die Beleidigungen gefunden worden, nicht erfunden, sondern nur weiterverbreitet hatte, was ihm von Anderen verlänmderischerweise mitgeteilt worden war, so hielt das Gericht eine Herabsetzung der von dem erstinstanzlichen Gericht verhängten Gefängnisstrafe auf eine solche von 10 Tagen für am Platze. Ter Metzger Hermann Siegfried von Kirtorf war in der ersten Instanz wegen Widerstands gegen die Staats­gewalt und Beamtenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Mk. verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dies Ur­teil Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht hielt jedoch das Strafmaß für angemessen und beließ es bei Geldstrafe von 40 Alk. bezw. 20 All. Der vielfach vorbestrafte Taglöhner Peter Jacob von Willsbach wird wegen Körperverletzung zu 3 Wochen Gefäng­nis verurteilt. Der 13jährige Karl Mütter von Beuern hat im April mit einem andern Jungen im Wald Holz und Laub äu- sammengetragen und angezündet. Das Feuer verbreitete sich sehr rasch, ergriff auch die Bäume, die es ankohlte, und foimte erst nach längerer Zeit durch das Aufgebot einer größeren Zahl von Gemeindemit­gliedern gelöscht werden. Das Gericht nahm an, daß der Ange­klagte lediglich einFeuerchen" anzünden wollte, nicht aber an eine Inbrandsetzung des Waldes gedacht habe. Es verneinte das Vorhandenseins von Vorsatz wie Fahrlässigkeit und sprach den An­geklagten frei. Ein Standesbeamter wird wegen Vergehens gegen § 69 des Personenstandsgesetzes zu einer Geldstrafe von All. 5 verurteilt. Der Gärtner Gustav Adolf Jung von Darmstadt ist der Sachbeschädigung angeklagt. Er soll die an der Außenseite eines Hotels in Bad-Nauheim angepflanzten Reben und sonstige Schlinggewächse vorsätzlich zum größten Teile abgeschnitten Haden. Die Urteilsverkündung wurde auf den 3. Ium vertagt._ Die Christian, Heinrich und Karl Susemickel silid mehrfacher, mittels Knüppeln und Latten begangener Körperverletzungen angeklagt und werden Ehrfftian Susemickel zu 1 Jahr, Heinrich S. zu 4 Monaten, Karl S. zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt.

Frankfurt a. M., 27. Mai. Das Reichsgericht verwarf die vom Redakteur der hiesigen Volksstimme, Dr. Qnarck, gegen das Strafkammerurteil vom 5. Februar, durch das er wegen Be­leidigung des bayerischen Hauptmanns Abel in eine Strafe von zwei Monaten Gefängnis genommen wurde, eingelegte Revision.

Universltüts-Uachrichten.

Auf Veranlassung des preuß. Kultusministers ist, wie unS gestern bereits ein Telegramm meldete, gegen Professor Leh­mann-Hohenberg in Kiel das Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Professor Lehmaim - Hohenberg hatte einen Rechtsbund" gegen Ucbcrgriffe der Juristen und zum Schutzder durch unser Rechtswesen Vergewaltigten' gegründet und verfolgte